Vertrag zwischen der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg in Breisgau und |
Herrn Theodor Aigeltinger, Hauptlehrer in Wittental. |
§1
Die Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg gewährt dem Herrn Theodor Aigeltinger,
derzeitigen Hauptlehrer in Wittental, Amt Freiburg, geboren am 23. Januar 1895
in Neustadt i. Schwarzwald, in Anbetracht der derzeitigen allgemeinen
Wohnungsnot und der schwierigen Wohnverhältnisse im Schulhaus in Wittental,
sowie in Berücksichtigung der prekären Lage der im Schulhaus daselbst noch
wohnhaften blinden Witwe des früheren Hauptlehrers Martin vom 1. bezw. 12.
Oktober 1925 an bis auf Weiteres freie Unterkunft mit Heizung und Beleuchtung in
dem südöstlichen Eckzimmer des Erdgeschosses im Verwaltungsgebäude des
Baldenweger Hofes sowie freie Beköstigung in der Hofangestellten gereichten
Form.
§2
Die Möblierung des Zimmers, die Beschaffung der Bettwäsche etc. ist in vollem
Umfang Sache des Hauptlehrer Aigeltinger, der seine Fahrnisse gegen Feuerschaden
zu versichern hat.
§3
Die persönliche Bedienung durch das Personal des Hofgutes findet nur insoweit
statt, als die ungestörte Gutswirtschaftsführung dies gestattet.
§4
Hauptlehrer Aigeltinger hat sich in alle Verhältnisse und Bedürfnisse des
Gutsbetriebs, insbesondere auch bezüglich der gemeinsamen Mahlzeiten etc.
einzuordnen.
§5
Beherbergung fremder Personen ist untersagt bezw, an die Genehmigung der
Stiftungsdirketion gebunden.
§6
Die Besorgung der Bett- und Leibwäsche sowie die Instandhaltung der Kleider und
des Schuhwerks ist Sache des Hauptlehrers Aigeltinger.
§7
Bei übermäßigem Lichtverbrauch behält sich die Heiliggeistspitalstiftung die
Anforderung einer Pauschalvergütung vor.
§8
Bei Benützung des Hoffernsprechers für persönliche Zwecke des Hauptlehrers
Aigeltinger sind die bezüglichen Gebühren nach Anforderung an die Kasse der
Heiliggeistspitalstiftung zu entrichten.
§9
Hauptlehrer Aigeltinger hat als Gegenleistung für die ihm hiernach gewährte
freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung den Verwalter des
Baldenweger Hofguts bei der Buchführung zu unterstützen, wobei ihm insbesondere
obliegt:
1. die
Führung des Verzeichnisses der monatlichen Gutseinnahmen und Gutsausgaben und
die Sorge für Beschaffung der hierzu gehörigen ordnungsmäßigen Belege,
2. die Führung des allgemeinen Viehregisters,
3. die Führung des Schweinezuchtregisters,
4. die Führung des Verwendungsnachweises über die in der ....
Alle Nachweise, Verzeichnisse und Register sind nach Weisung der Direktion des
Heiliggeistspitalstiftung zu führen, stets auf dem laufenden zu halten und den
Beamten der Allgemeinen Stiftungsverwaltung jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Hauptlehrer Aigeltinger hat weiterhin, soweit es in seinen Kräften steht, das
Interesse der Stiftung gegenüber Jedermann zu wahren, das Aufsichtspersonal des
Gutes bestmöglich zu unterstützen und Unregelmäßigkeiten jeder Art sofort
der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung zur Kenntnis zu bringen.