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zum 900 Jahrfeier - Inhaltsverzeichnis

900 Jahre Eschbach
Aus den Urkunden des Gemeindearchivs Eschbach




1789, Dezember 26 - St. Peter.

Das Gotteshaus St. Peter vergleicht sich mit den 4 Pfarrgemeinden in Eschbach, Stegen und Rechtenbach in den wegen der Konkurrenz zum Pfarrhof- und Kirchenbau entstandenen Irrungen dahin, daß das Gotteshaus auf die weitere Frohnforderung bezüglich Pfarrhof und Kirchenbau verzichtet und den Pfarrgemeinden für zuviel geleistete Frohndienste 540 fl. Vergütet und darüber hinaus für die Beschaffung eines Gottesackers 100 fl. rhein. beiträgt, wogegen die Pfarrgemeinden auf alle weiteren Ansprüche verzichten, einen der Seelenzahl angemessenen Friedhof auf eigene Kosten anlegen und die durch die Beschwerdeführung entstandenen Kosten tragen. -

Unterschriften: P. Marx Hiller und Basil Meggle, Kapitulare des Gotteshauses St. Peter, Franz Joseph Mercy, St. Peterscher Oberamtmann; wegen des St. Peterschen Eschbachs: Michel Hug, Vogt, Johann Hummel, Altvogt, Joseph Zipfel und Felix Rombach; wegen Baron Sickingischen Eschbach und Wiesenthal: Georg Ruh, Vormundschaft, Vogt in Eschbach, Georg Vogt, Mathias Zipfel und Peter Thoma, wegen der Gemeinde Stegen: Martin Meder, Vogt, Andreas Fehr, des Gerichts; wegen der St. Peterschen Vogtei Rechtenbach: Lorenz Grammelsbacher, Vogt, und Johann Hug. Begl. V. d. Oberamtskanzlei St. Peter 1789 Dezember 26. – Oblatensiegel.



1797, September 16 - St. Peter

Das Gotteshaus St. Peter willigt in die von der Bauersame in Eschbach vorgetragene Bitte ein statt des Holzes, das ihr bisher aus dem herrschaftlichen Almendswald jährlich verabfolgt wurde, jedem Bauer aus der 59 Jauchert, 308 Ruthen umfassenden Waldung 7 Jauchert Wald als Zugehörde zu seinem Erblehengut zur alleinigen Inhabung und Benutzung zu überlassen, nämlich Michael Rombach im Styrental, darmals Vogt in Eschbach, Lorenz Rombach, dem obersten bauer, Joseph Scherer, dem zweitobersten Bauer, Georg Zimmermann, dem sog. Schwörerbauer, Michael Hug an der Straße (?), Johann Dilger im Langenbach, Johann Hummel aufm Scherlenzenhof, Kristian Zipfel, dem obersten Spielbauer, Johann Hummel abm unteren Spielhof, Joseph Zipfel, dem Benisbauer, Martin Salenbacher, Marthias Pfister und Felix Rombach ausm hinteren Eschabch, Andreas Faller im Boglinsbach, Georg Grammelsbacher, Christian Ruf und Martin Grammelsbacher ausm Styrental;

Bedingungen:

1. Die 17 Anteile von je 7 Jauchert sind eine Zugehör zum Erblehenhofe und werden durch einen geschworenen landständischen Feldmesser ausgemessen, der Wald muss nach Vorschrift der landesfürstl. Holz- und Woldordnung genutzt werden.

2. Das Gotteshaus behält von dem Wald 40 J. 308 Ruthen zur ausschließlichen Nutzung und als freies Eigentum, 35 J. unten am sog. Konventswald, den Rest von 5 J. 308 Ruthen oben an der Eck.

3. Die im Wald befindlichen 2 J., Hummel- und Scheittermatte genannt, sollen nicht verteilt werden, sondern die Hummelmatte wie bisher der Bauersame zum Unterhalt des Wucherstieres dienen, die Scheitermatte aber mit Eigentum und Nutzung Dominicalgut bleiben.

4. Die Unkosten der Vermessung und Auslochung der Anteile werden zu 2/3 von der Bauersame, zu 1/3 vom Gotteshaus übernommen.

5. Wenn einer der 17 Bauern seine Waldung zum Teil oder ganz verkaufen will, so darf es nur an einen Gemeindsmann des St. Peterschen Eschbach geschehen.

6. Das in der Waldung der Bauersame schon angewiesene Holz wird jedem Bauer nach der bestehenden Anweisung verabfolgt.

7. Anstände wegen der Brücken und Wege wird nach der Waldabteilung das Gotteshaus regeln. Siegel und Unterschrift des Abtes Ignaz, Siegel und Unterschrift des P. Othmar Brogli, Prior, zugleich im Namen des Convents. Siegel der Gemeinde Eschbach mit 21 Unterschriften bezw. Handzeichen, (außer den Genannten Leuten Johannes Schlitter als Zeuge, Michae Oeferkuch, beide mit zwei Unterschriften). Or. Pap.-Libell.