zum Inhaltsverzeichnis

Eschbach - Das Gasthaus "Zum Löwen" 

Einen zentralen Mittelpunkt der Talgemeinde bildet seit altersher das Gasthaus "Zum Löwen", dessen landwirtschaftlicher Teil, das frühere Benisgut, wesentlich älter ist als die Gaststätte. Das Benis- oder Börlinsgut lag um 1500 öd und unbewirtschaftet. Von 1570 bis 1700 finden wir neuen Bauern aus verschiedenen Familien. Um 1700 kaufte Oswald Rombach den Hof vom Kloster. Für das Wirtschaftsrecht war damals jährlich ein Spezies-Dukaten zu entrichten und von jedem geschlachtetem Stück Vieh die Zunge abzuliefern. Der Bauer Johann Rombach kaufte 1732 dem Bruder Georg Rombach den Hausplätz für die heutige Gaststätte, tauschte 1746 mit Mathias Zipfel und zieht auf den Mooshof. Bauer auf dem Benis- oder nunmehr Zipfelhof wurde 1768 Josef Zipfel, dessen Tochter Rosina 1790 den Maierhofbauern Georg Rombach heiratete, der nun beide Höfe in seiner Hand vereinigt.
Inzwischen hatte sich das Gasthaus von Georg Rombach auf Christian Beha, der 40 Jahre lang Besitzer war, 1778 auf Johann Rombach und 1810 auf dessen gleichnamigen Sohn vererbt. Seine Witwe, die Erbin vom "Löwen", heiratet 1814 Georg Rombach, der zur Ehesteuer von seinem Vater, dem obengenannten Maierhofbauern, nicht nur das Benisgut, sondern auch für 3950 Gulden den Winterberg mit Wald erhielt. Damit war die Grundlage für das heutige Gasthaus und das Hofgut (37Hektar) geschaffen. Aber Georg Rombach starb schon im Alter von 28 Jahren. Als Besitzer folgten 1820 der Bruder Peter Rombach, der einige Jahre den Berlachenhof besaß, 1860 Karl Rombach, zeitweise Eigentümer des Birkjörglehof in Unteribental und 1894 Pius Rombach, der 30 Jahre lang, vier Wahlperioden hindurch, das Amt des Bürgermeisters versah. Seit 1935 führt Otto Rombach Hof und Gaststätte.

Das Gasthaus "Zum Löwen" Besitzerfolge
(zusammengestelt von Klaus Weber)
1.) Rombach, Georg - 1699-1733, Bauernsohn vom Benishof, genannte der junge Schneider, gest. als Krämer. Kauft 1732 von seinem Bruder Johann Rombach (Nr. 4), Wirt, ein Stück unnützbares Feld gleich unter der Schmitten zur Erbauung eines Häusleins.
Heirat um 1728 Maria Kaltenbach vom Häusle auf dem Benisgut.
3 Söhne, Johann Nr. 3
2.) Beha, Christian - 1699-1775, der "Beh-Christele", Wirt in Eschbach, Kremplerssohn von St.Peter.
Heiratet 1734 Maria Kaltenbach, Witwe s.o.
6 Kinder, Christian "Löwenwirtssohn" wird Scherlenzenbauer
3.) Rombach, Johann - 1732-1800, "Besitzer des Löwenwirtshauses"
Heiratet um 1778 Maria Mark, + 1814, aus dem Brand.
3 Kinder, Johann Nr. 4
4.) Rombach, Johann - 1779-1814, "Wirt zum Löwen"
Heiratet um 1810 Magdalena Wiederle, 1788-1866, von Weilersbach.
2 Töchter, Maria wird 1831 Schweighofbäuerin in St.Peter
5.) Rombach, Georg - 1791-1819 (Benisgut Nr. 8) vom Maierhof, durch Einheirat Gastwirt zum Löwen, Bauer vom Benisgut. Erhält von seinem Vater zur Ehesteuer Winterberg und Wald des Maierhofs (!814) und zwei Jahre später das Benisgut zum Preis von 3950 Gulden.
Heiratet 1814 Magdalena Wiederle 1788-1866, Witwe s.o.
2 Töchter, Franziska heiratet 1842 auf den Hugmichelhof.
6.) Rombach, Peter - 1799-1869, Gastwirt und Bauer vom maierhof, Bruder von Georg Rombach Nr.5. Kauft 1853 für 5450 Gulden den Berlacherhof, den er 1858 seiner Tochter Walburga, Thomasbäuerin in Stegen, zum gleichen Preis überlässt.
Heiratet 1820 Magdalena Wiederle 1788-1866, Witwe s.o.
3 Kinder, Karl Nr.7
7.) Rombach, Karl - Gastwirt und Bauer. Übernimmt 1860 die Gast- und Landwirtschaft, Besitzer des Birkjörglehofs in Unteribental. Kauft 1860 von seinem Schwiegervater Johann Salenbacher, Hainebauer, 2 Jauchert Matten, die sogenannte Bergjergen Hausmatte für 1800 Gulden.
Heiratet Maria Salenbacher vom Hainehof.
6 Kinder, Pius Nr. 8
8.) Rombach, Pius - 1867-1931, Gastwirt und Bauer. Durch vier Wahlperioden 30 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Eschbach, von 1901-1931.
Heiratet 1894 Maria Läufer 1874- vom Schwabenhof.
10 Kinder, Otto Nr. 9
9.) Rombach, Otto - Gastwirt und Bauer
Heiratet 1935 Dorothea Schweitzer vom Bammertenhof

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Eschbach - Das Gasthaus “Zum Engel”

Ebenso wie die Wohnhäuser von Schwaben- und Hummelhof weist auch das Gasthaus “Zum Engel) jene eigenartige quadratische Bauanlage auf, die der Volksmund die “Franzosenform” nennt. 1558 besaß der Vogt Hans Hering den zwei Lehen großen Hof, der zur Herrschaft Sickingen gehörte. Um 1700 war Caspar Wick Bauer und danach sein Sohn Josef Wick, der 1743 erstmals als Wirt genannt wird. Die Tochter Maria Wick heiratete den Rösslewirt Lorenz Bank in Zarten und verpachtete das Gut an Christian Steyert von Höfen. Nach dem Tode des Pächters übernahm 1794 der zwanzigjährige Andreas Bank Hof und Wirtschaft. Ihm folget 1814 durch Einheirat Josef Hummel vom Scherlenzenhof, 1822 der 21 Jahre alte Johann Bank, 1831 durch Einheirat Josef Gremmelspacher vom Martinshof und 1869 nochmals ein Johann Bank. Im Jahre 1888 erwarb Adelbert Dold vom Doldenhof in St. Peter die Gaststätte und den Hof mit Berghäusle und 36 Hektar Feld. Adelbert Dold verschaffte dem Betrieb einen angesehenen Ruf. 1918 übernahm Leo Dold das Anwesen. Seit fast 200 Jahren lassen sich in jeder Generation verwandtschaftliche Verbindungen zu auswärtigen Gaststätten feststellen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Stegen - Gasthaus Hirschen

Stegen - Gasthaus Krone im Tantenhaus
Nördlich des Schlosses zwischen der Landstraße und dem Eschbach steht ein Herrschaftshaus das sogenannte Spann- oder Tantenhaus genannt, daher rührend, weil früher ein Spannmeister und später die Schwester des Grafen Max v. Kageneck oder Tanten dessen Kinder in demselben wohnten. Das Haus war ehemals herrschaftliches Eigentum. Auf demselben ruhte die Schildgerechtigkeit zur Krone als Realrecht. Im Jahr 1804 wurde Johann Andris, dessen Vater Georg Andris ein Thomashofsohn und die Mutter Maria Mäder eine Reichlehoftochter war, Beständer des herrschftlichen Kronenwirtshauses in Weyler. Im Jahr 1814 wurde dieses Haus an die beiden Brüder Johann und Josef Janz verkauft, jedoch ohne die Wirtschaftsgerechtigkeit. Letztere wurde in demselben Jahr auf das herrschaftliche Schloß übertragen. Die neuen Besitzer Johann und Josef Janz richteten das Haus in zwei geteilte Wohnungen ein. Die Stegener Trivialschule, welche schon über 15 Jahre in dem herrschaftlichen Schloß bestanden, wird von Johann Janz in seiner untern Stube gegen Bezahlung von jährlich 12 Gulden übernommen. Andreas Schlegel, Metzger, und seine Ehefrau Christina Heizler von Ibental kauften im Jahr 1819 den Anteil des Johann Janz. Von diesem übernahm alsdann dessen Sohn Josef Schlegel geb. 1804 diesen Anteil und verehelichte sich im Jahr 1838 mit Marie Anna Zähringer von Nadeln. Graf v. Kageneck übertrug nun diesem neuen Eigentümer die Wirtschaft auf sein Haus. Auf diese Weise ist die Wirtschaft zur Krone zweimal in diesem Haus betrieben worden. Graf von Kageneck kaufte im Jahr 1848 den Anteil des Josef Janz an diesem Haus für 1230 Gulden und im Jahr 1850 den Anteil des Josef Schlegel im Vollstreckungswege für 1350 Gulden. Die Wirtschaftsgerechtigkeit wurde alsdann auf den im Jahr 1841/43 neu errichteten Ökonomiehof verlegt.

Im Jahr 1868 erhielt Martin Sauter den Ökonomiehof und die dazu gehörige Kronenwirtschaft bis etwa Mitte der 1870er Jahre in Pacht. Von jener Zeit an betrieb Graf Max v. Kageneck den Ökonomiehof selbst unter der Leitung von Jakob Schweizer und später unter jener des Gärtners Johann Baptist Buchert. Nach dem Wegzug des Martin Sauter betrieb dessen Sohn Adam Sauter die Gastwirtschaft noch etwa 2 Jahre, wonach dieselbe von Gärtner Buchert in Betrieb genommen wurde. Auf diesen folgte Ende der 1870er Jahre Friedrich Scholer. Er betrieb den Ökonomiehof und die Kronenwirtschaft bis zum Jahr 1891, wo der Ökonomiehof von Graf Franz von Kageneck, welcher auch das Schloß bezog, in Eigenbetrieb genommen wurde. Während dieser Zeit betrieb Gärtner Ginter die Gastwirtschaft zur Krone, welche aber nach kurzer Zeit gänzlich aufgegeben wurde. Die Wirtschaftsgerechtigkeit wurde noch einige mal erneuert, später aber ist die Erneuerung unterlassen worden, wodurch die Wirtschaftsgerechtigkeit verloren gegangen ist.

Das ganze Gebäude d.h. beide Anteile wurden abgetragen und an deren Stelle ein herrschaftl. Nebenhaus zum Gräflich von Kageneck’schen Schloß erbaut. Dieses Haus wurde alsdann längere Zeit von den Schwestern des Grafen v. Kageneck, dann von dessen Witwe und einem Sohn, Graf Philipp v. Kageneck, Priester, bewohnt. Zur Zeit ist dasselbe an Herrn Richard Waenker v. Dankenschweil, Forstmeister a.D. vermietet.
nach Maximilian Walter

Stegen - Oberbirken - Gasthaus Sonne (Haus No. 36) 

Das erste Haus dieses Anwesens ist im Jahre 1727 auf grundherrschaftlichem Boden erbaut worden. Der Bodenzins von jährlich 11 fl. 5 kr. ist in den Jahren 1851/52 mit 181 fl. 30 kr. abgelöst worden. Als erste Eigentümer sind in den Jahren 1806 - 1848 Jakob Heizler und Barbara Maier urkundlich nachweisbar. Von diesen ging das Anwesen etwa 1848 auf deren Sohn Philipp Heizler über. Derselbe verehelichte sich mit Christina Bertberger und starb am 29. Juni 1880, seine Ehefrau am 24. Dezember 1889. Er kaufte im Jahr 1856 ein Morgen Wiese - die obere Mönchmatte - für 500 Gulden und im Jahr 1863 ein weiterer Morgen Wiese - die untere Mönchmatte - für 500 fl. Am 20. September 1876 brannte dieses an der Rebmann’schen Eigentumsgrenze stehende Anwesen vollständig nieder, wobei das ganze lebende und tote Inventar mit Ausnahme von einem Pferd, welches gerettet wurde, dem Feuer zum Opfer fiel. Philipp Heizler erbaute sodann im Jahr 1878 ein neues Wohn- und Ökonomiegebäude an der Ortsstraße und richtete dasselbe zu einer Gastwirtschaft mit dem Schild “ zur Sonne” ein. Nach dem Tode desselben fiel das Anwesen der Witwe und den Kindern zu. Nach dem Tode der Mutter überließen die Kinder in der Teilungsverhandlung vom 23. März 1890 das Gut ihrem Bruder Josef Heizler geb. am 9. Dezember 1853 für 10546 Mark; er verehelichte sich am 18. März 1890 mit Agatha Klingele geb. am 7. Januar 1864 und starb am 4. August 1912. Auf Grund Erbteilung vom Dezember 1819 erhielt der Sohn Josef Heizler geb. am 10. März 1895 sämtliche auf den Gemarkungen Stegen, Eschbach und Zarten gelegenen Liegenschaften und Fahrnisse für 23000 Mark. Er verehelichte sich am 26. Mai 1920 mit Philippina Rombach geb. am 3. Dezember 1898.
nach Maximilian Walter

Stegen - Rechtenbach - Gasthaus Rössle (Gerberhof)

Dieses Hofgut stand ehemals unter der Herrschaft des Klosters St. Peter und bildete ehemals mit dem Rumis- und Fußenthomashof zusammen nur ein Hofgut, wobei der jetzige Fußenthomashof das damalige Hofgut gewesen ist. Wann die Hofgüter Rumis- und Gerberhof von dem einstigen gemeinsamen Hofgut abgetrennt worden sind, ist nirgends erwähnt. Nach einer alten Urkunde vom Jahr 1719 herrschte um jene Zeit Jakob Heilbock auf diesem Gute. Etwa um die Mitte jenes Jahrhunderts kam Jakob Waibel, Gerber von St. Peter als Bauer offenbar auf diesen Hof; daher zweifellos der Name - Gerberhof -. Derselbe war 4 mal verheiratet und hatte aus den letzten 3 Ehen 12 Kinder, er starb 1761 zu Rechtenbach. Gegen Ende jenes Jahrhunderts scheint ein Johann Gassenschmidt aus Oberried den Hof in Besitz genommen zu haben, denn schon zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts ist Johann Gassenschmidt Witwe als Besitzerin dieses Hofguts urkundlich nachgewiesen. Auf diese folgte ihr Sohn Christian Gassenschmidt geb. 1776 zu Oberried und Barbara Steinhart, geb. 1774. Er starb am 6. Oktober 1837. Deren Sohn Philipp Gassenschmidt geb. am 17. Juni 1817 übernahm den Hof im Jahr 1838 und verehelichte sich am 29. Oktober 1838 mit Maria Magdalena Pfaff von Eschbach geb. am 6. Dezember 1818. Er starb am 29. Juni 1880, seine Ehefrau am 22. Dezember 1893. Unter diesen Eigentümern brannte das Hofgut im Jahre 1846, vermutlich durch Brandstiftung eines Knechtes, nieder und wurde im folgenden Jahre wieder neu aufgebaut. Nach dem Tode des Philipp Gassenschmidt blieb der Hof zunächst in unabgeteilter Erbengemeinschaft und wurde am 27. September 1884 dem Sohn und Bruder Andreas Gassenschmidt geb. am 18. November 1848 für 13800 Mark zu Alleineigentum überlassen. Er verehelichte sich am 15. Juni 1885 mit Maria Hug. geb. am 16. August 1861 zu Wittental, sie starb infolge eines Unfalls am 8. Juni 1910.
Bei diesem Hofgut befand sich ehemals ein Berghäusle, welches hoch oben im Sommerberg stand und schon in früheren Zeiten, man weiß nicht genau wann, abgebrochen wurde. Statt dessen wurde im Jahr 1857 weiter unten im Sommerdobel eine Viehhütte erbaut, die in den Jahren 1916/17 wegen Entbehrlichkeit wieder abgebrochen wurde. Auf dem Wohnhaus dieses Hofes ruht von altersher, man weiß nicht wie lange, die Wirtschaftsgerechtigkeit "zum Rössle" als Realrecht.
nach Maximilian Walter

Zarten - Gasthaus Rössle

Zarten - Gasthaus Bären

Burg - Gasthaus Himmelreich
Das Gasthaus zum Himmelreich rechnet zu den Kirchzartener Wirtschaften, nicht nur weil es bis 1829 unmittelbar zur Gemeinde gehörte, sondern auch durch die vielen persönlichen Bindungen der Inhaber, von denen einige aus Kirchzarten stammten. Die Anfänge dieser Herberge mögen zusammenhängen mit der Erschließung des Schwarzwaldes, wobei die Straßen die ersten Voraussetzungen bildeten mit ihren systematisch in bestimmten Abständen als Raststätten angelegten Höfen. Schon im 14. Jahrhundert erscheint der Hof in Himmelreich vermutlich unter dem Namen des Löwen Gut als Besitz St. Märgens. Eine Urkunde des folgenden Jahrhunderts nennt die Herberge im Himmelreich neben dem Hirschen in Wagensteig und der Krone in St. Märgen. Seit 1500 erfolgte ein auffallend häufiger Besitzerwechsel. Neben Jerg  und Peter Schwab aus Kirchzarten, der den Beinamen Höflin trug, und seinem Sohn Jörg erscheinen Heinz Schmitt (Der Hof liegt im Hochgerichtsgebiet des Junkers Martin v. Blumeneck in Kirchzarten (Sohn des Ritters Heinrich). Unter ihm wurde Himmelreich zu einem eigenen Niedergerichtsbezirk (ähnlich wie später der Rainhof)), Konrad und Jörg Kapp, dann Paul Duffner aus Kirchzarten. Wilhelm Vischer trat 1540 als Zeuge auf, als seine Tochter Anna den Hof an Thoman Lindenmeyer verkaufte. Am 4. Okrober 1589 erhielt ihn Lindenmeyers Sohn Ulrich, der ihn schon nach 4 Jahren an den Mathis Totter (Doder) aus Kirchzarten weitergab. Der Weinwagen mit seinen 5 Fässern, der bei diesem Kauf besonders erwähnt wird, veranschaulicht den Wirtschaftsbetrieb, der 2920 Gulden Kaufpreis den Wohlstand.
Am Ende des Dreißigjährigen Krieges war Jakob Rappenecker (gest. 2.1.1672) Wirt im Himmelreich, 1644 heiratete er Susanne, die Tochter des Wirts "zum Rindsfuß" in Kirchzarten, er selbst stammt von Brand. Dieser Rappenecker scheint ein tüchtiger Mann gewesen zu sein. Offenbar zur Behebung der Kriegsschäden nahm er bei dem kleinen Fonds der St. Jakobs-Kapelle bei seinem Hof ein Dahrlehen von 50 fl. auf. Neben 2 1/2 fl. Zins übernimmt er noch die Verpflichtung, die Kapelle in Stand zu halten sowie beim Gottesdienst dem Priester beizustehen und ihm anschließend einen Imbiß zu reichen. Pfleger dieses Kapellenfonds waren Georg Steinhart, Vogt von Kirchzarten, und der Talvogt Christoph Schal.
Jakob Rappen veranstaltete vom 8. - 11. November 1665 ein dreitägiges Freischießen, bei dem er selbst als Schützenmeister tätig war. An alle Höfe in der ganzen Umgebung waren Einladungen zu diesem Fest ergangen, - Die Sorgen des Krieges waren also offenbar so weit überwunden, daß man sich wieder den Freuden des Lebens hingeben mochte.
Bei Jakob Rappeneckers Tod 1672 bekam sein 28jähriger Sohn Mathias den Hof noch nicht; er mußte bis 1684 warten. Frau Susanne war nämlich nicht gesonnen, abzugeben. Vielmehr führte sie selbst den Betrieb weiter, obwohl sie nochmals heiratete, nämlich Christian Winterhalter, den Wirtssohn vom Alten Weg in Titisee (Christians Vater war Mathias Winterhalter. Diese Verbundenheit der Wirtsfamilien entlang der alten Straße Breisgau - Schweiz findet in dem späteren Geschlecht im "Alten Weg", den Isele, ihre Fortsetzung, die wieder mit denensler in Posthalde zusammenhängen). Auch nach dessen Tod 1684 zieht sie sich noch nicht zurück; sie übergab ihrem Sohn zwar den Hof, behielt sich aber die mehrere Meisterschaft noch vor. Erst ein Jahr vor ihrem Tod wurde das Gut 1688 endgültig auf Mathias Rappenecker überschrieben, der sich aber nur 6 Jahre daran erfreuen konnte. Als Kaufpreis wurden 2750 Gulden in Anrechnung gebracht.
Eine Schwester des Mathias war mit Jakob Schlemmer verheiratet. Dieser  hatte die zum Hof gehörige Schmiede von seinem Schwiegervater um 45 fl. in Pacht und mußte dessen Pferde Itlich beschlagen. Schlemmer betrieb  Pacht und mußte dessen Pferde unentgeltlich beschlagen. Schlemmer betrieb dazu noch eine Waffenschmiede; seine Erzeugnisse durfte er an Sonn- und Feiertagen nach dem Gottesdienst öffentlich feilbieten. Nach dem frühen Tod des Mathias Rappenecker gingen Hofgut und Wirtschaft wiederum in die Hände einer Frau über. Witwe Ottilie geborene Steiert wurde für die nächsten 3 Jahrzehnte „Lehenträgerin“. Allerdings heiratete sie noch einmal, und zwar Andreas Strohmeier - die Akten geben teilweise die mundartliche Form Straumaier - aus Simonswald. Den daraus sich ergebenden Rechtsstreit haben wir bereits an anderer Stelle behandelt.*** Das Ergebnis dieses Erbstreites führt die Geschichte des Gasthauses zum Himmelreich weiter: Johannes Steiert, der Wirt zum Ochsen in Kirchzarten, verpachtet seine alte Wirtschaft und übernimmt am 10. 6. 1728 „namens seiner Frau“ - uxore nominis - den größeren Betrieb in  Himmelreich.
Es scheint das Schicksal des Himmelreich-Wirtshauses gewesen zu sein, daß immer wieder eine Frau es übernehmen mußte. So heiratete 1771 Maria Zähringer, die Witwe des Peter Hauser, einen Michael Frei vom Rainhof - also wiederum einen Wirtsohn. Der Hofbetrieb blieb aber in der Familie Hauser, bis ein junger Peter Hauser ihn um die Mitte des letzten Jahrhunderts an die Firma Fauler verkaufte.
aus: Haselier KIRCHZARTEN 1966 Bd I. Seite 472 ff

*** Himmelreich, das bis 1829 „zur Gemeind und Pfarrei Kirchzarten gehörte", konnte die Stadt erst 1493 erwerben, obwohl dieses Hofgut ursprünglich einen Teil des Klosterguts St.Märgen gebildet hatte. Himmelreich ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Vögte Teile vom Klostergut loszureißen und zu ihrem Eigentum zu machen verstanden, und zwar in diesem Fall sowohl die Hoheitsrechte wie auch das Eigentum an Grund und Boden. Das Löwenlehen - der Name Himmelreich erscheint erst im 15. Jahrhundert - wird noch im Dingrodel von 1397 als Zubehör zu dem Meieramt Wagensteig bezeichnet. Nicht aber findet es sich in den etwa gleichzeitigen Zinsregistern, die nach ARMBRUSTERs ansprechender Vermutung die wirkliche Lage besser wiedergeben als die Rodel, in denen auch alte, inhaltslos gewordene Ansprüche noch weiterleben können. In einem Prozeß durch zwei Instanzen kann der Abt wenigstens 1454/55 noch die Gerichtshoheit für sich retten gegenüber den Herren von Blumeneck'". Diese halten sich jedoch nicht an die Urteile, und so ist Himmelreich in den Verkäufen von Eigentum und von Vogtei  St.Märgens 1462/63 nicht enthalten. War das Eigentumsrecht schon ganz in die Adelshände übergegangen, so suchte Freiburg wenigstens gerichtliche Hoheitsrechte geltend zu machen, allerdings gleichfalls vergebens. Heinrich von Blumeneck verteidigt die Gerichtshoheit über Himmelreich ebenfalls siegreich gegen Hans von Schnewelin-Landeck in einem Erbstreit der beiden Familien. Endlich am 12. Juni 1493 verkauft Junker Martin von Blumeneck, Heinrichs Sohn, die Hoheitsrechte über den Hof an die Stadt Freiburg, nicht aber die privaten Eigentumsrechte, die sich die Vögte gleichfalls angeeignet hatten. Diese werden vielmehr an bäuerliche Inhaber übertragen. Die Selbständigkeit dieser Besitzer geht so weit, daß sie sich „Meier" nennen und im Namen des Blumeneckers Gericht halten auf ihrem Hof. Der Junker „befiehlt" dem Meier den Gerichtsstab, damit er sein Gut schütze und vor Schaden bewahre, schirme und hüte, denn außer dem einen Hof befinde sich kein Seßgut im Gerichtsbezirk. Daneben jedoch muß dieser Meier in Wasser- und anderen Angelegenheiten bei dem Gericht in Buchenbach vorsprechen. Wir sehen also hier schon diese nachbarschaftliche Verflochtenheit von Himmelreich mit Buchenbach und Kirchzarten, wie sie uns später in dem Grenzbereinigungsverfahren von 1812 begegnen wird. Wir sehen andrerseits aber auch hier ein einzelnes Hofgut, das wie der Rainhof ein „Gericht" für sich bildet und sich deshalb nicht gern in die neuen Gemeindegrenzen einfügt, als es dann später im 18. Jahrhundert mit Kirchzarten zusammengefaßt wird. Trotzdem besteht gerade mit Kirchzarten enge Verbundenheit: eine ganze Reihe von Männern und Frauen auf dem Hof Himmelreich stammen aus Kirchzarten. Die kirchliche Zugehörigkeit ist selbstverständlich, wenn auch in der Hofkapelle am Jakobitag (25. Juli) das Patrozinium gefeiert wird und die Hofkapelle sogar einen eigenen kleinen Fonds besitzt.
Aus Kirchzarten stammt auch Jerg Swab, genannt Höffly, der 1477 wie sein Bruder Peter eine Hälfte des Gutes innehat. 1488 wird Peter alleiniger Inhaber, er kauft (!) beide Teile (Das einstige Löwengut wurde unter den späteren Besitzern, den Spirtzer, zeitweilig geteilt; des Herters Gut hieß der eine Teil. Unter dem jüngeren Martin von Blumeneck wurden die Teile wieder zusammengefaßt. Noch der heutige Gebäudekomplex des Gasthauses Himmelreich läßt diese Zweiteilung für möglich erscheinen) als freies Gut, nur 1 Pfennig Heuzehnt und je 1 Huhn erinnern noch an die einstige herrschaftliche Abhängigkeit. Ein Zins, in dem ARMBRUSTER mit Recht ein privatrechtliches, durch den Hofkauf entstandenes Verhältnis vermutet, wird von Peter Höflins Sohn Jörg abgelöst. Diese Sonderstellung des Hofes Himmelreich zeigt sich schon in den Zeugenaussagen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, daß der Vogt zu Wagensteig als Niederrichter mit seinen Leuten stets von dort herunter gekommen sei nach Himmelreich, um hier uff des Spirtzers guot Gericht zu halten, da man den Bewohnern dieses Guts den weiten Weg in die Wagensteige nicht zumuten wollte. Noch im 18. Jahrhundert war man sich der Sonderstellung des Gutes Himmelreich bewußt: Aus seiner Freiheit von der Drittelpflicht will Strohmeier in seinem Prozeß gegen die Miterben 1731 ableiten, daß für Himmelreich die Rechtsgrundsätze des Talbrauches nicht gelten; ebenso bedinge diese Freiheit von einer Abgabe eine höhere Bewertung der Liegenschaften. Dieser Strohmeier-Prozeß vermittelt uns noch weitere Erkenntnisse. Auffallend ist vor allem die selbständige Rolle der Frau als Lehensträgerin in einer Zeit, in der wir eigentlich ihre Rechtlosigkeit vermuten. Der angeheiratete Mann wird laut Heiratsbrief nie Hofbauer, höchstens kann er den Betrieb bis zur Volljährigkeit des Hoferben führen, wenn die Frau stirbt. Nach diesen 20 Jahren steht ihm ein Leibgeding zu. Ausdrücklich muß Strohmeier versprechen, die Rechte der Kinder Rappenecker: Marey, Susanne und Christian zu wahren; zu einem „Voraus" erhält jedes 500 Gulden verschrieben. Die 900 fl., die der Mann an eigenem Geld einbringt, wird dem gemeinsamen Vermögen zugeschlagen. Nur 200 fl. davon darf er, wenn er ohne eigene Kinder stirbt, nach freiem Ermessen etwa eigenen Verwandten vermachen. Die Besitzgerechtigkeit sothanen Hofes und Wirtshauses fällt jedoch der Frau zu.
Nach dem Tod der Lehensträgerin, der Frau Susanne Rappeneckerin, kommen die Erben in Gegenwart des Talvogts zusammen, vor allem, um den Hof „abzuhandeln", d. h. es soll ein Betrag ermittelt werden, zu dem ihn der Hoferbe - nach Talbrauch der jüngste Sohn - übernehmen kann. Diese Summe von der nun anteilsmäßig die Miterben ihren Teil fordern, muß so niedrig gehalten werden, daß der junge Bauer noch bestehen kann. In unserem Fall schätzen die Miterben das Gut auf 6000 fl. Dem wird der Übernahmepreis von 1688 mit 2750 fl. entgegengehalten. Ganz unmöglich ist die Forderung, das Vieh in natura aufzuteilen, es also entgegen dem Talbrauch nicht beim Hof zu belassen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, ging man von den verschiedenen Besprechungen jedesmal ohnverrichteter Sach voneinander. So mußte man denn nach Talbrauch den zweiten Schritt gehen: der Hof sowohl als die Habe (wurde) durch 8 ohnparteyische Richter besichtiget, undersuecht und ahngeschlagen. Das waren von Kirchzarten Hans Dengler, Mathis Haury, Philipp Schweizer und Andres Burkhart zusammen mit vier Männern aus Zarten. Sie kamen auf den Betrag von 4855 Gulden, um die das Ehepaar Steiert den Hof von den Miterben aus der zweiten Ehe von Susannes Mutter auslösen sollte. Mit der Eröffnung dieses Schätzungsergebnisses und den beiden vorangegangenen Einigungsversuchen war die Zuständigkeit des Talvogts erschöpft. Die unzufriedene Seite Strohmeier wandte sich jetzt an den Stadtrat in Freiburg als die nähere Obrigkeit. Wenn wir im Verlauf des Prozesses dann von Summen bis 10 000 fl. hören, erscheinen die 4855 fl. deutlicher den Charakter des „Kindskaufes" zu tragen, der stark sippenhaft, aber auch volkswirtschaftlich begründet ist. Ein lebensfähiger Hof lag nämlich ebenso im Interesse des Hoferben wie des Landesherrn in einer Zeit, in der das Bauerntum die Grundlage der Wirtschaft bildete.
Dem stand allerdings die individualistische Denkweise des 18. Jahrhunderts gegenüber. Aus dieser heraus kämpfte der Freiburger Bärenwirt Strohmeier mit Hilfe umständlicher Advokaten darum, aus dem Erbe seiner Stiefschwester, die den Hof bekam, möglichst viel herauszupressen. Anwalt Dr. Gumpp suchte den Talbrauch zu entkräften und die Gleichheit aller Kinder durchzusetzen. Er griff auch einzelne Punkte der Schätzung an, wobei er z. B. den Ertragswert von Mühle und Schmiede höher ansetzte. Nach vergeblichen Einigungsversuchen fällte der Magistrat die Sentenz, daß es bei den 4855 fl. zu verbleiben habe; der Talvogt muß Steiert in seinen Besitz einweisen. Schon am übernächsten Tag legt Strohmeier Protest ein gegen dieses Urteil. Zur peinlichen Überraschung Steierts weist der Magistrat diesen Schritt nicht zurück, vielmehr steht zu erwarten, daß die Appellation an die vorderösterreichische Regierung weitergeleitet wird. Steiert stützt sich auf das Heiratsprotokoll seiner Schwiegermutter, in dem eindeutig festgelegt ist, daß Strohmeier nach 20 Jahren den Hof an das jüngste Rappeneckersche Kind übergeben muß. Steierts Anwalt richtet sofort ein Schreiben an die „Regierung und Kammer" mit der Bitte, die Appellation abzuweisen, da sie nur eingereicht wurde, um Steiert zugrunde zu richten. Vergebens. Die Regierung in Freiburg greift diesen auch für die Advokaten nahrhaften Fall mit der ganzen Umständlichkeit des barocken 18. Jahrhunderts auf. Schon am 14. Juli 1729 beginnen die Verhandlungen, die in Protokollen und Stellungnahmen bis zu 30 Seiten Umfang ihren Niederschlag finden. Der juristische Kniff, die Rechtsgewohnheit eines billigen „Kindskaufs" wie überhaupt den gesamten Talbrauch auf die drittelpflichtigen Höfe zu beschränken, bringt die Rechtsgrundlage ins Wanken. Sechs Vögte werden zu diesen Gewohnheiten vernommen, darunter der Kirchzartener Vogt Peter Busset. Ermüdend sind die umfangreichen Aktenbände. Das Schlußurteil vom 16. 11. 1731 jedoch kommt unserem Gerechtigkeitsgefühl entgegen: die Freiburger Regierungsstelle bestätigt den Magistratsbeschluß von 1728 und sichert so die Existenz des jungen Bauern, während sie den geldhungrigen Bärenwirt in Freiburg abweist. Dieser jedoch gibt sich noch nicht zufrieden mit dem „Endurteil der vorderösterreichischen Regierung und Camrner ". Er wendet sich am 23. November an den „geschworenen, offenbahren kaiserlichen Notar" Georg Paul Schöch, den er in seiner „ Wohnbehausung auf dem Münsterplatz" aufsucht, damit er eine neue Appellation an die o.ö. Regierungs- und Hofkammer zu Innsbruck als den „judicem immediatem superiorem" richte.
Hier endet der Aktenberg, der 56 Faszikel umfaßt. Der Hoferbe verblieb in seinem Recht, nachdem die Advokaten den Fall genügend ausgewertet hatten. Uns aber hat dieser Prozeß ein Musterbeispiel hinterlassen für den Rechtsgang in der Talvogtei, dem gar viele Kirchzartener folgen mußten, vom vergeblichen Einigungsversuch durch den Talvogt, über das Urteil des Magistrats zur vorderösterreichischen Regierungskammer in Freiburg und weiter zur Hofkammer in Innsbruck.
aus: Haselier KIRCHZARTEN 1966 Bd I. Seite 247 ff

Burg - Gasthaus Birke