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Weihe der Martinskapelle in Baldenweg am 31. August 1765
aus dem Originaldokument übertragen von
W.Häberle
5.2.2004


Weihe der Martinskapelle


Der Konstanzer Weihbischof und Generalvikar Franz Karl Joseph von Fugger beurkundet, daß er Kapelle und Altar zu Ehren des Hl. Martin („in honorem S: Martini Episcopi Turon: et Confess:“) in „Baldenweeg“ geweiht habe.

Als Jahrtag der Kirchweihe wird der Sonntag nach Mariä Geburt festgesetzt.

Er wünscht, daß die Gläubigen die Kapelle häufig und ehrfürchtig besuchen und gewährt allen , die am Weihetag die Kapelle besuchen, ein Jahr Ablaß. Wer in Zukunft am Jahrtag der Kirchweihe die Martinskapelle besucht soll vierzig Tage Ablaß erhalten.

Die Urkunde ist von ihm selbst und Ferdinand Welschinger (der den Zusatz „Capl.“ d.h. Capellanus = Hilfsgeistlicher verwendet. Dabei bleibt unklar, ob W. zum Gefolge des Weihbischofs oder zur örtlichen Geistlichkeit gehört) unterzeichnet.

W.Häberle
5.2.2004