zum
Inhaltsverzeichnis
Im Original Seite 1.
Vorbemerkung
zur
Chronik der Röm. kathol. Pfarrei Eschbach bei
St.Peter
Landkapitel Breisach
„Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas“, sagt ein
lateinisches Sprichwort, i. e. „Gesetzt, dass die Kräfte fehlen,
so ist der Wille zu loben.“ – Lange zögerte der Schreiber
Dieses, die Chronik zu beginnen. Das schöne längst daliegende
Chronikbuch im ungeschriebenen Zustand sollte nicht so splendid
ausgestattet sein; das Buch wird wohl schöner sein als die
Handschrift, schöner als der Stil, - schöner als der Inhalt. –
Der Schreiber des Beginns hat, wie wahrscheinlich auch sein
Nachfolger, wenig Lust sich abzumühen, um durch formvollendete
Satzkonstruktionen und feine Sprachschönheit sich hervorzutun,
sondern man schreibt nieder, wie es augenblicklich Einem durch
Kopf, Herz und Hand und Feder fließt, wenn nur das Geschriebene
verständlich, wahr, gerecht ist ad reddendum facilius
pastorationis opus, et ad majorem Dei gloriam [zur leichteren
Ausübung der Seelsorge und zur größeren Ehre Gottes].
Im Original Seite 2.
Quorum facta et charactristica in hoc libro sunt scripta, nomina
eorum sunt sub privato sigillo atque publico rigorissima
primenda silentio. Nomina appellare est odiosum et periculosum.
[Die Namen derer, deren Taten und Eigenarten in diesem Buch
aufgeschrieben sind, stehen unter strengster privater und
öffentlicher Geheimhaltung. Die Namen zu nennen ist verpönt,
widrig und gefährlich.]
Im Original Seite 3.
Entstehung
der Pfarrei
Eschbach bei St.Peter
A. Kirchengemeinde
„Allerheiligste Gottesgebärerin und allzeit unbefleckte Jungfrau
Maria, Du Wunderbaum des Lebens! Ich komme mit größter Andacht,
tiefster Demut aus kindlichem Vertrauen zu Dir, um Dich an
diesem Deinem Gnadenorte bestmöglichst zu verehren und von Dir
eine Gnade zu erbitten.“ (Bringe jetzt Deine Bitte vor.) - Ich
habe das feste Vertrauen auf Deine mütterliche Barmherzigkeit,
wenn mein Begehren nicht gegen Gottes Willen und wider meiner
armen Seele Heil ist, dass ich durch Deine mächtige Fürbitte von
Deinem göttlichen Sohn, meinem Gott und Heiland werde erhöret,
und meine Bitte mir gewähret werden zu Seiner und Deiner
größeren Ehre." – „Vater unser.“ – „Ave Maria.“-
(Altes Wallfahrtsgebet, zu verrichten vor dem Hochaltar „Unserer
Lieben Frau auf dem Lindenberg“). „Heilbringender Lindenbaum“,
d. i. historischer Bericht vom Ursprung und Aufnahme des uralten
Gnadenortes und Wallfahrt der Allerheiligsten Jungfrau und
Muttergottes Mariä Lindenberg etc. von Abt Phil. Jak. Steyrer zu
St.Peter, gedruckt zu Freiburg i. Br. bei F. X. Schaal 1741.
Salutem ex inimicis nostris, et de manu omnium, qui oderunt nos
[Uns wird Rettung vor (aus) unseren Feinden und aus der Hand
derer, die uns hassen]; -
gilt auch von der Gründung der Pfarrei Eschbach. Kaiser
Joseph II oder vielmehr das Frei- Maurerregiment in Östreich
waren die Gründer. –
Der Name ‚Eschbach’ nach der frühesten Aussprache und
Schreibweise wird zum ersten Mal im Jahr 1112 genannt, wenn auch
nicht als Gemeinde, so doch als Tal. In der Geschichte: ‚Das
Großherzogtum Baden’, - Verlag von Bielefeld in Karlsruhe pag.
816 heißt es: „Diemo von Asschebach schenkte 1112 dem Kloster
St.Peter zwei Wiesen im Tale.“ „Eschbach war im 14. und 15.
Jahrhundert ein Geroldeck’sches Lehen derer von Falkenstein.“
Die Pfarrei war dem Kloster incorporiert.“ – Im ‚Freiburger
Diözesanenarchiv’ Bd. XIX p. 63-96 ‚Geschichtliches von
St.Peter’ und ebenso Bd. XIII pag. 285 – 297 ‚Synopsis annalium
St. Pet. in Silva Nigra O. S. B.’ wird Eschbach nicht erwähnt
als Gemeinde, wohl aber Bd. XIV p. 79 von der Einweihung der
Kirche im Jahr 1790. – In Grimms Weisthümer (Dieterich’schen
Buchhandlung in Göttingen) I p. 355 heißt es, die Ableitung des
Namens Eschpach von Ascapa sei falsch. Er sagt (betr.
‚Geding-Gerichtshof’): Nomenclatio vallis Espachensis: Vallis
haec nomen accepisse a defluente rivo et frequentibus fraxinis
(:Eschbäumen:), quae eum cingent [Die Benennung des
Eschbach-Tales: Dieses Tal soll seinen Namen erhalten haben
von dem Bach, der es durchfließt, und den zahlreichen
Eschbäumen, die ihn säumen].
Im Original Seite 4.
Die Hofgüter von Eschbach, wozu auch der Rechtenbach mit seinen
Bewohnern gehörte, waren teils prälatische, teils sickingische,
d. h. standen unter der Herrschaft des Abtes in St.Peter und der
Freiherren von Sickingen; die unten am ‚Reckenberg’ beim Eingang
in das Steuerntal standen unter Wisnecker Herrschaft, von
welchem Visneck als Burgruine die Überreste noch da sind in
Pfarrei Buchenbach. Erst 1892, mit bezirksamtlicher Verfügung
vom 28. Mai, kamen die sieben Familien mit ihren Wohnungen zur
Gemeinde Eschbach; während diese von der Gemeinde Stegen
losgetrennt wurden, ist der Rechtenbach, welcher bis 1892 zur
Gemeinde Eschbach, aber zur Pfarrei Kirchzarten gehörte, mit
Stegen vereinigt worden. –
Zur Zeit der Katastervermessung hier (1894) umfasste die
Gemeinde Eschbach 4005 Morgen bei 239 Eigentümern, eingerechnet
die obigen 7 Wohnungen, nämlich: ‚Reckeseppe’ (Joseph Mäder) und
Schuhmacher Tiburtius Schätzle, dann Krummholze (Ignaz Walter),
Schuhphilippe (Philipp Geggis), Vogelhuesle (Witwe Barbara
Staiert), Bachschumachers (Heinrich Zimmermann) und das
Doppelhaus des Straßenwarts Hermann Müller und des Ferdinand
Zipfel; wiewohl der Schwobenhof, Mooshof und Berlacher, die zu
Eschbach von jeher gehörten [in die Pfarrei Eschbach, nicht in
die Gemeinde], weiter unten gegen Stegen waren. – Zum Kirchspiel
Eschbach gehört Eschbach und von Stegen die Häuser am Wege
(außer jenen im Rechtenbach, Ober- und Unterbirken, welche zur
Pfarrei Kirchzarten von Gründung der Pfarrei Eschbach an gefügt
waren).
Die Seelsorge für Tal und Gemeinde Eschbach war dem Kloster zu
St.Peter anvertraut; in der Kapelle St.Jakobi Mj. wurde an
Werktagen wöchentlich wenigstens eine hl. Messe gelesen. Jetzt
ist dieselbe zu einer Wohnung eingerichtet, kaum 100 Schritte
vom jetzigen Pfarrhaus und der Pfarrkirche, worin eine Krämerin
ist. Noch befinden sich die Öffnungen an einzelnen Dielen, wo
das Glockenseil durchging. Wann und durch wen die erste Kapelle
ist gebaut worden, lässt sich nicht genau angeben, nur dass
dieselbe anno 1585 durch den St. Petriner Abt Gallus ist
renoviert und mit einem St.Jakobusbild geschmückt ist worden.
(Mone’s Quellensammlung I p. 63. – Diöces. Archiv Bd. XX, pag.
112. – General-Landesarchiv Karlsruhe). – Corpus Jur. St. Petr.
Phil. Jakob. Steurer Abt: pars I p. 388 heißt es: Sacellum
Eschpachense (resp. Espachense) in honorem St.Jakobi
Apostoli dedicatum. Sacellum hoc antiquissimum Deo in hon.
St.Jakob. Ap. consecratum est. Ejus origo ignoratus; quaesitam,
quasi tamen simile est, Cura ejusdem ex Abbatibus nostris pro
Solatio Subditorum olim conditum esse, his operas et sumptus
conferentibus. Hinc etiam Gallus Abbas sacellum istud prae
vetustate labescens anno 1585 renovari curavit effigie S. Jakobi
et insignibus ejusdem Abbatis cum hac inscriptione lapidi supra
portam incissis: ............Sacellum hoc renovari curavit K. D.
Gallus Abbas Mon. S. Petri ....
1585
Nemo
transeat, quin munus offerat.
Ora pro
nobis, St. Jacobe.*)
[Die Eschpacher Kapelle ist dem hl. Apostel Jakobus gewidmet.
Diese uralte Kapelle wurde Gott zur Ehre des hl. Jakobus
geweiht. Ihr Ursprung ist unbekannt; man vermutet aber, was
praktisch dasselbe ist, dass sie durch die Fürsorge unserer
Äbte zum Trost der Untertanen einst durch ihre Arbeiten und
auf ihre Kosten errichtet worden ist. So hat auch Abt Gallus
die vor Alter baufällige Kapelle im Jahr 1585 renovieren
lassen und das Bild des hl. Jakobus und die Insignien dieses
Abtes mit folgender Inschrift im Türsturz anbringen lassen:
……. Diese Kapelle hat K. D. Gallus, Abt des Klosters St.Peter,
renovieren lassen…
1585
Niemand gehe vorüber, ohne eine Gabe zu spenden.
Bitte für uns, Heiliger Jakobus.*)]
 |
Eingeweiht wurde dieselbe Kapelle durch
Episcop. Balthasar 28. August 1590 und ist bezeichnet
als ecclesia filiali St. Petri [Filialkirche von
St.Peter] (Diöces. Arch. Bd. XX p. 79), von da ab heißt:
bis in eo quotannis verbum, Dei praedicant Conventuales
festo St.Jakob. Mj. et Annivers. Dedicationis [Zweimal
jährlich verkünden die Patres in dieser Kapelle das Wort
Gottes: am Fest des Hl. Jakobus des Älteren und
zur Kirchweihe]. – Ferner war zweimal wöchentlich eine
hl. Messe und fer. II Rogationum (Montag vor Christi
Himmelfahrt) Bittgang von St.Peter herab.
Im Jahr 1758 wurde die
St.Jakobus-Kapelle neu gebaut. Weil das Kloster zu
diesem Baue vieles freiwillig beigetragen hat, versprach
die Eschbacher Gemeinde, im Sommer für den Abt und die
Klostergeistlichkeit in dieser Kapelle eine hl. Messe
lesen zu lassen. Benediciert wurde dieselbe am 18. Juli
1758 durch den Prior P. Hildbrand, so die Chronik der
Stiftes St.Peter IV. Teil im Landesarchiv zu Karlsruhe,
auch Synopsis Annalium Monasterii S. Petri von P. Gregor
Baumeister, pag. 559 im Erzb. Archiv Frbg.
Die
Pfarrer in Kirchzarten waren zuweilen eifersüchtig auf
ihre Pfarrrechte, was Eschbach angeht, hatten aber in
praxi nichts dagegen, wenn von St.Peter ihnen die
Pastorisations- 4.
Pastorations- geschäfte abgenommen wurden. – So heißt’s
im Corpus Juris von
Steurer 5.
(General- Landesarchiv zu Karlsruhe) laut Diarium Phil.
Jakob. Abb. d. d. 12. Oktob. 1752: „Parochus Binz
Kirchzartensis et me interrogavit: Quo jure et titulo
Nostri praedicant in Sacello Espachensi, cui respondi:
„Sumus in possessione quia possidemus.“
[Pfarrer Binz von Kirchzarten hat mich auch gefragt:
Mit welchem Recht und auf welchen Titel predigen
sie (unsere Patres) in der Kapelle von Eschbach, ich
antwortete ihm: „Wir tun unsere Pflicht, weil sie uns
gehört.“] |
Im Original Seite 5.
Das Kloster gab 2 ½ Juchert (Morgen = jetzt 48 ar) zur
Kapelle als sogen. ‚Kirchenmatte‘, welche jetzt zum Hummelhof
gehört seit 1800. Bischöflich konsekriert wurde die Kapelle am
30. April 1775 durch Joh.(annes) Nep.(omuk) von Harnstein,
episcopo Epiphaniensi et Suffragano Constantiensi; vgl.
Continuatio Protocolli Capituli Monast. S. Petri in Silva nigra
[Joh. Nep. v. Harnstein, dem Bischof von Epiphanea (in Kilikien)
und dem Weihbischof von Konstanz; vgl. die Fortsetzung des
Protokolles des Kapitels des Klosters St.Peter im
Schwarzwald] p. 324 in der Seminarbibliothek zu St.Peter.
(Auch 1649 ließ der Abt die St.Jakob. Kirche resp. Kapelle
herrichten, als das Kloster in St.Peter im Schwedenkrieg
niedergebrannt war und neu gebaut wurde. – Vgl. Maier’s
Geschichte von St.Peter p. 119).
Als Kaiser Joseph II auf seine gutkathol. Mutter Maria Theresia
nach derem Tod 1780, schon 40 Jahre alt, zur Regierung kam,
suchte er seine Pläne in Staat und Kirche möglichst rasch
durchzuführen, welche mit denen der Freimaurerei übereinstimmen.
Wallfahrten und Klöster aufzuheben, die Bischöfe zu Beamten des
Staates zu machen, die Studierenden der Kirche zu entfremden;
wird unter dem Begriff ‚Josephinismus‘ zusammengefasst. In
Vorderösterreich, zu dem Eschbach etc. und der Breisgau
überhaupt gehörten, traf es allein 22 Klöster (in seinem ganzen
Reich 2080 zusammen). – Die Bewohner von Eschbach wünschten eine
eigene Pfarrkirche und bezeichneten 1783 den Bauplatz auf dem
Hof des Engelwirts, Lorenz Bank, und erhandelten um 200 fl den
Bauplatz; allein das Stift St.Peter wählte den jetzigen und die
Gemeinde fügte sich und wählte auch den jetzigen, der auf 1011 M
20xr kamx). So war der Anfang zur Pfarrei Eschbach*) gemacht.
Durch Dekret von Wien 30. September 1786 befahl
Kaiser Joseph II, dass das untere Ibental mit dem Lindenberg von
der Pfarrei Kirchzarten getrennt und eine neue Pfarrei,
Buchenbach, errichtet werde, wo seither auch nur eine
Filial-Kapelle von Kirchzarten bestand. Dem Kloster St.Peter
wurde die Auflage gemacht, für Eschbach, das ebenfalls zu
Kirchzarten eingepfarrt war, ebenfalls eine neue Kirche zu
bauen. – Die Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg sollte
niedergerissen und die Kirche in Eschbach aufgebaut
werden, und zwar sollte das brauchbare Material dazu benützt
werden, so lautete das Dekret an St. Petriner Stift. Der Abt
Phil. Jakob hatte erst vor 25 Jahren die Kapelle auf dem
Lindenberg erbaut, nun sollte er selbst sie wieder niederreißen;
kein Staunen, wenn er deshalb zögerte, bis zur Androhung von
militärischer Exekution. – Am 11. Januar 1787 kam ein neues
Dekret, welches die Exsecration der Kapelle verlangte, und
zugleich wurde der Münsterpfarrer Dr. J. Wilh. Sturm beauftragt.
Die Exsecration geschah 15. März 1787. Gleichwohl zögerte man
abermals mit dem Abbruch. Der Abt Phil. Jakob, der 45 Jahre lang
bis zu seinem Tod, 7. November 1795, dem Kloster vorstand, hatte
eben schon Manches erleben müssen. – Man wendete sich staatlich
an den Bischof in Konstanz am 7. Mai 1787, und so begann im
Muttergottes-Monat das Zerstörungswerk. – Mit vieler Mühe
schaffte man das taugliche Material den Berg herunter nach
Eschbach. Vorher zeichneten die Handwerksleute, Steinhauer und
Maurer, die verwendbaren Steine, Platten etc. mit Nummern,
welche heute noch sichtbar sind, um sie nach den Nummern wieder
leichter zusammensetzen zu können; so insbesondere die
Altartreppen, den Bodenbelag mit Platten und die Hausteine,
welche am Portal zur Facete benützt werden konnten. –
x) Die Errichtung der Pfarrei
Eschbach geschah durch Kaiserl. Hofdekret d. d. Wien 15.
Oktober 1789 (vergl. Pfarrarchiv Fach IX b
‚Entscheidung des Prozesses wegen Frohnpflicht’ – Gr.
Hofgericht vom 22. Dezember 1859 – In den
Entscheidungsgründen)
xx) vgl. S. 101
Im Original Seite 6.
P. Gregor Baumeister, Memoriale dupl. monachorum
(General-Landesarchiv Karlsr. N° 211), sagt: „Novam ecclesiam
parochialem in Eschbach, cujus constructio neque ac parochi
sustentatio mandato Principi monasterio nostro injuncta est, una
cum habitatione Parochi anno 1789 aedificavit et hanc quidem
nimio sumptu ampliorem quam opus esset, consilio nemini stato
satis manifesto.“ [„Er erbaute im Jahr 1789 eine neue
Pfarrkirche in Eschbach, deren Bau, aber nicht der Unterhalt
des Pfarrers auf Befehl des Fürsten unserem Kloster auferlegt
worden ist, mitsamt einer Pfarrerwohnung und stattete diese
reich mit Einkünften aus, mehr, als es nötig ist, mit einem
Beschluss, der niemandem richtig bekannt ist.“]
Als nämlich nach Wien die Zerstörung der Wallfahrtskapelle als
beendet durch die bischöfliche Behörde und den Kommissär Sturm
gemeldet worden war, kam 30. Mai 1787 ein kaiserliches
Hofdekret, durch welches aufgelegt wurde: Constructio novae
ecclesiae et aedium parochialium in Eschbach [Der Bau der
neuen Kirche und des Pfarrhauses in Eschbach]. (Vgl.
Continuatio Protocoll. Capituli Monast. St. Petri in Silva nigra
p. 324).
Das Kloster verlangte nach allem Herkommen und Recht von der
Gemeinde die Frohndarbei-ten, nämlich Fuhr- und Handarbeit, in
soweit Letztere nicht Kunst- oder Handwerkerarbeit seien. Es
sollen, wie in einer Beschwerdeschrift aufgeführt (Pfarrarchiv
Eschbach IX) ist, etwa 8000 zweispännige Fuhren nötig gewesen
sein, besonders aus dem 5 Stunden entfernten Steinbruch der
Gemeinde Pfaffenweiler; dann sollen 80000 Backsteine 3 - 4
Stunden Wegs hergeholt worden sein, nebst den Fuhren vom
Lindenberg herab. Kaiser Joseph II hatte schon früher den Erlass
hinausgegeben, es sollten diese ‚Herrnfrohnden‘ in jährliche
Frucht- und Geldlieferungen umgewandelt werden. Als deshalb die
Gemeinde Eschbach sich bei der Kaiserlichen Regierung zu Wien
beschwerte, - das Kloster aber sich auf seinen Vergleich
vom 17. Juni 1739 berief, wonach die Gemeinden St.Peter,
Eschbach, Waldau, Hinterstrass und Gutach zu ‚den
aufzurichtenden Gotteshäusern herrenfrohndpflichtig‘ seien,
wurde dahin entschieden: „Die Gemeinde könne Vergütung
verlangen.“ – Es kam dann der Vergleich zustande, dass das
Kloster 540 fl rückvergüte und nebstdem 100 fl der Gemeinde
Eschbach gebe zur Anlage eines Friedhofs, zugleich verzichtete
das Kloster auf alle weiteren baulichen Frohndienste. –
(Letzteres gab dann namentlich die Begründung ab zu dem in drei
Instanzen (in den Jahren 1858 – 1861) geführten Prozessen über
Freiheit vom Frohndienst beim Kirchen- und Pfarrhausbau in
Neubau und Unterhaltung). (Was Kirche und Ökonomiegebäude
angeht, ließ man die Gemeindeforderung schon in 1. Instanz
fallen beim Stadtamtsgericht zu Freiburg, was Pfarrhaus
betrifft, plädierte man zuletzt nur noch um Beschränkung der
Baupflicht des Pfarrhauses, die dann schließlich auf
‚Dreifünftel‘ des Wertanschlags der Frohndarbeit festgesetzt
blieb. – Pfarr-Archiv IX b).
Der Abt Phil. Jakob ließ die Pfarrkirche, wie zur Sühne, für die
der Muttergottes angetanen Schmach an Wänden und Decken mit
Bildern bemalen, welche alle auf die Ehre und Verherrlichung der
Mutter des göttlichen Sohnes abzielen (hierüber mehr weiter
hinten) (vgl. pag. 22 u. 23).
9. September 1791Rmus et Illustriss. D. D. Wilhelmus Josephus
Leopoldus L. B. (= Liber Baro = Freiherr) de Baaden, Suffraganus
Constantiensis novam parochialem Ecclesiam in Eschbach, et
quatuor ejus Altaria consecrat, Ecclesiam quidem in honorem S.
Jakobi mj. Apost; Altare summum in honorem Smae Trinitatis et B.
M. Virginis; Altare medium in honorem S. Crucis, Altare ex Cornu
Evangelii in honorem St. Joachim et Annae; Altare vero ex Cornu
Episolae in honorem St.Jakobi maj. Apost. (vergl.
Continuatio Protocoll. Capituli Monast. St. Petri in Silva nigra
S. 433) [Am 9. September 1791 hat Rmus und Erlauchter D. D.
Wilhelm Joseph Leopold Freiherr von Baden, der Weihbischof in
Konstanz, die neue Pfarrkirche in Eschbach und vier ihrer Altäre
eingeweiht, und zwar die Kirche zu Ehren des hl.
Apostels Jakobus des Älteren; den Hochaltar zu Ehren der
Allerheiligsten Dreifaltigkeit und der Jungfrau Maria; den
mittleren Altar zu Ehren des heiligen Kreuzes, den Altar auf der
Evangelienseite zu Ehren des heiligen Joachim und der hl. Anna;
den Altar auf der Epistelseite zu Ehren des heiligen Apostels
Jakob des Älteren]. Am 10. September wurde in der neuen Kirche
70 Personen die hl. Firmung gespendet.
Im Original Seite 7.
Nachdem also schon seit langer Zeit vom Kloster aus das Tal
Eschbach pastoriert war, mit Kirchzarten aber im Pfarrverband
stand, wurde 1790 die Pfarrei Eschbach losgelöst von
Kirchzarten. Das Kloster schickte einen von seinen Conventualen
als Pfarrer; eine kirchliche Investitur fand nicht statt, - das
Kloster hatte für den Unterhalt des Pfarrers zu sorgen.
Am 20. Februar 1790 starb Kaiser Joseph II kinderlos, der Geist
des Josephinismus aber lebte und wirkte fort zum Unheil der
Kirche. Am 7. November 1795 starb Abt Philipp Jakob Steyrer, der
beinahe 46 Jahre dem Kloster in St.Peter vorgestanden war; an
seine Stelle wurde ein anderer tüchtiger Mann erwählt am 23.
November 1795, nämlich Ignaz Speckle (geboren 3. Mai 1754 in
Hausach im Kinzigtal), der Sohn eines Schmieds, bis dahin
Theologie-Professor; er ist der letzte Abt in St.Peter gewesen.
Pfarrkirche
Schon im Jahr 1783 unterhandelte die Gemeinde Eschbach mit dem
Stift St.Peter wegen Erbauung einer Pfarrkirche und machte sich
anheischig, den Bauplatz aus Gemeinde-Mitteln zu erstellen. In
einem ‚Kommissions-Protokoll‘ vom 23. September 1783
bezeichneten die Gemeindevorsteher einen dem Lorenz Bank
gehörigen Platz (beim jetzigen Wirtshaus zum ‚Engel‘), welchen
sie als Bauplatz übernommen und um 200 fl ausgehandelt haben. In
einer Beschwerdeschrift d. d. 28. Mai 1788 an Seine Kaiserliche
Majestät nach Wien beklagt sich die Gemeinde, dass nicht nur
zuviel Frohndfuhren und Frohndarbeiten zum Kirchenbau vom Stift
St.Peter verlangt wurden und noch werden, sondern auch ein
anderer und teurerer Bauplatz gewählt worden sei, den sie mit
1011 fl 20 xr nun bezahlen sollten, nämlich auf dem sog.
‚Maierhof‘ (vgl. S. 79). – In einem Vergleich*)– „zwischen dem
Löbl. Gotteshaus St.Peter und den 4 Pfarrgemeinden Eschbach,
Stegen und Rechtenbach“ – wurde festgestellt, dass das Kloster
von weiteren Frohnforderungen beim Pfarrhof- und Kirchenbau
abstehen, - für die zuviel geleisteten Frohnddienste 540 fl
Vergütung leisten, - und für einen Gottesacker 100 fl zahlen
wolle. – Dagegen versprachen die Kirchspielgemeinden der zu
gründenden Pfarrei Eschbach: - dass sie von ihren Forderungen
abstehen wollen und ebenso völlig abstehen von ihren bisher
geführten Beschwerden, - auch dass sie alle Gerichtskosten
übernehmen wollen von Seiten der Gemeinden. Unterzeichnet sind:
nebst den beiden Vertretern des ‚Gotteshauses‘, andererseits:
Baron Sickingen, für Weyler Amtmann Ruf, die Gemeindevertretung
Eschbach, die Vogteien: Rechtenbach und Stegen, - gegeben am 26.
Wintermonat (= Dezember) 1789.
Das Kirchspiel bzw. die Gemeinden haben den Platz zur Kirche und
zum Pfarrhaus gekauft und ihn der Pfarrei geschenkt nebst den
Frohndarbeiten; das Benediktiner-Stift in St.Peter aber baute
aus seinen Mitteln der zu gründenden Pfarrei die Pfarrkirche und
das Pfarrhaus, welch beide Gebäude aber nicht dem Kloster
rechtlich als Eigentum zugehörten, sondern der Pfarrei bzw. den
Kirchspielgemeinden-Angehörigen kathol. Konfession, deren
Vertreter der Bischof der Diözese ist.*) Wem Grund und Boden,
die Superficies, gehört, dem gehören auch die darauf gebauten
Gebäude (Bad. Land. Rechtssatz 525).
*) Das
Aktenstück zum ‚Vergleich‘ liegt in der Gemeinde-Registratur
Eschbach Fasc. VI 2b ‚Dienstbarkeiten und
Grundpflichtigkeiten‘; - beglaubigte Abschrift im
Pfarr-Archiv IX b Eschbach. –
Desgleichen vgl. die Akten des Prozesses der Gemeinden mit
dem Domänen-Ärar und Urteils-Entscheidung vom 14. Dezember
1857 im Gemeinde-Archiv und Pfarr-Archiv IX b. –
*) Ist nach genauerer Information
nicht richtig. Vgl. S. 101
7.
Im Original Seite 8.
Nebst Anderem kamen auch die brauchbaren Teile des Bodenbeleges
und Podiums aus der Kapelle vom Lindenberg sowie die
Kirchenstühle im Jahr 1787 herab, und es war fortan das Kloster
zu St.Peter für Reparatur und Neuanschaffung selbst der
Kirchenstühle verpflichtet, wiewohl diese sonst ‚zu dem nicht
notwendigen Teil einer Kirche‘ zählten, für welche gewöhnlich
die Kirchenbesucher bzw. die Gemeinden zu sorgen hatten. – Als
im Jahr 1803 die Gemeinde beim Prälaten zu St.Peter den
Antrag zur Ausbesserung der Kirchenstühle und zur teilweisen
Neuherstellung des Bodens der Kirche stellte, weigerte sich das
Kloster, „weil Stühle kein notwendiges Teil der Kirche seien, da
es diesfalls nur um eine bloße Gemächlichkeit der Pfarrgenossen
zu tun ist“. – Da wurde dem Prälaten Ignaz von der
Erzherzoglichen Österreich. Regierung und Kammer in Freiburg mit
Erlass vom 13. Dezember 1803 u. A. eröffnet: „Gleichwie also das
Benediktinerstift St.Peter auf Allerhöchsten Befehl vom 30.
September 1786 die in dem St.Peter’schen Espach nun resolvierte
Pfarrey hat übernehmen, die Kirchen- und Pfarrgebäude auf seine
Kosten herstellen und aus seinem Stift einen Religiosen als
Pfarrer dahin aufstellen und unterhalten müssen; so kann
dasselbe ebensowenig von bevorstehender Reparation der dortigen
Kirchenstühle, und, wie die Pfarrgemeinde neuerlich, von
Ausbesserung des Bodens an der Pfarrkirche zu Eschbach als von
dem baulichen Unterhalt der Kirche und der Pfarrwohnung daselbst
oder von der Anschaffung der weiteren Kirchenbedürfnisse
enthoben werden.“
„Man versieht sich daher gegen den Herrn Prälaten, dass er sich
der Reparation dieser Kirchenstühle und Ausbesserung des Bodens
unterziehen werde; dagegen ist man bereit, die Pfarrgemeinde zu
den Frohndiensten, wenn deren welche nötig sind, zu verhalten.“
– (Vgl. den Auszug aus dem General-Landesarchiv zu Karlsruhe vom
21. Dezember 1895 N° 1791 im Pfarrarchiv Eschbach IX b).
Der Abt Phil. Jakob soll beim Bau der jetzigen Pfarrkirche
beabsichtigt haben, zum Fundament der Kirche schon auch zwei
Türme vorzusehen, und zwar auf beide Seiten des Chors,
einerseits gegen den Bach, andererseits da, wo jetzt die
Sakristei sich befindet. So berichtete dem Schreiber Dieses im
Jahr 1884 der nunmehr verstorbene Hermann Feser, ehemaliger
Schmied und Stiftungsrat, als von seinem Großvater Johann Feser
gehört, welcher das Schmiedhandwerk und die Tierarzneikunde im
Kloster zu St.Peter erlernt hat. – Als im Jahr 1885 am Chor sich
Risse zeigten in den Mauern, vermutete die Großh.
Bezirksbau-Inspektion von Freiburg, es hätte etwa das Fundament
sich gesetzt und ließ beim Eck (Epistelseite) einen
Fundamentpfeiler unter das schon 2,60 m tiefe Fundament mauern.
– Nachträglich zeigte es sich, dass der Schaden von oben herab
vom Dach kam, auch die Risse oben größer waren als unten. – (Ein
schöner vieltragender Goldreneter-Baum ging dabei, als zu nahe
an der Mauer sitzend, zu Grunde).
Im Original Seite 9.
Was den Kirchenboden betrifft, so wurde das Langhaus im Jahr
1893 mit neuen Sandstein-Platten gelegt und zwar in Zement auf
Sandlagen. Es betraf 30,32 qm à 2,80 M für die Arbeit des Legens
durch den Maurer, zusammen gekostet
................................................. 113,83 M
und für Ankauf der
Platten vom Steinhauer à qm 8,50 M =
................................... 257,72 M
Das Domänen-Ärar hatte
mithin zu zahlen
.............................................................
475,55 M,
auch die Platten des Chors und der Sakristei sollten erneuert
werden, wurden aber noch aufgeschoben durch Strich des Antrags
in Karlsruhe bei Großh. Domänen-Direktion.
Der erste Kirchenstuhl auf der Männerseite, der sog. Grafenstuhl
oder gräfliche ‚Kastenstuhl‘, wie man im Tal denselben nennt,
wurde im Jahr 1862 erstellt. Graf Max v. Kageneck ließ denselben
für ihn und seine Familie fertigen und zahlte als Entgelt 200 fl
als Beitrag zu zwei neuen Glocken; der Kastenstuhl bewilligt
durch Erlass Gr. Bad. Regierung des Oberrheinkreises vom 5.
Dezember 1861 N° 18936. – Bei der Kirchenrestauration wurde
durch Maler Wilhelm Weber das Gräflich Kageneck’sche Wappen
gratis auf das Törlein dieses Kirchenstuhles gemalt.
Bei der Restauration der Pfarrkirche zu Eschbach im Jahr 1887
waren die Kirchenstühle mit alleiniger Ausnahme des Grafenstuhls
noch im rohen Holzzustand, ohne allen Anstrich, so wie dieselben
vom Lindenberg herabkamen und im Jahr 1790 Einzelnes dazu
gefertigt wurde. – Weil bei der allgemeinen Sammlung doch
Manche, die ganz gut etwas hätten geben können,
Bauernhofbesitzer, nichts herausgaben, weil Wein, Bier und
Schnaps eine größere Anziehungskraft hatten als eine würdig
ausgestattete Kirche*), veranlasste der Schreiber Dieses den
weltlichen Kirchspielvorstand in Eschbach, den Anstrich der
Kirchenstühle des Langhauses auf die Kirchspiel-Kasse zu
übernehmen, was dann auch geschah. Im Ganzen berechnet auf
358,93 qm. Der Maler Weber forderte à qm 1 M 20 d. Großh.
Bezirksbau-Inspektion Knoderer (Protestat) minderte herab auf 1
M 8 d. – Es traf die Kirchspielgemeinden 379 Mk. Allen anderen
Anstrich mit Ölfarbe, auch die Kinderbänke, Chorstühle, die
Kirchenstühle auf der Emporbühne für die ledigen Mannspersonen
usw. fiel dem Großh. Domänen-Ärar zu. – Den Gemeinden wurde ein
Revers vom Pfarramt ausgestellt, dass man die Zahlung des
Ölfarben-Anstrichs nicht anderst als einen guthaltsweisen
Beitrag zur Kirchenrestauration ansehen werde, so dass hieraus
als eine Pflicht nichts dürfe abgeleitet werden, da das Ärar für
alles die Baupflicht habe; einzig den Grafenstuhl ausgenommen.
Der Kirchturm wurde vom Kloster als sog. Reiterturm gebaut, der
Helm war mit eichenen Schindeln gedeckt bis in die 50er Jahre,
wo derselbe mit Blech beschlagen wurde. – Die Schindeln seien
fast nicht wegzureißen gewesen, - das Blech anzubringen hatte
Blechner Andris in Freiburg übernommen; im Jahr 1875 flickte den
Turm mit Blech aus Blechnermeister Thoma in Kirchzarten, der als
Gesell bei Andris gearbeitet hatte und dem Schreiber dieses
berichtete. Allein die Schindeln auf dem Helm seien schadhaft
gewesen; die geradlaufenden am Turm-Viereck seien fast nicht zum
Losbringen gewesen. – Während die Schindeln 70 - 80 Jahre
anhielten auf dem Helm, die aber an den Turmseiten wohl 100
Jahre oder noch länger gehalten hätten, war das Blech an seinen
Nägeln ausgerostet usw., das Wasser überall eingedrungen, die
Balken gefault etc., so dass im Jahr 1886 das Blech, welches vor
ca. 15 Jahren angebracht wurde, schon wieder seinen Dienst
versagte. – Die Gr. Bezirksbau-Inspektion entschloss deshalb,
wieder statt mit Blech mit Schindeln zu decken, nur waren die
Schindeln nicht von Eichen- sondern von Erlenholz. Die Arbeit
der Verschalung übernahm Schindeldecker Rees aus Wiehre, die
Zimmermannsarbeit lieferte Weber von Wiehre mit 6
Mann.
*) Im Jahr 1856 ist die Pfarrkirche neu getüncht
worden durch Maler Rieder in Freiburg.
Im Original Seite 10.
Altäre
Von der
abgebrochenen Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg kamen vier
Altäre herab: der Hochaltar, zwei Seitenaltäre und der
Kreuzaltar, welch Letzterer so stand, dass er den Hauptaltar
teilweise verdeckte, nämlich in der Mitte beim Eingang zum Chor;
derselbe bestand aus einem Kruzifix und zur Seite mit 2 nicht
schönen Statuen, die schmerzhafte Mutter und St. Johannes Evg.,
beide zu äußerst auf der Mensa stehend (vgl. S. 6). – Der
Seitenaltar auf der Epistelseite, wiewohl zu Ehren des hl.
Jakob. Mj. geweiht, hat als Altarbild die hl. Familie, Jesus –
Maria – Joseph; jener auf der Evangelienseite hat das Bild von
Maria als Kind mit Joachim und Anna. An beiden Altären zur
Seiten waren oben je ein Bild in ovaler Fassung, in corn. Epist.
St. Sebastianus, der Patron der Kapelle zu Weyler und in corn.
Evg. St. Barbara. – Bei der Kirchenrestauration im Jahr 1887
waren diese Bilder so verdunkelt, dass es unmöglich war,
herauszubringen, war sie darstellen sollten. Reinigung mit
Seife, etwas Salmiakgeist und frischem Wasser genügte, nebst
Firnis.
Als im Jahr 1786 die Pfarreien Buchenbach und Eschbach errichtet
wurden, die Wallfahrtskapelle 1787 auf dem Lindenberg
abgebrochen, die Pfarrkirche in Eschbach 1788 und 1790 gebaut
und 1791 eingeweiht war, hoffte man beim bischöfl.
Generalvikariat zu Konstanz, Eschbach werde Wallfahrtsort
werden. Man brachte das Muttergottes-Wallfahrtsbild bis zum
Ausbau der Pfarrkirche zu Eschbach nach St.Peter, und nach
Vollendung auch des Inbaus der Kirche übertrug man dassselbe von
St.Peter in feierlicher Prozession hieher und stellte dasselbe
auf dem Hochaltar über dem Tabernakel-Baldachin auf. Allein
nicht ein Gnadenbild war der Mittelpunkt und die Anziehungskraft
der Lindenberger Wallfahrt, sondern ein ‚Gnadenort‘, den Gott
selbst und seine gebenedeite Mutter dort auserwählt. Deshalb ist
die Kirche zu Eschbach nie eine Wallfahrtskirche geworden. Das
gläubige Volk lässt sich weder von einer bischöflichen noch von
einer kaiserlichen Kanzlei aus kommandieren, wohin sie
wallfahrten sollen; so wollte es auch damals von dieser
offiziellen Wallfahrtskirche in Eschbach nichts wissen, sondern
wallfahrtete an den Ort, wo die Kirche auf dem Lindenberg
gestanden war und betete zwischen Trümmern und Steinhaufen. Abt
Ignaz Speckle macht selbst auch in seinem Tagebuch*) die
Bemerkung, dass das Bild auf dem Hochaltar zu Eschbach ‚nie ein
mirakulöses Bild gewesen sei‘. – Das hölzerne Kreuzchen**),
welches nach der frommen Sage einem gewissen Hans Zähringer von
Ibental am Gnadenort von Maria, der gnadenvollen Mutter Gottes
ist gegeben worden, kam mit dem Bild, einer Muttergottesstatue
von Holz mit dem Jesuskind auf dem Arm, hieher. Nach dem
Auftrage Mariä sollte er dasselbe ja Pantaleon Mayer, einem
begüterten Bauer im Ibental, geben, zum Beweis der Wahrheit der
Erscheinung und des Begehrens, eine Kapelle an jenem Platze zu
erbauen. – (Das Kreuz ist etwa einen halben Finger lang und
ebenso breit und mit einem ‚Trümmer‘ von bräunlicher Farbe wie
Kamelhaaren zusammengebunden. Jetzt befindet es sich auf dem
Lindenberg, der Kapelle dort; eine silberne Kapsel von ovaler
Form mit einem Kristalldeckel umschließt es, ‚an einer
silbernen, von kunstreicher Hand verfertigten Kette hängend‘.
Auf der Rückseite ist ein Muttergottesbild eingraviert.)
*) Pfr. Störk in Bleibach ‚Die Muttergottes auf dem
Lindenberg‘ Seite 25, Herder’s Verlag in Freiburg 1892
*) Tagebuch, Notiz vom 9. November
1796. – Bis dato 1899 ist das Manuscript des Tagbuchs in
Bibliothek St.Peter
Im Original Seite 11.
Das mirakulöse Kreuzchen kam 1789/90 mit der Lindenberger
Statue, welcher es umgehängt war, nach Eschbach auf den
Hochaltar. – Es blieb bis zum Tod des investierten Pfarrers
Othmar Brogli in Eschbach (i. e. + 21. Februar 1821) resp. bis
September 1821, wo der Vikar Erndle, der dem Pfr. Brogli
beigegeben war, fortkam. Dieser nahm das Kreuzchen in seiner
Fassung mit, wahrscheinlich auch auf Zusprechen des kranken
Brogli, Conventualen von St.Peter, um es vor dem zerstörenden
Geiste etwaiger josephinisch und wessenbergianisch gesinnter
Nachfolger zu retten, welche Furcht leider nur zu gut gegründet
war. Als dann im Jahr 1838 der seitherige Dompräbendar Engler in
Freiburg Pfarrer in Eschbach wurde, schickte Jos. Erndle,
welcher unterdessen Pfarrer in Gütenbach geworden war, das
Kleinod in einer Schachtel an Pfr. Engler mit der Bemerkung, er
hätte nie seither recht ruhig sein können. Pfarrer Blank traf es
im Jahr 1859, wie beschrieben, hier an und gab dasselbe auf
Ansuchen des Regens Lender in St.Peter an die Wallfahrtskapelle
auf dem Lindenberg zurück, wohin es auch von Rechts wegen
gehörte, wo es heute noch (im Jahr 1896) sich befindet. – Der
Hochalter zu Eschbach war vom 28. September 1886 bis zum selben
Datum 1893 ein Altare privilegiatum; das Breve d. d. Rom.
28.9.1886 war für alle Kirchen unserer Erzdiözese bestimmend
(vgl. Anzebl. N° 23 von 1886 S. 207).
Zum St. Anna-Altar auf der Weiberseite haben manche Frauen von
nah und fern ein gewisses Vertrauen, wenn sie in gesegneten
Umständen sind, und lassen beten und hl. Messen lesen.
Den Kreuzaltar wollte das Domänen-Ärar nicht als zu seiner
Baupflicht gehörend anerkennen, aber wie uns jetzt klarer
geworden ist, mit Unrecht. In Ermangelung von Eschbacher und St.
Petriner Pfarrakten fügte man sich der Ansicht, dass das Ärar
nur für den Hochaltar und zwei Seitenaltäre pflichtig sei, brach
im Restaurationsjahr der Kirche (1887) denselben ab. Derselbe,
zwar arg wurmstichig, bekam doch noch eine recht würdige und
dankbare Verwendung. Er kam nach Obersäckingen in die dortige
Filial-Kapelle Harpolingen, wo ziemlich viele arme
Fabrikarbeiter eine neue Kapelle wünschten und bauten. – Wiewohl
im Kirchenblatt wiederholt ausgeschrieben, war er nicht zu
verkaufen; um Geld wollte ihn niemand, darum schenkte man ihn
nach Obersäckingen; jedoch gab Eleonora Maier, ledig in
Eschbach, für denselben 60 Mk in die Reservekasse (vgl. S. 7
Fach XXVII), Bürgermeister Gremmelspacher führte ihn
unentgeltlich zur Eisenbahn in Kirchzarten.
Der andere Seitenaltar in cornu Epist., dedic. ad St.Jakob. Mj.,
hatte oben in ovalem Rahmen den hl. Sebastian in kurioser und
denuden Stellung. – Die beiden Bilder St. Sebastian und auf der
Frauenseite St. Barbara wurden bei der Kirchenrestauration
ersetzt durch zwei von Maler Lutz in Freiburg neu gemalte,
nämlich durch die Brustbilder Ss. Cord. Jesu & Mariae,
welche aber einer idealen Auffassung mehr entsprechen sollten. –
Bei diesem Seitenaltar wird bei Prozessionen das St.Jakobus-Bild
aufgestellt, das von der christenlehrpflichtigen männlichen
Jugend getragen wird.
Weitere Statuen befinden sich am Hochaltar, welche
wahrscheinlich schon auf dem Lindenberg den Altar schmückten,
die des St. Gallus, des Kirchenpatrons von Kirchzarten, wohin
die Lindenberger Kapelle und die von Eschbach eingepfarrt war,
und St. Ulrich, welche beide restauriert wurden 1810 um 10 fl
und wiederum 1887 bei der Totalrestauration des Inbaus der
Kirche; andere Statuen sind noch da ein älteres
Trag-Madonnabild, welches auch bei der Maiandacht aufgestellt
wird, und ein Neueres, welches um 185 M (incl. Krone zu 25 M)
aus dem Ersparnis der im St. Josephhaus in St.Peter verstorbenen
Marie Salenbacher, vom Heinehof hier stammend, von den Erben an
Pfarrer G. übergeben, angeschafft wurde (vgl. Reserv. Kasse S.
13), darstellend: ‚Unbefleckte Empfängnis‘; - angeschafft 1892
aus Verlag des Malers Schneider in Freiburg. – Das Postument,
dann Vorrichtung zum Tragen etc., kam noch auf 20 M 40 d –
zusammen also 205 M 40 d. – Ferner ein größeres Herz-Jesu-Bild,
aber nur Masse, nicht wie Obiges aus Holz um 48 Mk (vgl. Reserv.
Kasse p. 13) durch Pfarrhauserin
Im Original
Seite 12.
Eleonora Maier und andere Jungfrauen der
Pfarrei. – An der Wand, vis-à-vis von der Kanzel ist ein altes
Bild Mater Dolorosa in der Wand befestigt, das jedenfalls auch
vom Lindenberg herabgebracht ist.
Leider wurden durch Eigensinn und Leichtsinn die Verzeirung der
Altäre statt mit Holznägeln durch einen Bildhauer mit
Metallnägeln durch die Maler und Vergolder angeheftet und durch
Verrosten wahrscheinlich das Zerbrechen zu Folge haben wird bei
künftiger Restaurationsarbeit. Dieselben wurden von Vigil vor
Weihnachten in Eile angebracht bei ziemlicher Kälte im Jahr 1887
der Restauration.
Glocken
Als die Pfarrkirche 1790 vollendet war, hatte man nur die beiden
Glocken, welche vom Lindenberg herabgebracht wurden, allein man
reflektierte schon darauf, dass wie in der zu St.Peter vier
Glocken waren, so auch hier vier sein sollten. Das kleine
Glöcklein der alten Jakobskapelle, ähnlich wie die Bauern heute
noch auf ihren Privatkapellen haben, war im hohen Turm der
Pfarrkirche nicht zu verwenden, wie heute die Dimensionen zum
Glocken-Läut-Apparat jener alten Kapelle noch beweisen. In der
Scheuer, welche ehemals St.Jakobus-Kapelle bildete, sieht man
heute noch, wo das Glöcklein hing. Dass die Glocken vom
Lindenberg herabgebracht wurden, wenn sogar Steinplatten und
Kirchenstühle herabkamen, versteht sich von selbst. Es sollten
nun eine kleinere und eine größere angeschafft werden und zwar,
da die Gemeinde als Gemeinde keine Verpflichtung zur Anschaffung
von Kirchen-Requisiten anerkannte, die Pfarrei aber bereits drei
Glocken, von denen eine als zu klein und unbrauchbar veräußert
wurde, überkommen hatte, - so bemühte sich P. Franz Steyrer,
Conventual zu St.Peter und der erste Pfarrgeistliche (von
1790-1799), durch guttatsweise Spenden eine kleinere und eine
größere Glocke anzuschaffen. So geschah es, dass nach den
Aufzeichnungen des Pfarrers Othmar Brogli, wie er in seinem
Catalogus Benefactorum Ecclesiae Paroch. in Eschbach die
Wohltäter der Pfarrkirche unter seinem Vorgänger und, während er
selbst die Seelsorge in Eschbach hatte, aufführt, im Jahr 1793
die 2 Brüder Lorenz und Michael Rombach die kleine Turmglocke
und im Jahr 1794 Jakob Pfaff, hiesiger Müller, Besitzer der
exsekrierten Jakobuskapelle, die er zu einer Privatwohnung
einrichtete, wie diese heute (1896) noch steht, - (derselbe
starb 17. Januar 1817) – die größere Turmglocke anschaffte (vgl.
Catalog. Benef. pag. 2 unter 1793 u. 1794).
Die genannten vier Glocken waren aber immerhin kleine Glocken,
die einer Pfarrkirche, wie in der langen Talgemeinde, nicht
würdig entsprachen, zudem nicht harmonisch stimmten. Das Elend
des Krieges und die Ausplünderungen ließen für eine größere
Sammlung von milden Gaben keine günstige Hoffnung zu. Deshalb
war man eben „für jetzt mit dem ‚Geblämbel‘“ zufrieden.
Die Kirchspielgemeinde als Gemeinde tat nichts für die Glocken,
selbst das Öl zum Schmieren, resp. zur ‚Salbung‘ wurde laut
Pflegrechnung (= Kirchenfond) 1793 angeschafft (3/4 Pfund*)) von
der aus Klosterzeit herrührenden Stiftung.
*) vgl. Auszug aus dem Landesarchiv zu Karlsruhe von Weech
d. d. 21. Dezbr. 1865 N° 1791 S. 5
Im
Original Seite 13.
Als im Jahr 1806 das Kloster zu St.Peter dem
antikirchlichen Geist zum Opfer fiel, Paramente und Klostergut
fortgeschleppt wurden, wendete sich Pfarrer Othmar Brogli an die
‚Exspoliations-Kommission um eine Glocke. Seine Bemühungen um
Befürwortung durch den Abt Ignaz Speckle hatten keinen günstigen
Erfolg, denn dieser hegte immer die optimistische Erwartung, das
Klosterinstitut werde mit Namen und Tendenz einer Lehr- und
Erziehungsanstalt oder dergleichen bald in anderer Form wieder
erstehen. Weil Pfarrer Brogli seinen eigenen früheren
Vorgesetzten und liebwerten Abt nicht noch ärger deprimieren
wollte, ließ er sein Bittgesuch fallen; die Gemeindebehörde von
Eschbach–Stegen aber wendete sich an die Regierung um
Überweisung einer größeren Glocke, und zwar von St.Peter, wo
acht Glocken wären. Der Abt Ignaz Speckle, der auch nach 1806 im
Kloster St.Peter Wohnung behielt bis 1813, wo das Kloster zu
einem Spital für verwundete Soldaten benützt wurde und Speckle
nach Freiburg übersiedelte, wehrte sich gegen jede Abgabe. Der
Bericht an die Großh. Hofkommission, im Auszug was die Glocken
betrifft d. d. 6. Januar 1807, liegt uns in Abschrift aus dem
Generallandes-Archiv von Weech zu Karlsruhe vor als Blg. II; in
diesem Bericht beruft Speckle sich darauf, dass man die Harmonie
des St. Petriner Geläute nicht zerstören darf, die Glocke auf
der Kapelle rufe zum katechet. Unterricht, die Pfarrei sei
weitläufig etc., nebstdem verlangte die Grabstätte der Herzöge
von Zähringen ein würdevolles Geläute. In einem Verzeichnis wird
von den acht Glocken der Ort, wo sie hängen und das ungefähre
Gewicht angegeben (vgl. Blg. II & III des Auszugs von
Weech).
Die Pfarrgemeinde-Angehörigen ließen aber die Glockenfrage nicht
ruhen und reichten am Anfang des Jahres 1808 ein neues
Bittgesuch um eine größere Glocke ein. – Abt Speckle macht in
seinen Memoiren, welche von November 1795 bis November 1819
gehen und im Manuskript heute noch in der Seminarsbibliothek zu
St.Peter liegen, unter dem Datum 10. März 1808 folgende
Bemerkung:
„Es kam der Befehl an das Amt St.Peter, dass eine Glocke von
hier oder von St.Märgen nach Eschbach abgegeben werden sollte.“
– Abt Ignaz tadelt dann solche Gesuche; - „und gar wenn solche
gestellt werden und ehemalige Conventualen mitwirkten, -
Gesuche, die darauf ausgehen, das Klostergebäude zu ruinieren
und zu zerstören und dem solemnen Gottesdienst Abtrag zu tun.“ –
Der Erlass über Anweisung einer Glocke nach Eschbach von Großh.
Bad. Regierung d. d. 10. März 1808, wie er noch im
Generalslandesarchiv zu Karlsruhe vorliegt und dem Schreiber
Dieses für die hiesige Chronik, unterzeichnet „v. Weech“ und
gegengezeichnet „Haller“, übermittelt wurde, lautet wie folgt:
„Auszug
Großh.
Bad. Regierungsprotokolls in Freiburg
vom 10.
März 1808
R. No. 2328 der hiesigen Großh. Kammer seye der am 27. vorigen
Monats eingekommenen Bericht der Kammerbuchhaltung dahier nebst
der Bitte der Gemeinde Eschbach bei St.Peter um unentgeldliche
Anweisung einer Glocke mit dem in Freundschaft communizieren,
dass die im Buchhaltereyberichte angeführten Gründe so
qualificiert befunden werden dürften, der Gemeinde Eschbach
entweder von St.Peter oder von einem anderen aufgehobenen
Kloster eine größere Glocke unentgeldlich zukommen zu lassen.
gez.: v. Wechmar
N° 3270 Beschluß vom 18. März 1808.
1. Dem Staatsamte St.Peter zur Berichterstattung über die Frage,
ob und welche Glocke von St.Peter oder St.Märgen der Gemeinde
Eschbach abgegeben werden könnte, mit der Frist von 14 Tagen.
2. Nach Ablauf des Termins zu zu reproducieren.
Im
Original Seite 14.
N° 4449 Reproducitur den 11. April 1808.
Beschluß vom 13. April 1808
"Das Staabsamt St.Peter sey in die Befolgung der durch jenen
Beschluß ihm zugegangenen Auflage unter Anberaumung eines
endlichen Termins von 8 Tagen ernstlich zu erinnern.“
Die kriegerischen Jahre, Plünderungen der Franzosen, dann später
Durchmärsche großer Truppenmassen, St.Peters Kloster wiederholt
ein Lazarett Verwundeter, endlich die Siege der Verbündeten, All
dieses bewirkte, dass der Beschluss vom 10. März 1808 über eine
nach Eschbach abzugebende größere Glocke erst am 25. Februar
1815 zur Ausführung kam. – Pfarrer O. Brogli in seinem Catal.
Benefact. pag. 12 schreibt: „1815.
" Den 25. Hornung wurde die einte Glocke des Chortürmleins zu
St.Peter durch Johann Feßer und Bartli Saum hieher gebracht
(laut Kirchen Östr. Kommission Beschlusses d. d. Freiburg, den
10. März 1808 N° 2328) und zum ersten Male geläutet.“
„In seinem Tagebuch aber hat Abt Ignaz, der ja seit 1813
hauptsächlich in Freiburg sich aufhielt, unter dem 24. Dezember
1814 niedergeschrieben, daß eine Glocke, und zwar die größere
aus dem Turm über dem Chor der Klosterkirche zu St.Peter nach
Eschbach durch die Bauern dort mit amtlicher Vollmacht geschafft
werde.“
Im Winter war das bei den damaligen Wegen sehr schwierig, und
auf dem Kirchturm zu arbeiten, war wegen der Kälte unmöglich;
sobald aber lindere Witterung im Februar kam, beeilte man sich,
die Glocke an den sicheren Ort zu bringen. Im Verzeichnis des
Abtes Speckle ist sie als 100 Pfund ca. wiegend aufgeführt (vgl.
Blg III der Auszug v. Weech Generallandesarchiv Karlsruhe d. d.
21. Dezenber 1895 Nr. 1791).
Allein Pfr. Brogli war auch diese zu klein, weshalb er mit
Glockengießer Meinrad Grüninger in Unterhandlung trat, von dem
ein Brief aus Villingen noch im hiesigen Pfarrarchiv liegt d. d.
24. Dez. 1814, der ihm aber für das Metall der abgängigen
Glocken zu wenig bot. Brogli wendete sich darauf (wahrscheinlich
auf Zuraten des Abtes Ignaz) an die Gebrüder Bayer,
Glockengießer in Freiburg, welche eine Glocke von ca. 5 ½
Zentner zu gießen übernahmen. Pfr. Brogli berichtet in seinem
Catalog. Benefact.pag. 12 Folgendes wörtlich:
„1815. Den 22. März, mittags 11 Uhr, wurde die (von den Brüdern
Bayer in Freiburg Glockengießern, zu beiläufig 5 ½ Zentner
schwere verfertigte, von der Pfarrey Eschbach aus Michael
Mayer’schen und Peter Hummel’scher dahin verordneter Stiftung,
und andern freiwilligen Pfarrbeyträgen größtentheils schon
bezahlte) Glocke von H.E. Abt Ignaz von St.Peter Ponificaliter??
eingeweiht; und am 25. abends zur Feyer der Auferstehung J.
Christi geläutet.“
Wahrscheinlich war eine der Lindenberger Glocken gesprungen, die
Andere aber noch gut aber zu klein, denn sie wird in obigem
Briefe von Meinrad Grüninger als 80 Pfund schwer angegeben und
als „noch gute Glocke“, aber für eine „Kapelle auf einem
Bauernhof“ passend bezeichnet. So waren denn die drei
ursprünglichen Glocken, jene von der alten St.Jakobus-Kapelle
und zwei von der Lindenberger Kapelle, - entfernt und dafür
eine, und zwar die vierte vom Kloster her übermittelt zu ca. 100
Pfund.
Im
Original Seite 15.
So hingen nun vier Glocken im Kirchturm zu
Eschbach, eine aus dem Chorturm der Klosterkirche zu St.Peter
und drei durch milde Gaben, freiwillige Beiträge und durch
Umguss und Verkauf der ursprünglichen drei kleinen angeschafften
bis zum Jahr 1861. – Da wurden zwei derselben unbrauchbar,
welche laut der in Akten sub IX b liegenden Rechnung des
Glockengießers Gebr. Koch in Freiburg d. d. 26. November 1861
zusammen nur 482 Pfund wogen. Koch zahlte à Pfund mit 36 xr = 1
M 2 d, also für die Alten 289 fl 12 xr; derselbe goss zwei neue
Glocken, die zu der alten größten von 5 ½ Zentner vom Jahr 1815
datierenden passten, die größere 324 Pfund und die kleinere Neue
203 Pfund wiegend. Letztere zwei kosteten 1 fl das Pfund = 1 M
70 d, zusammen 527 M Ankauf, dann noch Änderung der Lage etc. 31
fl 36 xr. – Nun war noch eine ganz kleine Glocke, aber noch gut
erhalten, vorhanden. – Der Stiftungsrat gab seine Meinung unter
dem 10. November dahin ab, dass dieselbe zur Deckung der
Nebenkosten in eine Bauernkapelle solle verkauft werden. Der
verstorbene Mesner Andres Vogt sagte dem Schreiber Dieses, die
kleinste Glocke wäre auf den Schönben-Hof in St.Peter gekommen.
Es sind also seit 1861 statt vier nur drei Glocken auf dem
Kirchturm Eschbach, also (1896) folgende:
a. Die Größte von 1815 datierend .......... 5
½ Zentner wiegend St.Jakobs-Glocke
b. Die Mittlere von
1861
„
............324 Pfund
„
c. Die kleinste
„ 1861
„
............203 Pfund
„
a. läuft in den Inventaren mit der Schätzung von 8 – 9 Zentner;
trägt auf der einen Seite das St.Jakobus, anderseits Christus am
Kreuz und auf der dritten Seite Maria die Himmelskönigin
b. und c. sind einfacher gehalten.
Die älteste und größte Glocke wurde im Jahr 1885 gewendet durch
Mechaniker Steinhart von Kirchzarten und Schmied Hermann Feser
von Eschbach. Das Domänen-Ärar zahlte die Kosten mit zusammen 21
M 06 d und die Großh. Bezirks-Bauinspektion zu Freiburg schrieb
die Ausführung und Neubefestigung vor. – Die mittlere und
kleinste Glocke wurden im Jahr 1893 und auch die größte in ihrer
Lage neu befestigt, weil alle drei locker geworden sind, und die
Kosten mit 8 M vom Großh. Domänen-Ärar bezahlt.
Was die Glocken-Riemen und Seiler betrifft, so wurden diese der
Einfachheit wegen zuweilen, wenn es Eile hatte, vom Kirchenfond
bezahlt, so Kirchenfond-Rechnung 1841/44, 1847/50 S. 21, 1871/73
R. S. 26 Blg. N° 28 und 1874/76 R. S. 28 Blg. N° 42, 1880/81 u.
R. S. 48 Blg. N° 109. Im Bescheid § 7 zur 1880/81er Rechnung
erklärt die Revision des kathol. Oberstiftungsrats (d. d.
Karlsruhe 25. Mai 1882 N° 8462), dass durch Großh. Ärar 20 M 96
von den Jahren 1873 – 1881 zu ersetzen sind, weil dieses primär
baupflichtig ist auch für Glocken und Läutapparat, allein die
Sache möge beruhen, weil das Ärar jeweils das Defizit des
Kirchenfonds zu decken habe. Künftig aber sind die in Folge der
Ausbesserung an den Glocken und Zubehör entstehenden Kosten an
die Domänenkasse zu verweisen, was auch geschah. Seit 1893 wurde
für Einölen der Achsen und Laufrollen gleichfalls die Forderung
gemacht, wofür der Mesner seither einfachs nichts erhielt; das
Öl nahm er vom Ewiglichtöl des Kirchenfonds.
Glocken in einzelnen Bauernhof-Kapellen sind heute noch 4
vorhanden; - eine auf dem Mooshof für das Untertal, dann auf dem
Hinterbauernhof für das Steyerntal, eine auf dem Heinehof für
das Hintereschbach und eine für das Obertal auf dem Scherleshof;
als Letzterer im Jahr 1883 abbrannte, wollte sein Besitzer, Karl
Tritschler, kein Türmlein mit Glocke bauen lassen. Da schenkte
Pfr. G. demselben 50 M für den Zweck und unter der Bedingung,
wiederum eine Glocke aufzuhängen und wie seither 3mal des Tages
zur Betzeit läuten und wenn der Hochwst. Herr Bischof zu den
Weihen in das Priesterseminar durch das Tal führe. Für das
Metall der im Brand geschmolzenen alten Glocke erhielt er vom
Glockengießer Grüninger in Villingen à 55 d aus 48 Pfund und für
das Eisen von Schmied Feser in Eschbach 2 M 50 d, so dass
Scherlebauer nur wenig mehr draufzulegen hatte, als er im
Joostal, wo eine Kapelle abgebrochen wurde, um 80 M eine
bedeutend größere als seine ehemalige erhielt.
Zur Beurkundung von S. 1 – 15
Das kath. Pfarramt
Eschbach den 16. Oktober
1896
W. Gustenhoffer
Im
Original Seite 16.
Orgel
.
In der Wallfahrtskapelle auf dem Lindenberg befand sich auch
eine Orgel, welche aus dem Kapellenfond unterhalten wurde;
dieser Fond hieß Kapellen-Rechnung Uns. Lieben Frau auf dem
Lindenberg und St. Sebastian zu Wyler (Stegen). In den Jahren
1768 und 1769 findet sich ein Konto für Orgelreparatur im Betrag
von 88 fl 6 xr (vgl. die im hiesigen Pfarrarchiv liegende
Pfleg-Rechnung von 1767/68 und bezahlt im Jahr 1769). – Da das
Kloster in St.Peter die hiesige Pfarrkirche mit Allem,
Wesentlichem und Unwesentlichem versehen musste, so hatte es
auch die Verpflichtung für die Orgel, wenn der hiesige Heiligen-
bzw. Kirchenfond nicht genügte; deshalb hat auch das Großh.
Domänen-Ärar die subsidiäre Baupflicht, welche auch nicht
bestritten wird, denn die Baufacta liegen vor bis heute.
Die alte Orgel vom Lindenberg x) tat noch so ziemlich lange ihre
Pflicht; im Jahr 1804 reparierte Bartholomä Saum, Schreiner in
Eschbach, einiges Holzwerk und Kunstuhrmacher Eusebius Wöhrli
von St.Peter machte Manches neu, so dass man ähnlich wie im Jahr
1839 von einer ‚neuen‘ Orgel sprechen konnte, die alt und neu
miteinander war. – Die Verbesserungen kamen auf 300 fl. Zum
erstmaligen Spielen celebrierte Abt Ignaz das Amt xx). – Im Jahr
1813 verfertigte Bartel Saum ein neues Positiv xxx) um 100 fl
und es wurden im Jahr 1813 ‚beyde Orgeln‘, i. e. alte und neue
Teil frisch angestrichen samt dem Orgelgitter um 32 fl 30 xr. –
Der Orgelschlagunterricht wurde vom Kloster in St.Peter aus
erteilt. So berichtet Abt Ignaz im Manuscript seiner Memoiren S.
233, dass er den Subprior P. Maurus nach Eschbach geschickt
habe, damit er sich besser pflegen könnte, denn er litt an der
Wassersucht - und damit er den Organisten in Eschbach
besser unterrichte. P. Maurus starb am 24. Juli 1806 in
Eschbach, ward aber in St.Peter beerdigt. Abt Ignaz macht den
Zusatz: „Vivat nunc in Domino, et oret pro afflicta
communitate.“ [„Möge er nun im Herrn leben und für unsere
bedrängte Gemeinschaft bitten.“] – Es wär eben Eschbach für
St.Peter ein Expositur-Appertinenz.
Dass eben
die zusammengestoppelte alte Orgel manchmal der Würde des
Gottesdienstes Abtrag verursachte, versteht sich von selbst. Man
vertröstete die Pfarrgemeinde immer einer Neuen; aber die Zeiten
waren schlimm. Dann hieß es wieder: „Der Heiligenfond bzw.
Kirchenfond Eschbach soll eine anschaffen.“ Aber woher nehmen! –
Endlich 1836 schickte man den Orgelbauer Schoxel von Freiburg
und der Großh. Orgelbau-Inspektor, Joseph Baader, meinte: „er
soll sie stimmen und reparieren, dass sie, bis die ‚neue Orgel’
komme, noch halte“. – Endlich 1839 kam die ‚neue Orgel’ auf das
Tapet und was für Eine! - ? – Die damalige evangelische Kirche
in Freiburg, - (es war die alte Heiliggeistkirche im
Allerheiligenkloster in Freiburg – jetzt zur sog. ‚Burgkaserne‘,
deren Umgebung der Burghof, das Absteigequartier der ehemaligen
Äbte von St.Märgen war, gehörend, neben dem jetzigen Konvikt der
Theolig-Studierenden) -, sage die ‚evangelische Kirche’ hatte
eine Orgel aus dem aufgehobenen Kloster St. Trudpert und diese
kam nun, als ‚neue Orgel’ nach Eschbach, weil die ‚alte
evangelische Kirche‘ in eine Kaserne umgebaut und die
evangelische Pfarrgemeinde eine neue Kirche, aus der
Klosterkirche zu Tennenbach erbaut, erhalten sollte, - also auch
eine Conversion. So nach Beschluss Großh. Hofdomänen-Kammer zu
Karlsruhe vom 29. April 1839 N° 7830, wonach um 220 fl die Orgel
in Eschbach aufgestellt und die alte (die Gemeinde Eschbach
zahlte an die Orgelarbeiter ein Trinkgeld von 4 Kronentaler)
seitherige Eschbacher Orgel dem Orgelbauer
überlassen werden solle. Orgelbauer Merklin von Freiburg
erklärte, dass die seitherige Eschbacher Orgel nur zum
Zusammenschlagen sei. Es wurden ihm 54 Pfund Zinn und das
Holzwerk überlassen; die Pfarrgemeinde hatte keiner Kreuzer zu
zahlen; die Domänenkasse übernahm alle Kosten. (vgl. Pfarrarchiv
Eschbach. Fach VII 8.).
x)
Die Orgel war als alte Chororgel des St.Petr.
Klosters um 100 fl an die Lindenberger Kapelle im
Jahr 1764 verkauft worden (d. d. 19. September).
xx) Catalog. des Oth. Brogli S. 4 u. 11 u. 10
xxx) ‚Altes Familienbuch‘ pag. 138, Not. unter der
Familie: Bartholomä Saum und Maria Andris
Im Original Seite 17.
Diese ‚neue Orgel‘ zeigte bald
die ‚Presten‘ der Altersgebrechlichkeit. Schon am 24. März 1844
musste Pfarrer Engler an die Großh. Orgelbau-Inspektion
berichten, dass ‚einige Register und besonders der
Trompetenbass‘ nicht mehr brauchbar sind etc. – Es ging zwei
Jahre lang, bis endlich die Großh. Hofdomänen-Kammer in
Karlsruhe mit Erlass vom 27. März 1846 N° 5608 erklärte, sie
hätte nichts zur erinnern, dass die Reparaturkosten, welche
vorläufig auf 60 fl überschlagen seien, von der Domänenkasse
übernommen würde, jedoch sei das Großh. Ärar nur insoweit
verpflichtet, als die Mittel des Kirchenfonds nicht ausreichen.
Wie fast in allen Gegenständen fehlen auch hier leider die Akten
von Pfarrer Engler ab. Die Schwestern des Herrn Pfarrer Blank
scheinen eben das Feuer mit den herumliegenden Papieren
angezündet zu haben.
In Kirchenfonds Rechnung 1850/53 R. S. 28 Blg. 77 werden 3 fl
verausgabt für die Orgel zu neuen Federn an die Ventile; desgl.
laut Kirchenfond-Verrechnung 1862/64 R. S. 25; Blg. N° 56
wiederum neue Ventilfedern und die Windladen geflickt, nebst
Stimmung der 3 Bassregister 9 fl, (nämlich neue Ventilfedern zu
3 fl 30 xr und die Bälge winddicht gemacht, nebst Stimmung 5 fl
30 xr, zusammen 9 fl). Diese Reparatur-Arbeiten wurden vom Ärar
wieder ersetzt zugleich mit dem allgemeinen Deficit auf Grund
des Bescheids des katholischen Oberstiftungsrats.
Nun sind keine Akten und keine Aufzeichnungen da. - Es soll die
jetzige Orgel im Jahr 1873 von Orgelbauer Schäfer in Heilbronn
(Württemberg) gefertigt worden sein um 2000 fl mit 10-jähriger
Garantie und jährlichem Stimmen und Regulieren, wofür aber
jährlich 10 fl bezahlt wurden von Großh. Domänenkasse Freiburg.
Solche Stimmung fand noch statt in den achtziger Jahren unter
Pfarrer Gustenhoffer. – Die Reparaturen in kleineren Beträgen,
z. B. im Jahr 1883 zu 18 M 40 Pf an den Sattler Strecker in
Eschbach, dann, was den Tretaggregat angeht, an Orgelbauer
Brambach in Freiburg 80 M im Jahr 1886, um das Treten der Bälge
zu erleichtern, wurden von der Domänenkasse Freiburg bezahlt.
Auf Grund Vertrags vom 3. Juli 1890 übernahm die jährliche
‚Regulierung der ganzen Mechanik‘, ‚die Herstellung einer reinen
Stimmung‘ sowohl der einzelnen Register als des ganzen Werkes‘
(§ 2 a u. b) Orgelbauer Brambach in Freiburg um den jährlichen
Betrag von 16 M 37 Pf; - genehmigt von Großh. Domänen-Direktion
in Karlsruhe am 8. Juli 1890 N° 13256.
Die jetzige Orgel der Pfarrkirche, um 2000 fl = 3428 M 57 Pf
erworben, ist folgender Maßen zu beschreiben: Es sind 12 Stimmen
(= 12 Register):
I. Das Klein-Manual, d. i. obere, hat
a) Flöt- 8´; b) Salicional
8´; c) Rohrflöte 4´;
II. Das Groß-Manual, d. i. untere, hat
a) Principal 8´; b)
Gedeckt 8´; c) Octav 4´; d) Mixtur 4-fach;
e) Quinta 2 2/3´; f)
Flautino 2´.
III. Klaviatur, deren Umfang: 54 Stimmen
IV. Pedal mit 27 Stimmen.
Was die Baupflicht betrifft, so ist der Kirchenfond primär, das
Großh. Domänen-Ärar subsidiär pflichtig für Neubau und
Unterhaltung.
Eschbach, den 26. Oktober 1896
Das kathol. Pfarramt
Wilh.
Gustenhoffer Pfr.
Im Original
Seite 18.
Turm-Uhr
Ähnlich wie mit der Orgel ist es mit der Uhr auf dem Kirchenturm
zu Eschbach. – Nach dem Auszug aus dem General-Landesarchiv zu
Karlsruhe vom 21. Dezember 1895 N° 1791 heißt es Seite 4: „Eine
Uhr war schon im Jahr 1790 auf der St.Jakobuskirche zu Eschbach
vorhanden, denn es wurden laut Abrechnung der Pflegrechner Felix
und Lorenz Rombach gegen die Jakobuskirche in Eschbach d. d.
St.Peter 14. März 1791 im Jahr 1790 auf Reparationen u. hat auch
dem Uhrenmacher 5 fl bezahlt.“ – In seinem Catalogus Benefactor.
pag. 8 zählt P. Othmar Brogli das, was vom Kloster in St.Peter
in die Pfarrkirche zu Eschbach gegeben worden ist, auch unter
die Wohltaten und das Kloster selbst unter die Wohltäter, indem
er, was die Turmuhr betrifft, aufzeichnet wie folgt:
1809 „Im März wurde die, vormals im Convent-Türmlein
zu St.Peter aufgestellte Uhr in hiesigem Kirchturm eingerichtet
von Johann Feßer, Schmied, und Bartli Saum, Schreiner. Die 2
Uhrenschilde und das Uhrenhaus wurden bezahlt aus freiwilligen
Beiträgen der Pfarrgemeinde x). Die Herbeischaffung der Uhr, der
Gewichte, Sailer, Triebe, Gestells und der zwey Uhrenglocken in
der Kirche, besorgte das vorige Jahr von St.Peter nach Eschbach
Johann Feßer, Schmied.“ –
(Laut Tagebuch Speckles vom 12. Aug. und 25. Oktober 1808 wurde
auch die Chororgel abgebrochen und nach Oensbach verbracht; vgl.
Maier Geschichte der Benediktiner-Abtei St.Peter pag. 236)
So wie schon 1790 und 1791 Reparaturen in den damaligen
Kirchen-Pflegrechnungen vorkommen (denn 1790 war die hiesige
Kirche fertig gebaut), was die Kirchenuhren betrifft, so finden
sich namentlich nach Pfarrer Brogli’s Tod (1821) von Zeit zu
Zeit Ausgaben für die Kirchturmuhr. Wahrscheinlich war die
Kirchenuhr von der kleinen St.Jakobuskapelle nur eine kleinere
Uhr, die an der Wand hing, bis 1809 endlich eine eigentliche
Turmuhr von der behördlichen Kommission für hiesige Kirche
bestimmt wurde. So Kirchenfond-Rechnung Eschbach pro 1820/21 S.
6 Blg 13 für Uhrenseiler (2 fl 12 xr), dito pro 1823/26 R. S. 5
Blg N° 34, dann pro 1826/29 R. S. 5 Blg N° 27
Schlosserreparatur, dann Kirchenfond-Rechnung S. 11 Blg N° 27
der 1835/38 R. S. 11 Blg N° 28 an Uhrenmacher Seb. Spitz in
Oberried (4 fl), ebenso 1841/44 Rech. S. 16, dito 1850/53 R. S.
28 u. 79, dito 1853/56 R. S. 30; dito 1856/59 R. S. 29, dito
1859/62 R. S. 26.
So war es bis zum Jahr 1862, wo ein Bezirksamtmann in Freiburg
auf Grund der falschen Auffassung eines Revisors einen anderen
Rechtszustand befahl mit Beschluss vom 21. Februar 1862 N° 3549
mit Berufung auf § 13 des Bauedikts von 1808, das aber auf die
ärarischen Gebäude in Eschbach in diesem Fall ganz mit Unrecht
angerufen wurde, die Baupflicht des Klosters St.Peter also des
nachfolgende Ärars ist klar, sobald der Kirchenfond nicht
hinreicht, und – inssufficient war er von 1790 bis heute, und
wird es bleiben, wenn anderst die Vorsteher der Pfarrgemeinde
hier ihre Pflicht im Auge behalten.
Dass von 1790 bis 1809 eine Kirchenuhr vorhanden war, ist sicher
anzunehmen, dass der erste Coventual vom Kloster in St.Peter,
welcher als Pfarrer in Eschbach functionierte bis 1799, sich um
das Uhrengeschäft auf dem Schwarzwald sehr verdient machte durch
Verfassung der ersten Schrift über die Uhrenindustrie auf dem
Schwarzwald, nämlich P. Franz Steyrer mit dem Titel xx):
Geschichte der Schwarzwälder Uhrenmacherkunst nebst einem Anhang
vom Uhrenhandel 1796. – Franz Steyrer kam im Jahr 1800 nach
Pfaffenweiler als Pfarrer und starb 21. Juli 1831 dort.
x) Zifferblätter waren keine in St.Peter,
die losgemacht hätten werden können; Dieselben sind heute
noch an die Wände gemalt zu beiden Seiten der Stiege im
Kloster, bei der Tür zum Recrantions-Gärten?? u. mit
Stuccatur-Zierde umgeben; die neue Uhr dort steht jetzt im
Gang des 2. Stockes statt oben unter dem Dache oder im
Türmlein.
xx) vgl. D. Maier’s ‚Geschichte der
Benediktiner-Abtei St.Peter‘ – Verlag v. Herder, S. 226.
Im
Original Seite 19.
Die Turmuhr, welche bis 1896 in hiesiger
Pfarrkirche aufgestellt war, seit sie 1809 aus dem
Conventstürmlein hierher verbracht wurde, hat folgende
Beschaffenheit:
Das Gestell der Uhr ist 86 cm hoch, 40 cm breit und 1 m lang.
Das eingravierte Datum der Verfertigung ist 1758 auf dem
Steigrad ('Kronenrad', weil waagerecht wie eine Krone laufend)
nebst Angabe des Verfertigers, i. e. Reichenbach, Uhrenmacher in
Breisach (jetzt Altbreisach); ein 3-faches Werk mit ‚Gang‘,
Viertel- und Stundenschlag, beim Viertel auch Doppelschlag. Die
Gewichte bestehen in 3 länglichen Steinen, welche an je 24 m
langen Seilen hängen (1 m Seil kostet 40 d), die Flaschenzugform
erleichterte den Lauf. – Allein die Messingzähne waren
ausgerieben, die Räderachsen waren in den Büchsen lotterig,
alles Reinigen und Ölen, im Winter besonders, half nichts.
Pfarrer G. setzte den Gemeinderat, den Kirchspielvorstand
Eschbach und Stegen, den Stiftungsrat Eschbach und Stegen, das
Bezirksamt in Freiburg, das Erzbischöfliche Ordinariat, den
Oberstiftungsrat und die Großh. Domänen-Direktion, beide in
Karlsruhe, das Großh. General-Landesarchiv zu Karlsruhe in
Bewegung. Da die Akten darüber, was die Uhr betrifft, fehlten,
war es äußerst schwer; selbst das Winzige aus dem Catalog.
benefact. des O. Brogli wurde erst aufgefunden, als die
wichtigsten Verhandlungen und Nachforschungen vorüber waren im
Oktober 1895.
Auf Bericht des Stiftungsrats Eschbach d. d. 24. Januar 1894 an
Kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe kam Beschluss vom 21. März
1894 N° 2068: „Da eine ganze Reihe von Baufacta des Großh.
Domänenärars vorlägen, welches nach Art. 1 des Bauedikts bei
Unzulänglichkeit des Kirchenfonds hilfsweise Baupflicht habe“, -
„da es scheint, dass das Kloster St.Peter die ganze Kirche in
Eschbach in allen ihren Teilen und insbesondere auch deren
sonstiges „nicht notwendige Ingebäude“ erbaut und unterhalten
habe“, - so glaube kathol. Oberstiftungsrat, „dass Veranlassung
vorliege bei der notorischen Unzulänglichkeit des Kirchenfonds“,
Antrag auf Neuerstellung der Turmuhr bei der Großh.
Domänenverwaltung einzubringen und durch den Nachweis der
Notwendigkeit zu begründen“.
Beides geschah. Das Concept liegt im Pfarrarchiv Fach IX b. Die
Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe erwidert kurz d. d. 26.
Mai 1894 N° 12418, dass ihre Lastenbeschreibung für die Kirche
zu Eschbach, die Uhr zu stellen und zu unterhalten, der Gemeinde
zuweise. – Ergo: ‚Lastenheft‘ dort ist Beweis. –
Der Stiftungsrat Eschbach monierte am 25. Juni 1895, - nachdem
er auf seine eingehende Darlegung vom 13. Februar 1895 noch
keinen Bescheid erhalten hatte, - den kathol. Oberstiftungsrat,
der antwortete, er habe am 27. Mai 1895 N° 9585 nochmals
genauere Untersuchung der Baupflichtfrage bei Großh.
Domänen-Direktion beantragt. – Mit dem 28. August 1896 N° 17952
gibt dann der kathol. Oberstiftungsrat Nachricht, er habe die
Großh. Domänen-Direktion zur Anerkennung der subsidiären
Baupflicht für die Turmuhr nicht zu bestimmen vermocht; - ferner
zur Betretung des Rechtsweges habe er Zweifel und er könnte
nicht dazu raten, indem keine günstige Aussicht vorhanden sei. –
Schon unter Karlsruhe d. d. 31. Dezember 1894 N° 18126 hatte der
kathol. Oberstiftungsrat hieher das Bedenken geäußert zu einem
Im
Original Seite 20.
Rechtsstreit, - bedenklich – „weil die Gemeinde
Eschbach gegen das amtliche Erkenntnis vom 21. Februar 1862 N°
3549 keine weitere Schritte getan und wahrscheinlich seither,
also während eines Zeitraumes von mehr als 30 Jahren, die Kosten
der Reparatur der Uhr getragen hat.“ – Der katholische
Oberstiftungsrat hatte die Freundlichkeit, den ganzen
Aktenfascikel über die Verhandlungen wegen der Uhr hierher nach
Eschbach zu schicken, woraus auch zu ersehen war, wie sehr doch
diese Behörde sich Mühe gab, die Großh. Domänen-Direktion zur
Anerkennung der Baupflicht zu bewegen. (vgl. die von Pf. G.
gemachten Notizen und Auszüge aus dem Aktenheft des
Oberstiftungsrates, im Pfarrarchiv Regist. Fach IX b).
Um nun der Sache ein Ende zu machen und der Not abzuhelfen,
erklärte Pfarrer Gustenhoffer, er wolle aus eigenen Mitteln die
Uhr auf dem Turm der Pfarrkirche anschaffen, ferner soll
1. der Kirchenfond Eigentümer der künftigen Uhr ebenso sein, wie
er es seit Errichtung der Pfarrei von der früheren Uhr war
2. der Kirchenfond übernimmt künftig alle sog. kleineren
Reparaturen, die unter 60 Mk - sechsig Mark - betragen
3. das Kirchspiel Eschbach – Stegen verpflichtet sich, die
größeren Reparaturen, die über 60 M betragen, aus der
Kirchspielkasse zu decken
4. die Ortsgemeinde Eschbach übernimmt, wie seither, die Kosten
des täglichen Aufziehens und Regulierens, welches früher als
eine tägliche Obliegenheit des Mesners, der zugleich Lehrer von
Eschbach war, seine Honorierung im Gehalt des Lehrers fand, seit
1861 aber besonders bezahlt wurde. Seit einer Reihe von Jahren
wurden jährlich 14 Mk aus der Gemeindekasse Eschbach bezahlt für
das ‚Uhraufziehen’; x)
Vorstehende vier Punkte erhielten die Genehmigung:
a. Von der Gemeindebehörde Eschbach d. d. 15.
September 1895
b. „
„
„ „
Stegen d. d. 22. September 1895
c. Von Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe d. d.
20. September 1895 N° 19542
d. Von kathol. Oberstiftungsrat
„
„ d. d. 24.
September 1895 N° 19723
Desgleichen Genehmigung der
Schenkung zu Karlsruhe d. d. 19. Februar 1896 N° 3511
e. Das Großh. Ministerium des Cultus, der Justiz
etc. als Stiftung zum Kirchenfond,
genehmigt unterm 11. Juli
1896 N° 14963 (Anz.bl. Fbg. von 1896 N° 18 S. 325).
 |
Die neue Turmuhr, gefertigt von Benedikt
Schneider in Schonach, wurde vom 28. Januar 1896 bis 4.
Februar hier aufgestellt von Benedikt Schneider;
Zimmermann Karl Zipfel von hier hatte dabei einige
Zimmermannsarbeit; seither waren die Zifferblätter am
Turm von Holz, nunmehr sind sie von dickem starkem
Eisenblech, 160 cm im Durchmesser und 1 cm dick.
Dieselben kosten je 50 M und der Conus mit Staubkapsel
je 35 M, also zusammen 170 Mk. – Die ganze Uhr kam auf
1600 Mk xx).
Dieselbe, mit konstanter Kraft, hat
doppelten Viertelschlag wie die vom Kloster in St.Peter
ehemals hieher gebrachte; nur hat diese neue Uhr zwei
Zeichen, während die alte, wie damals üblich, nur einen
einzigen Zeicher hatte, nebstdem hat diese einen
Uhrenkasten, was bei der alten fehlte. – Die alte Uhr
wurde in das Kapuzinerkloster zu Straßburg-Königshofen
geschenkt mit allem, was drum und dran ist, nur die
Gewichtssteine nicht. –
|
x) Verhängnisvoll hat die Gemeinde
Eschbach 10 fl ersetzt laut Rechnung 1862/1865 S. 13.
xx) Inventar des Kirchenfonds vom 1.
Januar 1900: Uhr 1600, Kasten 50 M, Drahtseiler 10 M.
Im
Original Seite 21.
Restauration der Pfarrkirche
Unserer jetzige Pfarrkirche besitzt einen Hochaltar, auf dessen
Rückseite die Jahreszahl 1777 zu lesen ist; ob der Altar damals
neu aufgestellt wurde oder ob er schon vorher vorhanden war,
konnte man aus keiner Schrift erfahren. Im nämlichen Jahr
stiftete laut Kapellenfond-Rechnung Lindenberg ein Christian
Zimmermann aus Ibental eine hl. Messe in die Lindenberger
Kapelle mit 52 fl 30 xr. – Die ältesten Leute wussten sich gar
nicht zu erinnern, dass seit Klosterszeiten im Innern der Kirche
etwas von Malern oder anderen Handwerkern sei gearbeitet worden;
nur der alte Mesner, der auch eine Zeit lang hier Bürgermeister
und Steuererheber war, Andres Vogt, sagte, es in den 50er Jahren
einmal zwischen Bildern an den Kirchenwänden ein bisschen
‚geweißelt‘ worden wie man auch sonst in den Wohnstuben
‚weißle’.
Als im Jahr 1886 Stadtdirektor v. Stösser aus Freiburg zur
Ortsbereisung hieher kam, zeigte ihm Pfr. G. den Zustand der
Kirche, bat ihn, vor den Altarbildern der beiden Seitenaltäre
stehend, um die Erklärung, was denn eigentlich durch die Bilder
dargestellt werden solle, männliche oder weibliche Personen, -
lächelnd erwiderte er: „Ich kann nichts erkennen.“ – Im Bescheid
über die Ortsbereisung nahm er darauf Rücksicht in seiner
Zuschrift vom 10. Juni 1886 N° 21403, worauf man sich berief in
der Eingabe um Restauration, als man sich an die Gr.
Domänen-Direktion wendete nach Karlsruhe.
In Karlsruhe schickte man von Seiten der Großh.
Domänen-Direktion einen Finanzrat (Forster?) hieher. Es war am
4. Juli 1887, als dieser mit Bezirksbauinspektor Knoderer und
Dekoratons-Maler Wilhelm Weber, beide in Freiburg, hieher kam,
um die Notwendigkeit der Restaurations-Arbeit zu prüfen. Er fand
alles zu hoch angeschlagen, die Kirche nicht für
restaurationsbedürftig, konnte nichts Mangelhaftes beobachten;
als in der Sakristei ihm die noch im rohen Naturzustand ohne
jeglichen Anstrich sich befindlichen Kästen vom Pfr. G. gezeigt
wurden, äußerte er: „Ha nun, daherein kommt ja das Volk nicht.“
Als er die Kirche verließ, bemerkte Pfr. G., dass der Herr
Finanzrat einen gar unsicheren Tritt an der Portal-Treppe habe.
Pfr. G. nahm den Herrn am Arm und half ihm hinab. Da äußerte er
sich: „Wissen’s Sie, Herr Pfarrer, ich habe erst kürzlich eine
Augen-Operation durchzumachen gehabt, sehe noch sehr schlecht
und gehe auf einige Wochen zur Luftkur auf den Schwarzwald.“ –
Als der Pfr. G. den Herrn Finanzrat zur Chaise, die den Weg nach
St.Peter zur Schwarzwald-Kur einschlug, begleitet hatte, war
klar, warum der Herr in der Kirche nichts Mangelhaftes erblicken
konnte. Aber Gott sei Dank! Die Restauration kam gleichwohl
zustande trotz der halbblinden Expertise.
Es handelte sich darum, vor allem auch die Wand- und
Plafon-Gemälde zu restaurieren, allein die Fresco-Gemälde hätten
nur mit äußerst großem Aufwand in ihrem ehemaligen lebendigen
Colorit aufgemalt und retouchiert werden können. P. Othmar
Brogli in seinem Catalogus Benefactorum pag. 1 schreibt also:
„Guttäter der Pfarrkirche zu St.Maria u. Jakob in Eschbach bey
St.Peter seit der im Jahr 1787 auf Befehl Kaysers Joseph II
angefangenen und 1790 vollendeten Erbauung derselben.
Kirchweih den 9. September 1791
Im
Original Seite 22.
Der erste u. vorzüglichste Guttäter ist Herr Philipp Jakob
Steyrer, Abt zu St.Peter, welcher die Kirche durch Herrn Simon
Gößer, Maler von Freiburg, und dessen Sohn mit 25 teils großen,
teils kleineren Fresco-Gemälden und mit 14 gemalten
Fensterumfassungen verschönern ließ.“
1791 die Malerei kostete pr?? Akkord vom 28. April 1790
...................................... 600 fl
Douceur
........................................................................................................................5
fl
Diese Arbeit wurde vollendet im August 1791, innerhalb 36 ½
Wochen; das Kostgeld für beide war, wöchentlich 5 fl – im Ganzen
bezahlt mit ................. 182 fl 30 xr.“
So viel von P. Othmar Brogli, Conventual von St.Peter und
erster Canonisch investierter Pfarrer von Eschbach. – Der Name
des Malers steht auch auf einem Stein des großen Bildes, Mariä
Himmelfahrt im Langhaus vor dem Chorbogen, nämlich: „S. Göser
1790“.
Die Fresco-Bilder sind folgende:
I. Im Chor:
a. ein größeres, nämlich Mariä Krönung im Himmel: „der dich, o
Jungfrau, im Himmel gekrönt hat“, - Höhe desselben 4,30 m,
Breite 3,80 m; der Rahmen ist 0,25 m breit mit weit auslaufenden
Arabesken gemalt. Es ist fast ganz verblasst durch den Einfluss
der Witterung vom Turm herab. Man wollte deshalb neu malen
lassen, allein ein Maler namens Lutz in Freiburg, der die
malertechnische Schule in München etc. besucht hat, forderte
1000 Mk, und zwar nicht auf die Decke des Chors, wie
ursprünglich gemalt, sondern auf Leinwand, welche über dem alten
Fresco angeheftet werden sollte. – Das Geld reichte aber nicht
aus, nebstdem entsprachen die beiden ovalen, von Obigem gemalten
Bilder an den Seitenaltären, Herz Jesu und Herz Mariä, im oberen
Teil der Altäre künstlerisch nicht so recht, der göttlich ideale
Zug fehlt. (Die beiden kleinen Bilder an den Seitenaltären von
Lutz kosteten zusammen 100 M).
b. Vier kleinere symbolische Bilder an der Chordecke in den 4
Ecken:
1. Stella matutina [der Morgenstern], mit
Stern, Löwe und Hahn
2. Vas honorabile [das ehrwürdige Gefäß], mit
Kelch im Strahlenglanz
3. Rosa mystica [die geheimnisvolle Rose],
ein Blumentopf mit einer Rose über einer Console
4. Vas insigne devotionis [das Erlesene Gefäß
der Hingabe], ein Gefäß von Weihrauch und Flamme
Diese vier Symbole aus Litan. lauretan haben eine Höhe von 1 m
und in der Breite 0,85 m, der gemalte Rahmen ist wieder 0,20 m
breit mit je in 4 Arabesken auslaufend bis zu 0,45 m Länge. –
Diese vier Bilder waren arg verblasst, wurden deshalb
retuschiert und die 4 lateinischen Bezeichnungen deutlich
aufgemalt.
c. An den Seitenwänden des Chors sind:
1. Drei große Bilder, deren Höhe 3 m, Breite
1,40 m ist ohne Rahmen; dieser ist 0,20 m breit mit bis zu 0,55
m
langen Arabesken auslaufen, nämlich
- die Taufe Jesu im Jordan über dem Taufstein, welches
wahrscheinlich vom Sohn des Malers Göser gemalt ist,
denn es hat ein arge Verzeichnung und ist
weniger gelungen, befindet sich aber etwas versteckt hinter dem
Chorbogen-Pfeiler.
- dann Mariä Heimsuchung; -
- ferner die wunderbare Erscheinung zur Gründung der
Wallfahrt und Erbauung der Lindenberger Kapelle,
dargestellt wie
Maria als ‚Trösterin der Betrübten’, dem Bauersmann Hans
Zähringer von Unteribental das
mirakulöse hölzerne Kreuz übergibt und
spricht: „Nimm dieses Kreuz und überbringe es dem Pantaleon
Mayer und sage ihm auch, er solle zu Ehren
der Mutter Gottes die Kapelle erweitern und in vollkommeneren
Stand setzen.“ – (vgl. die
Geschichte der Wallfahrt zu U. L. Frau vom Lindenberg pag. 23-25
v. Störk, Pfr. 1892 Herder-Verlag in
Freiburg).
2. Ein imitiertes Fenster, gleichfalls Fresco, auf
der Evangelienseite gegen das Pfarrhaus
3. Vier symbolische Bilder an den Wänden im Chor
kleineren Umfangs, neu aufgemalt, aber nur mit Casein, nicht
nach Fresco-Art, ehrerne
Schlange, brennende Dornbusch, Pelikan und Lilie.
Im Original Seite 23
II. Im Langhaus:
A. Ein Doppel-Wappen, 1,45 m hoch und 2,55 m breit incl.
der auslaufenden Arabesken mit den Schriftzeichen
PH. I. A. S. P.
M. D. C.
C. X. C.
i. e. Philipp Jakob Abbas [Abt] Sanct Peter; im Jahr
1790. – Leider übermalte man das ursprüngliche Wappen derart,
dass man die Farben zustrich und obige Buchstaben mit der
Jahrzeit und nebstdem die deutschen Farben von jetzt anbrachte,
also volle Willkür. – Der Schreiber Dieses hat auf dem obersten
Malergerüst das Wappen und die Bilder gemessen; als er aber vom
Filial-Gottesdienst und Schule heimkam, war das Wappen
fälschlich übermalt und das Gerüst für ihn entfernt. Dasselbe
Wappen des Abtes ist auf der Wappentafel in St.Peter.
B. Zwei große Deckengemälde befinden sich im Langhaus,
nämlich 7,00 m lang und 6,00 m breit, mit Rahmen von 0,30 m
Breite und in ihren Arabesken bis auf 1,05 m auslaufend, nämlich
1. Mariens-Tod, hinten gegen das Portal hin und
2. Mariens-Himmelfahrt, in der Mitte nach dem Chor hin.
C. Zwei mittelgroße Decken-Gemälde in Fresco, beide sind
3,80 m lang und 4,50 m breit, in den Arabesken bis auf 0,55 m
auslaufend, angebracht zwischen den beiden von B, nämlich
zwischen Mariä Tod und Himmelfahrt:
1. Die Geburt Mariä, in seiner Darstellung etwas ungewöhnlich
und
2. Die Geburt Jesu, als Pendant, im Colorit etwas besser
erhalten.
D. Dann vier Bilder, als Symbole in den äußersten 4 Ecken
der Langhaus-Decke, zu 3,10 m hoch und 2,50 m breit mit 0,20 m
breiten Rahmen, auslaufend bis auf 45 cm, nämlich
1. Foederis Arca [die Bundeslade], vornen gegen das Chor,
andererseits
2. Ianua Coeli [die Himmelspforte] in seiner Umschrift,
ober der Pforte I. H. S.
3. Hinten über der Orgel: Turris Davidica [der Turm Davids],
Denkmal Davids mit Rüstung, - und dem Kopf des Goliath
4. Salus infirmorum [das Heil der Kranken], ein
Apotheker-Laden
Diese vier unter D wurden sämtliche mit Casein aufgemalt in
Rahmen und Bild.
E. Fünf Wandgemälde in Fresco: Die Darstellungen sind aus
dem Leben der Allerseligsten Jungfrau Maria, ihre Höhe ist 3,15
m, ihre Breite aber bei allen fünf 1,50 m, mit einem 0,20 m
breiten Rahmen, welche wieder in Arabesken ausläuft bis zu 0,50
m. Die Bilder stellen dar:
1. Praesentatio B. M. V. [die Darstellung Marias] durch
deren Eltern Joachim und Anna beim Tempel zu Jerusalem, die
Stufen freudig hinansteigend. Das Bild befindet sich der Kanzel
gegenüber.
2. Annuntatio B. M. V. [die Verkündigung Marias]
auf der selben Seite wie 1. (in cornu epist.) [(auf der
Epistelseite)], Erscheinung des Erzengels Gabriel zu
Nazareth.
3. Desponsatio [die Verlobung Marias] B. M. V. (als
Pendant zu 2.) befindet sich auf der Evang. Seite neben der
Kanzel.
4. Purificatio [die Reinigung Marias] B. M. V. et
Praesentatio [Darstellung Marias] D. N. S. Ch., das
zweite von der Kanzel nach hinten, diesem gegenüber
5. Fugatio in Aegyptum [die Flucht nach Ägypten] auf der
Epistelseite.
Im
Original Seite 24
III.
An der Orgelbrüstung:
In der Mitte im Bild, nämlich die Darstellung, wie Maria dem
seligen Simon Stock das Scapulier übergibt in Gegenwart des hl.
Dominicus (1245). Der selige Simon Stock hielt sich bekanntlich
20 Jahre in einer hohlen Eiche betend auf; später Ordensgeneral
der Karmeliter. (vgl. Einsied. Legende vom 17. Juli). Nebstdem
befinden sich in den Feldern der Brüstung auch verschiedene
Symbole, auf Gesang und Musik deutend.
 |
Nebst den Bildern ist ein Hauptschmuck der
Chorbogen, welcher bei der Restauration allein auf 300
Mark kam für die Malerei. Der Chorbogen ist 1,14 m breit
zu ornamentieren gewesen, was durch die Symbole des hl.
Meß-Opfers mit Kreuz und Kelch samt Hostie geschehen
ist. Beigegeben ist oben das Lamm Gottes, ferner
Engelsköpfe. Den Zwischenraum füllen Arabesken und
Rosetten aus mit imitierter Stukkatur nebst Blumen. Der
Bogen ist deshalb in einzelne Felder eingeteilt, die zu
beiden Seiten einander entsprechen und in Symmetrie
stehen. Maler Wilhelm Weber malte das Wichtigste daran
zugleich mit seinem geschicktesten
Dekorationsmalergehilfen namens Zwickelmeier aus
Freiburg. Der Chorbogen hat eine Höhe von ca. 7,50 m und
eine Weite von 6 m. Unter Demselben steht die eichene
Kommunionbank, welche von Kirchzarten hieher kam, indem
dieselbe überflüssig wurde, ihren Platz auf dem dortigen
Kirchenspeicher seit der dortigen Kirchenrestauration im
Jahr 1885. Auf obiger Photographie wird der Hochaltar,
der Seitenaltar, Kanzel und Kommunionbank der Kirche zu
Eschbach dargestellt vom Jahr 1888 an Weihnachten,
weshalb auf dem Seitenaltar die Weihnachtskrippe
ausgestellt ist. – Zur Seite der Kanzel sieht man die 14
Kreuzweg-Stationsschilde, welche mit eingesteckten
brennenden Kerzen bei theophorischen Prozessionen von
Jungfrauen mit „Schäppeln“ auf dem Haupt getragen
werden.
|
Im Original Seite 25
Was die Kosten betrifft, muss man für die einzelnen Gegenstände
erst aus den Überschlägen Zusammenstellungen machen, weshalb
hier nur annähernd. Die Großh. Bezirksbau-Inspektion machte
Abstriche, Pfarrer G. zahlte wieder auf, damit nicht durch das
Sparsysem [?Sparsystem?] die Arbeit minderwertig würde
(Pfarr-Archiv IX b.).
1.
|
Hochaltar - Vergoldung 294 Mk, Marmorieren
145 M, Madonnenbild 22 M,
Engelsbüsten 64 M, Statuen 60 M etc.
|
ca. 600 M |
2.
|
zwei Seitenaltäre - Vergoldung 336 M,
Marmorieren 115 M, Engelsköpfe 30 M
|
ca. 500 M |
3.
|
Kanzel - Vergoldung 147 M, Marmorieren 72 M,
Engel 24 M
|
ca. 250 M |
4.
|
Fresco-Gemälde
(Übermalung veranschlagt zu 1305 M),
bloßes Abwaschen ...................... ca.
50 M
Die Rahmen der Bilder aufmalen
...............................................................
ca. 150 M
8 symbolische kleine Fresco, weil
verblasst, mit Caseinfarbe ...................
ca. 24 M
|
ca. 224 M |
5.
|
der Chorbogen - neu gemalt, veranschlagt 200
M, Zulage 100 M
|
300 M |
6.
|
die 13 Fensternischen à 35 M = 13 x 35 M
|
455 M |
7.
|
die Hohlkehle - mit 213 qm à 1 M
|
213 M |
8.
|
Fries mit Leiste
zu 94 lfdm, 40 cm breit à 1,80 M
mit dem Pfeifenfries 94 lfdm à 50 d
|
169
M
47 M
|
9.
|
der Teppich statt eines
einfachen Sockels im Chor 25,91 qm,
Langhaus 87,22 qm à 3 M
|
340 M |
10.
|
Orgel-Gehäus
lasieren und lackieren, was Letzteres
unterblieb
Orgelbrüstung, Gitter mit
Rosetten
|
20
M
70 M
|
11.
|
Tabernakel - verändern aus einem ‚Triller‘
ein Kästchen 18 M, Kommunionbank reparieren, aufstellen
etc. 27 M zusammen
|
ca. 46 M |
12.
|
Stiegenlehne und Orgelabschluss - teils
reparieren, teils verändern durch Schreiner
(Stiegenfüllung)
|
37 M |
13.
|
Statue Mater Dolorosa - gegenüber der Kanzel
zu fassen, Ansatz 10 M, statt dessen
|
80 M |
14.
|
Crucifixe - 3 Stück an die 3 Altäre à 6
M
|
18 M |
15.
|
Taufstein - bemalen derselben mit
Opferstock
|
10 M |
16.
|
Sacristei - mit Leimfarbe 60 qm zu 20 Mk,
Ölanstrich der Schränke etc. 48 M,
zusammen
|
68 M |
17.
|
der Sockel - unter dem Teppich der Wände auf
1,80 cm Höhe etc. (128 qm)
|
64 M |
18.
|
kleinere Altarbilder - an den Seitenaltären
à 50 M neu gemalt von Luz
|
100 M |
|
zusammen |
3611 M |
Im Original
Seite 26
|
Kosten der Kirchenrestauration,
Übertrag von S. 25: |
3611 M |
19.
|
für das Gerüst in der Kirche im
Akkord
|
400 M |
20.
|
Tabernakel-Vergoldung besonders
berechnet
|
84 M |
21.
|
Blumen-Vasen - aus Holz gefertigt,
Vergoldung nachträglich
|
55 M |
22.
|
Canon-Tafeln - neun Stück, in antiquer Form
geschnitzt à 3 M
|
18 M |
23.
|
Kirchenstühle (teils Abreiben,
Reparaturen, Ölanstrich) - ein Teil
derselben 379 M, ein anderer Teil ca. 121 M
|
500 M |
24.
|
die 14 Stationen - (gereinigt und gefirnist
von Pfr. G.), in neue Rahmen gefasst à 1,20 M
=
|
43 M |
25.
|
zwei Chorfenster - darstellend St.Jakobus,
patronus eccles. & St. Sebast., patron. cappel. in
Weyler, gestiftet von Andres Scherer, Gabelbauer, und
dessen Schwester Marie Scherer, ledig, beide von
Eschbach, gemacht von Helmle–Merzweiler in Freiburg
(+)Reserv-Kasse p. 6, 8, 10)
|
750 M |
26.
|
ein Chorfenster - darstellend ‚Ecce Homo’
mit dedicat.?? [Widmung] unten, gestiftet von
Franzisca Müller, Witwe in Freiburg, Schwester des
verstorbenen Repetitors Augustin Maier, ehemals
Mitvorstand des Priesterseminars zu St.Peter, welcher
von St.Peter aus manchmal hier im Gottesdienst
ausgeholfen hat während seiner 20 Jahre in St.Peter.
Gefertigt von Obigem Helmle–Merzweiler, gemalt,
Butzenscheiben etc.
|
400 M |
27.
|
Podium - worauf die Kirchenstühle stehen,
musste repariert werden; einzelne Balken waren faul,
auch unter der Orgelstiege senkte es sich, Zimmermann
Josef Scherer 341 M, Schmied Feser 51 M = zusammen - was
vom Großh. Ärar allein übernommen wurde. |
392M |
28.
|
Glocken - drei Glocken mussten gewendet
werden, vollführt durch Mechaniker Steinhart von
Kirchzarten und Schmied Hermann Feser von Eschbach,
durch Domänen-Ärar bezahlt
|
21 M |
29
|
Summe |
6274 M |
|
welches aber nur besonders in die Augen
fallende Gegenstände sind. Nach einer Zusammenstellung
vom 27. Oktober 1892 sind im Ganzen Ausgaben gemacht
worden
|
6792 Mk 96 d
|
| welche sich folgender Maßen verteilen (+)
vgl. „Reserv-Kasse“–Buch pag. 12) |
|
I Vom Großh.
Domänen-Ärar
übernommen
|
2978 M 08 d |
II Durch kleinere milde
Gaben (Sammlung)
|
2174 M 49 d |
III Durch die Kirchspiel-Kasse
Eschbach – Stegen
|
349 M 03 d |
IV Durch den Kirchenfond
Eschbach
|
141 M 36 d |
V Durch die Geschenke Einzelner
(750 M + 400 M),
größere
|
1150 M 00 d |
zusammen
|
6792 M 96 d |
+) vgl. „Reserv-Kasse“–Buch pag. 12
Im Original
Seite 27
Beim Domänen-Ärar kam noch der Verputz durch Maurer, Gypser, an
feuchten Stellen mit Siccativ etc., so dass die Summe auf 3221
Mk mit Zimmermann, Glaser, Schlosser, Bildhauer etc., man kann
mithin sagen: Die Restauration kostete 7000 M in runder
Zahl, der ursprüngliche Überschlag der Gr. Bezirksbauinspektion
Frbg. betrug 7613 M.
Der Arbeitslohn war durchschnittlich 5 Mk incl. Kost, an
manchen Tagen 7-10 Arbeiter; hauptsächlich vom 12. September bis
24. Dezember, im Ganzen 630 Arbeitstage, - einschließlich
einzelner im Januar 1888; - Materialkosten ca. 400 Mk.
Die Sammlung der einzelnen milden Gaben geschah in
folgender Weise: Pfr. G. durchging die ganze Pfarrei; in jedem
Haus fragte er, wie viel die einzelnen Personen versprechen. Den
versprochenen Betrag 20 Pfg, 50 Pfg, 1 M etc. 20 Mk schrieb Pf.
G. auf ein Bildchen und dazu den Namen des Versprechenden und
händigte es der Person ein mit einem „Vergelts Gott.+) Das
Geld nahm Pfr. G. im betreffenden Haus nicht an, sondern die
einzelnen Personen sollten es ins Pfarrhaus bringen oder bringen
lassen. Mit diesem Modus war es keine „Kollekte von Haus zu
Haus“, - es war mithin keine bezirksamtliche Erlaubnis nötig.
Von Zeit zu Zeit ermahnte man in Christenlehre und auf der
Kanzel an das Versprechen, so kamen mit Leichtigkeit und
Bereitwilligkeit ....... 2174 M 49 d
zusammen. Mägde und Knechte und Kinder legten eine Ehre darein,
nur wenige Vermögliche erfüllten ihr Versprechen nicht. Wein,
Bier und Schnaps zog bei Einzelnen mehr als Gottes-Ehre und
–Haus.
Im Einzelnen sind als Lohn und Preis folgende zu
bezeichnen:
Die Zimmerleute berechneten 35 d pro Stunde, also im Tag
zu 8 Stunden 2 M 80 d. Die Maler berechneten z. B.
September pro Tag 5 M 80 auch beim Abkratzen der Wände. Für Kost
forderte Löwenwirt Rombach 1 M 40 d pro Tag, enthaltend:
Frühstück mit Kaffee und Brot, Mittagessen mit 2erlei Fleisch
und Nachtessen mit Fleisch; für Schlafen und Wohnung 10 d,
mithin zusammen 1 M 50 d. Wenn solche als Herren allein schlafen
wollten, dann 2 x 10 d = 20 d. Material-Beifuhr von
Freiburg bis Eschbach, ein Zweispänner 6 Mk, eine
Personenfuhr nach Kirchzarten an die Bahn 3 Mk.
Ein Taglöhner erhielt ohne Kost pro Tag 2 Mk. – Was nun
die Berechnung des Materials und Akkord-Arbeit betrifft:
für Malen in Leimfarbe glatt in einem einzigen Ton à
qm 20 d, in verschiedenen Tönen und in Feldern eingeteilt,
Ansatz à qm 50 d. In Ölfarbe Anstrich je 30 d der
qm, mit 4-mal gestrichen 1 M 20 d
in Natureichen (reduziert auf 1 M 08 d bei den Kirchstühlen) –
Mit Ölfirnis lackieren, 3-mal, à qm 1 Mk. – Für Marmorieren
der Altäre durch einen Straßburger Spezial-Arbeiter à qm 3 M 40
d, der Kunstmaler (so auch Kohlund in Freiburg) forderte
für Retouschieren der Fresco-Gemälde pro Tag 10 Mk – Maler
Fichtner in Freiburg forderte für Kalkfarbe in einem
Ton, z. B. bei den Wänden im Pfarrhaus-Gang pro qm 12 Pfg. – Glaser-Arbeit
wurde bezahlt 13 Fenster zu reinigen mit Salzsäure 110 Mk,
einzelne runde Scheiben (‚Sterne’) neu einsetzen für 1 Glas 15 d
und für Blei dazu 5 d mehr, also je 20 d; - bei neuen Feldern
pro qm 15 Mk und mit Rosetten 17 Mk.
Die Vergoldung berechnet sich pro qm 42 M.
Der Übernehmer der Restauration der Kirche berechnete seinen
Gewinn auf täglich 20 Mk. Pfr. G. meinte, 10 Mk wären auch
genug; allein in den 3 Monaten der Arbeit gewann Wilhelm Weber
gleichwohl ca. 2000 Mk.
+) In die
Sammel-Liste des Pfarrers wurden die einzelnen Namen
eingetragen und der versprochene Betrag und daneben die
Zahlung, sobald diese geschah. Wie die Liste auch unter
Pfarrakten aufbewahrt wird.
Im
Original Seite 28
Der Platz
vor der Kirche, zwischen dem Schulhaus, Gras- und Obstgarten und
dem Talbach ist, so wie die Kirche, Eigentum der
Kirchspielgemeinde Eschbach – Stegen, weil das Kirchspiel den
Platz vom Maierhof käuflich an sich brachte (vgl. Chronik pag.
7) im Jahr 1788. – Pfarrer Blank hatte im Jahr 1879, als vom
Landamt Freiburg auf Veranlassung der Großh.
Kreisschulvisitation ein Klettergerüst für den Turnunterricht
zu erbauen befohlen wurde, keine Verwahrung eingelegt und daher
sollte im Jahr 1886, als es wankend und defekt wurde, ein neues
aufgerichtet werden. Schreiber, der doch seit 1880 täglich
vielmal den Platz passierte, sah weder Lehrer noch Schüler je
daran turnen. – Als im Sommer 1886 die Zimmerleute den
Kirchturm reparierten und das Ökonomie-Gebäude, legten diese das
abgängige Holz am Klettergerüst nieder. Als das Holz
weggeschafft war nach Freiburg, fehlten auch die Stangen zum
Klettergerüst. Die Gemeinde-Angehörigen lachten darüber und
sagten: „So ist es recht, zur Kirche gehört kein Galgen.“ – Als
Schulvisitatur und Bezirksamt ein neues Turngerüst und dazu auch
Barren kommandierte, legte das Erzb. Pfarramt Verwahrung ein, -
es dulde wohl einfaches Turnen auf diesem Platz, aber weder
Barren noch Klettergerüst, denn es sei kein Schul- sondern ein
Kirchenplatz. Es erfolgte eine bezirksamtliche Verwunderung, und
– seither existiert weder ein Gerüst noch Barren. – Schmied
Hermann Feser ließ aber auf Grund einer dem Pfarrer Gustenhoffer
vorgezeigten Urkunde, welche das Kloster St.Peter noch
ausstellte, im Grundbuch der Gemeinde Eschbach die Notiz
eintragen, dass er das Recht habe, auf dem Kirchenplatz einen
Krämerstand für Eisenwaren aufzustellen zwischen
Pfarrkirche und Bach gerade da, wo mit Unrecht das Klettergerüst
gestanden. – Eine eiserne Brücke von der Straße zum
Kirchenplatz wurde von der politischen Gemeinde Eschbach
erstellt, vergeben am 23. Juli 1889; Schmied Hermann Feser hier
übernahm die Eisenarbeit um 435 Mk und Maurer Lauli von
Kirchzarten die Fertigung und Zementierung zweier Pfeiler um 150
Mk. – Der Lindenbaum auf dem Kirchenplatz wurde von Pfr.
G. angekauft, welcher ihn dann durch Mesner Vogt 1884 setzen
ließ. Der Baum selbst gehört der Kirchspielgemeinde, weil der
Kirchenplatz deren Eigentum ist, bzw. der kathol. Pfarrei
Eschbach. +)
Eschbach, den 14. August
1897 Erzb. Pfarramt
Wilh.
Gustenhoffer Pfr.
Kirchengeräte u. Paramente
Das
Benediktiner-Kloster in St.Peter, das die Kirche auf Befehl der
österreichischen Regierung zu erbauen hatte, war auch
verpflichtet, die für Abhaltung des Gottesdienstes nötigen
Paramente und Geräte anzuschaffen; das Kloster kam seiner
Pflicht nach nicht nur bezüglich des absolut Notwendigen,
sondern auch des Nebensächlichen zur Erbauung und zur
Verherrlichung
+) Unter
dem 29.9.1903 erklärte der Gesamt-Gemeinderat Eschbach auf eine
bezirksamtliche Verfügung Freiburg den 22. Aug. 1903 N° 37153
I., dass von dem Platz vor dem Schul- und Rathaus (anstoßend
Kirchenplatz) 2 ½ Ar Hofreite der Gemeinde Eschbach gehören, der
Kirchenplatz für einen Turnplatz zwar ausgeschlossen als
Eigentum der Pfarrei sei, - jedoch hoffe man, dass für das
Turnen, - keine Schwierigkeiten gäbe. – Das Bezirksamt fordert
vom kath. Stiftungsrat Evhlig? (Fach XIV).
Im
Original Seite
29
der Kirche
und des Gottesdienstes dienlichen. – Diese
Verpflichtung ging in Folge der Aufhebung und Einziehung der
Güter und des Vermögens des Klosters 29. 1806 über
auf die badische Staatsregierung, welche derselben auch seither
nachkam. Mit Weihnachten 1806 hörte die Klosterkommunität auf.
Die Memoiren des Abtes Ignaz Speckle, herausgegeben von Dr.
Stephan Braun, - Freiburg bei Dilger 1870 pag. 276, berichten,
dass der Verteilungsmodus für die Paramente des Klosters an die
einzelnen appertinenten Pfarrkirchen auf Wunsch des fürstlichen
Referentärs Maler von Abt Speckle schriftlich verfasst und von
Maler in Karlsruhe zugleich mit dem St. Petriner
‚Kustorey-Katalog’ vorgelegt wurde; Letzterer wurde, wie Speckle
pag. 273 berichtet, am 24. November 1806 in St.Peter
aufgenommen.
In erster Reihe sollte der Kirchenfond für Paramente und
Gerätschaften aufkommen; wann dieser nicht hinreicht, muss das
Domänen-Ärar eintreten. So auch ein Erlass Groß. Bad.
Direktorium des Dreysam-Kreises an die Domänial-Verwaltung
St.Peter vom 26. April 1813 N° 6379, dass diese Requisiten aus
der ‚herrschaftlichen Kasse’ sollen bestritten werden (vgl.
Pfarrarchiv XIII) – und zwar „von Fall zu Fall“, wie notwendig.
– Es war eine perpetuierliche Bettelei, teils bei der
Domänenverwaltung, teils bei wohltätigen Privaten. Pfarrer
Blank, der fast 22 Jahre in Eschbach war (von 1859–1880
Spätjahr), schaffte aus eigenen Mitteln oder durch Sammlungen
Einzelnes an; Ersteres nahm er teilweise mit, als er nach
Weingarten bei Offenburg abzog, z. B. Altarteppiche, Messbücher,
Messgewänder etc.; anderes zahlte er zwar aus seinem Geld,
forderte es aber wieder nach gestellter Rechnung, also nach 3
Jahren, auf Grund des Bescheides der Kirchenfond-Rechnung bzw.
musste um Ersatz betteln selbst für Öl, Wachs etc.
Als Pfarrer G. i. J. 1880 (Dezember) kam +), legte er zur
nächsten Kirchenfond-Rechnung einen Voranschlag dem Kathol.
Oberstiftungsrat in Karlsruhe vor, und dieser betrieb dann den ‚Vorschuss’
für 3 Jahre bei Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe; nun kam
Ordnung in die Ausgaben und den Ersatz des etwaigen Defizits des
Kirchenfonds. – Selbst durchaus nicht notwendige
Gegenstände wie z. B. Teppiche und dergleichen konnten
angeschafft werden (vgl. Pfarrarchiv Fach XVI A.). –
Durch Erlass Großh. Domänendirektion d. d. 9. Juni 1882 N°
10509 wurden
für 1882/84 bewilligt einmaliger Zuschuss
von
|
413 M 65 d |
dito …………. für je 1 Jahr 173 M 55 d, also 3
x 173 M 55
|
520 M 65 d |
für 1885/87 laut Erlass d. d.
27.4.1885 N° 5875 einmaliger Zuschuss
|
410 M – d |
(vgl. Beil. N° 25 a u. b der
1885/87er Rechnung) dreimaliger Zuschuss
je 216 M 70 Pf
|
650 M 10 d |
für 1888/90 durch Erlass Gr.
Domänendirektion vom 29.10.1887 N° 15429 bewilligt
einmalig
|
127 M 36 d |
bewilligt für 3 Jahre je 165,12 M
|
495 M 36 d |
für 1891/93 durch Erlass Gr. Dom.-Dir. vom
11.12.1890 N° 22348 einmalig
|
620 M – d |
3-malig je 140,73 M
|
422 M 19 d |
für 1894/96 vom 24.10.1893 N° 22374
einmalig
|
156 M 50 d |
auch kathol. Oberstiftrat vom 31.10.1893 N°
21325 dreimalig je 216,15 M
|
648 M 45 d |
für 1897/99 durch Erlass Gr. Dom.-dir. vom
16.10.1896 Nr. 28967 einmalig
|
346 M 75 d |
(vgl. Blg. 1897/99er Kirchfond-Rechn.
3-malig je 491,32 M
|
1383 M 96 d |
+)
Als Pfarrer W. Gustenhoffer 1880 kam, brachte er ein ihm
eigentümlich zugehörendes weißes Meßgewand mit, im Wert von
75 fl = 128 M, welches nun das festtägliche in Eschbach war
und heute nach 20 Jahren immer am Sonntag gebraucht wird. –
Hierfür spricht Pf. G. für den Fall seines Todes, das
geringste, violettene, an in das Grab. –
Im Original
Seite 30
In der Kirchenfondrechnung pro Georgi 1841/44 nach S.
13/14 befindet sich eine Inventar-Zusammenstellung von
den dem Kirchenfond angehörenden Kirchengeräten und Paramenten,
welche zum größten Teil noch vom Kloster in St.Peter
herkommen; den größten Anschlag erhielten:
5 Stück weiße Messgewänder zusammen
...............................................
120 fl
9 „
rote „
„
............................................................................
110 fl
1 roter mit Gold gestickter Rauchmantel
..................................................
110 fl
6 Diakonenkleider , 2 rote, 2 weiße u. 2 schwarze
.................................. 72
fl
1 Monstranz von Kupfer mit silbernem Laubwerk, mit
Steinen
besetzt, - vergoldet
................................................................................
130 fl
1 schöner Kelch von Silber mit Emaille u. vergoldet
................................ 110 fl
2 silberne Kelche je ca. 30 fl
....................................................................
60 fl
18 Stück Lichtstöcke, 10 kupfern und 8 messing
.....................................
46 fl
2 Sakristei- und 5 Paramentenkästen, zusammen
................................... 50
fl
4 schwarze Mäntel zum Gebrauch bei der Prozession
........................... 12 fl
4 Glocken
................................................................................................
800 fl
1 Turmuhr
.................................................................................................
200 fl
1 Orgel
......................................................................................................
500 fl
usw., im Anschlag zusammen von 2974 fl 23 xr
(vgl. Kirchenfond-Rechnung Bd V S. 13 u. 14)
Erst 1862 findet sich eine bedeutende Neu-Anschaffung
aus dem Kirchenfond, nämlich
ein versilbertes Rauchfass mit Schiffchen zu
..............................................
24 fl
und ein Schultervelum zu .... (1859/62er Rechnung S. 25)
......................... 60 fl
i. J. 1864 eine Weihwasserstande für
..........................................................
15 fl 42 xr
Bis 1880 nur für Öl, Wasch, Wachs, Hostien und
Flickarbeiten, es reichten aber auch dafür die Einnahmen nicht.
i. J. 1880 wurden 9 Stück gestickte Pallen für
Eschbach angeschafft ...... 22 M – d
i. J. 1881 eine Festtagsalbe mit Filet um
...................................................
24 M 88 d
„ ein Festtagsmessgewand,
weiß, mit gestickten Kreuzbalken ....
80 M 36 d
„ ein Missale
in schwarzem Leder mit Rotschnitt
......................... 33 M – d
i. J. 1882 ein Stufen-Teppich, dreifarbig, 4 m
lang, 3 m breit ......................
76 M 80 d
„ zwei
rote Ministrantenröcke
.........................................................
27 M 14 d
„
Vespertücher, 4 Stück (incl. Kreuzaltar) à 8 M
............................. 32 M – d
„ drei
Antependien an die Altäre
.....................................................
42 M 15 d
„ ein Messgewand,
rotseiden, mit in Seide gewirktem
Figurenkreuz
.........................................................................................
80 M 36 d
„ ein
Repositorium von Messing und versilbert
........................... 20 M – d
i. J. 1883 Läufer-Teppiche à 1 M 60 d
..........................................................
4 M 80 d
i. J. 1884 Messkännchen mit vergoldeter Fassung
u. Teller, cilisiert ........ 30 M – d
„ ein
Stufen-Teppich, schwarz und rot , 3 m lang, 2 m breit
............ 34 M – d
„ ein
Ciborium-Velum mit Herz-Jesu-Figur
........................................ 40 M – d
„ eine
neue Stande für Weihwasser
..............................................
22 M – d
„ ein
Doppelbild für die Patroziniums-Fahne St. Jak. u.
Sebast. ... 35 M – d
„ zwei
Altarglöcklein, Dreiklang
.....................................................
14 M – d
„ zwei
violettene Ministrantenröcke
.....................................................16 M – d
„ ein
Schultervelum, tampouriert, Futter in Seidenfoular??
............... 70 M – d
„ ein
Missale, in rotem Safian und Goldschnitt
.............................. 55 M – d
i. J. 1886 ein Trag-Baldachin für theophorische
Prozessionen
mit 4 seidenen Quasten
.....................................................................
240 M 84 d
„ eine
Sanctissimus-Fahne
............................................................
70 M – d
„ ein
versilbertes Rauchfass
..........................................................
70 M – d
„ vier
alte Altar-Leuchter, kupfern, versilbert, à 5 M
.............................. 20 M
„ eine
metallene Verseh-Laterne neu
............................................
20 M – d
„ eine
neue Ewiglicht-Lampe, von Messing und versilbert
............ 35 M – d
„ zwei
Messing-Weihwasser-Kessel à 14 M
.................................... 28
M – d
Im
Original Seite
31
.
i. J. 1887 eine eiserne Kiste für
Rauchfass-Kohlen
.................................. 19 M
– d
„
Fassung des Karfreitag-Kreuzes
.................................................
18 M 80 d
i. J. 1888 für einen neuen Altar-Baldachin
.................................................
60 M – d
(seither von Papendeckel,
was jetzt von Metall ist)
„ für
einen Trag-Weihwasserkessel von Messing
......................... 19 M –
d
„ die 5
Sacrist-Kästen, seither roh und nicht angestrichen
.
48,36 M
„ die 14
Stationen neue Rahmen
........................................
43,20 M
„
Vergoldung von 10 Blumenvasen
...................................
55,00 M
„
Neufassung der Madonna über dem Hochaltar
...............
40,00 M
(seither mit einem alten
erblassten Seidenkleid umhüllt)
„
Vesperbild der Kanzel gegenüber neugefasst
.................
40,00 M
i. J. 1891 zwei Kelche neu vergoldet, die zwei
kleineren
..............
55,00 M
„ die
Monstranz neu gefasst
..............................................
60,00 M
„ neu
angeschafft 2 Tabernakel-Leuchter
.....................................
20 M – d
„
„ „
ein Taufbecken
.................................................
20 M – d
„
„ „
zwei Prozessions-Laternen
...............................
90
M – d
„
„ „
ein Osterkerzen-Leuchter, massiv messing
.....
70 M – d
„
„ „
zwei Pluviale, renoviert .....................
290,00 M
„
„ eine neue Altar-Treppe
..............................................
11
M – d
„
„ Eckert’s Lexionarium
für Evgl. Verlesung
..............
10 M 30 d
„
„ ein Sutan für den
Sakristan
.....................................
14
M – d
i. J. 1894 eine größere Stande für Oster- und
Pfingst-Taufwasser ............ 9 M 50
d
„ ein
neues Gefäß zur Handwaschung – Lavabo (vernickelt)
....... 30 M – d
„ eine
Trauerfahne, neu an alter Stange
........................................
90 M – d
„ das
alte Ciborium neu vergoldet
...................................
27,00 M
i. J. 1895 ein neuer Kredenztisch aus
Altarstücken von der Kapelle zu
Stegen, v.
Schreiner Schwab in St.Peter
.................................... 29
M 20 d
„ für 2
rote Ministrantenröcke von Gengenbach
........................... 22 M 50 d
i. J. 1896 die 2 Altarengel neu gefasst
..........................................
32,00 M
„ Eine
Verseh-Bursa mit Corporale
...............................................
27 M – d
i. J. 1897 eine Verseh-Patene von Silber u.
vergoldet ................................ 30 M – d
„ ein
Dienstsiegel mit Patron St.Jakobi Mj.
..................................
21 M 75 d
„ ein
weißes Messgewand mit echten Goldborten von Gengenbach
300 M – d
Zur Fronleichnamsprozession und an St.Jakobi wurde seither zum
Segen mit Böller geschossen. Bis 1895 waren jene vom St.
Petriner Kloster im Gebrauch; die jetzigen wurden vom Kirchspiel
neu angeschafft, wie auch Pulver und Schütze von der
Kirchspielkasse bestritten wird. – Die ursprünglichen
sanktpetriner Böller waren 6 Stück im Gewicht von mindestens 20
Pfund und höchstens 28 Pfund. Geschossen wurde von jeher auf dem
Gut des Löwenwirts (‚Behhof’) hinter dem Kirchhof, weshalb jener
Acker ‚Böllacker‘ genannt wird. – Bei Ankunft des
Unterzeichneten hatte Schmied Hermann Feser die Böller im
Verwahr, leider wurde damit auch bei Hochzeiten geschossen,
sogar bei Kindstaufen und auch am Namenstag des Pfarrers, so
dass Fronleichnam und St.Jakobus keine besondere Ehrung mehr
übrig blieb. – Selbst bei unehelichen Taufen wurde zuweilen,
wenigst mit Gewehr oder Pistole, geschossen. – Pfr. G. trat
dagegen auf und es unterblieb.
Eschbach, 18. August 1897
Erzb. Pfarramt
Wilh. Gustenhoffer Pfr.
Im
Original Seite
32
Mission
Nach dem Verkündbuch vom Jahr 1861, Dom. in Albis, wurde
in Eschbach in dieser Zeit eine Mission gehalten durch
Ordensgeistliche. Andere Notizen finden sich keine vor. Im
Verkündbuch wird aufgefordert zum Gebet für einen fruchtreichen
Verlauf der Mission; es werde deshalb täglich während der hl.
Messe der Rosenkranz gebetet werden und zum Schluss die Litanei
cum Expos. Issi in Cibor. [die Litanei mit Aussetzung des
Allerheiligsten im Ciborium]– Die, welche nicht in die hl.
Messe kommen können, sollten zu Haus „Etwas“ beten. –
Es war am 8. Oktober 1895, als der derzeitige Bürgermeister
Johann Gremelspacher, ‚Hummelbauer’ hier, zum Pfarrer ins
Pfarrhaus kam und im Namen einzelner Mitglieder des Gemeinderats
und der Gemeinden Eschbach – Stegen das Gesuch stellte, es möge
eine Mission in hiesiger Pfarrei abgehalten werden. Man hatte
zuerst den Advent 1895, dann die Fastenzeit 1896 im
Auge; dieselbe wurde aber schließlich festgestellt für die Woche
nach dem Fronleichnamsfeste, und zwar vom Sonntag bis zum Montag
der anderen Woche, also für 10 Tage, und zwar durch 3 Kapuziner
aus dem Kloster in Straßburg-Königshofen. – Nachdem vom Erzb.
Ordinariat Genehmigung eingeholt war, wurde als Vorbereitung
verkündet, dass täglich das Kirchengebet zum hl. Geist nebst
einem ‚Vaterunser’ und ‚Glaube‘ nach der Pfarrmesse bis zum
Beginn der Mission gebetet werde, (v. Pentec. fer. II an bis
Dom. inf. Octav. S. Corp J.) und jedesmal am Sonntag nach dem
Mittagsgottesdienst eine ‚Rosenkranz‘-Andacht mit lauretan.
Litanei stattfände (vgl. Verkündbuch von 1896 pag. 21 u. 22). –
Ratschreiber Friedrich Hug von Eschbach erbot sich, ein Kreuz
auf den Kirchenplatz zu stiften, vor dem künftig die Leichen
eingesegnet und dann auf dem Weg zum Friedhof gegen den
‚Maierhof‘ hin getragen würden; Pfr. G. bestimmte das Kreuz dann
auch zugleich als ‚Missionskreuz‘. – Pfr. G. hatte sich
vorgenommen, für Unterhaltung und als Almosen der Missionäre
weder zu sammeln noch aufzufordern; er wollte vorweg hierfür 200
M aus eigenen Mittel opfern. – Ein gedrucktes Programm bzw.
Prospekt, Tag für Tag, wurde in jedes Haus resp. in jede
einzelne Familie der Pfarrei und an die Pfarrgeistlichen der
Umgegend geschickt.
Die Mission wurde abgehalten durch P. Ambros, Quardian, gebürtig
aus Sigmaringen, - P. Joseph, gebürtig aus Freiburg i. B. - und
P. Lorenz, gebürtig aus Bayern. – Der Erfolg war ein sehr guter;
es wurden 1100 –1200 hl. Kommunionen ausgeteilt, und 240
Personen ließen sich nach dem Schluss der Mission von P. Lorenz
in das 5-fache Scapulier aufnehmen, darunter allein 71
Mannspersonen, verheiratete und ledige. Jeder Kommunizierende
erhielt ein gedrucktes Andenken, woraus die wichtigsten Vorsätze
aus der Mission, Vorteile und Ablässe verzeichnet sind. Die 3
täglichen Predigten waren äußerst zahlreich besucht von
Pfarrangehörigen, aus den Nachbarpfarreien und aus weiterer
Ferne; insbesondere der Schlussgottesdienst war so überfüllt,
dass die Pfarrangehörigen unter polizeilicher
Im
Original Seite
33
Wache zum Pfarrhaus und durch den Gang den Weg
zur Kirche nehmen mussten, um sicher Plätze in der
Kirche zu bekommen, weil die Pfarrgemeinde ihre Gelöbnisse
während der Predigt, ähnlich wie am ‚Weißen Sonntag‘, laut
ablegen sollte. – Die Zuhörer aus fremden Pfarreien strömten
dann nach Aufschluss der Seitentüren und des Portals in die
Kirche herein. Bei der Weihe des Missionskreuzes waren nebst den
Patres noch 10 andere Priester da, - täglich gingen auswärtige
Priester ab und zu; die Patres allein aber hörten Beichte. –
Pfr. G. bestritt die Verköstigung ex propr [aus eigenen
Mitteln]. Der Tischwein war guter ‚Kirchhofer‘ von 1893,
eine Kiste mit 12 Flaschen Mosel-Meuss?? (florierte als
Champagner, 30 Mk zusammen kostend), eine Kiste voll Flaschen,
‚roter‘ Dessertwein schenkte Frau Gräfin Wilhelmine v. Kageneck,
mit deren Wagen die Missionäre am Bahnhof in Kirchzarten
abgeholt und fortgeführt wurden; so kamen die Kosten für die 10
Tage der Mission auf nicht einmal ganz 100 Mk, welche Pfr. G. zu
übernehmen hatte. Pfr. G. kaufte dann aber auch aus seinen
Mitteln den Corpus des Missionskreuzes um 130 Mk, Ratschreiber
Friedrich Hug ließ das Kreuz, die Rosetten etc. machen durch
Mechaniker Karl Ketterer in St.Peter; der Corpus ist aus der
Werkstätte des C. N. Martin in Würzburg. Die Vergoldung des
Corpus hat sich seit 1 Jahr schlecht gehalten, ist
wahrscheinlich nur Bronsierung gewesen. – Wiewohl in keiner Form
zu milden Spenden aufgefordert wurden, brachten die Leute, auch
einzelne Auswärtige, gleichwohl Almosen für das Kloster und
dessen Kapuziner-Schule, so dass durch die Hand des Pfr. G. dem
Vorstand der Mission, P. Ambros, ca. 300 Mk eingehändigt wurde.
Gott sei Dank, die Mission hat viel Segen gebracht und Gnade;
mögen die Früchte bleibende sein. – Zur Erhaltung der Früchte
der Mission wurde eine private Rosenkranz-Andacht eingeführt für
Sonn- und Feiertag nach dem nachmittäglichen Gottesdienst z.
Schluss lauret. Litanie; eingewöhnt nun als
‚Missions-Rosenkranz‘. – Wenn der Geistliche teilnimmt,
geschieht es nur als privatim.
Eschb., d. 20.8.97 (vgl.
Pfarr-Archiv XV) W.
Gustenhoffer Pfr.
Gottesdienst
Eine Gottesdienst-Ordnung wurde von dem Schreiber Dieses
zusammengestellt nach der Angabe des Mesners +Andreas Vogt im
Jahr 1880, 81 u. 82. Auf Befragen des Ritusdozenten im
Priesterseminar musste Manches als unerlaubt wegfallen. So kam
es, dass eine zweite Reinschrift nötig wurde. Und nach
Einführung des neuen Rituals wurde eine dritte
Gottesdienst-Ordnung für das ganze Kirchenjahr zusammengestellt,
die jetzt noch vorliegt.
Einzelne Pfarrer waren im Abschaffen religiöser Übungen
gar eifrig, so besonders auch Pfr. Disch, hier nur von 1834 –
1837; Nachfolger blieben dabei, so z. B. wurde die
Hals-Benediction am
Im
Original Seite
34
St.
Blasiustag abgeschafft, ist aber seit 3 Jahren (1894) wieder
eingeführt.
Früher hielt man, wie anderenorts, vom Karfreitag Morgen bis zur
Auferstehung am Karsamstag Betstunden bei Aussetzung des
Allerheiligsten. Auch wurde in früheren Jahren jeden Monat
Umgang gehalten um Kirche, Pfarrhaus, Mesnerei, und zwar in
theophorischer Prozession.
In 50er Jahren wollte, wie der + Mesner Vogt berichtete, der
Seelsorgsgeistliche hier auch für den Samstag Abend ein Salve
einführen, allein es gelang nicht; es kam fast Niemand. Pfr. G.
führte dann den Rosenkranz morgens in der Pfarrmesse am
Samstag ein. Abends beteten die Personen aus dem Pfarrhaus und
der Mesnerei in der Kirche unter sich einen Rosenkranz am
Samstag. – Es ist praktischer für unsere zerstreute Pfarrei,
wenn am Samstag-Abend das ganze Jahr über ein Rosenkranz in den
einzelnen Familien zu Haus gebetet wird, was meistens geschieht.
– Seither hat man den Glauben zuletzt nach Glaube, Hoffnung und
Liebe gebetet, und die 5 x 10 Ave mit den Geheimnissen
vorausgehen lassen auch bei öffentlichen, kirchlichen Andachten;
seit etwa 2 - 3 Jahren und besonders seit der Mission betet man
das Rosarium auch rituell richtig, wenigstens in der Kirche bei
pfarrlichen Andachten, jedoch sieht man es für gut beizubehalten
und zu beten: „vermehre uns den wahren Glauben“, - „stärke uns
die göttliche Hoffnung“, - „entzünde uns die wahre göttliche
Liebe“. – Man hielt diese Formen fest, um dadurch blasphemische
Späße abzuschneiden (Praegnat. – amor sexual.). – Cave, facias!
– [(Schwangerschaft – sexuelle Liebe). – Hüte dich davor, du
mögest dich benehmen!]
Eingeführt wurde auch, die Kreuzweg-Andacht abzuhalten
für jeden verstorbenen Kommunikanten der Pfarrei am Sonntag
gewöhnlich nach Abhaltung der drei Leichen-Sacra, mit der
Aufforderung, den Ablass für den betreffenden Verstorbenen
aufopfern zu wollen.
Bei Leichenbegräbnissen wünschen Jene, welche nicht als
Anverwandte am „Leichen-Essen“ teilnehmen, dass der Gottesdienst
früher, die Wirte aber, dass er später gehalten werde, damit
mehr Leute einkehren und Mittagessen nehmen. Jene Anderen aber
wünschen, die Frauen, dass sie zum Kochen, und die
Mannspersonen, dass sie möglichst bald wieder ans Geschäft
kommen. Deshalb sollte man nur ausnahmsweise im Sommer nach 9
Uhr und im Winter nur ausnahmsweise nach ½ 10 Uhr das
Leichenbegängnis halten.+) --- Bis in die fünfziger Jahr war bei
den 3 Nachhaltungen, und bei der ‚Jahrzeit‘, d. i. nach
ungefähr einem Jahr, jeweils ein Opfergang üblich; so oft Opfergang,
so oft auch Tumbagebet. Dann kommen missbräuchlicher Weise die
Sonntagsopfergänge mit Tumba vor dem Amt in Übung, welches
Tumbagebet aber kirchlich untersagt wurde. Wenn jetzt ein
Leichenbegängnis am Sonntag vor dem Amt stattfindet, werden,
bevor der Priester das Amt beginnt, 5 Vaterunser und der Glaube
gebetet für den Beerdigten, wobei der Priester mit den
Ministranten am Altar kniet und die Leute zu Opfer um den
Hauptaltar gehen und an der Epistelseite das Opfergeld in das
Teller legen. Bei Seelenämtern am Beerdigungstag sind
zwei Opfergänge üblich, der erste am Anfang des Seelenamtes und
der zweite nach der Priester-Kommunion. – Jetzt findet das Tumba-Gebet
nur statt: in allen Seelenämtern, ob bestellt oder gestiftet,
ferner bei den 3 Nachhaltungen des Leichengottesdienstes und der
‚Jahrzeit‘, d. i. ein Jahr nach dem Tod. Bei allen anderen
Seelenmessen, ob gestiftet
+) Kindsleichen sind gewöhnlich vor der
Pfarrmesse, höchstens eine ½ Stunde später, also um 7
oder ½ 8 im Sommer und um ½ 8 oder 8 Uhr im Winter.
Im Original
Seite 35
oder bestellt, unterbleibt das Tumbagebet;
sollte jedoch extra das Tumbagebet verlangt werden, so müssten
zum Messstipendium von 1 M noch 50 Pfge kommen. Beim
Schreiber Dieses wurde aber nie Tumbagebet verlangt.
Die Opfergänge sollte man nie ausgehen lassen; der
Gottesdienst ist frequenter, weil man eine Ehre findet, wenn
viele zu Opfer gehen. – Leichen-Opfergänge aber ohne
Leichenmessen duldete man keine mehr, nur den einen unmittelbar
nach dem Leichenbegängnis an Sonn- und Feiertagen, wo aber kein
Tumba aufgestellt werden darf (vgl. S. 34). – Bis 1895 gingen
die Frauenspersonen voraus, Wachsstöcke brennend tragend; auf
Antrag einiger Stiftungsräte beschloss man, dass künftig die
Männer beginnen sollen, bei Kollekten Bürgermeister oder ein
Gemeinderat vorangehend, weil namentlich bei ‚Leichen‘ die
Männer früher in die Kirche kommen (vgl. Stiftungsprotokoll N°
103 S. 88).
Seit September 1894 ist das neue, korrekt kirchliche Ritual
eingeführt, und der speziell ‚badische Ritus‘ hörte auf; zwar
wurde Manches auch noch beibehalten, was nicht streng römischer
Ritus ist, aber doch nicht weder gegen das Rituale Friburg noch
gegen das Rituale Romanum verstößt, nach dem Grundsatz: „Tantum
valent, quantum probant“ [„Soviel gelten sie, wie sie sich
bewähren“], - und was absque scandalo, moerare ex
perturbatione fidelium [ohne Ärgernis, Unzucht und Verwirrung
der Gläubigen] nicht leicht unterlassen werden kann. Damit
übereinstimmt das neue Diöcesan-Gesangbuch, ‚Magnifikat‘
genannt, welches 1892 eingeführt wurde.
Seit Ostern 1889 wurde schon mit Dom. II Quadrg. [2.
Fastensonntag] die österliche Zeit begonnen statt
erst mit Dom. III Quadrg. [3. Fastensonntag] – aber 4
Wochen für die 4 Klassen (Mädchen, Frauen, Männer und Burschen)
eingehalten in der Kanzelverkündigung. Es kamen nie zuviel auf
einmal.
In der Fastenzeit war in Eschbach und in der Kapelle zu
Weyler immer Expos. Ss. in Cib. nach der hl. Messe; abends
versuchte man es mit Expos. Ss. in Ostens., allein es kamen kaum
10 Personen an den Werktagen, die zu den Erwachsenen zu zählen
sind; die Ursachen der zu kleinen Frequenz sind: die dringenden
Feldgeschäfte im Frühjahr, die zerstreuten Wohnungen und die
Nichtangewöhnung im jugendlichen Alter. Seit 1896 unterblieben,
übereinstimmend mit dem Fastenhirten-Brief, in hiesiger
Pfarrkirche die Abendandachten der Fastenzeit, dafür
aber war Freitag bzw. Mittwoch vor und während der hl. Messe ein
Rosarium mit den Geheimnissen des bitteren Leidens (vgl. das
Weitere in der Gottesdienst-Ordnung Fach XV des Pfarr-Archivs).
– Die Anordnung bei der Beichtverkündung über
Advents- u. Fastenzeit, - zuerst die Schulkinder, dann die
Christenlehrpflichtigen, dann die Mädchen, darauf in der
nächsten Woche die Frauen, dann in der Woche nachher die Männer
und zuletzt die erwachsenen ledigen Mannsleute, - beruht auf psychologischem
Motive. Die Schüler und Christenlehrpflichtigen kommen wie
gewünscht wird; - auch willig und lenksam sind die Mädchen, -die
Frauen trotz Sorgen und Arbeit bemühen sich auch, zur
anberaumten Zeit zu kommen, schwerer fällt es bei den Männern,
am schwersten bei dem ledigen ‚Mannsvolk‘; allein die Ersteren
drängen die Nachfolgenden, und wenn alles im Haus seiner Pflicht
nachgekommen ist, heißt es bei den ledigen Mannsleuten: „Nun hat
Alles gebeichtet, du darst es nicht länger verschieben!“ –
Eschb., d. 25.8.1897
W. G. Pfr.
Im
Original Seite
36
Bittgänge und Prozessionen
Der
letzte Abt von St.Peter macht in seinen Memoiren auf den 25.
April 1806 die Bemerkung: „ Heute kamen die Eschbacher noch
allein mit der Prozession hieher, nachdem vor Zeiten das ganze
Kirchzartener Tal von Ebnet an, von Kappel, Oberried,
Kirchzarten, Zarten, Falkensteig, Ibental, Buchenbach etc. in
zahlreicher Prozession seit undenklichen Jahren zu kommen
pflegten.“ – (vgl. Memoiren von Ignatius Speckle in St.Peter,
herausgegeben von Dr. Stephan Braun S. 223). So ist es geblieben
bis heute. Am St. Markustag geht der Bittgang bei Regen und
Schnee nach St.Peter von Eschbach aus. Schreiber Dieses weiß
seit 17 Jahren, dass kein einziges Mal der Bittgang
unterblieb. – Von St.Peter aus kommt man fer. II Rogat. [Montag
vor Christi Himmelfahrt] hieher, man geht aber sonst in
keine andere Pfarrei von dort aus; aber von Buchenbach aus kam
man hieher nach Eschbach an fer. II Rogat., bis Pfarrer Franz in
Buchenbach von 1838 an die Änderung traf, dass laut Schreiben d.
d. 18. Mai 1838 der Bittgang von Buchenbach nach Kirchzarten
gehen werde (vgl. Pfarr-Archiv Eschbach). – Von Eschbach aus
geht man fer. IV Rog. [Mittwoch vor Christi Himmelfahrt]
nach Kirchzarten und fer. III Rog. [Dienstag vor
Christi Himmelfahrt] nach Zarten. – Missbräuchlich
ging man fer. VI p. Asciens. D. [Freitag nach Christi
Himmelfahrt] in Prozession nach Weyler in die
Kapelle; von 1897 an aber verlegte man diesen Bittgang nach
Weyler auf fer. II Rogat., so dass die St. Petriner hier allein
funktionierten.
Nebstdem geht man alljährlich fer. IV p. Pentec. [Mittwoch
nach Pfingsten] auf den Lindenberg zur dortigen
Kapelle ex voto [auf Grund eines Gelübdes], woran die
Gemeinden Eschbach und Ibental +) interessiert sind, indem
am 12. August 1850 ein furchtbares Hagelwetter großen Schaden
anrichtete. Es ist ein Bittgang um Abwendung eines ähnlichen
Unglücks; die Leute nennen den Pfingstmittwoch deshalb
‚Hagel-Firtig‘, indem sie denselben als halben Feiertag brachten
(+ Mesner Vogt).
Alle zwei Jahre kommen die Pfarrangehörigen von Ebnet
auch am fer. IV Rog. [Mittwoch vor Christi Himmelfahrt]
nach Kirchzarten, nämlich in den Jahren mit geraden Zahlen
(1894, 1896 f.). – Die Eschbacher kamen seither vor denen aus
Ebnet in Kirchzarten an, und es wurden die Preces vom
Geistlichen aus Eschbach für beide Gemeinden gebetet; das Amt
hielt der Priester von Ebnet, und der Ebneter Sängerchor sang
das Amt für gewöhnlich.
Am fer. III Rogat. [Dienstag vor Christi Himmelfahrt] kam
die Pfarrei Kirchzarten über Zarten hieher nach Eschbach. – Die
Opfer von fer. II und III [Montag und Dienstag vor
Christi Himmelfahrt] fielen dem Pfarrgeistlichen von
Eschbach zu; Pfarrer Blank verwendete es für kirchliche
Bedürfnisse und desgleichen Pfarrer G., welcher den Betrag in
die Reservekasse legte.
Als Missbräuche und Unfug musste man beobachten,
was unterwegs bei den sog. Pausen vorkam. Es waren einzelne Haltstationen,
wo dann Mannsleute und Weibervolk manchmal zahlreich aus den
Reihen liefen (stationes ad urinam emittendam) [Haltepunkte
zum Austreten = Pinkelpause]. So die St. Petriner oben
herab beim Kühbauer, die Eschbacher oben an der Grenze von
St.Peter, dann bei Zarten am ‚Rain‘ u. dergleichen. – Vikar Betz
in St.Peter und Pfarrer G. änderten dieses. Man hörte nun von
1887 an nicht mehr nach dem Psalter und der Litanei auf zu
beten, um eine Pause zu machen, sondern man betete einfach fort,
indem man alsbald nach der Litanei das Kreuzzeichen machte und
den Psalter von vornen anfing. Es erregte zwar unter dem
widerspenstigen Mannenvolk (Ledigen) Trotz und Zuleidleberei,
allein es blieb dabei. – Im Jahr 1881 konnte Pfr. G. sogar
beobachten, wie einzelne Mädchen aus den Chorsängerinnen,
+)
Die Gemeinde Ibental (Bürgermeisteramt) stellt
alljährlich an das Pfarramt St.Peter das Bittgesuch,
einen Priester nach dem Lindenberg zu senden, der dort
eine hl. Messe zelebrieren möge.
Im
Original Seite
37
besonders
R. R., mit den vor ihnen laufenden Burschen frech schwatzten und
kitterten, besonders beim Bittgesang auf dem Lindenberg.
Für die Zukunft: - „Ja keine Pausen und
Stationen zulassen!“ – „Wer nicht aushalten kann, soll daheim
bleiben.“ – Ein anderer Missbrauch ist, dass man sich für den
Rückgang nicht in der Kirche sammelt, sondern von Außen die
Anreihung sich bildet, früher sogar vom Wirtshaus aus in der
Reihe gingen; Letzteres geschieht nun nicht mehr so zahlreich
wie früher; Ersteres konnte man bis dato trotz allem Mahnen
nicht in Ordnung bringen. –
Jeder Seelsorgsgeistliche hüte sich ja, wegen einzelnen
Hartnäckigen, gewöhnlich C. VI nicht Sauberen, die größere Zahl
der Pfarrangehörigen auszustoßen. „Divide et impera!“ [Teile
und herrsche!] – gilt auch in der Pastoration. Und doch ja
nicht wegen einzelnen Missbräuchen zu drohen: „man halte die
Prozession gar nicht ab, wenn etc.“ – Das wäre arg gefehlt. Die
schlimmen Elemente kämen oben auf zum Sieg. So vor ca. 25 Jahren
in Buchenbach. Dort erklärte der Pfarrer: „Wenn ihr nicht tut,
wie ich euch befehle, so unterbleibt die Prozession“ etc. – Es
wurde geschürt und gehetzt auch aus Faulers Eisengießerei
(liberale Freimaurer-Sippe) und – die schöne uralte Sitte, in
die Kapelle nach Falkensteig zu wallen, unterblieb zum Gaudium
der Laxen und Kirchenfeinde vielleicht für alle Zeiten.
Liebloser Befehl erregt meistens hartnäckige Opposition. So in
Zarten 1892 u. 93 und in St.Peter 1894 am Markustag wegen der
Wirtshausspringerei war es auffallend; 1893 standen vor dem
‚Rössle‘-Wirtshaus die Burschen und Mädchen, sogar ganz brave,
und ostentativ traten sie in die Reihe des Bittganges. Vor der
Bittwoche erklärte ich 1894 in der Christenlehre: „Es ist bloße
Zuleidleberei, eigentlich Polizeisache des Kirchenvogts. Ich
sage deshalb für dieses Jahr auf der Kanzel nichts.“ – Siehe! –
Da war Ordnung. Es standen am ‚Rössle‘ nur ganz Wenige, und
diese waren nur fremde Knechte.
Eschbach, den 27.8.1897 W.
G. Pfr.
Privilegien
wirkliche und vermeintliche
Durch ein
Breve d. d. 9. April 1889 wurde bis 1899 incl. der Portiuncula-Ablass
[am 1. und 2. August möglich] gewährt, - die Taxe für das
Decenium betrug 7 Mk an die Erzb. Expeditur Fbg. zur Beförderung
nach Rom einzusenden.
Am Fest des hl. Jakobus, Patrozinium, wurde während einer langen
Reihe von Jahren immer Binations-Vollmacht zu einer
Frühmesse erteilt für den Fall, dass kein zweiter Priester
dieselbe lesen konnte. Die Erlaubnis ist einem ständigen
Privileg ähnlich.
Das Privileg. Altar. ist auf den Hochaltar gelegt, wie
auch in den übrigen Pfarrkirchen unserer Erzdiözese durch ein
dem + Erzbischof Christian Roos verliehenen Indult durch Breve
d. d. 15.12.1893 auf 7 Jahre sich erstreckend, also bis 1901. –
(Anz.-Bl. von 1894 N° 1 S. 1). Desgleichen auch ist der
Hauptaltar in der Privatkapelle zu Weyler privilegiert für 7
Jahre durch Breve de 14.12.1897. Taxe war 6 M 80 d.
Auf das Missionskreuz vom Jahr 1896, hängend am
Kirchenplatz an der Mauer des Schulhauses, welches Ratschreiber
Friedrich Hug stiftete, damit künftig die Leichen vor diesem und
nicht mehr vor dem Kreuze an der Scheuer des Beh-Hofes
eingesegnet
+) Im Jahr 1885 am St. Markustag bekamen, während
pausiert wurde, einige Mädchen Streit miteinander,
beschimpften sich frech und laut wegen ‚Stöckle-Schuh‘, d.
i. Schuhe mit hohen Absätzen, besonders St. F. tat sich
frech hervor. –
Im Original
Seite 38
werden,
ist ein vollkommener Ablass durch den Missions-Oberen,
P. Ambrosius, Quardian im Kapuziner-Kloster zu
Straßburg-Königshofen, gelegt für das Fest Invent. St. Cruc. (3.
Mai) und Exultat. St. Cruc. (14. September), - desgleichen
ist auch der Kreuzweg-Ablass auf die 14 Stationsbilder
ruhend, welche in der Pfarrkirche hier aufgehängt sind.
Successor!
Nachfolger!
Ne sis indiscretum! - !
Du mögest nicht indiskret sein! - !
Aspers. benedict. Aquae [Segnung mit Weihwasser]
betr. hat mein Vorgänger, Pfr. Blank, dem 1891 in Freiburg +
Grafen Max v. Kageneck, so oft er im Sommer in Stegen verweilte,
hier und in der Kapelle zu Weyler honor. caus. das Weihwasser
gereicht, sowie auch dessen Gemahlin Frieda. – Max v. Kageneck
hat sich um die kirchlichen Verhältnisse zur Zeit des sog.
Kulturkampfes in und um Freiburg sehr verdient gemacht. Ein
Ehrenrecht in der Pfarrkirche sprach er nie an, wohl aber als
Patron für die Kapelle in Weyler. – Der Nachfolger des Pfr.
Blank reichte die Ehrenbezeugung bis zum 1. Januar 1899 trotz
der oftmals bittersten Umstände bei veränderten Verhältnissen.
Im Dezember 1898 bat der Pfarrer G. freundlichst und
ehrenbietigst, doch darauf zu verzichten und erklärte dann auch
mündlich in aller Freundlichkeit, er könne und werde vom 1.
Januar 1899 keine Ausnahme im kirchlichen Ritus mehr machen. Die
ältere Dame, Frau Frieda, Beichtkind des Pfarrers G.,
verzichtete bereitwilligst; sie fühlte schon längst das
Peinliche und wünschte keine Ausnahme. – Gründe der Änderung
sind:
1. Ein formelles oder historisches Recht besteht nicht.
2. Es kam vor, dass die Abnahme launenhaft verweigert
wurde zum Ärgnis der Parochianer; Gelächter und Gespött bei den
Schlimmen, Missbilligung bei den Guten. In den Wirtschaften sehr
ungemütliche Äußerungen. Adels-Privilegium für unseren Zeitgeist
ein wahrer Anachronismus. –
3. Man machte den Anspruch, dass es kleinen, noch nicht
schulpflichtigen Kindern der gräflichen Familie gereicht werde,
- „die mit dem Ding (Aspergill??) nichts anzufangen wussten“. –
4. Man wollte haben, dass es auch den Gästen gereicht werde; der
Priester hatte dann auch hier vor den Kinderbänken der Schüler
und über diese hinüber die ‚Streckübungen‘ zu machen.
5. Zuweilen stellten sich auch, - zumal wenn die Herrschaften
dem Gottesdienst nicht beiwohnten, was selbst bei gestifteten
Jahrtagen der nächsten Anverwandten aus der gräflichen Familie
gar nicht selten stattfand, - Dienstboten, Kammerzofen,
Gouvernanten in den Grafenstuhl, deren Kleidung von jener der
Gräfinnen wenig oder gar nicht
unterschieden war. Hatte der Priester nicht
eine scharfe Brille, so machte er sich durch sein
Weihwasser-Reichen zum Gespött.
Daher verlangte die Autorität, des Priesters Würde und das
Interesse des Gottesdienstes die Abschaffung. (Eschb., den
28.6.1899 G. Pfr.)
a. In der Kapelle zu Weyler teilt man an den Werktagen gar kein
Weihwasser mehr aus, auch Graf Philipp nicht. -
b. Durch päpstl. Breve d. d. 14. Januar 1763 wurde den damals
noch freiherrlichen, jetzt gräflichen Familienmitgliedern – ad
perpetuam rei memoriam [zum ewigen Gedenken] – das
Privileg erteilt, dass, sobald jemand aus ihnen eine hl. Messe
in der Kapelle auf dem Lindenberg zelebrieren lasse, es
die Vergünstigung eines privil. Altares haben soll (applicat in
genere pro omnibus, quam in specie pro aliquo defuncto [gewöhnlich
feiert er die Messe für alle, manchmal besonders für einen
Verstorbenen]). Gegeben wurde das Privileg, als Friedrich
von Kageneck 10000 fl östr. Währung zum Bau und zur
Verschönerung der Lindenberger Kapelle gegeben hatte. Das Breve
befindet sich im Gräflichen Archiv. (Not.
25.2.1896 Pfr. G.)
(Von Erzb. Hermann v. Vicare 7. Nov. 1850 recognosciert und für
immer noch gültig erklärt.) (- ? - ! – Auf dem Lindenberg,
andere Kapelle und ganz andere Altäre.)
PS: Gräfin Wilhelmine machte für sich einige Besuche bei Pfarrer
G., brachte ihre Kinder mit und schickte den jungen Grafen
Heinrich, den präsumierten Erben von Stegen’s Gut, zum
Ministrieren bei der hl. Messe und kommunizierte heute hier. –
Pfarrer G. reichte wieder aqu. bened. heute. Graf Heinrich von
Kageneck ministrierte.
20.7.1900 G. Pfr.
PS: Vom Mai 1903 unterblieb es, als Frau Gräfin Frieda in
Ermangelung einer hl. Messe in Weyler hieher nach Eschbach kam.
– Selbst im Münster in Fbg. erhält kein Domkapitular das
Weihwasser gereicht und kein Prälat, auch nicht Weihbischof, -
einzig nur Erzbischof.
Successor.
Ne sis
indiscretum! - ! –
et
imprudens! - ! –
[Nachfolger.
Sei nicht indiskret! - ! –
und unklug! - ! -]
Im
Original Seite
39
Benedictio tempestatio, der Wettersegen
Zu geben
vom Fest invent St. Cruc usque ad F. Exult St. Crucis [vom Fest
der Kreuzauffindung bis zum Fest der Kreuzerhöhung], wird in
allen Requiem-Messen ganz ausgelassen. – Herr Graf Philipp v.
Kageneck gibt ihn auch nie in der Kapelle, und zwar mit Recht,
weil s. hl. Messe keine Pfarrmesse ist. – Beide Partikel, jene
des Kapellenfonds und die hiesige des Kirchenfonds, sind
unzweifelhaft echt. (Auch bei Expos. Ss. [Aussetzung des
Allerheiligsten] wird kein Formular des Bened. Temp.
benützt; - nur stiller Segen.)
Christenlehre
wurde von
jeher wie in allen Wald-Pfarreien in Verbindung mit dem
Morgengottesdienst, hier nach dem Amt vom Sonntag gehalten;
nebstdem vom Mai oder Juni an bis zu den Spätjahrsferien
nachmittags um ½ 2 Uhr bis 2 an die ‚Hirten‘. Während der
Schulferien und vom ersten Sonntag der österlichen Zeit an, wo
statt Christenlehre eine dritte Unterrichtsstunde für die
Erstkommunikanten stattfindet, bis nach dem ‚Weißen Sonntag‘
fiel die Christenlehre aus. Zum Beginn des Unterrichts, den der
Pfarrgeistliche nicht im Chorrock, sondern bloß im Sutan hielt,
wurde durch den Priester das Gebet: „Komm hl. Geist
etc.“ verrichtet und darauf gemeinsam laut „Memorare“. – Dann
dauerte der Unterricht, bis die Kirchenuhr 11 schlug, wo alsbald
der ‚Angulus Domini‘ gemeinsam laut während des Läutens gebetet
wurde und darauf gemeinsam und laut das Gebet zum hl. Aloysius
um Bewahrung der Herzensreinheit mit Pater noster und Gloria
Patri etc.
Der Unterrichtsstoff war
1. die Kirchengeschichte nach dem Katechismus-Anhang,
mit Hervorhebung des Charakteristischen der einzelnen
Zeitabschnitte; -
2. die Unterscheidungslehre in der Reihenfolge der
Katechismus-Einteilung; –
3. Biblische Geschichte, - einzelne weniger bekannte
Geschichts-Nummern, aber charakteristische, - mit ausführlicher
Zugrundelegung des Dr. Knecht’schen Kommentars.
Die Verpflichtung erstreckte sich bei der männlichen
Jugend bis zum 19. Lebensjahr, - mithin 1 Jahr vor dem Eintrag
in die ‚Stammrolle‘ als Rekruten und bei der weiblichen Jugend
bis zum 20. Lebensjahr x). – Die Ersteren saßen in den 2 ersten
Bänken mit Rücksicht auf die zwei Jahre der Fortbildungsschule
und dann nach dem Geburts- bzw. Rekrutenjahr, die Mädchen aber
nach dem Jahr der Schulentlassung, also in 6 Jahrgängen der
einzelnen Bänke.
Mein Vorgänger, Pfarrer Blank, klagte sehr über das
schlimme Verhalten (1880), der Mädchen mehr noch als über die
männliche Jugend, auch Pfr. G. wusste davon zu erzählen; erst in
neuerer Zeit gibt es weniger Schwierigkeiten. Man kann mit dem
Christenlehr-Besuch im Allgemeinen zufrieden sein, aber noch vor
einigen Jahren (1894, 95, 97) kamen mehrere Christenlehr-Mädchen
so weit herab, dass uneheliche Geburten die Folge waren; zwei
Leichtsinnige und Widerspenstige ohne Kinder aber, die noch
ziemlich jung waren und bald nach Entlassung aus der
Christenlehre zum Heiraten kamen, wurden noch brave und religiös
eifrige Frauen. Die Entlassung geschieht jährlich bei
Anfang der österlichen Zeit (Quadrag. II) und zwar von
x) Christenlehrpflichtige, welche
morgens beichten und ½ 8 kommunizieren und weit her zur
Kirche haben, z. B. auch die von Stegen, sind vom Amt und
Christenlehre entschuldigt,
sobald ein rationabler Grund
vorhanden. - Jesus in der hl. Kommunion ist ein
größerer Gewinn! -
Im
Original Seite
40
der
Kanzel herab mit Namennennung (Verkündbuch). Einzelne wurden excludiert
und wegen Unarten und Widerspenstigkeit, ordnungswidrigen
Störungen und
Ärgernis gebendes Verhalten in und außer der Unterrichtszeit aus
der Christenlehre ausgewiesen (so z. B. Max Rombach
(Waldhüters), Emanuel Hug, Kiefers, Bertha Burger, letztere
wegen Trunkenboldigkeit und dergleichen) . – Ein anderes Mädchen
namens Elisa Günther (1889) zeigte solchen Eifer, dass es, als
seine Eltern (gräfl. Gärtner) in Stegen es einmal wegen zu hohem
Schnee nicht in die Kirche und Christenlehre lassen wollten und
es einschlossen, - vom 2. Stock des Hauses zum Fenster hinaus in
den Schnee sprang und ohne Schaden zum Mittagessen wieder zu
Hause war, damals weniges über 20 Jahre alt.
Die als zweite, im Sommer zu haltende Christenlehre der Hirten,
gewöhnlich 6 - 10 Personen, die Schreiber im Schullokal, alsbald
nach Schluss des Fortbildungs-Schulunterrichts von ½ 2 – 2 Uhr
hielt, ist besonders lästig. Die gütigen und forcierten Versuche
zur Erlangung einer Änderung missglückten mit bitteren Folgen.
Behördlich mit Zwang und Strafe zur Christenlehre ist gar nicht
zu erreichen als ärgerliche Blamage für den Ortsseelsorger. Die
kirchliche Behörde kann nicht und die weltliche will nicht, und
wenn die bürgermeisterliche wollte, so darf sie nicht. Vom 14.
bis 16. Lebensjahr setzen renitente Eltern zu Gunsten ihrer
Kinder durch und vom 16. Lebensjahr setzen die verkommenen
‚Jungens’ selbst durch als kirchlich frei nach Gesetz.
Als im Jahr 1883 Pfr. G. den Bürgermeister Rombach in Stegen
aufmerksam machte, sein Sohn Joseph habe von Mai bis in den
August die Christenlehre wohl keine 3-mal besucht, da gab der
Herr Ortsvorstand die weise Antwort: „Ich werde doch wegen der
Geschichte (!) mein Vieh nicht im Stall stehen lassen sollen!“ –
Als Pfr. G. im Jahr 1891 die Zeit für geeignet hielt, die
Änderung zu treffen, dass die Hirten, wo nur immer möglich, eine
hl. Messe wöchentlich hören könnten, statt den ganzen Sommer in
keine hl. Messe zu kommen und auch nicht in den
Nachmittagsgottesdienst, stießen auf unüberwindliche
Hindernisse. Eine Ortsschulrats-, vereint mit
Gemeinderats-Sitzung hierüber hatte zum Resultat eine ziemliche
Verhöhnung und blasphemische Zurückweisung des
seelsorgerlichen Antrags. Der Gemeinderat und
Kirchenfondrechner Mathias Rombach, Mathisebauer, erklärte vor
Pfarrer und Räten und Ausschussmitgliedern: - „Meine Hirten,
welche die Fortbildungsschule besuchen, müssen vor der Vesper
heim!“ – „Sie können Vesper halten ohne diese Buben!“ – „Sie
sorgen für die Seel‘, ich muss für mein Vieh sorgen!“ – „Unser
Herrgott zahlt mir den Schaden nicht, den ich habe!“ – (Im Jahr
darauf, 1892 im Februar, wurde das Vieh, - Stiere etc., dieses
Bauern krank, - „es warf sie im Stall wie verrückt herum“. – Es
waren mehrere Notschlachtungen nötig. Der Bezirkstierarzt kam
nicht dahinter. – Er meinte zuletzt, es sei Genickkrampf. – Pfr.
G. benedicierte beide Ställe, den im Tal und jenen auf der Höhe.
Es hörte dann auf.) – Die Fortbildungsschule und
Hirtenchristen-Lehre am Samstag auch im Sommer nach der
Pfarrmesse zu halten,
Im
Original Seite 41
fand den Widerspruch von Seiten des Lehrers R.
Hepting, der frei haben wollte, um nach Freiburg der Plaisir
wegen gehen zu können, dessen Frau am Sonn- und Feiertag selten
den Gottesdienst besucht, aber die Wäsche besorgt, wozu sie die
ganze Woche überflüssig Zeit hätte. Demonstrativ hängt man diese
am Sonntag dann auf über den Gang zwischen Rathaus und
Schulhaus, wo die Leute es sehen können
(‚Christenlehr-Bravour-Stücke‘). (Vgl. Verkündbuch von 1891
Seite 263/65, S. 169.)
Juristisch den Christenlehr-Besuch beachtet, ergibt sich
Folgendes: Vom 14. bis 16. Lebensjahr könnte auf Antrag der
Eltern oder auch ohne Antrag der Bürgermeister strafen, aber
Vorsicht ist nötig, denn das Bezirksamt u. dergleichen nimmt
Beschwerden an. Der gutgesinnte Bürgermeister in St.Peter wollte
Renitente strafen, da winkte der Gensdarm ab, - „der
Bürgermeister könnte unter Umständen sich selbst Strafe
zuziehen“, hieß es; vom 16. bis 21. kann nur auf Antrag des
Amtsgerichts eingeschritten werden, mit dem sich der Vater
mündlich oder schriftlich zu befinden hat; ein eigentliches
Gerichtsverfahren findet nicht statt. – Mit dem 16. Jahr wird
der badische Mensch kirchlich mündig und mit dem 21. Jahr
bürgerlich mündig. Bis zum 18. Jahr darf jemand ohne Erlaubnis
der Eltern das Elternhaus nicht verlassen, und nach dem 18. bis
20. nur um Militärdienste zu tun.
(So Gesetz von 1864; Bad. L. R. S. 374, 375, 376, 388).
(W. G. Pfr. 30.6.1899)
Predigt
ist hier
seit vielen Jahren immer nach dem Evangelium während des Amtes
und zwar an Sonn- und Feiertagen, wo keine Aussetzung
stattfindet; bei Expos. Ss. in Osten. ist die Predigt vor Beginn
des Amtes. – Es ist der ehrwürdige Ritus aus den ersten
Jahrhunderten des Christentums; auch wurde zuerst seither auf
der Kanzel die Epistel gelesen und dann erst die Perikope. Vor
Ablesen der Epistel war Gesang und Stillgebet zum hl. Geist,
wozu der Prediger aufforderte, nachdem er den Vorspruch
gesprochen hatte.
(W. G.)
Messwein
Der Messwein wurde bis 1806 vom ‚Gotteshaus‘ St.Peter geliefert.
Nach Aufhebung des Klosters lieferte ihn der Pfarrer Othmar
Brogli unter der Bedingung, dass derselbe ihm vom Domänen-Ärar
ersetzt werde, was bis heute geschieht. – Der Communion-Wein,
der auch hier bis 1890 gereicht wurde, aber nur im Advent bis
Epiphanie und während der österlichen Zeit. Weil rings um
Eschbach kein Kommunion-Wein gereicht wurde seit einer Reihe von
Jahren, so unterließ man es auch in hiesiger Pfarrkirche. Laut
Kirchenfond-Rechnung pro 1806/08 erhielt Pfr. Brogli zugleich
mit seinem Kompetenz-Wein der Pfarrdotation auch noch:
an Messwein ... 79 Maß 2 Schoppen,
an Kommunionwein 82 Maß 3 Schoppen durch Vertrag vom 31. Juli
1863; genehmigt durch Großh. Domänen-Direktion vom 3. August
1863 N° 6735 zu Karlsruhe erhält der Pfarrgeistliche:
Messwein ….........132 15 Liter mit 6 61
Trubaufbesserung, mithin: 138 76 Liter I Cl.
Communionwein ..132 15 Liter mit 6 61
„
, „
138
76 „ II
Cl.
Im Original Seite 42
Während Pfarrer Brogli und
seine nächsten Nachfolger den Mess- und Kommunionwein in natura
ersetzt erhielten, wurde später und heute der Preis in Geld
gegeben, und zwar ähnlich wie der Pfarrkompetenz-Wein nach dem
Marktpreis an Weihnachten, und zwar der Messwein nach den
Weinorten Schallstadt und Wolfenweiler und der Kommunionwein
nach den Reborten Zähringen und Herdern. Der Betrag war z. B. im
Jahr 1885 ... 140 Mk 70 d und im letzten Jahr 1899 ... 116 M 42
d.
Ähnlich wie die Gebühren für die gestifteten Aniversarien, wird
dieser Betrag in der Interkalar-Rechnung nicht in der
Zähl-Kolonne, sondern nur inter lineas aufgeführt und dem
jeweiligen Pfarrverweser zum Empfang verwiesen.
(Eschb., 30.6.1899 W.
G. Pfr.
Kirchhof
Als im Jahr 1789 beim Kirchen- und Pfarrhausbau die Gemeinden
Eschbach – Stegen – Rechtenbach sich beschwerten über zu viele
Frohnden, so versprach das Stift St.Peter, 100 fl zu einem
Gottesacker zu geben, welcher dann vom Maierhof losgetrennt und
angekauft wurde. – In Stegen fand man um die dortige
Kapelle herum zahlreiche Gebeine, was auf einen früheren
Kirchhof auch dort zu schließen Ursache gebe; ob auch Eschbacher
Leichen dort beerdigt wurden, ist unbekannt. – Als die Kapelle
im Jahr 1893 restauriert und auch die Bodenplatten aufgehoben
und moderne Zementplättchen gelegt wurden, fand man vor dem
Chorbogen drei Skelette; auf die Epistel zu das eines Kindes,
gegen die Evangelienseite das einer weiblichen Person, die noch
den Zopf mit rötlichen Haaren aufwies, und in der Mitte wohl ein
männliches. Über der Grabstätte befand sich als Bodenbeleg eine
Steinplatte mit der Umschrift: Anna Moserin zu Weyler, geborene
Stürzlerin M.D.C.VII 2. März starb wohlgeborene Frau. Pfarrer W.
G. hätte gewünscht, die ehrfurchtgebietenden Gebeine an ihrer
Ruhestätte zu belassen, allein man begrub dieselbe außerhalb der
Kapelle an der westlichen Seite, wohin bald auch der
verunglückte Graf Franz v. Kageneck beerdigt wurde (1896). – In
Eschbach musste 1885 in Folge bezirksamtlicher Anordnung
der Gottesacker um 3 Ar erweitert werden. Man kaufte vom
Maierhof gegen das Wohngebäude hin das Stück an, und zwar der
Morgen mit 36 Ar auf 2600 Mk veranschlagt. Der Maierbauer wollte
von seiner ihm wertvollen Hausmatte nur 2 Ar abgeben, es blieb
aber bei 3 Ar. Die Mauer wurde erweitert, die alte renoviert und
kam auf ca. 800 Mk, nebstdem noch 260 Mk für Grund und Boden. –
Im Jahr 1895 wurde der Weg dahin erweitert durch Ankauf von 78
qm und dafür vom Kirchspiel 27 M 70 d bezahlt, (den Morgen
wieder auf 2600 Mk berechnet), - die Herstellungskosten beliefen
sich auf 70 Mk als einen Meter breiten Weg. Um besagte Summe
stellte der Bauer, Eduard Rombach, selbst den Weg her (nach
privaten Notizen des Pfr. W. G.).
Die Gemeinden des Kirchspiels ließen ihrem Wohltäter, dem
+ Pfarrer Othmar Brogli, dem Stifter des Armenfonds für
Eschbach und Stegen, ein Denkmal setzen, das mit der Zeit
schadhaft und unansehnlich geworden war. Pfarrer G. ließ nun
einen Doppelgrabstein verfertigen für + Brogli und sich selbst,
Im
Original Seite 43
und erhielt vom Gemeinderat zu Eschbach und zu
Stegen die schriftliche Zusicherung, dass bei neuen Grabanlagen
das Grab der Pfarrer auf mindestens 80 Jahre hinaus unversehrt
und unberührt bleiben soll. Der Grabstein wurde aufgestellt im
Jahr 1894; nebstdem machte Pfarrer G. die Stiftung von 1000 Mk
für 3 Seelenämter für seine Eltern, Geschwister und sich, nebst
Grabpflege, - wofür der jeweilige Mesner drei Mark jährlich
erhalten solle (Pfarr-Archiv Fach II).
Am 18. Januar 1884 brachte man einen im Grafenwald zu Stegen
Unbekannten, der sich erhängt hatte und teilweise von den Tieren
angefressen und angefault war. Man begrub ihn in einer Holzkiste
im Eck gegen den Maierhof hart an die innere Mauer des
Friedhofs. – Es scheint ein Mann aus dem Arbeiterstand gewesen
zu sein, - schwarze Hosen, helle Weste, Zugstiefel, - eine
Bluse. –
(Eschb., den 30.6.1899)
Benedictionen
Einige Pfarrgeistliche waren protestantisch angesäuselt und
waren deshalb auch gegen die Sacramentalien und
Benedictionen , so z. B. Pfarrer Dischler (zur Zeit der
Cölibat-Stürmerei), welcher 1834 auch die Halsweihe und
dergleichen abschaffte, benedict. ad hon. St. Blasii
[Blasius-Segen (am 3. Februar)]. Auch die Verehrung der
Reliquien musste vom protestantischen Einfluss notleiden.
Auf hiesigem Pfarrhaus-Speicher liegen noch 2 ausgeleerte
Altar-Reliquienkästchen, im Rokokostil unserer Altäre gehalten.
Pfarrer G. führte 1894 die bened. in fest. St. Blas. wieder ein;
auch die Brotweihe am Agathafest hat sich erhalten.
(Notiz laut Aussage des 88-jähr. Ig. Hummel und des + Mesners
Andres Vogt d. d. 3.1.1895).
Nach Einführung des jetzigen Diözesan-Gesangbuches
‚Magnificat‘ im Jahr 1892 und des jetzigen Rituals im
Jahr 1894 (vid. p. 35) kamen wieder manche Sacramentalien
und Benediction zu Ehren, deren Formulare man aus dem vorigen
wessenbergianischen Rituale nicht finden konnte; so auch
benedict. Aquae in Vig. Fest. Epiph. [Wasserweihe am Vorabend
des Festes Epiphanie (6. Jan.)], welche aber einfacher von der
Freiburger Kirchenbehörde von Rom verlangt wurde, aber nur in
der Form Rituale pag. 201 zu erhalten war; für unsere Deutsche,
u. Diözesan-Verhältnisse etwas unpraktisch und für den Tag von
Epiphanie am Feste selbst unbrauchbar. – Einigen Pfarrern,
welche die ganze Weihe vor dem Hochamt am Dreikönigsfeste
vornahmen, liefen die Gläubigen davon, weil es zu lang ging;
andere drohten, es das nächste Jahr auch so zu machen, zumal
wenn die Benediction, dann Predigt und dann Hochamt coram Sso in
Ostens. [vor dem Allerheiligsten in der Monstranz] zu
halten ist. Deshalb am Vigiltag vornehmen! –
(W. G. 1.7.1899).
Nachträge:
Im Original Seite 44
Sacramenten
Die Frequentation der hl. Sakramenten der Beicht und des
Altars kann im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet
werden. Im Jahr 1880 war es eine einzige hiesige Person (Johann
Hummel, Scherpeterbauer), welcher unter Pfarrer Blank 8 Jahre
nicht mehr gebeichtet und kommuniziert hatte, in keinen
Gottesdienst ging etc. – Er tat es wieder einige Mal, hörte aber
alsbald auch wieder auf, und seitdem er wegen Unzucht mit einem
Schulmädchen im Zuchthaus war, etwa vor 6 Jahren, lebt er zwar
bei seiner Frau, ist aber religiös–sittlich ganz abgestanden
nach außen, ob auch innerlich gänzlich, weiß allein Gott. –
Eine Zusammenstellung der hl. Kommunionen nach Anzahl
der kleinen Hostien, wie die Kirchenfond-Rechnungen es darlegen,
ergibt Folgendes. – Die Zahlen vor 1880 sind aber kein
sicheres Resultat, weil möglicher Weise Pfr. Blank, wie andere
Pfarrgeistliche, die älteren noch übrigen Hostien beim
Ankommen der frischen vernichtete.
im Jahr 1868 ... 2400 Stück+) - im Jahr 1874
... 2500 Stück
„ „ 1869
... 3620 „ -
„
„ 1875 ... 2400
„
„ „
1870 ... 2550 „
- „
„ 1876 ... 1800
„
„ „
1871 ... 2100 „
- „
„ 1877 ... 1850
„
„ „
1872 ... 2750 „
- „
„ 1878 ...
1650 „
„ „
1873 ... 2050 „
- „
„ 1879 ...
1600 „
genauer sind die Zahlen:
i. J. 1880 im Advent led. Weibspers.
Frauen Männer led. Mannspers. zus. 2080
Kom.
i. J. 1881 „
„ 31 „
„ 68 „
30
„ 5 „
„ „ 1738 K.
i. J. 1882 „ „
...........................................................................................
„ 1465 K.
i. J. 1883 ......[ „ 309]
.................................[Ostern 401]
........................... „ 1510 K.
i. J. 1884 ..... [ „ 336]
...............................................................................„
1720 K.
i. J. 1885 Jubil. „ 394 [incl. 138 männl. excl.
Christenl.]
.............................„
1837 K.
i. J. 1886 ......[ „
394]...................................[Ostern
422]............................ „
1817 K.
i. J. 1887 wegen Kirchenrestauration u. Beichtstuhl-Sperre nur
.................. „ 1376 K.
i. J. 1888
........................................................................................................
„ 1628 K.
i. J. 1889
.........................................................................................................„
1656 K.
i. J. 1890
........................................................................................................
„ 1591 K.
i. J. 1891
........................................................................................................
„ 1717 K.
i. J. 1892 ......[ „ 299 (männl. 98)] ....[österl.
K. 362 (incl. 144 männl.)].....
„ 1532 K.
i. J. 1893 ..... [ „ 272 (
„ 109)] ....[
„ „ 385 (
„ 150
„ )].....
„ 1588 K.
i. J. 1894 ..... [ „ 309 (
„ 101)] ....[
„ „ 401 (
„ 166
„ )].....
„ 1793 K.
i. J. 1895
....................................................................................................
„ 1997 K.
i. J. 1896 ... Mission
......................................................................................
„ 2740 K.
i. J. 1897 ..... [ „ 335 (
„ 74)] .... [
„ „ 431 (
„ 157
„ )] .....
„ 2700 K.
i. J. 1898 ......[ „ 306 (
„ 114)] .... [
„ „ 502 (
„ 183
„ )] .....
„ 1950 K.
i. J. 1899
...........................................[
„ „ 355 (
„ 157
„ )] .....
„ 2076 K.
i. J. 1900 ..... [ „ 310 (
„ 112)] .... [
„ „ 386 (
„ 141
„ )] .....
„ 1980 K.
Bei Taufen war es nicht selten der Fall, dass anfangs, als
Schreiber dieses in die Pfarrei kam, sogar mit Böller bei
unehelichen Taufen geschossen wurde. Schmied + Hermann Feser
hatte die Böller im Verwahr. Es unterblieb bald.
Im Original Seite 45.
In einzelnen Zeiten und an besonderen Tagen, - so im Advent, an
der Oktav Corp. Christi u. Allerheiligen, i. e. Seelenoktav und
an Portiunkula-Tag sowie an Weihnachten ist der Empfang der hl.
Sakramente zahlreicher. –
An Portiuncula
1894 waren es 37 Kommun. ................. – ... 1897 waren
es 78 Komm.
1895 „
„ 30
„
................. – ... 1898
„ „
105 „
1896 „
„ 85
„
................. –
Bei Taufen war es nicht selten der Fall, dass anfangs, als
Schreiber dieses in die Pfarrei kam, sogar mit Böller bei
unehelichen Taufen geschossen wurde. Schmied + Hermann Feser
hatte die Böller im Verwahr. Es unterblieb bald. – Es ist zu
wünschen, dass die unehelichen Taufen immer dem Pfarrer
selbst angezeigt werden, damit dieser die Paten beurteilen kann.
Wo nur immer möglich, sollten es verehelichte Personen sein,
oder wenn ledig, ganz nahe Anverwandte. – Von jeher hat der
Pfarrgeistliche den unehelichen Kindern den Taufnamen
gegeben, die praktischen Erfahrungen machen alle
Katheder-Weisheit zu Schanden. „Ja, die Mutter hat das erste
Recht!“, - wenn sie vor Gott ein ehrliches Recht auf’s Kind hat.
Das trifft da nicht ein bei unehelichen Geburten. Schreiber
Dieses gab der Theorie-Weisheit nach, da wurden Namen gewählt
zum Ärger derer, die mit Unrecht und in voller lügenhafter
Gewissenlosigkeit als Vater angegeben wurden, wie später sich
konstatiert zeigte; auch die Namen der Gräfinnen in Stegen
wurden gewählt! – Sonn- und Feiertage vermied
man es, bei unehelichen Geburten zu taufen; die
Wirtshaussitzerei gab Veranlassung, blasphemisch über das
Sittengebot zu schwätzen. – Desgleichen wich man allen Taufen
möglichst aus für den Freitag, weil entweder das
Abstinenz-Gebot übertreten wurde oder Dispenz zu erteilen war.
Die hl. Firmung
wurde
selten in Eschbach selbst, öfters aber in Kirchzarten, St.Peter
und Freiburg erteilt. So z. B. 1791 in Eschbach selbst, als die
Kirche konsekriert wurde durch Weihbischof Wilh. Leopold
Freiherr von Baden von Konstanz, - dann 1805 in St.Peter; 1840
in Eschbach durch Erzbischof Demeter von Freiburg des Pfr.
Engler zulieb, der Dompräbendar in Freiburg war; unter
Erzbischof Hermann v. Vicari immer im Münster zu Freiburg;
desgleichen unter Erzbischof Orbin; 1880 geschah es in Eschbach
auf dringende Bitte des Pfr. Blank durch Weihbischof Lothar
Kübel, - von 1881 - 1884 war keine Firmung; von 1885 - 1892
wurde dieselbe im Münster zu Freiburg auch an die Eschbacher
Firmlinge gespendet; 1892 dann in St.Peter durch Erzbischof
Christian Roos, desgleichen in St.Peter im Jahr 1897 durch
Weihbischof Friedrich Knecht. –
In Freiburg war es für den begleitenden Priester ein mühevoller
Tag, zumal als noch keine Eisenbahn lief. Es war schwierig,
einen oder zwei Wagen zu bekommen. In Freiburg selbst nahm man
gemeinsam ein Mittagessen. Die Firmlinge erhielten um 55
Pfennige: Suppe, Rindfleisch mit Beilage und Nudeln und Brot, -
mit ¼ l Wein dann 15 d. mehr = 70 d, einmal in Brauerei Neumeyer
wurde noch ein Stückchen Kuchen dazu gegeben (1890). – In
St.Peter ist nur ein kleiner Morgen-Imbiss nötig; auch beim Gang
über den Lindenberg können die Kinder
Im
Original Seite 46
zu Haus ca. 12 oder 12 ½ Uhr zu Mittag essen. –
Die Firmung in Eschbach selbst gestaltete sich für den
Ortsgeistlichen zu einem kostspieligen und zudem ganz
unzweckmäßigen Luxus. So forderte man 1880 von Pfarrer Blank für
Pulver 15 Mk und für den Schützen 6 Mk, - für die Musik von
St.Peter 25 Mk und für deren Zehrung 11 Mk; - das Übrige für
Küche und Keller und Beibringen von Extramöbeln nicht hieher
gestellt; - eine kostbare und teure Ehrung! - ? –
In der Kapelle zu Stegen wurden im Advent und zur
österlichen Zeit Solchen die hl. Sakra-mente der Buße und des
Altars gespendet, denen der Gang nach Eschbach oder nach
Kirch-zarten zu mühevoll war. Auch sämtliche Beichtkinder aus
der Schule zu Stegen von Stegen, Rechtenbach, Unter- und
Oberbirken wurden jährlich viermal, je in den Quatemberwochen,
beichtgehört bis 1884, als Pfr. Max Jäger nach Kirchzarten
gesetzt wurde. Von da ab beichteten die ältesten Jahrgänge von
Rechtenbach und Birken sowie auch die Erstkommunikanten von da
in Kirchzarten, die von Stegen aber in Eschbach, die Erstbeichtenden
insgesamt aber ein Jahr lang wenigstens in Stegen in der
Kapelle; auch noch 1897 nahm der Pfarrer von Eschbach alle
Beichtkinder der Schule zu Stegen in die Kapelle zum Empfang des
Bußsakraments, es waren 20 an der Zahl. –
(Eschb., den
12.7.1899 G. Pfr.)
Feste
Am Fronleichnamsfest war bis zur Einführung des neuen
Rituals (1893) zuerst die Prozession und dann das Hochamt.
Mesner A. Vogt fragte Pfr. G. im Jahr 1881: es gehen sonst, „es
rennen“, - viele davon und gehen nach der letzten Station nicht
mehr zum Segen in die Kirche. Seit 1894 ist das Amt
vorschriftsgemäß vor der Prozession. (vgl. 1894er
Verkündbuch S. 164 f.) – Am Ostertag war ehemals Umgang
wie in St.Peter ums Kloster, so hier um Kirche, Gartenmauer,
Pfarrhaus, Ökonomie und zum Portal der Kirche wieder zurück.
Pfr. Engler unterließ diese ‚kleine Prozession‘. Pfr. Blank
führte wieder eine solche ein, aber nur zur Seitentür der Kirche
hinaus mit 1 Fahnen und Kreuz, Frauenbild und Himmel, aber
alsbald zum Portal wieder herein. Die Leute steckten es hinter
die Stiftungsvorstände und Gemeinderäte, dass man es für
unwürdig halte, zu einer Türe hinaus und zur anderen herein,
während das Volk in der Kirche knieen bliebe; Pfr. G. solle doch
den alten Prozessionsweg um Kirche, Garten und Pfarrhof wieder
gehen. Man ging nun seit 1881 bis 1894 auf dem feuchten, oft
nassen Rasenboden, oftmals unter den triefenden Bäumen um Kirche
und Haus. 1893 ließ die Kirchspielgemeinde einen neuen Weg
zum Gottesacker herrichten, weshalb man von 1894 ab vom
Kirchenportal aus gegen den Maierhof die Prozession am Octavtag
führte, über den Kirchhof und
Im
Original Seite 47
dann den Weg des ‚Behenhofs’ auf die Landstraße
und zur Kirche zurück, - was ein Teil des Prozessionsweges von
jeher war, wie der Gang des Priesters mit Kreuz und Fahne bei
Leichenbegängnissen.
Am Patrocinium St.Jakobi Mj. (vid. p. 70), welches
immer am Sonntag in dessen Oktav, i. e. Sonntag nach 25. Juli
oder 25. Juli selbst, gehalten wird, ist die Pfarrgemeinde
gewöhnt, einen fremden Festprediger zu haben u. diakoniertes
Amt, weshalb noch jetzt vom Kloster St.Peter rote Dalmatiken
vorhanden sind. – Bis 1885 hielt man contra ritum morgens oder
nachmittags bei der theophorischen Prozession auch noch ein
Evangelium am Löwenwirtshaus ) vgl. Verkündbuch p. 146). Nachdem
man von der Kanzel herab, desgleichen in Christenlehre und
Schule, die öffentliche Meinung gegen den Missbrauch gestimmt
hatte, fiel der Abusus [Missbrauch] ohne Bedenken weg. Eine
kleinere Prozession wird heute noch gehalten. Prediger war
im Jahr 1881 der Neupriester Gustav Becker, Neffe des Pfr. G. –
Hochamt durch Repetitor Augustin Maier von St.Peter, Diakon war
Vikar von Kirchzarten
i. J. 1882 predigte Vikar Butz von St.Peter, z. Zt. Pfarrer in
Yach, Subdiakon Dr. Schmitt, Repetitor, jetzt Domkapitular,
Diakon Pfr. G.
i. J. 1883 predigte Rolef, Lektor an der Universität Freiburg
i. J. 1884 „
Vikar Butz von St.Peter,
Repetitor Aug. Maier
i. J. 1885 „
„ Sack von
Kirchzarten
i. J. 1886
„ Neupriester Wehrle
von St.Peter
i. J. 1887
„ Dr. Mutz (Repetitor
in St.Peter), Beneficiat in Freiburg
i. J. 1888
„
„
„
„ „
„ „
i. J. 1889
„ Regens Dr. Otto von
St.Peter, z. Zt. Domkap. in Frbg.
i. J. 1890
„ Vikar Rieger von
St.Peter, z. Zt. Pfarrer in Emmingen a. B.
i. J. 1891
„
„ Aloys Burgert in Kirchzarten
i. J. 1892
„ Spiritual Weckesser
in St.Peter
i. J. 1893
„ Tischtitulant
Heinrich in Kirchzarten
i. J. 1894
„ Graf Philipp von
Kageneck, z. Zt. Privatpriester in Weyler
i. J. 1895
„ Andreas Stehle von
Wolfach, Kurat auf Lindenberg
i. J. 1896
„ Pfarrer Gustenhoffer
selbst, voraus ging die Mission
i. J. 1897
„ P. Ambrosius,
Quardian von Straßburg-Königshofen, Superior der vorjährigen
Mission
i. J. 1898
„ Repetitor Nopp von
St.Peter, z. Zt. Hofkaplan in Frbg.
i. J. 1899
„ P. v. Natusius aus
Straßburg-Königshofen L.(Eschb., den 13.7.1899)
Die Ewige Anbetung (vid. p. 70) kommt von Ebnet,
woselbst diese von 7 - 11 Uhr dauert, am 11. Januar nach
Eschbach, wo diese von 11 - 3 stattfindet. Von Eschbach aus geht
sie nach St.Märgen, wo sie um 3 Uhr beginnt und
anderntags vorgesetzt (?fortgesetzt) wird bis mittags 12 Uhr. –
Die Einteilung der Betenden nach den Häusern ist uralt, - im
Verkündbuch angegeben. Von 11 - 12 Uhr Stegen, 12 - 1 Uhr aus
Nähe der Kirche und Hintereschbach, 1 - 2 Uhr Untertäler, vom
Engel an und incl. die vom Steyerntal (= Steurental), 2 - 3 Uhr
die Obertäler, vom Hof des Hummelbauern bis zu dem des
Oberbauern.
Fest St. Agathae (5. Februar) wird gefahrdet gegen
Feuergefahr, i. e. ein Psalter still in der Kirche von den
Einzelnen gebetet, zur Abwendung von Feuergefahr. Als
die hl. Agatha verwundet auf glühenden Kohlen im Kerker
gemartert wurde (251 n. Chr.), wurde ihr Schleier nur etwas
gerötet, verbrannte aber nicht. Anno 1636 brachten ihre Gebete
zu Gott im Hinblick auf ihre Reliquien Hilfe gegen die
Lavaströme des Ätna. – Brot, das man auf ihre Reliquien legte,
verschickt man nach allen Weltgegenden. – Deshalb wird an ihrem
Tag Brot benediciert. (Vgl. Legende v. Einsiedeln 5. Februar).
Als im Jahr 1893, am 19. Februar, für das goldene
Bischofs-Jubiläum Leo XIII, zur Ehrung dieses 50. Tages,
ein feierlicher Gottesdienst mit Amt und Betstunden angeordnet
wurde coram Sssi in osten, - hielt man es wie am 11. Januar: -
Amt von 9 bis ½ 11, Betstunden von ½ 11 bis 2 Uhr, dann
Bruderschaft der Anbetung des hl. Sakrament?? des Altars.
Im Original Seite 48
Weg-Kreuze
Nach dem Brand des Löwenwirtshauses setzte Karl Rombach,
Inhaber des Behenhofes, am Weg zum Gottesacker bei seiner
Scheune ein steinernes Kreuz mit einem Christuskörper aus Guss
um den Preis von 210 fl, von Steinhauer Lornati in Freiburg,
einem Italiener, geliefert. – Nur die Fuhr zum Abholen hatte K.
Rombach zu stellen; es war im Jahr 1872. Es wurden die Leichen
vom Untertal und Stegen eingesegnet, die vom Obertal aber vor
dem Eingang zur Wirtschaft, an der Straße.
Ähnlich setzte Eduard Rombach, Maierhofbesitzer, das
Seinige am Eingang zum Gottesacker auf der anderen Seite über
die Matte des Maierbauern; dieses war jedoch nur aus Guss, auch
das Kreuz; der Sockel allein war Stein.
Das Missionskreuz (pag. 32) am Schulhaus bezeichnet nun den
Platz, wo alle Leichen eingesegnet werden. Es kostete der
Körper, Eisenguss, Ankauf 130 Mk, was Pfr. G. bezahlte, das
Übrige übernahm Ratschreiber Hug (im Jahr 1895).
Das Kreuz am Weg zum Reckeberg - Pfarracker wurde am 20. April
1885 von Ignaz Walter, Krummholz am Reckeberg, errichtet.
– Pfarrer G. schenkte den Christuskörper, welcher von Säger
Aloys Gfell aus Schollach (Bezk. Neustadt) geschnitzt wurde.
Pfr. G. hat ihn aus Barmherzigkeit angekauft um 14 Mk; schön ist
die Schnitzerei nicht. – Johann Bank, Engel-Wirt, gab
drei Fuß Land dafür her.
Desgleichen wurde ein Kreuz gesetzt aus Holz von Ratschreiber Friedr.
Hug, Accisor, vor seinem Haus (im Jahr 1894); desgleichen
bei Scher-Hof, ebenso auf dem Salzbauernhof (im Jahr 1897);
desgleichen beim Heinehof (1897).
Die Kreuze wurden sämtliche benediciert, - und zwar in aller
Stille.
(Pfr. G. 18.7.1899)
Im Original Seite 49
Sittlichkeit
Im Rituale romanum sind unmittelbar vor dem Appendix die
formulae scribendae in libris habendis a Parochis [Eintragung
in die vom Pfarrer zu führenden Amtsbücher] erwähnt, und
unter diesen auch Liber Status animarum [das Buch über den
Stand der Seelen]
(Taufe, Firmung, Ehe und hier auch Eintrag über die Zulassung
zur Kommunion)], wozu auch nicht nur das Familienbuch,
sondern auch die Chronik gehört; wie nun bestimmt wird: „qui
vero ad sacram Communionem admissi sunt, hoc signum in margine e
contra habeant: C et qui Sacramento Confirmationis
sunt muniti, hoc signum habeant: Chr [wer zur heiligen
Kommunion gehen darf, soll am Rand daneben mit ‚C’ bezeichnet
sein, und wer gefirmt ist, mit dem Zeichen ‚Chr’] , so ist
die Chronik gewiss auch dazu da, über den öffentlich
konstatierten Zustand der Sittlichkeit bzw. der Unsittlichkeit
in der Pfarrei zu berichten (vgl. ‚Kathol. Seelsorger‘ von Dr.
Heiner vom Jahr 1889 S. 33).
Die Klagen über die Unsittlichkeit in Schwarzwald-Gemeinden sind
uralt, aber auch in der Rheinebene und anderen Gegenden könnte
man davon erzählen. Die speziellen Ursachen in unserer Pfarrei,
soweit dieselben in den Erfahrungskreis uns fallen, sind teils
allgemeine und uralte, teils besondere. – Schon Fürstabt Martin
Gerbert verbot unter den schärfsten Strafandrohungen das
gemeinsame Hüten beider Geschlechter. Was vor mehr als 100
Jahren in St.Blasiens Verhältnissen zu bedauern war, ist es
heute noch (von Bader’s Sammlung historischer Bildnisse p. 63
XVI ‚Fürstabt Martin Gerbert‘). Hieher nur einzelne Fälle, die
in die Öffentlichkeit gedrungen, vielleicht unter Hunderten
Eines oder das Andere. – Der Schulknabe Wendelin Scherer
warf Mädchen auf dem Heimweg aus der Schule auf der Wiese neben
der Talstraße auf den Boden und hob ihnen die Röcke in die Höhe.
Pfarrer G. und Hauptlehrer Friedrich drangen auf Bestrafung mit
der Rute durch den Ortspolizei-Diener ad nudum podicem. Es
kostete Mühe beim Gemeinderat bzw. Ortsschulrat, eine solche
Strafe durchzusetzen (im Jahr 1882), besonders Moosbauer Hermann
Rombach war dagegen und meinte, man solle nicht viel
daraus machen. (Heute, 1899, sitzt dessen Sohn Wilhelm,
der als Soldat den Abschied bereits erhielt, im Gefängnis
(‚Zuchthaus‘), weil er im Jahr 1897 mit einem 8-jährigen Mädchen
im ‚Behhuesle‘, Amalia Eckert, unzüchtige Handlungen
vornahm.) – Hauptlehrer Friedrich fasste bei Schulmädchen, Theres
Tritschler, welche bereits 5 uneheliche Kinder jetzt im
Jahr 1899 hat, und bei Sophie Tritschler vom Schwörerhof
im Jahr 1884 Brieflein ab, in welchen Wendelin Scherer aufgefordert
wurde, bei ihnen zu schlafen und „wüst machen“, wie ein anderes
Mädchen, das die Anzeige machte, sich ausdrückte. – Im Jahr 1886
wurde ein Hirtenmädchen, Antonie Reichenbach von
Glottertal, 11 Jahre alt, von einem Vagabunden, und Sophie
Helmle von Stegen, 11 Jahre alt, jenes in die Schule zu
Eschbach und dieses in die Schule nach Stegen gehörend, von
einem Juden missbraucht, welche Fälle von Alt und Jung
besprochen wurden zum Ärgernis. –
Im Jahr 1888 trieb der 11 ½ Jahre alte Felix Zipfel Bestialität
in copula carnali [in der fleischlichen Vereinigung] mit
Schafen, als Hirt auf dem Berlacherhof (Reckehof),
Im Original Seite 50
und Karl Heitzmann, 13 Jahre alt, von St.Peter,
Erstkommunionkind (im Jahr 1890) das Nämliche mit Schweinen.
Erster fiel nicht unter das Gesetz, weil noch nicht 12 Jahre
alt, Letzerer kam auf 7 Monate ins Gefängnis. – Den Felix
Zipfel ereilte dann 1897 die gerichtliche Strafe,
zugleich mit Adolf Dengler, dessen Mutter 5 uneheliche
Kinder hat, und zugleich mit Heinrich Müller, welche
drei das Hirtenmädchen Rosa Faller, 13 Jahre alt
(‚Klause‘), welche bei Bürgermeister Johann Gremmelspacher diente,
in copula carnali missbrauchten und ins Gefängnis kamen.
Sämtliche drei dienten als Knechte auf dem Hummelhof. – Der 54
Jahre alte Scherpeterbauer Joh. Bapt. Hummel missbrauchte
ebenso das bei ihm dienende halbblödsinnige Mädchen Johanna
Kirner, welches 13 Jahre alt war, und kam ins Gefängnis
1893, nachdem derselbe schon 1891 wegen Verleitung zum Meineid
im Zuchthaus war.
(Vergl. Pfarrarchiv XXVI Zeugnisse)
Nebst dem Hüten und der sittlichen Verführung hilft mit der
Missstand des ‚Herumhaltens des Faselviehs‘, dass bald auf
diesem, bald auf jenem Hof der Fasel-Stier gehalten wird. Wenn
jedoch säuische große Mäuler nicht die Anwendung auf die
menschlichen sexuellen Verhältnisse machten, auch jungen noch
unverdorbenen Herzen gegenüber, würden die Kinder weder beim
Anschauen auf der Weide noch sonst unsittliche Folgerungen
ziehen. – Bis heute konnte man diesen Übelstand nicht
beseitigen. +)
Ferner hilft mit, dass solche Landmädchen oft gute, einträgliche
Stellen in der Stadt erhalten, als ‚Ammen‘ mit 30 Mk monatlichem
Lohn, vermittelt durch die Hebammen, die hinwiederum ein gutes
Trinkgeld bekommen. – „Sie muss viel und gute Milch geben!“, -
ähnlich wie beim Kuhhandel.
Im Jahr 1893 musste für Philipp Mäder, als die Stephanie
Rombach heiraten wollte, von Rom selbst Dispens eingeholt
werden, wegen Affinitas I grad. illegit., weil er mit zwei
Schwestern zu gleicher Zeit geschlechtlich Umgang hatte, der
effektive Folgen hatte, und bei der Eheproklamtation von einem
dritten Mädchen im Pfarrhaus als publik angemeldet wurde. Beide
Brautleute hielten sich, wiewohl civiliter getraut, getrennt
jedes in seinem bisherigen Dienst, bis die Dispens ankam; sie
wurden dann in aller Stille ohne Verkündung der Trauung
copuliert. Am Tage der Einwilligung aber gingen sie in die
Hochzeitsmesse und nach dieser in die Sakristei mit beiden
Zeugen. Pfr. G. verkündete öffentlich ohne Grundangabe die
Aufschiebung der kirchlichen Trauung bis zum Eintreffen des
Dispens. Philipp Mäder starb 1899 plötzlich, unversehen,
an einem Schlagfluss im Engelwirts-Huesle; er war aber sonst
pflichtgetreu in Erfüllung seiner religiösen Pflichten.
Ein weiterer Grund zu vielfacher Unsittlichkeit in Rede und Tat
war in Eschbach die Zunge eines täglich celebrierenden
Priesters, Otto Pippus, Tischtitulant; als Bibulus [Trinker]
hatte er sich hier gebessert, gezwungen durch äußere Umstände,
seine Zunge gab Zeugnis von der Wahrheit des Ausspruches Jesus:
„Wovon der Herz voll ist, läuft der Mund über.“ – Täglich ging
er mit seiner langen Tabakspfeife in die Schmiede, das sozusagen
ein öffentliches Lokal ist,
+) Wiewohl schon wiederholt Unglück drohte: Bürgermeister
Läufer wurde vom Hager so (1883) an die Stellwand
gedrückt, zwischen den Hörnern, dass er mehrere Monate
brustleidend war; Theres Rombach, vom Matisebauern
Tochter, wurde auf der Weide niedergestoßen, Gesicht und
Nase verstoßen, so dass sie längere Zeit, wie der
Schwobebauer, (1885) ärztlich behandelt wurde, + 21 Jahre
alt.
Im Original Seite 51
wo er seine Späße, auch Zoten anbrachte, weshalb bei Schmied
Feser ein leichtes Leben in sittlicher Beziehung zu
beobachten Gelegenheit war bei Meister, Gesellen und Töchtern. –
Eine Frau, mit welcher Pippus nach Stegen ging, wo er
im Sommer, wenn die Gräfliche Familie da war, täglich in der
Kapelle celebrierte, entsetzte sich ob der Reden eines
Priesters, wie sie mir teilweise unter Entschuldigung des
‚Pippus‘, selbst es erzählte.
Es ist mithin nicht zu verwundern, wenn Pfr. G. von 1880 etwa 5
bis 6 Jahre lang in der Kirche bei der Christenlehre und auf der
Kanzel immer die Erfahrung machen musste, dass Mahnungen gegen
das Laster der Unkeuschheit und Lob auf die Sittenreinheit und
Jungfräulichkeit mit Spott, Hohn, Lächeln, Stupfen, Sacktücher
vor die Nase etc., Husten etc. begleitet waren und zur Folge
hatten. Im Jahr 1889, als auf der Kanzel an Dom. inf. Octav.
Nativ. D. N. S.? über die unehelichen Kinder gesprochen wurde,
war wiederum auf der Empore das Husten und bei den Mädchen unter
der Kanzel das Nasenputzen die Folge. – Da fasste in längerem
Passus der Prediger die Huster und die Nasenputzerinnen. Fing
aber an: „In einer Pfarrei, wo ich als Seelsorger war, etc. –
gab es ‚Hurer‘ und ‚Huren‘, die der Heiland mit dem Strick zur
Kirche hinausgejagt hätte. Selbst die Kirche und der
Gottesdienst wurden zur geistigen ‚Hurerei‘ benützt etc.“. Die
derben Worte haben geholfen, bis heute kein Husten und kein
Nasenputzen mehr beim Wort ‚Unzucht‘. – Von 1889 an erst war es
möglich, das Gebet zu Ehren des hl. Aloysius um die Tugend der
Herzensreinheit in der Christenlehre zum Schluss zu beten. Von
1880 - 1884 gab es immer Schwierigkeiten, ‚Mutter
Gottes-Jungfrauen‘ zu bekommen zum Tragen des Madonnabildes bei
Prozessionen. Man musste ganz junge christenlehrpflichtige
Mädchen nehmen. Die 15 Geheimnisse wollte auch kein älteres
Mädchen tragen, weil man den Spott teuflischer Blasphemie
fürchtete: „Du trägst auch ein Geheimnis.“ (Praegnat.)
Pfr. G. wechselte deshalb und gab den Männern (Gemeinderäte und
Stiftungsräte) die 15 Rosenkranz-Geheimnisse und den Mädchen die
14 ‚Stationsschilde‘, - nannte aber beim Verkünden der
Prozessionen die Geheimnisse auch nur ‚Rosenkranzschilde‘. –
Ebenso war es bei den Bittgängen bezeichnend: in den Pausen nach
Rosenkranz-Psalter und Litanei gingen die Chorsängerinnen zu den
‚Ledigen‘, die ja vor dem Priester und den Sängern liefen, und
kicherten mit den Buben. Als Pfr. G. in der Christenlehre
hingegen sich aussprach, ging das Jahr nachher (1882) ein Bursch
mit seinem ‚Schatz‘ von Zarten her und dem dortigen Wirtshaus
hinter dem Bittgang nach. – (Vergl. auch Chronik pag. 36).
Noch 1888 erklärte der Ortspfarrer der Hebamme Anna Burger,
die selbst im ledigen Stand ein leichtsinniges Leben geführt hat
und wie üblich die unehelichen Geburten beim Pfarrer zur Taufe
anmelden muss, dass sie keine anrüchigen Paten bringen darf:
„Einer, der in das Geschlecht der Gemeindestiere +)
hineinzureichen scheint, darf nicht ‚Götte sein und eine ‚Hure‘
darf nicht das Kind einer ‚Hure‘ zu Taufe als ‚Gotte‘ bringen“.
– (NB: Es ist sonst vor dem Strafgericht nicht erlaubt, ein
Mädchen ‚Hure‘ zu nennen, auch, wenn sie von verschiedenen
Mannspersonen mehrere Kinder hat; nur eine Meretrix, welche
fornicatio vaga etc., verdient diesen Namen, - als Beleidigung
bleibt es strafbar. – In Eschbach galt es aber, derb, nicht
zart, drein zu schlagen).
+) Ausspruch des Pfarrers Blank, als Pfr. G. in die
Pfarrei eintrat: „Du hast hier einige
Gemeindestiere!“
Original Site 52
Eine Zusammenstellung der unehelichen Geburten
ergibt:
Unter Pfarrer Engler:
Pfr. Blank:
Pfr. Gustenhoffer:
ehel./unehel.
ehel./unehel. ehel./unehel.
1846: 15 / 9
1860: 10
/ 9
1880: 9 / 4
1847: 12 / 6
1861: 9
/ 4
1881: 25 / 1
1848: 10 / 10
1862: 12 /
6 1882:
18 / 8
1849: 16 / 9
1863: 11
/ 7
1883: 18 / 4
1850: 17 / 3
1864: 9
/ 3
1884: 15 / 9
1851: 16 / 5
1865: 9
/ 6
1885: 13 / 2
1852: 12 / 6
1866: 8
/ 9
1886: 20 / 3
1853: 15 / 5
1867: 9
/ 4
1887: 17 / 3
Pfrsv. Felter:
1868: 11 /
5 1888:
17 / 3
1854: 12 / 12
1869: 13 /
3 1889:
20 / 3
1855: 22 / 2
1870: 12
/ 1
1890: 10 / 8
1856: 11 / 16
1871: 12 /
6 1891:
17 / 3
Pfrsv. Gäss:
1872: 11
/ 6
1892: 20 / 2
1857: 15 / 7
1873: 10
/ 3
1893: 14 / 8
1858: 14 / 11
1874: 17 /
3 1894:
14 / 5
1859: 9 / 8
1875: 15
/ 4
1895: 20 / 4
1876: 11 / 4
1896: 17
/ 4
1877: 14 / 3
1897: 18
/ 5
1878: 8 / 4
1898: 14
/ 2
1879: 13 / 3
1899: 23
/ 4
1900: 15 / 2
Die Unsittlichkeit hat gewöhnlich auch Mangel an Religiösität zu
Grunde. – Der langjährige Mesner Andreas Vogt, eine Zeit
lang auch Bürgermeister in Eschbach, erzählte dem Schreiber
dieses Folgendes: „Im Jahr 1847 saßen einige ledige
leichtsinnige Burschen am Ostermontag im Wirtshaus zum Engel
hier. Sie trieben ihr Gespött mit einem Zimmermann, aus
Zähringen gebürtig. Sie brannten ihm den halben Bart weg an
einer Seite; ahmten den Empfang der österlichen Kommunion nach,
indem sie ihm ein rund geschnittenes Stück von einem
Lichtstumpen ins Maul gaben und darauf Schnaps. Kurz: der Mann
starb in jener Nacht. Es schwebt Dunkel darüber, wie es kam.
Mesner Vogt erfuhr es und sprach sich beim Ortslehrer dahin aus:
„Diese Kerle gehören ins Zuchthaus.“ – Da stellte sich einer
derselben, Lorenz Gremmelspacher (Bruder des + Johann
Gremmelspacher, gewesenen Bürgermeisters und des jetzigen
Bürgermeisters Brudersohn zu jenem, Hummelbauer hier) dem Mesner
auf den Weg und schlug ihn mit dem Langstück einer Leiter
derart, dass mehrere Ärzte den Vogt fünf Monate lang zu
behandeln hatten. - Pfr. Engler tat die Äußerung: „Dem Engelwirt
sollte man den Engel aus seinem Schild herausnehmen und ihm den
Teufel hineinhängen.“ – Diese Äußerung zog ihm den Hass und die
Anfeindung der angesehensten Familien zu, Verwandte mit
Engelwirt. Obiger Lorenz Gremmelspacher zog nach
Kirchzarten und übernahm dort die Wirtschaft ‚Fortuna‘; lebte in
finanziell guten Verhältnissen, denn er erbte auch noch seinen
Bruder Gremmelspacher, Pfarrer in Schönebach bei Furtwangen,
aber hatte einen armseligen Tod, denn er erstickte an einem
Bein, das ihm im Halse steckenblieb. – (erzählt von A. Vogt,
Mesner, dem Pfr. G. Pasch, fer. II 1887).
Der pag. 44 genannte Johann Baptist Hummel,
Scherpeter-Bauer, wurde wegen Unzucht mit der 13-jährigen Johanna
Kirner, einem halbblödsinnigen Hirtenmädchen, gebürtig aus
Eschbach, das auf dem Scherpeter-Hof diente, zu einem Jahr
Zuchthaus verurteilt im Jahr 1891. – Desgleichen der 22 Jahre
alte Adolf Dengler zu 7 Monaten Gefängnis, auch Felix
Zipfel und Heinrich Müller wegen Unzucht mit Rosa
Faller, welche als 13-jähriges Hirtenmädchen bei Johann
Gremmelspacher, Bürgermeister und Hummelbauer, diente;
jene drei waren daselbst Knechte im Jahr 1897. – Desgleichen
wurde zu
Im Original Seite 53
Gefängnisstrafe verurteilt: Wilhelm Rombach, ledig, vom
Mooshof, 26 Jahre alt, mit dem 9-jährigen Mädchen im
Beh-Hüeschen Amalia Eckert, zu 8 Monaten Gefängnis.
Derselbe war Knecht auf dem Beh-Hof im Jahr 1899. –
(Eschb., 17.8.1899 G.)
Der Trunksucht sind ergeben Leopold
Hug, vlg. ‚Großkiefer‘; derselbe war ehemals Ministrant,
Pfarrer Engler bezeichnet ihn als leichtsinnig im
Christenlehr-Verzeichnis. – Als sein Sohn, Emanuel, 1888
aus der Schule zur hl. 1. Kommunion kam, gab Pfr. G. auf
Ansuchen des Leop. Hug diesem 5 M zu Schuh nebst
Gebetbuch, Andenken und Rosenkranz. Leopold Hug
verkaufte noch auf den ‚Weißen Sonntag‘ hin ein Schwein. Er
setzte mit Trinken nicht ab, bis alles ‚versoffen‘ war. – Schon
früher erbte er von Seiten seiner Frau 200 Mk, da hörte er mit
Trinken nicht auf, bis alles ‚versoffen‘ war. – Ähnlich ist es
mit Schuhmacher Karl Burger und teilweise mit Ferdinand
Zipfel, Metzger.
(Eschb., 17.8.1899 G.)
So wie an anderen Orten unserer Diözese hat auch hier in
Eschbach der Rationalismus des Wessenbergianismus und die damit
verbundene Sucht zu protestantisieren geschadet und die
Mitursache abgegeben zur Irreligiosität. So kamen laut
Bescheinigung des Erzb. Dekanats zu Kirchzarten (Dekan Schmid)
200 Bibeln in Pfarrei Eschbach. Das Porto kostete 3 fl, und zwar
laut Schreiben vom 20. Juni 1818. –
„Non quod fit, sed quod fieri debet, est
attendendum“ [Nicht, was geschieht, sondern was geschehen
muss, muss man beachten]. – (Röm. Konz. von 1725).
(Eschb.
den 17.8.1899 G.)
Im
Original Seite 54
Standesbuch-Buchführung
Die Standesbücher über die Tauf-, Sterbe- und Kopulationsdaten
gehen zurück bis auf anno 1620, auch das Familienbuch nimmt
hierauf Rücksicht. – Zu beachten ist auch bei Notamina über
St.Peter, dass unter dem Kloster die Pfarrgemeinde St.Peter
eingeteilt war in 3 Zinken
a) Seelgut (i. e. die Einwohner zunächst um das Kloster)
b) das Rohr und
c) Oberibental. –
Unter Pfarrer Blank ist eine ziemliche Mangelhaftigkeit der
Einträge zu bedenken, was demselben schon einige Mal
Unangenehmes und Kosten bei Gericht verursachte. Ein Beispiel
für diese Mangelhaftigkeit von ca. 1860-1880 ist die Familie auf
dem Räuchle-Hof in Stegen, ältester Gemeinderat Karl Mäder und
ältestes Stiftungsratsmitglied. Von diesem Räuchle-Bauer fehlt
der Eheeintrag und sämtliche elf Kinder bzw. deren Taufe und
geschahen doch die ??Functiva in hiesiger Kirche. [Bemerkung:
Seit ca. 1860 erfolgten die Einträge in die Standesakten für
die eingepfarrten politischen Gemeinden wie z. B. für Stegen,
eingepfarrt in die Pfarrei Eschbach, getrennt von denen des
Pfarrortes. So findet sich im Ehebuch 1810 – 1954 der Hinweis
von Pfarrer Blank: Eheeinträge für Stegen 1860 - 1867 in
Pfarr-Archiv Fach X Fasz. 10. Die oben als fehlend genannten
Einträge sind auch in den Duplikaten der Standesbücher
vorhanden, die von den Gemeindepfarrern als staatlich ernannte
Standesbeamten (1810 - 1870) zu führen und jährlich an den
Staat abzugeben waren (heute im Landesarchiv in Freiburg bzw.
Generallandesarchiv in Karlsruhe).]
Seit 1. Januar 1870 ist die bürgerliche Standesbuchführung bei
den Bürgermeisterämtern auf Grund Gesetzes vom 21. Dezember
1869. – Durch Erlass Erzb. Kapit. Vikariats vom 22. Januar 1870
wurden die Pfarrgeistlichen verpflichtet, diese Einträge als
Kirchenbücher zu machen.
Einträge von pag. 52 dieser Chronik sind also nicht ganz sicher.
Bausache
a. in
Eschbach
Die Baupflicht für Kirche, Inbau und Rohbau, sowie auch für
Pfarrhaus und Ökonomie-Gebäude hat in allen Stücken und nach
allen Seiten das Großh. Ärar in Folge des Einzugs aller Revenüen
des Kloststiftes St.Peter, wodurch die Pflichten und alle
Reallasten, die das Benediktiner-Kloster auf sich ruhen hatte,
auf das Großh. Ärar übergingen. – Ausführlich ist dieses seit
etwa 10 Jahren dargestellt in jeder Kirchenfond-Rechnung
Eschbach unter Abteilung 12 der Ausgaben. – Die
Krichspielgemeinden haben gar nichts an Kosten zu bestreiten als
einzig die Frohndpflicht für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach. –
Für die Gemeinde Eschbach waren aber die Baufrohnden auch für
Kirche, Pfarr- und Mesner-Gebäude in St.Peter obligat, welche
erst im Jahr 1836 abgelöst wurden, und zwar mit 684 fl laut
Protokoll vom 11. April 1836. (Vgl. Gemeinde-Akten Fasz. VI 2
b). – Für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach ist das Kirchspiel,
nämlich Gemeinde Eschbach und welche von der Gemeinde Stegen
hier eingepfarrt sind, zu den kunstlosen Handarbeiten nebst den
Fuhren verpflichtet; also gehört hieher alle Grab-
Im
Original Seite 55
sowie auch Wegräumarbeit,
welche nicht zu den handwerksmäßigen technischen Arbeiten
zählen, z. B. Handlanger-Dienste, z. B. Mörtel und anderes
Bindematerial anmachen und beitragen; solches zählt nicht zu den
pflichtigen Frohndarbeiten, dagegen alle Grabarbeiten und die
Bei- und Abfuhr vom Baumaterial.
Die Baulasten beruhen auf dem sog. Bauedikt vom
Jahr 1808. (Vgl. Regierungsblatt N° 13 § 1 und Regierungsblatt
von 1850 N° 31). Die Kirchspielgemeinden erhoben im Jahr 1857
Klage wegen ‚Freiheit von Fuhr- und Handdiensten’ zu den Bauten
am Pfarrhaus zu Eschbach. Das Urteil der 1. Instanz –
‚Stadtamtsgericht Freiburg‘ – vom 20. März 1857 lautete auf
Abweisung der Klage des Kirchspiels. Der Anwalt Buch zeigte
alsbald die Appelation an die 2. Instanz. – Das Hofgericht des
Oberrheinkreises gab sein Urteil dahin ( d. d. 27. Juni 1859),
es sei das Urteil des Stadtamtsgerichts aufzuheben, denn die
Gemeinden seien berechtigt, Klage zu führen, weil die
Pfarrhausgebäulichkeiten das Bedürfnismaß für eine einfache
Pfarrwohnung überschritten, und die Frohnpflicht könne nur zum
Neubau und zur Unterhaltung eines anständigen, den Bedürfnissen
entsprechenden Pfarrhauses aufrecht erhalten werden. (Von der
Pfarrkirche war nicht mehr die Rede). – Die Gr. Bad. Regierung
des Oberrheinkreises wendete sich gegen dieses Urteil und
erklärte es für – „unrichtig und unpraktisch, denn die
Pfarrwohnung entspräche ganz den Lokalverhältnissen, d. d.
Freiburg, vom 28. Juni 1859 N° 9840.“ – Damit stimme überein der
Bericht der Großh. Bezirksbauinspektion vom 5. Juni 1860 N° 636.
– Die Großh. Hofdomänenkammer vom 16. November 1860 N° 10564
begegnete den Einwendungen, dass das Pfarrhaus-Gebäude zu
weitschichtig angelegt sei und deshalb die Frohndpflicht zu
beschränken wäre dahin, dass „der ganze Dachraum ohne Einbau
sei, daher 3 Kammern für Dienstboten zur Ökonomie nötig seien,
nämlich zwei Kammern für Mägde und eine Kammer für den Knecht,
jene im ersten und diese im zweiten Stockwerk, außer man müsste
Verschläge auf dem Speicher anbringen“. – Dass der Keller 5 mal
zu groß sei, dem wird erwidert: „Nicht oft genug kann
hervorgehoben werden, dass diese Bauart mit durchreichenden
Gewölben bei der Lage des Pfarrhofes in einem engen feuchten Tal
unbedingt geboten war und dass das Gebäude anderenfalls durch
den laufenden Schwamm schon längst zerstört wäre.“ – Als
Experten wurden von Großh. Domänenkammer vorgeschlagen: 2
Bautechniker (Maurermeister Wagner von Freiburg und
Maurermeister Saier von Staufen) und ein landwirtschaftlicher
Experte (Bürgermeister Koch von St. Georgen), welche beeidet
werden sollen. – Ferner schlage es vor, dass die von Großh.
Bauinspektion als entbehrlich bezeichneten Räumlichkeiten von
der Frohndpflicht ausgeschlossen würden. – Die 3 Experten wurden
verworfen und 3 einfache Maurer aus hiesiger Gemeinde verlangt,
welche dann gleichfalls von der Domänenkammer verworfen wurden.
– Von Amts wegen wurde dann aufgestellt: Werkmeister Weber von
Zarten, Zimmermann Janz von Burg und Bürgermeister Birkenmaier
von Zarten, welchen
Im Original Seite 56
aber in der Berechnung des Kubikfußinhalts der Zimmer und Gänge
etc. Unrichtigkeiten nachgewiesen wurden. – Die Hofdomänenkammer
erklärte: „Um den für die Gemeinden gänzlich unfruchtbaren
Streit zu beendigen, wollen wir gegen den wesentlichen Inhalt
der Expertise nicht einwenden. Die zur Ausscheidung bestimmten
Kubikfuße sind 20840 gegen 51555 oder rund 2 : 5, so dass die
Gemeinde 5/7 unentgeltlich zu leisten hätte (Hofdomän. Kammer
vom 15.4.1861 N° 3959). Auf Grund Zuschrift vom 10. Mai 1861 N°
4438 ist das Pfarr-Ökonomiegebäude, wozu Scheuer, Stall und
Schweinestall gehören, von der beschränkten Frohndpflicht
ausgenommen und fällt dem Kirchspiel allein zu. –
(Gemeinde-Archiv VI 2 b ‚Dienstbarkeiten und
Grundpflichtigkeiten +).
Die Staatskasse, - Fiskus – wurde in die Kosten verfällt im
Urteil des Oberhofgerichts zu Mannheim vom 22. Dezember 1859 N°
3740, und zwar für alle drei Instanzen. – Endbeschluss:
Hof-Domänenkammer, Karlsruhe vom 13. Juni 1861 N° 5506.
Danach haben die Kirchspielgemeinden Eschbach – Stegen die
Frohndpflicht für Kirche und Ökonomie-Gebäude allein auch jetzt
zu bestreiten, während die Frohndarbeiten für das
Pfarrwohngebäude zu 3/5 vom Kirchspiel und 2/5 vom Ärar
geleistet werden und zwar derart, dass die Kirchspielkasse die
Forderungen bezahlt und 2/5 jener für das Pfarrwohngebäude vom
Ärar sich in einer Totalsumme sich ersetzen lässt. Die
Brunnen-Arbeiten, Graben und Säubern etc. fallen nicht unter die
Frohndarbeiten, sondern sind der Großh. Bezirksbauinspek-tion
vorzulegen.
Der Modus ist zur Zeit folgender: Es findet eine 2-jährige sog.
Baurelation statt. Die Großh. Bezirksbauinspektion zu Freiburg
legt die vorzunehmenden Arbeiten der Großh. Domänen-direktion zu
Karlsruhe vor, welche genehmigt oder streicht, dann werden die
genehmigten Arbeiten im Submissionweg vergeben. Nach geschehener
Arbeit müssen die Rechnungsforderungen an das hiesige kathol.
Pfarramt vorgelegt werden zur ‚Bestätigung‘ der ‚gefertigten
Arbeit‘. Das kathol. Pfarramt schickt die einzelnen Rechnungen
an die Großh. Bezirksbauinspektion in Freiburg als
‚portopflichtige‘ Dienstsache*) vom kathol. Pfarramt Eschbach
unter Kouvert, welche nicht frei gemacht wird, sonst müsste der
Kirchenfond das ausgelegte Porto später wieder von der
Domänen-Verwaltung verlangen. – Die Großh. Bezirksbauinspektion
weist dann die kontrollierten Beträge zur Zahlung an das
Domänenamt Freiburg, welches die Beträge durch den
Ortssteuerheber an die einzelnen Berechtigten gegen Quittung
auszahlen lässt. – Zu der bewilligten Kreditsumme von Großh.
Domänendirektion kommt eine Bauschsumme von 180 Mk, über welche
die Gr. Bezirksbauinspektion frei für kleinere
Ausführungen innerhalb der zwei Jahre der Relation zu
verfügen hat, besonders bei Beträgen um 20 M. – Die
Rechnungen für Kirche und Pfarrhaus müssen jeweils getrennt
behandelt werden.
(Eschb., den 16.8.1899 G. Pfr.)
+) Der neueste Erlass verlangt franco zu
schicken, also mit ‚Marke’ und dann soll am Ende vom Jahr eine
Zusammenstellung befugs Rückersatz durch das
Gr. Domänenamt eingesendet werden.
Im Original Seite 57
Bau
relation |
|
|
| 1880/81 |
Ausgaben für Kirche an Dach und Scheiben
Ausgaben für
Pfarrgebäude, Kaminschoß abgebrochen
u. Küche geweißt 14 M, Wohnzimmer 1. Stock tapeziert
etc. 40 M, Gastzimmer 8 M, Pfr. Schlafzimmer tapez.,
Ofen umgesetzt 95 M
zus...............................................................................
|
45,80 M
216,73 M
|
| 1882/83 |
Kirche: Schallläden am Turm 83 M,
Seitentürtreppe 27 M, Sockel im Hof 36 M, Dachkäner 125
M etc.,
.............................................................................................................323,51
M
Pfarrg.: Pfr. Wohnzimmer Lambris-Anstrich 12 M,
Gartenmauer 122,30 M, Pflästerer Link Frbg 108,30 M etc.
.................................................................................................433,83
M
|
757,34 M |
1884/85
|
Kirche: Fenster durch Schreiner B.
J. 35 M, Käner 156 M, Glocke durch Feser 68,75 M,
Zimmermann 38 M etc.
..........................................................................................370,00
M
Pfarrhs: Dach des Hauses u.
Ökon.-Kamin in Vikars Zimmer 99 M,
Boden verspänen u. Dach, Kellerläden etc. 103 M etc.
.........................................................................
420,93 M
|
790,93 M |
| 1886/87 |
Kirche: Turmkreuz 52 M, - Helm u. Seitenwand
1030 M, Turmmantel mit Schindeln 698 M
Rinnen-Zifferblatt 40
M....................................................................1768,00
M + 1445,06 M
Pfarrh.: Ökonomie-Gebälk 275 M, Dach 60 M, Käner 265 M,
Glocke 21 M, Podium 341 M Orgel 80 M
..........................................................................................................719,40
M
|
3932,46
M
|
| 1888/89 |
Kirche: Ziegel 6000 Stück = 6 x 32 M = 192
M, Dach 297 M
Sockel 199 M,
Firstblech 96 M, Käner 28 M etc. ................ 924,45
M
Pfarrhaus: Korridore u. Gänge 91 M, Laden 76 M, Kamin in
Waschküche
neu 129 M, Kellerboden 73 M etc. .................
557,90 M
(nebst
Kirchenrestauration 3391 M)
__________
|
1482,35 M |
| 1890/91 |
Kirche: Boden mit Platten à qm 8,50 M = 418
M, Verlegen
in Kirche
175 M, Schlosser 28 M etc.
................................. 633,98 M
Pfarrhaus: Pfarrzimmer tapez. 55 M, Maler 58 M,
Schlosser
92 M, Platten in
Keller und Hof 97 M ..................................
516,29 M
|
1150,27 M |
| 1892/93 |
Kirche: Boden 257 M, Legen der Platten 113 M
Boden im Turm 53
M, Gratblech 25 M etc. ......................... 544,93
M
Pfarrhaus: Gartenmauer-Bestich 200 M, Ökon.
Schindelmantel
108 M, Stallboden
und Zementrinne 89 M, Pflästerung im
Hof, Platten im
Keller, Gartenkanalisation 261 M etc. ...... 1361,89 M
|
1906,82 M |
1894/95
|
Kirche: Glocken 6 M u. 5 M, Dach wegen
Sturm 21 M etc. ...... 46,00 M
Pfarrhaus: Zimmer 1. Stock tapez. 14 M, Ofen 1. Stock 34
M
Gartenmauer 88 M,
Gartentreppe 30 M etc., Mauerverputz
(nördlich) Ökonom.
227 M, Sockel 94 M, Schlosser an
Läden 31 M, Boden
verspänt, Kellerhals 101 M ............... 1127,00 M
|
1173,00 M |
| 1896/97 |
Kirche: Boden des Speichers 77 M, Orgel 40 M
etc. ................... 146,26 M
Pfarrhaus: Abortgrube 57 M, Fußlambris 65 M,
Stiegenpodest
35 M, Fensterbrüstung 152 M, 2
Fenster neu am Kellerhals
52 M, Ausbess.
etc.
..............................................................
507,55 M
Gesamt-Ausgabe von 1880-1897
=
|
653,81 M
12109,51 M
|
| 1898/99 |
Kirche: Westgiebel (Fassade) mit Zement
ausgefugt 413,29 M
Boden der
Orgelempore etc. 74, 89, Dach
etc. 212,49 M
..........................................................................................
625,78 M
Pfarrhaus: Dach umdecken
168,67 M, Hofmauer-Bestich 106,25 M
Speicherboden
37,79 M – Dachfenster
55,60 M
.........................................................................................520,46
M
(ohne Beifuhr und
Frohndarbeiten)
|
1146,24 M |
| 1900/01 |
Kirche: Gerüst für Turm 120 M,
Schindeldeckung 286,12 M
Chorplattenlegung
395,98 M – Maurer für Ausheben des
Bodens u.
Sakristei – lag? 78 M – Maler Renovat. 113 M.
..........................1152,89 M
Pfarrhaus: Fußlambris
123 M, Vorfenster 103 M, Mauer
für Küchenkamin
175 M
..................................................................................526,20
M
|
1679,09 M |
| 1902/03 |
Kirche: |
|
Im Original Seite 58
b. in Stegen
1. Das Schloss in Stegen stammt noch aus der Römerzeit in
seinem ursprünglichen Teil und wurde wohl mit Zardunum angelegt.
– (Anno 765 übergibt der Edle Trudpert seine Besitzungen in der
Mark Zarduna an das Kloster St. Gallen.) – Die eine Hälfte des
Schlosses, gegen Osten, wo jetzt die Dienstboten wohnen, hat die
Bauart eines römischen Kastells, sehr dicke Mauern; ferner war
dieses Kastell mit Mauern und Toren umgeben, deren Fundamente
man auffand. – Bewohnt wurde das Schloss gewöhnlich als
Sommersitz. So ca. 1200 von der Familie Schnäbelin, ursprünglich
‚Schnäwlin‘ von Landeck. Ein Glied dieser Familie hat zwischen
Ebnet und Weyler den Abt vom Kloster St.Märgen ermordet, wurde
mit dem Bann belegt und musste dann zur Sühne am Orte der
Freveltat eine Kapelle erbauen und zwischen Ebnet
und Freiburg ein Kloster stiften. (+) So
entstand das Karthäuserkloster, welches zur Zeit im Besitz der
Stadtgemeinde Freiburg ist und als Pfründnerhaus für Alte und
Gebrechliche benützt wird. – Anno 1517 hatte die Familie
von Ryschach den Besitzstand; - dann die freiherrliche Familie
von Moser, welche als Christof v. Moser mit Frau und
Kind in Wyhler vor dem Hochaltar der Kapelle beerdigt wurden. –
Seit dem vorigen Jahrhundert ist die Gräflich von Kageneck’sche
Familie im Besitz des Schlosses, welches seit 1894 dann auch ein
Schlosstor von Eisen und eine
weitergehende
Mauer-Umfassung, im Innern aber eine für ein Schloss mehr
passende Restauration erhielt.
(+) Am Anfang des
19. Jahrhunderts stand noch eine Kapelle dort;
jetzt ist nach dem Zerfall der Kapelle ein
steinernes Kruzifix, zu dem der Bittgang von Ebnet
her zuweilen wallet, wo der Feldweg in die
Landstraße einlenkt.)
2. Die Schlosskapelle Der letzte Abt Ignatius Speckle
von St.Peter behauptet, es sei die Kapelle zu Weyler aller
Wahrscheinlichkeit nach das erste christliche Gebäude und Weyler
selbst der Pfarrsitz für das ganze Tal gewesen, dann sei die
Kirchzartener Kirche gebaut worden und dorthin die Pfarrei
verlegt. Weyler, Stegen, Buchenbach und Eschbach waren bis 1780
auch tatsächlich der Pfarrei Kirchzarten inkorporiert. – Rings
um die Kapelle war ursprünglich ein Kirchhof zur Beerdigung,
beim Aufgraben fand man wiederholt Gebeine. Die Gebeine der
Familie der Freiherrn von Moser hob man 1894 bei der
Kapellenrestauration und barg dieselben außerhalb der Kapelle an
der Mauer gegen Westen; auch die Leiche des im Jahr 1896
verunglückten Grafen, - durch Sturz vom Pferd auf der Straße
zwischen Kirchzarten und Zarten, - wurde dort beerdigt. Das
Denkmal, - der Friedensengel, - ist vom Alten Friedhof in
Freiburg dorthin verbracht. – Der Chor der Kapelle ist der
älteste Teil; am jetzigen Chorbogen findet man noch Nuten und
Türangeln des ehemaligen Tores. – Der Reiterturm war bis zum
Jahr 1842 viel höher und als der (+) damalige Grundherr namens Philipp
von Kageneck den Turm kleiner bauen ließ, klagte die
Gemeinde Stegen beim Großh. Ministerium der Justiz in Karlsruhe.
– Nach einer
(+) Ein
altdeutsches Bild, hl. Sebastian in Öl gemalt, trägt
unten die Planskizze von alter Schlossanlage, - das
Bild gehört zum Inventar des Kapellenfonds.
Im Original Seite 59
Jahrzahl an einem der Fenstersimse datiert dieses vom Jahr 1504.
– Auch ließ Philipp von Kageneck im Jahr 1842 den
Reiterturm, der über dem alten Türsturz des jetzigen Chors –
also wie in Eschbach vornen sich befanden, abbrechen und hinten
beim Portal aufsetzen. – Die Haupttüre war auch noch auf der
Weiberseite; + Philipp v. Kageneck ließ diese Türe zumauern und
einzig hinten eine öffnen. Der ganze Bau war von Uranfang an im
gotischen Stil gehalten; um auf den Kapellenspeicher und zum
Glockenturm und der Turmuhr zu gelangen, ließ + Philipp von
Kageneck einen Anbau hinter dem Chor mit einer Stiege
herstellen, die Empore in der Kapelle aber abbrechen. Im Jahr
1894 ließ dann der jetzt in Stegen als Privatpriester lebende
Philipp von Kageneck den Anbau hinter dem Hochaltar zu einer
Sakristei umbauen und brachte hinten im Langhaus wieder eine
Empore für ein Harmonium und die Sänger an. Zugleich wird auf
der Empore jetzt geläutet und ist da die Treppe zum Glockenturm
und der Turmuhr. Mit dieser Änderung kamen auch drei altdeutsche
Altäre in die Kapelle, sog. Flügelaltäre, nebst neuen Stühlen,
und die ganze Kapelle wurde statt geweißelt nun gemalt. – Dieses
alles verursachte dem Neupriester zu seiner Primiz in Stegen am
15. Juli 1894 einen Kostenaufwand von ca. 10.000 Mk.
Nach einer im Pfarrarchiv liegenden Schenkungsurkunde von der
Hand des + Philipp von Kageneck (d. d. 3. Oktober 1843) wurden
Glasmalereien für die Kapellenfenster angeschafft, und zwar vier
größere für das Langhaus, zwei kleinere für das Chor und eine
Rosette über den Eingang. Die sieben Stück kosteten bei
Glasmaler Helmle in Freiburg zusammen 650 fl; von Max v.
Kageneck wurde im Jahr 1861 eine Turmuhr angeschafft für 300 fl
(+) und ein Uhrengehäuse, gefertigt von Schreiner Schlegel
in Stegen, für 30 fl.
(+)
Verfertiger der Uhr ist Uhrmacher Schnez von Falkensteig.
Über die Baupflicht war keine Sicherheit vorhanden. Bei
baulichen Reparaturen hat die Grundherrschaft Kageneck einmal
von der Gemeinde Stegen die Pfrohnden verlangt, wurde aber
behördlich abgewiesen. – Die Baulasten hat von jeher die
Grundherrschaft auf ihre Rechnung genommen, denn auch der
Kapellenfond hat keine Verpflichtung. Er ist ursprünglich und
bis heute nur sog. Anniversarfond, damit die in die Kapelle
gestifteten Jahrtage gehalten werden können. – Würde die Kapelle
von einem Besitzer der Grundherrschaft abgebrochen oder sonst
zerstört, so fiele das Vermögen des Fonds dahin, wo die
Jahrtagsstiftungen gelesen würden, eventuell an die Pfarrkirchen
oder auch einen Andern, der die Anniversar-Verpflichtungen
übernähme. Da der Bauplatz, die Superficies der Kapelle,
Eigentum der Grundherrschaft ist, wurde durch Erlass Erzb.
Ordin. vom 6. Juni 1893 N° 4003 und kathol. Oberstiftungsrats zu
Karlsruhe vom 22. Juni 1893 N° 11679 das Eigentum der Kapelle
samt nötigem baulichem Zubehör der Grundherrschaft zu Weyler
zugesprochen. (Vgl. Pfarrarchiv IX b).
Im Original Seite 60
3. Gottesdienst in der Kapelle zu Weyler sollte
pflichtgemäß von Kirchzarten aus seit Jahrhunderten versehen
werden. Am 21. Oktober 1517 stiftete und dotierte Hans von
Ryschach eine Kaplaneistelle in ‚Kilchzarten‘ mit einem
‚Haubguelts‘ (Kapital) von 800 fl, damit, wenn eine
Edelmanns-Familie in Wyller residiere, der Kaplan von
‚Kilchzarten‘ am Montag, Mittwoch und Freitag in der Kapelle hl.
Messe lese, nur wenn der Kaplan in der Lindenberger Kapelle zu
lesen habe, solle er von Wyler wegbleiben können. (Schreiber
Dieses machte sich Notizen hierüber aus einer Urkunde im
Gräflich v. Kageneck’schen Archiv. – Dieses Kapital ging
entweder verloren oder es wurde mit der Pfarrfründe zu
Kirchzarten zusammengeworfen).
Der Gottesdienst in der Kapelle wurde teils von Kirchzarten,
teils vom Benediktinerkloster in St.Peter, teils durch die
Karthäuser und Kapuziner von Freiburg besorgt. Unter dem + Graf
Max v. Kageneck wurde derselbe in täglicher hl. Messe durch
einen in Eschbach weilenden Tischtitulanten gehalten, dem in den
60er und 70er Jahren durch die v. Kageneck’sche Verwaltung 100
fl ausgezahlt wurden. – Überhaupt wurde seit Errichtung der
Pfarrei Eschbach von daher der Gottesdienst besorgt. Schreiber
Dieses hielt im Wintersemester Dienstag und Donnerstag ½ Stunde
vor Schulanfang Schülerwochenmesse, im Sommer aber nur
Donnerstag eine hl. Messe, weil das 4. bis 8. Schuljahr im
Sommer nachmittags Unterricht hatte. – Die Haupttage sind:
Patrocinium St. Sebastiani (20. Januar), wo Gesang und eine
kurze Predigt mit der hl. Messe verbunden wird, dann an fer. II
Rogat., wo der Bittgang von hier nach Stegen geht. Ferner sind
es 12 gestiftete Sacra, wofür der Priester incl. Ganggebühren 19
M 68 d erhält vom Kapellenfond; zur Zeit werden diese von
Hochw. Hr. Privatpriester Philipp von Kageneck persolviert mit
Abzug der Ganggebühren von 3 M 68 d = 16 Mk. Auch wurde bis
dato, früher in der Kapelle und jetzt in der Sakristei, das hl.
Sakrament der Buße gespendet (vgl. pag. 38), bei gewissen
Anlässen auch die Taufe.
(Eschb., den
25.8.1899 G. Pfr.)
Im Original Seite 61
Lindenberg
und die Pfarreiverhältnisse von Eschbach stehen miteinander in
manchen Beziehungen seit vielen Jahren (pag. 5). Der
Kellermeister P. Gregorius Baumeister berichtet in der Synopsis
annalium monasterii sancti Petri von 1758 zum Jahr 1503 auch
über die Lindenberger Kapelle (aufbewahrt im
General-Landesarchiv zu Karlsruhe), desgleichen auch zum Jahr
1601.
m,, ein begüteter Bauer in
Unteribental, hatte arges Unglück mit seinem Vieh. Da flehte er
um Hilfe von Gott, erkannte aber auch, dass er diese Strafe
wegen seiner Sünden verdient habe. Da schlief er ein. Da kam es
ihm vor, wie wenn eine Stimme ihn ermahnte, zum Lobpreis der
Muttergottes einen Bildstock zu errichten. Alsbald erlosch die
Seuche. – Einem Hirtenbube, der unten am Fuße des
Lindenbergs an einer sprudelnden Quelle saß, - über leere taube
Haselnüsse, die er auflas, fluchte und schwörte, erschien eine
majestätvolle Frau, die ernstlich mahnte: „Wie du nichts auf
diese Nüsse haltest, also bist du selbst auch nichts wert.“
– Und der Bub war Hirt bei Pantaleon Mayer. – Die
Erscheinung sagte: „Geh hin und sag deinem Meister, es sei mein
Wille, dass er mir eine Kapelle baue!“ – „Für dein Fluchen und
Schwören hättest du verdient, ehe 3 Tage um sind, zu sterben. –
Nundenn, jetzt sollen aber die drei reichsten Einwohner dieses
Tals vor Ablauf eines Jahres sterben.“ – Es erfüllte sich
buchstäblich. – Diese Quelle heißt noch ‚Muttergottes-Brunnen‘,
- auf dem Gut des sog. ‚Gallibauern‘. – Pantaleon erbaute aus
Balken und Brettern da, wo der Bildstock stand, eine Kapelle. –
Die Pilgerschar wuchs von Jahr zu Jahr. – Ein Bauermann, -
(wörtlich: „Baursmann, vust alt und betagt und noch blind, Hans
Zähringer zu Unteriben genant“) wurde arg übel von
der Frau seines Sohnes und deren Kinder oftmals behandelt. – Er
ging zur Kapelle, betete, dann legte er sich vor dem Heimgang im
Freien nieder und schlief ein; da erschien ihm eine wunderschöne
Frau, tröstete ihn und sagte, er solle täglich 10 Vaterunser und
Ave beten, und er werde dann nie von Gott verlassen werden. –
Dann nahm die ‚überirdische Matron‘ zwei Holzspäne und fügte sie
zusammen zu einem Kreuzlein, welches sie mit einem Gnotlein
binden wollte. Da riss der Alte einen ‚Trümmer‘, d. i. ein
Stückchen von seinem Hosenträger, ab und gab es ihr. Die
himmlische Erscheinung nahm es an und band das Kreuz zusammen
und sprach: „Nimm dieses Kreuz und überbringe es dem Pantaleon
Mayer und sage ihm auch, er solle zu Ehren der Muttergottes die
Kapelle erweitern und in vollkommenen Stand setzen.“ – Darauf
verschwand sie.
Dieses Kreuz brachte Pantaleon Mayer am Muttergottesbild an. Er
kam 1787, als die Lindenberger Kapelle zerstört und die
Pfarrkirche in Eschbach teilweise aus deren Steinen erbaut
wurde, hieher. Diese kostbare Reliquie ist etwa ein
halber Finger lang und fast ebenso breit. Die Trümmer, womit
Im
Original Seite 62
es zusammen gebunden ist, scheint auch starke
Haare zu enthalten und ist von bläulicher Farbe. Eine ovale
silberne Kapsel mit einem Kristalldeckel umschließt es und hängt
an einer silbernen Kette, die altertümlich und kunstreich
gefertigt ist. Auf der Rückseite ist ein Muttergottesbild
aufgraviert. Pfarrer Othmar Brogli verehrte es als Kleinod,
dessen Vikar Joseph Erndle, der auch in Eschbach bis Dezember
1821 Pfarrverweser war, schickte die Reliquie an den Pfarrer in
Eschbach (Engler) noch vor seinem Tode. Auf Ersuchen des Regens
Lender und Superiors der Schwestern auf dem Lindenberg übergab
das Kleinod Pfarrer Blank wieder in die Kapelle auf dem
Lindenberg, wohin es von Rechts wegen gehörte. Der Lindenberg
und unser Eschbacher Tal in frommer erbaulicher Erziehung (pag.
10).
Droben stehet die Kapelle,
Schauet still ins Tal
herab;
Drunten singt bei Wies‘
und Quelle
Froh und hell der
Hirtenknab!
In unserer Pfarrkirche ist die Erscheinung, welche dem Hans
Zähringer zuteil wurde, und die Übergabe des hölzernen Kreuzes
dargestellt in einem Freskogemälde an der Epistelseite des
Chors, also in der Richtung gegen den Lindenberg.
Sichere Angaben über den frühesten Ursprung nach Jahr
und Tag der Entstehung der Wallfahrt sind keine vorhanden. Pater
Jakob Steyrer benützte eine alte, fast ‚unleserliche
Handschrift‘ als ‚Urkundschrift‘; alle anderen sind in den
‚Kriegstrubeln‘ und übrigen Drangsalen zu Grunde gegangen. Er
schrieb ein Büchlein zusammen nach ‚glaubhaften Aussagen von
Männern, welche der Sache wohl bewüßt waren‘. Erneuert wurde das
Büchlein am 30. Mai 1721. Dieser P. Jakob Steyrer war
Theologie-Professor und später Abt in St.Peter, der Erbauer
hiesiger Kirche und Pfarrhauses (pag. 5).
Aus einem Inventarstück des Kapellenfonds zu Weyler könnte man
auf einen früheren Ursprung schließen als der Historiograph des
Klosters St.Peter, P. Gregorius Baumeister, angibt, welcher auf
ca. 1500 zurückgeht. Es ist dieses ein kleiner silberner, aber
gut vergoldeter Messkelch in gotischem Stil. Am Fuße
trägt er zwei Schilde. Auf der einen Seite auf dem größeren
Schilde ist der Name des Stifters enthalten auf einem
Spruchband, welches ein Kruzifixchen in Silber umschließt,
worauf steht: - Goetfridi + Meigernies + MCCCLXXXIII dar
– auf der anderen Seite des Kelchfußes ist das Familien-Wappen
der Freiherrn von Moser, an welche Familie das ‚Mayertum Wyhler’
von Kaiser Rudolf II 1579 übertragen wurde. – Die Jahrzahl des
Stifters differiert also; 1383 und 1579, Jahreszahl und Wappen
stimmt nicht. Franz Christoph von Moser stiftete in den
vereinigten Kapellenfond ‚Unserer lieben Frau von Lindenberg‘, -
und – ‚St. Sebastian zu Wyler‘, - ein Kapital von 1950 fl östr.
W. (Rh.) um das Jahr 1701 – Die Lindenberger Kapelle wurde d. d.
7. Juli 1786 aufgehoben. Das bare Vermögen bestand aus 2179 fl
27 xr Rh., von welchem nach Weyler 466 fl kamen; den größeren
zog das kaiserl. Kammeral-Zahlamt in Freiburg
(+) Es sollten 4
hl. Messen gelesen werden für die Verstorbenen von Moser.
Im Original Seite 63
ein. Wahrscheinlich kam damals, als 1701 Fr.
Chr. v. Moser 1950 fl legierte, der kleine Kelch mit der
Jahreszahl 63.
1383 von Weyler nach dem Lindenberg. Es gehörte der Lindenberg
in weltlicher Hinsicht zum Inventarium des sanktpetrinischen
Mayertums Weyler, und die freiherrlich von Moser’sche Familie
erwarb ihn und stiftete denselben der dortigen Kapelle, das
Wappen aber ließen dieselben erst am Fuße anbringen, als sie
vielleicht durch die Kosten der Neuvergoldung, welche sie
bestritten, ein Recht zu einem Memento sich erwerben wollten. –
Da aber in den Kapellenrechnungen, auch nicht in denen von 1782
u. 1781 (Bd. IV), wo Inventarstücke – ‚Unserer lieben Frau auf
dem Lindenberg‘ aufgezählt werden, ein Kelch der Art nirgends
genannt ist (vgl. ‚Specifation‘ zw. ‚Fassion‘ und ‚Lasten‘); so
war der Kelch vielleicht auch von jeher und immer in der Kapelle
zu Weyler. – Die Freiburger Patrizierfamilie Geben hatte ca.
1296 das Maiertum Wyhler im Besitz und nannten sich Meigerniess,
weshalb sie sich ‚Meiger von Wyhler‘ nannten; daher der
Goetfried von Meigernieß 1383 auf dem Kelche. – Ursprünglich
soll ein Kruzifix unter einem großen Lindenbaum gestanden sein,
zu welchem die Leute der Umgegend wallfahrteten. –
Die ersten Urkunden wurden zusammengestellt über die Wallfahrt
von einem gewissen P. Romanus Imfeld aus der Schweiz; als Prior
von St.Peter ließ er dieselben drucken, allein in den Kriegen
und Einäscherungen gingen sie zugrunde. Ein altes schmutziges
jüngeres Büchlein von 1741 hatte Schreiber Dieses von einem
gewissen vlg. ‚Öler-Andres‘ aus den Ränken in St.Peter, verfasst
von P. Jakob Steurer, hatte Schreiber dieses zu Handen von 1741.
– Dieselbe Quellen nebst jenen aus dem General-Landesarchiv zu
Karlsruhe benützte Pfarrer Störk in Bleibach zu seinem 1892 bei
Herder in Freiburg gekommenen Büchlein: „Die Gottesmutter auf
dem Lindenberg“.
Im Jahr 1762 wurde eine neue größere Kapelle gebaut, teils aus
Mitteln des Klosters, und innen als Muttergottes-Heiligtum
ausgeschmückt. Unsere jetzige hiesige Pfarrkirche ist im Äußern
und Innern ein getreues Bild jenes Neubaus, nur um ein einziges
Fenster ist die Eschbacher Kirche größer.
Kaum war der Sohn der gutkatholischen Kaiserin Maria Theresia
nach deren Tod (1780) zur Herrschaft gekommen als Joseph II,
versuchte er rücksichtslos seine Launen auf despotische
Art in der kirchlichen Interessen-Sphäre durchzusetzen; ein
kirchenpolitisches System, das die Kirche in ihrer Freiheit und
in ihrem religiösen Leben töten müsste; - unter dem Namen
‚Josephinismus‘ bekannt. Die kathol. Kirche in Österreich sollte
eine österreichische Nationalkirche, -‚ los von Rom‘ – werden
mit einem österreichischen Patriarchen, der im Kreis der
Bischöfe, die Beamten des Staates sind, der Ober-Beamte des
Kaisers sein sollte. Er errichtete deshalb 7 sog.
General-Seminarien, für Vorderösterreich eines in Freiburg; er
hat 22 Klöster aufgehoben allein in Vorderösterreich (im ganzen
Reich 2080 Klöster mit 46.000 gottgeweihten Personen, von denen
manche im Elend verkümmerten). An Wallfahrten wurden 157 im
Vorderösterreichischen zusammengestellt, von denen er viele
aufhob und ihr Vermögen dem Breisgauer Religionsfond zuwies. –
So sollte die Wallfahrt Lindenberg
Im Original Seite 64
aufhören, und die Leute wurden, wenn sie wallfahrten wollten,
nach Eschbach kommandiert (vgl. pag. 10). – Das Muttergottesbild
hat das Jesuskind auf ihrem Arm, beide sind in Kleidung gehüllt
über dem Hochaltar gestanden bis zur Kirchenrestauration 1888,
wo die Statuen in Farben gefasst und mit neu vergoldeter Krone
und Szepter am seitherigen Platz aufgestellt wurden. Das
Madonnabild ist kein Wallfahrtsbild und Eschbach ist kein
Wallfahrtsort geworden. Das lässt sich durch Menschen, auch
nicht durch Kaiser, niemals mit Erfolg befehlen. – Kaiser Joseph
II starb 1790 kinderlos. – Der Abt Jakob starb 1795. Den Geist
des Josephinismus hatte der junge Bistumsverweser zu Konstanz,
Freiherr von Wessenberg, welcher als Subdiakon schon
Generalvikar wurde, betraut 1801 vom Primas von Deutschland und
Bischof in Konstanz namens Theodor von Dalberg, der in
Regensburg residierte. Wessenberg wurde von der badischen
Regierung bis 1827 gestützt, wiewohl Rom ihn weghaben wollte.
Beim Tod des B. Dalberg opponierte auch das Domkapitel (1817)
und wählte den Wessenberg zum Generalvikar (+ 1860). –
Zur Abwendung von Viehseuchen (‚Hirgsch‘) wallfahrtete man zu
Ruinen und Mauerresten auf den Lindenberg zum ehemaligen
Kapellplatz auch von Eschbach und Stegen, sogar auch in
Prozessionen ohne Geistliche, geführt von den Vögten der
Pfarrgemeinden. Der Vogt und die Bauern vom Ibental gingen zum
Abt Ignaz Speckle und erklärten: „Sie wollten wieder eine
Kapelle“, namentlich als 1796 auffallend viele Leute dorthin
wallfahrteten. – Man musste nun einen anderen Weg, nämlich zu
der frommen Witwe Frau Gräfin Franziska von Kageneck zu Weyler
und ihrem Amtmann Dr. Ruf; als diese beide am 29. August 1800
nach St.Peter zum Abt kamen, erfuhren sie, dass man schon
angefangen habe, indem man den Platz räumte, Kalk und Bretter
beibrachte und man regierungsseitlich connivendo die Sache
geschehen lassen wolle, weil bei Hof in Wien die Grundsätze sich
geändert hätten. Da machte der bischöfl. Kommissär in Freiburg,
der Stadtpfarrer zu St. Martin, Joh. B. Ignaz Dr. Häberlin
Schwierigkeiten und berichtet nach Konstanz, von woher ein
strenger Bescheid an das von Kageneck’sche Amt kam (4. Aug.
1802). Gräfin Franziska begab sich persönlich nach Konstanz
trotz der Beschwerlichkeit der Reise, denn damals gab es keine
Eisenbahnen. Als die Gräfin erklärte, es solle eine
Unterrichtsanstalt, eine Art Lokalkaplanei werden, gab
Wessenberg Hoffnung, dass gebaut werden dürfe, es könne von
St.Peter excurrrendo versehen werden. Aus der ganzen Gegend
frohndeten die Bauern; ein Opferstab, provisorisch aufgestellt,
ergab 1802 allein 600 fl. Bis Spätjahr 1803 war die Kapelle
unter Dach, eine eigentliche gesetzliche Erlaubnis zum Bau war
aber immer noch nicht da. Die halbausgebaute Kirche erhielt 1805
einen Altar. – Pfarrer Dr. Häberlin berichtete nach Konstanz
unter anderem: „Man sollte die Wallfahrtskirche eher anzünden
als einweihen.“ Von Konstanz kam unter anderem: „Wir legen auf
die Kapelle und den Altar ein kanonisches Interdikt, jeder
Priester, der zelebriert, verfällt der Zensur und ist
suspendiert oder funktioniert (d. d. 20. Juni 1805 – Pfarrarchiv
Eschb. XV).
Im Original Seite 65
Es erklärten 19 Bauern von Ibental die Kapelle
als ihr Privateigentum, bis jetzt unvollendet, aber mit einer
Bretterwand geschlossen. Diese verpflichteten sich auch zum
Ausbau und zur Unterhaltung. – Am 3. Juni 1836 beliefen sich die
Kosten auf 2561 fl 32 xr; es traf Jeden 109 fl 18 xr, und 500 fl
blieben auf dem Gebäude stehen. E. Bischof Boll (seit 1827) und
Erzbischof Ignaz Demeter (seit 1836) hatten nichts gegen den Bau
einzuwenden, und als 1842 Hermann von Vicari Erzbischof wurde,
wurde das Priesterseminar alsbald von Freiburg nach St.Peter
verlegt. Regens Dr. Kössing beförderte nun die Sache. Die 18
Bauern, einer war gestorben, kauften 1844 den Bauplatz, der noch
fehlte, und den Platz rings um die Kapelle an um 60 fl vom
Sigristen und Schneider Johann Schwarz. – Der erzbischöfliche
Diener im Seminar, Gregor Gremmelspacher von Sölden, kaufte von
Johann Schwarz das Bruderhaus um 1100 fl (Gulden) zu Gunsten der
Kapelle am 25. Juli 1851. Durch Verfügung Großh. Bad. Bezirksamt
Freiburg vom 29. Januar 1860 wurde verordnet, es sei die
Gemeindeversammlung Unteribental zu vernehmen, ob sie als
Kirchspielgemeinde die Pflicht zur Unterhaltung und zum Neubau
nach dem Bauedikt von 1808 übernehmen wolle. Die Baupflicht
wurde derart geregelt:
1. Sollen die fallenden Opfergelder zur Unterhaltung
verwendet werden.
2. In zweiter Reihe die Zinse aus dem neu entstandenen
Kapellenfond.
3. Zum Neubau in Folge einer Zerstörung durch höhere
Macht waren in erster Reihe die
Zinsen aus dem Kapital des Kapellenfonds und
in zweiter Reihe die Mittel der politischen
Gemeinde Unteribental.
Es kam nun ein Verein, Schwestern des hl. Franziskus v. As. (III
Ord.) in der Nähe der Kapelle zu Stande, deren Vorsteherin
Veronika Benitz war. Man kaufte das Wirtshaus von Johann
Schlegel um 1400 fl und brachte durch Umtausch gegen einen Hof
in Breitnau den ‚Renzenhof‘, der in der Nähe lag, herüber und
weitere Teile von zwei benachbarten Bauernhöfen (1868).
Diesen Güterkomplex bearbeiteten die Schwestern im braunen
Franziskaner-Habit, und in der Wallfahrtskirche unterhielten sie
öffentlich die „Ewige Anbetung“ bei Tag und Nacht,
abwechslungsweise je zwei Schwestern. Die Wallfahrt erreichte
von 1858 – 1868 die höchste Blüte. Die Kapelle wurde verlängert
bis auf 29 badische Fuß, der Reiterturm vornen abgebrochen,
wurde nach hinten an den Eingang versetzt.
Aber nun kamen wieder die Bedrängnisse und Verfolgungen des
Gottes- und Muttergotteshauses. – Der Erlass des calvinistischen
Minsters in Karlsruhe Jolly vom 22. Dezember 1868 machte die
Schwestern heimatlos, und zwar am Vorabend des Weihnachtsfestes.
– Alle Verteidigung, es sei kein Kloster nach dem Gesetz vom 16.
Oktober 1860, es hätte den privaten Charakter eines Vereins etc.
half dem Beschluss des Staatsministeriums vom 28. Januar 1869
gegenüber nichts. Am Aschermittwoch, dem 10. Februar 1869,
mussten 41 Schwestern auf 3 Leiterwagen nach St.Peter geführt
werden. Nur
Im Original Seite 66
zwei Schwestern, nämlich Veronika Benitz
und Katharina Wangler, auf deren Namen der Hof im
Grundbuch eingetragen war, durften bleiben. – Damit ja die armen
Schwestern nicht zurückkehrten, wurde der Lindenberg durch die
Gendarmerie bewacht. – Als ein Prozess beim Tode der Veronika
Benitz (+ 24. Juli 1878) mit deren Verwandten entstand, weil
diese den Lindenberg teilweise als Erbstück betrachten wollten,
kam ein Vergleich zu Stande, der mit knapper Not den noch
lebenden Schwestern die Mittel zum Unterhalt rettete. Die
Vertriebenen fanden gastliche Aufnahme teils bei den
Benediktinerinnen in Othmarsheim (Elsass), teils in Sigmaringen
im Hause Nazaret, teils in der Schweiz auf dem Gubel. – O
erbärmliche Kleinstaaterei in Baden! – Heute (1899) sind es noch
8 Schwestern, von denen die Katharina Wangler als Besitzerin
allein polizeilich berechtigt ist, den braunen Franziskaner-Rock
mit Gürtel und Rosenkranz zu tragen; die 7 anderen Schwestern
haben nun als hohe badische Gnade auch polizeilich die
Erlaubnis, als Mägde der Besitzerin im Hause auf dem Lindenberg
neben der Kapelle zu verweilen, aber – ja in weltlichem Rock und
solcher badischen Kopfbedeckung. – Es wäre ja schrecklich und
die Staatsgefährlichkeit des Badischen Großherzogtums! - ! –
wenn die 7 Mägde auch Kutten trügen! - ! –
(Eschbach, 24. 8.1899 G. Pfr.)
- Schrecklich! –
-
Schrecklich! –
- Ewige
Anbetung! – Ein halbes Dutzend Wibervolk! –
-
braune Kutten! – weiße Gürtel! –
-
Rosenkränze! –
-
Polizei! –
-
Gendarmerie herbei! –
-
Rettet! – Rettet! – den Großh. badischen Staat! - !
- Fiat
justitia! – Pereat mundus! –
[Gerechtigkeit
muss sein! – Und wenn die Welt untergeht! -]
(Quellen: Pfarrarchiv St.Peter u. Eschbach. – Chr. Ntzn N° 34,
35, 38, 281, 519, 580 etc.)
Im Original Seite 67
Gebräuche
Sowohl in religiöser und kirchlicher Hinsicht als auch in
weltlicher Beziehung gibt es beachtenswerte und respektable
Gebräuche in den einzelnen Orten wie Gegenden, welche mithelfen
können, das Gute zu befördern, aber auch Gefahren bieten, manche
Gute zu schädigen:
a. Kirchliche Gebräuche:
1. Wiehnete halten, i. e. an Weihnachten ist hier und über den
Schwarzwald hin üblich, dass die Dienstboten Arbeitsvakanz haben
bis Dreikönigstag. Knechte wie Mägde gehen gewöhnlich einige
Tage heim zu Eltern oder anderen Angehörigen, erhalten aber
hiezu von der Frau ihres Dienstherrn einen Laib Brot, der mit
gedörrten Biernenschnitze in seinem Teig vermengt wurde, an
anderen Orten ‚Hutzelbrot‘ oder ‚Bierenwecke‘ genannt.
2. Zwei Wochen vor Weihnachten ist es üblich, dass die Knechte
für das kommende Jahr dem Hofbauer abends nach dem Nachtessen 100
Stück Besen binden, zu denen die Mägde an den Nachmittagen
das Reis von den Birken holen (Sollte unter b. weltliche stehen!
-), samt ‚Band‘ für die Garben aus Birkenruten.
3. Man betete früher wie auch in den oberen Waldorten von
Invent. Crucis (3. Mai) bis Exaltat. Crucis (14. September) an
allen Freitagen einen Psalter für günstige Witterung
den Feldfrüchten, später wurden zu dem Zweck nur zwei
Rosenkränze, dann nur 1 und schon unter meinem Vorgänger,
Pfarrer Blank, gar keinen mehr. – Seit 1881 ist der Psalter
wieder eingeführt, wenigstens für die angeordneten Betstunden
bei lange andauernder Ungunst der Witterung, wo der Priester den
freudenreichen mitbetet, unter dem schmerzhaften die hl.Messe
zelebriert und dann wieder den Schluss mit Litanei mitbetet
(vgl. Gottesdienstordnung Fach XV).
4. Ein solcher Psalter wird auch, jedoch nur privatim, von den
einzelnen Familien-Mitgliedern gebetet vor Beginn der hl. Messe
an St.Agatha-Tag (5. Februar) um Bewahrung des Hauses
vor Feuersnot, - an St.Blasii vor Halsleiden (3.
Februar), - am ‚Hirze-Mönteg‘ i.e.fer. II p. Quadrag. I,
entweder in der Pfarrkirche oder beliebter auf dem Lindenberg,
um Bewahrung vor Viehseuchen, - manch. auch an St.Antonii (17.
Januar), um Glück für die Schweinezucht-‚Farden‘.
5. An den Festen mit Prozessionen, welche Altar-Stationen haben,
i. e. Ascensio Domini, - und Solemn. Ss. Corp.
Jesu wurde ein Tragaltärchen mitgetragen. Das Nämliche wird
jetzt noch benützt bei der IV Station auf dem Maiergut, beim
Altar des Kirchhofes. Stehende Altäre sind neueren Ursprungs.
6. Bei theophorischen Prozessionen trugen alle Mädchen, die noch
nicht geboren, also vor der Welt als Jungfrauen galten, den im
Mittelalter genannten ‚Schapel‘, - jetzt ‚Schäppel‘, d.
i. die Jungfrauen-Krone, ehemals ein kranzartiger Kopf-Busch von
Laub und Blumen bei festlichen Anlässen (vgl. Magazin von 1884
pag. 93 ‚Über die Kleidung der alten Deutschen‘). – Schreiber
Dieses hatte nur mit vieler Mühe und Mahnung bei der
Fronleichnams-Prozession und am Weißen
Im
Original Seite 68
Sonntag die Sitte
erhalten können. Ringsum mussten die Schäppel den modernen
Kopf-Kränzchen weichen. In St.Peter erhielten sich noch die
Schäppel bei den Muttergottes-Jungfrauen und den
Erstkommunikanten, so auch hier. – Bis 1893 kamen am Weißen
Sonntag alle Mädchen mit Schäppel. Da fing Josepha Wirbser
(Föhresägers) in Stegen an mit einem Kränzchen und Stadtkleidung
wider Pfarrers Willen und Mahnung, deren Mutter 2 uneheliche
Kinder in die Ehe brachte. Im Jahr 1895 machten 2 Stegener und 1
aus Eschbach, Stephanie Scherer, dessen Vater Wilhelm,
Krämer, Schneider und Gemeinderechner ist. – Sie wurden in der
Kirche und beim Eintritt vornen hin, vor die Schäppelmädchen
gestellt, damit die Kränzchen voraus gehen. Da genierte und
seitdem unterblieb es. Bringt es sittlichen Nutzen? - ?
(28.8.1899 G.).
7. Wenn eine Hochzeit in geschlossener Zeit hat man es
geduldet, wenn die Braut die jungfräulichen Ehren genoss, dass
einige kleine Mädchen, bis zur Zahl vier, die Braut in die
Kirche begleiten durften. Kommt selten vor.
8. Bei Aussegnungen, i. e. Benedictio post partum, kamen
die Wöchnerinnen allein, ohne Licht und geradezu an den
Hauptaltar. – Nach einer Predigt wurde auf der Kanzel (im Jahr
1892 vergl. Verkündbuch pag. 21) aufgefordert: „Künftig: werden
dieselben Begleitung durch die Hebamme haben, am Portal knieend
empfangen, tragen sie einen brennenden Wachsstab und werden von
dort an den St. Annaaltar geführt, wo die übrigen Gebete
verrichtet werden.
8. Bei Opfergängen sollen, so wurde 1895 von den weltlichen
Mitgliedern beantragt in Stiftungsrats-Sitzung, dass künftig
immer die Männer diesen anfangen; bei Leichenbegräbnissen sind
die Personen des männlichen Geschlechts auch früher in der
Kirche.
9. Vor dem Ausfahren mit dem Vieh, anfangs Mai, soll die
Familie ‚fahrden‘. – Psalter beten vor der hl. Messe und während
dieser, - an den Seitaltären, - mit Wachsstöcken.
b. Weltliche Gebräuche:
1. Die Arbeit der Dienstboten und des ganzen Hauses ruhet, ja
die Schüler dürfen nicht in die Schule, wenn eine Leiche
im Haus liegt.
2. Von Weihnachten bis Fastnacht haben die Dienstboten den
Donnerstag Nachmittag frei, - ‚Laubtage‘ genannt, vielleicht von
‚erlaubte Tage‘, weil die Arbeit ruht. – Die Mägde bessern ihre
Kleider aus, den leichtsinnigen unter den Knechten gibt es aber
Gelegenheit zum Trinken und Anderem. – An den Fastnachten
Nachmittag, fer. II und III, ruht gleichfalls die Arbeit. Das
Gleiche am Aschermittwoch Morgen zum Kirchgang.
(29.9.1899 G. Pfr.)
3. Die Hirten bekommen an Pfingsten ein Stückchen Geld,
sog. ‚Pfingstgeld zum Pfingstwecken‘, auch von denen, die im
Taglöhnerhäuschen wohnen, ‚Huesle-Lüete‘, deren Geiß der Hirt
führen muss, bekommt er etwa 20 d, den alten ‚Sechser‘ (vom
Gulden).
4. Die Tauf-Suppe kommt bei jeder Taufe vor. – Der Wirt
fragt: „Wie hoch darf sie kommen?“ – Der Vater zahlt diese. Der
‚Götte‘ gibt ein Geschenk, - die ‚Gotte‘ gibt den ‚Korb‘, das
ist ein Korb voll Esswaren: Weck, Zucker, Kaffee etc., so dass
es etwa 6 Mk ausmacht, der Götte ebenso hoch.
5. Wenn der Bauer ein junges Pferd zum 1. Mal
beschlagen lässt, muss er ‚einen
Krug Wein‘ mit in die Schmiede bringen; wenn die Maurer an
einem Gebäude die erste Mauer aufführen, wird ihnen beim
ersten Stein ein Trunk verabreicht.
Im
Original Seite 69
6. Am Hirze-Suntig, ‚Altfasnet‘ (Quadrag. I) ist das
Schiebenschlagen; siehe unter ‚Missbräuche‘. –
7. Es ist üblich und sehr praktisch, dass im Pfarrhaus die
Frauenspersonen, alle ohne Unterschied, an der Tür des
Pfarrhauses empfangen und ihnen in ihrem Anliegen Gehör
geschenkt wird. Experientia teste, bonae servandae famae medium
[Ist das Zeugnis der Erfahrung ein Mittel, den guten Ruf zu
wahren.] (Eschb., den 29.8.1899 Pfr. G.) nur einzig
beim Brautexamen kommen solche ins Pfarrers Zimmer.
„Memento, quoniam malus est oculus nequam“ [Denke daran, dass
das neidische Auge ein Übel ist] – Eccli 31. – „Per levia
verba venitur ad pessima facta.“ [“Leichtsinnige Worte führen
zu schlimmen Taten”.] (Trithemius). – „Quia nec Davide
sanctior, nec Samsone fortior, nec Salomone sapientior es“ [“Denn
er ist weder heiliger als David, noch stärker als Samson, noch
klüger als Salomon”]. – (St. Hieronymus).
Memoriale
Sacerdotis:
Rarissima aspectio
Propter custimoniae conservationem
Brevissima collocutio
Propter publicam aedificationem
Caustissima conversatio
Propter lapsus devitationem.
[Lebensregel für den
Priester:
Lass dich nicht überall sehen,
dann bewahrst du die Diskretion
Halte kurze Predigten,
Dann erbaust du die Zuhörer
Sei vorsichtig in der Unterhaltung
dann vermeidest du Fehler.]
Missbräuche
„Usus habet laudem, crimen abusus habet“; - Abusus tollatur sed
(ut) maneat usus“; - „Innocentes et recti adhaeserunt mihi, quia
sustinui te.“ [„Gute Gewohnheit schafft Lob, Missbrauch muss
getilgt werden“; - Gute Sitten sollen erhalten bleiben“; -
„Die Schuldlosen und Gerechten kleben an mir, weil ich, oh
Gott, an dir hänge.“] Ps. 24.“
1. Was Plazierung in der Kirche anging, beklagten sich die
Frauen, dass die ‚junge Waar’ hinten in der Kirche sein wollen
und die ‚Alten’ vorgedrängt würden. Schon unter Pfarrer Blank
zeigte sich der Übelstand. Er wies die Burschen von der
Orgel-Empore herab unten in die Kirche und zwar vornen hin. Da
blieben sie ganz weg; absolut taten sie das nicht. – 1881 kam es
dahin, dass ältere und christenlehrpflichtige jüngere Mannsleute
durcheinander auf der Empore waren und mitunter Unarten trieben.
– Da wurde verkündet und der Kirchenvogt (Polizei) angewiesen,
dass nur christenlehrentlassene Burschen auf die Empore dürften,
was jährlich am Sonntag der Entlassung, nominatim, verkündet
wird (Quadrag. II). – Der Pfarrer ließ, nachdem er mit dem
Bürgermeister und dessen Frau, desgleichen mit einzelnen
Stiftungs- und Gemeinderäten (und ….innen) gesprochen, einen
Kirchenstuhl (jetzt Schwesterstuhl) herausnehmen und vorne
andererseits v. Kastenstuhl’ (gräfl.) anbringen. Hinter der
‚Lücke’ war nun der Platz für die Frauen und die es sein
sollten, aber nicht sind (publice devirginatae) [(allgemein die
Entjungferten)] und vor der Lücke für die
christenlehrpflichtigen Mädchen und die unbescholtenen Älteren.
Es setzte Trotz ab, allein – es half. Nur bedarf es von Zeit zu
Zeit einer Mahnung. – (1885 vd. Verkündbuch p. 76).
2. Das Böller-Schießen bei Taufen, Hochzeiten ist schon erwähnt
worden; - es hörte auf, als der Pfarrer es abstellte, dass an
seinem Namenstag geschossen wurde (1882) (Chronik p. 45)
Im Original
Seite 70
3. Am 11. Januar, ‚Ewige Anbetung’ ( im Bistum
Konstanz (bad. Anteils), schon 1797 eingeführt, im Erzbistum
Freiburg aber unter Erzbischof Hermann v. Vicari im Jahr
1856.), fing schon unter Pfarrverweser Felder
der Gottesdienst mit feierlichem Amt um 10.15 Uhr an, als ob das
feierliche Amt nicht auch in die Anbetungsstunden von 11 – 3 Uhr
eingerechnet werden könnte. – Die Parochianen von der Gemeinde
Stegen haben dann erst noch ihre volle Stunde den Psalter zu
beten. Um diese für langes Ausharren zu honorieren, gab ihnen
Pfarrer Blank um 12 Uhr nochmals einen Extrasegen und Aspers.
bened. und setzte dann die Anbetungsstunde fort. – Schreiber
Dieses unterließ seit 1881 beides. – Die Stegener haben seitdem
doch ausgeharrt, wiewohl ein Rosarium vom Schluss des Amtes,
wenn dieses um 11 Uhr stattfände, dauernd bis ca. 12 Uhr, für
Stegen genügte. – Es hieß: „Die Stegener müssen immer etwas
extra haben.“ -
4. Am Patrozinium St.Jakobi Mj. wurde zur Prozession am
Löwenwirtshaus ein Altar wie am Fronleichnamsfest aufgeschlagen,
dort der Muttersegen mit dem Santiss. in Ostens gegeben, nachdem
ein Evangelium wie am Fest Ss. Corp. Ch. verlesen war. – Es
wurde 1886 abgeschafft ( vd. Verkündbuch pag. 146).
5. Bei den Bittgängen, fer. rogat, konnte man bis jetzt
es nicht dahin bringen, dass die Leute vor dem Weggang von der
Stationkirche (St.Peter, Zarten, Kirchzarten) sich in der Kirche
selbst sammeln, wo noch das Gebet zum Kirchenpatron gesungen
wird; ja bis Neuestens treten manche vom Wirtshaus in die Reihe
zur Rückkehr; es kam vor, dass sie ihre Zigarre in der
Prozessionsreihe noch vollends ausrauchten. Bitter zanken oder
gar polizeilich forcieren wollen, ist von schlimmem Erfolg. – In
den letzten paar Jahren unterblieb das Wirtshaus–Einspringen,
das Rauchen ist schon lang nicht mehr beobachtet worden. – Die
Mädchen gerierten sich auffallend frech, was jedoch besser
geworden ist, seit die hl. Sakramente öfters empfangen werden. –
Die Pausen und damit die Schwätzereien und anderen Unfug
abzustellen, beantragte der verstorbene Bürgermeister Johann
Gremmelspacher, Hummelbauer im Jahr 1886 (vd. auch
Verkündbuch von 1883 pag. 37 u. 71).
6. Beim Abbeten des Rosenkranzes betet der Priester in
der Kirche korrekt, den Glauben etc. voraus, das Volk fing seit
alter Zeit immer mit dem Vaterunser an. Korrekt erst seit 1896;
man gab der Inkorrektheit Nachsicht und jetzt noch bei den
Bittgängen, wenn die Gemeinderäte so anfangen. Schon gleich aber
in den ersten Jahren unseres Hiersein wurde auf der Kanzel
behandelt, nicht zu beten: „Den du als Jungfrau empfangen hast“,
sondern – „den du, o Jungfrau, vom hl. Geist empfangen
hast“, - weil blasphemische Vergleiche zum Scherz gebraucht
wurden.
7. Am Palmsonntag wollte ein Schulknabe den andern
übertreffen in der Größe und Länge der Palm-Stangen, - so dass
es Störung absetzte. – Man schrieb vor: „Nur noch einmal so hoch
als du groß bist“, da schwand der Eifer. Im Jahr 1892 waren nur
6 Knaben mit Palmen erschienen; auf Mahnung kamen im folgenden
Jahr dann 20. –
8. Schon im Jahr 1837 schritt das Bezirksamt Freiburg ein gegen
die Saufgelage bei Leichen- Nachtwachen, wo
Schnaps und Speck und Käs in der Nacht an Wächter und
Wächterinnen von den Hausbewohnern verabreicht wird. – 1863
verbreitete das Landamt Freiburg durch die Pfarrämter auch die
Broschüre des Pfr. Böttichen und Pfr. Ritter gegen den
Brandweingenuss. Auf Ordin. Erlass vom 27. Juni 1851 N° 5306;
wegen der Nachtwachen berichtete allerdings Pfarrer Engler, es
wären in Eschbach keine Klagen kundgeworden. Aber Wachsamkeit
ist heute noch
Im
Original Seite 71
für die Sittlichkeit notwendig, denn nicht nur
Völlerei, sondern – man könnte es fast nicht glauben, - auch
Unzucht ist vorgekommen. Der Anblick des Todes und das Mitbeten
des üblichen Rosenkranzes hat nicht abgehalten.
9. Bei Leichenbegängnissen und auch sonst beim prozessionellen
Gräberbesuch ist darauf zu dringen, dass alle
Mannspersonen zur Rechten des Kirchhofkreuzes und die
Frauenspersonen zur Linken auf dem Friedhof zu stehen kommen. –
(vgl. Verkündbuch pag. 54 u. 56 vom Jahr 1897).
10. Bei disquingierten Persönlichkeiten (vid. p. 71 und 34) zog
man das Pluv. nigr. bei der Leichenbegleitung und bei
der Tumba an; seit einer Reihe von Jahren ist dieses nur
bei Kollektiv-Requien üblich und bei Ableben des Papstes, eines
Erzbischofes und dergleichen. Auch wurde am Sonntag und
auch an Feiertagen vor dem Amt, wenn das Leichenbegängnis
vorüber war, das Tumbagebet feierlich auch mit Gesang vollzogen;
seit 10. März 1895 wurde dieses abgeschafft, und dafür betet der
Priester am Altar laut mit dem Volke 3 oder auch 5 Vaterunser
mit eingelegtem: „O Herr, gib ihm die ewige Ruhe etc.“ und
während dieses Gebetes gehen die Leute im Opfergang um den
Hauptaltar.
11. Vielmal mahnen, tadeln, Zanken und nichts Fruchten ist zu
beklagen bei dem Unfug des Schieben-Schlagens,
gewöhnlich und herkömmlich an der sog. ‚Altfastnacht’ abends,
nämlich Dom. Quadrag. I. Ein uralter Gebrauch, den Manche ins
Heidentum noch verlegen wollen – Frühlingsanfang – Sonnenwende
und dergleichen. An und für sich wäre ja gegen diese Art der
‚Feuerwerkerei’ nichts einzuwenden. Und in manchen Orten, z. B.
droben bei Staufen, soll dieselbe auch harmlos vollzogen werden;
hier in Eschbach, im Kirchzartener Tal etc. ist dieser alte
Gebrauch zum Unfug geworden, insofern die Quintessenz eine Verherrlichung
der Unzucht und eine Verhöhnung der jungfräulichen
Rechtschaffenheit ist. Einige Jahre wusste der Schreiber Dieses
nicht, dass Völlerei und Unsittlichkeit hiebei eine Hauptsache
spielte, als im Jahr 1886 der Lehrer von Eschbach den Pfarrer
darauf aufmerksam machte. Das Schiebenschlagen fand 1886 statt
auf ‚Engelwirts-Berg’, von dem man in das Kirchzartener-Tal
einen Ausblick hat. – Als das Feuer erloschen, die flammenden
Holzscheiben hinabgeschleudert waren, dann gingen die Burschen
in die nahen Häuser und heischten Schnaps und Speck (Pius
Rombach vom Hinterbauernhof und Andere), auch Schulbuben waren
dabei. Das war nicht genug, die Buben gingen auch zu den
Mädchen, welchen sie Scheiben geschlagen und die ‚ausgerufen’
worden waren. (Ein 17-jähriges und ein 11-jähriges Mädchen).
Anderntags verklagte die Mutter dieser Mädchen die Buben beim
Pfarrer im Pfarrhaus nach der hl. Messe. Dass die Buben aber in
die Schlafkammer drangen, sagte sie nicht; wusste es vielleicht
nicht (sog. Schrieners im Steuerntal). – (Kurze Zeit nachher
machten Buben von Stegen das selbe ältere Mädchen total
betrunken im ‚Hirschen’ in Stegen und führten es so heim). In
früheren Jahren sollen sogar Mädchen auf den Berg zum Feuer
gegangen sein und dann nahm jeder Bursch das Seinige am Arm und
führte sie ins Tal hinab. – (Vor einer Reihe von Jahren soll,
als man in der Nähe auf ‚Gallihof’ im Ibental es auch ausführte,
der Hof abgebrannt sein in derselben Nacht +), wobei 7 Stück
Vieh umkamen). –
+) Die Leute fürchten manchsmal deshalb die Rache, wenn kein
Schnaps und Speck diesen Halb- und Ganzbesoffenen verabreicht
wird; - „rote Hahne uf’s Dach!“
Im Original Seite 72
Das ältere Mädchen, einige
Zeit sogar bei den Muttergottesjungfrauen, führt seit Jahren
einen ganz unsittlichen Lebenswandel, hat auch 2 uneheliche
Kinder.
Im Jahr 1888 war das Scheibenschlagen auf Hummelsberg, woselbst
der verstorbene Bürgermeister Johann Gremmelspacher wohnte. –
Dessen Sohn Johann (Bürgermeister jetzt und ein ganz braver Mann
nunmehr) fing mit der Magd (Stephanie, 19 Jahre alt) an; diese
hatte auch noch andere, gebar unehelich, und Johann
Gremmelspacher sollte die Alimentations-Summe zahlen, wogegen er
mit Erfolg sich weigerte. Es war in der Tat auch ein anderer der
uneheliche Vater, welcher dann zahlte.
| Im
Jahr 1889 wurde das Schiebenschlagen
statt am 1. am 4. Fastensonntag
getrieben und zwar an der Grenze des
Maierhofs auf Heines-Acker, gerade
oberhalb des Pfarrhauses. – Pfarrer G.
hatte in der Schule und in der
Christenlehre abgemahnt, half nichts. Am
Sonntag selbst schafften sie den
Reishaufen bei. – Nun
ging Pfarrer G. vom Hintereschbach-Weg aus
selbst auch dazu, bewaffnete sich mit einem
gewuchtigen Stock und für den Fall der Not, um
Schrecken einzujagen, mit einem Revolver, der
6-fach mit Schrotpatronen geladen war. Im
Hinterhalt und in der Dunkelheit bis in die Nähe
des Feuers gekommen. Einer vom schlimmsten Hof,
Pius Rombach, jetzt Bauer mit Kindern
(Hinterbauer), warf eben eine flammende Scheibe.
Das gewaltige Feuer
des Reishaufens musste die Scheiben flammend machen,
welche etwas gerundete stark handbreite Brettstücke
waren, welche vom Feuer herausgeholt auf einem in die
Höhe steigendem Brette in Rotation getrieben wurden und
mit einem längeren Stecken, welcher in das Loch der
Mitte der Scheibe gesteckt, der flammenden Scheibe
Richtung und Rotation gab.Es waren jüngere und
ältere weit über die 20 Jahre hinausgekommenen Burschen,
auch fremde. Da trat der Pfarrer hervor hin zum Feuer.
Eben rief Pius den Namen des Mädchens aus, welchem die
Scheibe gewidmet war, und fügte bei, als die Scheibe den
Berg hinabflog: „Auch keine Jungfrau mehr.“ – |
 |
Etwa 6
Zuschauer und Beteiligte stieben auseinander mit dem Ruf:
„Der Pfarrer!“ – „Pfarrer!“ – Vier Ältere, die
militärpflichtig waren, blieben zurück, zwei Eschbacher und
zwei Fremde, - Knechte. Pfarrer: „So! Ihr zählt zu Schönsten
der Pfarrei!“ – „Pfui.“ – „Darf man Mädchen, die noch für
brav gelten, in ihrer Ehre so herabreißen“! - ? – Pius: „Das
tut keiner!“ – Pfr.: „So! Eben hast du, Pius, es getan!“ –
Pfr.: „Ist das Mädchen keine Jungfrau mehr, dann hat sie
Hurerei getrieben.“ – „Schämt ihr euch nicht, brave Mädchen
wie Huren zu behandeln“! - ? – Johann Salenbacher (vom
Heinehof) sagte: „Das ist so seit Jahrhunderten der
Gebrauch!“ – „Aber seit Menschengedenken ist wohl noch kein
Pfarrer dazu gekommen!“ – Pfarrer erwiderte: „Nun denn, ich
bin da, das sehr ihr und ich habe nun den sittenverderbenden
Unfug gesehen und gehört, diese infamen Beschimpfungen.“ –
Allgemeines Schweigen. Allein Johann Salenbacher trieb noch
einige ‚Scheiben’ gegen die Schmiede hinunter, rufend: „Der
Naihere (Näherin) Johanna, auch keine Jungfer mehr!“ –
Im anderen Jahr erhielt das eine mit
‚Schieben’ beglückte Mädchen zum großen Kummer seiner
braven Mutter und anderen Verwandten ein uneheliches
Kind vom Knecht.
Im
Original Seite 73
Amalie Salenbacher, und
lebt in unglücklicher Ehe auf dem ‚Fußenhof’ seit 6 Jahren,
verehelicht nicht mit dem Vater des ersten Kindes. – Das andere
Mädchen hat dieses Jahr das 2. uneheliche Kind bekommen, und
zwar wieder von einem anderen und ist keine Aussicht auf
Verehelichung (Johanna Feser).
Wie gesagt: An und für sich könnte man der Jugend das Vergnügen
eines Freudenfeuers mit flammenden Holzscheiben gestatten und
gönnen, wenn nur das sittenverderbende Maul nicht die erlaubte
Freude vergiftete.
Einige Jahre unterblieb der Unfug; Quadrag. I 1896, verübten
ihn: Joseph Tritschler, Schreiner, der wegen Diebstahl
bestraft war, dann Gustav Burger, Schustersohn, und Max
Gremmelspacher, Bauernsohn (Martishof), und zwar auf dem
Berg des Engelwirts und auf Antrieb von Bier bezahlenden
Stegener Burschen, auch ein protestantischer fremder Knecht war
dabei. Nachher kam die Bettelei um Schnaps und Speck. Die Wirte,
besonders auch Adelbert Dold, gab Bier im Engel, auf dem
Peterhof und bei Tomeles erhielten sie Schnaps. – Der Peterbauer
gab allein 1 ½ l Schnaps. Gustav Burger war so betrunken, dass
er von ca. 2 Uhr nachts an bis 5 Uhr morgens bei 6° Kälte
bewusstlos auf der Straße lag (23. Februar). Als Georg Strecker,
Sattler, auf die Arbeit ging, fand er ihn erstarrt. Man trug ihn
ins Engelwirtshaus, legte ihn in ein Bett und brach ihm mit
einer Zange den Mund auf. Die Stiefel, nass vom Straßengraben,
waren an den Füßen angefroren, im Gesicht war noch die
erbrochene Brüh, gleichfalls angefroren. Er war bewusstlos bis
mittags 3 Uhr. Seine eigene Mutter, die Hebamme Anna
geb. Hug, erzählte dem Pfarrer G. die ganze Affäre. – Noch im
nämlichen Jahr 1896 erhielt ein Mädchen aus braver Familie, Rosa
Geggis, Geschwisterkind mit Gustav Burger, ein uneheliches Kind,
also in Folge von Inzest. (Verkündbuch 1897 pag. 54 u. 56). – Im
Jahr 1897, 1898 und 1899 unterblieb es.
12. Der Missbrauch bezüglich der Porrectio benedictae aquae
statt Erteilung der Aspersio bened. aquae [Der Missbrauch,
Weihwasser (wahllos, bedenkenlos) auszugeben, anstatt vor der
Messe „Asperges“ zu feiern] ist bereits pag. 38 angegeben.
– In unserer radikal demokratisch infizierten Zeitlage ist es
sehr unklug und unpraktisch, die adeligen Standesunterschiede zu
urgieren, weshalb das Volk die genannte Porrectio statt Aspersio
gleichfalls als Abusus beachtet. – Sprichwort – Wahrwort: -
„Willst du als Pfarrer ein ruhiges Plätzchen finden für
gesegnete friedliche Pastoration, - meide A. B. C. „ i. e. Adel,
-Beamte, - Capläne! – (Eschbach, den 1.9.1899 G. Pfr.)
(Nachträglich: „Selbst sexuelle Blasphemien“! – )
Im Original Seite 74
Pastorations-Dornen
Der Weise des alten Bundes sagt in Sirach 15, 9. – „Non est
speciosa laus in ore peccatoris.“ [„Das schönste Lob aus dem
Mund eines Sünders gilt nicht viel .“] – Wenn der
Seelsorger nur Lob und nicht auch manchsmal und von gar Manchem
Tadel, oft recht empfindlichen Tadel und Anfeindung erntete, so
stünde es sicher mit dem Seeleneifer in der Pastoration nicht
gut. – Die Pfarrer in Eschbach wissen auch hiervon zu erzählen,
hoffentlich wird es den Nachfolgern nicht erspart bleiben. – „Ex
inimicis est salus.“ [„Auch aus Feinden kann die Rettung
kommen.“]
Als Pfarer Engler einmal predigte über das 4. Gebot und
zur pietätsvollen Behandlung der Eltern ermahnte, kam der
Scherpeterbauer Andres Hummel ins Pfarrhaus und machte
ihm bitteren Vorhalt, dass er ihn auf der Kanzel gemeint habe,
wenn er von Misshandlung der Eltern redete. – Pfr. Engler hatte
das Beispiel von ‚Großvaters-Trögle’ beigezogen. – Als Schreiber
Dieses hieher kam, lag Andres Hummel krank im
‚Leibgeding’-‚Stöckle’, in langwierigem Leiden. Sein Sohn Johann
Hummel machte es dem Vater gerade so; er ging sogar
drohend mit dem geladenen Gewehr auf seinen Vater los; als das
Haus samt Stöckle 1883 abgebrannt und ein neues Haus gebaut war,
erlaubte er seiner Mutter (Stiefmutter) nicht, dass sie in dem
großen geräumigen Neubau wohne.
(Nachtrag : Als Pfr. Mattes hierher kam, bettelte Joh.
Hummel von Haus zu Haus, starb dann später im ‚Kreis’ [Bemerkung:
Kreis für Kreispflegeanstalt]).
Pfarrer Blank hatte dem Schulknaben Guntram
Tritschler vom Schwörerhof ‚Tazen’ gegeben, der Vater ging
zu prakt. Arzt Dr. Zipp in Kirchzarten; Pfr. Blank musste Strafe
und Kosten bezahlen. – Die Leute kamen so herunter, dass der Hof
mit Wirtschäftlein dem Juden Veith von Freiburg 1881 gehörte und
Guntram war damals Pächter. – Pfr. Blank hatte die Wirtschaft
wegen Unsittlichkeit bekämpft – Bei einem Tanz wurden plötzlich
alle Lichter ausgelöscht (1874?). – Der verstorbene Peter
Steiert, Bauer auf dem Schertomeshof, ging ins Pfarrhaus
und machte Pfr. Blank Grobheiten, weil er seine Mädchen von der
Unsittlichkeit abhalten wollte. – Uneheliche Kinder dieser sind
auf Seite I und III von hinten im Familienbuch zahlreich
verzeichnet, die in der Klinik geborenen fehlen aber noch. – Stephan
Walter, Sohn des Krummholz Ignaz Walter hier,
bekam von Lehrer Friedrich einen Backen-Schlag. In
einer Weile nachher sagte er: „Ihr habt mich blutig geschlagen!“
– Die Kinder lachten über die Lüge, die kurze Beine hatte.
Stephan hatte sich auf die Zunge gebissen und von dem Bisschen
Blut an die Backe geschmiert.
(Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)
Als Pfarrer Blank die Schulmädchen des hiesigen Schmieds
Hermann Feser namens Stephanie und Johanna
wegen Unfleiß aus dem Schullokal jagte, ging der Vater zu Lehrer
Friedrich in Eschbach und sagte, er solle dem Pfarrer sagen:
Feser werde mit seiner Familie altkatholisch, wenn er seine
Kinder zur Schule herausjage. Im Jahr 1882 kam derselbe zu
Lehrer Friedrich (9.1.) und ersuchte ihn, er möge mit Josepha
Feser ‚Nachsicht haben’ und ihr nachgeben, sie sei eben
trotzköpfig. –
(Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)
In der Fasten im Jahr 1880 sollte die Trauung des Heinrich
Gremmelspacher, Josephebauer in Stegen, mit Philippina
Hummel vom Scherlenzehof hier stattfinden, aber, weil in
geschlossener Zeit, mit stiller hl. Messe. Pfr. Blank
verweigerte das Amt. Da gingen sie zum geistlichen Vetter,
Pfarrer Hummel in Ebnet, allein vergeblich.
Im
Original Seite 75
Da
spektakulierte man mit Böller-Schüssen. Das Pulver war aber nass
geworden, da legte es der Sohn des Bürgermeisters Rombach
von Stegen in den heißen Ofen und als er das Törchen aufmachte,
explodierte es und verbrannte ihm das Gesicht. – Die Ehe blieb
kinderlos zum großen Leidwesen. –
Im Jahr 1881 wurde Johann Rombach mit Stephanie
Zipfel getraut, im Advent. – Sie hatten versprochen, alles
still zu halten. – Als sie getraut waren und aus der Kirche
traten, wurde tüchtig mit Böllern geschossen; und als der Pfr.
G. den Mesner schickte, wurde von Schmied Feser zum
Trotz weiter fort geschossen. – Er hatte die Böller im Verwahr
und verschoss das Pulver, welches die Kirchspielkasse bezahlte.
– Zur Zeit (1899) sind die Böller vom Gemeinderat Eschbach im
Verwahr, die Gemeindekasse hat neue angeschafft.
Die Ehe blieb kinderlos auf dem Zipfel-Jocken-Hof.
Concil. Frid. solus nuptiarum solemnitates praefato tempore
prohibet v. gr. solemniter sponsos benedicere, sponsum cum
strepitu ad domum conducere, licet variis in locis propter
consuetudinem id etiam prohibeatur. (Ita communiter) [Die
Synode verbietet Feierlichkeiten bei Trauungen in der
vorgenannten Zeit (Advent- und Fastenzeit), z. B. die
Brautleute feierlich zu segnen, den Bräutigam mit Lärm nach
Hause zu geleiten, auch wenn es noch in einigen Orten üblich
ist, wird es doch verboten. (Einstimmig)] Gury pag. 405. –
Mithin ist hier in loco mit Recht die Consuetudo: „kein Amt.“ –
Die Pastorations-Dornen der Christenlehre wurden schon
erwähnt (vid. p. 39), von 1880 – 1884 sehr empfindlich wehtuend:
Schwätzen, Lachen, Störungen, mit Füßen trampeln,
Wirtshaussitzerei, Nachtschwärmerei zu bekämpfen, Verweigerung
des Sakramentenempfangs, Unzucht. – Die Ärgsten waren: Joseph
Hummel (Scherpeters), Max Rombach (Bürgermeister
und Thomasbauer), Alfons Mäder (Räuchle’s) und andere. –
Von den Mädchen: Stephanie Feser, verstorbene Rosa
Rombach (vom Matisehof), Chorsängerin, Stephanie
Tritschler vom Schwörerhof, - Dorothea Scherer und
andere.
Bei den Bittgängen wurde Wein in gemeinsamen Gefäßen für den
Sängerchor aufgestellt, bezahlt von der Kirchspielkasse in einer
Aversal-Gebühr (vid. p. 36 und p. 70). – Damit sie nicht
eigennützig zur Ungebühr trinken, ließ Lehrer Friedrich eine
warme Suppe reichen und jedem ¼ l Wein besonders hinstellen mit
Brot, jedem Einzelnen sein Teil.
Schon Lehrer Friedrich im Jahr 1881 teilte dem Pfr. G. mit: „Ich
habe die Erfahrung gemacht, dass im Frühjahr alljährlich das
säuische Reden auch bei den Schulkindern am ärgsten ist“.
Als einer der schlimmsten Schüler und jungen Leute artete immer
mehr aus Pius Rombach, Waldhüters Sohn 1880 – 1888. – Er
wurde von Pfarrer Blank 2 Jahre vor der Schulentlassung zur hl.
Kommunion zugelassen. Von Lehrer Friedrich wurde er als der
Unartigste in der Schule bezeichnet. Als er ihm auf die Hände
mit dem Stecken gab, ritzte er es zur Wunde, bis es blutete, und
zeigte es seinem Nachbarschüler, um Zeugnis gegen den Lehrer zu
haben. – Das Ceco-Spiel mit Karten verstand er besser als seine
Schulaufgabe; diente als Hirt beim Oberbauer, später als Knecht
auf dem Matisehof und dann Hummelhof. – 15 Jahre alt, hatte er
es mit Seraphine Scherer, wie Vikar Butz in St.Peter in
Erfahrung brachte. – Pfr. G. jagte ihn 1885 aus der
Christenlehre hinaus auf nicht Wiederkommen.
(Eschb., 23.4.1888 notiert)
Allerseelentag waren Dornen 1893 in den Weg auf dem Kirchhof
gelegt, die in den Filetspitzen der Albe hängenblieben. –
Wahrscheinlich derselbe, welcher am
‚Weißen
Im
Original Seite 76
Sonntag` die
Dornen auf dem Wege zum Lindenberg zu legen mitgeholfen hat. –
Man vermutete Wilhelm Scherer, damals Metzger-Lehrling
in St.Peter und jetzt Säger dazu auf dem Hummelhof. – Es wurde
gemeldet, dass er wiederholt nachts zu Mädchen eingestiegen sei
und fühlte sich dann vom Pfarrer getroffen. – Seither
anscheinend besser geworden. . –
(2.9.1899 G. Pfr.)
Wir wollen hieher Platz lassen! –
Im Original Seite
77
Kollekten
Schon der erst investierte Pfarrer Othmar Brogli, gestorben 21.
Februar 1821, machte Aufzeichnungen in seinem Quartbüchlein:
‚Catalogus Benefactorum ecclesiae paroch. in Eschbach’, -
über Kollekten in hiesiger Pfarrei von 1790 an, auch
Einzel-Gaben. Das Büchlein enthält als Wohltäter der Pfarrkirche
namentlich den Abt Phil. Jakob (Steirer), dann Abt Ignatius
Speckle in St.Peter. Dann tritt aus den Aufzeichungen zwar nicht
mit Namen, aber doch verstorbener Pfr. B. selbst hervor; sehr
viel tat seine Haushälterin Agatha Scherer, sowie jetzt seit
1800 immer vornen in erster Reihe beisteuerte Eleonora Maier,
Schwester des verstorbenen Augustin Maier, vormaligem Repetitor
in St.Peter, auch bei allen kirchlichen Opfern mit dem
proportionell größten Betrag.
Nach einem bei den Pfarrakten liegenden Brief des Prior Primus
vom Kapuzinerkloster in Freiburg vom 21. Mai 1818 haben
die Kapuziner auch hier terminiert, nachdem die Verkündung von
der Kanzel geschehen war; - amantissimis suis aviculis e
cathedra promulgare dedignetur. [Seinen geliebten … hat er
gnädig von der Kathedra aus veröffentlicht.]
Im Jahr 1844 wurde auch in Eschbach gesammelt für Verschönerung
der Kapelle auf dem Lindenberg. Pfarrer Engler gab einen
‚Kronentaler’ = 2 fl 42 xr und Graf Philipp von Kageneck eine
‚Duplone’ = 21 fl 36 xr. – Im Jahr 1854 wurde gesammelt für
Verschönerung der Altäre in Eschbach und kamen 46 fl 26 xr
zusammen.
Im Jahr 1881 Sammlung für ein neues Missale und für ein
grünes Messgewand, bei Einzelnen nur, betrug 64 M 25 d.
Im Jahr 1882 waren Überschwemmungen besonders des
Rheines, der Murg, der Elz etc. Die Landessammlung betrug bei
der Hauskollekte in hiesiger Gemeinde 61 M 12 d und in der
Kirche beim Opfergang 23 M 61 d.
Im Jahr 1887 wurden für die hiesige Kirchen-Restauration allein
in unserer kleinen Pfarrgemeinde mit ca. 800 Seelen 2174 M 49 d
gesammelt (vid. p. 26).
Man versuchte es bei kirchlich angeordneten Kollekten einmal mit
einem anderen Modus statt der Opfergänge um den
Hochaltar, nämlich die Aufstellung von Opfertellern an den
Seitentüren und am Portal, allein es erwies sich für unpraktisch
und man kehrte zum seitherigen und längstüblichen Weg zurück. –
In der Stiftungsrats-Sitzung vom 23. Mai 1895 Protok. N° 103,
Protokollbuch pag. 88, machte Pfisterbauer als Stiftungsrat den
Antrag, man wolle beschließen, dass bei Leichengegängnissen und
sonst immer die Mannspersonen in den Opfergängen vorangingen.
(Verkündb. p. )
Die kirchlichen Kollekten betrugen seither:
Im Jahr 1881 im Ganze 82,20 M Im
Jahr 1890
zus. 338 M
„ „ 1882
„
„ 97,50 M
„ „
1891
„ 453 M
„ „ 1883
„ „
166,50 M
„ „
1892
„ 382 M
„ „ 1884
„ „
193,00 M
„ „
1893
„ 367 M
„ „ 1885
„ „
201,00 M
„ „
1894
„ 317 M
„ „ 1886
„ „
259,00 M
„ „
1895
„ 312 M
„ „ 1887
„ „
160,00 M
„ „
1896
„ 317 M
„ „ 1888
„ „
281,00 M
„ „
1897
„ 286 M
„ „ 1889
„ „
327,00 M
„ „
1898
„ 313 M
„
„
1899 „
„ „
1900
„
Im Original
Seite 78
Auf vielfaches Drängen versuchte der Pfarrer
auch, Sammelbüchsen des Bonifatius-Sammelvereins in den
Wirtshäusern aufzustellen im Dezember 1886; allein es stellte
sich als Missgriff heraus. – Im Eschbach fielen bis April 1887
im Löwen 3 M 50 d, im Engel 2 M 60 d; in Stegen fielen im
Hirschen 3 M 20 d und in der Krone (gräfl. Pächter) 1 M 43 d, -
allein stellte sich heraus, dass man Unsinn damit treibe. Es
waren Zigarrenstumpen, Papierstücke, abgebrannte Streichhölzer
in den Büchsen, in einzelne scheint man sogar Bier geschüttet zu
haben. – Pfr. G. zog die Büchsen ein und schickte dieselben mit
dem Geld nach Bruchsal zurück, wo damals der Sammelort
war.
(Eschb., 4.9.1899 G. Pfr.)
Im Original
Seite 79
Kirchspiel
Als das Koster in St.Peter von Wien aus Befehl erhielt, die
Pfarrei Eschbach zu errichten durch Erbauung einer Pfarrkirche
und Dotation einer Pfarrstelle einschließlich eines Cooperators
(Anno 1788), so sollte ursprünglich das Pfarrterritorium
zusammengefügt werden aus Prälatischen, Sigginger’schen,
Kageneck’schen und Wisneckischen Territorien (Chronik pag. 7),
wozu gehörten Vogtei Eschbach, Rechtenbach, Stegen und Weyler. –
In der Folge aber kamen nur zum Kirchspiel die Gemeinde
Eschbach, soweit die Häuser im Eschbacher Tal lagen, dann
von Gemeinde Stegen die Häuser vom ‚Reckenhof’
einschließlich des Taglöhner-Häusleins gegen den Rechtenbach hin
(sog. ‚Föhresägers’) bis hinab zum ‚Waldweber’ gegen Attental;
das erste Haus im Eschbacher Bann ist ‚Berlacher’ und das letzte
ist das Taglöhner-Häuslein des Oberbauern; die Strecke der
Pfarrei ist fast 2 Wegstunden. – Zur politischen Gemeinde Eschbach
gehörten bis 1892 auch die Häuser im Rechtenbach, von wo
ab dieselben durch behördliche Verfügung vom 28. Mai 1892 zur
politischen Gemeinde Stegen abgetrennt wurden. Dagegen kamen
durch diese Verlegung der Gemarkungsgrenze, welche seither
Rechtenbach und Eschbach umschloss, sechs Häuser von Gemeinde
Stegen zur Gemeinde Eschbach, nämlich die Häuser beim
‚Reckenberg’ (Reckesepps’, Krummholze, Schuh-Christers,
Bachschuhmachers, Straßenwart Müllers, eine Doppelbehausung, und
noch ‚Vogelhuesle’). Nebstdem gehören noch zur Gemeinde Eschbach
einzelne Häuser, welche in die Pfarrei St.Peter
eingepfarrt sind, nämlich: ‚Grundhof’, ‚Langeckerhof’,
Hölzlehuesle (= Hilzihäusle), andererseits auf der Talhöhe
‚Renzehof’ (Lindenberg), ‚Schönbergerhof’, ‚Giegerhuesle’. –
Die Gemeinde Stegen fügt sich zusammen aus: Stegen,
Rechtenbach und Birken (Ober- und Unterbirken); - Rechtenbach
und Birken sind in Kirchzarten eingepfarrt und zahlen
dorthin ihre Kirchspielumlagen.
Zur teilweisen Bestreitung bzw. als Beitrag zur
Organisten-Besoldung und als Beitrag zur Belohnung des
Sängerchors in der Pfarrkirche zu Eschbach legierte Pfarrer
Othmar Brogli in seinem Testament die auf 1000 fl geschätzte
Wiese, ‚Brogli’s Stiftungsmatte’, jetzt auch ‚Kirchspielmatte’
genannt, jedoch mit dem Haupt- und ersten Zweck der Stifung
eines Anniversars. – Die Intention des Stifters und des
Testaments-Exekutors, gewesenen Abt Ignaz Speckle, ging dahin:
Das Erträgnis der Wiese soll dem jeweiligen Pfarrer überlassen
werden gegen eine jährliche Zahlung von 30 fl und der Abhaltung
eines Seelenamtes mit den Gebühren von ca. 3 fl, d. i. zusammen
33 fl (= 51 M 43 d + 5 M 14 d); mit Staatsgenehmigung versehen
laut Erlass Gr. Bad. Direktorium des Dreisamkreises Frbg vom 19.
Juli 1822 N° 14373. – Bis zum Jahr 1858
Im Original
Seite 80
incl. zog der Kirchenfond den jährlichen
‚Mattenschilling’ ein, von da ab aber die Kirchspiel-Rechnung. –
Der Kirchenfond zahlte aber auch die Güterbaukosten, d.
i. Dohlen, Stellfallen, Bewässerungs- und
Graben-Aufmachungskosten (vgl. Kirchenfondrechnung pro 1838/46
V. Band S. 18; dann pro 1838/41 Blg. N° 11; dann pro 1841/44 R.
S. 8 Beilg. N° 12). Ferner bezahlte der Kirchenfond die Beträge
der Zehntablösung am 12. Mai 1845 und des Bodenzinses der
Freiherrlich v. Neven’schen Herrschaft; Ersteren mit 23 fl 38 xr
und Letzteren mit 15 fl 52 xr (vgl. die Kirchenfondrechnung pro
1844/47 pag. 13 Blg. N° 16 und die 1838/41 R. S. 6 Blg. N° 10).
Die Intention der Stiftung war das Anniversar, dann eine
kleine Sustentation des jeweiligen Ortsgeistlichen mit dem
etwaigen Überschuss des Ertrags nach Abzug der 30 fl, womit der
Stifter die größere ‚Feierlichkeit des Gottesdienstes’
bezweckte, indem diese 30 fl für den Organisten und Sängerchor
bestimmt wurden. Die Verpachtungen geschahen seither nicht von
der weltlichen Ortsbehörde +), sondern von der kirchlichen, dem
‚Stiftungsvorstand’, ‚Stiftungsrat’. Die Übertragung in die
Kirchspielrechnung geschah durch Beschluss Großh. Landamts
Freiburg vom 1. April 1859 N° 7271, genehmigt durch Beschluss
Gr. Bad. Reg. des Oberrh. d. d. 8. April 1859 N° 6322 (vgl.
Kirchspielfondrechnung pro 1859/62 S. 7 N° 3 Blg.). Für das
Pfarreinkommen zählt der Betrag der Brogli’schen Stiftung nur
indirekt und wurde nie zur dotationsmäßigen Pfarrbesoldung
gerechnet.
Bis zum Jahr 1890 wurden besonders laufende Kirchspielumlagen
erhoben von den einzelnen Steuerpflichtigen, welche der
jeweilige Kirchspielrechner zu erheben hatte. – Von da ab werden
diese Umlagen, eingerechnet in die Gemeindsumlagen von Eschbach,
zugleich mit denen für die Gemeindebedürfnisse erhoben und am
Ende des Jahres für Eschbach und Stegen repartiert. Die
Gemeindekassen liefern dann an den Kirchspielkassenrechner die
Beträge ab und dieser zahlt aus den Aufwand für den
Organistendienst, die Mesnerbesoldung, für den Chorsängerdienst,
den Kalkanten, für den Kirchhof, für den ‚Kirchenvogt’
(Kirchenaufseher), für Böller ++), Pulver, den Schützen (vid.
pag. 18, pag. 20). – Ferner hat die Kirchspielkasse die größeren
Reparaturen an der Kirchturmuhr zu übernehmen, welche über 60
Mark belaufen; unter 60 Mk übernimmt diese der Kirchenfond
Eschbach. – Seit 1899 erhält auch der Fahnen- und Kreuzträger
bei den Bittgängen eine Belohnung; seither wurden diese ‚im
Kehr’, d. i. wechselnd von Hof zu Hof in Eschbach gratis
getragen. Unannehmlichkeiten rieten zur Ablösung auch dieser
‚Frohndpflicht’. – Ferner werden die baulichen Arbeiten, welche
unter die Dienstbarkeiten als ‚Frohnden’ fallen (vid. pag. 6),
aus der Kirchspielkasse bestritten, wie schon pag. 54 – 56
dargelegt ist.
+) Die
Ortsbehörde des Kirchspiels = Kirchspielvorstand für die
Kirchspielrechnung ist bisher (1899) gewesen: die beiden
Bürgermeister von Eschbach und Stegen und der Gemeinderat
von Eschbach.
++) Böller, neu angeschafft
1893 durch Kirchspielkasse von Fauler in Falkensteig; 2 größere
kosten 41 M 60 d und 2
kleinere 33 M 26 d.
Im Original
Seite 81
B. Pfarrdienste
Pfarrer
Der erste Pfarrgeistliche, aber nicht kirchliche investierte
Pfarrer, war vom Kloster in St.Peter aus nach Eschbach geschickt
im Jahr 1790, nachdem Pfarrkirche und Pfarrhaus erstellt waren.
Es ist dieses der Conventuale Franz Steyrer, der
Verfasser der ersten Schrift über die Schwarzwälder
Uhrenmacherkunst unter dem Titel: „Geschichte der Schwarzwälder
Uhrenmacherkunst nebst einem Anhang vom Uhrenhandel 1796“.
Derselbe war von 1790 – 1799 in Eschbach, kam dann nach
Pfaffenweiler am Kaiserstuhl und starb dort als Pfarrer 1831.
(Vgl. Dr. Maier’s Geschichte der Benediktiner-Abtei St.Peter
Seite 226.)
Von 1799 – 1821 Pfarrer Othmar Brogli,
gleichfalls Conventuale, geboren 16. November 1755 in Säckingen,
ordiniert 1771 in St.Peter; Pfarrvikar in Neukirch 1789,
Pfarrgeistlicher in Waldau 1795, dann Prior in St.Peter 1796, in
Eschbach von 1799 bis zum Tode am 21. Februar 1821. Brogli hatte
5 Jahre lang einen Vikar namens Joseph Erndle ‚ad dies vitae’
(p. 84). Der Amtsphysikus nannte die Krankheit ‚Rheumatismus
physicus’. Die Vikar-Sustentation, welche Pfarrer B. erhielt,
war 300 fl. Investiert war Pfr. G. geworden erst 13. Juli 1808
durch Dekan Dr. Müller, Pfarrer in Merzhausen. – Die
Grabinschrift auf dem Grabstein, welchen die Pfarrgemeinde auf
hiesigem Friedhof setzen ließ, lautet:
Dem Andenken des Hh. Pf. Ottmar Brogli, Kapitular
zu St.Peter
geboren
zu Säggingen 1755, gestorben 21. Februar 1821, des ersten
hier
verstorbenen Pfarrers, des treuen Hirten im Leben, und
großen
Wohlthäters nach dem Tode.
Gewidmet von der dankbaren Pfarrgemeinde
R. I.
P.
Da der Grabstein schadhaft geworden und den übrigen Grabsteinen
in der Nähe? gegenüber arg armselig aussah, ließ Pfr. G. das
ursprüngliche Denkmal zur Fundamentierung eines neuen benützten
und erstellte einen Doppelgrab-Stein für verstorbenen Pfarrer
Brogli und sich selbst. – Zwei schwarze Marmortafeln sollten die
betreffenden Inschriften tragen; allein die Betrügerei lieferte
statt Marmor Thüringer Schiefer, der bald seine Marmorpolitur
verloren hatte. Der Grabstein wurde 1893 gesetzt, und der
Gemeinderat von Eschbach und Stegen votierten einen
Weiterbestand von mindestens 80 Jahren, also bis gegen anno
2000.
(Vgl. Pfarrarchiv Fach II)
Im Original
Seite 81
Eine kurze Biographie in lateinischer Sprache, verfasst von P.
Carlman Lang und mitunterzeichnet vom verstorbenen Pfr. Brogli’s
Vikar und Pfarrverweser Erndle ist niedergeschrieben im
Sterbbuch, Band I, nach den Einträgen vom Jahr 1821. – Da heißt
über verstorbenen Pfarrer Othmar Brogli unter anderem:
…. rite fuisse perfunctum, eumque et Professorem scholarum
inferiorem et cathechetam ad St. Petrum sedulum et
utilem triennio, Parochum in Waldau toto septennio
animarum zelo ferventem, exiguo et parabili victu cultuque
Contentum, nec unquam de loci asperitate, solitudine, coeli
inclementia, aedium parochialium angustia querulum. Post haec, Priorem
et Parochiae ad St. Petrum Rectorem prudentem, moderatum
et indefessum. – Denique Parochum in Eschbach supro
viginti annos ita egisse, ut vitae exemplo, verbo, precibus etc.
….. pastor vere bonus. Nunquam enim ab ovibus suis discessit,
nec dubitavit grassante anno 1814 dira contagione /:’typhum
nervosum’ vocabant:/ ….. Porro uti in Monasterio assueverat,
vivebat parce et frugaliter ….. erga hospites vere liberalis, in
pauperes beneficus, in ecclesiam cultumque divinum ornandum. [….treu
erfüllt hat, fleißig und nützlich drei Jahre an St.Peter als
Unterprofessor der Scholaren und Katecheten, volle 7 Jahre vor
Seeleneifer glühend als Pfarrer in Waldau, zufrieden mit
kärglichem und mühsamem Unterhalt und Gottesdienst, ohne je
über das rauhe Klima, die Einsamkeit, die Ungunst des Himmels,
das enge Pfarrhaus zu klagen. Danach Prior und
Rektoratspfarrer in St.Peter war er klug, moderat,
unermüdlich. Endlich als Pfarrer in Eschbach hat er so
gearbeitet, dass er mit vorbildlicher Lebensführung in Wort
und Gebet ein wahrhaft guter Hirte war. Nie hat er seine Herde
verlassen und zögerte nicht, als im Jahr 1814 eine
schreckliche ansteckende Krankheit - der sogenannte
"Nerven-Typhus" grassierte. Wie er es im Kloster gewohnt war,
lebte er bescheiden und freigiebig, wahrhaft großzügig
gegenüber Fremden, wohltätig zu den Armen und war auch bereit,
die Kirche und den Gottesdienst zu schmücken..]
(Eschb., den 12.9.1899 G. Pfr.)
Im Jahr 1821 war Pfarrverweser Joseph Erndle.
Von 1822 bis September 1833 war Pfarrer Xistus Armbruster,
der dann als Pfarrer nach Büchenau kam.
Von 1833 – 1834 (Febr.) war Pfarrverweser Martin
in Eschbach.
Von 1834 – 1837 war hier als Pfarrer Dischler,
der dann nach Kenzingen als Pfarrer kam; derselbe war sehr
wessenbergianisch angesäuselt und deshalb dem echt katholischen
Ritus gar wenig hold; daher auch die leeren Reliquien-Kästchen
auf dem Pfarrspeicher.
Von 1837 – 1838 war in Eschbach als Pfarrverweser Ackermann.
Von 1838 – 1853, also ca. 14 Jahre, war Pfarrer Felician
Engler, geboren am 3. Januar 1794 zu Hausen a. d. Möhlin,
ordiniert 1816, Corperator am Münster, 2 ½ Jahre Pfarrer in
Burkheim 1827, 8 Jahre und 8 Monate Dompräbendar von 1830 an,
dann von 1838 an Pfarrer in Eschbach; ein eifriger
gewissenhafter Priester und noch dazu äußerst tätig in den
bürokratischen kirchlichen Schreibereien, gegen Ende seiner
Seelsorger-Jahre schwerhörig.
Von 1854 – 1856 war Pfarrverweser Felder in
Eschbach.
Von 1856 – 1859 Pfarrverweser Anton Gäss, von
Freiburg gebürtig, von woher er zahlreiche Besuche bekam,
gestorben 11.8.1885 in Lauterach als Pfarrer tätig (Vorarlberg)
von Andelshofen.
Von 1859 – 1880 residierte als
Pfarrer in Eschbach Johann Blank (p. 54),
geboren am 7.8.1831 in Ottersdorf bei Rastatt, ordiniert
1855 und kam als Pfarrer nach Weingarten bei Offenburg
im Jahr 1800. Er war vor 1859 Pfarrverweser auf
Herrenwies und in Moos. In Eschbach predigte er nicht
nur oft 2-mal, sondern an den Monatssonntagen 3-mal (das
3. für III Ord.), - sehr eifrig in der praktischen
Seelsorge, sehr nachlässig in kirchlicher Schreiberei
(vgl. Taufbuch p. 217). Gestorben in Heyne im
Provinzial-Mutterhaus der ?Ingenbohler Schwestern am 29.
Juni 1904, an Nieren- und Steinleid
|

Bildunterschrift:
Johann Blank
Pfarrer in Eschbach
1859 - 1880
|
Im
Original Seite 83
Vicare
Die Pastorisation in der Kapelle zu Weyler und Eschbach, was
Taufe und Sterbesakramente betrifft, lag ursprünglich den
Vikaren und Kaplänen von Kirchzarten ob. Namentlich machte
dieses Recht gegenüber den Benediktinern in St.Peter Pfarrer
Müller, vlg. Molitor, 1727 geltend, welcher auch bei der
Consecration der Lindenberger Kapelle d. d. 29. September 1727
durch den Weihbischof von Konstanz namens Fr. Ant. Joh. von
Sirgenstein die Festpredigt hielt. Im Festbericht heißt es bei
P. Baumeister: „Dieser exzellente und berufene Ehrenredner ist
zumalen jener Müller (Is. 47.2.), den der Prophet also ermahnt:
„Tolle molam et mola farinam, nimm die Mühle und mahle Mehl,
damit fructum electorum, das Korn der Auserwählten,
herausgemahlen werde. Und das geschieht bei ihm täglich am
Altarstein“. – Außer der Pfarrkirche in Kirchzarten waren
ringsum noch 12 Kapellen, in welchen von Zeit zu Zeit zelebriert
werden sollte. – Das Kloster in St.Peter untersagte die
Sakramentenspendung in Eschbach; das Recht, nach Belieben in der
St.Jakobuskapelle zu Eschbach zu zelebrieren wie jeher, behielt
es sich aber vor. –
Pfarrer Molitor kalkulierte allerdings nach dem historischen
Recht, denn Kirchzarten hatte schon anno 700 die
Pastoration der ganzen Umgegend, insofern damals Mönche aus dem
Kloster St. Gallen schon das Evangelium verkündeten, weshalb
auch in den Kloster-Annalen von St. Gallen 765 Schenkungen von
Bewohnern im Tal aufgezählt werden. Das Kloster St.Peter
aber ist erst 1091 von Berthold II von Zähringen
gegründet worden, und zwar von Württemberg aus, wo St. Gallen
ein Priorat in Weilheim an der Teck hatte. Um die Burg ‚Teck’
aber war damals stets Kriegslärm, weshalb Berthold II im ruhigen
Schwarzwald von seinen Gütern anwies; seit 1297 aber gehörte
Kirchzarten dem Hause der Johanniter zu Freiburg i. Br., welche
durch sog. Pfarrvikare, welche unter der geistlichen
Jurisdiktion der Johanniter stand, die Pastoration besorgen
ließen. Der Pfarrvikar ‚Hans Weber, Kaplan zu dem hl. Sebastian
und Stephan zu Willer’ erhielt jährlich 40 fl bezahlt. Im Jahr
1631 kam dann eine von den beiden Kaplaneien in Kirchzarten nach
Ebnet, so dass für den großen Kirchzartener Pfarrsprengel nur
noch ein Vikar da war, der in der Kapelle zu Weyler und auf dem
Lindenberg funktionierte.
Bei Errichtung der Pfarrei Eschbach wurde laut Dotationsurkunde
von 1787 auch eine Vikarstelle dotiert. In der Urkunde heißt es:
‚Da in dem bisherigen Pfarrbezirk von Kirchzarten nebst anderen
auch in dem St. Petrinischen Eschbach eine neue Pfarrei zu
errichten kommt, und das Benediktinerstift zu St.Peter auf dem
Schwarzwald, gegen Überlassung des Patronsrechtes, all hier für
die nötigen Gebäude
Im
Original Seite 84
sowohl als
für standesmäßigen Unterhalt eines Pfarrers und eines
Cooperators zu sorgen +) …..’ – Bei der späteren Dotation
durch Großh. Ärar im Jahr 1821 fiel die Vikarstelle weg gerade
in der Zeit, wo ein Vikar in Eschbach nötig und angestellt war
beim kranken Pfarrer Brogli, - namens Joseph Erndle (p. 81).
Das Benediktinerstift ließ deshalb im 2. Stock des Pfarrhauses
als Wohnung des Pfarrers die zwei größeren Zimmer gegen den
Maierhof und zwei andere von der Stiege aufwärts, links gegen
die Kirche, als Wohn- und Schlafzimmer des Vikars herstellen.
Das 3. Zimmer, anstoßend an die Mauer des Kirchenchors, ist ein
Gastzimmer. (Eschb., 14.9.1899 G. Pfr.)
In der ‚Geschichte der Benediktiner-Abtei’ von Julius Mayer, bei
Herder 1893 Seite 252 heißt es im Katalogus: ‚Othmarus Brogli,
natus 16 Nov. 1755, habitu mon. indutus 31. Okt. 1771, profess.
17. Nov. 1776, Sacerdos 18. Dec. 1779, ob. 21. Febr. 1821
[Othmar Brogli, geboren 16. Nov. 1755, Einkleidung 31. Okt.
1771, Profess 17. Nov. 1776, Priester 18. Dez. 1779, gestorben
21. Febr. 1821].
+) Vgl. Erlass Erzb. Ord. Fbg vom
19. Juli 1894 N° 6961. – Pfarr-Archiv Fach XII.
Im
Original Seite
85
Pfarrei-Einkommen
Am 6. Weinmonat erging an das „Gotteshaus St.Peters Amt im Jahr
1791 die Aufforderung, ein ‚getreues Verzeichnis der dem
Beneficium Eschbach anklebenden Einkünfte und Emolumente“
anzugeben, damit die Steuer, welche im Vorderösterreichischen
Breisgau erhoben werden soll, nach dem gehörigen Maß und ohne zu
viel noch zu wenig’ etc. Der Amtmann Mercy in St.Peter
berichtete nun: - „Da dieser Pfarrei weder Zehnten noch
Stolrechte noch sonst irgend einige andere Einkünfte und
Emolumente ankleben, so fällt die unterhaltung des dortigen
Seelsorgers lediglich dem Gotteshaus St.Peter zur Last. Dem zur
Zeit in Eschbach befindlichen Herrn Pfarrer ist kein Fixum
ausgeworfen, sondern dasjenige, was er an Lebensmitteln oder
sonst zu seinem Unterhalte nötig hat, wird ihm von Zeit zu Zeit
von hier aus abgereicht.
St.Peter, den 2. Dezember
1791
Gotteshaus St.Peters Amt
/:gez.:/ Mercy
___________________________________________________________________________
In der von Pfarrer Brogli d. d. 24. Februar 1806
aufgestellten Fassion konnte nur die Summe von 23 fl 35
xr aufgeführt werden, nämlich Jahrzeiten in Eschbach 11 fl 20
xr, in Stegen 8 fl 15 xr und die gestifteten Anniversarien des
‚ehemaligen Lindenbergs’ mit 4 fl = zusammen 23 fl 35 xr.
In der Fassion vom 17. August 1808 heißt es dann:
| Die Pfarrkompetenz
ist auf 700 fl ausgemessen und besteht jährlich: |
80 Sstr Weizen à 54 kr
………………………………………...............
|
70 fl – kr |
| 80 Sstr Roggen à 38 kr ……………………………………... |
50 fl 40 kr |
| 80 Sstr Gersten à 30 kr …………………..…………………. |
40 fl – kr |
| 10 Saum Wein besserer Sorte à 7 ½ fl
…………………..... |
75 fl – kr |
| 6 Saum Wein geringerer Sorte à 5 ½ fl
…………………... |
33 fl – kr |
| 300 Stück Stroh à 6 kr ………………………………………. |
30 fl – kr |
| 20 Klafter Holz ……………………………………………..... |
20 fl – kr |
| Garten und Grasplätze ………………………..………….... |
2 fl – kr |
| Matten ………………………………………….…………....... |
30 fl – kr |
| Geld ……………………………………….………………. ... |
347 fl 20 kr |
| zusammen |
700 fl – kr |
Die Großh. Staats-Dotations-Urkunde nach Aufhebung des Klosters
in St.Peter und nach Einsackung des Vermögens von ….. bzw. der
Revenüen, datiert vom 12. November 1821, lautet:
„Ludwig von Gottes Gnaden
Großherzog zu Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf zu
Nellenburg,
Graf zu
Salem, Petershausen und Hanau etc.
Wir haben für Uns und Unsere Regierungs-‚Nachfolger’ nach der
vor sich gegangenen Auflösung des Benediktinerstifts St.Peter im
Schwarzwald, welches Uns samt allen Appertinenzien zugehörig
ist, gnädigst zu beschließen, die bisherige, gedachtem Stifte
einverleibt
Im
Original Seite
86
gewesene Pfarrei Eschbach als eine von
Landesfürstlicher Ernennung +) abhängende Sekundär-‚Pfarre auf
Kosten Unseres Aerarii neu zu dotieren und zur Bewidmung
derselben jährlich 700 fl mit Worten:
Sieben hundert Gulden
in
Naturalien und Geld, rheinischer Währung, für den darauf
anzustellenden Seelsorger zu bestimmen, welche jährliche
Pfründ-Nießung derselbe auf folgende Art bei Unserer jeweils
anzuweisenden Gefällverwaltung in Vierteljahrzielern zu beziehen
hat.
Bestimmung
„Der jährlichen Bewidmung per 700 fl und
zwar nach der für Waldpfarreien wegen Früchten und Wein
festgesetzten Norm.
I. An Naturalien
Wein 8 Saum besserer Sorte à 7 fl
30 xr ………………………………
Wein 4 dito geringerer Sorte à 5 fl
30 xr ………………………………
Weizen
80 Sester à 54 xr ………………………………………………
Roggen 40 dito à 38 xr
…………………………………………………
Gersten 40 dito à 30 xr
…………………………………………………
Stroh 300 Bund à 6 xr
………………………………………………….
Brennholz
24 Klafter Hartholz, aufgemacht, und Klafterreis an
einen
fahrbaren Weg aufgesetzt à 4 fl 30 xr, jedoch nachdem
es der Schlag
gibt, sohin mit der regulativmäßigen Aufbesserung an
weichem
Holz à 3 fl pro Klafter, welches auf Kosten des
Pfarrers beizuführen ist …… |
60 fl – xr
22 fl – xr
72 fl – xr
25 fl 20 xr
20 fl – xr
30 fl – xr
108
fl – xr |
II. An Grundstücken
Garten und Grasplatz,
angeschlagen zu ……………………...…………
das Sägmättlein bei
St.Peter 1 Jauchert 348 Ruthen ………………….
der
Hagebühl im Eschbach 1 Jauchert 90 Ruthen
die Mönchsmatte zu Rechtenbach 1
Jauchert
……………………
Grünfutterfeld
und Haus 40 Ruthen |
2 fl – xr
14 fl 24 xr
13 fl 30 xr
|
III. An barem Geld
Von der Kirche für gestiftete
Jahrzeiten ………………………………
aus dem landesherrlichen Ärario
…………………………………….
alles
zusammenn…………………………………….…………………
|
11 fl 20 xr
321
fl 26 xr
700 fl
|
IV. An freier Wohnung
Diese hat der jeweilige Pfarrer im Pfarrhaus
nebst den Stolgebühren,
ohne
Anschlag.
‚Dargegen befehlen und hoffen Wir zuversichtlich, dass der von
Uns als Landesfürsten allein zu ernennende Pfarrer die teuren
Pflichten eines Seelsorgers im ganzen Umfang zur Beförderung des
wahren Guten und zum Besten der seiner Sorge anvertrauten
Gemeinde mit rühmlichem Eifer erfüllen werde. Zu mehrerer
Bekräftigung und Festhaltung haben Wir gegenwärtige
Widmungs-Urkunde
+)
Eschbach ist eine der 132 Terna-Pfarreien, bei welchen die
Großh. Regierung das Landesfürstliche Patronatsrecht, das
Erzbischfl. Ordinariat aber die freie Collatur das freie
Verleihungsrecht beanspricht (den Modus der Besetzung vide
pag. 100)
Im
Original Seite
87
doppelt errichtet, wovon ein
Exemplar in Unserm Großherzoglichem Generalarchiv und ein
Exemplar bei den Pfarrakten, sorgfältig für künftige Zeiten,
aufbewahrt werden soll.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unseres
beigedruckten Staatssiegels.
So geschehen Karlsruhe, den 12. November 1821
/:gez.:/ Ludwig
(L. S.)
Bewidmungs-Urkunde
für die Pfarrei Eschbach
Auf Befehl seiner
Königlichen Hoheit
bei St.Peter, Landamt Freiburg
im Dreisam-Kreis
/:gez.:/ Barack
vidt gez. Von Gulat
___________________________________________________________________________
Die von Pfarrer Engler d. d. 20. Juni 1845 aufgestellte
Einkommens-Darstellung enthält folgendes:
| a. Pfründkapitalien
zu 4 ½ % … 550 fl; und zu 4 % und 500 fl … Rente ….. (Zins
24 fl + 20 fl).............. |
44 fl 45 xr |
| b. An Pfarrgüter
Äcker 3 Morgen; Wiesen 4 Morgen 1 Vrlg … Nutzung
….............................................. |
76 fl 30 x |
|
Äcker .…………………….…………………….………............................ |
28 fl – xr |
|
Gartennutzung 4 fl, Gras und Haus 1 fl
.……………............................. |
5 fl |
| c. Anniversar-Gebühren:
Religionsfond 4 fl, Kirchenfond … 11 fl
20 |
|
|
dito
Kapellenfond Stegen …………….. 5 fl
………................................................ |
20 fl 20 xr
|
| d. An Geld vom
Domänen-Ärar 321 fl 26 xr Holzaufbesserung 9 fl 36
xr ................................................. |
331 fl 2 xr |
e. An Naturalien Korn
4857 Becher à Malter 7 fl 35 ¼ xr, Gerste 4857 Becher à
1 Malter 5 fl 39 xr,
Weizen 9714 Becher à 1 Malter 12 fl 15 xr ,
..................................................................
Wein 7046 Glas II Cl. und 3523 Glas III Cl. (zu 12 fl
45 II Cl. 1 Ohm) ..........................
zu 8 fl 25 III. Cl. 1 Ohm
Stroh 300 Bund, 100 Bund = 17 fl 3 ¼ xr
…………………………………........................
Holz 24 Klafter à 7 fl 21 xr
Für
Beifuhr des Holzes à 2 M geht ab
……………...........................................................
|
174 fl 55 xr
120 fl – xr
51
fl 10 xr
176 fl 24 xrv
1053 fl 46 xr
48 fl – xr |
Reines
Einkommen:
|
1005 fl 46 xr |
Pfr. Engler gibt im Jahr 1855 das Pfarreinkommen an auf
|
1031 fl 9 xr |
Vom 1. Januar 1875 an wurde die Reichsmark-Rechnung, somit
Marken und Pfennige statt der seitigen Gulden und Kreuzer
eingeführt. – 1 fl = 1 M 71 Pf oder 1 M 71 d.
Seit 1872 ist statt des badischen Fuß das Metermaß eingeführt,
in Frankreich schon seit 1795 (der Meter = der 10-millionste
Teil des Erdmeridians zwischen dem Nordpol und dem Äquator); in
Folge davon das Flächenmaß ar = 100 Quadratmeter. – 1 Meter =
1/3° (Ruthe) = 3 1/3 (Fuß). – 1 Jauchert = 1 Morgen seither = 4
Vrlg = 400 Quadratruthen = 40.000 Quadrat! – 1 Morgen nunmehr 36
ar = 100 Quadratmeter.
Statt des Flüssigkeitsmaßes in Becher, Schoppen, Maß wurde der
Liter eingeführt. 1 Liter ist 1 Cubikdezimeter; 2 alte Maß = 8
Schoppen sind 3 Liter, also 1/3 Maß = ½ Liter.
Im
Original Seite
88
Auch das
Hohlmaß musste geändert werden. Ein Liter ist ein
Cubikdezimeter. – 15 Liter ist ein Sester, 150 Liter ist ein
Ohm. – Das Gewicht eines Liters destilliertes Wasser bei 4°
Wärme = 1 Kilogramm = 1000 Gramm = 2 Pfund. – Der Zentner sind
50 Kilogramm = 100 Pfund.
1 Cubikmeter = 1 Ster; 0,027 cbm = 1 Cubikfuß.
Darauf gab es nun Veränderungen, was die Natural-Kompetenzen des
Pfarreinkommens betrifft, wenigstens rücksichtlich der
Benennung. Danach berechnen sich nun die Natural-Kompetenzen wie
folgt:
Nach dem Vertrag, welchen Pfarrer Engler am 23.
Oktober 1841 schloss, sind es an Getreide:
Weizen …………......9714 Becher
Roggen oder Korn ..4857 Becher und
Gersten ..……….....
4857
„ und zwar nach dem
Freiburger mittleren Markt = Durchschnittspreise
Ferner an Wein:
2ter Klasse ad 7046 Glas und zwar nach dem
Durchschnittspreis von Herbst bis Weihnachten in den Orten
Herdern und Zähringen
3ter Klasse ad 3523 Glas und zwar in den Orten Opfingen
und Waltershofen
Ferner Mess- und Kommunion-Wein:
1ter Klasse ad 881 Glas und zwar in den Orten
Wolfenweiler und Schallstadt.
Der Durchschnittspreis wird erhoben durch die betreffenden
Accisern. Eine Vergütung der Transportkosten kommt nicht in
Berechnung, dagegen wird 5 % Aufbesserung dazu geschlagen. Die
Preise werden in Geld bezahlt. – Genehmigt durch Großh.
Hofdomänenkammer Karlsruhe, den 3. November 1841. N° 19227.
Nach dem Vertrag, welchen Pfarrer W. Gustenhoffer am 24.
Januar 1882 abschloss, genehmigt durch Großh.
Domänendirektion Karlsruhe, den 2. Februar 1882 N° 2391, ergänzt
durch Umwandlung der Litermaße der Kompetenzfrüchte ins
Gewichtmaß d. d. 15. Dezember 1890, genehmigt von Großh.
Domänendirektion zu Karlsruhe, d. d. 23. Januar 1891 N° 2431 und
desgleichen Kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe vom 4. Februar
1891 N° 2084.
Getreide:
Weizen … 1457 10 Liter, seit 1891
aber ….. 1128,28 Kilo
Roggen ….. 728 55
„
„ „
„ ….. 519,72 „
Gerste …… 728 55
„
„ „
„ ….. 461,46 „
Wein:
2ter Klasse 1057 50
„ Durchschnittspreis in Herdern und
Zähringen
3ter Klasse 528
45
„
„
„ Opfingen und Waltershofen
Stroh:
300 Bund à 18 Pfund (= 9 kg) = 54 Zentner. – Der
Durchschnittspreis wird vom Gemeinderat in Freiburg erhoben und
zwar nach dem Durchschnitt von der Ernte bis November letzten
Jahres – Dieser berechnet aber das Maschinstroh, welches
geringer im Preis steht, deshalb die Differenz mit den
eigentlichen Marktpreisen. Aufzustellen in den 14 Tagen nach
Martini im Preis.
Im
Original Seite
89
Der Durchschnittspreis für Getreide und Wein wird von Großh.
Domänendirektion zu Karlsruhe festgesetzt mit Rücksicht auf die
vom Gemeinderat und Ortssteuer-Erheber in den genannten Orten
erhobenen Zeugnissen, mit Rekurs an Großherzogl.
Finanz-Ministerium. – Der Bezugstermin geht vom 23.
Oktober des einen bis zum 23. Oktober des anderen Jahres, bei
den Früchten in Quartal-Raten, beim Stroh für das ganze Jahr,
beim Wein aber ebenso vom 23. April des einen bis zum 23. April
des anderen Jahres, und zwar für das ganze Jahr auf einmal.
Desgleichen für das Holz.
Holz
wird als Kompetenz an Pfarrei Eschbach … 24 Klafter
abgegeben auf Grund der Dotation von 1821, und zwar bei Hartholz
24 Klafter; wenn aber der Schlag nur weiches liefert,
dann mit der regulativmäßigen Aufbesserung von einem Drittel
bzw. ½ mal mehr, nämlich … 36 Klafter, an einem „bestimmten Wald
haftet“ die Abgabe nicht, laut Beschluss des Minist. des Innern,
kathol. Kirchensektion Karlsruhe d. d. 25. April 1835 N° 4654,
womit züglich eine Beschwerde des Pfarrers Dischler abgewiesen
wurde. Es wurde bis 1880 die Kompetenz in Scheitholz abgegeben;
auch hierin aber spielte der sog. Kulturkampf, d. i. der Kampf
gegen die katholische Kirche; durch Beschluss der Großh.
Domänendirektion vom 24. April 1880 N° 6646 wurde dekretiert,
dass künftig:
69, 31 Ster buchen Scheitholz, und zwar gemischt I. und II.
Klasse. 24, Ster buchen Prügelholz I. Klasse oder in Ermangelung
von Buchenholz die anderthalbfache Sterzahl in weichem (tannen)
Holz nach gleichem Verhältnis abgegeben werden solle. Mit dieser
Verminderung der hohen Oberbehörde war man in den unteren
Regionen der Kulturpaukerei noch nicht zufrieden. Der Herr
Oberförster setzte das Holz an einfache Waldwege, statt,
wie seither üblich, auf den ärarischen Holzplatz.
Derselbe musste nun, von der Stiftungskommission Eschbach
gedrängt, den Wert des Holzes taxieren und konnte nicht höher an
den Waldwegen hinauf als … 316 M 98 d. Auf Requisition von der
Oberbehörde des Forsteiamtes, nämlich Großh. Domänendirektion zu
Karlsruhe, musste aber dieser Herr den gesetzlichen
Durchschnittspreis der ärarischen Versteigerung vom Holzplatz
(des vormaligen ‚Felixenhofes’) ab, angeben auf 671 M 42 d, also
ist das Kompetenz-Holz dadurch, dass der Förster unter der
Bezeichnung: - „an einem fahrbaren Weg aufzusetzen“ – jeden
beliebigen Waldweg verstand, um die Hälfte im Preis gesunken, ja
noch mehr als die Hälfte. – Ein Beschluss der Großh.
Domänendirektion vom 7. Dezember 1883 N° 19128 besagt: - dass
das Holz an solche Wege zu setzen ist, - „welche ohne
Schwierigkeiten mit einem zweispännigen Wagen befahren werden
können“. – Seit 1883 bis dato wurde das Holz wieder wie früher
auf dem ärarischen Holzplatz aufgesetzt oder wie seit 1893 bis
heute der Durchschnittspreis in Geld vergütet wird.
(Eschb., den 29.9.1899 G. Pfr.)
_________________
Holzpreise im Jahr 1821: 4 fl 12 xr buch. und 2 fl 3 xr
tannenes (= 7 M 20 und 3 M 51 d) je Klafter
Weinpreise im Jahr 1834: II. Kl. 11 fl (= 18 M 85) je Ohm
(= 150 l); III. Kl. 7 fl (= 12 Mk)
„
„ 1838:
II. Kl. 8 fl 15 xr (= 14 M 14 d) je Ohm; III. Kl. 6 fl (= 10 M
29 d)
Im
Original Seite
90
Durch
Erlass Großh. Finanzministerium vom 21. Juni 1822 N° 5290 wurde
in Folge der 90. genaueren Revision über
die Berechnung der Pfarrfassion Eschbach verfügt, dass zu der
Holzabgabe ein Zuschlag in Geld, und zwar … 9 fl 36 xr erfolgen
müsse, weil der Holzanschlag statt pro Klafter zu 4 fl 30 xr nur
zu 4 fl 6 xr, also einen Sechsbätzner weniger berechnet wurde.
Deshalb musste entweder eine Erhöhung des Quantum Holz oder eine
Geldentschädigung eintreten. Die ministerielle Verfügung wurde
durch das Großh. Direktorium des Oberrheinkreises vom 8. Juli
1822 N° 13349, vermittelt durch das Erzb. Dekanat Breisach, dem
kathol. Pfarramt Eschbach mitgeteilt. Daher wird dotationsmäßig
statt der in der Dotationsurkunde von 1821 Summe von 321 fl 26
xr von dort ab 321 fl 26 xr + 9 fl 36 xr = 331 fl 2 xr an Geld
gegeben = 567 M 49 Pfge.
So berechnete sich das Einkommen des Pfarrers Eschbach:
| im Interkalar-Jahr 1859 in seinen Einnahmen
auf …………………………. |
1526 fl |
„
„
„
1881 „ „
„
„
………………………….
|
2752 M 78 d |
an Lasten gehen ab i. J. 1881 …
|
- 115 M 30 d |
|
2637 M 48 d |
| Nach der definitiven Besetzung ergeben sich
folgende Einkommens-Berechnungen: |
|
| Im Jahr 1882 war die Einnahme, incl.
Kirchspielmatte etc. ………………. |
2705 M |
„ „
„
„ die Ausgabe-Last
………………………………………....
|
- 177 M |
| bleibt
Rest: |
2527 M |
| Im Jahr 1883 waren die Einnahmen
………………………………… |
2787 M |
| „
„
„
„ die
Lasten …………………………………….. |
- 175 M |
bleibt Rest:
|
2612 M |
| Im Jahr 1884 waren die Einnahmen
…………………………………. |
2893 M |
| „
„
„
„ die Lasten ……………………………………… |
- 183 M |
| bleiben … |
2709 M |
Im Jahr 1885 waren die Einnahmen
…………………………………
|
3147 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 151 M |
| bleiben … |
2996 M |
Im Jahr 1886 waren die Einnahmen
…………………………………..
|
2942 M |
„
„
„
„ die Lasten
……………………………………….
|
- 181 M |
bleiben …
|
2761 M |
| Im Jahr 1887 waren die Einnahmen
………………………………….. |
2983 M |
| „
„
„
„ die Ausgab-Lasten
…………………………….… |
- 174 M |
bleiben …
|
2809 M |
| Im Jahr 1888 waren die Einnahmen
………………………………… |
2570 M |
| „
„
„
„ die Lasten ……………………………………… |
- 163 M |
| bleiben … |
2407 M |
| Im Jahr 1889 waren die Einnahmen
………………………………… |
2480 M |
„
„
„
„ die Lasten ………………………………………
|
251 M |
Es bleiben …
|
2228 M |
Im Original
Seite 91
|
|
| Im Jahr 1890 waren die Einnahmen
………………………………… |
2805 M |
| „
„
„
„ die Lasten ………………………………………
|
- 103 M |
| bleiben … |
2701 M |
| Im Jahr 1891 waren die Einnahmen
………………………………… |
2881 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 159 M |
bleiben …
|
2722 M |
Im Jahr 1892 waren die Einnahmen
…………………………………
|
2917 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 86 M |
bleiben …
|
2831 M |
Im Jahr 1893 waren die Einnahmen
…………………………………
|
2784 M |
„
„
„
„ die Lasten ………………………………………
|
- 128 M |
bleiben …
|
2656 M |
Im Jahr 1894 waren die Einnahmen
………………………………….
|
2649 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 136 M |
bleiben …
|
2513 M |
Im Jahr 1895 waren die Einnahmen
………………………………….
|
2490 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 231 M |
bleiben …
|
2259 M |
Im Jahr 1896 waren die Einnahmen
………………………………….
|
2812 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
145 M |
bleiben …
|
2667 M |
Im Jahr 1897 waren die Einnahmen
………………………………….
|
2514 M |
„
„
„
„ die Lasten
………………………………………
|
- 144 M |
bleiben …
|
2370 M |
Im Jahr 1898 waren die Einnahmen
………………………………….
|
2408 M |
„
„
„
„ die Lasten
…………………………………………
|
- 171 M |
bleiben …
|
2236 M |
Beim Schluss des Jahrhunderts im Jahr 1899 ergaben die
einzelnen Einkommensteile folgende Beträge:
I. Die Geld-Kompetenz
Die ursprüngliche Dotation 321 fl 26 xr mit
Holzaufbesserung 9 fl 36 xr zusammen
331 fl 2 xr =
……………………………………………………….........................567 M 49 d
pro 23.Oktober 1898/99 in Quartal-Raten zu je
141,87 M.
II. Frucht-Kompetenz
in folgenden Quoten: Weizen: 1128 28 kg
Roggen: 519 72 kg
Gerste: 461 46 kg
1. Quartal pro 23.10 1898/22.1.1899:
Weizen zu 100 kg à 18,71 M
1128 28 kg : 4 = 51,65 M
Roggen je 100 kg à 14,94
M
519,72 kg : 4 = 19,41 M
Gerste je 100 kg à 15,07
M
461,46 kg
: 4 = 17,38
M
= ................................88 M 44 d
2. Quartal pro 23.1./22.4.1899:
Weizen: à 17,82 M = 50,26 M
Roggen: à 14,56 M = 18,92 M
Gerste: à 15,53 M = 17,92 M
=
......................................................................87
M 10 d
3. Quartal pro 23.4./22.7.1899:
Weizen: à 17,16 M = 49,64 M
Roggen: à 14,62 M = 19,00 M
Gerste: à 15,75 M = 18,17 M
=
..................................................................86
M 81 d
4. Quartal pro 23.7./22.10.1899:
Weizen: à 17,34 M = 48,51 M
Roggen: à 14,68 M = 19,07 M
Gerste: à 15,69 M = 18,17 M
=
..................................................................86
M 08 d
915 M 92 d
Im
Original Seite
92
III.
Weinkompetenz
pro 23. April 1898/99, - in Geld vergütet nach dem Marktpreis im
Durchschnitt :
a. Pfarrei II. Kl. 1110,37 Liter, Hltr à 37,50 M (lt.
Zähringen &
Herdern) = 416,39 M
III Kl. 554,87
„ „ à 31,00 M
(lt. Opfingen & Waltershofen) = 172,00 M
...........................................................................588
M 39 d
b. Messwein I. Kl. 138 76 „
„ à 46,40 M (lt. Schallstadt & Wolfenweiler)
II. Kl. 138 76 „ „ à 37,50 M (lt.
Zähringen & Herdern) 172 M
welche nicht zum Pfarreinkommen zählen.
IV. Holzkompetenz
fällig pro 23. April 1898/99
Hartholz: 69,31 Ster Schichtholz I. u. II. Kl. und 24
Ster Prügel, sog. ‚Rollen’ I Kl.
lt. Erlass Gr. Domän. Direkt. Karlsruhe vom 4. Mai 1894 N° 983
statt in den
entfernten Waldungen der Gemarkung St.Peter in Geld nach den
Durchschnitts-
preisen der Jahre 1890/93 mit
.....................................................................681
M 42 d
Desgleichen Vertrag vom 20. Oktober 1896, genehmigt von
Gr. Domänen-Direktion Karlsruhe d. d.
10. November 1896 N° 23267 bis auf Weiteres vorbehaltlich
jederzeitigen Widerrufs.
V. Stroh-Kompetenz
fällig je 25. Dezember pro 23. Oktober 1898/99
300 Bund à 18 Pfund = 54 Zentner à ………………………………………………...........
M d
VI. Pfarrgüter
(verpachtet bis 1. November 1899. – Pachtzins
fällig 1. November)
1. Pfarracker am Reckenberg (3 Juchert – laut
Kataster-Vermessung 103 ar
49 Meter), verpachtet an Theres (bzw. Otto)
Helmle um..................................... 30 M – d
2. Pfarrmatte am Reckenberg (2 Jauchert – laut
Kataster-Vermessung 72 Ar
26 qm), verpachtet an Theres Helmle
um...........................................................100
M – d
3. Hagebühl-Matte im Wolfsgrund (1 Jauchert 1Vrlg 25
Ruthen – laut Kataster-
Vermessung 65 Ar 87 Meter), verpachtet an
Philipp Geggis um .........................12 M – d
4. Mönchs-Matte in Rechtenbach (1 Jauchert 35 Ruthen –
laut Kataster-Ver-
messung 38 Ar 92 Meter), verpachtet an Joseph
Rombach um...........................25 M – d
5. Grasfeld um Kirch- und Pfarrhaus (1 Vrlg 45 Ruthen 66
Fuß – laut Kataster-
vermessung 11 Ar 90 Meter), verpachtet an
Pius Feser gg. Bach um ...................3 M – d
(die Kirchspiels- oder Brogli’s
Pfarrmatte zählt nicht zu den Pfarrgütern
(1 Jauchert 1 Vrlg u. 67 Fuß – laut
Kataster-Vermessung 49 Ar 7 Meter),
verpachtet an Konrad Rombach um 90 M,
belastet mit 5,80 M und 51,43 M
= zusammen 57 M 23 d) (der Hausgarten = 10 Ar
19 Meter).
VII. Kapital-Zinse
Das Pfründ-Kapital mit 2117 M, angelegt bei kath.
Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe
zu 4 %; fällig 23. Oktober und 23. April mit je 42 M 35 d, im
II. Semester abzüglich
35 M für Hag-Provisorium
....................................................................................49
M 70 d
VIII. Staats-Dotation
als Aufbesserung in 4 Raten je 41 M 75 d
..........................................................167 M
– d
Summa
Im
Original Seite
93
IX. Anniversar-Gebühren
1. Allgemeiner Religionsfond in Freiburg pro 1. Novbr.
1898/99 = 4 fl = 6,86 M
2. Kirchenfond in Eschbach pro 1899 (Kalenderjahr)
=
22,92 M
3. Kapellenfond in Stegen pro 1899
19,68 M
4. Mesnerhaus-Baufond in Eschbach pro
1899
13,00 M
Summa =
gestiftete
Jahrtage...........................................................................................62
M 46 d
Gesamt-Einkommen pro 1899 …………..
M d
Lasten
gehen
pro 1899 in Abzug:
I. Gebühren
1. An Mesner u. Ministranten aus dem Zins-Erträgnis zweier Jahrtag-Stiftungen
(O. Z. 55 des Hauptausweises) für Andres
Vogt und
Christian Rombach je 2 x 30 d für
Mesner u. 2 x 14 d für die
Ministranten, also für 1899 60 + 28 d =
...................................... 0,88
M
......................................0 M 88 d
(2. Pfr. Brogli’s Stiftung auf das Erträgnis der
Kirchspiel-Matte:
Celebrans 2 M , Organist 1 M, Mesner 1 M,
Sänger 1 M, Mini-
stranten 40 d, Calcanten 40 d = zusammen 5 M
80 d, nebst 51 M
43 d an die Kirchspielkasse abzugeben =
zusammen 57 M 23 Pf)
II. Staats-Steuer
a. Eschbach
1. Grund- und Häusersteuer (à 15 d) aus 16350
Kapit. pro Dezbr.1898/99 ........24 M 53 d
2. Einkommensteuer (à 2,50 d) aus 1350 M pro Dez.
1898/99
............33 M 75 d
3. Kapitalrentensteuer (aus 82 M
Jahresrentenkapital 1640 o.. pro 1899 ...........1 M
64 d
b. Stegen
Grundsteuer für Mönchsmatte (à 15 d) aus 260
M für Dez. 1898/99....................0 M 39 d
............60 M 31 d
III. Gemeinde-Umlage
a. Eschbach
1. aus Grund- und Häusersteuer (à 58 d) aus 1950 M
(ohne Pfarrhaus) für 1899.....11,31 M
2. Einkommensteuer (à 100 Kap. = 1,74 M) aus 1350 M
pro 1899 ...........................23,49 M
3. Kapitalrentensteuer
b. Stegen
aus Grundsteuer (à 47 d) aus 40 M für
1899
.............................................0,19 M
IV. Provisorien
Vom 15. Oktober 1893, vom Drahthag um das Grasland zwischen
Rathaus
und Pfarrhof; ursprünglich 532 M, jährlich 35 M zu zahlen nach
Abzug
von 4 ½ % Zinsen. – An kath. Pfarrpfründkasse
35,00
M
................................................35 M – d
V. Bauschilling
Jährlich 11 fl = 18 M 86 d für 1899
...................................18,86
M..................................................18 M 86 d
Gesamt-Lasten pro 1899
…………......
Summa = Reines Einkommen pro 1899:
……………
Im
Original Seite
94
Noch einige Nachträge und Erläuterungen zum
Pfarreinkommen
Auf einem Aktenstück, Bittgesuch des Pfarrers O. Brogli, wird
erwähnt, dass bei Errichtung der Pfarrei Eschbach im Jahr 1789
keine bestimmte ‚Jahres-Kompetenz’ ausgeworfen, sondern
Pfarrgeistliche in allen Bedürfnissenauf das Kloster angewiesen
sei worden. Von dort erhielt der erste Regularpfarrer von Zeit
zu Zeit das Nötige an Victualien, Geld und Kleidung; das Futter
für eine Kuh wurde Demselben gleichfalls jährlich nach Bedürfnis
zugeführt und zwar von St.Peter herab. Ein einziges Mal, so
berichtet das mit Bleistift geschriebene Konzept, wurde auf
Befehl des Abtes Ignaz das Heu aus der sogenannten Mönchsmatte
von Rechtenbach her überbracht.
(Fach XX a)
Nach Bemerkungen in einzelnen alten Notizen hatten die
Seelsorgsgeistlichen hier auch zuweilen ein Klosterpferd im
Stall stehen, um desto leichter und schneller nach St.Peter in
das Kloster zu kommen. Heute noch ist im Stall ein sog.
Rossstand nebst 3 anderen für Küche. In Pfarrei-Fassionen von
1845 u. 1855 wird noch ein Dienstpferd erwähnt, allein
die Revision bemerkt, dass dieses abgelöst wurde in Geld durch
Beschl. Großh. Dreisamkreises vom 2. August 1821 N° 1743.
Im Jahre 1837 wurde das sog. Sägemättchen in St.Peter,
vom Kloster dort noch herstammend, um 3355 fl verkauft, im
Flächeninhalt von 1 Jauchert 348 Ruthen, und zwar in 3
Abteilungen innerhalb 28 Grenzsteinen; N° 1 oberer Teil: 2 Vrlg
75 Ruthen, N° 2: der mittlere: 3 Vrlg 29 Ruthen und der 3. Teil,
der untere: 1 Vrlg 64 Ruthen an Benedikt Kreuz, Müller in
St.Peter. – Dafür wurde hier für die Pfarrei angekauft am
Reckenberg: 3 Jauchert Bergfeld und 2 Jauchert Matten um die
Summe von 2300 fl mit Genehmigung Großh. Minist. d. I. d.
d. 1. September 1837 N° 11586 und Erzbischöfl. Ordinar. d. d. 9.
Juli 1837. – Der Güterankauf wurde genehmigt unter dem 12.
Januar 1838 von Kirchenobrigkeit und unter dem 23. Januar 1838
N° 1284 von staatlicher Seite (Pfarrarchiv XIV). Die 900 fl
wurden zum Pfründvermögen geschlagen, welche am Kauf und
Verkauf gewonnen wurden. Vorhanden waren nur 150 fl als Pfarrfond,
herdatierend vom Verkauf eines Teiles des ‚Pfarrwiddums’ zur
Erbauung eines neuen Schulhauses zu Eschbach im Jahr 1822. Nach
der Fassion vom Jahr 1855, aufgestellt unter Pfarrer Engler,
enthält die Pfarrei an
.......................................................................Pfründvermögen
1050 fl
(vgl. Seite 1 – Fach XII a); der kleine Rest wurde zur Tilgung
des auf dem Reckenberg haftenden
Freiherrlich von Neven’schen Bodenzinses verwendet. – Zu dieser
Summe von 1050 fl kam
im Jahr 1881 eine Stiftung von 2 Anniversar-Messen
mit................................................................................................100
fl
nämlich für Andres Vogt eine und für Christian Rombach eine, so
dass von da das Pfründvermögen in Kapital......... 1150 fl
= 1885 M 72 d. – Hiervon waren im Jahr 1892 bei der katholischen
Im
Original Seite
95
Pfarrpfründkasse 514 M 29 d angelegt und in 9
Bad. Staatsobligationen zu je 100 fl die übrige Summe. – Auf
Verfügung kathol. Oberstiftungsrats vom 16. September 1892 N°
17791 wurden diese Obligationen verkauft und durch den erhöhten
Kurswert Gewinn gemacht, zu welchem durch Beschluss kath.
Oberstiftungsrats vom 8. Juli 1898 N° 15566 noch der
Kaufschilling für den Bauplatz des Mesner- und Schwesternhauses
mit 30 Mk kam, so dass vom Jahr 1899 an das ganze
Pfarrpfründkapital auf
..........................................................................................................................................2117
M 76 d
gestellt ist, zu 4 % bei der kathol. Pfarrpfründkasse in
Karlsruhe angelegt; desgleichen kam wahrscheinlich zum Pfarrfond
die Ablösungssumme für das Dienstpferd, wie viel aber hierfür,
findet sich in den hiesigen Akten nicht.
In Geld erhielten die protestantischen und kathol. Geistlichen
auch Zuschüsse durch die sog. Staatsdotation seit 1876.
– Allein 6 Jahre lang bis 1882 nur die Protestanten, weil man
vom Erzbischof einen Eid verlangte, dass er alle staatlichen
Gesetze (‚Kulturkampf-Gesetze’), also auch die noch zu
schmiedenden Ketten der kirchlichen Knechtschaft anerkenne. 1882
fielen teilweise die Fessseln dadurch, dass eine größere Anzahl
mutiger katholischer Abgeordneter in die Bad. Kammer gewählt
wurden. Diejenigen kathol. Geistlichen, welche als definitive
Pfarrer weniger als 1600 M haben, wurden auf genannte Summe
aufgebessert. Die, welche mehr als 1600 M, aber weniger als 1800
M auf diese Summe und welche weniger als 2200 M auf letzteren
Betrag (die protestantischen erhielten bis zu 3400 M, Einzelne
sogar bis zu 4000 M aufgebessert, nebstdem auch noch, ohne
Steuer und Abgaben zahlen zu müssen. Der evangelische
Oberkirchenrat zog nämlich alle Pfarrgefälle in seine
Zentralkasse zu Karlsruhe, zahlte dann alle Steuern und Abgaben,
und dann erst teilte er die Quoten an seine Pfarrer aus, aber
bis zur gesetzlich fixierten Höhe). – Der Pfarrer in Eschbach
erhielt laut Beschluss Kathol. Oberstiftungsrats Karlsruhe d. d.
28.11.1882 N° 22634 incl. Provisorium-Quote von 30 M
jährlich....................197 M
und nach Tilgung des Hag-Provisoriums von 1887 an
....................................................................................................167
M
Die für Baden bewilligten 200000 M der Katholiken wurden nicht
ganz in Anspruch genommen; die Prostestanten aber, wiewohl ca.
1/3 weniger Pfarrer, reichten mit ihren jährlichen 200000 Mk
nicht aus und erhielten noch jährlich 50000 M dazu, von wegen
der badischen wohlwollenden Parität. - Der namhafte Teil,
der nicht zur Auszahlung bei den Katholiken kam, wurde erst seit
1891 in Empfang genommen. – Nach dem Kammerbeschluss vom 21. Mai
1898 sollen von 1900 an für jeden Teil 225000 M ausbezahlt
werden an Beide wieder gleich, wiewohl es 781 katholische und
nur 385 evangelische Pfarreien gibt. – Allein ein solch
ungerechtes Maß ist in unserem Großherzogtum ganz üblich; so
sollten seit 1820 jährlich 8000 fl bezahlt werden für ein
Demeriten-Haus, aber seit 79 Jahren kein Pfennig weder für ein
Demeriten- noch Emeriten-Haus; ein ungerechter Gewinn von fast
80 x 8000 fl = über 1096.960 Mk.
Im
Original Seite
96
Ferner geht noch in Geld ein, was Stolgebühren angeht,
jedoch wenig, weil die Seelenzahl der Pfarrei nicht einmal auf
600 kommt, somit wenige Casualfälle verhältnismäßig vorkommen,
jedoch werden so viele Sacra während des Jahres bestellt, dass
gewöhnlich eine Anzahl von Stipendien an kirchl.
Anstalten, Klöster u. dergleichen abgegeben werden mussten. Das
einfache Stipendium beträgt, wie in unserer Diözese üblich, eine
Mark. – Seither werden Stolgebühren gereicht:
| a. |
Für 1 hl. Messe in Eschbach, ohne
Tumba und ohne Verkündung |
1 M – d |
|
bei bestellten hl. Messen, die zu
verkünden sind, noch für Mesner 20 d
und für die Ministranten 10 d (2 x 5 d), also
zusammen 1 M 30 d
Bei bestellten hl. Messen in der Kapelle zu
Stegen oder auf dem
Lindenberg, kommt noch 1 M Ganggebühr dazu
=
|
2 M – d |
| b. |
Bei Hochzeiten:
Für eine bestellte hl. Messe
(weil ehemals Opfergang war)
Für ein
bestelltes hl. Amt
nebstdem für
Verkündung 1 M, Brautexamen 1 M, Trauung 1 M =
(Uralter Gebrauch
ist, dass der functionierende Geistliche von der Braut
ein
Taschentuch erhält, beim Aufzeichnen in der Sakristei
nach dem Trauakt.)
|
1 M 50 d
2 M – d
3
M – d |
| c. |
Bei Beerdigungen:
Für das Leichenbegängnis, sei
es Kind oder Erwachsener
Für eine Nachhaltung hl.
Messe mit Opfergang und Tumba
Für eine Nachhaltung hl. Messe ohne
Opfergang, aber Tumba
Für eine Nachhaltung mit Seelenamt
ohne Opfergang, aber Tumba
Für eine Nachhaltung mit Seelenamt
mit Opfergang und Tumba
Für hl. Messen, die nachgelesen
werden ohne besondere Verkündung,
nur die gewöhnliche Gebühr von 1 Mk. |
1
M – d
1
M – d
1
M 50 d
2
M – d
1
M 50 d |
| d. |
Für Taufen, Versehgänge, Aussegnungen etc.
wird nicht dem Priester verabreicht. |
|
| e. |
An Ostern fer. II p. Pasch. werden die Beichtzettel
x) im Pfarrhaus durch den Seelsorgsgeistlichen,
als Attest für Empfang der österlichen Sakramente, in
Empfang genommen im Pfarrhaus
und zwar als Osteropfer für jeden Zettel der
Kommunikanten und zwar 5 Pfge,
was so durchschnittlich bei ca. 350 Kommunikanten der
Pfarrei 15 – 16 Mk abwirft. – |
15
– 16 Mk |
| f. |
Bei Auszügen aus den Kirchenbüchern
wird für einen Taufschein 50 Pfg, für Erbteilschein
1 M 50 d gegeben, desgleichen für Aufstellung eines
Stammbaumes, -
3 Bücher (Tauf-,Ehe- und Sterbbuch) nachzuschlagen = 3 x
50 =
|
1 M 50 d. |
(Eschbach
den 3.9.1899 G. Pfr.)
x) ‚Beichtzettels-Geld’ lautet etwas odiös. Deshalb verkünden am
Sonntag ‚Dom. in Albis’: - ‚Osteropfer abzugeben nach der Zahl
der Beichtzettel bzw. der Kommunikanten der einzelnen Familien’.
–
Im
Original Seite
97
Was den Competenz-Wein betrifft, so werden in den
Zehntablösungs-Akten angegeben (Pfarrarchiv XXV):
Wein 8 Saum (altes Maß) bessere Sorte =
II. Cl. = 7 Ohm 48 Glas
Wein 4 Saum (altes Maß) geringere Sorte = III. Cl. = 3 Ohm 524
Glas
Für die Frucht:
Weizen 9 Malter 714 Becher; Roggen
4 Malter 857 Becher; Gerste 4 Malter 857
Becher.
Die jetzt protestantische Pfarrei Wolfenweiler gehörte
vor Zeiten dem St. Ulricher Kluniazenser-Kloster und hatte das
Patronat über zahlreiche jetzt protestantische Pfarreien. Vor
ca. 200 Jahren wurde Wolfenweiler dem Benediktiner Stift
St.Peter incorporiert. – Zähringen gehörte dem
St.Märgener Kloster, und als in den Kriegszeiten das Kloster
niederbrannte, kam die Pfarrei Zähringen an das Kloster
‚Allerheiligen’, einem Filialstift von St.Märgen in Freiburg,
jetzt die Kaserne in der Herrenstraße neben dem Ezrb. Konvikt,
neuestens an die Stadt Freiburg als Gemeinde durch Kauf
übergegangen. (Auch das Wallfahrtsbild von St.Märgen wurde nach
‚Allerheiligen’ geflüchtet; als dann wieder Ruhe eintrat,
brachte man es wieder nach St.Märgen. Heute wird am 3. Sonntag
im Oktober das Fest Mariae-Einzug feierlich begangen).
– In Herdern kam ein großes Hofgut durch Kauf an das
Benediktiner Stift St.Peter, - ‚der Schöne’ genannt, am Rossberg
gelegen, aber im Besitze von Rebgeländen gegen das ‚Jägerhaus’
hinauf, jetzt die sog. ‚Rodeck’schen’ Reben, die den
‚Blutzehnten’ zu entrichten hatten. – Daher wohl auch die
Kompetenz-Orte für Weine (vgl. Universal-Lexikon von Baden –
Bibliothek von Max Graf v. Kageneck). (nachgelesen
4.9.1899)
Der Conventswald war ursprünglich ein großer
Wald-Komplex, welcher fast all die Waldungen gegen Glottertal
hinüber umfasste. Vom sog. Maierwald gab das Kloster ca. 1/5 ab
und behielt 4/5. An die Bauernhöfe, welche im Klosterwald ihr
nötiges Holz selbst schlagen und holen durften, aber ‚wüst
hausten’, wurden vom Kloster dann Parzellen vom Wald selbst
abgegrenzt und abgegeben als Privateigentum (‚Allmendswald’). Im
Maierwald behielt das Kloster den mittleren Teil, weshalb das
Ärar jetzt mit Maierbauer Schwierigkeiten mit Abfuhr des Holzes
hat. Aus dem ärarischen Conventswald sollen von 1875 - 1880 für
etwa 50000 – 60000 Mk Holz verkauft worden sein (nach Waldhüter
Rombach’s Aussage) (vgl. S. 187).
Dem Kloster in St.Peter wurden bei der Säkularisation an
Waldungen
weggenommen
ca. 1700 Morgen
in Eschbach der ‚Conventswald’
76 Morgen
in Eschbach der Maierwald ca.
24 Morgen
in Eschbach der Hagebühl
40 Morgen
zusammen 1840
Morgen
Vom Ärar dazugekauft wurde der Felixenhof hier
238 Morgen
und vom Klingeledobel (um 5500 M mit Haus im Jahr
1893)
4 Morgen
(In St.Peter wird an Holz-Kompetenz abgegeben:
als Pfarrholz 30 Klafter, nämlich Scheitholz I. u. II.
Kl. (buch. 52 32 Ster
Prügel buchen
8 Ster
tannenes
Scheit
52 32 Ster
Prügel
8 Ster
120 64 Ster)
Mesner-Holz 6 Klafter
buch. Scheit I. u. II. Kl.
10 Ster
Prügel
1 66 Ster
tannenes Scheit I. u. II. Kl.
9
Ster
Prügel
2 66 Ster
23 32 Ster
Im
Original Seite
98
Genauer die ärarischen Waldungen in der Gemarkung
Eschbach nach der Katastervermessung und nach dem Grundbuch der
Gemeinde aufgeführt, ergibt Folgendes:
A. Vom Kloster in St.Peter:
1. der abgetrennte ‚Maierwald’ hat
eine Fläche von............................8 ha 40 Ar 69 qm
2. der frühere ‚Conventwald’ incl. des
Anteils
3. vom Eschbacher ‚Allmend’-Wald und
4. ‚Hagebühl’, zusammen O. Z. 2, 3 u.
4 =.........................................40 ha 65 Ar 00 qm
zusammen
A........................................................
49 ha 05 Ar 69 qm
B. Durch Ankauf erworbene Grundstücke des
Großh.Domänen-Ärar:
1. im ‚Felixen-Hof’,
2. im ‚Klingele-Dobel’; O. Z. 1 u. 2
zusammen...................................94 ha 74 Ar 22 qm
mithin im
Ganzen.......................................................143
ha 79 Ar 91 qm
So ausgezogen aus dem Lagerbuch der Gemeinde Eschbach und dem
Grundbuch, aufgestellt nach dem Stand vom 2. Sept. 1896 in
Gemäßheit der landesherrl. Verordnung vom 11. Septber 1883
(Gesetzes- u. Verordgsbl. N° XX) – Nach dem alten, nicht so
genauen Maß umfasste A ca. 136 Morgen, B. ‚Felixe’ 238 Morgen
und Klingele’s 4 Morgen, zusammen 378 Morgen. Da, wo das
abgebrochene Haus des früheren Felixe-Hofes stand, ist der
ärarische Holzplatz für oben genannte Walddistrikte zur
Zeit.
Im Jahr 1835 wurde dem Pfarrer Dischler das Kompetenz-Holz im
Hochwald zu St.Peter angewiesen durch die Forstei. Der Pfarrer
legte Beschwerde beim Ministerium des Innern ein, und das Erzb.
Ordinariat unterstützte diese Bitte. Das Großh. Ministerium
verwarf die Beschwerde als unbegründet mit dem Hinweis, dass die
Dotations-Urkunde Solches freistelle und dass rein forsteiliche
Rücksichten zu walten haben. Das Erzbischöfl. Ordinariat
plädierte: - ‚Es könnte ja der Willkür eines Försters einfallen,
noch weiter weg das Pfarrholz anzuweisen, so dass der Holzertrag
ganz zu nichts würde’ (vergl. Pfarrarchiv Fach XII a).
Im Jahr 1880, noch in der Blüte des ‚Kulturkampfes’ des Staates
gegen die kathol. Kirche, wurde durch den Förster das Holz an
einen ‚fahrbaren Weg’, d. i. an den Weg zum Gabeldobel
gebracht, in Entfernungen, wie es gerade passte, nicht aber mit
dem übrigen ärarischen Holz auf den Holzplatzx). Bei der
Versteigerung wurde deshalb der Preis etwa um die Hälfte
herabgedrückt. Der Pfarrverweser G. steigerte es bzw. nahm es
mit Genehmigung Kathol. Oberstiftungsrat um den forsteilichen
Anschlag, 316 M 48 d, Prügel à 1 Ster 4 M und Scheit à 1 Ster 5
M, und verkaufte es wieder mit ziemlichem Profit an die
Eschbacher Bauern, stellte aber zugleich auch das Bittgesuch bei
Großh. Domänendirektion zu Karlsruhe, man möge das Pfarrholz
doch künftighin, wie seither mit dem anderen ärarischen Holz,
auf den ärarischen Holzplatz aufstellen lassen, was man dann aus
‚Billigkeit’-Rücksichten auch der Großh. Bezirksforstei Freiburg
anordnete.
(Eschb. d. 2.10.1899 W. G. Pfr.)
x) Das Ärar zahlt für Pfarrholz verbringen pro Klafter 4
M, für das Seinige auf dem Felixeplatz 6 M, - je 4 Ster kosteten
dazu 11 Mk Macherlohn (die Pfarrei hat keine
Kosten).
Im
Original Seite
99.
Auch die Holz-Ablösung wurde schon projektiert, und zwar
von Pfarrer Armbruster; allein zum Vorteil des Pfarreinkommens
wurde der Antrag durch Beschluss des Großh. Minister. des I. vom
21. Juni 1822 dahin gewendet, es sollen ihm 15 Klafter in natura
gegeben und 9 Klafter in Geld vergütet werden. Im Jahr 1837
machte Pfarrer Dischler den Vorschlag, Großh. Domänen-Ärar
möchte eine Parzelle des Maierwalds, nämlich 12 – 16 Morgen als
Pfarrwald abgeben. Mit Finanz-Dekret d. d. 7. Oktober 1836 wurde
erklärt, dass man hiezu nicht geneigt, aber zur Ablösung in Geld
bereit wäre. – (In einzelnen Pfarreien geschah die Ablösung
allein zum Schaden der Pfründen).
Ein immer noch kulturkämpferischer Förster brachte es dahin,
dass für 1893/94 das Kompetenz-Holz für Eschbach im ‚Hochwald’
zu St.Peter aufgesetzt werde, und als Pfarrer privatim bei
Einzelnen äußerte – ‚der Sägedobel wäre doch noch näher’
– und er dieses erfuhr, sollte es da aufgesetzt werden. – ‚wenn
nur nicht Eschbach’. Auf eine Eingabe wurde der
Durchschnittspreis der 3 letzten Jahre, also pro 1890/91, 91/92
und 1892/93, welcher bei der Versteigerung in Eschbach erzielt
wurde, dem Pfarrer bewilligt
mit.......................................................................
681 M 42 d
das Scheitholz zu 7 M 56 d und Prügelholz zu 6 M 56 d berechnet.
– Vom Hochwald herab wurde ein Verlust von ca. 200 Mk und vom
Sägedobel über Eschbach nach Freiburg ein Solcher von ca. 100 M
berechnet. – Der Verlust berechnete sich gegen den Preis bei
Privaten pro 1890/93 auf 48 Mk jährlich, auf dem Lagerplatz des
Hochwaldes wäre der Verlust gegen 180 – 200 M gewesen.
(Genannte Summe von 681 M 42 d wurde bewilligt durch Erlass
Großh. Domänen-Direktion Karlsruhe vom 4. Mai 1894 N° 9830.)
Für 1895 wurde das Holz wieder in natura vom ‚Felixeplatz’ aus
in Eschbach abgegeben und auf dem Privatwege des Ubeinkommens?
746 Mk erlöst von Holzhändlern; aber schon für 1896/97 probierte
die Forstei die Abgabe in Gemarkung St.Peter, und zwar im
Walddistrikt ‚Rohr-Allmend’ oder im ‚Bodenhurst’ oder im
‚Gschwanders-Dobel’ dort. – Auf Befragen beim Hausmeister
Philipp Hättich im Privatseminar, welcher das Holz für das
Seminar jährlich ankauft, wurden folgende Entfernungen bis zum
Pfarrhaus in Eschbach ermittelt:
beim ‚Rohr-Allmend’ ist der Holzlager-Platz vom
Klostergelände in St.Peter ¾ - 1 Stunde
entfernt und können von der Tiefe
aus bergaufwärts nur 3 Ster für 2 Ross geladen werden,
mithin bis herab an das Pfarrhaus
in
Eschbach..................................................................¾
+ 1 ¼ = 2 Stunden
beim ‚Bodenhurst’, gleichfalls ¾ Stunde, also bis
Eschbach
.................................................................…2
Stunden
beim ‚Gschwanders-Dobel’ vom Seminar ca. 1 ½ Stund
entfernt, gegen St.Märgen hin
gelegen, aufwärts bis zum
‚Hirzebiehl’ können nur 2 Ster für 2 Pferd geladen werden;
man muss oben abladen, dann
nochmals 2 Ster holen und die ersten 2 neu aufladenx).
(Berichtet durch Hausmeister
Philipp Hättich am 4. Novber 1896).
Pfarrer G. kehrte nunmehr zum ‚Aversum für unbestimmte Zeit’
zurück im Betrag von 681 M 42 d, wiewohl die Holzpreise stiegen
und in den Eschbacher Walddistrikten Holz zum Schlag kam. Pfr.
G. beabsichtigte, zuerst die neue Aufbesserung von 1900 an
abzuwarten.
(Eschb. d.
6.10.1899 G. Pfr.)
x) Also bis zum Pfarrhaus in
Eschbach 1 ½ + 1 ¼ Stund = 2 ¾ Stund.
Im
Original Seite
100
Besetzung der Pfarrei
Das Besetzungsrecht der Pfarrei Eschbach, Dekanat Breisach, kam
urkundlich dem Benediktiner-Stift St.Peter zu, und es wurde auch
bis zur Auflösung des Klosters ausgeübt. Allein eben deshalb
spricht nun die Großh. Regierung das Patronats-Recht an, während
die kirchlichen Behörden die freie Collatur des Bischofs
verlangen, so wie der Fürstabt zu St.Peter ein bischöfliches
Verleihungsrecht besaß, das ganz frei war. – Die Pfarrei
Eschbach zählt deshalb zu 132 Pfarreien der Diözese, wo das
Besetzungsrecht strittig ist. Die beiderseitigen Commissäre
einigten sich auf eine sog. ‚Terna-Besetzungsweise’, nach
Vereinbarung zwischen dem Erzbischöfl. Stuhl und der Bad.
Regierung vom Jahr 1861 Abs. VI. – vorbehaltlich aller Rechte
des päpstl. Stuhles.
Der Modus der Besetzung ist folgender:
Die Bewerber reichen ihre Bittgesuche nebst Zeugnissen an die
Großh. Regierung ein, welche jene Bewerber, die in bürgerlicher
oder politischer Beziehung persona minus grata sind, von der
Liste streichen kann. Die so reduzierte Liste reicht die Großh.
Regierung an das Erzbischöfl. Ordinariat ein, welches dann aus
der Zahl derer, die stehen geblieben sind, drei auswählt und
diese der Großh. Regierung vorschlägt, von welchen dann der
Landesfürst, also Großherzog selbst, Einen Designiert, - also
aus dreien die Designation, daher ‚Terna’-Modus der Besetzung
(vgl. Heiner’s Erl. I. Aufl. pag. 48).
Nachträge:
Was die Investituren angeht, stimmen wir dem Vorschlag
zu, keine weltliche Feier (Essen im großen Maßstab u. Trinken
etc.) zu halten, sondern wie in Freiburg am Münster die
Installationen der Domkapitulare geschieht; vereinzelt kommt es
vor, dass die Investituren am Sonntag gehalten werden – wo man
Solchem ausweichen kann. – Pfr. Gustenhoffer hielt seine
Investitur am Donnerstag den 5. Dezember, sie kostete im
Ganzen: 280 Mk, es waren 34 Personen (Geistliche,
Gemeinde- und Stiftungsräte von Stegen und Eschbach, - 3
Schützen für die Böller und 2 Personen, welche die Kirche und
das Löwenwirtshaus zierten). Das Essen kostete 180 Mk, Wein u.
Brot: 78 M 38 d, Bier: 6 Mk; 180 Schulkinder von Eschbach und
Stegen erhielten ein Jedes einen Weck für 10 d.
Im
Original Seite
101
Pfarrgüter
Die ursprünglichen Güter der Pfarrei sind vor Allem
1.) der vom Kloster anno 1787 angekaufte und der Pfarrei
zugeteilte Kirchen- und Pfarrhaus-Bauplatz mit dem angrenzenden
Grasplatz (vergl. pag. 92), wozu aber auch der vor dem
Kirchenportal sich befindende Kirchenplatz gehört, dann die
Bauplätze des Schulhauses, des Rathauses und vom Eckgrenzstein,
wo die Türe zur Waschküche des neuen Schwesternhauses führt, in
schiefer Richtung am Eck des Rathauses vorbei zum Bach. Hinter
dem Garten des jetzigen Schulhauses führte ursprünglich ein
einfacher Steg zur Kirche und zum Maierhof. Nach Erbauung des
Schulhauses rückte man die Brücke vor.
Während die andern Pfarrgüter alle unweigerlich den Eintrag ins
Grundbuch der Gemeinden Eschbach und Stegen erlangten, tat gegen
den Kirchen- und Pfarrhaus-Platz incl. Grasfeld die Großh.
Domänen-Direktion als Vertreterin des Gr. Ärars Einsprach, dass
das Eigentums-Recht nicht der Pfarrei Eschbach, sondern dem Gr.
Ärar zustehe als Nachfolger des Rechts des Klosters in St.Peter.
Es existiert aber für den Ärar tatsächlich kein Rechtstitel.
Irrgeführt hat ein Geometer bei der Kataster-Vermessung unter
dem 2. September 1896 in das Lagerbuch das Gr. Ärar eingetragen.
Bezüglich dieses Grundstückes N° 1 besteht das Realrecht, eine
Brunnen- bzw. Wasserleitung zu legen und zu unterhalten durch
die Wiese des Maierbauern, Grundstück 4 (vgl. Pfarrbrunnen, Fach
IX b).
Der ursprüngliche Bauplatz vom Jahr 1787, den das Kloster
kaufte, hatte einen Flächeninhalt von 1 Jauchert 42 Ruthen und
48 Schuh und kostete die Kirchspielgemeinden 200 fl und das
Kloster 811 fl excl. der aufgelaufenen 3 % Zinsen von 2 Jahren.
Es quittierte dem Kloster der damalige Bauer vom Dingel (=
Maier)-Hof namens Joseph Pfister d. d. 7. Oktober 1789
(Kataster-Vermessung: 41 Ar 49 qm).

Plan
von 1785 x) |
(Scala von 100 Ruthen zu 10 Wienerschuh)
Bildunterschrift: Th. Walz Geometer
1785 Siggingen
‚Plan über die Vogtey Eschbach, so zu der Herrschaft
St.Peter gehörig’ Erläuterungen unter der Karte:
x) aus dem Gemeinde-Archiv zu Eschbach
Das rot ? Bezeichnete ist seit 1784 dazu gekommen, i. e.
Kirche u. Pfarrhaus seit 1789, Schulhaus seit 1821,
desgl. der rot ?… bezeichnete Weg mit Brücke,
Gottesacker – und dann noch die Schmiede, seit 1899
Mesner- und Schwesternhaus. Neuer: 1. Kirche mit
Pfarrhaus, - 2. Gottesacker, - 3. Schmiede, 4. Schulhaus
-, 5. Rathaus; - neuestens: 6. Weg u. Mesner- und
Schwesternhaus Alt: 7. Maierhof, - 8. Beh-Wirtshuesle, -
9. Zipfelhof (‚Behn-Scheuer’ jetzt); - 10. Peterhof. |
Im
Original Seite
102
Nach den einzelnen Teilen des Grundstückes, im Grundbuch als N°
1 bezeichnet, ergeben sich nach der Kataster-Vermessung folgende
Flächen:
1. Hofraithe, auf welcher Pfarrkirche und Pfarrhaus nebst ‚Alte
Mesnerei’, Scheuer u. Stallung steht 19 Ar 40 qm
2. Hausgarten
mit...................................................................................................................................10
Ar 19 qm
3. Grasland u. zwar a zwischen Stall u.
Weg...........................................................................................3
Ar 07 qm
dito
b zwischen Hofmauer u. Rathaus
..........................................................................1
Ar 71 qm
dito
c zwischen Bach u. Kirche u. um Garten u.
Pfarrhaus............................................7 Ar 12
qm
Summa...........................................41 Ar 49 qm
Allein es muss die ursprüngliche Fläche doch noch größer gewesen
sein, weil die oben genannten Flächen, die von der Pfründe
(Widdum) an die Gemeinde verkaufte Baufläche zum Schulhaus und
Schulgarten nebst Rathaus und dem Kirchenplatz vor dem Portal,
nicht in sich schließen, wiewohl sie doch als zum Pfarrwittum
gehörend angesehen u. derart behandelt wurden.

|
Plan N° 1 (Grundstück v. 1-7) der
Kataster-Vermessung von 1896: Maierhof oder Dinkelhof
(Maßstab 1 : 2000)
Erläuterungen:
1. Pfarrhof;
2. Kirche;
3. Kirchhof;
4. Maierhof;
I. Wohnung;
II. Ökonomie;
III. Schweinställe;
IV. Stöckle;
V. Keller;
VI. Garten |
Das Großh. Domänenamt Freiburg in seinem Bericht an Großh.
Domänendirektion Karlsruhe vom 5. Januar 1899 N° 4382/4512, das
Eigentumsrecht und Eintrag ins Grundbuch der Gemeinde Eschbach
betreffend, berichtet nach einem sich dort befindlichem
Aktenstück, d. d. 11. September 1787 sei der vom Kloster
gekaufte Bauplatz im Maß von 1 Jauchert 42 Ruthen und 48 Schuh
dem Maierbauer Joseph Pfister abgekauft worden als
Kloster-Eigentum mit einem Dominium Directum, ausgelohnt am 17.
Juni 1794 (Pfarrarchiv XIV). – Damit aber konnte das
Benediktiner-Stift doch der Pfarrei als Solcher das Eigentum –
‚Dominium perfectum’ – übertragen; sicher aber ist, dass die
Kirchspielgemeinden dem Kloster in St.Peter kein Eigentumsrecht,
dagegen aber der Pfarrei Eschbach, einräumen und auch kein
Geschenk mit einem Bauplatz machen wollten; die Pfarrei Eschbach
ist gewesen und blieb der akzeptierende Teil. – Durch den
Einspruch des Großh. Ärars bzw. Domänendirektion als Vertreterin
bleibt bis jetzt der Status quo ante, i. e. das Eigentumsrecht
von Grund und Boden, und somit auch der Gebäulichkeiten (Kirche,
Pfarrhaus u. Ökonomie) in suspenso. – (So auch der Erlass kath.
Oberstiftungsrat vom 16. Jan. 1899 N° 1585) –
(Eschb. 21.10.1899
G. Pfr.)
Im
Original Seite
103
Der Pachtzins des Graslandes war seither für die Fläche
a u. b und das Stück an der Mauer des Stalls, der Scheuer,
Mesner- Pfarrhaus und um die Gartenmauer bis zum südlichen
seither jährlich 6 Mk und das Stück zwischen dem Bach um 3 Mk,
mithin zusammen 9 Mk; für künftig fällt a mit 3,07 qm weg, wo
das Mesner- u. Schwesternhaus steht, weshalb 6 Mk genügen für a,
b und c zusammen.
Zum Grundbuch wurde noch beim Kaufvertrag unter Ziffer 3
und oberhalb Ziffer 4 eingetragen, dass der Weg und die Einfahrt
zum Hoftor des Pfarrhauses und dem Pfarr-Ökonomiegebäude sowie
auch der Weg zwischen dem Mesner- und Schwesternhaus und dem
Pfarrökonomiegebäude beiden Teilen, der Pfarrei und dem
Mesnerhaus zur Benützung das Recht verbleibt.
(Eschb.
22.10.1899 G. Pfr.)
2.) Die ‚Mönchs-Matte’
im Rechtenbach hatte einen Flächeninhalt von 1 Jauchert
35 Ruthen oder genau nach der Kataster-Vermessung von 38 Ar 92
qm. Ursprünglich war diese Matte ein ganzer Wiesen-Komplex von
12 Jauchert. Anno 1806 wurde dieser vom Kloster um 3000 fl
verkauft, aber bald darauf wurde durch den Abt obiger kleine
Teil um 250 fl wieder gekauft. Die Matte ist eben sumpfiges,
binsiges Moosfeld mit Lett- und Leimenboden, weshalb
eine Ziegelhütte in der Nähe existiert; Pfarrer Brogli klagte,
dass das Vieh von diesem Futter erkranke, wenig und schlechte
Milch gebe, weshalb er 11 Jahre lang sein Futter von St.Peter
bezog; auch in einem Bericht an die Großh. Regierung zu Freiburg
beklagt er sich, dass seine Kühe zu Grund gerichtet würden. –
Pfarrer Blank erhielt Jahre lang keinen Pachtzins und
wiewohl er selbst Ökonomie durch seine beiden, die ländlichen
Arbeiten gewohnten Schwestern betrieb, nahm er das Erträgnis der
Mönchsmatte ein zum eigenen Verbrauch. Pfr. G. verpachtete die
Matte an den Heiligenfondrechner, hiesiger Mathisebauer; dieser
führte alljährlich natürlichen oder künstlichen Dung darauf, im
ersten Jahr für 48 Mk in der Falkensteig angekauften Dung und
erzielte ein Einträgnis, so dass er zur Zeit 25 Mk Pachtzins
zahlt. Pfr. Blank erhielt längere Zeit gar keinen
Pachtschilling.
Im Grundbuch der Gemeinde Stegen ist diese Matte
eingetragen Bd. IV N° 11 Seite 52 vom Jahr 1898 als Grundstück
N° 106.
3. ‚Hagebühl-Matte’
Den Namen dieser Matte, seit Klosterzeit und in der
Dotations-Urkunde so genannt, ändern zu wollen, ist so
unverständig und gefährlich, als wenn ein erbberechtigter Mensch
willkürlich und ohne die gesetzlichen Normen zu beobachten,
seinen Familien- und Taufnamen ändern wollte. Diese Matte heißt
eben die ‚Hagebühl-Matte im Wolfsgrund’.
Der Flächeninhalt ist nach altem Maß: ein Jauchert ein
Vierling und 25 Ruthen, laut Katastervermessung: 65 Ar 87 qm. –
Im
Original Seite
104
An den Wolfsgrund stoßt an der sog.
‚Vetterdobel’, so genannt, weil der Besitzer des Hauses ‚Vetter’
hieß, so wie später Theodor Klingele 1880 dasselbe innehatte
samt einiger Äcker und Wiesen und einem Stückchen Wald, welches
er 1892 an den Gr. Ärar um 2500 M verkaufte; dessen Haus wurde
zum Abbruch für 200 M an den Pfisterbauer Bernhard Steiert
verkauft. Theodor Klingele kaufte dann im Rechtenbach den oberen
Teil des ‚Tomeshofes’ nächst dem Lindenberg um 10000 Mk und
steckt nun arg in Schulden. Er war als nächster Nachbar Pächter
der Hagebühl-Matte und sollte 12 Mk Pachtzins zahlen, so
wie der jetzige (vorige Vicemesner) Joseph Geggis es bezahlt.
Vor dem Großh. Stabsamt St.Peter erklärte Felix Rombach, Bauer
auf dem ‚Felixehof’ durch Actum St.Peter 16. Oktober 1810 N°
1392, dass „er nichts dagegen habe, dass das dürre Futter, sei
es Heu oder Öhmd, ab der herrschaftlichen Hagebühl-Matte über
seine daranliegende Matte hervorgeführt werde, wenn er nämlich
zuvor sein Futter ab seiner Matte gebracht haben wird.“- Das
Grünfutter aber über sein Gras zu führen und das Vieh auf die
Waid in den Hagenbühl zu treiben, dieses zu gedulden, halte er
sich nicht schuldig. Das Großh. Stabsamt St.Peter d. d. 25.
September 1811 wies die Klage ab, und Felix Rombach legte
Appellation ein an das Gr. Hofgericht zu Freiburg über die Durchfahrtsdienstbarkeit.
Das Hofgericht erklärte unter dem 22. November 1814, „dass das
kathol. Kirchendepartement diese Rechtssache per fiskalamtlicher
Vertrettung nicht geeigerschaftet findet“. – (Als Kirchengut)
und zu einem Vergleich riet, widrigen Falls der Pfr. Brogli aus
eigenen Mitteln den Prozess führen müsste. Seit 1892 führt der
Pächter Philipp Geggis das Erträgnis über das Pfister-Bauerngut,
weil es ihm gelegener ist zur Fuhr ins Untertal.
Im Jahr 1882 wollte man auf Zuraten die Matte verkaufen, allein
weil das Gr. Ärar nur 265 M bot, der Pächter Theodor Klingele
300 Mk und eine öffentliche Versteigerung auch nicht mehr
erzielte, verfügte der kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe vom
29. Dezember 1882 N° 24482, dass auf einen Verkauf nicht
eingegangen werden kann. (Unter Pfr. Blank wurden 10 fl
Pachtzins bezahlt). Es zeigte die Erfahrung, dass es besser war,
nicht zu verkaufen, das Erträgnis aber armen Leuten um einen
geringen Pachtschilling (12 Mk) zu überlassen.
Der Eintrag ins Grundbuch Eschbach geschah Bd. IV N° 152
S. 655, desgl. Bd. IV N° 66 S. 259, letzterer Eintrag für den
seitherigen Eintrag von 36, 12 Ar und Ersterer für den Grundbuch
entbehrenden Teil mit 29, 75 Ar, i. e. zusammen 65 Ar 87 qm,
Lagerbuch N° 155.
Der nahe Klosterwald, Hagebühl, jetzt ärarisch, muss einen Teil
des Holzes über diese Matte schleifen; es wurde bis dato dann
von der Domäne an den Pächter Schadenersatz geleistet. –
Wollte an der Grenze dieser Wiese Wald angepflanzt werden, so
müsste wie seither 6 Fuß künftighin gesetzlich 3 Meter Distanz
beobachtet werden. –
(Eschb. d. 23.10.1899 G. Pfr.)
Im
Original Seite
105
4.) Reckeberg-Matte und Acker
angekauft im Jahr 1837 um den Kaufschilling von 2300 fl aus dem
Erlös des verkauften ‚Säge-Mättchen’ in St.Peter bei der sog.
‚Unteren Mühle’ (‚Kreuz’) (vergl. pag. 94). Im Flächen-Inhalt:
a. Pfarr-Reckeberg-Acker: ca. 3 Juchert, laut
Katastervermessung............103 Ar 49 qm
b. Pfarr-Matte am Reckenberg: ca. 2 Juechert,
laut Katastervermessung.....72 Ar 26 qm
Pfarrer O. Brogli und Pfr. Joh. Blank, beide 22 Jahre hier,
bewirtschafteten diesen Teil des Pfarrgutes selbst; - Gewinn kam
bei beiden keiner heraus. –
An Realrechten, sog. ‚Dienstbarkeiten’, ruhen auf dem
Grundstück dieselben Gerechtsamen wie der Eigentümer und
Verkäufer vor 1837 dieselben ausübte. Da nun diese im
Kaufvertrag urkundlich nur im Allgemeinen in § 1 gefasst sind,
nahm Pfarrer Engler ein Protokoll auf, Eschbach d. d. 1.
September 1838, als Beilage zur Kaufurkunde, unterschrieben von
Pfarrer Engler, dem Verkäufer Peter Zipfel, Bürgermeister M.
Blattmann und dem Hausbesitzer Johann Georg Mäder am Reckenberg.
– In diesem Protokoll wurde festgestellt: Das Wässerungsrecht
besteht von Kreuzerfindung bis Kreuzerhöhung oder vom 3. Mai bis
14. September für die Wiese, und zwar wöchentlich 4 Tage als
Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag; zur übrigen Jahreszeit
nur Samstag und Sonntag. – Was das Ackerfeld betrifft, so hat
der anderteilige Hausbesitzer das Recht, zur Herbstzeit, wenn
die Felder nicht angepflanzt sind, Dung über dieselbe
auf seine Felder zu führen. – Ferner hat die Pfarrei das Recht,
Heu und Öhmd über die Wiese des Angrenzers zu führen, wenn er
gegen das Steuerntal fahren wollte und über die Überfahrtsbrücke
beim Steuern-Talweg. Die Pfarrei bzw. Pfr. G. hatte deshalb nach
dem Vertrag vom 10. August 1898 an den Kosten der Brücke zu 79 M
10 d Zweizehntel zu zahlen, i. e. 15 M 82, allerdings zunächst
in Berechung auf die Abfuhr der Erträgnisse des Pfarrackers. –
Für die Pfarrwiese hat die Pfarrei aber auch das Fahrrecht,
und zwar Zu- und Abfahrrecht über die Kirchspielmatte auf die
Talstraße in Wegbreite. Der Nutznießer der Brogli’s Matte ist
aber vorher in Kenntnis zu setzen wegen Bergung von groß
gewachsenem Gras (laut Vertrag vom 14. Aug. 1898).
Der Eintrag ins Grundbuch der Gemeinde Eschbach geschah
in Bd. IV N° 106 S. 461 (Lagerbuch 70 u. 72) auf das
Eigentumsrecht der Pfarrei Eschbach.
Was die Pachtzinse anbelangt, wurde für die 3 Juechert
Ackerfeld im Jahr 1880 zur Zeit der Vakatur 35 Mk, dann 33 M und
dann jetzt seit einigen Jahren von dem Mesner 30 M jährlich
bezahlt. – Für die 2 Juechert Pfarrwiesen werden zur Zeit 2 x 50
M = 100 Mk bezahlt.
(Eschb. d. 26.10.1899 G. Pfr.).
Im
Original Seite
106
Zehnten
Die Gemeinde Eschbach, vereint mit Rechtenbach, führte im Jahr
1824 mit dem Großh. Fiskus x) Prozess über den Kleinzehnten
(Heu, Hanf und Erdäpfel). Die Abschrift eines ‚Rodels’ wies
denselben als Berechtigung im Jahr 1664 nach, laut Urteil Großh.
Hofgerichts vom 17. September 1824 N° 8370. „Wenn nicht das
Gegenteil von der Gemeinde nachgewiesen werde“, - dann verloren.
Die Gemeinde als Klägerin (Probanten), die Domänen-Verwaltung
als Beklagte (Probatin) dann von den Gemeinden gewonnen, und d.
d. 23. Mai 1826 N° 8125 als zehntfrei erklärt (Gemeinde-Akte
Realrecht Eschbach).
Im Jahr 1831 wurde der ‚Haber-Zehnten’ abgelöst, und zwar
a. der Vogt-Haber und Frohnd-Haber war letztmals gegeben worden,
der badische Sester zu 23 x, für 1831 betragend
1. der ‚Vogt-Haber’ 12 Malter 5 Maß =
.............................. 46 fl 11 ½ x
2. der ‚Frohnd-Haber’ 19 Malter 2 Sester 1
Maß und 7 Becher =......73 fl 40 x
.....119 fl 51 ½ x
b. Ferner wurde abgelöst der ‚Ehr-Schatz’; es wurde nämlich beim
Antritt und beim Abgang von einem Hof so viel Geld
bezahlt, als von einem Gut Geldzins laut
Erblehenbuch gegeben werden musste, laut Erblehenbuch des
Stiftes
St.Peter vom Jahr 1761.
c. der ‚Herren-Strohzehnten’ im 12-fachen Betrag, zusammen 672
fl 36 x, und nach Abzug des Betrags der Staatskasse
blieb Rest 336 fl 18 x, welche Summe auf die
einzelnen Hofbauern und ‚behausten’ Taglöhner verteilt wurde
(laut
Fasc. VI Gemeinde-Registratur ‚Dienstbarkeiten’).
Zum Schulhaus im Jahr 1822 kaufte die Gemeinde Eschbach den
Dreispitz von der Fläche des Pfarrwiddums vom Eckstein beim
jetzigen Mesner- und Schwesternhaus am Weg gegen den Maierhof
schräg hinüber zum Bach (vergl. S. 102), so dass jetzt der Weg
zum Schulhaus über die eiserne Brücke am Rathaus vorüber und am
Mesnerhaus vorbei der Gemeinde Eschbach gehört; der Kirchenplatz
aber bis zum Weg gehört zum Pfarrwiddum bis zum Bach auch
heutigen Tags noch. Das Großh. Ärar gab zu den Baukosten des
Schulhauses samt des Bauplatzes die Hälfte des Zehnterträgnisses
pro 1822 mit 151 fl 45 ½ xr (laut Gemeinde-Archiv Fasc.
XXIV Schulhausbau), also betrug der Zehnten, welchen das St.
Petriner Stift jährlich bezog, 2 x 151 fl 45 ½ x = 303 fl 31 x.
– Die Domäne zahlte aber genannte Summe nur gegen einen Revers,
damit nicht für künftige Bauten ein Präjudiz würde. – Die
Zehnt-Ablösungs-Summe wird in Fascikel ‚Zehnten-Repartition’ des
Gemeinde-Archivs auf........................................5418
fl 29 x
angegeben, ab geht der Staatsbeitrag
mit..........................................................................................1362
fl 46 x
Die Gemeinde Eschbach (excl. Rechtenbach, welches nach
Kirchzarten pfarrlich gehörte)
hatte mithin in 5
Jahres-Terminen........................................................................................................4055
fl 43 x
abzutragen.
(Eschb. d. 8.
November 1899 Erzb. Pfarramt
Gustenhoffer Pfr.)
x) Fiscus
als Rechtsnachfolger der ‚Deutschordens-Kommende’ (Malteser)
in Freiburg
Im
Original Seite
107
Für Stegen einschl. Fuchshalde betrug die Ablösungssumme im
Ganzen: 3148 fl 20 x. – Für den Reckenberg allein 122 fl und mit
dem Zins 156 fl 42 x; an der Totalsumme ging ab der
Staatsbeitrag mit 1000 fl 39 x, blieb Rest 2426 fl 23 x.
Nach Abzug des Staatsbeitrags betraf es den Reckenberg nur noch
90 fl 32 x und die Kirchspiel- oder Brogli’sche Stiftungsmatte
allein 23 fl 38 x, welcher Betrag vom Kirchenfond
Eschbach d. d. 12. Mai 1845 bezahlt wurde; - laut
Kirchenfondrechnung pro 1845/47 Blg. N° 16. –
Der Bodenzins an die Freiherrlich v. Neven’sche
Herrschaft für die Pfarrer Brogli’sche Matte betrug: 15 fl 52 x,
traf jährlich 2 fl 24 d, abgelöst im 18-fachen Betrag.
(Eschb. d. 9.
November 1899 Erzb. Pfarramt
Gustenhoffer Pfr.)
Lasten
Die oben pag. 93 für das laufende Jahr 1899 hinüber auf 1900
aufgeführten Steuern und Umlagen der
Pfarrpfründe betragen in Gemeinde Eschbach und Stegen rund ca.
100 Mk, im Einzelnen dort bezeichnet.
Bereits zwei x innerhalb kurzer Zeit verursachte die Umzäunung
des Grasfeldes vor der Pfarrhofmauer und neben dem Kirchenplatz.
Im Jahr 1881 wurde für den hölzernen Hag das Provisorium mit 131
M 26 der Pfarrpfründe durch Erlass kathol. Oberstiftungsrates
vom 26. Juli 1881 N° 15395 auferlegt. Der Betrag wurde beim
Kapellenfond zu Stegen zu 5 % Verzinsung erhoben und mit je 30
Mk jährlich an Kapital und Zins abgetragen. Allein die Umzäunung
hielt kaum 10 Jahre an. Im Jahr 1891 ließ man die Umzäunung mit
Eisendraht und eisernen Pfosten herstellen und durch Schlosser
Ruh in Kirchzarten, und zwar nach dem nicht mehr zu empfehlenden
Rat eines Freiburger Architekten mit rohen ungehauenen
Wald-Steinen (Felsen-Stücke), die samt Fuhrlohn allein auf 90 Mk
kamen, mit dem Setzen auf 100 Mk (45 Stück), mit großer Mühe
verbunden, verdiente der Lieferant sehr wenig. Die Bohrung
wollte niemand übernehmen in die harten Steine, endlich gab sich
ein Italiener-Arbeiter dazu her. Die Montierung, welche nichts
weniger als gut und gar nicht solid ausgeführt wurde, kam auf 66
M. Die Einfriedigung kam dann im Ganzen auf 532 M 68 d,
wobei Drahtgeflecht und Pfosten auf 179 M 27 d kamen. Bei den 76
laufenden Meter kam der Meter auf ca. 7 Mk. – Genehmigt durch
Erlass kathol. Oberstiftungsrat vom 18. November 1891 N° 11459.
– Der Betrag wurde von der kathol. Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe
gegen Verzinsung von 4 ½ % vorgeschossen, abzutragen mit
jährlichen 35 Mk, welche jeweils in Abzug kommen beim
Zinsbetrag der Pfarr-Pfründkapitalien, im Oktober jedes Jahr von
der Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe (vgl.
Pfarrarchiv Fach XII a).
Im
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108
Der Baucanon oder ‚Bauschilling’ beträgt für den
Pfründnießer 11 fl = 18 M 86 d jährlich für kleinere Reparaturen
oder auch bauliche Verschönerungen, welche von Großh.
Bezirksbauinspektion Freiburg zu genehmigen sind und für je 2
Jahre (‚Baurelation’) berechnet werden. Wird der Bauschilling
nicht vom Pfründnießer verwendet, so muss der Betrag an das Gr.
Domänen-Amt Freiburg auf Antrag der Gr. Bez.-Bauinspektion
Freiburg abgeliefert werden, was unbedingt zur Zeit der Vakatur
der Pfarrei zu geschehen hat. In Eschbach laufen mithin immer 2
x 18,86 M für jede Baurelation.
Bis zum Jahr 1891 wurden jährlich vom Pfründnießer auch die Kirchspiel-Umlagen
für die Pfarrhaus-Bewohner bezahlt, und zwar gesondert neben den
anderen Umlagen. Von da ab wurden die Beträge zugleich und
zusammengeworfen mit den Gemeinde-Umlagen vom Gemeinderechner
erhoben; die Gemeindekasse liefert dann den Gesamtbetrag an die
Kirchspielkasse nach dem jährlichen Voranschlag ab. In den 3
Jahren 1885, 86 u. 87 betrugen dieselben je 6 M 13 d mit einem
Nachtrag von je 2 M 25 d und in den Jahren 1888, 1889 u. 1890 je
3,47 M mit dem Nachtrag von je M 1,5.
In Folge der Grenzregulierung im Jahr 1891, wo der
Rechtenbach bzw. die Häuser dort, welche bis dorthin zur
Gemeinde Eschbach gehörten, losgetrennt und zur Gemeinde Stegen
geschlagen wurden, dagegen die sechs Häuser mit 8 Familien am
‚Reckenberg’, welche seither nach Gemeinde Stegen eingeteilt
waren, zur Gemeinde Eschbach kamen; diese Häuser sind: 1.
‚Reckeberg’, ein Doppelhaus mit 2 Familien, dann 2. ‚Krummholze’
(früher ‚Baze-Nazi’), 3. ‚Straßenwarts’ (früher
‚Gegge-Schnieders’), zweiteilig. 4. das Küferhüesle (jetzt
‚Bachschuhmachers’), 5. das ‚Vogelhuesle’ (Besitzer war
ehemaliger Singvogel-Händler), 6. ‚Schuhchristers’. In Folge
dieser Grenzregulierung hat der Pfründnießer nur noch für die
‚Mönchsmatte’ Steuer und Umlage nach Stegen zu zahlen. – Birken
und Rechtenbach zahlen ihre Kirchspiel-Umlagen nach Kirchzarten.
Den größten Betrag der Steuern in der Pfarrei hat die Gräfliche
Standesherrschaft v. Kageneck zu zahlen. Als beim Tode
des verstorbenen Max v. Kageneck dessen Sohn Franz, verehelicht
mit Gräfin Wilhelmine geb. Gräfin von Linden, im Jahr 1891
nach Stegen kam, zahlte er allein für das Vermögen seiner Frau
aus einer jährlichen Rente von ca. 30000 Mk 450 Mk.
Als 1896 die Katastervermessung x) vollendet war für die
Gemeinde Eschbach, betrugen die Kosten 13987 M bei 4005 Morgen
Grund und Boden = 1442 Hektar bei 239 Eigentümern. Die
Staatskasse übernahm die Vermessungskosten, forderte aber von
den einzelnen Besitzern Beiträge, welche besonders bei größerem
Waldbesitz ziemlich hoch waren; so hatte der Hinterbauern-Hof
233 M, der ‚Heinehof’ 209 M, ‚Scherpeter’ 198 M, die Pfarrei
aber für ihre Güter nur M 4,51 zu entrichten.
x) Die Vermessungs-Arbeiten dauerten von 1889 - 1894, darauf
Ausarbeitung der Pläne 1895 und Berechnung der Kosten, deren
Einzug in der Gemeinde 1896 geschah.
Im
Original Seite
109
Wollte man hieher noch einer Notiz aus dem 13.
Jahrhundert Raum gönnen über
den 109. damaligen
‚Dinkelhof’, jetzt ‚Maierhof’ genannt, so wäre es folgende: „Die
Rechts des hoffs zu Espach – ‚Dinkelhof’ zu Espach – item so
denn zu ostern wirt, so git das lehen ein pfennig wert eyer“. –
item zu sanct Margaretha tag sol jedes lehen ein Käs geben, eins
pfennigs wert – item zu sanct Andres tag, so sol man wyhs haber
geben und jedes lehen 111 d. (Vgl. Jak. Grimm’s Weisthümer I.
Teil N° 9002 c Die Gerechtsame des Abtes in St.Peter in
Eschbach, Wyhler und Rechtenbach pag. 356 u. 357.)
(Eschb. d. 13.11.1899 Gustenhoffer Pfr.)
Pfarrhaus
Das Pfarrhaus in Eschbach trägt als Hausnummer neuestens die
Zahl 78. – Der Sturz über dem Hauseingang ist mit
P. I. A. M. S. P.
(Philipp Jakob, Abbas Monasterii St. Petrini)
[Philipp Jakob, Abt des Klosters
St.Peter]
1788
Was das Dominium betrifft, so steht das Pfarrhaus auf
ehemaligem sanktpetrinisch prälatischem Boden, welche Herrschaft
bis zum Löwen reichte. – Vom ‚Engel’ talabwärts bestand
Sigginger’sche Herrschaft (incl. Wiesneck); - Weyler, Stegen und
Ibental war unter der Grundherrschaft v. Kageneck bis 1806. Der
Zehnten von Stegen wurde an die Deutschordens-Kommende abgelöst;
der Orden der Malteser war Decimator, denn das Zehntrecht hing
mit dem Dominium nicht zusammen.
Nach dem Commissionsprotokoll vom 23. September 1783 sollten die
Kirchspielgemeinden der künftigen Pfarrei Eschbach einen
Bauplatz ankaufen (nämlich: Eschbach, Stegen, Weyler,
Rechtenbach und Wiesneck) um 200 fl auf dem Hofgut des
Engelwirts Lorenz Bank auf Sigginger’schem Dominium. Das Kloster
St.Peter wählte aber einen Platz auf prälatischem Territorium,
welcher 1011 fl östr. Währung kostete, nämlich auf dem
‚Dinkelhof’ (‚Maierhof’). – Die Gemeinden beschwerten sich in
Wien und erklärten: das Pfarrhaus sei viel zu groß gebaut, - sie
hätten bereits 80000 Stück Backsteine in etwa 8000 zweispännigen
Frohndfuhren leisten müssen, nebst dem vielen anderen
Baumaterial, - das Kloster wollte eben nur im prälatischen
Herrschaftsbau haben etc. – Durch kaiserliches Hofdekret vom 15.
Oktober 1789 wurde dahin entschieden: „Es können die Gemeinden
zur höheren Zahlung des von dem Stifte nur wegen seiner
Privatconvenienzen und zur Vermeidung der
Jurisdictions-Collusionen nach der Hand gewählten Platzes nicht
verhalten werden, sondern derjenige Betrag, um welchen der Platz
höher als das von den Gemeinden namhaft gemacht zu stehen
kommen, sei von dem Stift allein dem Eigentümer zu vergüten.“
(vergl. Chronik pag. 7). – Ein Plan über die Hofgüter der
Gemeinde Eschbach von 1785 liegt im hiesigen Gemeinde-Archiv in
blechernem Behälter (vergl. Chronik pag. 101 u. 102 Plan),
überschrieben: „Plan über die Vogtey Eschbach, wozu der
Herrschaft St.Peter gehörig“. – „Th. Walz Geometer 1785“.
– Durch bad. Gesetz vom 26.3.1852
Im Original
Seite
110
wurde die sog. Katastervermessung für das ganze
Großherzogtum angeordnet und kam für Eschbach von 1889 - 1894 in
Ausführung. Darnach ist der Bauplatz eine Fläche für Kirche und
Pfarrhaus von 41 Ar 49 qm oder nach altem Wiener Maß ca. 415
Wiener Quadrat-Fußx). Wie der alte Plan aufweist, war keine
Brücke, so wie jetzt, zwischen Pfarrkirche und dem jetzigen
Schulhaus, sondern nur ein Stegen gegen die jetzigen
Ökonomie-Gebäude des Löwenwirts, wo damals nur ein kleines
Häuschenxx) stand mit ‚Wirtschafts-Gerechtigkeit’ mit einem
kleinen Gütchen. – Bis zu diesem Steg ging das Pfarrgut und der
Kirchenplatz, von welchem dann das jetzige Schulhaus in den 20er
Jahren seinen Bauplatz kaufte. –
Der innere Raum des Pfarrhauses umfasst
a. im I. Stock:
1. Wohnung und Schlafzimmer des
Dienstpersonals (Ord.-Zahl 1 und 2); ein Ofen
2. eine geräumige Küche mit zwei anstoßenden
Speisekammern
3. ein Garten-Kämmerlein für das
Gartengeschirr etc.; - nebst Abort anderseits
4. zwei weitere Zimmer je mit einem
Kreuzstab-Fenster und gemeinem Ofen, welcher in
die Mauer eingefügt
ist. Diese beiden Räume werden zur Zeit als Paramenten-Kammer
für Kirchengeräte
benützt.
5. An diese schließt sich an die Sakristei
der Pfarrkirche.
Der geräumige Keller hat eine Wölbung, welche ganz mit
Backsteinen aufgeführt. Eine bis jetzt nicht gefasste Quelle
könnte als Brunnen benützt werden.
b. im II. Stock:
1. die Wohnung des Pfarrers gegen Norden, mit
Wohnzimmer und Schlafzimmer (O.-Z. 3
und 4) mit
anstoßendem Alkov, welcher vom Schlafzimmer durch eine
Bretterwand
abgetrennt ist, zur
Zeit als Kämmerlein für Schwarz-Wasch benützt.
2. Von der Treppen-Aufsteig links gegen Süden
und anstoßend an die Pfarrkirche befindet
sich das Schlafzimmer
(O.-Z. 5) und Wohnzimmer des Vikars (‚Cooperators’, wie es in
der Dotations-Urkunde
vom Jahr 1787 heißt (O.-Z. 6).
3. das Gastzimmer, anstoßend an den Chor der
Pfarrkirche mit einem einzigen Fenster (O.-
Z. 7), hat einen
kleinen Ofen
Ein Ofen befindet
sich zwischen dem Wohnzimmer des Vikars und dessen
Schlafzimmer, in
Mauer eingefügt, dagegen das Wohnzimmer des Pfarrers und dessen
Schlafzimmer hat
jedes einen besonderen Ofen. Es sind also im Ganzen 6 Öfen im
Pfarrhaus, drei große
nach alter Fa,con und drei kleinere neuerer Fa,con.
c. im Seitenflügel:
1. befanden sich drei Kammern, wahrscheinlich
für den die Mesnerei versehenden
Benediktiner-Bruder
und den Knecht, der das Pferd und den Stall zu besorgen hatte;
es
war ein Dienstpferd
dotiert, welches aber bei der Neu-Dotation nach der
Säkularisation
wegfiel. – In einer
Kammer befand sich 1880 ein Fruchtkasten, wiewohl auf dem
Pfarrspeier (wohl:
Speicher) auch zwei Fruchtbehälter waren und heute noch sind.
2. befinden sich im Seitenflügel die
Ökonomie-Gebäulichkeiten mit Scheuer, Futtergang
und Stall, welcher
für ein Pferd und zwei Kühe eingerichtet ist; der Schweinstall
ist an
die innere Hofmauer
angebaut; der obere Teil dient als Hühnerstall.
Die Lage des Gebäudes in seinen Zimmern gegen Osten bewirkt,
dass von Kirchweih an (Oktober) bis etwa Mariä Verkündigung
(März) kein Sonnenstrahl in die Zimmer des Pfarrers und Vikars
fallen. – Ferner ist manchsmal im Frühjahr oder Spätjahr der
Thermometer morgens unter Null (R.) und mittags über 20 G. Wärme
in der Sonne (sank schon auf 4 unter 0 gegen Nordost morgens im
Schatten und stieg mittags in der Sonne gegen Südwest auf 24
(R.). – Der erste investierte Pfarrer hier, Brogli, starb an
rheumatischem Leiden. – P. Maurus an Brustwassersucht Juli 1806,
wurde aber in St.Peter beerdigt, er war Subprior und spielte in
Eschbach die Orgel (Memoiren des Abtes Ignaz von St.Peter S. 223
Manuscript).
Im geräumigen Hof des Pfarrhauses legte Pfarrverweser Felder
einen kleinen Wasserbehälter an im Eck zwischen der Kirche und
den Schweinställen, um Fische, Forellen halten zu können. Man
riet ihm, in seinen kleinen Fischweiher Sägspäne zu streuen,
damit sie Schatten hätten, da verreckten sie alle (verstorbener
Schmiedmeister Hermann Feser).
x)
ein qm = 10,007 Wiener Quadrat-Fuß. – Die Baufläche für
Pfarrhaus allein ist 19 Ar 14 qm.
xx) Beh-Huesle genannt, vom Geschlecht ‚Beha’, - vgl.
Familienbuch -alt
Im
Original Seite
111.
Im Jahr 1881 zeigte es sich, dass vom laufenden Küchenbrunnen
aufwärts bis zum Dach der Schwamm sich angesetzt hatte. Die
Erneuerung des Gebälkes kam auf ca. 300 Mk.
Den Stiegenabschluss im zweiten Stock hat Pfarrer Blank fertigen
lassen. Pfr. G. ließ Denselben mit Ölfarb streichen, was allein
36 M 17 d kostete (‚Treppen-Verschlag’) im Jahr 1889 von Maler
Fichter in Freiburg.
Das Pfarrhaus hat vier Kamine und die Waschküche eines, drei
Derselben sind neu aufgebaut 1885, nämlich jenes im Zimmer (6)
des Vikars und jenes im Wohnzimmer des Pfarrers (O.-Z. 3),
welches zugleich für die Küche und das Wohnzimmer des I. Stocks
(O.-Z. 1) dient, aufgebaut 1901 vom Keller aus, wo ein
zweifacher Verschluss ist; sollte in der Küche oder im
Wohnzimmer (1) der Rauch keinen Abzug haben, was nach kalten
Nächten und darauf folgendem Sonnenschein der Fall ist, so muss
man im Keller beide Verschlüsse öffnen, und es wird Abzug des
Rauches da sein, zumal wenn man im Kellerraum das Kamin durch
ein brennendes Papier die Rußschicht? der unteren Teile des
Kamins etwas erwärmt. – Das Kamin der Waschküche ist gleichfalls
neu aufgebaut worden (1889). – Das Kamin der Pfarrerswohnung und
der Küche könnte auch für den Ofen im Schlafzimmer der
Pfarrwohnung benützt werden, wenn man das alte Kamin vom Zimmer
(4) eingehen wollte lassen. Es ist deshalb bereits eine Öffnung
(‚Ofenschelle’) vorgesehen, welche einstweilen unter der Tapete
verborgen bleibt. – Diese Öffnung für das Ofenrohr befindet sich
im Eck 68 cm von der Backsteinwand entfernt und 218 cm vom Boden
des Schlafzimmers (mit Zeichung der Situation mit Maßangaben).
Die Öfen im Pfarrhaus waren ursprünglich große Schwarzwald-Öfen
mit grünen Kacheln. Im ersten Stock ist noch ein solcher in den
beiden Kammern neben der Sakristei; in der Zelle nächst der
Stiege wohnte ein Neffe des Pfarrers Blank, der auf das
Gymnasium (damals ‚Lyceum’ genannt) sich vorbereitete. Im II.
Stock ist in N° 6 (derweiliges Wohnzimmer des Pfr. G.)
gleichfalls ein alter Ofen, eingemauert zwischen Wohnzimmer und
Schlafzimmer des Pfr. G.; ist bis dato 1903 sehr praktisch. Wird
im strengen Winter morgens und abends je mit einer meterlangen
Reiswelle gefeuert und hält gleichmäßige Temperatur, allerdings
nur 13 oder 14 Grad, was aber genügt. Ferner steht ein schöner
grüner Ofen mit Aufsatz im größten Zimmer N° 3, der aber seit 23
Jahren des jetzigen Ortsgeistlichen noch nie gefeuert wurde. Ein
ganz ähnlicher, aber mit blauen Kacheln, steht in der N° 4.
Beide Letztgenannten stehen frei ohne Einmauerung. Der in N° 4
wurde 1889 durch Maurer von St.Peter umgesetzt, welche dann
statt einem Gewölbe, wie seither, einen eisernen Rost mit
waagerechten Steinen mauerten. Deshalb das Umsetzen durch Maurer
abraten, dagegen aber durch Hafner. Der Ofen im Zimmer N° 1 im
I. Stock wurde vor etwa 3 Jahren durch einen Hafner von Freiburg
umgesetzt im Jahr 1895.
Für die Zimmer gelten die Maße besonders beim Tapezieren, wie
sie in Fach VIII i zusammengestellt sind. – Wenn man auf den
Bauschilling ein Zimmer tapezieren will lassen, muss man die
Großh. Bezirksbauinspektion um Bewilligung ersuchen, damit kein
Zimmer, was bis jetzt geweißelt war, tapeziert werden. Zimmer N°
1 wurde tapeziert 1883 und 1895; N° 2 wurde 1895 tapeziert; N° 3
im Jahr 1891; N° 4 im Jahr 1902; N° 5 im Jahr 1891; N° 6 im Jahr
1891; N° 7 im Jahr 1900
(Fach VII i u. VIII
2)
(24.9.1903 G. Pfr.)
112.
Brunnen
Der Pfarrbrunnen hat zwei Brunnenstuben, die obere ist auf dem
Gute des sog. ‚Drehers’, jetziger Besitzer Georg Scherer, Dreher
hier, und die untere auf dem Gut des Hermann Feser, Schmied. Die
Obere liefert mehr Wasser, die untere liegt in den Felsen. Im
Jahr 1835 unter Pfarrer Dischler war die ganze Leitung zu
erneuern. Es geschah an 150 Fuß Röhren ähnlich 1840; 1852 wurde
durch Trockenlegen einer oberen Wiese (‚Drainage’) des Joseph
Zipfel der oberen Brunnenstube das Wasser abgegraben; daher
Feindseligkeiten zwischen Pfarrhaus, Pfarrer Engler und dort. –
In einem Prozess, der 1854 endete, gibt das Gr. Landamt Freiburg
d. d. 7. Juli 1853 sein Urteil dahin: „Der Beklagte, Joseph
Zipfel von Eschbach, sei unter Verfällung in sämtliche Kosten
schuldig zu erklären, alle von ihm dem Wasserzufluss in die auf
seinem Gute angebrachte Pfarrbrunnstube in den Weg gelegten
Hindernisse binnen 14 Tagen bei Exekutionsvermeidung zu
beseitigen und sich jeder ferneren Störung des der Klägerin
zustehenden Brunnenrechts bei Vermeidung einer Strafe von 25 fl
für jeden einzelnen Fall zu enthalten.“ –
Im Jahr 1876 wurden neue Deicheln gelegt und über den Teil der
Straße, wo die Leitung auf Schmied Feser’s Eigentum vom
Straßengraben abbog, wurden Zementröhren unter die Straße
gelegt. – Im heißen Sommer 1885 blieb jeder Tropfen Wasser aus,
aber auch der Bach und die Bauernbrunnen an Haus und Stall
trockneten aus. Im Pfarrhaus holte man aus der Quelle im Eck des
Kellers gegen Norden, beim Kellerhals, das Wasser, welches
seinen Abfluss in die Dohle hat, welche vom Garteneck her das
Ablaufwasser der Küche und der Dachrinnen fortführt unter dem
Stall durch und am Schwesternkeller vorbei unter dem Rathaus in
Zementröhren und dann wieder in dem gewölbten Dohlen bis zum
Talbach. (Die Steine dieser Dohle haben aber leider keine
Mörtelverbindung, ausgenommen das kleine Stückchen im
Schwesternkeller und unter dem Rathaus in Zementröhren von ca.
80 cm Durchmesser.) In jenem heißen Sommer 1885 war kein Wasser
im Bach und in den Kellerrinnen an der Mauer ringsum war auch
alles trocken. Das Wasser der Brunnenquelle im Keller sprudelte
gleichmäßig stark und frisch.
Als im Jahr 1885 (März) neue Deicheln zu legen waren, teils in
der Strecke im Bach, teils auf etwa 4 - 5 Meter, wo die Leitung
über das Wiesfeld am Eck der Gartenmauer führte, verlangte
Maierbauer, verstorbener Eduard Rombach, man solle seiner Matte
ausweichen und die Leitung im Bach verlängern, zumal die
Holzdeicheln im Bach länger hielten als die in trockener Erde,
was unserseits zu billigen war.
Plan der alten Pfarrbrunnen-Leitung von 1790 –
1892
113.
Es wird allgemein darüber geklagt, dass die Wasserleitungen
spärlicher als früher ihr Wasser liefern; es kommt her von der
Überhandnahme des kahlen Abholzens auf Höhen, wo die innern
Brunnenbehälter in den Felsklüften viel leichter austrocknen. –
Die Brunnenquelle im Pfarrkeller scheint tieferen Ursprung zu
haben. –
Im Jahr 1892 richtete man den Pfarrbrunnen neu ein und nahm
statt Holzdeicheln nur eiserne Röhren. Auch versuchte man, den
Beifluss der Wasserquellen zu steigern dadurch, dass man bei den
beiden Brunnenstuben ‚Schlitze’x) in den Berg gegraben hat, bei
der ersten die oberen 3, nämlich a. gegen den Berg, b. parallel
mit dem Berg gegen Drehers Scheuer und c. talabwärts
(Zeichnung). Die untere Brunnenstube hat nur 2 solche ‚Schlitze’
in den Berg hinein (Zeichnung); die untere liegt aber einen
Meter tiefer als die obere und bildet so ein Reservoir, 500
Liter Wasser fassend. Eine jede Brunnenstube hat 3 Öffnungen: 1.
einen Überlauf für den Fall, wenn sie zu voll wird, 2. einen
Auslauf, welcher das Wasser in die Leitung führt und 3. einen
Leerlauf, welcher zur Reinigung der Brunnenstuben dient, die
etwa alle 2 Jahre vorgenommen werden soll, um Schlamm und Unrat
etc. zu entfernen. Die Reinigung nahm bis heute jeweils ein
Taglöhner vor (Mesner), welcher seinen Lohn (2 - 3 Mk) vom Gr.
Domänen-Amt Freiburg erhielt, nachdem die Gr. Bez.-B. die
Anweisung erteilt hatte. – Die übrige Einrichtung zum Leerlauf
ist im Keller mit einem großen Radhahnen eingerichtet. Die
kleineren Hahnen im Keller sind teils zum Abstellen des
Wasserlaufs in der Waschküche, damit mehr in der Küche läuft,
teils zum Abstellen im Winter, damit bei großer Kälte das Wasser
in den Röhren nicht gefriert und diese zum Platzen bringt.
x) In die ‚Schlitze’ wurden Tonröhren (ca. 30 cm
lang) gelegt und mit Stein
(Straßenmaterial), Leimen und Lett
umgeben.
Die Gr. Kulturinspektion zu Freiburg hat die Neueinrichtung 1892
besorgt und kamen die Kosten insgesamt auf 1670 Mk 41 d laut
Zuschrift Gr. Kulturinspektion Fbg vom 16. November 1895 N°
2866. – Allein trotz des ziemlichen Aufwands ist bei trockener
Witterung nur sparsam Wasser vorhanden. Genannte Behörde legte
auf unser Ansuchen auch einen Situationsplan bei
(Vgl. Fach VIII 4 und Rolle für Planskizzen)
Die neue Wasserleitung geht über das Eigentum des Georg Scherer,
vlg. Dreher, dann über die vom verstorbenen Hermann Feser, jetzt
des Pius Feser, und dann über die Wiese des verstorbenen Eduard
Rombach, jetzt Anton Rombach. Es hatten diese Dreie je einen
Reversxx) zu unterschreiben. Eduard Rombach erhielt das
Versprechen auf Schadenersatz für das Aufgraben, erstmals pro
1892 60 M
(Eschb. den 26. Sept. 1903 Gustenhoffer Pfr.)
xx) Eintrag des Reverses in das Grundbuch Seite 463
N° 107 Band VI
114.
Ökonomie
Pfarrer O. Brogli unter dem 30. November verlangte, dass das
Ökonomie-Gebäude in seinem Bau vollendet werde. Er hatte auch
noch ein Dienstpferd, welches seinen Platz alsbald am ersten
Stand im Stall hatte, auch trieb er das Pfarrgut um und
vermehrte dessen Güter (Kirchspielmatte – Reckeberg etc.). –
Auch Pfarrer Engler hatte Ökonomie und verlangte deshalb 1842
den Brückenbau beim Schulhaus, damit er sein Heu heimtun könne.
– Pfarrer Blank betrieb gleichfalls Ökonomie, denn seine zwei
Schwestern waren solche von ihrem Heimatort (Ottersdorf bei
Rastatt) gewöhnt; er bebaute sämtliche Güter, nur die
‚Hagebiehl-Matte’ und das Waidfeld des ‚Reckeberg’ überließ er
andern; Erstere dem Klingele, das Zweite dem ‚Reckesepp’, i. e.
Joseph Mäder.
Als Pfarrer G. 1880 im November nach Eschbach kam, war aber
Stall und Heubühne so defekt, dass der Stall gestützt werden
musste, damit er nicht zusammenstürze. Ob und wann unter Pfr.
Blank bauliche Reparaturen vorgekommen sind, ist nicht
ersichtlich, weil die Akten von seinen über 20 Jahren fehlen.
Unter Pfr. Engler aber kamen Stallreparaturen und sonst im
Ökonomie-Gebäude vor im Jahr 1839, und zwar für ca. 900 fl, auch
wurde das Einfahrtstor 1840 und 1856 auch Seitentürlein neu
gefertigt, was auch 1891 geschah. – Nach dem Einrichten der
‚Alten Mesnerei’ hätten Mesner Otto und seine Mutter den Stall
gerne benützt, allein trotz aller Schreibereien wollte Gr.
Bezirksbauinspektion in Fbg an Gr. Domänendirektion in Karlsruhe
nichts am Bau leisten. Es hieß: „Wenn der Pfarrer selbst
Ökonomie treibe, dann nur könne etwas geschehen“. Der Pfarrer G.
fing also Quasi-Ökonomie an, indem er für 2 Kühe das Geld dem
ledigen Otto Helmle oder vielmehr seiner Mutter vorschoss und
eine für sich behielt, auch sonst landwirtschaftliche Geräte
anschaffte, allein diese Art Simulation brachte zwar es dahin,
dass Reparaturen in größerem Maßstab vorgenommen wurden, aber
der Pfr. G. brockte so ungefähr 400 Mk ein.
Im Juni 1893 begann man die Stall- und Scheuer-Reparaturen. Im
Stall wurde der Boden aufgehoben, und da stellte sich heraus,
dass der Urin der Tiere etc. gar keinen Abfluss hatte. Es wurden
19,51 qm Zementunterboden konkav als Rinne gelegt, mit dem
Abfluss nach Norden gegen den Maierhof hin in den außen vom
Schüttstein herführenden ‚trocken’, aber gewölbt gemauerten
Dohlen, der Schüttstein-, Dachabfall- und Wiesen-Wasser in
den Bach abführt. Ferner wurde ein neuer Holzboden bis zum sog.
‚Schorboden?’ gelegt, 21,40 qm fassend. – Ferner wurde der
Heuboden über dem Stall und Futter mit 6 cm starken
Die- 114.
len, 50,32 qm, neu gelegt und neue Balken eingezogen. Der qm des
Zement-Unterbodens 115.
kam auf je 7 Mk, jener des Holzbodens auf je 3 Mk und des
Heubodens je 2,20 Mk. Durch Taglöhnerarbeit à 1,80 M ließ man
Schottermaterial unter den Zement-Unterboden schütten. Das
Ökonomie-Gebäude kostete 1893 in seinen Reparaturen zusammen 475
Mk 67 d. – Der Holzboden des Stalls hatte zu wenig Abflusslöcher
oder vielmehr, sie waren zu klein, so ist er jetzt nach 10
Jahren wiederum faul. Zur Zeit aber steht nur eine Ziege
(‚Gaislein’) im Stall, der ledigen Agatha Scherer im Kniestock
des Schwesternhauses gehörend.
Die Sammelgrube außerhalb des Stalls gegen den Maierhof vom
verstorbenen Maurer Lauli in Kirchzarten hergestellt, hat keinen
Zementboden, blieb unvollendet, weil die Kühe von der
Mesner-Familie in ihr am Weg in das Steyerntal gekaufte Haus
verbracht wurden; die Ökonomie im Pfarr-Seitenflügel aufhörte.
Es sollten 2 Zementröhren eingefügt werden. Beim Hineinlassen
der Ersten zerschlug diese; eine neue wurde aber nicht
angeschafft (d. O.).
Im Jahr 1897 Die Sammelgrube kam auf 46 M 25 d.
Eine Inspektion aus Karlsruhe, Gr. Domänenrat Abs mit Hr.
Bauinspektor von Stengel u. Hr. Architekten Lembke trafen die
Gais bei ihrem Stallbesuch an im Jahr 1901.
(Eschb. d. 26.9.1903 Gustenhoffer Pfr.)
116.
Garten
Der Hausgarten umfasst 10,19 Ar, teils bebaut, teils als
Gartenfeld. – Die Hofreite ist bei der Kataster-Vermessung 1894
mit 19,40 Ar berechnet, weil der Pfarrhaus-Bauplatz und der der
Pfarrkirche, auch wo das Ökonomie-Gebäude steht, zur Hofreite
gezogen ist, also größer wie der Hausgarten innerhalb der
Gartenmauer. – Das Grasland bei der Schule und beim Rathaus
misst 1,71 Ar und das Grasland rings um Pfarrkirche gegen den
Bach, jenes außerhalb der Gartenmauer, des Pfarrhauses und des
Seitenflügels mit Ökonomiegebäude misst 7,12 Ar. – Seitdem das
Schwesternhaus erbaut ist, wozu weitere 3,07 Ar Grasfeld
gekommen sind, ist das ursprüngliche Kirch- und
Pfarrhaus-Grundstück nur noch 41,49 Ar – 3,07 Ar = 38,42 Ar
groß, weil der Bauplatz für das Schwesternhaus von der
Pfarrpfründe von Mesnerhausbaufond gekauft wurde, - dass der
Kirchenplatz, der mit herüber berechnet hätte werden sollen,
scheint’s ausfiel, ist nicht korrekt, er gehörte von jeher zum
Pfarrgut.
Die Gartenmauer war ursprünglich mit Schindeln gedeckt. Im Jahr
1857 wurde sie mit Steinplatten gedeckt, welche durch
Frohndfuhren aus dem Steinbruch in Heimbach geholt wurden;
dieselben waren 2 Fuß breit im Quadrat und ca. 20 - 25 Zoll
dick. – Im Jahr 1883 wurden die schadhaften Platten ersetzt
durch 3-fach gelegte Dachziegel, besonders gegen Norden; gegen
Süden liegen heute (1903) noch Platten aus rotem Sandsteinx).
x) Die Gartenmauer östlich und südlicher Seite
bestich mit Schwarzkalk, Sand und 1/6
Zement, ca. 125,75 qm à 70 d – zusammen
88,03 M + 32 M (Taglöhner) = 120 M 03 d (im
Jahr 1895)
(Pfarr-Archiv VII i)
Bäume stehen heute, 1903, in Allem ca. 40, hiervon allein
Apfelbäume 15, Birnenbäume 2, Zwetschgen-Bäume 20, ein
Reineclaude- und ein Mirabellen- und 1 Pfirsichbaum: - also
große und kleine, alte und jüngere, im Ganzen ca. 40. – In den
ersten 10 Jahren wurden vom Schreiber, Pfr. G., für etwa 35 Mk
ganz junge Bäume zu setzen angekauft. Einige aber fallirten?.
Die Linde auf dem Kirchenplatz wurde 1884 gesetzt, leider hätte
sie ihren Standpunkt mehr gegen Bach hin erhalten sollen. Die
Langholzfuhren des Maierwalds von Eduard Rombach, Maierbauer,
schädigten sie sehr; im Sommer suchen die Leute vor Beginn des
Gottesdienstes gar gern ihren Schatten.
Obsterträgnisse in besseren Jahren gab es z. B. 1883 ungefähr 50
Sester (altes Maß = 15 Liter), teils verkauft und zwar für Leute
in der Pfarrei: zu 1 M und von außen her 1 M 40 d. Äpfel
lieferten gegen 60 Sester, die ca. 200 Liter Most gaben, welcher
am Pfarrtisch getrunken wurde. – Im Jahr 1888, dem
Dreikaiserjahr Deutschlands, gab es ca. 90 Sester Zwetschgen à 1
M oder, wenn der Käufer sie selbst brach, 80 d, aber die Hälfte
ungefähr wurde an arme Leute verschenkt; so blieb die Einnahme
ca. 50 Mk, desgleichen 1895.
Im Jahr 1893 wurde im Garten eine Kanalisation vorgenommen, das
Dachabfallwasser 117.
vom Eck des Schlafzimmers N° 5 im 2. Stock in den Bach zu leiten
und auf der anderen
Seite des Hausvorsprungs bei der Küche zur Gartenmauer gegen den
Maierhof hin in den mit Backsteinen gewölbten und länglichen
Rausteinen, trocken gemauerten Dohlen außerhalb des Pfarrhauses,
kostete 264 M 22 d.
Um das Grasfeld am Kirchenplatz vor dem Portal und beim Rathaus
war ein Hag, ursprünglich wie jene am Feld der
Bauernhöfe, x
x x ,
Pfähle kreuzweis in den Boden geschlagen und eine Stange darüber
gelegt. – In der Intercalarzeit (1880/81) glaubte man, es würde
ein besserer Hag nicht nur bewilligt, sondern aus den
Intercalargefällen der Pfarrei bezahlt werden können. Es kam die
Erlaubnis zu einem Hage mit Gipslädchen, … (Zeichnung) …. aber
es musste ein Provisorium von 131 M 26 d, jährlich 30 M zu
zahlen (vgl. pag. 107), aufgenommen werden.
Im Jahr 1892, also schon nach 10 Jahren, musste ein neuer Hag
gestellt werden; man wählte dieses Mal einen Drahthag und ließ
ihn durch Schlosser Ruch, damals Bürgermeister dort, fertigen.
Auf Anraten der Gr. Bez.-B.-Inspektion Fbg ließ man vom
Pfisterwald ‚Rausteine’ beischaffen statt gehauene, um die
Pfosten einzulassen; nun war Niemand da, der die Löcher in die
Steine für die Eisenpfosten hauen konnte und wollte. Endlich tat
es ein Italiener. Durch die Ungeschicklichkeit, - Rausteine
statt gehauene Steine, - kam der Hag sehr hoch. Es waren 76
laufende Meter, zusammen 536 M 85 d. – Pfr. G. kaufte von
Schmied Feser einen alten Eisenhag, - von Schmiedeisen, nicht
Gusseisen, - der vom gräflich Kageneck’schen Schlossgarten in
Stegen stammt und vervollständigte damit ein fehlendes Stück, -
das besondere Stärke nötig hatte. Auch obiger Betrag wurde zu
einem Provisorium gemacht, jährlich vom Pfarrer mit 35 Mk bei
kath. Pfarrpfründekasse zu zahlen.
(Eschb. d.
27.9.1903 G. Pfr.)
Den Bodenbeleg als Laufgang außerhalb der Hofmauer, als Mesner-
und Schwestern-Weg zur Kirche, legte Mesner Otto (1889) auf
Kosten des Pfr. G. Desgleichen der Plattenbeleg im Garten als
Gartenweg; Ersterer von den abgängigen Steinplatten im
Kirchenschiff und Letzterer im Garten vom Abgängigen der
Chorplatten (im Jahr 1901).
(dito)
Die Johannes- und Stachelbeeren geben seit etwa 4 oder 5 Jahren
ein Erträgnis zu einem Beerenwein von 230 - 240 Liter,
anfänglich waren nur etwa 3 - 4 armselige Hecken da. – Jährlich
beschnitten etc. (vgl. Christ’s Gartenbuch – in der
Pfarrbibliothek) tragen sie reichlich und gut.
(dito)
118.
Keller
Beim Bau des Pfarrhauses mussten die Bauern frohndweise allein
für das Kellergewölbe 80000 Stück Backsteine 3 - 4 Stunden Wegs
beifahren und nebstdem die Rausteine aus dem Steinbruch bei
Pfaffenweiler beibringen; laut Beschwerdeschrift des
Gemeinde-Anwalts zum Prozess über die Frohndpflicht im Jahr 1857
gegen den Domänen-Fiskus (vgl. Pfarr-Archiv VII Fasc. 3). – Im
Jahr 1880 fand man den Boden durch die Länge der Zeit, fast 100
Jahr, so verschlammt, dass man nur mit Lederschuh in den Keller
konnte. Die Pflastersteine hatten sich so in den Bodengrund des
Kellers nach und nach eingesenkt, dass Grund und Schlamm obenan
waren, wie heute noch (1903) es hinter den Faßlagern der Fall
ist. Die Bauinspektion ließ deshalb auf Ansuchen endlich im Jahr
1889 einen Laufgang mit Beton legen vom hinteren Faßlager bis
zum Graben, 16,10 m lang und 1,30 m breit, der 73 Mk 26 d
kostete, nämlich 20 qm à 3 M 50 d.
Im Jahr 1891, als in das Schiff der Kirche ein neuer Boden-Beleg
mit rötlichen Steinplatten à qm 8 M 50 d von Steinhauer Keller
in Freiburg erstellt wurde (49,24 qm), wurde durch die
Bez.-Bauinspektion die Verlegung in den Keller und in den Hof
des Pfarrhauses angeordnet mit den noch besterhaltenen Steinen.
Die Maurerarbeit des Verlegens in Keller und Hof kam das Gr.
Ärar auf 97 M 60 d einschließlich einigen Dachverputzes.
Weil der Kellerhals im Pfarrhausgang (‚Stiegenhaus’) immer
Feuchtigkeit zeigte an Mauer und Boden, ließ man zwei Fenster
aufbrechen, eines unter der Stiege und eines Gartenkämmerlein,
es geschah 1897. Die Maurer-Arbeit des Ausbrechens kam auf: 19 M
05; und die Schreiner- mit Glaserarbeit auf 52 M 33 d, mithin
zusammen 71 M 38 d -! - ! - ? –
119.
Gebräuche
Es war von Alters her Gebrauch, dass bei jedem größeren Hofgut
eine Kapelle war und besonders Samstag Abend und Sonntag- und
Feiertag-Nachmittag ein Rosenkranz gebetet werde mit Lauretan.
Litanei. Diese Kapellen stehen teilweise noch. Das Kloster hielt
wohl in der alten Jakobus-Kapelle morgens, aber nicht
nachmittags, Gottesdienst. – In den einzelnen Zinken oder Dobeln
war dann auch eine Kapellen-Glocke. So heute noch: Mooshof,
Hinterbauern-Hof, Heines, Molze und Scherles, - wo die Betzeit
morgens, mittags und abends, Angelus Domini, heute noch geläutet
wurde, so wie in der Pfarrkirche selbst. –
A.
1. Desgleichen stehen heute noch an allen Hofgütern, selbst bei
kleineren, Wegkreuze, welche
vom Ortsgeistlichen privatim benediciert
wurden. – Das Kreuz auf dem Kirchenplatz am
Schulhaus (vgl. p. 37) wurde vom
Mission-Oberen P. Ambros, Quardian im Kapuziner-
Kloster zu Straßburg – Königshofen als
Missionskreuz benediciert (im Jahr 1896, 14.6.).
Das Kreuz ist von Eisenguss, kostete 125 Mk
und wiegt der Korpus allein 170 Pfund; es ist
gut in die Schulmauer eingelassen und im
Schullokal mit Schraube, die durch die Mauer
geht, befestigt. – Mechaniker Karl Ketterer
in St.Peter brachte an die Ende Rosetten an
etc., die 16 M 50 kosteten. Das Anheften,
Kreuz aus Schmiedeisen, Anstrich und
Goldgrund etc. zusammen macht 56 M 60. – Die
Vergoldung des Korpus war nicht echt,
sondern Bronze, weshalb der Körper bald
schwärzlich war. Maler Bernhard Müller in
Freiburg, ein Schüler aus der Schule zu
Stegen, fasste es 1899 in Farben.
(Fach VII 14)
Kurz vor 1880 wurden neu gesetzt das Kreuz
des Löwenwirts Rombach am Weg zum
Gottesacker, - von Stein, kostete 210 Mk,
gefertigt vom Italiener Lornati in Freiburg, und
das eiserne Kreuz des Maierbauern auf der
anderen Seite des Gottesackers. –
Im Jahr 1885 (20.4.) wurde das Kreuz beim
Reckeberg und dem Haus des Wagners Ignaz
Walter benediciert. Den Christuskörper,
geschnitzt vom Säger Aloys Gfell aus Schollach,
Amt Neustadt, hat Pfr. G. angekauft um 14 Mk,
das Übrige bestritt Gemeinderat Ignaz
Walter. Das Kreuz steht auf der Wiese des
Engelwirts.
1888 setzte Ratschreiber Friedrich Hug sein
Kreuz neu, beim Weberhuesle und der Mühle.
– Desgleichen auch 1888 auf dem Heinehof im
Hinterneschbach. 1897 am 10. Oktober
benedicierte Pfr. G. das Kreuz, welches
nächst dem Salzbauernhof steht. – Etwas anderes
ist das sog. Salzbuben-Kreuz, welches ganz
auf der Höhe und auf dem ‚Recke-Seppe’
Hofgut steht. Dasselbe wurde seit etwa 50
Jahren, wie man hörte, schon 4-mal erneuert;
zuletzt 1894. Es wurde dort ein Raubmord
begangen durch 2 Metzgerburschen aus
119.
Freiburg, und zwar an einem gewissen Johann
Haury von Eschbach, Salzbauernhof, 120.
der zwei Stiere in Föhrental (1760) verkauft
hatte. – An diesem Salzbuben-Kreuz sollen
1796 im französischen Krieg zwei Soldaten vom
damaligen Zipfeljocke-Bauer erschlagen
worden sein, welche dem Bauern 3 Stücke Vieh
weggenommen hatten. – Er habe sich
beeilt, ihnen zuvor zu kommen an den Weg, der
von der Höhe abwärts führt; er soll sie
rücklings mit 2 wuchtigen Gewehrkolben-Hieben
getötet haben und dann sein Vieh wieder
heimgeführt (Rückzug der Condées v. bad.
Schwarzwald).
Selbst kleine Taglöhnerhäuslein wollten ihre
Weg-Bildstöcklein haben, wie man sie heute
noch findet. Manchsmal knüpft sich ein
Unglücksfall daran. – So ein Bildstöcklein steht im
Wald des Klause-Höfleins. Die Sage berichtet,
zwei Hirtenbuben hätten Streit bekommen,
beide hätten mit Messern zugestochen, einer
sei auf dem Platz tot gefunden worden, wo das
Bildstöckle steht, und der andere sei auch an
seinen Wunden gestorben.
(vgl. Fach XX a 1)
2. Noch im Jahr 1810 u. 1811 war es vom Klosterstift St.Peter
her noch üblich, dass
Brautpaare, welche über Christenlehrbesuch,
Kirchenbesuch oder sonst ein schlechtes
Sittenzeugnis aufzuweisen hatten, eine Zeit
lang zurückgehalten wurden von der Trauung.
(vgl. die Akten Fach VI)
3. Es war gebräuchlich, dass jeden Freitag von Kreuzerfindung
(3. Mai) bis Kreuzerhöhung
(14. September) der ‚Psalter’, also drei
Rosenkränze während der hl.Messe gebetet wurden;
- so wie man jetzt in außerordentlichen
Betstunden um Gutwetter betet. Später wurden nur
zwei und unter meinem Vorgänger einer und
später gar keiner mehr gebetet. Neu
eingeführt, aber auf Samstag in die hl. Messe
verlegt, geschah es durch Pfr. G., und zwar
von 1888 an.
(vergl. Gottesdienst-Ordnung Seite 34, 2)
4. In der geschlossenen Zeit, Advent und Fasten, erlaubte man
den Bräuten, nicht nur selbst
ein Kränzchen aufzusetzen, sondern auch
einigen Mädchen, welche als Brautjungfern die
Braut bis zur Kirche begleiteten. – So
gebräuchlich wohl schon über 50 Jahre. Ist ja selten
leider, dass eine Braut noch den Ehrenkranz
verdient!
5. Bei Leichenbegängnissen und den Opfergängen tragen die
nächsten Anverwandten
Wachsstöcke mit sich, - bei ruhigem Wetter
oft auf dem Kirchenplatz während der
Einsegnung der Leiche, jedenfalls aber beim
Opfergang in der Kirche. Eine Person stellt
sich am Tumba auf, zündet ihren Wachsstock an
den Kerzen der Tumba an und dann
zündet sie den Vorübergehenden deren
Wachsstöcke an. – Gewöhnlich sind bei Leichen
zwei Opfergänge, einer beim Beginn oder schon
vor Beginn der hl. Messe, der andere nach
der Kommunion des Priesters. – Reichere
teilen ab auf 3 Nachhaltungen. Es handelt sich
nur darum, ob ziemlich Leute für den
Opfergang da sind.
6. Auch bei den Bittgängen war es üblich, und die Kirchzartener
und St. Petriner tun es 121.
hier noch, - bei Opfergang in der
Stationskirche einen brennenden Wachsstock zu tragen. –
Da machten die Gemeinderäte und Bürgermeister
miteinander ab in den sechsiger Jahren,
nicht mehr mit brennendem Wachsstock zu
gehen. Schon drei ältere Männer kamen zu mir,
die das Gewissen drückte. Der damalige
Bürgermeister, dessen Sohn und ein damaliger
Gemeinderat, der nun über neunzig alt wurde
(der Erste vor ca. 12 Jahren, der Letztere vor
3 Jahren und der Zweite voriges Jahr 1902)
kamen ins Pfarrhaus und suchten drum nach, in
ihrem Gewissen gedrängt, der Pfarrer soll es
von der Kanzel verkünden, dass brennende
Wachsstöcke bei den Bittprozessionen zu
tragen wieder eingeführt seien. Pfr. G. hielt es
aber nicht für klug und fürchtete Nachteil
für die Frequenz, die Bittgesuche sind nicht
offiziellen Ursprungs.
7. Bei den Aussegnungen der Wöchnerinnen war es der Gebrauch,
dass die Frauen an den
Altar kamen, ganz allein. Seit 1892 kommen
sie mit der Hebamme, knieend am Portal der
Kirche auf den Boden, tragen einen brennenden
Wachsstock. – Von dort erst geht man an
den Seiten-Altar (St. Annae), wo die Gebete
vollendet werden.
(vgl. Verkündbuch von 1892 Seite 21 u. 22)
8. Trotz allem Ermahnen und Aufmuntern, die alt herkömmlichen
Schäppel bei der
Fronleichnamsprozession, bei Hochzeiten etc.
zu tragen, kommen sie mehr und mehr ab.
Erschwerend wirkt, dass solche in Kirchzarten
und St.Märgen längst abgeschafft sind. –
Schon 1884 gab ich in Christenlehre und auf
der Kanzel Mahnung. – Selbst bei den
Erstkommunikanten hält es schwer. 1893 kam
die Erste mit einem Kränzchen und
Stadtkleidern trotz allem Mahnen; es war
Josepha Wirbser, sog. Föhresägers von Stegen.
„Die Mutter will es haben“, hieß es. – Es war
eine, die vor der Ehe Mutter war, schon im
ledigen Stand, und zwar mehrere Mal (1893).
Das nächste Jahr kamen drei mit Kränzchen,
2 von Stegen und 1 von Eschbach, nämlich
Stephane Scherer (‚Schnieders’). Seit 9 Jahren
aber kommel alle mit Schäppel. Den
Schäppelträgerinnen wies ich den Ehrenplatz an,
hinten zu gehen, und die Kränzchen voraus.
Bei den Erstkommunkanten half es besser als
bei den Erwachsenen. Der Schäppel bedeutet
die Jungfrauenkrone.
(29.9.1903 G. Pfr.)
9. Bei der Fronleichnams-Prozession wurde ehemals nur ein
tragbares Altärlein, das jetzt
noch vorhanden ist und am dritten Altar
(Maierhof am Gottesacker) aufgestellt wird, - an
allen 4 Altären herumgetragen; - die
Jungfrauen und die ledigen Burschen, die das St.Jakobusbild
trugen, behielten die Bilder auch während des Segens auf den
Schultern. Erst
1882 wurden von Pfr. G. zusammenlegbare
Tischlein angeschafft.
(dito)
B.
1. Die Hirten, die meistens den ganzen Sommer nie in eine hl.
Messe kommen, gewöhnlich
vom Mai an bis Kirchweih, haben über die zwei
Pfingstfeiertage frei und Erwachsene
müssen für sie hüten. – Die Hirten bekommen
als ‚Pfingstgeld’ vom Bauern gewöhnlich 1
M, früher 30 x und von den ‚Huesles-Leute’,
d. i. den Taglöhnern, deren Geiße sie
121.
mithüten, je 20 d, früher 6 x; eine Gefahr
für die Hirten, ins Wirtshaus mit dem Gelde
122.
zu laufen.
2. Am Agathatag (5. Febr.) und St. Blasiustag (2. Febr.) wird
morgens nicht gearbeitet, und
man geht in die hl. Messe, aber nachmittags
arbeitet man; an den Fastnachtstagenx) wird
morgens gearbeitet, aber nachmittags ist
frei; am Aschermittwoch aber ist morgens und
nachmittags frei. –
x) An den Fastnachts-Tagen war von jeher
Schulunterricht, was die Schüler und
Erwachsenen von Unfug abhielt. – Hiezu
ermahnte man in der Schule noch von Lehrer
und Geistlicher.
3. Von Weihnachten bis Dreikönigstag (oder Neujahr manchsmal)
haben die Dienstboten
ganz frei, und Bauer und Bäuerin tun deren
Arbeit; - von Weihnacht bis Ostern haben die
Dienstboten ihre ‚Laubtage’ (= Erlaubtage),
d. h. an jedem Donnerstag haben sie frei und
können bei anderen ‚taglöhnern’, also einem
Nebenverdienst nachgehen.
4. – Zwei Wochen vor Weihnachten müssen die Knechte für das
ganze Jahr, abends nach dem
Nachtessen, die Besen machen, ca. 100 Stück,
die Mägde aber müssen das Birkenreis aus
dem Wald des Bauern dazu holen, auch die Band
für die Garben sind zu machen.
5. Die Rangstufen unter den Dienstboten sind:
Hirten, - ‚Rosser’, - Unterknecht, - Knecht.
Hirten, - ‚Hueslemaidle’, - Untermagd, -
Magd.
Was den Lohn angeht, so bekommen die Hirten,
welche die Schule noch zu besuchen
haben, gewöhnlich kein Geld als Lohn, sondern
nebst Verpflegung auch noch die Kleider.
– Die ‚Rosser’ bekommen 100 - 130 M jährlich.
Die Unterknechte 180 - 220 Mk, - die
Knechte bis zu 300 Mk. – Die ‚Hausmaidle’
erhalten 60 - 80 M, - die Untermägde 90 - 110,
- die Mägde 140 - 160 Mk. – Seit etwa 10 - 15
Jahren haben sich die Löhne um 40 - 50 %
gesteigert, zudem dass der Bauer auch noch
den Kranken- und Invaliden-
Versicherungsbeitrag meistens allein
leistet.
(September 1903 G. Pfr.)
6. Als Weihnachts-Geschenk bekommt jeder Dienstbot den sog.
‚Wiehnete-Laib’, ein Laib
Brot von etwas weißerem Mehl, in welchem
Biereschnitz mitgebacken wurden.
Gewöhnlich bringen Dienstboten diesen ihren
Eltern oder anderen Angehörigen.
(d. O.)
7. Bei Taufen zahlt der Vater des Kindes gewöhnlich die sog.
Taufsuppe, d. i. das Essen am
Tag der Taufe. – Ein Lediger, der seine Ehre
wahrt, hat 4 - 5 Mk zu zahlen, - aber darf
nicht mitessen, sondern muss sich fernhalten.
– Die Taufpaten: ein Lediger als ‚Götte’ zahlt
der Wöchnerin 4 - 6 Mk, - ein verheirateter
Mann als Götte überlässt es seiner Frau, der
Wöchnerin den sog. ‚Korb’, d. i. eine Zäune
voll Esswaren, zu bringen:
Eier, Butter, Kaffee, Weck, Reis, Gerst, beim
Armen auch Mehl und dergleichen. – Die
Patin = ‚Gotte’ bringt auch der Wöchnerin
ihren ‚Korb’. - Die Gotte gibt auch bei der
Taufe dem Mesner sein Trinkgeld, gewöhnlich
50 Pfg – 1 Mk.
(d. O.)
8. Am Karfreitag setzen die Leute gern junge Bäume, als ob diese
dann besser gedeihen; 123.
wahrscheinlich weil an diesem Tag der
Kreuzesstamm auf Kalvaria gesetzt wurde. Es
unterläuft ein Stück Aberglaube.
9. Wenn ein Haus abbrennt, so erheben die, welche das
Brandunglück hatten, die
‚Brandsteuer’, d. h., sie sammeln Beiträge
oft in- und außerhalb der Pfarrei. Die Hirten,
Knechte und Mägde etc. erhalten je 46 d, 50 d
bis 1 Mk. – Pfr. G. gab bis zu 5 Mk. – Dem
Klausebauer Jos. Faller, 1881, gab Pfr. G. 25
Mk, dem ‚Scherlebauer’ 50 Mk unter der
Bedingung, dass er für seine geschmolzene
Hofglocke eine entsprechend andere anschaffe.
(30.9.1903 G. Pfr.)
10. Bei einem Neubau wird den Maurern abends nach Feierabend ein
kleiner Trunk
verabreicht, wenn sie den ersten Stein legen,
- den Zimmerleuten, wenn sie den ersten
Balken legen. Beim ‚Aufrichten’ aber wird
ihnen ein Essen und Trunk gegeben, und zwar
allen Arbeitern.
(dito)
11. Über das Schieben-Schlagen wurde schon pag. 71 berichtet
(Verkündbuch von 1897 p. 54
u. 56). Seit einigen Jahren unterblieb es,
weil die ältesten Christenlehr-pflichtigen Burschen
weniger verdorben waren. Nachgetragen kann
werden, was in den ‚Monatsblättern des bad.
Schwarzwaldes’ von 1902 Seite 46 gesagt ist:
- Am ‚Hirzesunntig’ (Quadrag. I), also am
Frühlingsanfang, kommt es vor. Es soll aus
dem 11. Jahrhundert datieren. Die Scheiben
sind von dürrem Buch- oder Tannenholz, ca. 10
cm im Durchmesser, die durchbohrt sind.
Nachdem sie im Scheibenfeuer glühend gemacht,
mittelst schlangen Haselruten über ein
schräggestelltes Brett in die Höhe
geschleudert werden, und zwar zur Ehre oder zum Spott
bekannter und genannter Personen. Dabei wird
noch ein Spruch gerufen: „Schibi, Schibi,
Schibo! Wem soll die Schibe
go?“ usw.
(dito)
12. Es ist seit alters auch unter meinem Vorgänger üblich, dass
die ‚Wibervölker’, ledig oder
verheiratet, nicht dem Pfarrgeistlichen auf
sein Zimmer kommen, sondern dass sie im
unteren Gang bei der Haustüre ihre Audienz
bekommen und verabschiedet werden. – Hat
sehr viel Gutes.
Memoriale Sacerdotis:
Rarissima aspectio
Propter castimoniae
conversationem.x)
Brevissa collocutio
Propter publicam
aedificationem.xx)
Caustissima conversatio
Propter lapsus
devitationem.xxx)
x) „Memento, quoniam malus est oculus
nequam“ Eccl. 31
xx) Per levia verba venitur ad pessima facta.
(Trithemius)
xxx) Quia nec Davide sanctior, nec Samsone fortior;
nec Salomone sapientior es (St.
Hieronymus).
[Dem Pfarrer zur Erinnerung: Ein sehr seltener Anblick
in der Nähe die Erhaltung
der Enthaltsamkeit
Eine sehr kurze Unterredung
in der Nähe das
öffentliche Bauwerk
Der sehr vorsichtige Umgang
in der Nähe die Vermeidung
des Glaubensverrats.
x) Gedenke, weil das unnütze Auge
schlecht ist Eccl. 31
xx) Durch leichtsinnige Worte kommt es zu
schlimmen Taten. (Trithemius)
xxx) Weil du weder heiliger als David, noch stärker als
Samson, noch klüger als Salomon bist
(St. Hieronymus)].
134.
Missbräuche
Tollatur abusus, maneat usus! –
[Der Missbrauch wird aufgehoben, aber der Gebrauch möge bleiben!
-]
und Übelstände:
1. Auch in hiesiger Gegend sind die ‚Totenwachen’ üblich, dass
die Angehörigen des
Verstorbenen und die Leute aus der
Nachbarschaft die 2 Nächte, wo die Leiche im Haus
liegt, wachen, den Rosenkranz beten, aber
einen Imbiss und Trunk bekommen. 1837
wendete sich das Bezirksamt Freiburg an die
Pfarrämter. – 1851 tat es auch die kirchliche
Behörde, laut Ordin. Erlass vom 17.6.1851 N°
5306. Pfr. Engler glaubte damals berichten
zu dürfen: - „Hierorts sei über Missstände
nicht zu klagen.“ – Jedoch ist ein wachsames
Auge nötig. Selbst Unsittlichkeiten neben der
Leiche und trotz des zeitweiligen Betens
können vorkommen. -
(1.10.1903 Pfr. G.)
2. Am Namenstag der Pfr. Blank (Johann), wo auch die St.
Petriner Herren die Ehre gaben,
wurde mit Böller geschossen. Die Böller sind
Gemeindeeigentum von Eschbach, das Pulver
wird von der Kirchspielkasse Eschbach-Stegen
angekauft. Im ersten Jahr des Hierseins von
Pfr. G. wurde (von Schmidt H. Feser) am
Wilhelmstag geschossen, - unerwartet. Es war
aber auch zum letzten Male; Pfr. G. bat
ernstlich, Solches doch nicht mehr zu tun. – Aber
man schoss auch bei signifikanten Hochzeiten,
Taufen, eheliche und leider auch bei
manchen unehelichen. – Heute 1903 unterbleibt
all Derartiges.
(NB dass leider Wiederholungen von Notizen vorkommen,
datiert von der zu langen
Unterbrechung des
Eintragens und weil das Gedächtnis rinnt wie ein altes Fass. –
Pfr. G.
73 J. alt.)
135.
Steuern
(vgl. p. 107 u. 93)
1. Für die örtliche Kirchensteuer kommen in Betracht:
Einwohner: Eschbach
zusammen 587 Seelen
i. J. 1900 hievon
nach Pfarrei St.Peter 40 Seelen
bleiben . . . . . . . . .
547 Seelen
dito
: Stegen zusammen
395 Seelen
hievon nach
Pfarrei Kirchzarten 254 Seelen
bleiben Pfarrei
Eschbach 141 Seelen
zusammen hat
das Kirchspiel Eschbach-Stegen 688 Seelen
Voranschlag
zu den Kirchspiel-Umlagen für 1900/1902
von 100 M je 3 Pfg
trifft Gemeinde
Eschbach 280 M
trifft Gemeinde
Stegen 72 M
Steuer-Kapital für Stegen ist:
Rentensteuer
607900 M
Grund- u. Häusersteuer
476400 M
1129815 Mk
(Laut Gemeindeakten in Stegen fällt der
Löwenanteil der Grundherrschaft zu.)
2. Allgemeine Kirchensteuer:
Sie betrug für 1900/1902 in Eschbach je 61 M
18 d in 3 Jahren
184 M 76 d
in Stegen
(Gemeinde) je 90 M 80 d in 3 Jahren 272 M 30 d
Summa 487 M 06 d
Dieselbe trägt für 1903/05 in
Eschbach 175,71 M
in Stegen 162,72 M
mit für
3 Jahre
Summa 338 M 43 d
(In Stegen weniger durch Wegzug der Frau
Gräfin
Wilhelmine von Kageneck, Witwe, nach
Freiburg)
Im Allgemeinen kamen zur Erhebung im Lande
Βaden pro 1901 auf den Kopf:
katholische: 0,69 Mk
evangelische: 1,14
Mk
altkatholische: 1,23
Mk
israelitische: 10,92 Mk
(laut Freiburger Bote von 1902 N° 208 d. d.
12.9.)
136.
C.
Kirchen-Dienste
Mesnerei
A. Mesner in Eschbach
Als im Jahr 1868 der Mesnerdienst vom Schuldienst getrennt
wurde, sollte die kirchliche Behörde die Mesnerdienste künftig
besetzen aus dem selben Grunde wie die staatlichen Behörden die
Staatsdienste besetzen; dies gilt auch dann, wenn die Gemeinden
diese Dienste bezahlen.
Bei der Trauung hatte der Lehrer an Besoldung:
a. als Lehrer bei einer Seelenzahl
in Eschbach
632
Seelen
in Zinken Reckenberg
41 Seelen
und bei einer Schülerzahl von
93
673 Seelen
vom 1. Jan. 1868 an
375 fl = 824 M 16 d [eine
Zahl muss falsch sein]
b. als Mesner, Glöckner und Organist:
1. Großh. Domänen-Verwaltung Freiburg
jährlich 10 fl = 17,14 M
2. vom Religionsfond
Freiburg
jährlich 12 fl = 20,57 M
3. vom Kirchenfond Eschbach Anivers. jährlich
2
fl 48 x = 6,50 M
4. aus der Pfr. Brogli’schen Stiftungsmatte
als Organist 12 fl = 20,57 M
5. an Naturalien vom Mesnerdienst auf
Weihnachten
von der Gemeinde 48
‚Mäßlein’ Roggen u.
48 Mäßlein Haber
=
6 fl 4 x =
10,40 M
als
Mesner-Besoldung Summa
75 M 18 d
hinzu den
Lehrersgehalt
824 M 16 d
Summa 899 M 34 d
Was den Glöckner-Dienst betrifft, so war es vor 1854 einfacher
mit dem Läuten angeordnet, ganz so wie in St.Peter, der
Mutterkirche. Eine Viertelstunde vor Anfang des Gottesdienstes
läutete man an Werktagen; bei einem Amt aber läutete man eine
halbe Stunde vorher das erste Mal, nach einer Viertelstunde zum
zweiten Mal und dann zu Beginn des Gottesdienstes zusammen.
Pfarrverweser Felder, hier von Januar 1854 bis August 1856
ordnete das Läuten städtisch: an Werktagen eine halbe Stunde
vorher das erste und nach einer halben Zusammenläuten und an
Sonn- und Feiertagen eine ganze Stunde vor dem Amt das erste,
nach einer halben Stunde das zweite, dann zusammen. Auf Wunsch
des Mesners + Andreas Vogt und anderer wollte Pfr. G. zurück zur
ursprünglichen Ordnung wie in St.Peter heute noch, allein es
hatte seine Schwierigkeiten und man ließ es beim Alten. Versucht
1882 (vgl. Verkündbuch 1864/1882 Seite 359).
(5.10.1903 G. Pfr.)
Der Lehrer-Mesner Eschbach bezog als ‚Bodenzins’ (Lehrer
Winkler, der auch Ratschreiber war) vom Gärlehen des Benedikt
Schriener, Weber im Steyerntal ½ fl = 30 x ohne nachweisbaren
Rechtsgrund.
Der ‚Stiftungsvorstand’ (jetzt ‚Stiftungsrat’ genannt)
unterhandelte mit ihm und er 137.
zahlte (1839) als Ablösesumme 9 fl, wofür man an den Hochaltar
ein rotes Tuch anschaffte.
Beim letzten Hof im Hintereschbach, Andreas Rombach,
Alt-Bürgermeister, bzw. dessen Sohn Felix Rombach, -
‚Felixehof’, – war es ähnlich, es betraf einen ‚Bodenzins’an die
alte St.Jakobs-Kapelle, allein dieser widersprach die Schuld u.
zahlte nichts. (Der Felixehof ging über an Gr. Ärar, das Haus
riss man nieder).
Mesner Andres Vogt, im sog. ‚Posterhäusle’ wohnend, unweit der
jetzigen Kirche und neben dem alten Schullokal (jetzige
Schnieder-Wilhelm), war seit seinen Schuljahren schon als
Ministrant Vertreter der Lehrermesners weit über 30 Jahre, dann
seit 1868 20 Jahre lang definitiver Mesner und Glöckner. Im Jahr
1880 im Hochsommer fing er an, etwas später als um 4 morgens
Betzeit zu läuten, da hing eines Morgens ein Zettel an der
Kirchentüre, worauf geschrieben stand:
„Willst du mit Recht verdienen deinen Lohn,
So gib zur rechten Zeit den ersten Glockenton.“
Mesner Vogt war längere Zeit Accisor, i. e. Steuererheber des
Staats (12 Jahre lang), auch 8 Jahre lang Bürgermeister und 20
Jahre lang definitiver Mesner und Glöckner; er starb 66 Jahr alt
am 14. Mai 1889.
(5.10.1903
G. Pfr.)
Als Gehalt bezog Mesner Vogt (1888) zusammen
138 Mk.
Diese Summe setzt sich zusammen aus:
a. kath. Religionsfond Freiburg 12 fl =
20,57 M
b. Großh. Domänen-Ärar Freiburg 10 fl
= 17,14 M
c. Kirchenfond Eschbach, Annivers.
= 4,80 M
d. Kirchspielkasse Eschbach-Stegen (seit
1879) 95,49 M
zusammen
138 M
Hiezu kommen:
a. was die Kasualien ungefähr
eintragen ca. 10 M
b. für Aufziehen der Kirchenuhr von
der Gemeindekasse
Eschbach
14 M
Die Kasual-Gebühren sind:
a. 1. für das Sterbzeichen bei Erwachsenen (ein ‚Sechsbätzner’:
24 x = 68 Pf) rund 70 d
für das Sterbzeichen
bei Kindern
40 Pf
2. für ein Leichenbegängnis (Erwachsener und
Kinder)
40 Pf
3. für verkündete hl. Messen ohne
Tumba
20 Pf
für verkündete hl.
Messen mit Tumba
30 Pf
4. für Seelenämter ohne
Tumba
40 Pf
für Seelenämter mit
Tumba
60 Pf
(seien es
Nachhaltungen oder ‚Jahrzeiten’)
b. bei Hochzeiten:
Trauung mit Amt oder nur hl. Messe (urspr. 30
x)
1 M – d
c. bei Taufen
1. früher 6 x, jetzt 20 Pf mindestens, von
der Patin gewöhnlich
50 d
2. bei Aussegnungen von der Wöchnerin, früher
6 x, jetzt
20 d
d. (Das Läuten bei Beerdigungen besorgen die Hinterlassenen
selbst durch Bestellung der Personen, ähnlich wie die Kreuz- und
Fahnenträger, oder diese beauftragen den Mesner, dass er Läuter
bestellt, dann ist für jede der drei Glocken je 10 d = 3 x 10 d
zu zahlen, d. i. bei 3 Nachhaltungen 3 x 30 d = 1 M 20 d).
Mesner Vogt war 3 Jahre lang von rheumatischen Schmerzen für den
Mesnerdienst
138. untauglich gemacht; der Ministrant Otto Helmle versah den
Dienst und Vogt bezog den Gehalt fort; seine Frau läutete und
zog die Uhr auf und tat, was sie ihrem Manne Vogt und dem Jungen
Otto abnehmen konnte.
Es meldeten sich drei Bürger, die in der Nähe wohnten, zum
Mesnerdienst. Einer, J. Sch., ein Zimmermann, G. Sch., ein
Drechsler, und B. H., ein Kiefer. Letzterer Mesner-Kandidat war
ein bibulus [Trinker] und in seiner Haushaltung zerrüttet, war
aber einmal Ministrant unter Pfr. Engler, dazu später ein
Halsstarriger und Schwänzer der Christenlehre. G. Sch. ist
jähzornig und nichts weniger als ein Freund vom Kirchenbesuch.
J. Sch. arbeitete mit anderen Zimmerleuten in der Kirche am
Podium der Kirchenstühle, keiner rauchte, aber der
Mesnerkandidat musste seine Pfeife im Maul haben. – Um
auszuweichen, fasste der Pfr. G. den Plan, die Mesnerwohnung im
Flügelgebäude des Pfarrhauses einzurichten, und als das Gesuch
bei der Gr. Domänendirektion zu Karlsruhe ablehnend beschieden
wurde, - aus eigenen persönlichen Mitteln. Dadurch wurde es
ermöglicht, dass Otto Helmle und seine Mutter Theres geb. Hug,
Witwe, eine Wohnung in nächster Nähe der Kirche erhielten.
Opposition machten drei Nachbarn: Hermann Feser, Schmidt, der
befürchtete, das gemietete Grasfeld um Kirche und Pfarrhaus zu
verlieren, - Karl Rombach, Behwirt, wollte sein Nebenhaus
‚Stöckle’ anbringen, - Eduard Rombach, Maierbauer, hatte die
Besorgnis, es könnte bei den Hintertüren der Pfarrscheuer und
der Wohnung sein Wiesengras vertreten werden. – Weil Otto Helmle
noch minderjährig war, bezog er den Gehalt eine Zeit lang ohne
definitive Anstellung, allein er war nie so recht freudig im
Mesnerberuf. Mehr Geschick und guten Willen zeigt sein jüngster
Bruder Joseph Helmle.
(5.10.1903 W. G. Pfr.)
B. Mesner in Stegen
Von jeher zahlte die Grundherrschaft zu Weyler das tägliche
Betzeit-Läuten und Turmuhr-Aufziehen, zur Zeit 20 Mk (im Jahr
1889). Vgl. die Beurkundung des Wilhelm und Joseph Schlegel,
Pächter des Wohnhauses nächst der Kapelle; - Beilage der
Kapellenfond-Rechnung pro 1888/1890 Abt. II 9.
Für die vom Pfr. G. abgehaltenen Schülerwochenmessen, die aber
nicht obligat sind, zahlte der Kapellenfond Stegen seit 1889 die
Gebühren von 10 Mk. – Die Dienerschaft besorgte den Mesnerdienst
von jeher, definitiv angestellt war noch nie ein Mesner.
(7.10.1903 W. G. Pfr.)
139.
Organistendienst
Den Organistendienst als Kirchendienst besetzt die kirchliche
Behörde auf Antrag des erzb. Pfarramtes und kathol.
Stiftungsrates; der weltliche Kirchspielvorstand, nämlich
Gemeinderat Eschbach mit dem Bürgermeister zu Stegen oder
älteste Gemeinderats-Mitglied dort, - bewilligt den Gehalt aus
der Kirchspielkasse Eschbach - Stegen.
Der Gehalt seit Trennung vom Schuldienst, seit 1868 - 1902,
betrug 72 fl = 123 M 43 d. – Von 1903 ab beträgt derselbe 200 Mk
nebst 50 Mk für Abhaltung der wöchentlichen Probestunden.
Die Gebühren für ein Seelenamt und Hochzeitsamt waren, bei
Ankunft der Pfarrers W. G., - je 1 Mark bei bestellten, bei
gestifteten nur 80 Pfg. – Lehrer-Organist Friedrich forderte
aber bei bestellten für Sänger, Kalkant und Organisten zusammen
3 Mk, nahm für sich selbst je 1 M, jede Sängerin erhielt 20 d,
deren es 8 waren, dem Kalkanten gab er 40 d, d. i. zusammen 1 M
+ (8 x 20 d) + 40 d = 3 Mk. Waren es weniger als 8 Sängerinnen,
legte er den Überschuss in eine ‚Sängerkasse’. Bei seinem Abzug
übergab er den Rest zur Kirchenrestauration. – Als es unter
seinen Nachfolgern Unannehmlichkeiten gab, weil die Sängerinnen
nichts erhielten, so änderte man den Modus dahin: der
Pfarrgeistliche bewahrt die Sängerkasse und lässt durch den
Mesner jedes Mal die Gebühren alsbald nach dem Amt an
Organisten, Sänger und Kalkanten ausbezahlen, an Sänger und
Kalkanten je 20 Pfg, an Organisten 1 Mk. – Was übrig bleibt,
wird am Ende des Jahres in die Geschenke-Reserve-Kasse
eingeworfen. – Der Mesner [?? zieht??, Wort fehlt] dann je 3 Mk
und auch die Gebühren für gestiftete Anniversarien ein und
quittiert die Belege für die Fonde.x)
x) Auch bei gestifteten Anniversarien zahlte der
Mesner gleichviel wie bei bestellten an
Organisten, Sänger etc., wiewohl der
Fond nur 80 d usw. vergütet. Den Verlust deckte der
Vorrat der Kasse, da nicht immer 8
Sängerinnen da sind und dann etwas übrig blieb. (v. b.)
Im Jahr 1892 machte Lehrer-Organist R. Hepting den
Organisten-Kurs in Freiburg mit vom 24. - 29. Oktober und
erhielt für die 6 Tage à 5 M = 30 Mk aus dem Kirchenfond
Eschbach (Archiv XIII 3).
(Eschb. d. 7.10.1903 W. G.
Pfr.)
140.
Sänger-Chor
Als Pfr. G. im Jahr 1880 nach Eschbach kam, waren nur Mädchen,
keine männlichen Sänger da. Lehrer-Organist Friedrich erklärte,
es hätte es nicht mehr getan, nicht mit ledigen und nicht mit
verheirateten Mannspersonen.
Als Lehrer Hepting 1887 kam, versuchte er es nach einigen Jahren
in Folge des Drängens Einzelner wiederum mit männlichen Sängern,
wiewohl Pfr. G. abmahnte, allein er sah bald ein: „Es tut’s
nicht.“ – Und Lehrer Hepting zog sich Feinde zu. –
Auktoritätslosigkeit und Caresse! –
Auch bei bloß weiblichen Sängern gab es wiederholt bitter
Unangenehmes. So unter Lehrer Friedrich im Jahr 1883. So musste
Pfr. G. verkünden von der Kanzeln: „Man singt im Gottesdienst
nicht für Taglohn, sondern zur Ehre Gottes und zur Erbauung.“ –
Man beschloss im Kirchspielvorstand, einer jeden Sängerin an
Weihnachten 5 Mk als Geschenk zu geben für Anwohnen der Proben,
und zwar aus den 30 fl bzw. 51 M 43, welche Pfr. G. jährlich für
die Kirchspielmatte zu bezahlen hat. Pfr. G. legte zu jedem
Fünfmarkstück ein Bildchen auf einem Packel Lebkuchen bei (ein
Paketchen 25 d). – Seither ist es besser gegangen. Jedoch 1895
setzte es wiederum Unangenehmes ab, so dass alle Sängerinnen
wegblieben. Der Pfr. G. verkündete, es könne nun kein Amt mehr
gesungen werden, bis die Jüngeren eingeübt seien: 6 Schülerinnen
und 3 Christenlehrpflichtige. – Die Ursachen waren: teilweise
nicht die richtige Behandlung, teils Hetzerei, teils Brutalität.
– In der Christenlehre erklärte Pfr. G.: - „Sobald eine Sängerin
lieber auf die Buben der Emporbühne schaut als vor in den
Tabernakel der Liebe Jesu, - so tut’s nicht mehr.“ – „Sündhafte
Bekanntschaft haben und singen zur Ehre Gottes“, - reimt sich
gewöhnlich nicht zusammen.“ – Auch der Hochmut wirkt seine
Wirkung aus: erwachsene Sängerinnen schämen sich, mit jüngeren
aus der Christenlehre auf der Orgelempore und bei Prozessionen
zusammen zu gehen; teils infiziert von der Gesinnung der
Familienangehörigen des Lehrer-Organisten selbst; - während in
St.Peter und in Kirchzarten, wie anderwärts, Sängerinnen von 30
- 40 Jahren zur Ehre Gottes und zur Erbauung der
Pfarrangehörigen singen.
Deshalb pastorale Klugheit beobachten und nicht bloß auf die
Klagen des Organisten hören, sondern das Audiatur et altera pars
[Auch die Gegenseite muss gehört werden] anwenden; bei
Schwierigkeiten im Haus der Betreffenden auch mit Vater und
Mutter Rücksprache nehmen! – Die Sängerinnen haben einen Vorrang
vor anderen Kirchengängern localiter [am Ort], also mögen sie
ihn auch behaupten moraliter [zeitlich], das ist auch Ehre und
Gewissenspflicht
des ‚Rector ecclesiae, ut exhiberet ipse sibi gloriosum chorum
non habentem maculam 140.
aut rugam aut aliquid hujusmodi, ut sit sanctus et immaculatus
[Leiter der Kirche, um 141.
sich selbst einen herrlichen Chor ohne Makel und Runzeln oder
sonst irgendetwas Derartiges zu schaffen, um heilig und makellos
zu sein] .
Was die Sängerinnen bekommen, ist allerdings wenig: die 5 Mk an
Weihnachten u. 20 Pfge, wenn ein bestelltes oder gestiftetes Amt
gesungen wird; der Gotteslohn aber ist höher anzuschlagen. – Bei
den Bittgängen bekommen Dieselben von Alters eine Zehrung (eine
Suppe und dann Wein und Brot), wofür Pfarrer Brogli 8 fl
bestimmt hat, jetzt noch ausbezahlt mit jährlich 13 M 88 d
(eigentlich 13,71 M) von der Kirchspielkasse. – Der Organist
sollte für sich auch 8 fl erhalten, herrührend von der Pfr.
Brogli’schen Stiftungsmatte. Der vom Nutznießer zu zahlende
Betrag, 30 fl, sollte für den Organisten und Sängerchor
verwendet werden.
Dadurch, dass der Kirchenfond seit Jahren das
Diözesan-Gesangbuch den Erstkommunikanten und den aus der
Christenlehre zu Entlasssenden als Geschenk reicht, wird es
möglich, dass nachmittags an Sonn- und Feiertagen mehr und mehr
der Volksgesang in Übung kommt (vgl. Verkündbuch von 1883 p. 40;
- von 1895 p. 167) (Arch. XIII 4).
(Pfr. G.
8.10.1903)
142.
Kalkant
Der Blasbalgtreter hat bei allen Andachten, wo die Orgel
gespielt wird, zu funktionieren, mit Ausnahme in den
Schülermessen, wo erwachsene Schüler den Dienst versehen.
Das Kirchspiel bezahlte seither seine Leistungen mit monatlich 1
Mk = 12 Mk und für die Fronleichnams-Oktav mit Morgen- und
Abendgottesdienst 3 M, d. i. zusammen 15 Mk jährlich; man gab es
ihm an Weihnachten zugleich mit den Sänger-Geschenken (Arch.
XIII 4).
(Pfr.
G. 8.10.1903)
Ministranten
Rangordnung und Benennung ist: ‚Oberdiener’, der Älteste,
welcher das Rauchfass trägt bei feierlichem Gottesdienst;
‚Unterdiener’, der Zweitälteste, welcher das Weihrauchschiffchen
trägt; der ‚Vordiener’ trägt Wein und Wasser etc., der
‚Nachdiener’ das Handtüchlein bei der Opferung in der hl. Messe.
– Vier Ministranten genügen, jedenfalls sollten es höchstens
sechs sein. – Für Knaben ohne religiöses Herz und ohne Ehrfurcht
vor dem Allerheiligsten ist dieser Dienst mit großen Gefahren
verbunden.
Die Ministranten erhielten zur Anregung ihrer Ausdauer:
a. an Weihnachten jeder 2 Mk nebst Esswaren (Obst,
Lebkuchenpaket wie die Sängerinnen à
25 d und dann süße Weihnachts-Brötchen)
b. an allen 4 höchsten Festen (Ostern, Pfingsten und
Allerheiligen) ein Jeder 50 Pfg, sobald
sie die Gebete konnten
c. Bei den Bittgängen den beiden Fähnchen-Ministranten je 20 d,
und wenn andere sonst
mitwallten, je 10 d zu einem Wecke (Bittgang
nach St.Peter, Zarten und Kirchzarten)
d. bei jedem Leichen-Opfergang aus den Opferpfennigen 2 x 10 d =
20 d bei Ämtern und 2 x
5 = 10 d bei Messen – nebstdem, dass der
Mesner auch mit seinen Gebühren auch die der
Ministranten einzieht von den Leidtragenden
und dieselbe mit den Opferpfennigen, die
eigentlich dem Priester gehören, in die
Ministranten-Kasse wirft, - nämlich für das
142.
Leichenbegängnis 20 Pfg, für ein Seelenamt 2
x 10 = 20 d und für eine stille hl. Messe 143.
2 x 5 = 10 d.
Zur teilweisen Entschädigung zog der Ortsgeistliche die
Ministranten-Gebühren aus den gestifteten Anniversarien des
Kirchen- und Mesnerhausbaufonds ein am Schlusse des Jahres und
gab eigenhändig Quittung ab als Beleg. – Kirchenfond 8,57 + 3,15
M = 11 M 72 d
Mesnerfond
- M 88 d
zusammen
12 M 60 d
Die Ministranten in Stegen erhielten, solange Pfr. G. die
Wochenmessen las, das Weihnachts-Geschenk ganz so wie jene von
Eschbach.
(Eschb. d. 8.10.1903 G.
Pfr.)
Kirchenvogt
ist die alte Bezeichnung dessen, der in der Kirche während des
Gottesdienstes polizeiliche Aufsicht führt und auch bei
Leichen-Prozessionen etc.; in andern Orten ‚Kirchen-Rüger’
genannt. Hier war es immer der Polizeidiener von hiesiger
Gemeinde, der dieses Amt um 8 fl = 13 M 71 d zu übernehmen
hatte. – Eigentlich ist der Modus der Besetzung dieser Stelle
wie beim Mesner und Organisten. – Pfarramt und Stiftungsrat
bestimmen die Persönlichkeit, die auch ein Anderer als der
Polizeidiener sein kann, und der Kirchspielvorstand bewilligt
den Gehalt.
(Eschb.
d. 8.10.1903 G. Pfr.)
144.
Träger des Baldachins, Muttergottes-Bildes,
St.Jakobus-Bildes
und der Prozessions-Fahnen
Baldachin-Träger:
ist von Alters her bis heute (1903): der Bürgermeister von
Eschbach vornen zur Rechten, - dann der Bürgermeister oder der
stellvertretende Gemeinderat von Stegen zur Linken, - dann der
‚Heiligenrechner’, d. i. der Rechner des Kirchenfonds hinten zur
Rechten und der älteste Gemeinderat von Eschbach zur Linken. –
Diese versehen von jeher es als Ehrenamt.
Muttergottes-Trägerinnen:
sind es vier, möglichst gleich an Größe, womöglich
Christenlehrentlassene oder aus der Reihe der größten
Christenlehrmädchen. Vor 1881 schickte der Bürgermeister den
Polizeidiener ins Haus und ließ sie bestellen. Es finden zweimal
theophorische Prozessionen statt am Fronleichnams- und
St.Jakobus-Fest. Pfr. G. verkündete seit Jahren, nachdem die
alte Ordnung wieder eingerichtet war: „Die älteste der
Muttergottes-Jungfrauen hat die drei Anderen zu bestellen und zu
besorgen.“
Dieselben tragen die uralte festliche Tracht, wenigstens der
Hauptsache nach: den sog. ‚Schäppel’ (‚Jungfrauen-Krone’), das
‚Halsmäntelchen’, von welchem eine ‚Kröse’ (Krause aus
gefältetem Spitzengrund) aufwärts stehend genäht ist. Unter der
‚Kröse’ ist das buntfarbige seidene Halstuch lose um den Hals
geschlungen, jedoch so, dass die Schleife hinten ist und die
Enden hinten auf dem Rücken hinabhängen unter den beiden breiten
Seidenbändern (buntfarbig), welche über dem Zopf befestigt sind
unter einer künstlichen Rose. Das Zopfband ist so lang, dass es
wiewohl seine beiden Enden am Zopf befestigt sind, noch bis
beinahe auf die Knöchel der Füße hinabhängt, also zu beiden
Seiten doppelt. – Die übrige Kleidung ist schwarzer Schoben und
grüner Rock nebst weißer Strümpfe. – In St.Peter tragen sich die
Jungfrauen bei festlichen Anlässen ebenso; wiederholt versuchten
es die Mädchen, die Schäppeln mit den modernen Kränzchen zu
vertauschen schon unter meinem Vorgänger. Nur der feste
Trachten-Konservatismus des Ortsgeistlichen hielt ab; dass aber
zahlreiche Mädchen ihre Kränzchen aufsetzen und die unbequemen
Schäppel im Kasten lassen, ist nicht zu verhindern. Die früher
üblichen sog. ‚Pfuttle-Schoben’, wo die Ärmel oben gegen die
Schulter stark mit Watte gefüttert waren, sind seit etwa 10
Jahren fast ganz verschwunden.
(Ein Ehrenamt ohne Bezahlung, das Muttergottesbild zu
tragen)
(Eschb. d. 9.10.1903 G. Pfr.)
145.
St.Jakobus-Träger:
sind es gleichfalls vier. Es wollten sich keine Träger unter der
erwachsenen männlichen Jugend finden lassen; manchsmal trugen
nur zwei ohne besondere Tracht-Auszeichnung. – Seit 1882 haben
sie wieder ihren Kranz im schwarzen Filzhut und ihren ‚Maien’ an
der Brust von künstlichen Blumen. Diese bestellt der Mesner, der
auch für die Laternenträger, Fähnchen- und Fahnen-Träger zu
sorgen hat. – Die Jakobus-Träger sind seit einigen Jahren die
jüngst aus der Schule entlassenen Christenlehrpflichtigen; - ein
Ehrenamt ohne Bezahlung.
Der Fahnen-Träger:
für die Bittgänge und für das Prozessionskreuz wurde im sog.
‚Kehr’, d. i. der Reihe nach von den Bauernhöfen bestimmt, ein
Knecht vom Hof oder auch der ‚Huesle-Mann’, i. e. Taglöhner im
Berghäusle; es fing beim Oberbauer an und ging von Hof zu Hof. –
Nun kam es vor einigen Jahren vor, dass ein kleiner, weniger
starker Knecht - (Dienstboten-Mangel) - den Fahnen in die
Nachbarstationen tragen sollte. Sei es nun, dass er sich nicht
getraute oder nicht wollte, - er bestellte einen übel
beleumundeten Knecht, der aus einer anderen Pfarrei stammend
hier gedient hatte. –
Der Gemeinderat Eschbach stellte an den Stiftungsrat das
Ansuchen, den ‚Kehr’ für das Fahnentragen bei den Bittgängen
abzuschaffen und Einen gegen Bezahlung anzustellen, der auch für
den Dienst passend ist, und zwar für die Bittgänge nach St.Peter
(St. Markustag), Zarten und Kirchzarten; der Übernehmende hat
dann auch für den Kreuzträger zu sorgen; für den Bittgang auf
den Lindenberg nach Pfingsten, dann am Fronleichnamsfest und
Jakobusfest aber erhält er keine Bezahlung.
Die Kirchspielkasse zahlt:
a. für die Bittgänge nach St.Peter, Zarten und Kirchzarten je 2
M 50 d dem Fahnenträger
= 3 x 2,50 M =
7 M 50 d
nach Stegen zur Kapelle
1 M
b. dem Kreuzträger 3 x 40 d und 30 d
1 M 50 d
(30 d für nach Stegen)
Summa 10 M – d
Die übrigen Fahnen, die bei den theophorischen Prozessionen
getragen werden, erfordern keine Bezahlung: Jungfrauenfahne von
einem Ledigen, der Männer- und der Frauenfahne von verheirateten
Männern, die Sakramentsfahne vor dem Baldachin vom jüngst
getrauten Manne. Der Mesner hat dafür zu
sorgen.
(Eschb. d. 9.10.1903 G.
Pfr.)
146.
D. Schul-Dienste
Schule Eschbach, Pfarrei
Es sind zwei Volksschulen in der Pfarrei Eschbach – Stegen, die
eine zu Eschbach, die andere in Stegen. – Der
Religionsunterricht war für Eschbach und Stegen von jeher
getrennt in den Schullokalen hier und dort in Bibel und
Katechismus, desgleichen die entferntere Vorbereitung zum ersten
Beichtunterricht. – Was den Erstkommunion-Unterricht anbelangt,
so wurde derselbe von Pfarrer Blank und Pfr. Fischer für die
Schüler der Pfarrei Kirchzarten in der Schule zu Stegen
gemeinsam gegeben; die anderen Kirchzartener Schüler erhielten
ihn in Kirchzarten selbst vom dortigen Pfarrgeistlichen. Pfr.
Blank ließ dann die Eschbacher Schüler aus der Schule zu Stegen
täglich heraufkommen zum Unterricht von 11-12 Uhr, weshalb der
dortige Lehrer dieselben ½ Stunde früher gehen musste lassen,
weshalb der dortige Lehrer klagte. – Darauf gab Pfr. Blank den
Stegener Schülern, oft 3 oder 4 Erstkommunikanten kamen, - den
Unterricht im Schullokal Stegen, nach dem übrigen
Religionsunterricht. So war es noch 1880 und 1881 bei Schreiber
Dieses. Von da aber kamen die Stegener Erstkommunikanten an zwei
Wochentagen, Mittwoch und Samstag, von 11 - 12 in das Schullokal
zu Eschbach und jene aus Pfarrei Kirchzarten ebenso
dorthin (unter Pfr. Knöbel).
Die Schulvisitatur Landamt Freiburg wechselte, - längere Zeit
war ‚Großh. Schuldekan’ der Pfarrer in Munzingen, - dann auch
Jener von Wittnau. – Gewöhnlich wurden deren Prüfungen in
Eschbach und für Stegen auf einen Tag festgesetzt. – Besoldungen
bezogen diese Schuldekane nicht, aber Fuhrgelder, z. B. laut
Rechnung von 1848 in Stegen 7 fl 12 x aus der Gemeindekasse dort
und 14 fl 24 x von Eschbach, also zusammen 21 fl 36 x = 37 Mk 3
Pfge.
In den Schulkonferenzen, die mit sämtlichen Lehrern des
Schuldekanats gewöhnlich in Freiburg gehalten wurden, kamen
mündliche und schriftliche praktische Übungen vor. In einem
Gasthaus war dann gemeinsames Mittagessen, so z. B. im ‚Lamm’ zu
Freiburg um 40 x = 1 M 47 d.
Bis zum Jahr 1866, wo die 1. Schulreform stattfand, hatten die
Schüler auf dem Land im Sommer nur an drei Wochentagen
Schulunterricht, und zwar im Sommer meistens nur morgens. Die I.
Klasse (1., 2. und 3. Schuljahr) an 3 Wochentagen, an den drei
anderen 146.
dann die II. Klasse (4. bis 8. Schuljahr). –
147.
Im Jahr 1900/1901 sollten, wie Pfr. G. den Antrag stellte, statt
des ganzen wöchentlichen Ferientags am Samstag, an zwei Tagen
nachmittags der Schulunterricht ausfallen und für die I. und II.
Klasse nur je zwei Stunden gehalten werden. Der Grund des
Antrags war, dass jeden Tag Unterricht stattfindet, weil infolge
zweier leerer Tage, Samstag und Sonntag, auf Montag gewöhnlich
nichts gelernt wird. Am Freitag werfen sie die Schultasche in
ein Eck der Stube oder Kammer und am Montag sucht man dieselbe,
wenn es Zeit ist, in die Schule zu gehen; zudem oft noch durch
kleinere Kinder verschleppt, findet man sie gar nicht. – Der
Antrag wurde von den Gemeinderäten gebilligt, von den Lehrern
aber missbilligt mit dem egoistischem Grund: „Wir wollen einen
freien Tag ganz haben, um in die Stadt gehen zu können.“
Gemeinde-Schule Eschbach
Der Schulunterricht wurde vor 1821 im Haus des Lehrers Winkler
gehalten, welches dann Joseph Scherer, der Vater des jetzigen
Besitzers Wilhelm Scherer, Kaufmann und Gemeinderechner, kaufte.
Lehrer Winkler geriet in Gant. – Die Gemeinde Eschbach kaufte
vom Pfarrgut die Grasfläche vom jetzigen äußersten Eck des
Schwesternhausgärtchens bis an den Bach und der jetzigen
eisernen Brücke. Damals führte eine hölzerne Brücke über Bach an
den Platz ungefähr, wo der Wiesenwässergraben des Maierbauern in
den Bach mündet. Es war im Jahr 1821, der Kaufpreis floss in den
Pfarrpfründe-Fond Eschbach. – Auf den Platz vor der Kirche wurde
das Schulhaus mit der Wohnung des Lehrers erbaut; das Schullokal
im ersten Stock, die Lehrerwohnung im zweiten Stock, und im
dritten, d. i. im Kniestock, war das Ratzimmer, - ‚Registratur’
genannt, - wo Ratschreiber, Bürgermeister, ‚Beamte’ etc. zu
arbeiten hatten. Gemeinde-Versammlung war im Schullokal. –
Das Schulhaus in Eschbach wurde auf das Pfarrwittum, d. i. auf
der Pfarrei gehörenden Platz gebaut. – Die Pfarrei gab das
ziemlich große Stück ab um 150 fl zu einem zu erbauenden Schul-
und Rathaus (Beschluss des Gr. Landamts Freiburg vom 4. Januar
1822 N° 13978 Fach XXIII), einen sog. ‚Dreispitz’ (vgl.
Plan pag. 102) vom Eck 334 zu 335 und bis zum Talbach. – Man
überließ dem Maierbauer die Nutznießung des Grases vom nicht
verbauten Stück, welcher dann mit der folgenden Zeit das
Eigentumsrecht ansprach, so dass man 1903 beim Neubau des
Rathauses und eines zweiten Schullokals für einen Unterlehrer
jenes Stück zum zweiten Mal ankaufen musste. Die Straße * -- *
gehört der Gemeinde, der Kirchenplatz aber der Pfarrei, bis zur
jetzigen eisernen Brücke. – Zum Schulhausbau wurde die alte
Jakobus-Kapelle um 200 fl an Joseph Pfaff zur ‚Unteren Mühle’
verkauft und der Domänen-Ärar gab die Hälfte der
Zehntbeträgnisse von einem Jahr 303 fl 31 x : 2 = 303 fl 31 x
hälftig = 151 fl 45 ½ x.
(vergl.
Fach XXIII)
Im Jahr 1874 wurde die Gemeinde gezwungen zum Bau eines
Rathauses; - bei Ankunft des Schreibers Dieses im Jahr 1880
hatte Lehrer Friedrich die ‚Registratur’ zur Benützung. – Das
Rathaus war ein kleines einstöckiges Häuschen, bestehend aus
einem einzigen etwa 4 Schritte langen und drei Schritte breiten
Lokal und Dach. Fremde, welche die Aufschrift lasen: - ‚Rathaus’
– lachten gewöhnlich. Es kostete aber gleichwohl ca. 2300 Mk und
wurde der renitenten Gemeindebehörde zum Trotz amtlich beim Bau
ein eigener Architekt mit guter Bezahlung angestelltx). – Bei
dem Schulreform-Spektakel und beim ‚Kulturkampf’ stand die
Eschbacher Gemeinde immer auf kirchlicher Seite, daher die
Schikanen.
x) Die Hausteine zum Sockel kosteten allein 300 M.
(Eschb. d. 28.6.1904 G. Pfr.)
Die Schülerzahl war im Jahr 1880 nur 80 Kinder, im Jahr 1901
waren es im Sommer 148.
mit den fremden Hirten 111 und im Jahr 1903 waren es 118; also
auch im Winter immerhin über 100 Schüler. – Es sollte ein neues
Schullokal als für eine zweite Lehrkraft erbaut werden; die
Gemeinde Eschbach entschloss sich zu einem Neubau eines
Rathauses mit Schullokal und Unterlehrer-Zimmer. – Das kleine
Rathäuschen wurde abgebrochen. Der Neubau war auf 21000 Mk
veranschlagt; es kam der Neubau der Aborte mit neuer Grube dazu,
die Reparatur des Schulhauses, neue Anlage und Vergrößerung des
Schulgartens, der höher gelegt und mit einer Mauer und Drahthag
gegen den Bach und die Wiese geschützt wurde. Die Gemeinde
Eschbach nahm das Baukapital bei ………. auf. Die Umlage wurde um 1
Mk erhöht, so dass 25000 Mk Steuerkapital 25 Mk Erhöhung
erhalten und dann die Schuld in 30 Jahren, also 1933 abbezahlt
wäre; die Prozenten zu ….
Der Schülergottesdienst:
war in Eschbach immer am Mittwoch und Freitag vor Schulanfang im
Wintersemester; im Sommer kommen die größeren Schüler (II.
Klasse) nachmittags, weshalb für diese keine hl. Messe sein
kann. Fast alle Kinder sind Hirten und kommen selbst an Sonn-
und Feiertagen im Sommer in keine Messe; nur in neuerer Zeit
kommen Einzelne. Wenn man ernstlich wollte, könnten auch die
Hirten wenigstens in den Nachmittags-Gottesdienst an Sonn- und
Feiertagen kommen im Hochsommer (Juni, Juli), wo an heißen Tagen
von 10 Uhr bis 4 Uhr das Vieh im Stall ist; allein
Bequemlichkeit und Faulheit verhindert, sich zu waschen,
Sonntagskleider anzuziehen etc. Alles Mahnen hilft bei den
Meisten nicht, und als man es fordern wollte, bekam man
Unangenehmes mit den Bauern. – Daher immer wieder die Mahnung, -
das Gebet zur hl. Messe draußen beim Hüten zu verrichten,
Rosenkranz etc.
Schulprüfungen:
In den Realien durch Kreisschulrat verliefen die Prüfungen,
sobald der Lehrer auch als Katholik sonst sich erwies, fast
nirgends gut, nur die liberalen Lehrer hatten einen Stein im
Brettspiel. Bei Lehrer Friedrich wurde Kreisschulrat Rapp milder
gesinnt von Ostern 1885 an. – Am Karsamstag kam die Anzeige auf
Osterdienstag, - also einige Tage (5) kein Unterricht,
Vorbereitung unmöglich. Osterdienstag sollte ein Seelenamt nach
dem Leichenbegängnis sein. Pfr. G. wollte eine stille Messe
lesen. Da schickte der Kreisschulrat den Lehrer in die Kirche
und hielt die Prüfung allein, - es ging viel besser wie sonst. –
Mit Lehrer Hepting im Jahr 1889 war es ähnlich; nur wurde dieser
von Karsamstag bis Osterdienstag ganz wie gemütskrank, schlief
nicht mehr, blieb nachts in den Kleidern, wollte immer fort, -
seine Frau befürchtete Unglück, Selbstmord etc. und holte
Osterdienstag den Pfr. G. in aller Früh. Man brachte den Lehrer
ins Bett. Der Kreisschulrat Rapp nahm die Prüfung allein vor und
– sie verlief viel besser als sonst. – An diesem Tage machte der
Kreisschulrat dem Pfr. G. einen Besuch im Pfarrhaus, was sonst
nie geschah und seit 24 Jahren (1880) nur dieses eine Mal. Es
geschah wahrscheinlich aus Furcht vor der Veröffentlichung durch
die Presse. – Die 148.
Religions-Prüfungen alle 2 Jahre durch die erzb. Schulinspektion
wurde früher in der
149.
Kirche, seit einigen Jahren praktischer nur im Schullokal
abgehalten, getrennt nach Eschbach und Stegen, die Gebühren mit
10 Mk an den erzb. Inspektor (Regens Knittel, - Dekan Hummel in
Ebnet) wurden für Eschbach aus dem Kirchenfond und für Stegen
aus dem dortigen Kapellenfond genommen.
(Pfr. G. Eschb. 1.7.1904)
Von Kinder-Krankheiten
blieben wir, Gott sei Dank, im Ganzen ziemlich verschont, nur
1893 im heißen Sommer und bei stark wechselndem
Thermometer-Stand musste die Schule wegen der ‚Röteln’ =
Rotsucht geschlossen werden und da nur vom 19. Mai bis 2. Juni,
also kaum 14 Tage, bis heute in 24 Jahren.
Gehalte der Lehrer:
1836
Eschbach war II. Klasse im Gehalt, also Fixum
175 fl
a. vom Mesnerdienst:
Gr. Domänen-Verwaltung
10 fl – x
Allgemeiner Religionsfond zu
Freiburg
12 fl – x
Kirchenfond
2 fl 15 x
sog. Rauchgeld von den Hausbesitzern der
Gemeinde 3 fl 12 x
b. vom Organistendienst
aus der Pfr. Broglischen Stiftung
12 fl –
x
c. an Naturalien vom Mesnerdienst
von der Gemeinde:
4 Sester Roggen
(im
Steuerperäquations-Preis per Malter 5 fl 50)
oder 8 Sester à 43 x … 5/6
=
4 fl 52 x
4 Sester Haber zu 3 fl 6 x,
- 5/6
2 fl 35 x
46 fl 54 x
d. Der Rest bis zum Fixum
d. i. 175 fl – 46 fl 54 x =
128 fl 06
x
musste die Gemeindekasse leisten
zusammen
175 fl
Hinzu kam noch das Schulgeld von etwa 78 - 83 Kinder à 30 x,
rund 80 x 30 Kreuzer =
40 fl – x
215 fl – x
(im jetzigen Geld = 358 Mk 57 d)
Im Jahr 1886
a. hatte der Lehrer Gehalt
840 M –d
b. ferner von jedem Kind Schulgeld 3 M 20 d, jedoch so,
dass für das 2., 3. und 4. Kind einer Familie nur
die Hälfte von
3,20 M traf und vom 5. an gar nichts
=
157 M – d
c. für Fortbildungs-Schule 60 M, für Turnunterricht 20 M
= 80 M – d
d. für den Organistendienst 72 fl =
123 M 43 d
zusammen
ca.
1200 M – d
Als Staats-Beitrag wurde für 1868/69 geleistet
266 fl
02 x 150.
nämlich nach dem Steuerkataster von Eschbach mit 346560 fl vom
Hundert 21 x, und zwar mit Rechtenbach (zum Schulverband Stegen
gehörend) und mit dem St.Peter Schulverband (Langecker,
Grundhof, Schönbergerhof und Geigerhäusle). Darnach erhielten
die Gemeinde Eschbach
215 fl 04 x
die Gemeinde Stegen
44 fl 41 x
die Gemeinde St.Peter
6 fl 17 x
zusammen 266 fl 02 x
von 1869 an Staatsbeitrag zur Lehrerbesoldung in Schule
Eschbach 311 fl 35 x
(Auszug aus den Akten der Schulregistratur
Großh. Fiskalkommissär in Volksschulsachen am Großh. Bezirksamt
in Freiburg – Bruchsal d. d. 15. Oktober 1869 N°
1235) (laut Schulakten Fach
XXIII)
Lehrer-Gehalt in Eschbach i. J. 1886
Lehrer Friedrich hatte
Gehalt
840 M –
d
Schulgeld-Aversum
260 M – d
Fortbildungsschule
60 M – d
für Turnunterricht
30 M – d
Personal-Zulage
60 M – d
(Immer nach 5 Jahren weitere 60 Mk, bis die Gehaltssumme
zu 1200 Mk angewachsen ist.)
Organistendienst 72 fl =
123 M 43 d
Summa 1373 M 43 d
(Witwen-Gehalt: 390 M und für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr
mindestens 78 M.)
Lehrer Hepting erhielt vom 1. Mai 1892
an 1200 Mk.
(vom Re.epti.. Datum) vom 24. Okt. 1893
an 1300 Mk
(mit Alterszulage)
(alle 3 Jahre 100 mehr) vom 1. April 1895
an 1400 Mk
bis zu 2000 Mk
Ferner Gehalt für Fortbildungsschule, Turnen und
Organistendienst ist hierin nicht berechnet, macht zusammen
(holzfrei gegen Besorgung der Schulfeuerung)
jährlich über 1600 Mk
also fortwährende Steigerung.
Vom 1. Januar 1903 an wird für den Organistendienst nicht mehr
72 fl = 123 M 43, sondern 250 Mk bezahlt aus der Kirchspielkasse
Eschbach – Stegen.
Der Gesamt-Aufwand der Staatskasse für die Volksschulen in Baden
beträgt schon 1892 im Gesamten 3.854.550
Mk.
(Eschb.
1.7.1904 G. Pfr.)
Im Jahr 1898 beschloss die Kammer (bis jetzt hatten die Lehrer
mit 24 Dienstjahren erhalten 1800 Mk, mit 27 Dienstjahren 1900
Mk, mit 31 Dienstjahren Höchstgehalt: 2000 Mk), dass die Lehrer
nach 2 Jahren etatmäßiger Umstellung 1250 M, mit 5 Jahren 1400
M, mit 8 Jahren 1550 (je in 3 Jahren 150 M mehr), mit 17
Dienstjahren 2000 M erhalten; - die Lehrerinnen sollen ihren
Höchstgehalt mit 1500 Mk nach 12 Jahren erreichen.
151.
Industrie-Lehrerinnen:
Bis 1855 wurden 5 fl bezahlt, so an Susanne Pfaff; von da
übernahm den Dienst Marianne Schrinerin um 7 fl. – Obige 5 fl
wurden seit 1838 gegeben, wo zwangsweise eine Lehrerin für
Strick- und Nähunterricht angestellt wurde. Dieselbe hatte an
zwei Wochentagen je 2 Stunden Unterricht zu geben. Der
Gemeinderat beschloss, für den Tag 6 x zu geben, erhielt ja eine
Näherin auf der ‚Stör’ für den ganzen Tag nur 12 x (in Rastatt
erhielt meine Schwester 24 x, d. i. ein Sechsbätzner). Das
Bezirksamt Freiburg drohte mit Rh. Taler Strafe, wenn dieser
elende Lohn 1 ½ x = 5 Pfg nicht erhöht werde. – In Stegen
bewilligte man 10 fl, in Eschbach aber 7 fl. Die Frau des
Lehrers Gensler in Stegen besorgte beide Schulen, Eschbach und
Stegen. – Im Jahr 1892 erhielt Theresia Rombach nur 10 fl = 17 M
14 x, von da bis 1894 aber 29 Mk. Dann für 3 wöchentliche
Stunden 36 Mk, und von 1896 an werden für 4 wöchentliche Stunden
4 x 12 M = 48 M bezahlt. Die Stunden werden im Winter-Semester
jeden Samstag von 12 – 4 Uhr gegeben an die Mädchen vom 3.
Schuljahr an. (Eschb. 1.7.1904 G.
G. R.)
Gemeindeschule Stegen
Das Schullokal für Stegen befand sich von 1699 – 1714 im
herrschaftlichen Schlosse; im Jahr 1714 kaufte der Zimmermann
und ‚Spannmeister’ Johann Janz aus ‚Birchen’ einen Teil des
herrschaftlichen Gebäudes mit dem Wirtschafts-Schild zur ‚Krone’
und richtete die untere Stube zur ‚Trivial-Schule’ für Stegen
gegen Bezahlung ein (Alt. Familienbuch pag. 142). Erst 1848 –
1850 kaufte die Herrschaft dasselbe zurück. – Von 1778 an finden
wir nach den Alten Schulakten das Schullokal zu Weyler, neben
dem gräflichen Schloss, wo dann nach dem Bau eines neuen
Schulhauses (1843), des Jetzigen, die ledigen Frl. Gräfinnen,
Schwestern des verstorbenen Max v. Kageneck, für sich ein neues
Haus bauten, z. Zt. der Witwensitz der Frau Gräfin Frida und des
Hochw. Privatpriesters Philipp v. Kageneck; der Lehrer Johann
Göhr wohnte im Haus nebendaran, wo jetzt Wilhelm Schlegel,
Schreiner, als Pächter mit seiner Familie wohnt. – Für den
Neubau eines Schulhauses für die Gemeinde Stegen mit Rechtenbach
und Birken waren 3 Plätze im Vorschlag: 1. im Garten des
Tomasbauern, 2. des Grundhansenbauern und 3. in den ‚Nadeln’.
Die zwei Ersten fand man zu nah am Weg und Bach, den Letzten als
nicht in der Mitte gelegen von der Gemeinde Stegen; - man wählte
die Wiese beim Reckenbauer. Das neue Schulhausx) mit Bauplatz
wurde auf 6000 bis 7000 fl im Bau veranschlagt, das alte
Schulhaus zu Weyler im Verkauf zu 1600 – 1700 fl (1 fl = 1 M 71
d).
x) Das neue Schulhaus, erbaut 1843, forderte von
Gemeinde Eschbach 635 Mk Beitrag, weil einzelne Häuser in
Schulgemeinde dorthin gehörten. – Eschbach bestritt seinen
Beitrag, weil es nicht gefragt wurde vor dem Bau, verlor aber
den Prozess und musste noch 133 Mk Kosten bezahlen.
Dazu wurde gegeben ein Stückchen Wiese, - gegenwärtig der
Turnplatz und ein Gärt- 152.
chen anderseits des Schulhauses nebst einem ‚Juechert’ (Morgen)
Acker als ‚Erdäpfel-Feld’.
Die Akten über die ältesten Gehalts-Verhältnisse fehlen. Im Jahr
1834 betrug der Gehalt jährlich 114 fl = 195 M 59 d. – Im Jahr
1843 bei 370 Seelenzahl gehörte Stegen zur I. Klasse des Gehalts
(Eschb. II. Klasse) = Gehalt 140 fl, das Schulgeld, bis jetzt ½
fl = 30 x = 86 Pfg, wurde gesteigert. – Im Jahr 1861 war der
Gehalt auf 200 fl festgesetzt, was die Gemeinde zu zahlen hatte
abzüglich 5 fl 46 x für Benützung des Ackerfelds. – Im Jahr 1887
betrug der Gehalt 780 M nebst Schulgeld 165 Mk, für
Fortbildungsschule 90 Mk, Turnen 30 M = zusammen 1065 Mk.
Die Industrie-, d. i. Strick- und Nähschule, wurde 1812
behördlich angeordnet, aber erst seit 1838 kam mehr Leben
hinein. – Anfangs scheint die Lehrerin keinen Lohn gehabt zu
haben; dann erhielt sie 6 x für den Tag = 17 Pfge. – Das
Bezirksamt drohte mit Erlass vom 28. Febr. 1838 N° 4802 mit
Strafe von 10 Rh. Talern, wenn der Lohn nicht erhöht würde auf
pro Tag 12 x; - (die Tal- und Waldgegenden waren
behördlich dispensiert). Die Frau des Lehrers Gensle in Stegen
übernahm den Dienst um 10 fl = 17 M 14 d, wie oben schon
berichtet auf S. 151.
Ursprünglich wurde der Religions-Unterricht für Stegen von
Kirchzarten aus besorgt bzw. überwacht, denn im 18. Jahrhundert
hatten die Lehrer den Religions-Unterricht fast ganz, wie im
neunzehnten zum großen Teil. – Nach Errichtung der Pfarrei
Eschbach kam ein kleiner Teil von der Gemeinde Stegen zu Pfarrei
Eschbach, über zwei Drittel, nämlich Rechtenbach, Unter- und
Ober-Birken blieben eingeteilt nach Kirchzarten. Als im Jahr
1833 kein Lehrer nach Stegen getan werden konnte, - wie der
Erlass des Pfarrers Schmid d. d. 1. September 1833 besagt, - so
mussten die Schüler, welche zur Pfarrei Eschbach gehörten, nach
Eschbach und jene, welche nach Kirchzarten gehörten, in Zarten
zum Schulunterricht gehen. – Als im Jahr 1883 Pfarrer Max Jäger
für Kirchzarten keinen Vikar erhielt und die große Pfarrei
allein besorgen musste, wollte man drängen, die Vakatur der
Vikarstelle zu beendigen. Pfarrer Hummel besorgte zur Zeit der
Pfarrvakatur die Schule in Wittental und erhielt jährlich 100
Mk; Pfr. G. in Eschbach machte nun sein Recht zu einem
dreijährigen Turnus geltend (vgl. Realschematismus der
Erzdiözese von 1863 S. 23). Darauf kam Erlass Erzb. Ordin. vom
7. Febr. 1884 N° 719 mit der Aufforderung zu einer
entsprechenden Übereinkunft. – Der Vertrag fand die Genehmigung
des Erzb. Ordinariats unter dem 12. März 1885 N° 2001.
152.
Als Beginn des neuen Turnus wurde Ostern 1884 angenommen und
zwar so, dass für 153.
Ostern 1884/85, 1885/86 und 1886/87 die Verpflichtung, den
Religions-Unterricht in Stegen zu übernehmen, der
Pfarrgeistlichkeit in Kirchzarten zufällt. – Pfarrer Jäger
selbst, nicht sein Vikar, versah den Religions-Unterricht vom 1.
September 1884 bis 1. Febr. 1885, und zwar wöchentlich in 2
Stunden der II. Klasse. Den übrigen besorgte der Lehrer in I.
Klasse und in II. Klasse die Bibel. – Als Pfarrer Jäger 1896
starb und die Vakatur eintrat, erhielt Pfarrer Gustenhoffer auf
Grund Erlasses Erzb. Ordinariats vom 15. Oktober 1896 N° 9440
und kathol. Oberstiftungsrats vom 24. Oktober 1896 N° 22828
jährlich als Honorar- bzw. Ganggebühren 100 Mk angewiesen, und
zwar pro 1896/97 und 1897/98; für 1898/99 übernahm den
Religions-Unterricht zuerst die Pfarrgeistlichkeit von
Kirchzarten und später Hr. Graf Philipp v. Kageneck zu Weyler. –
Für Ostern 1899/1900, 1900/1901 und 1901/1902 besorgte es der
Pfarrer in Eschbach; als er Ostern 1899 den Hr. Grafen um
Übernahme ersuchte, erhielt er auf seine freundliche Bitte die
unfreundliche Antwort: „Ich tat es dem Pfarrer Weiss zu lieb,
wenn sie es nicht können, soll die Behörde ihnen eine Aushilfe
geben.“ – Für die Jahre Ostern 1902/1903, 1903/1904 und
1904/1905 besorgten die Vikare von Kirchzarten den
Katechismus-Unterricht in der II. Klasse (4. – 8. Schuljahr),
und zwar in wöchentlich 2 Stunden, welche nacheinander an einem
Tag gegeben wurden. – Schülermessen mit Gesang wurden keine
gehalten seit etwa 2 Jahren; der Pfarrer in Eschbach und noch
weniger die Pfarrgeistlichkeit von Kirchzarten haben hiezu kein
stiftungsgemäßes Recht, aber auch keine Verpflichtung. – Die
Kapelle ist ja zur Trivial-Kapelle erklärt; - auch ließ Hr. Graf
Philipp von Kageneck den Pfarrer zu Eschbach gar sehr fühlen,
dass ihm es unlieb sei, wenn derselbe neben dem Hr. Grafen die
hl. Messe lesen wolle. – Selbst die 14 gestifteten Jahrtage
können, wenn sich Hindernisse ergeben, in der Pfarrkirche zu
Eschbach gelesen werden. – Pfr. G. hat besonders im Winter, wo
die erwachsenen Schüler morgens die Schule besuchen, fast
regelmäßig am Donnerstag Wochenmesse gelesen als Schülermesse,
wo die Schüler sangen und kürzere Gebete gemeinsam laut
verrichteten. Es war dieses von 1880 bis 1894, von welcher Zeit
dann Graf Philipp zelebrierte.
(Eschb. d. 8. Juli
1904 G. Pfr.)
154.
Lehrer in
Eschbach
Die frühesten Lehrer für Eschbach waren jedenfalls die
Benediktiner in St.Peter und deren Klosterschule. –
1. Michael Winkler war ein Taglöhner-Sohn in Blasiwald, wurde
dann Holzhauer im
Höllental und, damals gut unterrichtet in den
‚’Trivialien’, wurde er ‚Schulmeister’ in der
Falkensteig 2 Jahre lang, dann 3 Jahre in
Neuhäusern, 5 Jahre in Buchenbach; kaufte sich
dann im Jahr 1779 das Haus auf dem Benishof
(‚Behe’) hier, jetzt ‚Schnieders’ genannt.
1780 lernte er dann die ‚Normal-Methode’ in
Freiburg und wurde als ‚Schulmeister’ in
Eschbach bestätigt (vgl. Altes Familien-Buch
p. 117).
Michael Winkler war Lehrer in Eschbach, bis
er 88 Jahre alt war, und starb 1832. – Sein
Sohn
2. Mathias Winkler war 23 Jahre lang Hilfslehrer bei seinem
Vater und wurde erst 1832
definitiv; er war Ratschreiber und Accisor. –
Er selbst hatte dann verschiedene Hilfslehrer,
z. B. im Jahr 1838 den Lehrer Maier, 1839 und
1840 den Hilfslehrer Schuhmacher, mit
welchem er so in Streit geriet, dass dieser
ihm die Scheiben einschlug und die Haustüre
einrannte, weshalb er dann versetzt wurde;
1841 ist ein Hilfslehrer namens Eduard Schmidt
hier. – Mathias Winkler hatte als Lehrer und
Ratschreiber das Eigentümliche, dass er die
Schreibweise der Geschlechtsnamen
korrigierte, z. B. statt Steinhart verlangte er Steiert, -
statt Gremelsbacher verlangte er
Gremelspacher, statt Tritscheler Tritschler.
Im Jahr 1843 bekam er mit dem Gemeinderat
Streit wegen des Schulholzes. Er verlangte
die 5 Klafter für die Schule und sich,
verweigerte aber die Abgabe an das Ratszimmer. Der
Gemeinderat verlangte die Pensionierung,
allein es war nicht möglich, weil derselbe erst
12 Jahre definitiv war.
3. Im Jahr 1846 trat Lehrer Johann Wörner an seine Stelle bis
1865. – Mathias Winkler geriet
in Gant, sein Haus wurde 1852 von Schneider
Joseph Scherer um 1500 fl ersteigert (vgl.
Altes Familien-Buch pag. 213), dem Vater des
jetzigen Besitzers, ‚Schnieder-Wilhelm’, der
nun Schneider, Kaufmann und Gemeinderechner
ist. – Mathias Winkler zog nach Freiburg.
4. Konrad Mangold, Lehrer hier von 1865 – 1876, wo derselbe am
3. Januar 1876 tot
aufgefunden wurde am sog. Hohen Steg in der
Dreisam. Derselbe war dem Trunke ergeben
und als Witwer nicht sittenrein, aber seine
Kinder waren gut erzogen von seiner
verstorbenen Frau.
5. Ferdinand Friedrich von Kirchzarten war von 1876 – 1886 hier
Lehrer, fleißig, religiös und
sittenrein. – Seine Tochter ist Ursulinerin
und sein Sohn Gotthart ist Benediktiner in
Meheran.
Nun kamen zwei Schulverwalter von Ostern
1886/87, Röschx) und Werner (von Sinz- 155.
heim bei Baden); beide hatten ihren Beruf als
Lehrer, scheint’s, verfehlt. Der Erstere war
ein Verschwender und Schuldenmacher,
abgesetzt als Hauptlehrer; der Zweite war,
wiewohl erst Schulverwalter in Sölden, in
Burg, dann hier verheiratet; der Sohn eines
Lehrers, hatte er, wie er selbst sagte, keine
Freude am Schulhalten. Er ließ die Kinder in
dem Schullokal sitzen, nahm sein kleines Kind
in die Arme und spazierte zu den
Nachbarsleuten; - oder er nahm seine Flinte
und schoss während der Schulzeit nach
Vögeln. Die Kinder der II. Klasse (vom 4. –
8. Schuljahr) ließ er einmal die ganze Tafel
voll Einser machen (1), während er fortging.
Sein kleines Kind hütete er während des
Unterrichts im Schullokal. Einmal erzählten
die Kinder zu Hause, es hätte gewaltig
gestunken, denn das Kleine hatte ….. (das ist
die Freiheit von der geistlichen
Schulaufsicht).
x) Rösch, sein 12-jähriges Töchterlein Luise musste
täglich 12 Karten Porzellan-Knöpfe (à
12 Dutzend) für die Knopffabrik in
Freiburg aufnähen, der 10-jährige Sohn 10 Karten
(= 10 x 12 x 12 = 1440 Knöpfe). Lehrer
Rösch erhob den Lohn zu Freiburg und vertilgte
ihn im Essen und Trinken alsbald.
6. Von 1887 an ist Hauptlehrer Reinold Hepting hier, geboren zu
Schönebach (bei
Furtwangen); anfangs ging es nicht gut,
besonders so lange der kirchenfeindliche
Kreisschulrat Rapp die Lehrer leitete; seit
neuerer Zeit, wo der mehr kirchlich gesinnte
Ziegler seinen Einfluss geltend macht, geht
es besser; H. Hepting trinkt sein Bier mehr zu
Haus, ist fleißig in Schule.
Die Industrie-Lehrerinnen sind S. 151 genannt.
Lehrer in Stegen
Der frühest erwähnte Lehrer ist Joseph Göhr (oder Gehr) von 1791
– 1831, also 40 Jahre lang; er heiratete ein Mädchen von Stegen
namens Eva Wirbser. – Die Gräfin v. Kageneck in Stegen ließ ihm
methodischen Schulunterricht geben vom Lehrer in Munzingen. – Er
bezog von 1837 an eine Pension von 50 fl, und zwar 25 fl aus der
Staatskasse und 25 fl von der Gemeinde; schon 83 Jahre alt,
wollte die Gemeinde Stegen im Jahr 1843 ihren Beitrag
verweigern. – Er war seit 1806 landesherrlich angestellt, starb
bald darauf (+ 1843). – Beerdigt in Eschbach, stiftete er einen
Jahrtag für sich und seine Frau mit 33 fl.
Lehrer Andris wartete seines Amtes bis 1836; dann kam ein
Schulverwalter namens Oswald.
Lehrer Benedikt Gensle, der zeitweise auch in Eschbach aushalf
und beide Schulen zur Zeit des Lehrers Mathias Winkler versah. –
Dessen Frau hatte auch in Stegen und Eschbach die ‚Näh- und
Strickschule’.
darauf kam Jakob Maier;
Franz Wagner
L. Arendt
Moritz Bär fand man am Hohensteg, - deutliche Spuren führten auf
die Vermutung, dass 156.
er auf dem Weg von Kirchzarten nach Stegen erschlagen wurde. –
Die Fama berichtete, der Lehrer in Attental habe ihn erschlagen,
weil er ihm seine Tochter zur Ehe verweigerte. –
Lehrer Stemmer fand man 1871 tot am ‚Hühnersteg’, d. i. auf dem
Fußweg von Burg nach Oberbirken, - ob ein Unglück geschehen oder
ein Verbrechen, blieb unentschieden. [Bemerkung: der Lehrer
starb laut Sterbebuch am 2.12.1870 in Stegen]
Lorenz Hess, in Stegen seit 1871 – geboren zu Kenzingen,
gestorben 1886, er starb an der Lungenentzündung (teils delir.
trem.); seit dem Tod seiner Frau schaute er aber zu viel und zu
oft zu tief in die Wein- und Biergläser; er sollte nach
Orschweier, Pfarrei Mahlberg, kommen, starb vorher. – Dann kam
als Schulverwalter Leo Sink, gebürtig aus Sasbach am
Kaiserstuhl; er kam von St. Ulrich und starb als Hauptlehrer
bald nach seinem Weggang in Marlen bei Offenburg.
Joseph Stassen, seit 1888 in Stegen, geboren zu Untergrommbach,
starb an Kehlkopf-Tuberkel in Freiburg, wohin er 1893 gezogen
war, pensioniert mit 500 Mk. – Kam als Hilfslehrer Karl Ruch
1892 und wurde 1893 schon definitiv mit 9 Dienstjahren. Es
hatten sich um die Schulstelle Stegen 57 Lehrer gemeldet. – Der
Pfarrer G. verfasste eine Bittschrift an Gr. Oberschulrat und
ließ dieselbe vom Ortsschulrat und Herrn Graf Franz v. Kageneck
in Stegen unterschreiben; Letzterer ging nebstdem zu Großherzog
Friedrich und bat um Karl Ruch als Hauptlehrer. – Er lebte mit
seiner Schwester, die ihm die Haushaltung führte, gemütlich bis
zu derem unglücklichen Tod am 22. März 1902, wo dieselbe beim
Schöpfen aus der Schuldung-Grube für den Schulgarten in die
Grube stürzte und abends nach langem Suchen dort tot gefunden
wurde; beerdigt in ihrem heimatlichen Gottesacker zu Kirchhofen
(gebürtig zu Ehrenstetten).
(Pfarrarchiv XXIII)
Lehrer Göhr, Bär, Stemmer und Hess sind in Eschbach beerdigt,
nebstdem die Eschbacher Lehrer: Michel Winkler und Mangold.
-
(Eschb. d. 25.7.1904 G. Pfr.)
Im Jahr 1898 versah Lehrer Hepting von Eschbach aus die Schule
in Stegen, als Lehrer 157.
Ruch krank war (Bauchfellentzündung). – Lehrer Hepting erhielt
für den Unterricht in 11 Tagen 6 M 11 d und als Ganggebühren 7
Mk = zusammen 13 M 11 d.
(Eschb. d. 25.7.1904 G. Pfr.)
158.
E. Stiftungen
Alle Stiftungen für die Pfarrkirche und die Pfarrei gehen in
ihrem Beginne auf die Wohltaten des Benediktiner-Klosters in
St.Peter zurück (vgl. Pfarreinkommen pag. 85 f.).
Ferner stiftete der erste investierte Pfarrer Othmar Brogli die
sog. ‚Kirchspielmatte’ oder auch ‚Stiftungsmatte’ genannt (vgl.
pag. 79 u. 92 der Chronik). (Über dessen Testament vgl. D.
Maiers Geschichte der Benediktiner Abtei St.Peter p. 220 u. 221
(Pfarrbibliothek Eschbach N° 29).)
Auch gibt Othmar Brogli eine Zusammenstellung von Stiftungen und
Schenkungen in den ersten Jahren der Pfarrei Eschbach in einem
in Leder gebundenen Büchlein, genannt: ‚Catalogus benefactorum
ecclesiae paroch: in Eschbach’ – von Seite 1 bis Seite 13 von
Pfr. Brogli von 1791 bis 1816 geschrieben (Pfarrarchiv Fach
XXIV). Es trägt außerhalb die Jahreszahl 1779.
Anniversarien u. Stiftungen in Eschbach:
Die gestifteten Jahrtage wurden in ein eigenes Buch*)
eingetragen (Pfarrarchiv XXIV), vom Erzb. Ordin. revidiert und
mit Erlass vom 9. März 1882 N° 1772 genehmigt; seither wurden
die Nachstiftungen immer wieder eingetragen. Die Absolutio ad
tumbam wurde seither nur bei den Seelenämtern genommen, nicht
aber bei den gestifteten hl. Messen. Sie ist auch nicht obligat,
außer sie wäre ex legato gestiftet, nur bei den 3
‚Nachhaltungen’ der Sterbfälle und bei der ‚Jahrzeit’ nach einem
Jahr wurde auch in missis privatis = Stillmessen die Absol. ad
tumbam genommen.
*) Zum Anniversar-Buch wollte man recht gute, nicht
rot werdende Tinte nehmen und wählte deshalb ‚Kaisertinte’,
allein nach kaum 10 Jahren war sie ‚rot’. – Möge es keine
schlimme politische Vorbedeutung sein! - - -
Seit Gründung des Mesnerhaus-Baufonds wurden Stiftungen von
Jahrtagen nur in diesen Fond genommen, weil der Zinsüberschuss
der Gebühren im Kirchenfond ja nur dem Großh. Ärar zu gut kommt,
der alljährlich ohnedies aus den säkularisierten Klostergütern
von St.Peter Tausende und abermals Tausende fast alljährlich
einnimmt; in einzelnen Jahren vom Brenn- und Stammholz 40 - 50
Tausend Mark. Das Defizit des Kirchenfonds ist vom Ärar zu
ersetzen.
Die Schwester des Freiherrn Heinrich v. Brandenstein in Freiburg
stiftete zwei Anniversarmessen und übergab die Summe von 4000 fl
= 6857 M 14 d in den Armenfond Stegen durch Urkunde vom 10.
April 1858, der Armenfond übergab das nötigste Kapital in den
Kapellenfond zu Stegen, welcher jetzt die Anniversar-Gebühren zu
entrichten hat.
Im Jahr 1893 stiftete Pfarrer Gustenhoffer für seine
verstorbenen Eltern ein Seelenamt, - 159. desgleichen für
seine fünf verstorbenen Schwestern und für sich selbst ein
Solches, also drei Seelenämter mit Tumbagebet (Absolutio ad
tumbam ex legato) mit 1000 Mk und erhöhten Gebühren. – Möge die
Stiftung doch so lang beachtet und ausgeführt werden, bis alle
Seelen dieser Familie aus dem Orte der Sehnsucht und Reinigung
erlöst sind. – Da der Stifter jeden ersten Freitag des Monats
doch für seine verstorbenen Familien-Angehörigen die hl. Messe
liest, vom Sühnefreitag appliziert, unterblieb seither die
Persolution dieser drei Sacra. – (vgl.
Mesnerhaus-Baufond-Rechnung 1893/95 S. 14 Blg. 11).
Bis heute 26. Juli 1904 sind es folgende Anniverar-Stiftungen,
die zu persolvieren sind:
a. auf dem Kirchenfond: 18 stille
hl. Messen
4 Seelenämter
22 Sacra
Gebühren des Priesters 26,92 M
(Der Allg. Relig.-Fond in Fbg
zahlt Gebühren des
Mesners 7,49 M
für 8 hl. Messen 4 fl = 6 M 86
d.)
Gebühren der Ministranten 3,15 M
Summa 37,56 M
b. auf den Mesnerhaus-Baufond:
Organist, Sänger u.
Kalkant 10,03 M
Summa 47,59 M
3 stille hl. Messen
7 Seelenämter
10
Sacra Gebühren des Priesters
17 M – d
Gebühren des
Mesners 9 M – d
Gebühren der
Ministranten 2 M 34 d
Organist, Sänger u.
Kalkant
7 + 8 + 2 M 17 M –
d
45,34 M
c. auf den Kapellenfond zu Weyler:
12
stille hl. Messen
2 Singmessen (St. Sebastian und Annivers. Fr. v. Kag.)
14
Sacra Gebühren des Priesters
19,68 M
Gebühren des
Mesners 1,74 M
Gebühren der
Ministranten 1,17 M
Gesang des Lehrers u. der
Sänger
1 + 2 M 3,00 M
25,59 M
d. auf den Pfarrpfründe-Fond:
2 stille hl. Messen, Gebühren aus den
Zinsen der
Pfründ-Kapitalien Priester
2,00 M
2 Sacra Gebühren des
Mesners 0,60 M
Gebühren der
Ministranten 0,28 M
2,88 M
e. auf die Kirchspielkasse:
1.
Seelenamt für Pfr. O. Brogli
Gebühren des
Priesters 2,00 M
Gebühren des
Mesners 1,00 M
Gebühren der
Ministranten 0,20 M
Gebühren des
Organisten 1,00 M
Gebühren der
Sänger 1,40 M
Gebühren des
Kalkanten 0,20 M
_________________
5,80 M
zusammen 57 Sacra
Summa 127,20 M
(Hiezu noch 6 M 70 d
Wachsentschädi- + 6,86 M
gung des
Mesnerhausbaufonds (Rechn.
für 1899/1900 S. 33 an Kirchenfond)
Die Stiftung der Maria Anna Dilger geb. Hummel laut notarieller
Urkunde vom 10. Au- 160.
gust 1889 500 Mk zur Restauration der Pfarrkirche in
Eschbach bei St.Peter. – Eine Anverwandte, Maria Ambs, in
Freiburg wohnhaft, bezog die Zinsen zu 3 ½ % als Lebensrente;
dieselbe starb am 8. Februar 1900 zu Freiburg. Der kath.
Stiftungsrat Eschbach legte das Kapital bei der kathol.
Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe als Sparanlage auf, damit, Zins
auf Zins angelegt, ein Kapital erwachse nach dem Zweck der
Stiftung. – Es ist somit gewissermaßen ein Passiv-Kapital des
Kirchenfonds Eschbach und soll in Kapital und Zins einen
unangreifbaren Grundstock bilden bis zu einer künftigen
Kirchenrestauration. –
(Staatsgenehmigung laut Beschl. Minist. der Justiz, des Kultes
und des Unterrichts, Karlsruhe d. d. 26. September 1889 N°
14846; - als Sparanlage abgesondert vom Kapital-Vermögen des
Kirchenfonds Eschbach durch Beschl. kathol. Oberstiftungsrats
vom 15. Juni 1900 N° 17011.)
Vereinnahmt findet sich diese Stiftung in der 1888/1890er
Kirchenfond-Rechnung pag. 18 Blg. N° 38 u. 39 (vgl. Archiv Fach
XXIV Fasz. 2).
Im Jahr 1879 übergab ein unbekannt bleiben wollender dem Pfr.
Blank 300 Mk, er möge die Zinsen für Erstkommunikanten
verwenden. – Pfr. Bl. legte den Betrag an auf eine Bad.
Staatsobligation und verwendete alljährlich die Zinsen an
Erstkommunikanten. – Allein Pfr. Bl. und seine Nachfolger
schenkten jährlich auch an die Erstbeichtenden Gebetbücher und
Rosenkränze und an Christenlehr-zu-Entlassende, und an
Hochzeitsleute (Goffine) oder entsprechende Hausbücher. – Pfr.
G. erhöhte deshalb das Kapital nach und nach auch durch eigene
Zuschüsse, so dass bis jetzt, dem 25. Juli 1904, 746 Mk als
‚Geschenk-Reservekasse’ auf Sparbüchlein N° 140 Hytb. fol. 279
in St.Peter angelegt sind. – Die zugefügten 446 Mk sollen in
ihren Zinsen den künftigen Ortsgeistlichen in Stand setzen, auch
andere Auslagen als bloß für Erstkommunikanten zu bestreiten, z.
B. die Einband-Kosten von defekten Exemplaren der hiesigen
Pfarrleih-Bibliothek oder dergleichen. – (Vgl. die Einträge in
dem hiefür dienenden Buche zur Einnahme und Ausgabe seit 1881,
von Jahr zu Jahr fortgeführt, genannt: ‚Geschenk-Reservekasse’.)
Privatsache des Pfarrgeistlichen
(Eschb.
d. 26.7.1904 G. Pfr.)
161.
Kranken-Schwestern
(cf. p. 176 f.)
Das ‚Schwestern-Buch’ gibt das Geschichtliche,
Verpflegungskosten, Wohnung u. dergleichen, wenigstens Einzelnes
hievon an, nebst Akten in Pfarrarchiv XIX b.
Am 2. Febr. 1894 ließen der verstorbene Graf Franz v. Kageneck
und dessen Gemahlin Krankenschwestern nach Stegen kommen, ohne
sich mit dem Pfarrgeistlichen ins Einvernehmen zu setzen. Frau
Gräfin Wilhelmine von Kageneck geb. Gräfin v. Linden sorgte für
deren Unterhalt; Wohnung hatten dieselben im II. Stock der
Pächterswohnung, wo seither die Gärtners-Familie lebte; die
gräfliche Grundherrschaft übernahm auch das Kleider-Aversum zu
je 120 M für beide Schwestern = 240 Mk; zu zahlen nach
Gengenbach an das Mutterhaus. – Der Pfarrgeistliche in Eschbach
G. lehnte selbst das Amt eines Confessarius ordinarius ab und
wollte die Schwestern nach Kirchzarten angliedern, um möglichst
wenig mit denselben sich beschäftigen zu müssen. Schwierigkeiten
über Schwierigkeiten waren vorauszusehen. – Auch der
Unglücksfall, Sturz vom Pferd und der Tod des Fr. v. K.
kamen dazu. Frau Gräfin kündigte den Vertrag, die Schwestern
zogen ab, - (Juni 1897) zum Leidwesen der Pfarrangehörigen.
Während Pfr. G. dem Unternehmen im Jahr 1894 fast oppositionell
entgegenstand, sah er sich durch den Wunsch seiner Pfarrkinder
im Gewissen gezwungen, nach 3 ½ Jahr, auch vor großen pekuniären
Opfern nicht zurückzuschrecken und verpflichtete sich, jährlich
100 Mk nach Gengenbach aus seinen eigenen persönlichen Mitteln
zu zahlen; - allein diese Opfer wurden in der Folge noch
bedeutend größer. Es war nicht anderst zu erwarten, wenn anderst
diese religiöse Institution eine fest begründete und bleibende
werden sollte. Schon die Wohnung hatte ihre Schwierigkeiten,
nebst den monatlichen Sammlungen für den Lebensunterhalt der
Schwestern.
Es wurde auf der Kanzel zur Bildung eines monatlichen
Sammelvereins aufgefordert; jede Familie mit eigenem Herd solle
durch die Hand der Familien-Mutter monatlich 20 Pfennige spenden
zum Lebensunterhalt der Schwestern (vgl. Verkündbuch vom Jahr
1897 S. 53 u. 54); wenn wenigstens 100 Familien hiefür
eintreten, also 240 Mk durch Sammlung zusammen kämen, so wollte
man Schwestern kommen lassen. – Es geschah. In manchen Familien
wurde doppelt bezahlt. – Frau Gräfin Frieda v. Kageneck, Witwe
in Stegen, gab monatlich 1 M statt nur 20 Pfge. – Eine Wohnung
in Stegen war unmöglich; für eine Wohnung in Eschbach in der
Nähe der Kirche war nur das sog. ‚Stöckle’ auf dem
Peterbauernhof zu haben, allein vieles fehlte da, selbst ein
Abort. – Pfr. G. übernahm die Kosten der Herstellung zu einer
auch 161.
nur einigermaßen passenden Wohnung; sie kamen auf 208 M 66 d.
Frau Gräfin Wilhel- 162.
mine und Frieda gaben an Haushaltungsgeräten das Nötigste zu
bleibendem Eigentum der Schwestern; anderes schaffte auch Pfr.
G. an. – Gleichwohl war diese Wohnung mit manchem Unzuträglichen
verbunden. Als Mesner Otto Helmle mit seiner Mutter in ihr neu
gekauftes Haus beim Weg ins Steyerntal aus der ‚Alten Mesnerei’
im Flügelgebäude des hiesigen Pfarrhauses abzog, übernahmen die
Krankenschwestern diese Wohnung; wo man auch mietzinsfrei zu
sein hoffte.
Pfarrer G. aber entschloss sich, einem Bedürfnis der
Pfarr-Gemeinde, für bleibende Niederlassung von
Krankenschwestern zu sorgen, entgegenzukommen und ein eigenes
Haus zu bauen, - ‚Schwesternhaus mit Mesnerwohnung im ersten
Stock’. – Zuerst wählte man die Parzelle b des Hausplatzes vor
der Pfarrhof-Mauer (vgl. Plan S. 102); um jedoch den schönen
freien Platz vor der Kirche nicht zu verkleinern, wählte man
Parzelle a (b = 1 Ar 71 qm; a = 3,07 qm) und es kaufte der
Mesnerhausbaufond dieselbe der Pfarrei Eschbach um 30 Mk (vgl.
die 1896/98 er Mesnerhausbaufond-Rechnung S. 33). Es kam zum Bau
im Jahr 1898*). Weil man östlich, gegen das Ökonomiegebäude des
Pfarrhauses, beim Fundamentgraben auf nur Leimen-Boden statt auf
Kies oder Felsen kam, mussten Eisenschienen mit Zementlagen zu
einem Fundament-Rost gelegt und der ganze Keller verzementet
werden, was bedeutend mehr Kosten verursachte als der Anschlag
lautete; desgleichen mussten große Zementröhren gelegt werden
zur Ableitung des Wiesenwassers vom Maierhof; der Fuhrlohn der
Röhren allein machte 80 M. – Da Pfr. Gustenhoffer rein nur auf
seine eigenen Mittel zur Bestreitung der Kosten des Baues
angewiesen war, so verwendete er nicht nur seine kleinen
Ersparnisse bis auf den letzten Pfennig, sondern verkaufte auch
unter der Bedingung lebenslänglicher Nutznießung sein ganzes
Hauswesen und sogar seinen Leichnam, indem er den Kapital-Betrag
seiner ‚Lebensversicherung’ zu 2000 fl = 3428 M 57 d verwendete.
– Der ganze Bau kam auf rund 13000 Mk.
*) Die Maurer, Württemberger, kochten selbst, und
zwar in der Waschküche des Pfarrhauses,
und schliefen im Futtergang, wo sie
drei Betten aufstellten, um mehr zu ersparen.
Die erste Stiftung, welche gemacht wurde, sind 200 Mk der
Marianna Hummel (Scherlenze) als Unterhaltungs-Kapital für die
Schwestern-Wohnung. – (Erlass kathol. Oberstiftungsrat,
Karlsruhe, den 23. August 1898 N° 20883; genehmigt durch
Minister. der Justiz u. des Kultus, Karlsruhe vom 8. August 1898
N° 18174 und Erzb. Kapitals-Vikariat Freiburg den 18. August
1898 N° 7842) (vgl. auch Mesnerhausbaufond-Rechnung pro 1896/98
S. 18, Blg. 12 - 15).
Um die Existenz des ‚Schwesternhauses’ zu sichern, schenkte
Pfarrer Gustenhoffer das- 163.
selbe dem Mesnerhausbaufond (vgl. die 1896/1898er
Mesnerhausbaufond-Rechnung Seite 33) zu Eigentum; der Zweck, die
religiöse Krankenpflege dauernd zu gründen, war die Hauptsache,
also vor allem, für die Schwestern zu sorgen; für den Mesner
hätte die hergerichtete ‚Alte Mesnerei’ genügt, wenn er ein
bescheidener Mann wäre. [Bemerkung am Rand: Cf. Registratur XXIV
a Stiftungsurkunde. ferner Registr.
Schwesterncl..nit.. S. 19 u. 24].
Nun war aber noch für ein Unterhaltungs*)-Kapital und
Neubau-Kapital zu sorgen. Sobald Pfr. G. so hoch zu Kräften kam,
gründete er auch dieses, wiewohl Schulden bereits gemacht werden
mussten, die aber für den Fall des Todes durchaus keine
Schwierigkeiten machten. – Nach der Taxation des Erzb. Bauamtes
Freiburg vom 12. Januar 1900 N° 237 waren nötig:
a. für Unterhaltung des Schwesternhauses
1000 Mk
b. für Neubau (200 Jahre dauernd
vorausgesetzt)
107 Mk
Statt dessen stiftete zu Gunsten der Krankenschwestern
der derzeitige Pfarrer Gustenhoffer
a. für Unterhaltung die Summe von
1300 M
b. für Neubau aber die Summe von
200 M
Summa 1500 Mk
Zum Unterhaltungs-Kapital der Schwestern-Wohnung
speziell kommen auch die
200 M
der Marianna Hummel (vgl. S. 162).
*) Dass der Dachstuhl sechs Jahre schon dem Sturm
und Wetter Stand gehalten, ist zu
verwundern; denn Zimmermann Löffler vom
Ibental übersah, dass das linke Eck des
Hauses einen Vorsprung erhalten sollte;
erst beim Aufrichten wurden die Balken und
Sparren auf dem Dach oben zurecht
gesägt und statt ineinander eingefügt, wurden die
Enden bei Einzelnen nur angelehnt und
mit großen eisernen Nägeln oder Klammern
aneinander gefesselt.
-
d. O.
Ferner kommen zum Unterhaltungs- und Neubau-Kapital auch die
Ersparnisse aus den übrigen Stiftungen und insbesondere der
Anniversarien, deren Stifter und Stifterinnen geradezu aus
dieser Intention den Mesnerhausbaufond statt den Kirchenfond
wählten.
(Eschb. d.
28.7.1904 G. Pfr.)
Allein für den Lebensunterhalt der Schwestern, wo kaum 100
Familien monatlich nur 20 Pfge an die 5 Sammlerinnen zahlten,
und einen Kapitalstock für das ‚Kleider-Aversum’, das zwar auf
die geringste Summe, von 120 M auf nur 50 M je eine Schwester
reduziert war, musste ernstlich Bedacht genommen werden. – Durch
die Zuschüsse des Pfr. G. in kleineren und größeren Summen wurde
es möglich, dass schon im Jahr 1897 für den Unterhalt der
Schwestern auf der Sparkasse zu St.Peter 100 Mk und im Jahr 1898
nochmals 100 M zusammen angelegt wurden, zusammen 200 Mk. –
Ferner wurde der Kapitalbetrag der Reservekasse, welche meistens
en propairs des Pfarrers G. gegründet und durch
Er- 163.
sparnisse vermehrt wurde, zu einer Schwestern-Reserve-Kasse
umgestaltet. – 164.
Weil in den ersten Jahren die Beiträge für die Schwestern
reichlicher flossen und Pfr. G. die 100 M nach Gengenbach aus
seinen persönlichen Mitteln zahlte, so konnten schon 1899
weitere 200 Mk in Sparkasse St.Peter angelegt werden. So bestand
das Vermögen zum Lebensunterhalt der Schwestern schon am Schluss
des Jahres 1899 im Ganzen als Reservekasse aus 1200 Mk (vgl.
Pfarrarchiv XXVI Das Buch der Schwestern-Reservekasse pag.
28). – Durch Gottes Segen auf wohltätige Herzen gestaltete sich
das Vermögen der Barmherzigen Schwestern für die Pfarrei
Eschbach bis 1. August 1904 als Reserve zu deren Lebensunterhalt
und zur Ergänzung der monatlichen Sammelbeträge durch die sich
ergebenden Zinsen wie folgt:
am 31. Dezember 1899:
Vorrat der Reservekasse an
Kapital
767,00 M
das Schwestern-Kasse-Kapital
200,00
M
durch Zinse und Zuschuss des Pfr. G.
rund
1200 M – d
am 31. Dezember 1900:
aus einem Kapital der Agatha Scherer, ledig, vom
Gabelhof hier,
aber eventuell, quasi belastet,
von
1000 M
– d
am 31. Dezember 1901:
Mietzinse der Hortenze Rombach, erster
Stock 60,00 M
dann Zinsen der Sparkasse und
Abrundung 40,00 M
Zuschuss des Pfr. G. d. d.
25.5.1901
150,00 M
Mietzinse der Hortenze R.,
vorausbezahlt
60,00 M
Ersparnis und Zuschuss d. d.
11.11.1901
40,00 M
Zuschuss des Pfr. G. 31.12.1901
400,00
M
zur Ergänzung und Abrundung des Pfr.
G.
50,00 M
800 M – d
am 31. Dezember 1902:
Zinsen aus Sparkasse St.Peter,
rund
50,00 M
aus persönlichen Mitteln des Pfr. G. d. d.
10.9.1902 150,00 M
durch Hauptlehrer K. Ruch in Stegen für seine
verun-
glückte Schwester Liberata d. d.
9.12.
50,00 M
aus Kassen-Vorrat
10,00 M
260 M – d
am 31. Dezember 1903:
Zinsen aus Sparkasse St.Peter
70,00 M
Zuschuss durch Pfr. G.
30,00 M
Zinsen aus Sparkasse Kirchzarten und
Zuschuss 40,00 M
Frau Gräfin Frieda v. Kageneck, Witwe in
Weyler 300,00 M
dann 3 Schwestern des + Ed. Rombach, auf Lindenberg
100 M; Eleonore Maier 100 M; Pfr. G. 100 M auf
Schuldschein der Susanne Pfaff, Krämerin hier,
angeliehen
300,00 M
Legat der verstorbenen Hortenze Rombach
hier 600,00 M
(Pfr. G. zahlte en prop. die Erbschaftssteuer mit
35,85 M)
Legat der Franziska Hummel nach Abzug des
Accis 300,00 M
und den Rest bar in die Schwesternkasse
Stephania Hummel 400 M + 2 x 100 M belastetes
Kapital
600,00 M
2240 M – d
Von dem Vermögen der Krankenschwestern zu 5500 Mk sind aber
belastetes Kapital: 165.
a. vor allem die Stiftung der Stephanie Hummel,
welche
eine Lebensrente zu 3 ½ %
bis ausbedungen hat,
jeweils fällig auf 1.
Dezember, erstmals 1. Dezember
1904 21 Mk
belastetes Kapital
also
600 M
b. dann die Schenkung der Agatha Scherer, welches
aber nur für den Fall, dass
sie aus dem Kniestock
des Schwesternhauses
fortzöge, die Zusage erhielt,
es müssten dann 35 M
derselben gegeben werden,
und für den Fall, dass sie
ganz verarmen und Zins
und Kapital nach und nach
abfordern müsste.
Das belastete Kapital wäre
100 M + 1000 M = 1100 M
Mit dem Tode aber der
Stephanie Hummel und
der Agatha Scherer fällt
die Belastung weg.
1700 M
Unbelastetes Eigentum am 31. Dez. 1903
=
3800 M
Damit wäre durch die Zinsen das ‚Kleider-Aversum’ beider
Schwestern
an das Mutterhaus gedeckt.
Um das belastete Eigentum zu ergänzen, schenkte Pfr. G. das von
ihm
seit einigen Jahren ersparte Betreffnis (‚Alters-Zulage’, -
‚Staatsauf-
besserung’ und dergleichen) zu Ehren seines Schutzpatrons, des
hl. Franz
von Sales
1000 M
in einigen Staatsobligationen und Pfandbriefen am 2. Februar
1904 und
am 19. Juli 1904 nochmals
1000 M
diese Letzteren aber sollen in ihren Zinsen zu ‚Krankenwein’
verwendet
werden an arme Rekonvaleszenten, und wenn sonst kein geeigneter
Wein in unserem Tal vorhanden ist. Auch solle es den Schwestern
selbst
dienen bei den Nachtwachen oder wenn bei anderen Veranlassungen.
Die Wertpapiere für die letzteren Tausend haben die Schwestern
selbst
in ihrer Wohnung, während die anderen Wertpapiere unter
besonderem
und mit Aufschrift versehenem Verschluss im Pfarrhaus sich
befinden.
Das ganze Vermögen, welches also unter Aufsicht und in
Verwaltung
des Pfarrgeistlichen hier in Eschbach für den Unterhalt der
Schwestern
vorhanden ist, beläuft sich auf 5500 M + 2000 M = 1. Aug. 1904
= 7500 Mk
Die Beschreibung der Wertpapiere, Sparkassen-Büchlein, Scheine
(Schuldschein der Susanne Pfaff) befindet sich im
‚Reservekassen-Buch’ und im Buche der ‚Schwestern-Chronik’.
Allein das Vermögen und Eigentum der Schwestern ruhte bis jetzt
auf keiner juristischen Basis, und die Legate hätten mit
Leichtigkeit umgestoßen werden können; deshalb sorgte man dafür,
dass ein Verein mit Satzungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(vgl. S. 21-79) statuiert und mit dem Rechte, zu erben und
Eigentum korporativ zu besitzen, ausgestat-
165.
tet wurde; der Verein erhielt den Namen ‚Pflegeverein der
Krankenschwestern in der 166.
kathol. Pfarrei Eschbach - Stegen’, amtsgerichtlich eingetragen:
Freiburg den 12. Dezember 1903 Bd. I O. Z. 43. – (‚Pflegeverein’
nannte man ihn, um denselben vom staatlich errichteten
‚Krankenverein’, wie die Leute den Verband der hiesigen
‚Krankenkasse’ nennen, wohl zu unterscheiden.)
(Eschb.
1.8.1904 Pfr. G.)
Anniversarien und Stiftungen in Stegen
Als die Kapelle auf dem Lindenberg auf kaiserlichen Befehl von
Wien aus 1787 abgebrochen wurde (vgl. S. 5), so kam das Kapital
für die Anniversarien teils an den Allgemeinen Religionsfond in
Freiburg, 1712 fl 47 x = 3063 M 43 d, teils an die Kapelle zu
Weyler, nämlich 466 fl 40 x = 800 Mk, welche Summe für die
sieben ältesten, jetzt nach der Reduktion vom Jahr 1882 noch zu
persolvierenden Anniversar-Stiftungen als Grundstock gelten. Für
die anderen sieben neueren Stiftungen ist das Stiftungskapital
zusammen bis 1904 = 1266 M 57 d; - zusammen also 14 Sacra (vgl.
pag. 159). – Als die Kapelle in Stegen im Jahr 1893 als reines
Privat-Eigentum behördlich erklärt wurde (Erl. kath.
Oberstiftungsrat vom 22. Juni 1893 N° 1893, desgleichen Erzb.
Ordin. vom 6. Juni 1893 N° 4003), so wurde in dem Vorbericht der
Kapellenfond-Rechnung jeweils die Bemerkung aufgenommen, dass
bei sich ergebenden Schwierigkeiten diese Stiftungen auch in der
Pfarrkirche zu Eschbach gelesen werden können und die Gebühren
voll an den Priester, Mesner, Ministranten etc. ausbezahlt
werden können (vgl. die 1891/93er Kapellenfond-Rechnung S. 5 und
die folg. Rechnungen; auch Erzb. Ordin.-Erlass vom 5. Mai 1904
N° 4755) (vgl. ‚Hauptausweis) (Archiv XXIV). (über die Heinrich
v. Brandenstein’sche Stiftung siehe S. 158).
Vor 1700 war an vier Tagen Gottesdienst in der Kapelle St.
Sebastian zu Weyler, wahrscheinlich von Freiherr von Moser zu
Weyler gestiftet, drei ohne Applikations-Pflicht, nämlich an St.
Stephan-Tag (26. Dezember), St. Sebastian (20. Jan.) und an Dom
IV p. Pasch.; am 21. Januar war ein Annivers. pro defunctis,
welches Applik.-Pflicht hatte. Gebühren wurden vom Kapellenfond
10 fl 33 x = 18 Mk 8 Pfge im Jahr 1790 ausbezahlt, dann bis 1800
nichts mehr, weil die Rechnung des Kapellenfonds in Unordnung
geriet durch den gräflich v. Kageneck’schen Verwalter Ruf in
Stegen, später wurden nur noch 5 fl = 8 M 57 d bezahlt. Neue
Stiftungen wurden keine mehr gemacht bis 1861 (vgl. die
Kapellenfond-Rechnungen).
(Eschb.
1.8.1904 Pfr. G.)
Eine Art Anniversarium ist für Eschbach und Stegen das
Patrozinium St.Jakobi
Mj., 167. gewöhnlich,
wenn nur immer möglich, wurde am Festtag, dem 1. Sonntag in der
Oktav von Jakobi (25. Juli), das Hochamt mit Leviten gehalten
und ein fremder Priester predigte. – Seit 1888 hat man für den
Festprediger 5 Mk auf den Kirchenfond angewiesen (vgl.
Kirchenfond-Rechnung S. 31 unter Abteilung II 8 c), von 1897 an
aber 10 Mk, wofür der Pfarrgeistliche quittiert. – (Die
einzelnen Prediger S. 47). – Klug ist es, dass die Dekretur der
Pfarrgeistliche als Vorsitzender und 2 weltliche Stiftungsräte
unterschreiben. – Bei Ordensgeistlichen, denen er ein Almosen
spenden muss, werden die persönlichen Mittel ziemlich in
Anspruch genommen. – Pfr. G. gab gewöhnlich 10 Mk Reisekosten,
20 Mk milde Gabe und 20 Mk für 20 hl. Messen = zusammen 50 M. –
Es predigten:
1901: Kapuziner-P. Franz Sal., d. i. Johann Gustav Haas aus
Stolberg bei Aachen (Rheinland)
(Stieß an durch seine Predigt: - ‚Schulmeisterlein’ gesagt)
1902: predigt Vikar Ernst Aug. Senbert von St.Peter, - der
Pfarrer von Rohrbach am
Gießhügel
1903: P. Kapuz. Cyrill von Straßburg-Königshofen und diakonierte
1904: Repet. Ries von St.Peter und diakonierte mit Neupriester
Pfändler von Kirchzarten
168.
Schenkungen
Für Eschbach:
Die ältesten Schenkungen sind verzeichnet in dem Catal.
benefactorum eccles. Paroch. Esch., wie schon pag. 158 erwähnt
wurde. Als Wohltäter zeigen sich Pfarrer O. Brogli selbst,
Schmidt Johann Feser, Brogli’s Haushälterin und dann Abt und
Konvent St.Peter in allererster Reihe. – Als Schreiber Dieses
1880 nach Eschbach kam, waren fast alle Paramenten noch aus der
Klosterzeit, auch Baldachin für theophorische Prozessionen,
heute nach 20 Jahren ist noch ein rotes Messgewand aus jener
Zeit da, dann der schwarze Rauchmantel und ein schwarzes
defektes Messgewand und 3 Dalmatiken, rote, weiße und schwarze.
Drei Kelche, ein Ciborium und die Monstranz stammt dorther und
der Kreuzpartikel . – Der Mesner vor 20 Jahren sagte, dass der
großen Frauenfahne noch in der St.Jakobus-Kapelle bei der Mühle
gestanden sei, seither aber ein neuer, selbst die Missalen vor
20 Jahren stammten noch von damals. – Seit 20 Jahren mussten
zerrissene und zerlumpte Waren weichen. Die Domäne hat auf
drei-jährigen Voranschlag schon vieles Neue angeschafft und
Altes renovieren lassen.
Im Jahr 1818 wurden 100 Stück Bibeln in den Häusern in Eschbach
verteilt (wahrscheinlich von Cssische?), auch in St.Peter 100
Stück, vermittelt durch den Pfarrer Schmid in Kirchzarten.
Im Jahr 1819 ließ die Hummelbäuerin Marianna geb. Ruf von Maler
Staiert in Neukirch die 14 Stationsbilder malen, sie kosteten 90
fl = 154 M 29 d; bei der Kirchenrestauration 1887 erhielten
dieselben neue Rahmen. – Die alten Rahmen sind zu den
Gangbildern des 2. Stocks im Pfarrhaus benützt (Aussage des
Mesners Vogt).
Der älteste Kronleuchter stürzte während der
Fronleichnams-Prozession (1865?) herab. Löwenwirt Karl
Rombach nahm sich darum an, sammelte Beiträge und kaufte einen
solchen in Straßburg um 136 fl = 236 M 15 d. – Am 1. Juli 1898
stürzte auch dieser durch Brechen des Seiles ab; man nahm einen
neuen um ca. 200 Mk in den Voranschlag auf, bei welchem die
teilweise nicht zerschlagenen Glas-Kristallen-Zierde Verwendung
finden solle. – Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe genehmigte
unter anderem auch den Kronleuchter, der nun schöner als der
frühere seit 1899 beim ‚Kastenstuhl’ hängt und gerade 200 Mk
kostete, wozu noch das Seil etc. kam, besonders noch bezahlt.
Im Jahr 1880 schenkte Pfarrer Blank bei seinem Abzug:
das Versehkreuz; das Kreuz von Feuerstein, in Freiburg
gefertigt, kostete 60 Mk, das Kreuz-Futteral 9 M, also zusammen
69 Mk, dann schenkte er ein violettenes Messgewand, mit neuem
Kranzbalken, aber gefärbtem altem Seidenstoff. Eleonore Maier
fertigte es um 22 Mk; auch einen baumwollenen Priester-Chorrock
und ein neueingebundenes Rituale.
Eine Weihnachtskrippe schenkte im Jahr 1885 Zahnarzt Zipfel in
Freiburg, der von hier 169. stammt, Steinklopfer
war, jetzt in Freiburg ansässig und gut situiert. – Sie kostete
100 Mk
bei Devot. Holg. Fuchs.
Ratschreiber Friedrich Hug wünschte ein Kruzifix-Bild an das
Schulhaus, vis à vis vom Kirchenportal, damit da die Leichen
eingesegnet werden statt wie seither an der Scheuer des
Behbauern (Löwenwirts). Der Gedanke und die Meinung desselben
war recht gut. Den Corpus besorgte (1901) Pfarrer Gustenhoffer
von Würzburg (‚Martin’ dort. Eisen-Industrie), er ist von
Gusseisen, 111 cm hoch und 85 kg schwer und kostete 120 Mk,
sollte vergoldet geliefert werden, kam aber nur bronsiert hier
an. – Ratschreiber Hug ließ das Kreuz in St.Peter bei Karl
Ketterer, Mechaniker, fertigen, zahlte auch das Anbringen; das
Haupteisen geht durch die ganze Wand bis in das Schullokal.
Als die Bronsierung schwärzlich wurde, fasste Bernhard Müller,
Maler, ehemaliger Schüler in Stegen, den Körper in Farbe.
Das Christusbild am Chorbogen wurde von Bernhard Steiert,
Pfisterbauer, ex voto [auf Grund eines Gelübdes] beigeschafft
(„Sobald ich schuldenfrei sein werde“) im Jahr 1901. – Das Bild
stammt seinem Corpus nach aus der kath., aber zur Zeit der
Reformation protestantisch gewordenen Pfarrkirche zu Neunstetten
bei Boxberg. Der Körper, aus Eisenholz geschnitzt, lag auf dem
Kirchenspeicher in Staub und Schutt. Bei der
Kirchen-Restauration bekam der betr. Maler namens Armbruster von
Heidelberg dieses Kruzifix-Bild. – In Heidelberg ließ er das
Kreuz aus Fichtenholz machen und fasste Bild und Kreuz in Farben
und schrieb es aus im Pastoralblatt. Pfr. G. kaufte es um 150
Mk, denn der Pfisterbauer wollte jedenfalls ein Bild in
Lebensgröße.
Nachträglich erklärte der Maler, er würde es um 150 M nicht mehr
hergeben, denn er habe gehört, es sei von einem berühmten
Künstler gefertigt namens Grünewald. – Ein solcher wird
geschichtlich aufgeführt als geboren zu Aschaffenburg 1470 (Fach
XIII).
Schüler-Leihbibliotheken:
Es wurden im Jahr 1899 etwa 20 Bändchen vom Oberschulrat in
Karlsruhe nach Stegen und 1903 auch nach Eschbach geschenkt
ebenso viel, Christoph Schmid’sche u. dergleichen. – Auch
Pfarrer G. schenkte eine Solche, neu geordnet seit 1892, als
‚Pfarrleih-Bibliothek’ an die Pfarrei Eschbach bis jetzt sind
300 Exemplare; desgleichen gründet Pfr. G. eine Pfarrbibliothek
in Eschbach zum Gebrauch des hiesigen Ortsgeistlichen. Ein
Register aber muss noch angelegt werden; einstweilen hat man die
Pfarrei Eschbach als Eigentümerin auf dem ersten Blatt eines
jeden Buches angezeichnet. – Es sind solche Werke namentlich
gewählt, deren Anschaffung etwas hoch zu stehen kommt, aber auch
solche gewöhnlichen Preises.
(Eschb.
d. 3.8.1904 G. Pfr.)
170.
Schenkungen für Stegen:
In Band V der Kapellenfond-Rechnung, enthaltend die Jahre
1795-1837 und speziell pro 1800/1834, geschrieben auf rotem
Papier von Revisor Weber Anhang Lit. a (pag. 20) ist ein
Inventar-Verzeichnis, von Lehrer Gehr in Stegen aufgenommen. –
(Amtmann Dr. Ruef, Rechner des Kapellenfonds, war in Gand, i. e.
Konkurs geraten). – Außer den alten Messgewändern mit echtem
Silber- und Goldbrokat (O. Z. 1 u. 2) ist O. Z. 3 als ganz rot
aufgeführt. Alle drei sind noch vorhanden, allerdings Manipel,
Stol. Kelchveluno teils aus anderem späteren, arg minderwertigem
Stoff; so defekt, dass man sie nicht mehr gebrauchen kann. Das
Rote, ganz von Seiden, trägt die Jahreszahl 1599 und zwei Wappen
zwischen der Jahreszahl; das linke Feld des Wappens enthält die
Blätter und die Hälfte der Wurzel des Stamm-Baumes mit einer
Arabeske, aber das ganze Feld in Gold; das rechte Feld trägt
eine aus dem Stamm wachsende Blume mit fünf Gold-Kugeln, das
ganze Feld in roter Farbe. – Der andere Wappen, wahrscheinlich
weibliche, ist in vier Felder geteilt: zwei blaue und scheint’s
zwei schwarze; die Felder sind so defekt, dass sich ihre
ursprüngliche Beschaffenheit nicht erkennen lässt. – (Befinden
sich in Eschbach) –
Unter O. Z. 8 vier Stück metallene versilberte Lichtstöcke;
diese befinden sich in Weyler.
Unter O. Z. 9 ein kleiner Kelch (18 ½ cm hoch), Fuß von Silber
und vergoldet, Cuppa scheint’s von Gold, gotischen Stil, ist aus
der Kapelle auf dem Lindenberg herabgekommen, wie wir vermuten;
- trägt am Fuß ein Medaillon mit zwei Wappenschilden und
anderseits ein Medaillon mit einem Kruzifix, neben welchem eine
betende Mannsperson kniet, um den 1383-Fuß des Kruzifixes
schlingt sich ein Spruch-Band, auf dem „+ Goetfridi + Meigernies
+“ zu lesen ist. Das übrige können wir nicht entziffern*).
Rechtsanwalt Dr. L. Marbe in Freiburg, der juristische Besitzer
des Lindenbergs mit Kloster, Kapelle und Gütern, ließ von
*) Vielleicht: + Goetfridi + Meigernies +
MCCCLXXXIII + jar.
Goldarbeiter Feuerstein in Freiburg im Jahr 1886 ein Faksimile
dieses Kelches fertigen, welcher Kelch jetzt in der dortigen
Kapelle im Gebrauch ist.
(Eschb. d. 4.8.1904 G. Pfr.)
Die O. Z. 9 enthält die silbernen Messkännlein nebst einem
silbernen
Lavabo-Teller. 171.
Die Kännlein, mit A. und V. bezeichnet, sind beide innen
vergoldet und am Fuß, und sie tragen einen cilisierten Schild
mit zwei Wappen, von welchen der eine einen Baum, der andere
einen Bogen in seinem Felde trägt; ober den beiden
Wappenschildern ist die Jahreszahl 1617 eingraviert. – Dann
werden vier messingene und vier hölzerne Lichtstöcke aufgeführt;
bei den messingenen ist beigefügt: „gewichtig und gut“. – Die
hölzernen sind in Eschbach in der Paramenten-Kammer, die 4
messingenen und vier versilberte metallene behielt Graf Philipp
v. Kageneck in Stegen. – Die 3 Messgewänder, O. Z. 1, 2 u. 3,
desgleichen O. Z. 8, der alte Kelch und die silbernen
Messkännlein mit den Plättchen, befinden sich im
Paramenten-Kasten hier, welcher auf Verlangen des Grafen Philipp
für die kleine feuchte Sakristei , welche erst Graf Philipp
gebaut hat (1893), gefertigt wurde (verstorbener Schreiner
Schwab in St.Peter). Allein, man musste Kasten und Paramente aus
der Sakristei wegen Feuchtigkeit wegschaffen. Für die Sakristei
in Stegen passend, konnte man ihn nicht länger machen; deshalb
ist er für die Messgewänder etwas zu kurz; die Goldverzierung in
Schnitzerei am Paramenten-Kasten ist von den alten Altären der
Kapelle genommen, welche auf die Primiz des Grafen (1894) den
jetzigen altgotischen weichen mussten. – Einer der früheren
Altäre (Hochaltar) ist in der Kapelle des St. Josephs-Hauses in
St.Peter. – Anderes in der 1800/1834er Rechnungs-Beilage
Genanntes war abgängig.
Ein Aktenstück in Fach XVI d. d. 2. Oktober 1843 gibt an, welche
Gegenstände der am 29. November 1850 verstorbene Graf Philipp v.
Kageneck der Kapelle und damit dem Inventar des Kapellenfonds
von bedeutenderem Werte geschenkt hat:
1. drei neue Altäre im Wert von
1270 fl – x
2. gemalte Fenster und Rosette
880 fl – x
3. Drahtgitter für die Fenster
198 fl 53 x
4. Kirchenstühle
66 fl 30 x
2415 fl
23 x = 4140 Mk
Graf Philipp v. Kageneck ließ Turm, Dach und Kapelle selbst
renovieren mit ziemlich hohen Ausgaben.
(Eschb.
d. 5.8.1904 G. Pfr.)
Wilhelmine v. Kageneck, Gemahlin des verstorbenen Philipp v.
Kageneck, geborene 172.
Freiin von Zorn-Bulach (Elsass), ließ 1844 eine
Kreuzpartikel-Reliquie fassen im gotischen Stil; es wurden von
Silberarbeiter Ergelet? für 18 fl Silber dazu verwendet; das
Ganze kam auf 30 fl, und sie schenkte es an die Kapelle zum
Gebrauch; jetzt nur noch zum Segen in der Bittwoche verwendet in
der Kapelle; Schreiber Dieses aber gibt in Eschbach an Werktagen
damit den Wettersegen; an Sonntagen und Feiertagen dagegen mit
dem Hiesigen reicher gefassten. – Der von Stegen wurde mitsamt
der Authentik von Dompräbendant und Geistlichem Rat Selzer von
Freiburg aus seiner Romreise mitgebracht und der obigen Frau
Gräfin zum Geschenk gemacht. So berichtete deren Sohn, Graf Max,
an den Schreiber Dieses im Jahr 1887 (vgl. 1849/52er
Kapellen-Rechnung Bl. N° 2).
In einem Kristall-Kreuzchen sind die beiden Stückchen vom hl.
Kreuz Christi mit Kardinal-Siegel gefasst. Die beiden gräflichen
Wappen haben die Jahresszahl 1844 der Widmung am Fuße. Die Krone
bedeutet ‚reichsunmittelbar’, jetzt mediatisiert, daher der
Titel: ‚Erlaucht’. –
Als Graf Max v. Kageneck, gestorben am 7.3.1891, seine Wallfahrt
ins Gelobte Land 1855 wohlbehalten vollendet hatte, schenkte er
an die Kapelle in Weyler ein Perlmutter-Kreuz, an welchem am
Postament auf der Rückseite ein Silber-Plättchen angebracht ist
mit folgender Inschrift: Praesentem crucem redemptoris sepulcho
benedictam Maximilianus Comes de Kageneck, Deo feliciter, de
sacra in sanctam Palestinae terram peregrinatione in patriam
reversus Hierosolimis apportavit, et ecclesiae S. Sebasti in
Weyler dono dedit [Dieses, am Grab des Erlösers gesegnete Kreuz,
hat Maximilian Graf von Krageneck, als er mit Gottes Hilfe
glücklich von der heiligen Wallfahrt ins heilige Land Palästina
heimgekehrt war, aus Jerusalem mitgebracht und der Kirche St.
Sebastian in Weyler geschenkt] . – Die 19. Mai 1855. – (Ist
nicht zu verwechseln mit dem Perlmutter-Kreuz der Pfarrkirche in
Eschbach, welches durch Pfr. G. um 40 Mk im Jahr 1888 erworben
wurde von Maler Lutz in Freiburg, welches aus einem Kloster aus
Württemberg stammt.). – Privatpriester Graf Philipp in Weyler
nahm obiges Perlmutter-Kreuz für sich in Verwahrung.
Die ledige Schwester des genannten Max v. Kageneck namens Marie
v. Kageneck schenkte im Jahr 1866 einen Messkelch mit
Email-Bildchen, die Cuppa von Silber, Patena, Löffelchen und
Futteral; am Fuß den gräflich Kageneck’schen Wappenschild
tragend; er wurde neu vergoldet 1887; eine Reparatur und
Neuvergoldung wird hoffentlich so bald nicht nötig werden. –
Dagegen war 1902 nötig, das Ciborium, welches Max v. Kageneck im
Jahr 1857 der Kapelle schenkte, reparieren und neu vergolden zu
lassen. Ankauf kostete es 80 fl 172.
= 137 M 14 d; die Reparatur im Jahr 1902 kam auf 22 M 60 d (vgl.
Kapellen-Rechnung 173.
für 1900/1902 S. 36 Blg. 58).
(Eschb. d. 5.8.1904 G.
Pfr.)
Fonde
Die Fonde in Pfarrei Eschbach sind:
1. Kirchenfond; - 2. Kapellenfond; - 3. Mesnerhaus-Baufond; - 4.
Armen- und Schulfond; - und 5. die Kirchspiel-Kasse, welch
Letztere aber kein Fond, d. i. keine Stiftung ist, deren Platz
aber hier möge angegliedert werden (Pfarrfond pag. 94).
1. Kirchenfond:
Das Vermögen der alten St.Jakob-Kapelle vor Erbauung der
jetzigen Pfarrkirche hatte das Kloster in St.Peter zu verwalten,
weshalb auch die Rechnungen sich dort befanden. – Als nun die
Pfarrei Eschbach errichtet war, übergab das Kloster im Jahr 1799
das Vermögen nach Eschbach in hiesige Verwaltung; daher beginnen
die Kirchenfondrechnungen mit 1799, enthalten im I. Bd., der die
Rechnungen von 1799 – 1815 umfasst. Die Rechnungen der alten
Jakobuskapelle kamen bei der Säkularisation*) wahrscheinlich ins
Allgemeine Landesarchiv zu Karlsruhe. – Das Vermögen bestand bei
der Übergabe in 1272 fl 10 x = 2180 M 86 d, welche Summe also
den eigentlichen Grundstock bildet. – Zweck und die Verwendung
dieser Mittel ist angegeben im I. Band Seite 11, unterzeichnet
vom Abt Speckle und dem Großh. Amt zu St.Peter (17. Febr. 1800
und 15. Juni 1812) (vgl. I. Band pro 1799 – 1815 pag. 11). –
*) Bei der Säkularisation fiel dem Bad. Staat das
Vermögen des Klosters St.Peter zu im
Betrag nach Schätzung von 1803 mit
2.126.820 fl; - in ganz Baden aber 117.374.876 fl =
rund 200 Millionen Mk; mit einem
Zinserträgnis von 3 % berechnet sich die Rente auf
jährlich ca. 6 Millionen.
Die Verwendung geht:
a. auf die gestifteten Anniversarien
b. auf die Kirchenbedürfnisse, soweit die Mittel reichen
c. auf die Altardiener, i. e. Ministranten und Sigrist (5 fl 30
d und 2 fl 15 d) als Besoldungen
d. Besoldung des Kirchenpflegers, i. e. Fondrechners, 3 fl und
e. für Kanzlei 1 fl
Zur Zeit, nämlich im Jahr 1904, besteht das zinstragende
Grundstock- bzw. Kapital-Vermögen in 3973 M 89 d (laut
Rechnungs-Duplikat S. 70 der 1900/1902er Kirchenfond-Rechnung).
Eine Baupflicht existiert für den Kirchenfond nicht. Das Kloster
hatte für alle Bedürfnisse aufzukommen, für die notwendigen
Kirchengeräte auch, soweit die Mittel des Fond ungenügend sind,
- also für äußere und innere. Diese Verpflichtung ist nun auf
das Großh. Ärar übergegangen seit der Säkularisation der
Kloster-Revenuen.
Der Band II der Kirchenfond-Rechnungen pro 1815/1820 fehlt in
hiesigem Archiv, weil 174. derselbe an die
Oberverwaltungs-Behörde der Rechnungen in Freiburg geschickt
wurde und von dort nicht zurückkam, so laut Revisions-Bemerkung
auf der Seite 1 der 1820/21er Rechnung Bd. III.
Das Rechnungswesen unter Pfr. Blank beruhte auf ‚Mystifikation’.
Der Rechner führte kein regelrechtes oder auch gar kein
Tagebuch, die Dekretur-Rechnungsbeilagen waren in ihren
Unterschriften mystifiziert; es wurden nie Sitzungen gehalten; -
der Rechnungssteller musste mystifizieren, Beschlüsse der
Stiftungs-Kommission wurden fingiert. Pfr. Blank zahlte aus,
sammelte die Quittungen, darnach wurde eine Art Tagebuch
zusammengeschrieben und Rechnung gestellt, damit Pfr. Blank nach
3 oder 4 Jahren Ersatz von der Domäne erhielt, - alles zum
Schaden des Pfarrers. – Der Rechner des Kirchenfonds, Mathias
Rombach, im Jahr 1880 f., konnte nur einzig seinen Namen
schreiben, sonst nichts. Später trat sein Sohn an die Stelle des
Vaters.
Pfr. G. erklärte dem Oberstiftungsrat in Karlsruhe, dass er
nicht drei Jahre oder gar 4 Jahre alle Ausgaben bestreiten
könne. Seitdem gibt es einen dreijährigen Voranschlag, welcher
dem Oberstiftungsrat und durch diesen der Großh.
Domänen-Direktion in Karlsruhe vorgelegt wird zur Genehmigung.
Das Domänen-Amt in Freiburg hat seitdem alljährlich das Nötige
in der einen Summe als ordentlichen Beitrag (nebst den
seitherigen 30 fl = 51 M 43 d) bezahlt und beim Anfange eines
neuen Voranschlags auch den jeweiligen außerordentlichen
Zuschuss geleistet (vgl. die Kirchenfond-Rechnung Abteil. II 4.
a und Pfarrarchiv Fach XVII Fasz. 2).
(Eschb. d.
8.8.1904 Pfr. G.)
Der unangreifbare Grundstock sollte sein:
3430 M
nämlich das ursprüngliche Kapital vom Jahr
1800 2180,86 M
dann die Anniversar-Kapitalien von 1800 – 1888
1248,87 M
3429,73 M
rund
3430 M
Dazu kommt noch das Marie Dilger’sche Kapital von 1889 zur
Restaurierung der Pfarrkirche
500 M
(vgl. S. 160 u. Archiv XVII 3.)
(Eschb. d.
12.8.1904 G. Pfr.)
175.
2. Kapellen-Fond:
Seit 1657 waren die Vermögensteile der Kapelle auf dem
Lindenberg und der St. Sebastianus-Kapelle zu Weyler in der
Verwaltung gereinigt; bezeichnet mit ‚Beeden Gotteshueser Uneßer
Lieben Frauen auffem Lindenberg Und St. Sebastiani Zu Weyler’.
Deshalb entfällt Bd. I der Rechnungen von 1657 – 1708x).
x) Vgl. auch Pfr. Stärk’s Büchlein ‚Die Gottesmutter
vom Lindenberg’, Freiburg bei Herder 1892 S. 43, 46 f.
Im Jahr 1657 betrug das Vermögen beider
3610 fl
– x
im Jahr 1706 legierte Freiherr von Moser aus Weyler
1950 fl – x
im Jahr 1708 legierte Freiherr von Moser
7601 fl
im Jahr 1750 legierte Freiherr von Moser
8388 fl
im Jahr 1773 waren es nur noch
2174 fl 27 x.
Die alte Kapelle wurde auf dem Lindenberg abgebrochen 1760 und
neu aufgebaut, innen ausgemalt, die Altäre wurden neu gefasst
(durch Maler Drittmer von Donaueschingen um 900 fl)*); so sank
das Kapital. Leider wurde die neue Kapelle schon 1786 zum
Abbruch bestimmt. Am 1. Januar 1786 weisen die bei der
reichs-gräflich Kageneck’schen Herrschaft Ferdinand v. Kageneck
deponierten Schuldscheine in der dortigen Depositenkasse
a. für den Lindenberg 458 fl 20 x und
b. für Weyler 166 fl 40 x.
Allein dieses war das Vermögen nicht ganz, denn 1780 wird die
Vermehrung bereits auf 2000 fl angegeben durch zahlreiche
Opfergaben. – Bei der Teilung vom 9. Juli 1787 erhielt die
Sebastianus-Kapelle zu Weyler von der aufgehobenen Kapelle auf
dem Lindenberg an Stiftungs-Kapital
466 fl 40 x
= 800 M – d.
Das Kammeral-Zahlamt des Religionsfonds in
Freiburg 1712 fl 47 x
Am 31. Dezber 1902 war das rentierende Vermögen des
Kapellenfonds = 4104 M 30 d.
*) Die Ausmalung der Kapelle im Jahr 1761 kostete
488 fl.
Der Amtmann Ruef beim gräflich Kageneck’schen Amt war Verwalter
des St. Sebastiansfonds. Die Verrechnung kam aber unter ihm in
ein arges Durcheinander. Er wurde vergantet, und der Großh.
Teilungs-Kommissär Weber stellte dann amtlich eine Verrechnung
auf, und zwar für die ganze Zeit vom 1. November 1800 bis zum 1.
November 1834 einschließlich auch von 1795 – 1800. – Das im Jahr
1834 vorhandene Inventar ist in seinen einzelnen Stücken
zusammengestellt in der auf rotem Papier gefertigten amtlichen
Verrechnung, Anhang Lit. a Seite 20, aufgenommen durch Lehrer
Gehr in Stegen am 12. Dezber 1832; auf der ‚Schlossbühne’ in
Verwahrung liegend (vgl. S. 170).
(Eschb. d.
15.8.1904 G. Pfr.)
176.
3. Mesnerhaus-Baufond:
Das Pfarramt und der kathol. Stiftungsrat hier stellte bei
Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe das Ansuchen, eine
Ablösungssumme zu bewilligen für den Flügelbau über der
Waschküche, dem Backofen und der Holzremise zur Gründung eines
Fonds für eine geeignete Mesnerwohnung. Der Antrag geschah im
Jahr 1889, wurde aber abgewiesen. In der Feuerversicherung ist
dieser Teil des Seitenflügels auf 2100 Mk geschätzt, so lautet
die jährliche Beitragsforderung des Gr. Domänenamts Freiburg,
den der jetzige Mesnerhausbaufond zu entrichten hat.
Im Jahr 1890 bot sich Pfr. Gustenhoffer an, er wolle die ‚Alte
Mesnerei’ wohnlich herstellen lassen und mindestens 700 Mk
verwenden, wenn auch das Großh. Ärar 700 Mk zur Gründung eines
Unterhaltungs-Kapitals leiste. Es wurde abgeschlagen trotz den
großen staatlichen Einnahmen zu Tausend und abermals Tausend aus
dem säkularisierten Klostergut zu St.Peter und hier. – Die
Kirchenbehörde aber bewilligte 700 Mk aus dem Breisgauer
Religionsfond, und Pfr. G. ließ die Mesnerwohnung herstellen um
728 M 16 d; - hiemit war der Baufond gegründet für eine
Mesnerhaus-Wohnung und deren Unterhaltung im Seitenflügel des
Pfarrhauses, bestehend in: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und
Stiegenraum im Zwischenbau. Die Unterhaltung des Daches und der
Umfassungsmauer behält der Gr. Ärar (vgl. Erlass Großh.
Domänen-Direktion Karlsruhe den 19. Mai 1890 N° 10493 Bl. 2 der
1890/92er Mesnerhaus-Baufond-Rechnung) (siehe auch die
Vorberichte zu den Mesnerhaus-Baufondrechnungen). –
Nun kam die Not für eine geeignete Wohnung der
Krankenschwestern, ferner wäre der Pfarrgeistliche gezwungen,
nur einen ledigen Mesner etwa mit Mutter oder auch mit seiner
Schwester zu nehmen für die Mesnerwohnung im Zwischengebäude.
Für eine ganze Familie mit Frau und Kindern wäre die Wohnung zu
klein etc., deshalb entschloss sich Pfr. G., ein Schwesternhaus
mit Mesnerwohnung zu bauen und den Mesnerhausbaufond zu
erweitern (vgl. pag. 162; auch den Vorbericht zu den Rechnungen
pro 1899/1902 f. und Vortrag zu Abteil. II 12 der Ausgaben). –
Es sollte durch Vergrößerung des Kapitalstockes und durch die
Schenkung des Hauses der Schwestern an den Mesnerhaus-Baufond in
erster Reihe für die Erhaltung des Krankenschwestern-Instituts
in hiesiger Pfarrei gesorgt werden. Deshalb ließ der kathol.
Stiftungsrat hier auch das Gesuch an kathol. Oberstiftungsrat zu
Karlsruhe ab, 176.
die Mietzinse, die sich künftig aus den Wohnräumen des
Mesnerhaus-Baufonds ergeben, 177.
der Krankenschwestern-Kasse hier zukommen zu lassen, worauf als
Antwort kam, dass die Genehmigung der oberen Kirchen- und
Staatsbehörde erteilt worden sei, wie Verfügung vom 14. Oktober
1903 N° 31794 zeige. – (Dieser Erlass selbst liegt Pfarrarchiv
IX 5; vgl. S. 183 der Chronik). – Die Mietverträge bedürfen
keiner Genehmigung künftighin, wie Erlass kathol.
Oberstiftungsrats vom 25. August 1903 N° 25823 ausspricht. – Das
Einfachste ist künftighin: „Hat man Gelegenheit, Räume zu
vermieten, so fließt der Betrag in den Mesnerhaus-Baufond
Abteil. II 1 a und dann in die Kasse des Pflegevereins für den
Unterhalt der Krankenschwestern als stiftungsgemäße
Unterstützung (vgl. auch Erlass kathol. Oberstiftungsrats vom
16. Januar 1904 N° 730) [Bemerkung am Rand: cf. N. Registratur
XIV a, Stiftungs-Urkunde].
Das rentierende Vermögen des Mesnerhaus-Baufonds besteht bis
jetzt in Folgendem nach der 1899/1901er Rechnung S. 5:
a. Baukapital:
1. Beitrag des Breisgauer
Religionsfonds 700,00 M
2. Stiftung des Pfarrers G.
als Neubau- und
Unterhaltungskapital
1500,00 M
3. Stiftung der Marianne
Hummel 200,00 M
4. aus Ersparnissen seit
1893
830,00 M
an Baukapital: zus. 3230,00
M – d
b. Anniversarien-Kapital:*)
1. zu 6
Seelenämtern 1600 M
2. zu 2 hl.
Messen 200
M 1800 M – d
Summa 5030 M – d
(Eschb. d.
16.8.1904 G. Pfr.)
*) Als Gebühren sind zu entrichten incl.
Wachsentschädigung zusammen 52 M 04 d.
178.
4. Armenfond:
Das ehemalige St. Petriner-Stift teilte bis zur Aufhebung des
Klosters jährlich 12900 Pfund Brot aus; daran partizipierten die
Gemeinden: St.Peter, Eschbach mit Rechtenbach, Hinterstraß,
Altglashütte und Waldau. Als die Klostereinkünfte vom Staat
weggenommen waren, wurden von der ‚Großh. Hof-Kommission in
Klostersachen zu Freiburg’ angeordnet, dass künftighin 200 fl
und 200 Sester Frucht sollen gegeben werden unter dem Namen:
‚Allgemein herrschaftlich St. Petrinischer Armenfond’. – Für die
genannten Gemeinden wurden die Anteile von St.Peter aus
repartiert nach der Seelenzahl. Die Frucht musste frohndweise
von den einzelnen Gemeinden in Freiburg geholt werden auf dem
Herrschaftsspeicher dort. – Ursprünglich hieß dieses Almosen:
‚Pfortenbrot’ oder ‚Klosterbrot’ und später nach Einzug des
Klostervermögens ‚Herrschaftliches Almosen’. Es musste
ausgeteilt werden nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Pfarrers
zu St.Peter. Zur Klosterzeit durch den ‚Stiftprior’. – Seit 1820
geschah die Verwaltung durch den Pfarrer und Armenpfleger. –
1816 war Teuerung, wo dann Brot, Geld und Suppe ausgeteilt
wurde.
Neben dem ‚Pfortenbrot’ gab es auch ‚Laible-Brot’, das in der
Klosterbäckerei gebacken und an Arme abgegeben wurde, besonders
auch an Schulkinder, weil diese im Winter morgens und mittags
Unterricht hatten, denn die Sommerschule fiel damals aus. – Das
‚Pfortenbrot’ waren sehr große Laibe, während ‚S’ Laiblebrot’
klein war (vgl. die Pfarrakten unter Armensachen Fach
I).
(Eschb. 17.8.1904)
Armenfond Eschbach:
Pfarrer Brogli, der erste investierte Pfarrer, stiftete schon
bei Lebzeiten ein Kapital als Armenfond, insbesondere für arme
Schulkinder zu Kleidungsstücken bei Anfang der Winterschule,
nämlich
400 fl
= 685 M 71 d,
und zwar für die Pfarrei Eschbach – Stegen, also mit Ausschluss
von Rechtenbach und Birken.
Durch testamentarische Verfügung
100 fl = 171 M 43 d
bei seinem Tod. Abt Speckle war der
Summa 857 M 14 d
Testaments-Exekutor. – Für die ganze Summe war noch der Zweck
beigefügt, das Zinserträgnis könne auch an arme Dienstboten
abgegeben werden, welche mindestens zehn Jahre bei einer und der
selben Herrschaft dienten und einen christlichen, unbescholtenen
Wandel führten.
Diese Brogli’sche Stiftung galt für Eschbach und Stegen bis zum
18. November 1842, 179. wo Stegen
eine Trennung des Kapital-Grundstockes beantragt hatte. – Durch
beigefügte kleinere Stiftungen auf
940 fl
31 x = 1512 M 35 d erhöht.
Hievon erhielt Eschbach 690 fl – x = 1182,86 M
und Stegen
250 fl 31 x = 429,49
M
1512 M 35
d
Durch kleinere Stiftungen und Zins-Erträgnisse wuchs
das Eschbacher Kapital des Armenfonds bis zum Jahr
1866 an auf 1907 fl 53 x
= 3270 M 66 d.
So aufgeführt, Rechnung Seite 31 der 1863/66er Rechnung; genannt
Brogli’scher Armenfond, - also kein Schulfond.
Armenfond Stegen:
Beim Armenfond Stegen bildete den Grundstock und Anfang der
Anteil aus dem Brogli’schen Pfarrei-Armenfond
mit
250 fl 31 x =
429 M 46 d.
Dazu kam ein Legat des Christian Tritschler im Jahr 1821
mit 50
fl
= 85 M 71 d
mit der Intention, für arme Schulkinder Schulbedürfnisse anzu-
schaffen. Hinzu kamen dann wegen Nichtannahme des Bürger-
meisteramts in Stegen 1839, und zwar Martin Walter bestraft
mit 50 fl, Georg Rombach mit 50 fl und Mathias Eckmann mit
25 fl = zusammen
125 fl
= 214 M 29 d
Ferner Beträge von polit. Gemeinde
100 fl
= 171 M 43 d
dann wieder
25 fl
= 42 M 86 d
Der Brogli’sche Armenfond hatte bis zum Jahr 1863 eine
Vermehrung von
73
fl
= 125 M 14 d
623 fl
31 x = 1068 M 89 d
Dazu kam eine Schenkung von der Freiin
Sophie von Brandenstein mit
4000
fl = 6857
M 14 d
mit dem lebenslänglichen Vorbehalt
Summe 7926 M 03 d
von 4 ½ % aus 3000 fl am 25. April 1858, auch solle der
Armenfond zwei hl. Messen lesen lassen. Der ganze Betrag wurde
der ‚kirchlichen Ortsbehörde’ übergeben; die hl. Messen sollen
für den Bruder der Schenkgeberin, Heinrich von Brandenstein,
gelesen werden. Seit 1883 ist das Bedeckungskapital für 2 hl.
Messen mit 223 Mk 42 d dem Kapellenfond Stegen mit behördlicher
Genehmigung zugewiesen (vgl. Annivers. Hptausweis O. Z. 51 11);
dass an jedem Sonn- und Feiertag für verstorbenen Heinrich v.
Brandenstein 3 Vaterunser und der Glaube gebetet werde, wurde
von der kirchlichen Behörde auf die Kapelle zu Stegen reduziert,
wenn dort Wochen-Schülermesse gehalten werde.
180.
Schulfond in Stegen:
Im Jahr 1848 gründete der herrschaftliche Verwalter in Stegen
namens Johann Begelspacher einen gesonderten Schulfond
mit
1231 fl 43 x = 2111 M 51 d.
Da diese Schenkung den selben Zweck hatte wie die Stiftung
des Christian Tritschler mit oben genannten 50 fl, welche bis
1831, also in zehn Jahren, auf
70 fl durch Ersparnis sich erhöhte, so hätte man diesen Betrag
zu dem Begelspacher’schen schlagen können; allein Begelspacher
hatte für Joseph Begelspacher die Zinsen lebenslänglich
vorbehalten, und weil wahrscheinlich ihm keine Zinsen bezahlt
wurden oder er sonst in Not war, schloss er 1852 mit der
Gemeinde Stegen einen Vergleich ab, es sollen ihm 4 % für zehn
Jahre auf einmal von der Summe übergeben werden oder rund 484
fl. – Es blieben dann dem Schulfond noch
747 fl 43 d = 1271 M 79 d
für arme Schulkinder zu Kleidung und deren Schulbedürfnissen
(vgl. Pfarr-Archiv Fach I).
(Eschb. d.
18.8.1904 G. Pfr.)
Das ganze Vermögen zu wohltätigen Zwecken in Stegen bestand am
Schluss des Jahres 1866 aus den Summen: 7926 M 03 d + 1271 M 79
d =
9197 M 82 d;
wie man hört, werden die Zinsen in die Gemeindekasse geworfen,
und aus der Gemeindekasse werden Unterstützungen der Armen
verabreicht, aber höchst spärlich, so dass das Armenvermögen
auch den Reicheren zu gute kommt. (Eschb. d.
19.8.1904 G. Pfr.)
181.
5. Kirchspiel-Kasse:
Der Gemeinderat zu Eschbach verwaltet diese 3-jährige
Kassenverrechnung unter Zuzug des Bürgermeisters von Stegen. –
Bis zum Jahr 1890 zog der Rechner der Kirchspielkasse Beträge
von den Kirchspiel-Angehörigen in Eschbach – Stegen selbst ein,
von da geschieht der Einzug bis heute vom Gemeinderechner hier
und in Stegen zugleich mit den Gemeinde-Umlagen, und die
Gesamtsumme wird an den Rechner der Kirchspielkasse hier
abgeliefert, und zwar je nach einem dreijährigen Voranschlag; -
die gestellte Rechnung wird vom Bezirksamt Freiburg revidiert
wie sonst die Armenfond-Rechnungen.
Aus dieser Kasse werden bezahlt:
1. die Staats- und Gemeinde-Steuern für die Pfarrer
Brogli’sche Matte, auch ‚Kirchspiel-
Matte’ genannt (vgl. S. 5, S.
79).
2. der Organist, zur Zeit mit
jährlich
250 Mk
3. der Mesner mit einer Besoldung
von
100 Mk
4. die Kirchensänger, je 5 M an Weihnachten durch
Pfr., ca.
40 Mk
5. der Blasbalgtreter mit 12 M + 3 M
=
15 Mk
(3 Mk für Fronleichnams-Oktav)
6. an die Sänger in der Bittwoche 3 Kronentaler (3 x
2 fl 42 x)
13 M 88 d
7. das Pulver für die Feste Fronleichnam, St.Jakobi
etc., ca.
25 M – d
8. für die Fahnen u. den Kreuzträger in der
Bittwoche
10 M – d
9. die Verwaltungskosten, Voranschlag, Rechner,
Stellung der Rechnung etc., ca.30 M – d
10. die Kosten für den Friedhof
…………
11. Gemeinde-Frohndienste der Pfarrkirche, Pfarrhaus etc.
12. die Turmuhr der Pfarrkirche aufzuziehen, wird aus der
Gemeindekasse
Eschbach allein bezahlt, d. i.
jährlich 14 Mk
Das Gute hat es, dass diese ‚lokale Kirchensteuer’ nun seit 1890
ganz unvermerkt in die Kirchspielkasse fließt, während der
Einzug früher Schwierigkeiten bereitete.
(Eschb. d.
19.8.1904 G. Pfr.)
182.
F. Gemeinde
Einwohner-Zahl:
Wiewohl Rechtenbach nicht in die Pfarrei Eschbach – Stegen,
sondern nach Kirchzarten gehört, aber zur Gemeinde Eschbach
zählte bis zum Jahr 1892, wo der Rechtenbach zu Stegen und die
sechs Häuser des Reckenbergs zur Gemeinde Eschbach kamen, - so
wurden bei Volkszählungen die Bewohner vom Rechtenbach bis 1892
zur Gemeinde Eschbach gezählt.
In einzelnen Jahren, die zu notieren wir im Stande waren, wird
die Seelenzahl, wie folgt, angegeben:
im Jahr 1792: (laut Annivers. Hft) Animae: 702, Communicantes:
534
im Jahr 1880: Seelenzahl: 580 (incl. 50 aus Rechtenbach)
im Jahr 1839: Seelenzahl Eschbach: 505; Stegen: 86; Wiesneck*):
41 Seelen = 632 Seelen
im Jahr 1834: Eschbach: männliche 247,
weibliche 260 = zusammen 507 Seelen
Stegen:
,,
110,
,, 93
= ,,
194 Seelen
Wiesneck:
,, 14,
,, 25
= ,,
35 Seelen
zusammen 726 Seelen
im Jahr 1852: Eschbach: Seelenzahl 667; Stegen
158; in Pfarrei zusammen 825 Seelen
im Jahr 1891: Eschbach: 533; Stegen: 139 =
zusammen 672 Seelen (Ratschreiber Hug)
im Jahr 1903: Eschbach: 585; Stegen: 134
*) Zu Wiesneck gehörten: Schwobehof, Berlacher und
Hans-Müllerhof -, Letzterer kam 1837
zu Stegen; Wiesneck war nur eigene
Vogtei und gehörte kirchlich nach Buchenbach.
Gebäude-Zahl:
In Gemeinde Eschbach laut Angaben des Ratschreibers Hug:
aus Stein gebaut, mit Schindeln und Stroh und Ziegel
gedeckt 132 Gebäude
aus Holz gebaut mit Schindeln, Stroh und Ziegel
gedeckt 168 Gebäude
nur mit Schindeln und Stroh gedeckt, zusammen
13 Gebäude
zusammen 313 Gebäude
Die Pfarrkirche Haus N° 11 hat einen Feuerversicherungs-Anschlag
von 32000 Mk, das Pfarrhaus N° 78 aber 27000 Mk, so im Jahr
1893. – Die Versicherungssumme sämtlicher Gebäude-Anzahl ist:
662680 Mk.
Güterzahl:
Laut Katastervermessung 1894 sind in Gemeinde Eschbach 4005
Morgen Acker, Wiesen und Wald (= 1442 ha + 6,67 ha) unter 239
Eigentümer verteilt. – Die Vermessungskosten betrugen 13987 Mk,
welche Summe der Staat zahlt; die Eigentümer bezahlten nur 15 x
= 43 Pfg. vom ganzen Komplex und von den einzelnen Parzellen.
Die Waldeigentümer mussten auf die Waldflächen fast alle Kosten
auf sich allein neh- 183. men. Die,
welche die größten Waldflächen besitzen, hatten Auslagen von 300
– 400 Mk der einzelnen Eigentümer, so z. B. Hinterbauer,
Pfisterbauer, Scherpeter etc.
Auch für St.Peter hatten die Hofbesitzer Baufrohnden zu leisten
zu den Kirchen-, Pfarr- und Mesnergebäuden; welche aber mit 684
fl laut Protokoll vom 11.4.1836 abgelöst wurden.
Rathaus
in Eschbach: - Das seitherige kleine Rathaus (vgl. Chronik p.
147) vom Jahr 1874 war s. z. noch neu, wurde aber 1903
abgebrochen, weil zugleich auch ein weiteres Schullokal sollte
gebaut werden. Die Gemeinde kaufte 1,32 qm Wiese vom Maierbauer
Anton Rombach à 1,80 Mk. (Zur Erweiterung des Gottesackers wurde
die Fläche zu 1,50 M angekauft vom verstorbenen Maierbauer
Eduard Rombach.) – Man berechnete die ‚Juchert Matte’ zu ca.
3000 Mk. – Der Voranschlag des Baus war auf 18000 Mk berechnet,
dazu sollte kommen die Reparatur an Dach und Mauer des
seitherigen Schulhauses und dessen Abortgrube – Vergrößerung und
Neubau des Abortes; auch der Garten sollte geregelt und
vergrößert und mit einer Mauer gegen Bach und Wiese geschützt
werden.
Beim Fundamentieren stieß man auf dieselben Schwierigkeiten wie
beim Bau des Schwesternhauses; man fand Lehmboden und musste mit
eisernen Schienen und Zementieren das Fundament teils künstlich
erst herstellen. Der neue Abort mit Grube kam allein gegen 2000
Mk. Der Voranschlag lautete auf 1500 Mk. – Der Dohlen von der
Nordseite des Pfarrhauses her, der das Eck des Schwesternhauses
noch streift und im Keller desselben übermauert ist, wurde unter
dem neuen Rathaus durch Zementröhren mit 60 cm Licht geregelt. –
So kamen Neubau und Reparaturen auf 23800 Mk*); der leitende
Architekt namens Kähny, Gehilfe bei Gr. Bezirksbau-Inspektion
Freiburg, bekam hiernach 360 Mk. – Im 1. Stock befindet sich
Ratsaal, Ratzimmer und Archiv, im 2. Stock das Schullokal für
die zweite Lehrkraft mit neuer Bänk-Einrichtung nebst zwei
Zimmer für Unterlehrer oder Unterlehrerin. – Während des Baus
war das Ratzimmer etc. im ersten Stock des Schwesternhauses vom
Juni 1903 an bis Neujahr 1904. Die Gemeinde zahlte als Miete das
Ratum von 60 Mk jährlich = 30 Mk, welcher Betrag in die
Schwesternkasse floss, wie aller Mietzins von der alten und
neuen Mesnerwohnung zu Gunsten der Erhaltung der
Krankenschwestern zu dienen hat, - bewilligt durch staatlichen
und kirchlichen Behörden-Beschluss (kathol. Oberstiftungsrat
Beschluss Karlsruhe d. d. 14. Oktober 1903 N° 31794 und d. d.
16. Januar 1904 N° 730, Archiv IX 5) – Als stiftungsgemäße
Unterstützung zur Erhaltung der Krankenschwestern (Erlass des
Großh. Minst. der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 30.
September 1903 N° 31589 und Erzb. Ordinariat vom 9. Oktober 1903
N° 10589).
*) Die Gemeinde Eschbach nahm 25000 Mk auf bei
Sparkasse Kirchzarten zu 4 % …
(Lücke) …..
184.
Rathaus in Stegen:
ist mit dem Schulhaus zusammengebaut; das Ratszimmer und Archiv
befinden sich im ersten Stock, recht der Eingang, links zum
Schullokal. Der zweite Stock ist Lehrerwohnung (vgl. Chronik
pag. 151). Die jetzt 2 schönsten Zimmer wurden erst 1890
ausgebaut, teils bezahlt von Lehrer Stassen’s Schwiegermutter.
Bürgermeister in Eschbach:
Andreas Vogt, der 21 Jahr definitiver Mesner war, nachdem er
vorher Gehilfe des Lehrermesners das Amt, aber nicht die
Besoldung innehatte, von 1868 bis 1889, seinem Todesjahr, - war
auch 3 Jahre lang Bürgermeister in Eschbach (nebstdem 27 Jahr
lang Accisor, i. e. Steuererheber, bis 1879, wo er in Folge von
einer unglücklichen Bürgschaft in der ‚Gant’ Haus und Alles
verlor (Posters, das 3. Haus von der Kirche talabwärts)*). – Auf
ihn folgte Georg Strecker, Sattler, gebürtig von Glottertal,
wurde bald abgesetzt, weil er beim Bau des Rathäusleins
unverwendbares Holz ohne behördlich bürokratische Erlaubnis
verwendete zu einem Rebhäuslein im Steyerntal; es florierte
damals der Kultur-Kampf, und Georg Strecker war und ist bis
heute durchaus kirchlich gestimmt. – Die Neuwahl eines
Bürgermeisters, da die ganze Gemeinde Eschbach kirchlich gesinnt
war, hatte deshalb arge Schwierigkeiten. Johann Gremmelspacher,
Hummelbauer, nahm das Amt an, legte es aber schon 1879 in Folge
von staatsbeamtlicher Fuchserei nieder. – Es wurde nun 4 Mal
vergeblich gewählt; jeder der Gewählten zahlte eher 200 Mk als
dass er das Amt annahm; - nämlich Roman Gremmelspacher,
Martisbauer, dann Eduard Rombach, Maierbauer, dann Hummel
Johann, Scherpeter-Bauer; bei der 5. Wahl wurde Pfisterbauer
Bernhard Steyert mit Rücksicht auf seine Entschuldigungsgründe
nur um 125 Mk gestraftx). Nun wurde amtlich gedroht, man werde
einen Unteroffizier setzen mit 1200 Mk Gehalt; da nahm der neu
zugezogene Schwobebauer, Anton Läufer von Prechttal, die auf ihn
gefallene Wahl an und war von 1880 – 1886 Bürgermeister. – Bei
der Neuwahl trat auch Ratschreiber Friedrich Hug als Kandidat
auf, allein dessen Gegner: Eduard Rombach, Schmidt Hermann Feser
und Waldhüter Wilhelm Rombach, diese brachten es dahin, dass
nicht der ‚Kleine’ (mit kleinem Viehstall) – sondern wieder ein
‚Großer’ gewählt wurde. Der Alt-Bürgermeister Johann
Gremmelspacher vom Hummelhof wurde gewählt und blieb in seinem
Amt bis zum Tod, von 1886 – 1890. – Darauf trat Anton Läufer
wieder ein und blieb 1890 – 1895, wo er sich mit
Altersgebrechlichkeit, üblem Gehör entschuldigte.
*) Andreas Vogt hatte seiner Schwester, welche in
St.Peter an Einen, der ‚Nagler’ und
Accisor verehelicht war, sein Anwesen
als Bürgschaft gegeben.
x) Auch die Gemeinderats-Wahl (1880) hatte
Schwierigkeiten; Eduard Rombach und Roman
Gremmelspacher zahlten lieber 100 M
Strafe.
Von 1895 – 1901 war Johann Gremmelspacher jun. im Amt bis zu
seinem Tode und von 185.
da ab: Pius Rombach, Behbauer und Besitzer des Gasthauses ‚Zum
Löwen’.
(Eschb.
27.9.1904 W. G. Pfr.)
Bürgermeister in Stegen:
von 1875 – 1881 war Karl Steinbrunner von den ‚Nadeln’. Von 1881
an bis 1904, heute noch, ist es Joseph Rombach, zuerst Bauer auf
dem ‚Tomashof’ in Stegen, dann auf dem ‚Reckenhof’, jetzt
Leibgedinger. – Die kirchliche Gesinnung stach in Stegen nicht
gar besonders empor, jedoch auch nicht der antikirchliche Geist.
– Das Gemeindeoberhaupt charakterisierte sich vor einigen Jahren
durch folgende Äußerung, als Pfr. G. ermahnte, er möge seinen
Sohn doch, wie andere Bürger von Stegen es tun, auch in die
Christenlehre schicken: „Ihr werdet doch nicht meinen, dass ich
wegen dieser ‚Geschichte’ mein Vieh im Stall stehen lasse.“ –
Ratschreiber:
in Eschbach ist Friedrich Hug seit November 1875 bis heute. – In
Stegen war es Schweitzer von Unterbirken, und seit etwa 6 Jahren
ist es Max Walter vom ‚Micheles-Hof’ in Stegen, nebstdem
Steuererheber.
Einkommen und Gehalte in Eschbach:
Das Pfarreinkommen ist seit etwa 25 Jahren durchschnittlich
incl. Anniversargebühren 2400 – 2600 Mk, neuestens etwas mehr,
weil die Personal- und Alters-Zulage dazu kommt.
Die Gemeinde-Beamten hatten seit 1892 folgende Gehalte:
Bürgermeister: jährliches Gehalt 257 Mk, hiezu für
Standes-Beamtung 20 Mk, für Porto als Aversum 40 M, an Diäten
pro Tag 6 Mk 40 d = jährlich ca. 50 – 60 M = zus.
350 – 370 M, also seit 1892 etwas mehr.
Der Ratschreiber hat 140 Mk und als Steuererheber:
160 M.
Der Gemeinde-Rechner hat 90 Mk incl.
Rechnungs-Stellung
212 M
(In St.Peter hat der Bürgermeister 200 Mk, in Freiburg 10000 M
nebst
freier Wohnung.)
Der Polizei-Diener hat 85 M und als Feldhüter 10 fl = 17 M 14 d
nebst
8 fl = 13 M 71 d als Kirchenvogt
=
zusammen 102 M 14 d
Der Rechner der Kranken- und Invalidenkasse hat für Erstere
jährlich
80 M und für Letztere 5 % der Einnahme jährlich, ca. 50 – 55 M =
zusammen 130 M
Der Rechner der Allg. Kirchensteuer hat 30 Mk.
Der Kirchenfond-Rechner hat jährlich 20 M incl.
Rechnungs-Stellung bei
3-jähriger Rechnungs-Periode; - für die
Mesnerhaus-Baufond-Rechnung
fordert er bis jetzt nichts an.
(Gehalte des Mesners und der Lehrer: vgl. Chronik S. 149
f.) (Eschb. d. 28.9.1904 G. Pfr.)
186.
Einkommen und Gehalte in Stegen:
Der Bürgermeister in Stegen hat fixen Gehalt 222 M, ferner 20 M
für Standesbeamtung, 40 M Portoaversum und 30 M für
… zusammen 312 Mk
Der Ratschreiber hat Fixum 200 Mk und Nebengebühr.
Der Gemeinde-Rechner hat 90 M; die Rechnungs-Stellung wird
gesondert aus der Gemeindekasse bezahlt.
Der Polizeidiener hat Fixum 100 Mk und nebenbei für den
Feldhüter-Dienst …
Die Ärzte
erhielten für einen Besuch bis zum ‚Löwen’ 4
Mk, so verstorbener Dr. Gnam in Kirchzarten; 1885 schloss die
Gemeinde Eschbach einen Vertrag mit dem Dr. Wagner in
Kirchzarten für den Gang 4 M, auch auf die Berghäuslein; - Dr.
Tenkhof in St.Peter für einen privaten Besuch bis Stegen 10 Mk;
(Dr. Tenkhof hatte vom Seminar 300 M, von der Gemeinde St.Peter
700 Mk, aus der Krankenkasse für jedes Mitglied 2 M 70 d, d. i.
ca. 1100 Mk, also im Ganzen 2100 Mk.
(Eschb.
28.9.1904 G. Pfr.)
Taglohn:
Als Taglohn mit Selbstverköstigung wurde 1840 – 1860 z. B. bei
der forstärarischen Anpflanzung von Tannen, Reinigen der Beete
etc. den Weibsleuten 24 x bezahlt = 68 d, den Mannsleuten 36 x =
1 M 02 d; - im Jahr 1890 aber den Ersteren 1 M 40, den Anderen 2
Mk; so zahlte auch die Grundherrschaft in Stegen Wald- und
Garten-Lohn.
Für Ziegel auf den Kirchen- oder Pfarrhaus-Speicher zu tragen,
wurden von der Kirchspielkasse pro 10 Stück 4 d, d. i. für 1000
Stück 4 Mk bezahlt, bei Hohlziegeln aber das Doppelte, also 8
Mk.
Nach dem Staatsanzeiger von 1892 N° 39 ist der ortsübliche
Taglohn 1 M 80. (In Freiburg selbst aber 2 M 30
d.)
(Eschb.
28.9.1904 G. Pfr.)
Pfisterbauer zahlte 1885 noch als Taglohn mit 5-maliger Zehrung,
morgens, mittags, abends und in der Zwischenzeit 9 Uhr und 4 Uhr
für den Tag 40 d; im Pfarrhaus zahlte man Holzmacher-Lohn: vier
Ster zweimal gesägt und nur die gröbsten Stücke gespalten vom
buch. Rollen- und Schnittholz 6 Mk, für die Zwischenzeit wurde
vormittags und nachmittags ein alter Schoppen (Beeren-)Wein mit
Speck oder Butter gegeben.
Im Jahr 1897 zahlten die Bauern vertragsmäßig meistens ihren
‚Huesle-Lüet’ (in den Berghäuslein) als Taglohn den Männern 60
Pfge, den Frauen, wenn diese halfen, 50 Pf nebst Essen auch am
Sonntag mittags. –
Der Maurer Felix Hug von Eschbach forderte 1890 bei Herstellung
der alten Mesnerei als Taglohn 3 M 50 d; - Zimmermann Karl
Zipfel von Eschbach forderte 3 M 00 d (+ 1 M für den Mesner = 2
x 3 + 4 M). – Der Taglohn für Wegarbeit machte 2 M 00 d (Mesner
Otto Helmle).
Oberbauer Ferdinand Rombach verkaufte 1892 für ca. 20000 M Holz
aus seinem Wald und erhielt à Festmeter 14 Mk; der Akkordant
Holzmacher Joseph Schuler (‚Molze-Sepp‘)
187.
von Eschbach erhielt für das Hauen pro Festmeter (Langholz) ..
Mk, Joseph Tritschler aus der Wagensteig für das Wegführen bis
nach Freiburg pro Festmeter 4 Mk.
Bei den Brunnenarbeiten 1892 fordert Maurermeister Weber aus der
Falkensteig als Taglohn 5 Mk (bei Kost im Wirtshaus), für die
Grabarbeiten in den Berg hinein, um die Quelle zu suchen,
bezahlte das Ärar nach Anweisung der Wasser- und
Straßenbauinspektion Freiburg pro m3 1 M 50, bei nötiger
Pulversprengung, wenn der Pickel nicht ausreicht, 2 M 50; beim
Legen der Deichel (eiserne Röhren), die Graben 80 cm breit und
1,40 M breit (wohl richtig: 1,40 m tief) à 80 d. Sonstiger
Taglohn: 2 Mk.
Malermeister Fichter von Freiburg zahlte 1889 beim Tünchen der
Gangwände des Pfarrhauses seinem Arbeiter Xaver Kloos von Schw.
Gmünd einen Wochenlohn von 15 Mk bei freier Kost und Wohnung im
Wirtshaus; in Rechnung forderte Fichter jeden Tag 5 Mk. – Der
Malergesell erklärte, dass er sich so besser stelle als in
Freiburg, wo er pro Tag 3 M 70 d bekomme, aber ohne Kost und
Wohnung.
Eschb. d. 3.10.1904 G. Pfr.
Allmend-Wald:
Das Kloster St.Peter hatte in der Gemarkung Eschbach drei
Waldbezirke: Allmendwald, Conventswald und Maierwald. Aus dem
Conventswald erhielt die Pfarrei nicht nur das Holz für das
Pfarrhaus, sondern die Erträgnisse des Waldes wurden als Beitrag
betrachtet zum Unterhalt der kirchlichen Bedürfnisse von
Eschbach im Allgemeinen. In den Jahren 1875 – 1880 wurden nach
Aussage des Waldhüters Wilhelm Rombach zwischen 50 u. 60 Tausend
Mark erlöst , in den Jahren 1860 – 1875 hatte aber das Holz
einen noch höheren, fast doppelten Wert und Preis, und es wurde
ziemlich gleichviel alljährlich geschlagen. – Zum Conventswald
zählt auch der Hagebühl (76 + 40 Morgen = 116 Juchert) (vgl. S.
97 ff.). Der ganze Conventswald erstreckt sich bis an die
Grenzmarken von Glottertal und St.Peter. –
Der Allmendswald lieferte zur Zeit des Klosters 17 Bauernhöfen
das Holz, welches den Bauern auf den Stock angewiesen wurde. Im
Jahr 1797 erhielt dann von den 17 Höfen jeder eine Parzelle von
7 Juchert angewiesen*) als privates Eigentum, das Kloster selbst
behielt 40 ‚Juchert‘ (= 40 Morgen) und 308 Ruthen für sich.
Unterschrieben ist dieser Ausgleich von Abt Ign. Speckle und
Prior Othmar Brogli, dem späteren hiesigen Pfarrer (vgl.
Originalurkunde im Gemeindearchiv XVIII, Abschrift im
Pfarrarchiv unter Fach XXA I). –
*) und eine gemeinsame Wiese, damit die 17 Bauern
einen Fasel-Stier halten; - 7 Sickinger Bauern erhielten auch
Wald, damit diese einen zweiten Fasel-Stier halten.
Der Maierwald als ärarischer Wald war 24 Juchert mitten im
privaten Maierwald, der zu 1/5 des Ganzen an den Maierhof
eigentumsberechtigt vom Kloster seinerzeit abgetreten wurde. In
neuester Zeit hat der Maierhof einen Teil des Hummelhofwaldes
durch Ankauf erhalten und zwar 36 Morgen. Der Maierbauer
vertauschte nun diese 36 Morgen gegen die 24 ärarischen Juchert
des Maierhofs und erhielt von dem Domänen-Ärar noch 6060 Mk
aufbezahlt. Jetzt ist der Maierhof im Besitze des ganzen
Maierwaldes. Eschb. d.
3.10.1904 G. Pfr.
188.
Jagd:
Die Gemeinde Eschbach verpachtet die Jagd für die in ihrer
Gemarkung liegenden Waldungen. Die letzte Verpachtung für die
Zeit
Die Gemeinde Stegen verteilt den Pachtvertrag an die
Umlagepflichtigen; es trifft bezüglich der ‚Mönchsmatte‘ an die
Pfarrei jährlich 32 d.
Fischerei:
im Talbach wird gleichfalls von der Gemeinde Eschbach
verpachtet. Pächter für die Forellen ist gewöhnlich ein Mann von
St.Peter.
Priester und Ordenspersonen aus der Pfarrei Eschbach:
Bis jetzt hat, unseres Wissens, Pfarrei Eschbach nur einen
einzigen Priester der Kirche geschenkt, nämlich Andres
Gremmelspacher vom Hummelhof hier, geboren 8. März 1817,
+ als Pfarrer zu Schönenbach im Jahr 1879, welchem zum Andenken
dessen Bruder Johann G., Bürgermeister hier, das steinerne Kreuz
beim Hummelhof aufstellen ließ, gefertigt von einem Steinhauer
in Pfaffenweiler. –
In die Kapuziner-Schule zu Straßburg-Königshofen trat ein:
Joseph Helmle, geboren 21. März 1881; er besuchte von Spätjahr
1896 bis Pfingsten 1899 die Schule; allein es stellte sich
heraus, dass Talent und Beruf fehlten. Betragen und Fleiß und
Religionslehre lauteten im Zeugnis sehr gut bis gut. – Noch
weniger Talent hatte Joseph Geggis, und weil er noch nicht die
Militär-Zeit hinter sich hatte, konnte er auch nicht als Bruder
Aufnahme finden. –
Als III Ordensschwestern der Ewigen Anbetung auf dem Lindenberg
legten in den 60er Jahren Profess ab die drei Geschwister vom
Maierhof; Philippine, Anna und Amalie Rombach, heute 1904 noch
auf dem Lindenberg weilend.
Zu den ‚Barmherzigen Schwestern‘ für Krankenpflege machten 1901
ihren Profess Rosa Walter vom Michelishof in Stegen und erhielt
den Namen Arellina und Anna Maier vom Schwörerhof in Eschbach
und erhielt den Ordensnamen Judika. – Sophie Hug vom
Hugmichelhof hier trat, ohne dass der hiesige Pfarrer etwas
davon wusste, im Jahr 1897 in Molzheim (Elsass) bei den dortigen
‚regulierten Chordamen des hl. Augustinus‘ als Arbeitsschwester
ein, wurde aber nach der Einkleidung wie gemütskrank, kam
hierher, war einige Monate in der Irrenklinik zu Herden und ist
jetzt Magd auf dem Lindenberg bei den dortigen III
Ordensschwestern (Pfarrarchiv XIXA 2 u. 3).
Eschb. 6.10.1904 G. Pfr.