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Domänen-Verkauf.
Nach höherer Verfügung wird Montag den 23ten July, Vormittags 10 Uhr,
der im Kirchzartener-Thal in einer sehr angenehmen Berg-Gegend gelegene von der
Hauptstadt Freyburg nur 5 Viertel Stunden, von der nach Schwaben führenden Land-
Straße aber nur eine halbe Viertel Stunde entfernte herrschaftliche Meierey-
Hof auf dem Baldemög und Falkenbühl, unter den bey allen herrschaftlichen
bedeutenden Verkäufen gewöhnlichen hierunter vermeldten Bedingungen öffentlich ver-
steigert werden.
Dieser Hof besteht aus einem stöckigten massiv von Stein gebauten Hause, nebst
1 steinernen Kapelle, 1 Wasch- und Back-Küche, 1 besondern großen hölzernen mit Stroh 
bedeckten Scheuer samt sehr geräumiger Stallung; an Feld-Gütern aber befinden sich
dabey:
Ackerfeld              41  Juch. 1 Vrtl. 76 Ruthen.
Wiesen                  96 - - - 83 -
Oedes Feld 18 - 2 - 89 -
1 Garten ad  - - 3 - 58 -
Der Hof  2 - 3 - 58 -
Wald                  42 - 2 - 60 -
301 - 3 - 64 -
Hierzu kömmt noch der Flächen-Inhaltsämtlicher Wege und der Hauptwässerungs-Graben mit 2 - 3 - 26 -
Hauptsumme  204  - 3 - - -

Wobey bemerkt wird. Dass die Wiesen und das Ackerfeld nebst Garten von vor-
züglich guter Qualität, die Matten ganz und die Aecker fast durchaus eben gelegen
sind. Auch gehören zu diesem Hofgut folgende auf dem Feldberge befindlichen Liegen-
schaften, als: eine vorzügliche Viehweide, ohngefähr 600 Juch. groß, welche vor der
Versteigerung noch gehörig ausgesteint werden wird; eine ganz neue von Holz aufge-
baute Viehhütte mit einer dabey befindlichen Wohnung für die Senner und Hirten.
Ausser einigen an der Grenze des Hofes gelegenen kleinen Feldstücken, welche zur
Privat-Ueberlassung an die sich darum gemeldete Person vorläufig bestimmt sind, wird
der im Zarter Bann gelegene Acker von 2 Juch., 1 Viertel, 81 Ruthen, welcher unter
dem obengemeldten Feldgehalt des Hofs nicht begriffen ist, unmittelbar nach der
Versteigerung des Hofs in 3 gleichen Theilen an die Meistbietende, besonders verkauft
werden.
Ferner ist zum besondern Verkauf ausgesetzt: Die beym Feldberg liegende
sogenannte Rinkenmatte, ohngefähr 4 Juch. groß.
Der Aestimations-Preis gedachter Realitäten beträgt wie folgt:
a) Vom Hof sammt Zubehörde             43,000. fl.
b) Vom Acker im Zarter Bann                 1275. fl.
c) Von der Rinkmatte auf dem Feldberg     720. fl
                                    Zusammen:    44,995. fl

Die bey der Versteigerung aufgestellt werdende Bedingungen sind folgende:
1) Muß dem gegenwärtigen Hofbeständer sein bis Georgii 1811 noch andaueren-
der Bestand, wovon gnädigster Herrschaft der Zinns vorbehalten wird, ausge-
halten werden
2) Die Zahlung des Kaufschillings muß i 6 aufeinander folgenden mit 5 Pro-
zent verzinslichen Jahrs-Terminen geschehen, und von dem Kaufschilling bey jedem Termin wenigstens ein Quart in baarem Gelde geleistet werden. Für 
die übrigen 3 Quart werden die laut Patents vom 26. Nov. 1808 neu
kreirte Großherzoglich Badische Amortisations-Kasse-Obligationen angenommen.
Die Verzinsung des Kaufschillings nimmt ihren Anfang von Georgii 1811,
als der zeit, wo der gegenwärtige Beständer abzieht.
3) Bis zur gänzlichen Abtragung des Kaufschillings in den bewilligten Terminen
wird für die gnädigste Landesherrschaft das Eigenthum des verkauften Hofs vorbehalten.
4) Wird der verkaufte Hof den gewöhnlichen Staats-Lasten gleich andern Pri-
vat-Gütern unterworfen.
5) Wird sich von Herrschaftswegen eine bey dem Steigerungs-Act angezeigt
werdende Anzahl Eichen, welche auf dem Felde stehen, und zur nächstgelege-
nen Zeit gefällt und weggeführt werden, eigenthümlich vorbehalten.
6) Wir die höchste Ratifikation des Großherzoglichen Finanz-Ministeriums vorbehalten.
Die Kauflustige werden daher zu der Versteigerung auf gemeldten Tag hierdurch
eingeladen.
Freyburg, den 23 May 1810.
Großherzogliche Oberverwaltung.
Metz