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Vertrag
zwischen
der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg in Breisgau
und
Herrn Theodor Aigeltinger, Hauptlehrer in Wittental.

 §1
Die Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg gewährt dem Herrn Theodor Aigeltinger, derzeitigen Hauptlehrer in Wittental, Amt Freiburg, geboren am 23. Januar 1895 in Neustadt i. Schwarzwald, in Anbetracht der derzeitigen allgemeinen Wohnungsnot und der schwierigen Wohnverhältnisse im Schulhaus in Wittental, sowie in Berücksichtigung der prekären Lage der im Schulhaus daselbst noch wohnhaften blinden Witwe des früheren Hauptlehrers Martin vom 1. bezw. 12. Oktober 1925 an bis auf Weiteres freie Unterkunft mit Heizung und Beleuchtung in dem südöstlichen Eckzimmer des Erdgeschosses im Verwaltungsgebäude des Baldenweger Hofes sowie freie Beköstigung in der Hofangestellten gereichten Form.

§2
Die Möblierung des Zimmers, die Beschaffung der Bettwäsche etc. ist in vollem Umfang Sache des Hauptlehrer Aigeltinger, der seine Fahrnisse gegen Feuerschaden zu versichern hat.

§3
Die persönliche Bedienung durch das Personal des Hofgutes findet nur insoweit statt, als die ungestörte Gutswirtschaftsführung dies gestattet.

§4
Hauptlehrer Aigeltinger hat sich in alle Verhältnisse und Bedürfnisse des Gutsbetriebs, insbesondere auch bezüglich der gemeinsamen Mahlzeiten etc. einzuordnen.

§5
Beherbergung fremder Personen ist untersagt bezw, an die Genehmigung der Stiftungsdirketion gebunden.

§6
Die Besorgung der Bett- und Leibwäsche sowie die Instandhaltung der Kleider und des Schuhwerks ist Sache des Hauptlehrers Aigeltinger.

§7
Bei übermäßigem Lichtverbrauch behält sich die Heiliggeistspitalstiftung die Anforderung einer Pauschalvergütung vor.

§8
Bei Benützung des Hoffernsprechers für persönliche Zwecke des Hauptlehrers Aigeltinger sind die bezüglichen Gebühren nach Anforderung an die Kasse der Heiliggeistspitalstiftung zu entrichten.

§9
Hauptlehrer Aigeltinger hat als Gegenleistung für die ihm hiernach gewährte freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung den Verwalter des Baldenweger Hofguts bei der Buchführung zu unterstützen, wobei ihm insbesondere obliegt:

1. die Führung des Verzeichnisses der monatlichen Gutseinnahmen und Gutsausgaben und die Sorge für Beschaffung der hierzu gehörigen ordnungsmäßigen Belege,
2. die Führung des allgemeinen Viehregisters,
3. die Führung des Schweinezuchtregisters,
4. die Führung des Verwendungsnachweises über die in der ....
Alle Nachweise, Verzeichnisse und Register sind nach Weisung der Direktion des Heiliggeistspitalstiftung zu führen, stets auf dem laufenden zu halten und den Beamten der Allgemeinen Stiftungsverwaltung jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Hauptlehrer Aigeltinger hat weiterhin, soweit es in seinen Kräften steht, das Interesse der Stiftung gegenüber Jedermann zu wahren, das Aufsichtspersonal des Gutes bestmöglich zu unterstützen und Unregelmäßigkeiten jeder Art sofort der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung zur Kenntnis zu bringen.