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 Eschbach Ortsbereisung am 7. August 1850
(STAF 700/1 Nr. 4267)

Heute Nachmittag haben sich vor dem Amtsvorstand dahier eingefunden
Herr Pfarrer Felizian Engler
Bürgermstr. Georg Salenbacher
Gemeinderath Andreas Hummel
         do         Josef Kirner
         do         Philipp Dilger
Ausschußmitglied Johann Hug
        do                Johann Hauser
        do                Christian Zipfel
        do                Michael Hug
Gemeindsverrechner Josef Gremmelsbacher
Waisenrichter Andreas Nagel, der Sattler
Polizeidiener Ignatz Rombach
Straßenwarth Martin Ruf
Waldhüter Georg Rombach
Schullehrer Johann Werner
Steuererheber Mathias Winkler

Es tragen vor:
Herr Pfarrer Felizian Engler. Der religiöse Zustand der hiesigen Gemeinde ist gut und ich habe alle Ursache damit zufrieden zu sein. Die Pfarrgenossen besuchen die Kirche fleißig, wiewohl auch einige nach anderen auswärtigen Kirchen sich begeben. Ich wünsche übrigens, daß zur Steuerung der Unordnung, welche auf der Emporbühne der Kirche manchmal entsteht, ein Aufseher oder s.g. Kirchenrüger bestellt werde. Was den sittlichen Zustand der Gemeinde betrifft, so muß ich die Bemerkung machen, daß viele uneheliche Geburten in der Gemeinde Eschbach vorkommen, deren Ursache in der Untheilbarkeit der Güter liegt, weil es an Gelegenheit zu Verehelichungen mangelt.

Hervorstechende Verbrechen kommen in Eschbach nicht vor. Die kirchlichen Fonds der Gemeinde sind gut verwaltet. Die Schule wird im Winter fleißig besucht, nicht so die Fortbildungsschule. Dieses sind Nachwehen der missverstandenen Freiheit des Revolutionsjahres von 1849. Man sollte den Bürgermeister anhalten, sich über den Einzug der Schulstrafen allmonatlich uns zuweisen.

(STAF S. 3) Eben dieser Bürgermeister sollte die Verordnung wornach die Fortbildungs- und Sonntagsschüler die Wirthshäuser und öffentlichen Tänze nicht besuchen sollen, besser handhaben.

Die hier in Dienst stehenden fremden Hirtenknaben, welche schul- und christenlehrpflichtig sind, werden häufig verheimlichet. Sie sollten ihre Heimathsscheine dem Bürgermeister vorlegen, damit sie zum Besuch der Fortbildungs und Sonntagsschule angehalten werden können.

Die politischen Zustände sind gut, die Leute haben eine ruhige Haltung. Was die Ortspolizei betrifft, so ist solche schlecht bestellt; keine Nachtwache, kein Feierabendbieten und der Polizeidiener Ignatz Rombach thut seine Schuldigkeit nicht.

Auch das Verbot, daß die Schweine den Winter über nicht frei herumlaufen dürfen, sollte erneuert werden; endlich möchte der Bürgermeister angewiesen werden, dem Bettelnwesen der herumlaufenden fremden Bettler zu steuern.

Bürgermeister Georg Salenbacher. Die Bürgerschaft ist ruhig, man stößt auf keine Wiedersezlichkeit, der frühere revolutionäre Sinn, der viele Bürger hier bethörte, ist verschwunden.

Die Kösten der Armierung und Montierung der Bürgerwehr von 1849 belaufen sich auf 900 fl deren Bestreitung damals im August ein Kapital von 700 fl ohne Staatsermächtigung bei Andreas Schwer zu St. Peter aufgenommen wurde. Es lag nur ein während der Revolution gefaßter Gemeindesbeschluß vor, welcher die Mehrheit der Bürger beistimmte, während viele andere abwesend waren.

Ich möchte nun wissen, wer diese Kapitalschuld zu tragen hat ? Mit dem Gemeinderath und Ausschuß und Polizeidiener; ingleichen mit dem Herrn Pfarrer, Schullehrer und Gemeindsverrechner bin ich zufrieden, insbesondere ebenso muß ich die guten Dienste des zu Kirchzarten stationirten Gendarmen Hertig, in dessen Aufsichtsbezirk die Gemeinde Eschbach gehört, lobend anerkennen.

(STAF S. 5) Gemeinderath Andreas Hummel:
Was für eine Anzeige ich gegen den Bürgermeister Salenbacher neulich eingereicht habe, ist dem Gr. Landamt bekannt; die Untersuchung gegen denselben hat bereits begonnen und ich bin deßfalls auf den 16. d M vorgeladen.

Mit den Gemeinderathsmitgliedern, dem Bürgerausschuß, Gemeindsverrechner und Rathschreiber bin ich zufrieden; nicht so mit dem Straßenwart Martin Ruh und Ignatz Rombach, welche ihrer Schuldigkeit nicht nachkommen; freilich sind sie aber auch daran gehindert, weil nur ein Theil der Bürger, welche die Materialbeifuhr ersteigerten, ihrer Obliegenheit nachkam, die Thalstraße, welche nach hohen Beschlüssen vrbreitert und verbessert werden soll, ist noch im alten Zustand, nemlich schlecht und dieses rührt daher, weil der Bürgermeister seine Schuldigkeit nicht thut.

Mit den Dienstleistungen des Accisers, Waldhüters und Polizeidieners bin ich ebenfalls zufrieden.

Gemeinderath Josef Kirner:
Die Haltung der Gemeinde ist ruhig. Die Leute gehen ihrem Geschäft nach und haben mit politischen Dingen jetzt nichts mehr zu schaffen. Mit allen Gemeindbeamten und dem niederen Dienstpersonal bin ich zufrieden.

Gemeinderath Philipp Dilger, zugleich Stabhalter zu Rechtenbach, Andreas Vogt, welcher als Rathschreiber verpflichtet wurde, thut keine Funktionen, weil ihn der Bürgermeister nicht leiden kann und vorgiebt, daß er nicht mit ihm auskommen könne; vielmehr übertragt der Bürgermeister dem Schullehrer Johann Werner Rathschreibergeschäfte, (STAF S. 7) weil derselbe erfahrener und gewandter und daher dem Bürgermeister willkommener ist.

Die Straßenwarthe arbeiten nur auf der Thalstraße, nicht aber auf dem Verbindungsweg, der von Eschbach nach Rechtenbach führt, weil im Streit liegt, ob die Eschbacher die Unterhaltung des Rechtenbacher Weges als eine allgemeine Gemarkungslast anerkennen und den Rechtenbacher Weg unterhalten müssen.

Bürgerausschußmann Johann Hug
                 do               Johann Hauser
                 do               Christian Zipfel
                 do               Michael Hug
sind mit den Leistungen der Gemeindbeamten und niederen Gemeindediener zufrieden und wissen keine Beschwerden vorzubringen.

Gemeindsverrechner Gremmelsbacher
beschwert sich über die Dienstnachlässigkeit des Bürgermeisters, woher es komme, daß die Gemeindsdiener, namentlich Straßenwarth Martin Ruf ihrer Obliegenheit nicht nachkämen.

Ueber die Dienstführung und den politischen Charakter der Gemeinderathsmitglieder und des Bürgerausschusses spricht sich derselbe vortheilhaft aus und bemerkt, daß jetzt wieder Ruhe und gesezliche Ordnung unter der Bürgerschaft bestehe.

Rathschreiber Andreas Vogt:
Ob ich gleich am 24. Dezember 1849 als Rathschreiber verpflichtet wurde, so stellt mich der Bürgermeister auf die Seite und lasst mich keine Funktion thun. Dieses rührt von der Aufstellung der Wählerliste zum deutschen Parlament in Erfurt her, da ich dem Bürgermeister bei Aufstellung jener Liste keine Folge leistete, weil sein Verlangen an mich der Instruktion zuwider lief. Mit dem Verhalten der übrigen Vorgesezten und Gemeindediener bin ich ganz zufrieden. (STAF S. 9)

Waisenrichter Andreas Vogt, der Sattler
spricht seine Zufriedenheit mit den Gemeindbeamten und niederen Gemeindsdienern aus und weiß keine Beschwerde vorzubringen.

Polizeidiener Ignatz Rombach 40 Jahre alt, ohne Montur und Waffe 20 fl Jahresgehalt beziehend:
Ich bin eigentlich nur als Gemeinderaths und nichts als Polizeidiener aufgestellt und besoldet und deswegen leiste ich auch keine Dienste eines Gemeindepolizeidieners, insbesondere biete ich keinen Feierabend. Beschwerden habe ich nicht vorzubringen.

Georg Rombach der Waldhüter, ist mit dem dienstlichen Verhalten der Amtsvorgesezten zufrieden.

Johann Werner, der Schullehrer bezieht sich, was die Schulzustände verlangt, auf die Mittheilung der Ortsschulinspektion, weiß gegen die Dienstführung der Gemeindsbeamten Beschwerden vorzubringen und bestättiget, daß die Bürgerschaft sich jetzt ruhig und der Ordnung gemäß verhalte.

Mathias Winkler, der Acciser spricht seine Zufriedenheit mit der Kirchen, Schul und Gemeindsdienern aus, die Bürgerschaft sei jetzt ruhig und zahle ihre Schuldigkeiten.

Gemeinschaftlich tragen die Anwesenden vor:
1) Mit dem religiös- sittlichen Zustand der Gemeinde Eschbach und ebenso mit dem Zustand der Schule könne man zufrieden sein.
2) Um die Polizeiaufsicht sei es schlecht bestellt, weil Ignaz Rombach, da er nur als Ortsbote einen Lohn beziehe, sich um das Polizeiwesen nicht bekümmern, auch eine Nachtwache, wegen der zerstreuten Lage der Höfe und Häuser hier nicht bestehe.
3) Die Ortsarmen werden aus der Gemeindskasse unterstüzt, dagegen die Bürgerschaft durch die vielen fremden Bettler belästiget. (STAF S. 11)
4) In Beziehung auf Feld- und Gemarkungs- und Gesundheits- und Reinlichkeitspolizei werden keine Beschwerden vorgetragen. Der Todtenacker liegt auf einer Anhöhe auf der nördlichen Seite des Thals fern von den Häusern, ist eingefriedet mit einer Mauer, reinlich gehalten und hat noch großen Raum für Anlegung der Gräber
5) In vielen mit Stroh und Schindeln gedekten Häusern befinden sich schlechte Feuerwerke, welche wie allerwärts in den Thal- und Waldgemeinden in s.g. Flechtgertengewölben bestehen, nur wenige und zwar die neueren Häuser sind mit Ziegeln gedeckt und mit gemauerten Kaminen versehen.
6) Die Thalstraße ist in einem schlechten Zustand, löchericht, der Straßenbord höher, als die Fahrbahn, so daß kein Wasser ablaufen kann. Die Aeste der Bäume überragen die Straße, nirgends ist Material aufgeführt, weder die Kothhaufen fortgeschafft noch die Geleise eingezogen und nirgends Wasser abgeleitet. Die Straßenmaterialbeifuhr ist an die Aufstößer versteigert.
7) Altbürgermeister Andreas Gremmesbacher besizt mitten im Thale eine Sägemühle an der Straße, zu welcher er die Sägklötze auf der Fahrbahn schleift, der Weg ganz zu Grunde richtet und bei der Sägmühle alles mit Holz versperrt.
8) Die Gemeinde besizt eine 4 räderige Feuerspritze von der kleineren Art, welche gut ist; ingleichen sind die übrigen Löschgeräthschaften alle in brauchbarem Zustande und erforderlicher Menge vorhanden.
9) Die Gemeinderechnung pro 1849 ist gestellt und liegt bei dem Großh. Landamtrevisorat zur Abhör. Ingleichen liegt der Voranschlag zur Prüfung bei derselben Stelle.

Verfügungen
(STAF S. 13)

1) Auf die Beschwerde des Großh. Pfarramts, daß manchmal Unordnung und Störung auf der Emporkirche vorfalle, wird dem Ortsvorstand aufgegeben, zur Ueberwachung und Erhaltung der Ordnung in der Kirche einen s.g. Kirchenrüger zu bestellen , auch hat derselbe
2) Sich wegen Bestrafung der Schulversäumnisse, Einzug und Ablieferung der Schulversäumnisstrafen nach § 14 des Gesezes über die Volksschulen vom Mai 1834 und den Anordnungen des Schulvorstandes zu benehmen.
3) Ingleichen die Fortildungs- und Sonntagsschüler vom Besuch der Wirthshäuser und Tänze abzuhalten und bei Tanzbelustigungen, wie in den Tanzzetteln speziell vorgeschrieben wird, einen Gemeinderath zur Aufsicht auf den Tanzboden zu beauftragen, welcher nicht nur die Ordnung zu erhalten hat, sondern dass keine Kinder, Fortbildungs und Sonntagsschüler an diesen Ort zugelassen werden.
4) Was die noch sonntagsschulpflichtigen fremden Hirtenknaben betrifft, so hat der Bürgermeister deren Heimatschein zur Hand zu nehmen, sie anzuweisen, sich bei dem Großh. Pfarramt zu melden, die Fortbildungs- und Sonntagsschule fleißig zu besuchen und ein Verzeichnis dieser fremden Knaben dem Pfarramt zu übergeben.
5) Ist die längstbestehende Verordnung, daß vom Gallus bis Georgitag die Schweine eingesperrt oder in einem Zwinger gehalten werden sollen zu republihieren und ein Feldhüter zu bestellen, welcher die Uebertretungen zur Anzeige bringt.

6) Der Ignaz Rombach nur als Gemeinderathsdiener bestellt und besoldet ist, ist ein eigentlicher Gemeindspolizeidiener aber der Gemeinde Eschbach zur Zeit (STAF S. 15) abgeht, so wird dem Bürgermeister und Gemeinderath aufgetragen, ein tüchtiges und brauchbares Subjekt als Polizeidiener in Vorschlag zu bringen, demselben einen angemessenen Lohn zu akkordiren und ihn, wann er Bestättigung erhaltet, mit einer Montur und einem Dienstsäbel zu versehen.
7) Wegen der Behandlung der die Gemeinde durchstreifenden fremden Bettler und deren Bestrafung, wird der Bürgermeister auf die Verordnung vom 13 März 1835 wiederholt hingewiesen.
8) Die Thalstraße befindet sich immer noch in dem schlechtesten Zustande und ist, obgleich die Beschwerden der Gemeinde gegen die amtlichen Verfügungen wegen Verbreiterung und solide Herstellung dieser Straße durch die Rekurs Instanzen, mit einigen Abänderungen abgewiesen wurde, bis zu dieser Stunde lediglich nichts zu ihrer Verbesserung geschehen. Man will wohl glauben, daß in den Jahren 1848 + 1849 die Umstände den Vollzug der früheren amtlichen Verfügungen nicht zugelassen haben, allein jetzt, da Ruhe und Ordnung wieder zurückgekehrt sind, kann der Gemeinde keine fernere Nachsicht getragen werden und es wird daher derselben aufgegeben, nach Maaßgaben der vorliegenden Erkenntnisse, die Thalstraße binnen einem Jahr in der vorgeschriebenen Weise zu verbreitern und an jenen Orten, wo es nötig ist, zu fundamentiren, mit kleingeschlagenen Steinen die Fahrbahn zu überschottern, die Gräben herzustellen und die Dohlen repariren zu lassen; alles bei Vermeidung der Strafe und Anordnung des Vollzugs auf Kosten der Gemeinde. (STAF S. 17)
9) In gleicher Weise ist das längst vollzugsreif gestandene amtliche Erkenntnis vom Dezember 1845; wornach die von Eschbach in die Nebengemeinde Rechtenbach führende Verbindungsstraße auf Kösten der politischen Gesammt Gemeinde Eschbach herzustellen und in fahrbarem Stande zu unterhalten seie, in Vollzug zu setzen.
10) Hat das Bürgermeisteramt dem Sägmüller Andreas Gremmelsbacher das Schleifen der Sägklötze auf der Thalstraße und das Verlegen derselben mit Sägholz bei Strafe zu untersagen und vorkommendenfalls dieselben auszusprechen und zu vollziehen.
11) Wegen der durch den Bürgermeister gestellten Frage, wer das aufgenommene Kapital von 700 fl, welches während der Revolution von 1849 auf die Ausrüstung und Mobilmachung des 1. Aufgebots verwendet wurde, zu bezahlen habe, erwartet man einen über diesen Gegenstand zu fassenden Gemeindsbeschluß mit ausführlichem Bericht.

Wird dem Bürgermeister untersagt, den Schullehrer Werner mit Rathschreibereigeschäften zu beauftragen, vielmehr hat derselbe, den bestellten Rathschreiber Andreas Vogt zu solchen Geschäften zu verwenden.

Jagerschmid (?) (Unterschrift schwer lesbar)