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Kleingartenanlage
1981-1983

BZ 7.6.1981

Kleingärtner schließen sich zusammen - Rainer Lüth zum Vorsitzenden gewählt — Vorgelegte Satzung gebilligt.


Stegen (w). Mit der Gründung des Kleingartenvereins Stegen erlebte Stegen 1981 bereits die zweite Vereinsgründung. Der Kleingartenverein stellt sich zur Aufgabe, Dauerkleingärten in Generalpacht zu nehmen und in Unterpacht an die Kleingärtner zu vergeben, zu unterhalten und zu pflegen. Die 36 wählten Rainer Lüth, Im Großacker 5 in Stegen zum Ersten Vorsitzenden des Kleingartenvereins Stegen.


Das von der Gemeinde Stegen für die Kleingartennutzung bereits erworbene Gelände soll nach den zeitlichen Vorstellungen des Kleingartenvereins im Herbst 1981 bearbeitet werden, so daß im Frühjahr 1982 die Bestellungen der Kleingärten erfolgen kann.


Anton Schneider, seit dem Jahre 1976 Initiator für die Bereitstellung von Kleingärten durch die Gemeinde, stellte vorab Rainer Lüth, Klaus Bühler, Rolf Willmann und Manfred Trenker der Versammlung vor. Die Genannten bemühten sich zusammen mit Anton Schneider seit 1976 um Kleingärten. Rainer Lüth erläuterte den Kleingarteninteressenten den ausgearbeiteten Satzungsenwurf. Mit großer Mehrheit wurde der Satzungsentwurf von der Versammlung gebilligt. Nach der Satzung bezweckt der Kleingartenverein den Zusammenschluß aller Kleingärtner in Stegen. Der neue Stegener Verein hat sich auch zur Aufgabe gemacht, Fachvorträge und Beratungen durchzuführen, die die Mitglieder und alle Bürger zu einer gesunden, naturverbundenen Freizeitgestaltung, Erholung und Entspannung im Garten, zur Landschaftspflege, zur Gartenkultur, Pflanzenkunde und zur Erhaltung und Pflegedes öffentlichen Grüns anregen.


Bürgermeister Klaus Birkenmeier unterstützte die Vereinsgründung in der Funktion des Wahlleiters. Für zwei Jahre wurde Rainer Lüth einmütig zum 1. Vorsitzenden des Kleingartenvereins Stegen gewählt. Sein Stellvertreter wurde Klaus Bühler. Für die Kassengeschäfte des Vereins zeichnet Rolf Willmann verantwortlich. Manfred Trenker wurde zum Schriftführer gewählt. Anton Schneider komplettiert den Vorstand als Beisitzer. Vertretungsberechtigt für den Verein sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.


Der Vereinsausschuß des Kleingartenvereins Stegen, der in allen wichtigen Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind, entscheidet und Fachberater, Gartenwarte und Obleute beruft, besteht aus dem Vorstand und mindestens zwei Beisitzern. In diesen Vereinsausschuß wählte die Gründungsversammlung Frau Rombach und Herrn Gabele.


Zur bereits vorliegenden Entwurfsplanung für die Kleingartenanlage in Stegen gab Bürgermeister Birkenmeier Details bekannt. Das Kleingartengelände liegt südlich des sogenannten Waldweberweges, der nach Wittental führt und ist im Süden durch den Eschbach sowie im Westen durch den Zugang zur Staatlichen Gehörlosenschule begrenzt. Auf dem von der Gemeinde vor kurzem erworbenen runde 1,2 Hektar großen Gelände sollen über dreißig Kleingärten angelegt werden. Die Planung sieht auch einen Gemeinschaftsplatz vor. Der Bürgermeister sicherte-dem Kleingartenverein zu, daß alle Verhandlungen künftig mit dem Vorstand des Vereins geführt werden. In einer öffentlichen Bauausschußsitzung hatte der erste und zweite Vorsitzende des Kleingartenvereins Stegen bereits die Möglichkeit, die Vorstellungen und Wünsche der Kleingärtner mit in die Diskussion einzubringen. Der Kleingartenverein wünscht, daß die Planung in einigen Punkten modifizerit wird. Einige dieser Wünsche fanden auch Gehör im Bauausschuß. Landschaftsarchitekt Steinhilp aus Freiburg, den die Gemeinde Stegen mit der Planung der Kleingärten beauftragten, wird nun den ersten Planentwurf entsprechend überarbeiten.


Rainer Lüth, der 1. Vorsitzende des Kleingartenvereins, geht davon aus, daß. bei der Vergabe der Kleingärten nur Stegener Bürger berücksichtig werden können. Die Zahl der Interessenten für Kleingärten ist nach einer von der Gemeinde durchgeführten Umfrage derzeit größer als die Zahl der geplanten Kleingärten. Lüth hofft, daß ein langfristiger Pachtvertrag über das gesamte Kleingartengelände zwischen dem Kleingartenverein und der Gemeinde Stegen bald zustande kommt. Nach den Vorgaben der Gemeinde sollen dann mit den einzelnen Kleingärtnern Unterpachtverträge |durch den Kleingartenverein abgeschlossen werden. Die etwa zweihundert bis dreihundert Quadratmeter großen Kleingärten, die alle mit einem Gartenhäuschen bestückt werden sollen, können nach den Vorstellungen von Rainer Lüth auch Grünflächen enthalten. Der Kleingarten soll zum sinnvollen und nützlichen Hobby werden.

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BZ Freitag, 23. Oktober 1981 / Nr. 245

In Stegen

Geplant sind 35 Gärten - Kleingartenanlage liegt im Entwurf vor


Stegen (w). Für den Bebauungsplan des Kleingartengeländes in Stegen faßte der Gemeinderat den Planungsbeschluß. Er billigte damit die von Landschaftsarchitekt Steinhilp vorgelegte Planung. Mit 202.000 Mark bezifferte der Planer die Kosten.

Die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Kleingartengelände wird bald folgen. Steinhilp erläuterte die bereits mit dem Bauausschuß und den Vertretern des Kleingartenvereins beratene Planung. Sie umfaßt 35 Gärtenzwischen 250 und 350 Quadratmeter sowie einen Gemeinschaftsplatz. Die Kosten veranschlagt der Planer mit 202.00 Mark.


Die Planung wurde als gut bezeichnet. Wegen der Kosten wurde die Überlegung angestellt, einen Teil der Arbeiten den Kleingärtnern zu übertragen. Bürgermeister Birkenmeier stellte fest, daß zunächst die Planung beschlossen werden müsse; in einer der nächsten Sitzungen werde die Finanzierung und Beteiligung der Kleingärtner behandelt. 


Für die vorgesehenen Gartenlauben legte der Gemeinderat die Mindestgröße (zwei mal drei Meter) und die Höchstgröße (2,50 Meter mal 3,50) fest. Die Gartenlauben sollen einheitlich sein, um so ein harmonisches Bild zu bekommen. Über eine mögliche Typisierung soll erst später entschieden werden. Das Dach der Lauben soll mit Bitumenschindeln gedeckt werden. Die Gartenlauben sollen innerhalb von zwei bis drei Jahren gebaut werden.


Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Großacker“ im Westen erläuterte Architekt Fred Wolf aus Stegen. Ziel der Planung sei es, die Randzone des Stegener Baugebiets im Westen „herunterzuzonen“ und mit Dächern zu versehen. Der Planer will einen harmonischen Abschluß der westlichen Bebauung in Stegen erreichen. Im Detail sei die Bebauung als eine Art Hofbildung geplant. Tiefgaragen oder Garagen mit Satteldächern sollten die Autos zum größten Teil aufnehmen. An eine zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß ist gedacht. Die Planung wurde im Gemeinderat positiv beurteilt. Der Gemeinderat billigte die Planung im Grundsatz und beschloß auf dieser Grundlage die Bürgerbeteiligung anzusetzen. Zur Grundstücksaufteilung, so erklärte der Bürgermeister, seien noch keine konkreten Vorstellungen entwickelt worden. Die detaillierten Verhandlungen mit den Eigentümern stünden noch bevor. Ziel dieser Verhandlungen müsse es sein, so Bürgermeister Birkenmeier, dem Flächennutzungsplan gerecht zu werden; das bedeute, den Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu decken. Die Planung und der Grunderwerb durch die Gemeinde müsse parallel laufen. Die Erweiterungsplanung sieht im Südwesten des Gebiets Großacker einen Kinderspielplatz vor, ferner ist noch ein Zugangsweg auszuweisen. Auch die Anbindung des künftigen Sportgebietes „Zehn Jaucherten“ mit einem Geh- und Radweg ist vorgesehen.


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BZ 26.11.1981

Für Kleingartengelände - Diskussion um Lauben - Klare Abstimmung


Stegen (w). Großes Interesse fand die Bürgeranhörung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingartengelände Stegen“. Fast 40 Bürger, darunter auch sieben Gemeinderäte, nahmen an der Anhörung teil. Nach eineinhalbstündiger Erörterung fand die von Landschaftsarchitekt Steinhilp entworfene Planung Zustimmung. Der Kleingartenverein Stegen wurde bereits von Anfang an an der Planung beteiligt.


Zu Beginn der Erörterung stellte Bürgermeister Birkenmeier fest, daß die Planungsabsichten der Gemeinde zwar klar, aber noch nicht abgeschlossen seien. Kurz skizzierte er die Entwicklung des Kleingartengeländes seit 1976. Steinhilp sagte, daß die Kleingartenanlage in Stegen, südlich des „Waldweberweges“ und nordöstlich der Gehörlosenschule, an einer landschaftlich exponierten Stelle liege. Für die Gemeinde und die Kleingärtner sei daher eine besondere Verpflichtung gegeben. Die Planung stehe 35 Kleingärten zwischen 150 und 340 Quadratmetern Größe vor. Die Stellung der Gartenlauben sei so gewählt, daß die Längsteilung des Tales betont werde. Steinhilp empfahl, enge Vorschriften für den Bau der Gartenlauben zu erlassen, um eine einheitliche Bebauung und Gestaltung der Lauben zu bekommen.


Als landschaftlich „empfindliche Stelle“ bezeichnete Bürgermeister Birkenmeier den Standort der Kleingartenanlage. Deshalb seien Vorschriften unumgänglich. In der Frage Baugebot der Lauben habe der Gemeinderat eine Absichtserklärung abgegeben, nach der innerhalb von zwei bis drei Jahren die Lauben gebaut werden sollten. Zu dem sei die Möglichkeit dargelegt worden, für zwei Gärten eine Laube zuzulassen, sofern dies gewünscht und aus finanziellen Gründen notwendig werde.


In der Diskussion wurde ein mögliches Baugebot für die Gartenlauben in Zusammenhang mit den finanziellen Belastungen für die Kleingärtner insgesamt gesehen. Ausgangspunkt der Kleingärtner-Sorgen war die Kostenschätzung des Architekten, die für die Gesamtanlage bei über 200 000 Mark lag. Der Bürgermeister stellte dazu klar, daß bei diesen Kosten Unternehmerpreise kalkuliert worden seien. Er gehe aber davon aus, daß die Kleingärtner viel Eigenleistung erbringen könnten. Was die Gemeinde an Kosten übernehmen werde, müsse erst im Gemeinderat entschieden werden.


Vorsitzender Lüth vom Kleingartenverein vertrat die Auffassung, daß die Gemeinde den öffentlichen Weg entlang des Eschbaches und die Außenpflanzung übernehmen müsse. Zudem hoffe der Verein auf einen einmaligen Zuschuß. Lüth verwies dabei auf die jährliche Förderung der anderen Stegener Vereine. Als Kostenrahmen wurden mindestens 5000 bis 6000 Mark je Kleingarten genannt. Gemeinderat Hauser stellte fest, daß die Gemeinde nicht 200 000 Mark für 35 Kleingärtner ausgeben könne. Er meinte jedoch, daß der Uferweg am Eschbach sicherlich die Gemeinde bezahlen könne. Für den Kauf des Kleingartengeländes habe die Gemeinde bereits 182.000 Mark aufgewendet, so Gemeinderat Hauser


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BZ 8. Mai 1982

Großes Interesse der Bürger - Kleingärtenanlage im Mittelpunkt - Gemeinderat stimmte Planung für Sportstätten im Gewann Zehn Jaucherten zu

Stegen (w). Großes Zuhörerinteresse fand die jüngste öffentliche Gemeinderatssitzung in Stegen. Im Mittelpunkt standen Fragen der Kleingartenanlage in Stegen sowie die Planung der Sportanlagen im Gewann zehn Jaucherten gegenüber der Gehörlosenschule in Stegen. Der Pachtpreis für die Kleingartenanlage wurde mit 36 Mark je Ar und Jahr vom Gemeinderat festgelegt. Allein für den Erwerb der Kleingartengrundstücke mußte die Gemeinde 182.700 Mark aufwenden. Für den Bebauungsplan „Kleingartenanlage Hofmatte Stegen“ wurde der Offenlegungsbeschluß gefaßt. Der Planung für die Sportstätten im Gewann Zehn Jaucherten stimmte der Rat zu. ;


Gegenstand der Beratung war der zwischen der Gemeinde und dem Kleingartenverein abzuschließende Generalpachtvertrag. Die Gemeinde verpachtet danach die gesamte Kleingartenanlage einschließlich der öffentlichen Wege, des Grünstreifens am Eschbach und des Gemeinschaftsplatzes an den Kleingartenverein Stegen, der die einzelnen Kleingärten wiederum an die Kleingärtner unterverpachtet. Dem Vorschlag des Kleingartenvereins, den öffentlichen Erschließungsweg und den Grünstreifen am Eschbach nicht zum Pachtgegenstand zu machen, folgte der Gemeinderat nicht. Die Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage wurde ebenfalls dem Kleingartenverein übertragen. Wesentlich auseinander gingen auch die Vorstellungen beim Pachtpreis. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage vierzig Mark je Ar und Jahr vorgeschlagen.


Der Kleingartenverein brachte dreizehn Mark in die Diskussion ein. Der Verwaltungsvorschlag entsprach einer Verzinsung des Grundstückskaufpreises von 2,66 Prozent. Für die kleingärtnerisch nicht nutzbaren Flächen der Gesamtanlage wurde dann ein pauschaler Abschlag von zehn Prozent von Bürgermeister Birkenmeier vorgeschlagen, so daß ein Pachtpreis von 36 Mark im Raum stand. Nach intensiver Erörterung folgte der Gemeinderat diesem Vorschlag einstimmig. Ein Garten kostet somit je nach Größe ca. achtzig bis ca. einhundertzwanzig Mark im Jahr Pachtzins. Neben den Grundstückserwerbskosten und den Kosten für die Bebauungsplanung von rund 30.000 Mark trägt die Gemeinde noch fünfzig Prozent der Kosten für den Weg entlang des Eschbach, höchstens jedoch 15.000 Mark. Für diesen Weg soll eine einfache Ausführung gewählt werden, um Kosten zu sparen.


Der Kleingartenverein soll seinen Anteil auch in Eigenleistung erbringen können, sofern dies möglich ist. Die Kosten des Wasserhauptanschlusses übernimmt die Gemeinde als Grundstückseigentümerin ebenfalls. Außerhalb der vertraglichen Regelungen sicherte Bürgermeister Birkenmeier den Kleingärtnern zu, im Rahmen des Möglichen Fachkräfte und Maschinen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung der Kleingärten nach dem Bebauungsplan müssen die Kleingärtner selbst vornehmen, so entschied der Rat.


Einstimmig faßte der Gemeinderat den Beschluß, den Bebauungsplan „Kleingartenanlage Hofmatte Stegen“ nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes offen zu legen. Während dieser Offenlage können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.


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BZ 3.6.1982

Hoffen auf neuen Vertrag - Leserbrief zum Bericht über Kleingartenanlage


Stegen. „Wenn ein Nichteingeweihter den Artikel über die Kleingartenanlage gelesen hat, muß er annehmen, daß die Gemeinde Stegen für alle Kleingärtner bemüht sei; Kleingärten zu einem geringen Preis zur Verfügung zu stellen. Dem ist nicht so, wenn man die Preisansätze des Planungsbüros, die die Gemeinde eingesetzt hat, heranzieht. Danach müßten die Kleingärtner bei Abschluß des jetzigen Generalpachtvertrages folgende Kosten übernehmen:

Errichtung des Außenzaunes 31.000 Mark;

Innenvermessung der Gärten 12.000 Mark;

Drainage für Wasserläufe 2000 Mark;

Einebnen des Geländes 3000 Mark;

Anteilkosten für öffentlichen Weg ungefähr 15.000 bis 35.000 Mark;

Wasserverlegung innerhalb des Geländes 25.000 Mark.


In sämtlichen Verhandlungen mit der Gemeinde wurde von den Kleingarteninteressenten * immer wieder darauf hingewiesen, die Gärten würden überwiegend von sozialschwachen Bürgern bewirtschaftet und diese seien nicht in der Lage, Pachtzinsen von 40 Mark je Ar und Jahr zu zahlen und noch zusätzliche Leitungen von ungefähr 108.000 Mark zu erbringen, weil für die Erstgestaltung der Gärten und der zu erstellenden Hütten mit 8000 bis 10.000 Mark je Garten gerechnet werden müsse.


Die Anliegen der Kleingärtner wurden meines Erachtens von der Gemeinde nicht berücksichtigt. Ich habe den Eindruck, hier soll eine Grünanlage im großer Stil errichtet werden und jetzt, nachdem keine Zuschüsse von Land und Bund zu erwarten sind, wird ein Kostenanteil auf die Kleingärtner umgelegt. Auch die Erstellungskosten für öffentliche Wege und Plätze (ungefähr 20 Prozent der Gesamtanlage), welche nach den Vorstellungen des Gemeinderates der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, soll der Gärtenverein mittragen, ‚das heißt: Er:muß den.größten Teil bezahlen; von:den Unterhaltungskosten ganz. zu schweigen. Sollte der. Generalpachtvertrag von der Gemeinde nicht geändert werden, was alle Kleingärtner jedoch hoffen, müßte der Kleingartenverein bei. Beschädigungen am öffentlichen Wegenetz Schadenersatz leisten, weil das gesamte Gelände an den Kleingartenverein verpachtet wird.


Ich bin der Auffassung, wenn eine Gemeinde hohe Beiträge für die Verlegung der Fußballanlage (Vereinsheim steht erst einige Jahre) und den Neubau einer aufwendigen Mehrzweckhalle ausgibt, könnte sie sich auch an die Gepflogenheiten bei der Verpachtung von Kleingärten der umliegenden Gemeinden (ich denke an die Stadt Freiburg und Denzlingen) halten und den Kleingärtnern ein Gelände zu vernünftigen Bedingungen und Preisen zur Verfügung stellen.


Rainer Lüth, Stegen


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BZ 4.Juni 1982

Stegen bleibt gesprächsbereit - Stellungnahme zur geplanten Kleingartenanlage


Stegen (w). Zum Leserbrief „Hoffen auf neuen Vertrag“ in der gestrigen Ausgabe der „Badischen Zeitung“ stellt die Gemeinde fest, daß mit dem Grundstückskauf für 182.700 Mark, den Kosten für die Planung mit 30.000 Mark, den anteiligen Wegekosten mit bis zu 15.000 Mark und den noch nicht bezitferten. Kosten für ‚den Wasserhauptanschluß große Gemeindeleistungen erbracht werden. Bürgermeister Birkenmeier erklärte, daß der Grundstückskauf und die Planung auf Drängen der Kleingärtner geschehen seien.


Die Kleingärten seien an „landschaftlich empfindlicher Stelle“ geplant, deshalb sei eine sorgfältige Planung, die eine Ordnungsfunktion habe, notwendig. Im übrigen sei eine Planung nach dem Bundesbaugesetz vorgeschrieben.


Zu den angeführten Kosten für die Kleingärtner erklärte der Bürgermeister, daß es sich dabei um Kostenschätzungen des Planers handele, denen Unternehmerpreise zugrunde lägen. In der Kostenschätzung seien die Kosten für den Zaun mit 17.760 Mark angesetzt. Die Vermessung (12.000 Mark) solle nicht kostspielig in Auftrag gegeben, sondern von den Kleingärtnern in Eigenleistung ausgeführt werden. Auch die Kosten der Drainage (2000 Mark) könnten durch Eigenleistung der Kleingärtner wesentlich reduziert werden. Zu den Kosten für den Weg und das Einebnen des Geländes vertrete die Gemeinde die Auffassung, daß durch Anmietung von Maschinen und Eigenleistungen wesentliche Kostenreduzierungen möglich seien.


Die Kleingärtner könnten nicht erwarten, wird betont, daß die Gemeinde aufgrund mangelnder Eigenleistungen mehr finanzielle Leistungen erbringe. Die Inyestitionen der Gemeinde seien im Verhältnis zum Kreis der 35 begünstigten Kleingärtner zu sehen und müsse gegenüber allen Bürgern vertreten werden. Die Kleingärten hätten für die Benutzer auch Erholungs- und Freizeitfunktion.


Die von Rainer Lüth zitierten Vergleiche seien nicht möglich. Die Verlegung der Sportanlagen geschehe, da das jetzige Gelände für den Sportverein, Tennisverein und die Schule nicht ausreiche. Zudem werde auf dem jetzigen Sportplatz Bauland für Stegener Bürger ausgewiesen. Die Kageneckhalle sei für den Sportunterricht der Grund- und Hauptschule sowie die sportlichen und kulturellen Aktivitäten aller Vereine notwendig; sie diene somit einem weitaus größeren Personenkreis als 35 Kleingärtnern. Der Gemeinderat, so Klaus Birkenmeier, stehe in der Gesamtverantwortung und müsse die Investitionen im Verhältnis zur Zahl der Begünstigsten berücksichtigen. Der Vergleich mit Freiburg hinke, weil die Stadt eigene Grundstücke für solche Zwecke habe. Abschließend erinnerte der Bürgermeister an sein bereits dem Kleingartenverein unterbreitetes Angebot, weitere Gespräche zu führen.


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BZ 26.3.1983


Stegen.(w).

...........Zunächst nur eine Teilfläche von vierzehn Kleingärten (rund ein Drittel der Gesamtfläche) wird der Kleingartenverein Stegen von der Gemeinde pachten. Grund für diese Entwicklung ist die Tatsache, daß nicht genügend Kleingärtner Interesse bekundeten. Einen entsprechenden Beschluß faßte der Gemeinderat auf Antrag des Kleingartenvereins Stegen. Noch in diesem Frühjahr/Sommer sollen die ersten Kleingärten angelegt werden.


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BZ 18.11.1983

DIE KLEINGARTENANLAGE in Stegen zwischen Eschbach und Waldweberweg zeigt schon deutliche Konturen. Das erste Gartenhäuschen steht bereits. Erstmals konnten in diesem Jahr die Kleingärtner in ihren Gärten, die zwischen zweihundert und dreihundert Quadratmeter groß sind, ernten. Bild: Wendelin Drescher