Ein Kind von
unbekannter Herkunft in Stegen
von Fridolin Hensler transkripiert und
zusammengestellt
Hunger und Armut trieben zahlreiche besitzlose Bewohner im 19.
Jahrhundert in die Fremde oder auf Wanderschaft als
Wohnsitzlose, die ihren Lebensunterhalt auf unbekannten
und abenteuerlichen Wegen suchten und dabei oft mit der
herrschaftlichen Obrigkeit in Konflikt gerieten. Die freie Wahl
für einen Aufenthaltsort war nicht möglich. Die staatliche
Überwachung drängte auf Personenkontrollen und Beherbergungen
ortsfremder Personen und erforderten eine schriftliche
Anmeldung unter Vorlage des Heimatscheins als Legitimation, die
im „Nachtzettelbuch“ des Bürgermeisters nachzuweisen war.
Unangemeldete Beherbergung wurde strafrechtlich verfolgt. Eine
strenge polizeiliche Kontrolle war aber in ländlichen Gebieten
mit den zerstreut liegenden Gehöften und Zinken nicht möglich.
Heimatlose auf Wanderschaft bekamen zumal in der wärmeren
Jahreszeit leicht eine landwirtschaftliche Arbeit, mit der
früher jedermann vertraut war, mit einem bescheidenen
„Unterschlupf“ und gebotener Kost. Die näheren Umstände, werden
in der nachfolgenden Anzeige des „Gendarmen Link“ allerdings
nicht bekannt. Die Anzeige ist aber ein wertvoller Mosaikstein
zum alltäglichen Leben damaliger Zeit.
Kirchzarten dt 14 ten Juli 1844 Dem Löblichen Bürgermeisteramt
Stegen
Anzeige des Gendarmen Link Der Maurer Mathias Steiert von Stegen hat ein Kind vom
Schwarzwald in der Gegend von St. Blasien dessen Ort ich nicht
anzugeben vermag schon bereits vier Wochen zur Pflege
aufgenommen ohne dass das Kind einen Heimathschein im Besitz
hat und das Kind von einem s.g. herumziehenden Vagabundenzeuge
herstammet. Das Bürgermeisteramt wolle daher diesen Maurer in eine
angemesene Polizeistrafe ad 2 fl verfällen, auch zugleich
schleunigst dafür Sorge tragen, dass das Kind einen
Heimathschein bekommt oder fortgeschafft wird, da diese
Nachlässigkeit des Maurers später der Gemeinde Stegen zur Last
fallen könnte. Ja sogar wissen sie selbsten nicht bei meiner Vernehmung
den Geburtsort des Kindes anzugeben. Link Gendarm (Randnotiz) „Wird in eine Strafe von nur 1 fl, da er arm ist
verfällt, und aufgegeben in Zeit von 8 Tagen den Heimathschein
hier einzulegen
Stegen dt 14. Juli 1844
Bürgermeister
Walter
dem Mathias Steiert eröffnet Stegen
14 te July 1844 Orthsboth Ekmann
Werden ein Gulden in Einnahme in die
Gemeindekasse dekretier. Stegen den 20. Juli 1844
Bürgermeister Walter, Gemeinderäthe
Laule und Begelspacher, Rathschreiber Mayer