Heute Nachmittag haben sich vor dem
Amtsvorstand dahier eingefunden
Herr Pfarrer
Felizian Engler
Bürgermstr.
Georg Salenbacher
Gemeinderath
Andreas Hummel
do
Josef
Kirner
do
Philipp
Dilger
Ausschußmitglied
Johann Hug
do
J
ohann Hauser
do
Christian Zipfel
do
Michael Hug
Gemeindsverrechner
Josef Gremmelsbacher
Waisenrichter
Andreas Nagel, der Sattler
Polizeidiener
Ignatz Rombach
Straßenwarth
Martin Ruf
Waldhüter
Georg Rombach
Schullehrer
Johann Werner
Steuererheber
Mathias Winkler
Es tragen vor:
Herr Pfarrer Felizian Engler.
Der religiöse Zustand der hiesigen Gemeinde ist gut und ich
habe alle Ursache damit zufrieden zu sein. Die Pfarrgenossen
besuchen die Kirche fleißig, wiewohl auch einige nach
anderen auswärtigen Kirchen sich begeben. Ich wünsche
übrigens, daß zur Steuerung der Unordnung, welche auf der
Emporbühne der Kirche manchmal entsteht, ein Aufseher oder
s.g. Kirchenrüger bestellt werde. Was den sittlichen Zustand
der Gemeinde betrifft, so muß ich die Bemerkung machen, daß
viele uneheliche Geburten in der Gemeinde Eschbach
vorkommen, deren Ursache in der Untheilbarkeit der Güter
liegt, weil es an Gelegenheit zu Verehelichungen mangelt.
Hervorstechende Verbrechen kommen in Eschbach nicht
vor. Die kirchlichen Fonds der Gemeinde sind gut verwaltet.
Die Schule wird im Winter fleißig besucht, nicht so die
Fortbildungsschule. Dieses sind Nachwehen der
missverstandenen Freiheit des Revolutionsjahres von 1849.
Man sollte den Bürgermeister anhalten, sich über den Einzug
der Schulstrafen allmonatlich uns zuweisen.
(STAF S. 3) Eben dieser Bürgermeister sollte die
Verordnung wornach die Fortbildungs- und Sonntagsschüler die
Wirthshäuser und öffentlichen Tänze nicht besuchen sollen,
besser handhaben.
Die hier in Dienst stehenden fremden Hirtenknaben,
welche schul- und christenlehrpflichtig sind, werden häufig
verheimlichet. Sie sollten ihre Heimathsscheine dem
Bürgermeister vorlegen, damit sie zum Besuch der
Fortbildungs und Sonntagsschule angehalten werden können.
Die politischen Zustände sind gut, die Leute haben
eine ruhige Haltung. Was die Ortspolizei betrifft, so ist
solche schlecht bestellt; keine Nachtwache, kein
Feierabendbieten und der Polizeidiener Ignatz Rombach thut
seine Schuldigkeit nicht.
Auch das Verbot, daß die Schweine den Winter über
nicht frei herumlaufen dürfen, sollte erneuert werden;
endlich möchte der Bürgermeister angewiesen werden, dem
Bettelnwesen der herumlaufenden fremden Bettler zu steuern.
Bürgermeister Georg Salenbacher.
Die Bürgerschaft ist ruhig, man stößt auf keine
Wiedersezlichkeit, der frühere revolutionäre Sinn, der viele
Bürger hier bethörte, ist verschwunden.
Die Kösten der Armierung und Montierung der Bürgerwehr
von 1849 belaufen sich auf 900 fl deren Bestreitung damals
im August ein Kapital von 700 fl ohne Staatsermächtigung bei
Andreas Schwer zu St. Peter aufgenommen wurde. Es lag nur
ein während der Revolution gefaßter Gemeindesbeschluß vor,
welcher die Mehrheit der Bürger beistimmte, während viele
andere abwesend waren.
Ich möchte nun wissen, wer diese Kapitalschuld zu
tragen hat ? Mit dem Gemeinderath und Ausschuß und
Polizeidiener; ingleichen mit dem Herrn Pfarrer, Schullehrer
und Gemeindsverrechner bin ich zufrieden, insbesondere
ebenso muß ich die guten Dienste des zu Kirchzarten
stationirten Gendarmen Hertig, in dessen Aufsichtsbezirk die
Gemeinde Eschbach gehört, lobend anerkennen.
(STAF S. 5) Gemeinderath Andreas Hummel:
Was für eine Anzeige ich gegen den Bürgermeister
Salenbacher neulich eingereicht habe, ist dem Gr. Landamt
bekannt; die Untersuchung gegen denselben hat bereits
begonnen und ich bin deßfalls auf den 16. d M vorgeladen.
Mit den Gemeinderathsmitgliedern, dem Bürgerausschuß,
Gemeindsverrechner und Rathschreiber bin ich zufrieden;
nicht so mit dem Straßenwart Martin Ruh und Ignatz
Rombach, welche ihrer Schuldigkeit nicht nachkommen;
freilich sind sie aber auch daran gehindert, weil nur ein
Theil der Bürger, welche die Materialbeifuhr ersteigerten,
ihrer Obliegenheit nachkam, die Thalstraße, welche nach
hohen Beschlüssen vrbreitert und verbessert werden soll, ist
noch im alten Zustand, nemlich schlecht und dieses rührt
daher, weil der Bürgermeister seine Schuldigkeit nicht thut.
Mit den Dienstleistungen des Accisers, Waldhüters und
Polizeidieners bin ich ebenfalls zufrieden.
Gemeinderath Josef Kirner:
Die Haltung der Gemeinde ist ruhig. Die Leute gehen
ihrem Geschäft nach und haben mit politischen Dingen jetzt
nichts mehr zu schaffen. Mit allen Gemeindbeamten und dem
niederen Dienstpersonal bin ich zufrieden.
Gemeinderath Philipp Dilger,
zugleich Stabhalter zu Rechtenbach, Andreas Vogt,
welcher als Rathschreiber verpflichtet wurde, thut keine
Funktionen, weil ihn der Bürgermeister nicht leiden kann und
vorgiebt, daß er nicht mit ihm auskommen könne; vielmehr
übertragt der Bürgermeister dem Schullehrer Johann
Werner Rathschreibergeschäfte, (STAF S. 7) weil
derselbe erfahrener und gewandter und daher dem
Bürgermeister willkommener ist.
Die Straßenwarthe arbeiten nur auf der Thalstraße,
nicht aber auf dem Verbindungsweg, der von Eschbach nach
Rechtenbach führt, weil im Streit liegt, ob die Eschbacher
die Unterhaltung des Rechtenbacher Weges als eine allgemeine
Gemarkungslast anerkennen und den Rechtenbacher Weg
unterhalten müssen.
Bürgerausschußmann Johann Hug
do Johann
Hauser
do
Christian Zipfel
do
Michael Hug
sind mit den Leistungen der Gemeindbeamten und
niederen Gemeindediener zufrieden und wissen keine
Beschwerden vorzubringen.
Gemeindsverrechner Gremmelsbacher
beschwert sich über die Dienstnachlässigkeit des
Bürgermeisters, woher es komme, daß die Gemeindsdiener,
namentlich Straßenwarth Martin Ruf ihrer Obliegenheit nicht
nachkämen.
Ueber die Dienstführung und den politischen Charakter
der Gemeinderathsmitglieder und des Bürgerausschusses
spricht sich derselbe vortheilhaft aus und bemerkt, daß
jetzt wieder Ruhe und gesezliche Ordnung unter der
Bürgerschaft bestehe.
Rathschreiber Andreas Vogt:
Ob ich gleich am 24. Dezember 1849 als Rathschreiber
verpflichtet wurde, so stellt mich der Bürgermeister auf die
Seite und lasst mich keine Funktion thun. Dieses rührt von
der Aufstellung der Wählerliste zum deutschen Parlament in
Erfurt her, da ich dem Bürgermeister bei Aufstellung jener
Liste keine Folge leistete, weil sein Verlangen an mich der
Instruktion zuwider lief. Mit dem Verhalten der übrigen
Vorgesezten und Gemeindediener bin ich ganz zufrieden. (STAF
S. 9)
Waisenrichter Andreas Vogt, der
Sattler
spricht seine Zufriedenheit mit den Gemeindbeamten und
niederen Gemeindsdienern aus und weiß keine Beschwerde
vorzubringen.
Polizeidiener Ignatz Rombach 40
Jahre alt, ohne Montur und Waffe 20 fl Jahresgehalt
beziehend:
Ich bin eigentlich nur als Gemeinderaths und nichts
als Polizeidiener aufgestellt und besoldet und deswegen
leiste ich auch keine Dienste eines Gemeindepolizeidieners,
insbesondere biete ich keinen Feierabend. Beschwerden habe
ich nicht vorzubringen.
Georg Rombach der Waldhüter, ist
mit dem dienstlichen Verhalten der Amtsvorgesezten
zufrieden.
Johann Werner, der Schullehrer
bezieht sich, was die Schulzustände verlangt, auf die
Mittheilung der Ortsschulinspektion, weiß gegen die
Dienstführung der Gemeindsbeamten Beschwerden vorzubringen
und bestättiget, daß die Bürgerschaft sich jetzt ruhig und
der Ordnung gemäß verhalte.
Mathias Winkler, der Acciser
spricht seine Zufriedenheit mit der Kirchen, Schul und
Gemeindsdienern aus, die Bürgerschaft sei jetzt ruhig und
zahle ihre Schuldigkeiten.
Gemeinschaftlich tragen die Anwesenden vor:
1) Mit dem religiös- sittlichen Zustand der Gemeinde
Eschbach und ebenso mit dem Zustand der Schule könne man
zufrieden sein.
2) Um die Polizeiaufsicht sei es schlecht bestellt,
weil Ignaz Rombach, da er nur als Ortsbote einen
Lohn beziehe, sich um das Polizeiwesen nicht bekümmern, auch
eine Nachtwache, wegen der zerstreuten Lage der Höfe und
Häuser hier nicht bestehe.
3) Die Ortsarmen werden aus der Gemeindskasse
unterstüzt, dagegen die Bürgerschaft durch die vielen
fremden Bettler belästiget. (STAF S. 11)
4) In Beziehung auf Feld- und Gemarkungs- und
Gesundheits- und Reinlichkeitspolizei werden keine
Beschwerden vorgetragen. Der Todtenacker liegt auf einer
Anhöhe auf der nördlichen Seite des Thals fern von den
Häusern, ist eingefriedet mit einer Mauer, reinlich gehalten
und hat noch großen Raum für Anlegung der Gräber
5) In vielen mit Stroh und Schindeln gedekten Häusern
befinden sich schlechte Feuerwerke, welche wie allerwärts in
den Thal- und Waldgemeinden in s.g. Flechtgertengewölben
bestehen, nur wenige und zwar die neueren Häuser sind mit
Ziegeln gedeckt und mit gemauerten Kaminen versehen.
6) Die Thalstraße ist in einem schlechten Zustand,
löchericht, der Straßenbord höher, als die Fahrbahn, so daß
kein Wasser ablaufen kann. Die Aeste der Bäume überragen die
Straße, nirgends ist Material aufgeführt, weder die
Kothhaufen fortgeschafft noch die Geleise eingezogen und
nirgends Wasser abgeleitet. Die Straßenmaterialbeifuhr ist
an die Aufstößer versteigert.
7) Altbürgermeister Andreas Gremmesbacher
besizt mitten im Thale eine Sägemühle an der Straße, zu
welcher er die Sägklötze auf der Fahrbahn schleift, der Weg
ganz zu Grunde richtet und bei der Sägmühle alles mit Holz
versperrt.
8) Die Gemeinde besizt eine 4 räderige Feuerspritze
von der kleineren Art, welche gut ist; ingleichen sind die
übrigen Löschgeräthschaften alle in brauchbarem Zustande und
erforderlicher Menge vorhanden.
9) Die Gemeinderechnung pro 1849 ist gestellt und
liegt bei dem Großh. Landamtrevisorat zur Abhör. Ingleichen
liegt der Voranschlag zur Prüfung bei derselben Stelle.
Verfügungen
(STAF S. 13)
1) Auf die Beschwerde des Großh. Pfarramts, daß manchmal
Unordnung und Störung auf der Emporkirche vorfalle, wird dem
Ortsvorstand aufgegeben, zur Ueberwachung und Erhaltung der
Ordnung in der Kirche einen s.g. Kirchenrüger zu bestellen ,
auch hat derselbe
2) Sich wegen Bestrafung der Schulversäumnisse, Einzug
und Ablieferung der Schulversäumnisstrafen nach § 14 des
Gesezes über die Volksschulen vom Mai 1834 und den
Anordnungen des Schulvorstandes zu benehmen.
3) Ingleichen die Fortildungs- und Sonntagsschüler vom
Besuch der Wirthshäuser und Tänze abzuhalten und bei
Tanzbelustigungen, wie in den Tanzzetteln speziell
vorgeschrieben wird, einen Gemeinderath zur Aufsicht auf den
Tanzboden zu beauftragen, welcher nicht nur die Ordnung zu
erhalten hat, sondern dass keine Kinder, Fortbildungs und
Sonntagsschüler an diesen Ort zugelassen werden.
4) Was die noch sonntagsschulpflichtigen fremden
Hirtenknaben betrifft, so hat der Bürgermeister deren
Heimatschein zur Hand zu nehmen, sie anzuweisen, sich bei
dem Großh. Pfarramt zu melden, die Fortbildungs- und
Sonntagsschule fleißig zu besuchen und ein Verzeichnis
dieser fremden Knaben dem Pfarramt zu übergeben.
5) Ist die längstbestehende Verordnung, daß vom Gallus bis
Georgitag die Schweine eingesperrt oder in einem Zwinger
gehalten werden sollen zu republihieren und ein Feldhüter zu
bestellen, welcher die Uebertretungen zur Anzeige bringt.
6) Der Ignaz Rombach nur als
Gemeinderathsdiener bestellt und besoldet ist, ist ein
eigentlicher Gemeindspolizeidiener aber der Gemeinde
Eschbach zur Zeit (STAF S. 15) abgeht, so wird dem
Bürgermeister und Gemeinderath aufgetragen, ein tüchtiges
und brauchbares Subjekt als Polizeidiener in Vorschlag zu
bringen, demselben einen angemessenen Lohn zu akkordiren und
ihn, wann er Bestättigung erhaltet, mit einer Montur und
einem Dienstsäbel zu versehen.
7) Wegen der Behandlung der die Gemeinde
durchstreifenden fremden Bettler und deren Bestrafung, wird
der Bürgermeister auf die Verordnung vom 13 März 1835
wiederholt hingewiesen.
8) Die Thalstraße befindet sich immer noch in dem
schlechtesten Zustande und ist, obgleich die Beschwerden der
Gemeinde gegen die amtlichen Verfügungen wegen Verbreiterung
und solide Herstellung dieser Straße durch die Rekurs
Instanzen, mit einigen Abänderungen abgewiesen wurde, bis zu
dieser Stunde lediglich nichts zu ihrer Verbesserung
geschehen. Man will wohl glauben, daß in den Jahren 1848 +
1849 die Umstände den Vollzug der früheren amtlichen
Verfügungen nicht zugelassen haben, allein jetzt, da Ruhe
und Ordnung wieder zurückgekehrt sind, kann der Gemeinde
keine fernere Nachsicht getragen werden und es wird daher
derselben aufgegeben, nach Maaßgaben der vorliegenden
Erkenntnisse, die Thalstraße binnen einem Jahr in der
vorgeschriebenen Weise zu verbreitern und an jenen Orten, wo
es nötig ist, zu fundamentiren, mit kleingeschlagenen
Steinen die Fahrbahn zu überschottern, die Gräben
herzustellen und die Dohlen repariren zu lassen; alles bei
Vermeidung der Strafe und Anordnung des Vollzugs auf Kosten
der Gemeinde. (STAF S. 17)
9) In gleicher Weise ist das längst vollzugsreif
gestandene amtliche Erkenntnis vom Dezember 1845; wornach
die von Eschbach in die Nebengemeinde Rechtenbach führende
Verbindungsstraße auf Kösten der politischen Gesammt
Gemeinde Eschbach herzustellen und in fahrbarem Stande zu
unterhalten seie, in Vollzug zu setzen.
10) Hat das Bürgermeisteramt dem Sägmüller Andreas
Gremmelsbacher das Schleifen der Sägklötze auf der
Thalstraße und das Verlegen derselben mit Sägholz bei Strafe
zu untersagen und vorkommendenfalls dieselben auszusprechen
und zu vollziehen.
11) Wegen der durch den Bürgermeister gestellten
Frage, wer das aufgenommene Kapital von 700 fl, welches
während der Revolution von 1849 auf die Ausrüstung und
Mobilmachung des 1. Aufgebots verwendet wurde, zu bezahlen
habe, erwartet man einen über diesen Gegenstand zu fassenden
Gemeindsbeschluß mit ausführlichem Bericht.
Wird dem Bürgermeister untersagt, den Schullehrer Werner
mit Rathschreibereigeschäften zu beauftragen, vielmehr hat
derselbe, den bestellten Rathschreiber Andreas Vogt zu
solchen Geschäften zu verwenden.
Jagerschmid (?) (Unterschrift schwer lesbar)