Weihe der
Martinskapelle in Baldenweg am 31. August 1765 aus
dem Originaldokument übertragen von W.Häberle
5.2.2004
Der Konstanzer Weihbischof und Generalvikar Franz Karl Joseph
von Fugger beurkundet, daß er Kapelle und Altar zu Ehren des Hl.
Martin („in honorem S: Martini Episcopi Turon: et Confess:“) in
„Baldenweeg“ geweiht habe.
Als Jahrtag der Kirchweihe wird der Sonntag nach Mariä Geburt
festgesetzt.
Er wünscht, daß die Gläubigen die Kapelle häufig und ehrfürchtig
besuchen und gewährt allen , die am Weihetag die Kapelle
besuchen, ein Jahr Ablaß. Wer in Zukunft am Jahrtag der
Kirchweihe die Martinskapelle besucht soll vierzig Tage Ablaß
erhalten.
Die Urkunde ist von ihm selbst und Ferdinand Welschinger (der
den Zusatz „Capl.“ d.h. Capellanus = Hilfsgeistlicher verwendet.
Dabei bleibt unklar, ob W. zum Gefolge des Weihbischofs oder zur
örtlichen Geistlichkeit gehört) unterzeichnet.