zum Inhaltsverzeichnis

Zeugen der Vergangenheit
Der Gemarkungsstein 21 der Gemarkungsgrenze Ebnet / Wittental
beim Rauferhof

Erfasst am 27.3.2017 von Gundula Herrgesell und Oskar Steinhart, Stegen

Fotos: Oskar Steinhart


Im Jahr 1806, als die bis dahin vorderösterreichischen Gebiete an das Großherzogtum Baden übergingen, wurden die ehemaligen Vogteien und Ortschaften zu neuen Gemeinden zusammengefasst. Attental wurde dabei der Gemeinde Zarten zugeordnet, 1813 aber wieder – allerdings ohne den Breitehof – von Zarten abgetrennt und mit der Gemeinde Wittental vereinigt, jedoch zunächst noch mit eigener Gemarkung.

Der abgebildete Gemarkungsstein 21 (Abb. 1), der heute auf dem Rauferhof in Attental aufbewahrt wird, markierte einst die Grenze zwischen der Gemeinde Wittental/Gemarkung Attental (heute Ortsteil von Stegen) und der Gemeinde Ebnet (heute Stadtteil von Freiburg).

 


Abb. 1: Die Nordseite des Gemarkungssteins mit der Nummer 21, dem badischen Landeswappen und der Jahreszahl 1818/42 Abb. 2: Ausschnitt aus der Kreiskarte Breisgau-Hochschwarzwald (GIS) mit dem ehemaligen Standort des Gemarkungssteins 21

Der Gemarkungsstein 21 stammt aus dem Jahr 1818 und stand ehemals am Rand des Feld- und Wanderwegs Ebnet – Attental auf einer landwirtschaftlich genutzten Wiese, dort wo der in südsüdwestlicher Richtung verlaufende Kamm des Guggenbühls auf den genannten Weg trifft (Abb. 2). Der Stein besteht aus gelblichem angewittertem Sandstein und hat eine Gesamthöhe von 122 cm. Durch einen Riss ist seine Südseite stark beschädigt (Abb. 3). Der Sockel ist grob behauen und hat eine Höhe von 62 cm, eine Breite von 37 cm und eine Länge von 41 cm. Der Kopf des Steins ist quadratisch mit abgerundeten Ecken und hat eine Seitenlänge von 35 cm.
 


Abb. 3: West- und Südseite des Gemarkungssteins mit den Markierungen GE und GA. Die Südseite ist durch einen Riss in zwei Teile zerbrochen Abb. 4: Aufsicht auf den Kopf des Steins mit dem trigonometrischen Dreieck und der Nordlinie
Der Stein zeigt auf der Nordseite die Nummer 21, darunter das badische Landeswappen (Schrägbalken) und unten die Jahreszahl 1818. Eine weitere Grenzkontrolle muss 1842 stattgefunden haben, denn die zweite ‚1‘ der Jahreszahl wurde in eine ‚4‘ verändert und daneben eine ‚2‘ eingeritzt (Abb. 1). Die Oberseite des Gemarkungssteins zeigt das trigonometrische Dreieck mit der Nordlinie (Abb. 4).

Auf der Südseite des Steins (Abb. 3) sind die Buchstaben GA (Gemeinde Attental) eingeritzt, auf der       Westseite die Buchstaben GE (Gemeinde Ebnet). Die Ostseite ist unbeschrieben.
Der Stein diente früher auch landwirtschaftlichen Zwecken. Am unteren Rand hat man ein Loch gebohrt und darin einen Holzkeil gesetzt, um zum Schärfen von Sensen einen Dengelstock befestigen zu können