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Ehevertrag zwischen Johann Vetter - Ursula Haitzmann 1821 in Eschbach
(Eschbach Grundbuch I Folio 11 Nr. 347)

Ehevertrag „für den ledigen Johann Vetter von Eschbach und der gleichfalls ledigen Ursula Haitzmann unter Beystandschaft des Verpflichteten Beystand Joseph Ziepfel daselbst.
Errichtet Freyburg den 5 ten Mai 1821
vor dem Großh. II Revisiorat des Landamts Freyburg
in Gegenwart und mit Zustimmung der Mathis Haizmannschen Wittwe Magdalena gebohrene Hilzinger, Mutter zur Hochzeiterin Verbeistandet mit dem Verpflichteten Georg Faller dann des Andreas Ruf und Vogts Thomas Steyert von Eschbach.

§ 1 Das Vermögen des Johann Vetter besteht in Geld zu 600 fl Schreibe Sechs Hundert rhein. Gulden.
§ 2 Ursula Haizmann besitzet noch kein angefallenes Vermögen indem ihre Verwittibte Mutter Magdalena Haizmann bis dahin im ungetheilten Vermögen forthauste und auch ferner fortzuhausen Willens ist. Dagegen Verspricht die Mutter ein Heuratgut von 100 fl Schreibe Ein Hundert rhein. Gulden und Verschreibt der Hochzeiterin zu ihrem Taglöhnergut die Vortheilsgerechtigkeit und nimt auch die Hochzeitsleute zu sich auf das Taglöhnergut, damit sie ihr gegen Kost , Wohnung und Kleidung mitarbeiten helfen.
§ 3 Hochzeiter darf die Nutzungen ab seinem Vermögen in die gemeinschaftl. Haushaltung mit seiner Schwieger Mutter nicht einlegen.
§ 4 Es machten die Hochzeitsleute eine allgemeine Güter Gemeinschaft mit Inbegrif des beweglichen und unbeweglichen gegenwärtigen und zu künftigen Vermögen.
§ 5 Wenn der Hochzeiter kinderlos zuerst stirbt, so solle sie sein gesamtes Vermögen erhalten, jedoch an seine nächsten Verwandten Gleich baar 100 fl Sage Ein Hundert Gulden rhein. hinaus bezahlen.
§ 6 Sind bei Ableben eines Theils Kinder vorhanden, so solle nach dem Gesez abgetheilt werden.
§ 7 Die Hochzeitleute ziehen auf das zum Hofgut des Johann Rombach gehörige Berghäusle, in welchen ihnen der Bauer durch 10 Jahre die Wohnung hiemit verschreibt.
§ 8 Wenn diese 10 Jahre vorüber sind, so werden die Hochzeitleujte in das Haus des Michael Hug ziehen, in dem ihnen Letzterer auf 10 Jahre die unentgeldliche Wohnung hiemit zugesichert.

Vorgelesen, anerkannt und unterschrieben Andreas Hug, Gertrud Haurinn, Michael Hug, Mathias Haury, Johann Rombach
Großh: II Amts Revisorat (Unterschrift unleserlich) Vogt Steyert