zum Inhaltsverzeichnis

Pater Jan Pieter  Notermans S.C.J (1912-2005)
Schloß Weyler zu Stegen bei Freiburg i. Brg.
Ein geschichtlicher Überblick über die Entstehung des Hauses von den ältesten Anfängen bis zum heutigen Tag (1942)

Alles zur größeren Ehre Gottes. 
Gott beschütze diesen Weyler.
(Inschrift auf den Chorfenstern der Schlosskapelle)

Eng angeschmiegt an den Abhang der Schwarzwaldberge liegt im südöstlichen Dreisamtal, etwa 10 km von der Stadt Freiburg i.Brg. entfernt, 3 km von Himmelreich am Ausgang des Höllentales, auf dem Wege zwischen Kirchzarten über Eschbach nach St.Peter die kleine Bauernortschaft Stegen.
Stegen, etwa 390 m über dem Meere gelegen, hat mit seinen drei Nebenorten Rechtenbach, Oberbirken und Unterbirken einen Flächeninhalt von 548 ha. Das Dorf zählt außer dem reichsgräflichen Schloß Weyler mit Schlosskapelle 55 Häuser mit Neben und Ökonomiegebäuden, darunter das Rathaus, welches mit der Schule verbunden ist, drei Wirtshäuser und eine eigene Post. Das Dorf hat in normalen Zeiten ungefähr 400 Einwohner, die größtenteils Landwirtschaft und Viehzucht betreiben. 
Der Ort ist von den Vorhügeln und den Ausläufern des Feldbergs, Kandel und Rosskopf umschlossen und liegt genau am Fuße des eigentlichen Hochschwarzwaldes. Bei klarem Wetter hat man von hier aus einen prachtvollen Ausblick auf den König des Schwarzwaldes, den Feldberg. Die kleine Anhöhe in der Nähe des Rathauses ist das Reckeneck und beim Nadelhof der sogenannte „Galgenbühl“, der einstigen Richtstätte der Herrschaft von Weyler. Von hier aus hat man einen sehr schönen Ausblick in das Dreisamtal bis hinein in die Vogesen. 
Der Name „Stegen“ stammt, wie aus einer Urkunde des 13. Jahrhunderts hervorgeht, von der Brücke über die Dreisam. Damals sind die beiden Bäche „Wagensteigbach und Höllentalbach“ oberhalb ihres Zusammenflusses mit je einem Steg überbrückt gewesen; Der Häuserkomplex nördlich davon wurde „oberhalb der Stegen“ genannt. Die jetzige Betonbrücke befindet sich etwa 20 m unterhalb des Zusammenflusses der beiden Bäche. 
Eben an dieser Stelle, von der Brücke aus deutlich sichtbar, befindet sich eine flache, weit ausgedehnte Erderhöhung von 4-5 m Höhe. Wir stehen hier auf ältestem geschichtlichen Boden. Um die Mitte des 4. Jahrhunderts vor Christus mag es gewesen sein, als die Kelten jene Gebiete wieder auffüllten, die durch den Zug der suebischen Stämme über den Rhein nach Gallien zu, hier im Schwarzwald frei geworden waren. Im Dreisamtal erbauten die Kelten zur Überwachung der Höllentalschlucht und der Freistraße in Richtung des heutigen Freiburg eine gewaltige Festung, Tarodunum genannt, d.h. Ochsenburg. 

Dreisambrücke oberhalb Stegen

Skizze zu Tarodunum

Vorwerk der "Ochsenburg" von der Stegener Dreisambrücke aus gesehen

Besagte Erderhöhung, von der Brücke aus gut sichtbar ist ein Vorwerk dieser Festung. Geistlicher Rat Gustenhofer von Eschbach sagt in seiner Chronik, daß Schloß Weyler in seinem ursprünglichen Teil wohl als Vorwerk der Festung „Tarodunum“ angelegt worden sei. Das Kernstück dieser militärischen Anlage wird wohl im heutigen „Burg“ zu suchen sein, einer kleinen Ortschaft zwischen Stegen und Buchenbach. Tarodunum, Zardunum, Zartuna, Zarten, in diesen Formen begegnen wir dem Namen in den Urkunden. Schon der griechische Geograph Ptolomäus erwähnt bereits im 2. Jahrhundert nach Christus in seinem Weltatlas den Ort und die Festung Tarodunum. 
Um das Jahr 50 nach Christus drangen die Römer in dieses Gebiete ein. Damals wurde das Land Zehntland genannt. (Wegen Abgabe des Zehnten) Die Römer haben die Festung Tarodunum als Rastort und Reisestation benutzt, wie aus zahlreichen römischen Funden hervorgeht, die 1928 von H. Wirth, Freiburg, gemacht wurden. 
Um das Jahr 260 nach Christus war die Römerherrschaft auf badischem Boden beendet. Das Land war in langen, blutigen Kämpfen von den Alemannen erobert worden. Aber nicht lange waren die Alemannen Herren des Landes. Um 500 nach Chr. Drangen die Franken, die damals mächtigste Völkerschaft, in das Land ein und unterwarfen es. Die Franken teilten das Land in Gaue ein, und diese Gegend erhielt den Namen „ Breisgau “. 
Unter der Frankenherrschaft begann das Christentum in diesen Gegenden allmählich festen Fuß zu fassen. Wohl gab es zur Zeit der Römer schon vereinzelte Christen, aber eine regelrechte Missionierung begann erst unter St.Gallus (* um 6445), St.Fridolin und St.Trudbert.
Eines der ältesten christlichen Denkmäler des Dreisamtales ist die Kapelle von Schloß Weyler in Stegen. 

Schloßkapelle Weyler ca 1940

Ignatius Speckle, der letzte Abt von St.Peter behauptet nach der Chronik des geistlichen Rats Gustenhofer von Eschbach: „Die Kapelle von Weyler zu Stegen ist aller Wahrscheinlichkeit nach das erste christliche Gebäude des heutigen Kirchzartener Tales und Weyler der Pfarrsitz des ganzen Tales gewesen.“ „Erst später ist die Kirchzartener Kirche erbaut und die Pfarrei dorthin verlegt worden.“
Die genaue Jahreszahl über die Entstehung der Kirchzartener Kirche kennen wir nicht. Kirchenpatron ist St.Gallus. Sicher ist, daß Mönche von St.Gallen den Grundstein gelegt haben. Nach einer Urkunde vom Jahre 765 übergibt der Breisgauer Edle Trudbert alle seine Besitzungen in der Mark Zartuna dem Kloster St.Gallen. Nach den Neujahrsblättern der Bad. Histor. Kommission „Die Anfänge des Christentums und der Kirche in Baden“ von Jos. Sauer, S. 102 wird um das Jahr 812 eine zum Kloster St.Gallen gehörige Kirche zu Kirchzarten erwähnt, von welcher aus die ganze Gegend pastoriert wurde. Nach den Tauf- Ehe- und Totenbüchern der Pfarrei Kirchzarten vom Jahre 1609 ff. gehört das ganze Tal einschließlich der jetzigen Pfarreien Buchenbach, Ebnet, Eschbach, Hofsgrund (auf dem Schauinsland), Kappel und Oberried – zur kath. Pfarrei Kirchzarten. Bei Neugründung der Pfarrei Eschbach (etwa 1786) wurde der Hauptort Stegen jener neugegründeten Pfarrei zugeteilt, während die Nebenorte: Unterbirken, Oberbirken und Rechtenbach bis auf den heutigen Tag bei der Pfarrei Kirchzarten verblieben.
Von St.Gallen gingen die Besitzungen der Mark Zartuna auf Kloster Einsiedeln über: denn Kaiser Ott I. bestätigt im Jahre 973 die Besitzungen des Klosters Einsiedeln, wobei Zarten ein „Einsiedliches Gut“ genannt wird. Von Einsiedeln erwarb das Kloster Maria Zell zu St.Märgen den oberen Teil des Dreisamtales, verkaufte ihm aber bald wieder an die Ritter Snevelin zu Landeck. Kloster St.Blasien bestätigt den Rittern von Snevelin nach einer Urkunde aus dem 11. Jahrh. die oberen Teile des Dreisamtales als ihr rechtmäßiges Eigentum.
Um das Jahr 800 waren noch die meisten Höfe freies Eigentum der Bauern; das herrenlose Land gehörte dem König. Das änderte sich, als gegen Ende des neunten und zu Anfang des zehnten Jahrhunderts schwere Zeiten über das Land einbrachen. Auf der einen Seite zwang die Not zahlreich kleine Bauern sich teils freiwillig, teils gezwungen unter den Schutz mächtiger Herren zu begeben, wodurch immer mehr freie Leute zur Leibeigenschaft herabsanken. Auf der anderen Seite stiegen unternehmende Männer zu großem Einfluß empor, wurden vom König mit mächtigen Gütern und Herrenrechten belehnt, und sind so Herren über ganze Gegenden geworden. 
Auf diese Weise ist ein großer Teil dieses Landes an die Grafen von Breisgau gekommen, die sich später Herzoge von Zähringen nannten. Einige dieser Herzoge waren große Förderer der damaligen Kultur. So erbaute Herzog Bertold II. um das Jahr 1091 die Burg Zähringen und 1093 das Kloster St.Peter. Er regierte von 1078-1111 und liegt im Kloster St.Peter begraben. Herzog Konrad gründete im Jahre 1120 die Stadt Freiburg und erbaute das herrliche Münster. Er starb am 8. Januar 1152 und liegt in der Familiengruft zu St.Peter begraben. Der letzte Herzog von Zähringen war Berthold V. Er starb 1218 und liegt im Münster zu Freiburg begraben. 
Erbe des Breisgaus wurde zunächst Bertholds Schwager, dann sein Schwesternsohn Egon von Urach, der sich zunächst Herr, dann Graf von Freiburg nannte. 
Die Ritter von Snevelin (Schnevelin oder Schnewlin) zu Landeck hatten um das Jahr 1000 ihren Wohnsitz auf dem Landgut Weyler zu Stegen. Ihr Besitzverhältnis der oberen Dreisamer Gemarkung brachten sie im Stegener Siegel zum Ausdruck:

“Ein gespaltener Schild; 
die linke Hälfte: Goldgrün geteilt = Snevelin.
Die rechte Hälfte: ein aufsteigender Hirsch = St.Blasien“



Dieses Siegel ist bis auf den heutigen Tag das Gemeindesiegel von Stegen (1942 Datum der Chronik. Der Hrsg.) geblieben und wurde vom Generallandesarchiv Karlsruhe als das einzig richtige, geschichtliche Gemeindesiegel geprüft und bestätigt.
Die Ritter von Snevelin besaßen um das Jahr 1200 auch Burg Wiesneck, 3 km östlich von Stegen entfernt am Ausgang des Höllentales direkt gegenüber. Von hier aus konnte man leicht das Höllental überwachen und die Ritter von Snevelin sollen der sage nach von der Burg Wiesneck aus Raubüberfälle auf die Wanderer des Höllentales gemacht haben. Vielleicht steh damit im Zusammenhang die noch heute existierende Überlieferung, daß Burg Wieneck und Schloß Stegen durch einen unterirdischen Gang miteinander verbunden waren. Spuren davon sind jedoch nicht mehr nachzuweisen.
In späterer Zeit ging das Besitzrecht von Schloß Weyler auf die Herrschaft von Freiburg über und die Ritter von Wiesneck erhielten es als Lehen übertragen. In einem Dingrodel (Aktenrolle = Amtsbeschluß) über die Rechte zu Weyler (sine dato) steht zu lesen: 

“Dies seind die Rechten, die zu Weyler in den Hof gehörend, da spricht man darnach. Wennt ihr Herrn hören, warumb wir her seind kummen, so spricht er Ja, so spricht man, da unser Altvorderen unser Lehen empfingent von der Herrschaft von Freyburg. Da ward aufgesetzt, dass wir herkämet drei Zeit in dem Jahr und hie heltend Geding; da ist der ein Tag der erst zu Mitten Hornung an den Zinstag und der ander zu mitten Meyen am negsten Zinstag, und der Drittag nach St.Gallentag, am negsten Zinstag. Die drei Tag sollen ein jeglich Mann wissende sein. Wer Erben und Lehen empfangen het vom Hofe, als lieb ihm drei Schilling seind, der soll auf dieselben Tag ohn Gebieten da zedinge seind......und do das beschah, - darnach ward der Hofe zu Weyler verliehen Herre Eurn Vorderen von der Herrschaft von Freyburg, zu einem rechten Erben Euch und euren Nachkommenden alle Jahr umb dreissig Schilling Pfennig....
Auch ist zu wissende, wäre es ein Erb als ein ander Erbe, so erbte auch dies Mayertumb ein Kind als des ander, des ist es nit, es ist Manneslehen je des ältesten Sunes, das recht Erb ist es. Und wäre. Dass an demselben abging, so wäre es darnach des ältesten Erbe und auch wär, dass ein Herre an seinen Kindern abginge, von Knaben, hätte dann ein Bruder, der recht Erbe wäre es, hätt er’s das nit, so ist es darnach des negsten Erben vom Mannen und von dem Geschlecht, auch zum rechten Erbe als vorgeschrieben steht und wär sin denne zum Erbe kumbt, der solle Herre und Vogt hie sein und Richter über Fereveln, über Herrsuna und über alle Ding, des ze Klage oder ze Busse gehört, nach Klag und nach Antwurt.....
So spricht man und fragt sie denn auf Eid, sagent an ihr Herren ist es alles also herkummen, so sprechend sie, Ja, es Herre Euer forderen Hand al also an Euch gebracht und unser Forderen an uns.
Auch soll man wissen, wer hulden soll, der soll Nieman hulden. Wann dem Herre zu Weyler ist, so fragt man sie aber auf den Eid.

Auch soll man wissen, dass ein Herre fürbaß mererecht zu diesem Hof hat, das auch her ist kommen von der Herrschaft zu Freyburg. Das ist, als zu Freyburg an dem Fischmarkt, und soll das anfachen von dem großen Stein herinn und von den Leiweren herinn und wäre, daß dazwischen Jeman den anderen jagte und seinen Leib oder umb sein Gut, der soll kaufen des Herren Huld, als lieb sie ihm sei, so fraget man sie aber auf den Eid.
Auch ist zu wissend, dass das eine Herre mehr Rechtes hat zu diesem Hof, das ist sein Zugochsen, die er zu Weyler hat. Sie geen aus weiden und sond an fachen zum Maygtag und sond gan vor sungichten vierzehn Nächt in den Matten allenacht und sond einNacht unter sich herabgan in den Matten unzt an Atenthaler Gassen, und die ander Nacht auf in den Matten unzt an Sturenthaler Gassen, und die dritt Nacht sont sie an disshalb auf in den Matten gen Rechtenbach unzt an Brunnengassen und sond Weidganges gan. Unden soll nit auf eine Fürbasser haben denne auf den anderen und soll ein Knecht hinter ihnen gan und der soll den Gört (Stecken) in den Handen haben und soll den Daume auf dem Görteisen han, und soll den Daume unter dem Künne han, ob er schlafen wöll, daß ihn das Görteisen weck, und layt aber er sich nieder schlafen, oder fährt von Vigenschaft auf eine Fürbasser denne auf den anderen, fündet man in schlafen, schlecht man ihn zu Tode, so bessert nieman mit. Dies seins des Hofes Recht, so fragt man sie aber auf den Eid.

Auch ist zu wissend, daß ein Herre zu Weyler mehr Rechtens zu dem Hofe hat. Das ist wo zwei erste Menschen sitzend mit Ehe und mit Ehren, wann da Gott über sie gebeutet, daß er´s scheiden will; ist daß der Mann versturbt, ist daß er ein eigen Mann ist oder an ein Gotteshaus gehöret, so hat die Eigenschaft das fürbracht, daß sie verfallend vor dem Leibe. Wer denn des Herren Knecht ist, der soll zu einem Herren gehen zu Weyler gehen oder zu seinen Knechten und soll einen Fall fordern von dem Leibe und nicht von dem Gut, und soll eins Herrn zu Weyler Knecht dargegen, und soll austreiben, ist nit da zu treiben und ist nit da zu treibend, so soll man austragen, was von Wehre ist oder von Harnesch, das zu sein Lib horte, und soll ihm einen Fall geben nach der Geburten küst uns soll ihn darmit begnügen und soll aber den gebührenden Fall Schilling dalassen und wenn das geschickt, so soll ,am dem Herrn zu Weyler darnach einen Fall geben von dem Gut und nit von dem Leibe. Darnach den besten Fall als er da ist und mit all dem Rechte, als davor von dem Leibe geschrieben steht. Und ist, daß über die Frauen Gott gebietet vor dem Mann, ist sie dann eigen, so soll die Eigenschaft da sie hingehört, auch begnügen mit ihrem besten Hesse nach der gebüren küst und gilt der Mann anderst nüman nit von der Frauen, weders denne da blieb lebend, so soll denne Erb und Lehen empfachen von einem Herrn zu Weyler. Ist, daß er nit empfangen het, ist aber das der Mann des Nachgend, ist was rechtes denne die Eigenschaft vor ihm zu hete, damit soll sie auch dornach begnügen, ist aber das lehenbar wurd, so ist der Eigenschaft ihr Rechte behalten von des Fallers wegen.

Auch het der Herr zu Weyler ein Rechtes zu dem Hof, wenn die Eh zergat, umb die zween ersten Menschen und die beede abgant, so soll der Herr von dem Jungesten eines Drittels warten und allen karrenden Gut, ohne getröschen Straue und ohne verhauen Fleische und ohne verhauen Tuche ongewerd und ohne Wägen und Karren, ohne das Niet und Nagel het, und was auf dem Felde ist, von Stödt und von Mödt, da het ein Herr kein Recht zu es wär denn, daß angegriffen wer mit der Sichlen oder mit der Segissen ongeverde, so het der Herr recht zu dem Dritteil, er soll aber das Dritteil auf dem Felde helfen kosten, daß es einkomme. So fragt man sie aber auf den Eid.“.................. ....... ..........................“
So geht es endlos weiter mit den Rechten der Herren von Weyler. In diesem Dingrodel ist das Besitzverhältnis, die Erbfolge, die Gerichtsbarkeit, Zins und Abgaben und dgl. Geregelt. Und jeder Abschnitt endet mit den Worten: „ So fragt man sie aber auf den Eid.“ In diesen Dingrodels sicherten sich die freien Herren ihre Hoheitsrechte und Privilegien, währen die Bauern immer mehr in Abhängigkeit und Leibeigenschaft gerieten.

Zu bestimmten Zeiten, etwa dreimal jährlich, wurden auf einem bestimmten Platze öffentlich Gericht gehalten. Diese Gerichte nannte man Dinggericht, wozu alle Untertanen zu erscheinen hatten. Vor den eigentlichen Verhandlungen wurden die Rechte und Privilegien des Lehnsherren verlesen, verschiedene Rechtssachen geordnet und den Untertanen ihre Pflichten wieder eingeschärft.
Alsdann begannen die Verhandlungen über vorgekommene Vergehen und Verbrechen. Dabei wurden die hierfür bestimmten Strafen verhängt. Sowohl die Herrschaft wie die Unetrtanen hatten das Recht, Klagen und Beschwerden beim Dinggericht vorzutragen. Die Rechte der Herren waren auf große Pergamentrollen „Dingrodels“ aufgeschrieben. Die Lasten der Bauern waren sehr drückend. Es folgt jetzt ein Gebot und Verbot zu Weyler, das uns einen kleinen Einblick gibt in die Verhältnisse der damaligen Zeit (nach einem Dingrodel von 1520)
„Folgen gemeine Verbot, so man alle Jahr auf Mayen erst Dinggericht zu Weyler, den Untertonen dahin gehörig, dasselbst vor Gericht offentlich liest und verbrütt, laut also:
Zu wissen ein Jeglichem, es sey Frauen oder Mann, der ein Erblehen zu Yba oder Stegen empfacht, der soll dem Junkern ein Schilling Pfennig geben. Zu wissen daß auf Zinstag nach Reminiscere geboten ist worden am Dinggericht des Hornungs zu Weyler, daß keiner so im Gericht sitzet oder belehnet ist, kein Blumen verkaufen soll, ohn Bewilligung des Junkern, desgleichen ohne Aufbietung des Vogts, es sei Heu, Stroh, Staub und Holz oder wie es genannt mag werden, bei Besserung eines Pfund Pfennigs."

(Besserung = Strafe; ein Pfund Pfennig = 12 Gulden)

Niemand durfte kein Zinsvolk (Hausleute) sei es Weib oder Mann aufnehmen ohne Wissen der Junker bei Strafe von 12 Gulden; das Abschiessen von Tieren oder Vöglen war verboten bei Strafe von der Pfund Pfenning. Item Vogel ausnehmen ist verboten bei einem Pfund. Item Fischen in des Junkers Wassern ist verboten bei der Nacht an drei Pfund, bei Tag an einem Pfund. Item Bauholz abhauen in des Junkers Wälder an einem Pfund, Brennholz bei jeglichem Stumpf an fünf Schilling Pfennig.
Uebernachten von übergelaufenen Kriegleuten ist verboten bei Besserung eines Pfund Pfennigs.
Item den Untertanen des Gerichts Weyler ist aus vielerlei Ursachen, so ihnen von den Junkern fürgehalten worden, beboten worden, daß keiner, so Erb und Eigen hat von Weyler, sich in Stand der hl. Ehe mit einer Person, so einen nachfolgenden Herrn hat verändern solle, bei Besserung von zehn Pfund Pfennig.“
Das Weylersche Hochgericht (Malefizgericht) befand sich auf dem sogen. Spitzenberg beim Nadelhof, später Galgenbühl genannt.
Die Zehtenpflicht, welche teilweise schon zur Römerzeit bestand, hat sich nach und nach zu einer Art Kirchensteuer entwickelt. Der Zehnt wurde geleistet zur Unterhaltung der Geistlichen und der Kirche. So war der Zehnten Widemrecht d.i. Kirchengut.
Der Zehnt betrug für Stegen mit dem Nadelhof ohne die beiden Birken und Rechtenbach: zu Anfang des vorigen Jahrhunderts: 68 Sester Roggen, 127 Sester Hafer, und 800 Pfund Stroh.

Um 1250 erbauten die Snevelin an Stelle des baufällig gewordenen Gotteshauses eine kleine Kapelle im frühgotischen Stil; Diese Kapelle ist bis zum heutigen Tag unversehrt erhalten geblieben. Sie bildet das jetzige Chor, in dem sich der Hauptaltar befindet. Damals ist um die Kapelle herum ein Friedhof angelegt worden. Beim Aufgraben der Kapellenumgebung fand man wiederholt menschliche Gebeine, zuletzt im Jahre 1942 bei Kanalisationsarbeiten.
Die Ritter von Snevelin haben sich auch außerhalb von Stegen und Wiesneck einen Namen gemacht. Daß sie sich um die Stadt Freiburg Verdienste erworben haben darf man wohl mit Recht daraus schließen, daß dort eine Straße nach ihrem Namen benannt ist, die „Schnewlin Straße“ zwischen Schlachthof und Eilgutabfertigung. Von einem Schnewlin wissen wir, daß er Bürgermeister der Stadt Freiburg war, nämlich Johann Snevlin, genannt Gresser. Dieser gründete im Jahr 1347 das Kartäuserkloster auf dem St.Johannesberg bei Ebnet. 
Sein missratener Sohn ermordetet zwischen Weyler und Ebnet den Abt von St.Märgen, wurde daraufhin mit dem Bann belegt und musste als Sühne an dem Ort der Tat eine Kapelle erbauen. Diese Kapelle ist im Laufe der Jahrhunderte zerfallen. Klägliche Mauerüberreste kann man jetzt noch dortselbst finden. An ihrer Stelle steht heute ein steinernes Kreuz unter drei hohen Linden an der Straßenvereinigung Stegen - Ebnet und Zarten - Ebnet.

Im Jahre 1486 starb mit Ullrich Maier das Geschlecht der Snevelin von Landeck aus.
Das Landgut Weyler wurde jetzt von der Herrschaft zu Freiburg dem Ritter Eucharius von Reyschach zu Lehen übertragen:
In einem Dingrodel von 1510 heißt es:
„Auf Zinstag nach St.Gallentag im fünfzehnhundert und zehnten Jahr nach Brauch und Herkommen – Dinggericht gehalten ist worden; seynd Vogtgericht und ganz Gemeinde zu Yben und Stegen mit zeitigem, wohlerwogenen Rate, besonders auch mit Wissen und Willen des edlen, gestrengen Herrn von Reyschachs zu der Nyven Hofen Riters Herrn........“
Nyven Hofen wird Weyler zu Stegen genannt, weil Ritter Eucharius von Reyschach an Stelle des Mayerhofes, der durch eine Unwetterkatastrophe völlig zerstört worden war, ein befestigtes Schloß errichten ließ, das von seinem Sohne Hans von Reyschach vollendet wurde.
Dieser neue Hof ist wahrscheinlich noch vor 1525 gebaut worden, denn in diesem Jahre wurde Schloß Wiesneck in den Bauernkriegen (Bundschuh) total verwüstet?
Auf dem Sebastiansbild aber, dem ältesten und erhaltenen Gemälde vom Schloß Weyler ist die Burg Wiesneck noch unversehrt.
Wie weit die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern, wie Luther sie nannte, welche neben anderen Forderungen den freien Gebrauch des Waldes, des Wassers und des Evangeliums verlangten, sich an Schloß Weyler vergriffen haben, ist uns nicht überliefert worden.

Zugleich mit der Neuerrichtung des Schlosses bauten die Reischachs auch eine würdige Schlosskapelle. Wie auf der Kopie des Sebastianbildes sichtbar ist, wurde an die ursprüngliche kleine Kapelle der Snevlin ein Langhaus angebaut von 11 m Länge und 7 m Breite. Über der Mitte des Langhauses erhob sich ein starker Turm. Die Haupttür war auf der Frauenseite.
Vom 21.X.1517 ist uns ein Stiftungsbrief erhalten, den Hans von Reyschach für die „Capellen im Schlosshof zu Weyler“ ausstellte. (Generalarchiv Klrh)
„Im namen der Heyligen Drifaltigkeit. Amen. Kundt und wissen syg allen denen, so diesen gegenwurtigen Brief sehen oder hören lesen, daß ich, Hanns von Rischach betracht und erwegen die kurzen und schnellen Zit...Darumb so hab ich zu Lob und eer dem allmechtigen weigen Gott. Der hochgelobten reynen Jungfrau Marien und allen in Gott geheyligten auch meiner lieben Ehgemahl seligen.....zu trost und Hilf mit gueter zittiger Vorbetrachtung, gesundt und vernünftig an lyb und synnen zu den Ziten, do ich soliches zu tun wohl mechtig bin, besonder auch mit wissen, willen und vergunsten des Erwürdigen Edlen Herrn Johannes von Hatstein, sandt Johanns Ordensmeister in deutschen Landen. Demm dann die Pfarrkirch zu Kilchzarten als einem Comthur zu Fryburg und Heytersheim im Prysgau insteet und incorporiert ist eine ewige, jemerwerende Mess und Prister Pfrundt in der Eere der Heiligen, der Hochgelobten reynen Jungfrau marie auch der Heyligen St.Stephan, St.Jorgen, St.Nikolaus, St.Margaretha und St.Ursula als derselben Pfrundt rechten Patronen zu Weyler in menem Schloß und derselbig Capell im Kilchzartertal ob Fryburg im Prysgau gelegen und in die pfarrkirch gerechtigkeit der obgemelten pfarr Kilchzarten gehörende, von meinem eigen Gut auch von dem Gozgaben und handreichungen, so mir von frommen Leuten hierzu auch gegeben und mitgeteilt sind für mich und all meine Erben und Nachkommen in allweg Form, wys und Gestalt, wie Ich das allerwertigst tun soll, kann und mag, von meinen Dingen furgenommen zustiften; und stift jetzt wissentlich hiermit, und habe dieselben pfrundt bewidmet, begabt und färsehen...Also das nun fernerhin ewiglich yedem Caplan dieser pfrundt die vorgeschrieben yerlichen guld uf die Zeyt wytere hieran vergabt und geben wurd....
Wer auch sach, daß über kurz oder lang die Capell zu unser lieben Fraue uf dem Lindenberg in Wesen oder in ein fürgang kein so sollicher Capellen schuldig und pflichtig sein, dasselbe uf dem Lindenberg ein Mess zu haben, ye eine in vierzehn tagen. Und in welicher Wochen er die Mess uf dem Lindenberg hat, soll er sieselbig wochen nit wytter schuldig seyn noch verbunden, dann zwon messen zu han in der Capellen zu Wyler un sich sunst in allweg priesterlich und erbarlich halten, kein andern Dienst noch ampt zu solcher pfrundt annehmen, die ach nit verwechseln, verennern noch hingeben anders, dann mit mein und meiner Nachkommen zu wissen willen und zu unsern handen, wie sich das alles gezimpt und gebührt; item der gemelt Caplan, so er als Behusung zu Wyler überkompt, sol sich daweder Holz noch Wald, das Wyler zugehört, gebuchen – es geschah denn mit gunst wissen und willen, daß der Wyler erblich inn hat und mit usdrukten Worten und angedingten Vorbehalt so soll sich ein jeder Caplan dieser pfrundt der pfarrkirchlichen rechten und Berechtichkeiten der pfarr zu Kilchzarten, es sich an Großen oder Kleinen zuhennden mit Bychthören, mit administracion der Heyligen Sacramennt ganz und gar nit annehmen noch verziehen. Er mag aber mit eingepfarrers zu Kilchzarten erlop und den alten Schwachen, desgleichen den kranken Menschen und schwangeren Wybern das sacramennt in der obgenannten Capell zu Wyler, so er Mess hat, mitteilen; Er soll aber überweg und tross nit tragen, sich auch der olung, begrebnis Sybendryssigst seel und ander opfer nit annehmen.
So ein Edelmann oder eines Edelmanns Weyb zu Wyler ihren Jez haben, so sol und mag ein Caplan dieser pfrundt us Vermögen dieser Stiftung zu den vier Hochzyten an den Sonntagen und den hohen Feyrtagen mess zu Wyler in der Capell lesen...
Item ferrer, so behalt auch Ich obgemelter Hans von Ryschach Stifter, mir un demien Erben und Nachkommen mit ausdrukten worten bevor, daß jetzt am anfang und umhin für jenem ewiglich so oft diese pfrundt ledig wurde, und sic der Fall begibt, Ich mein lebenlang und nach meinem Absterben all mein Erben und Nachkommen die das Schloß und der Wyler innehaben und zu lehen tragen, ein weltlichen priester uf dies obgemelten pfrundt erkiesen, und ihm die lyhen mogen; darnach sollen wir den dem oben genannten Herrn Johannsen von Hatstein und seinen Nachkommen Compthur zu Freyburg und Heytersheim als dem Patronen und Pfarrer zu Kilchzarten, wie obstat, ernennen, und also dann derselb Compthur und sein Nachkommen verbunden und pflichtig sein den priester, den ich oder meine Nachkommen also ernennet haben, und keinen anderen einem Bischoff oder seinem Vicarien zu Constenntz zuzuzyten wesennde zu presentieren, wie sich geburt und recht ist...

derselb so von mir und meinen Nachkommen ernennt priester sol diese pfrundt in eigener Person besetzen, zu Weyler sein stette wohnung haben, auch das pfrundt hus darzu geordnet wurde, in eeren halten - allwochen zu lesen, namlich montag, mittwoch und Freytag, desgleichen allgebannenen Feyrtag; damit darnach derselb Edelmann oder eins Edelmanns Wyb, dazu ihr Diener und Hausgesind an pfarrlichen Kirchgang, wie sya gewollt christlicher Kirchen dieselben Tag verpunden und schuldig sind und nit verhindert werden. Ob aber kein Edelmann oder Edelmanns Wyb zu Wyler sizten, wurd, solang das geschicht, so soll an Caplan dieser pfrundt zu Wyler allsonntag desgleichen zu den vier Hochzyten und anderen gebnnen Frytagen schuldig und verpunden sein, zu Kilchzarten in der Pfarrmess zu haben und Ihm alsdann der Kilchherr zu Kilchzarten Messkelch und ander Notdurft darlyn, es ware denn uf dieselb Zeyt fest und Patrocinia in obbestimmter Capell zu Wyler, so soll der Capellan doselbst blieben und nit den Kilchzarten gen, mess zu lesen, und soll sunstgemelter Caplan von allen anderen Satzungen, stattuten und Berechtigkeiten der gemelter Pfarr Kilchzarten in allweg usgenommen wie obgelüstert stat, elempt und entladen sein, und soll sich ein jeden Priester, der von mir und meinen Nachkommen erkyrt wurd, von stund an alles das so obstat bekennen das zu halten in pester forn geloben und versprechen, mit Verzyhung alles absolution, Dispencion und anderen Dingen, Freyheiten und Vorzügen, so Ihm dawider fürstenlich und behälflich sein mochten und gnugsam hierüber brieff und sygl geben, so er aber persönlich Residenz mitteilt oder der oberzelten punkten und artikeln einen oder me, so nit inne die binden nit hielt, alsdann soll von stnd an die gemelt pfrundtrecht ledig sein, und Er derselbst nach ordentlichen Rechten , wie sich gepürt, entsett, und die von mir und meinen Nachkommen einem anderen verliehen werden.    ........ Und daruff so bitt Ich, Hans von Ryschach, Stifter der Stiftung obgemelt der hochwürdigen Fürsten und Herren, Herrn Eugen Bischoff zu Constennz meinen gnedigen Herrn, oder seiner fürstlichen Gnaden Vicaren in geistlichen sach dies Stiftung ordnung und fürnehmen, uf ordentlichem gewalt und mit den Solemniteten und Zeyerheiten wie sich gepurt zu bestätigen, confirmieren und zu becredigen, das erpent Ich mich guetwilliglich zuner..dinen des zu Urkund und ewiger sicherheit, so hab ich mein eigen Insigl für mich und all mein Nachkommen zu Wyler wie obstatt auch an diesen brieff thun henken, der geben ist uf sanct Ursula der Heyligen Jungfrauen tag, was der einundzwentzigste tag des Monats Oktobris als man anch Christi unseres lieben Herrn gepurt zallet Fünfzehnhundertund sybzehn Johr"

=+=+=+=+=

Derselbe Hans von Reyschach erscheint auch in einem Freiburger Aktenstück, das acht Tage vor dem obigen besiegelt wurde. (Stadtarchiv Freiburg, Gemeindevermögen, Passive Zinsverschreibungen vom 14.X.1517) Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde von Freiburg verkaufen an „Herrn Hannsen von Rischach zu der Nywen Hofen Ritter als ein anfanger und Stifter der Pfrundt in der Capellen zu Wyler“ einen auf St.Gallentag fälligen Zins von 20 Gulden von den städtische Gütern und Einkünften an die an die Pfrunde zu Weyler um 400 fl.

Auf Hans folgt Joppen (Josef) von Reyschach.
In einem Vertragsbrief von 1530: Zu wissen und kund sei allmenniglich mit diesem Brief, als sich dann etwas Irrung und Spann zwischen dem edlen und festen Joppen von Reyschach.....Das zur wahren Urkund ist dieser gültige Vertrag mit Bastian vonn Blummegs und Benedikt Constanzen eigen anhangenden Insiegeln. Beschehen und geben montags nach dem Sonntag Laetare in der Fasten als man nach Christi unseres lieben Herrn gepurt zälet tausend fünfhundert und dreissig Jahr.“
Joppen von Reyschach ließ sich damals von allen seinen Besitzurkunden seiner Ahnen neue Abschriften machen. Von obigem Vertrag ließ er am 19-IV.1535 durch den kaiserlichen Statthalter Friedrich von Hatstatt eine Kopie anfertigen: Diweil wir nun den obengemelten Rodel vor uns gehabt gesehen, gegen der obgeschriebenen Abschrift vor uns lesen gehört, dazu an Bergamenn (=Pergament) und der Geschrift, die etwas alt und gar bei etlichen Orten verblichen gewesen, doch sonst gerecht und ohn allen Argwohn gefunden; so haben wir des zu Urkund dem genannten Joppen von Reyschach dies „Vidimus“ mit mein Friedrich von Hatstatten des Statthalters obgenannts anhangenden Insiegl von unser und der Regierung wegen versiegelt und geben zu Ennsisheim den 19. Tag des Monats Aprilis nach Christi unseres lieben Herren Geburt gezählt fünfzehn hundert dreißig und fünf Jahr.“
Joppen von Reyschach ließ aus einem schlau erwogenen Grunde die alten Akten über den Besitz seiner Vorfahren kopieren; Denn es war noch kaum 50 Jahre her, daß das Geschlecht von Reyschach Schloß Weyler erworben hatte, und schon gab es „Irrungen und Spann“ wegen der Grenzen. Bis 1486 waren noch die
Snevelin hier in vollem Besitzrecht gewesen. Beinahe 500 Jahre hatten die Ritter von Snevelin im Kirchzartener Tal geherrscht; da konnten die alten Urkunden schon etwas unleserlich werden. Joppen von Reyschach tat also gut daran alle seine Besitz-Akten in deutlich leserlicher Handschrift abfassen zu lassen, um gegen jede Streitigkeit gefeit zu sein. Jedoch, er war schon der letzte seines Stammes.
Im Jahre 1579 kam das Gut an Justian Moser von Freiburg, Dr. utriusque juris. 
Dieses Geschlecht musste es erleben, daß Schloß Weyler während des 30 jährigen Krieges bis auf die Grundmauern zerstört wurde. Diesem Geschlecht der Moser haben wir auch den Wiederaufbau des Schlosses zu verdanken in der Gestalt, wie es heute vor uns steht. 
Die Moserin, Frau Maria Clara Anna, begann bereits im Jahre 1648 mit dem Wiederaufbau „damit das noch stehende Gemäuer und der schön gewölbte Keller nicht zugrunde gehen“ wie es in einem Aktenstück von 19.II.1663 heißt. Wie denn überhaupt das Kellergewölbe unstreitig der älteste Teil des Schlosses ist. Wahrscheinlich stammt das Fundament noch aus der Keltenzeit. Sicher aber stammt der heutige massive Grundbau mit seinen 3, ja stellenweise 4 m dicken Mauern aus den Jahren 1490 – 1500, als der von einem Unwetter zerstörte alte Meyerhof durch Eucharius von Reyschach zu einem befestigten Schloß umgebaut wurde.

Nach dem Tod der Frau Moserin am 1.III. 1657 vollendeten ihre drei Kinder Franz Christian, Johann Heinrich und Maria Esther den Bau des Schlosses. Und in dieser Gestalt ist das Schloß erhalten geblieben bis zum heutigen Tag.
Die Schlosskapelle scheint den Stürmen des dreißigjährigen Krieges getrotzt zu haben. Unversehrt wurde sie vom Ausgang des 15. Jahrhunderts in unsere Tage hinübergerettet. Die Familie Moser ließ es sich angelegen sein, in großzügiger Weise für die Innenausstattung der Kapelle zu sorgen. Herrliche Barockaltäre wetteiferten mit der Pracht kostbarster Paramente, Kerzenleuchter, Statuen und Bilder. Von all diesen Dingen sind leider nur noch klägliche Überreste vorhanden, wie z.B. ein Stück des Lavabobeckens aus Bronce, die steinerne Halbfigur des hl. Ignatius, vier handgetriebene Messingleuchte in echt Silber.
Auch dem Geschlecht der Moser war es nicht beschieden, die Früchte ihrer Arbeit lange zu genießen. Im Jahre 1702 starb Franz Christian als letztes Glied der Familie und wurde neben seiner Mutter in der Schlosskapelle beigesetzt. Hier ruhten die Gebeine der Neuerbauer des Schlosses bis zum Jahre 1893. Ihre Gräber waren zugedeckt mit zwei schweren Steinplatten. Bei der Exhumierung (1893) fand Pfarrer Gustenhofer von Eschbach unter diesen Grabsteinen drei Skelette: „Auf der Epistelseite zu die eines Kindes, gegen die Evangelienseite zu das Skelett einer weiblichen Person, die noch den Zopf mit rötlichen Haaren aufwies und in der Mitte das Skelett eines Mannes. Auf der ersten Steinplatte die sich über dieser Grabstätte befand, stand die Umschrift oben links beginnend:

AD : MDCLVII DEN I MARTII
+ STARB DIE WOLEDLGEBOHRENE
FRAU MARIA CLARA + ANNA
MOSERIN ZU WEYLER + GEBORENE
STURZLERIN VOCHAIM

Pfarrer Gustenhofer hatte gewünscht, die ehrfurchtgebietenden Gebeine an ihrer Ruhestätte zu belassen, allein, man begrub dieselben außerhalb der Kapelle an der westlichen Seite (rechts neben der Statue Fides, Spes et Caritas) wohin bald auch (1896) der verunglückte Graf Franz von Kageneck beigesetzt wurde. (Eschbacher Chronik)
Die Gräber wurden wieder mit den beiden Platten zugedeckt. Der zweite Grabstein, stark abgetreten, lässt noch folgendes mit Sicherheit erkennen:

ANNO 1702 DEN 27 .....CHRISTIAN
MOSER ......VON WEYLER .....
ASSESOR. DEM GOTT GNAEDIG
SEIN WOLLE.

Christian ist der schon erwähnte Sohn der Frau Anna Moserin. Mit ihm starb das Geschlecht der Moser aus.

Als im Jahre 1926 die Gebeine des bei Zarten verunglückten Grafen Franz von Kageneck an der Seite seiner Gemahlin Wilhelmine von Linden in der Schlosskapelle unter dem Sakramentaltar beigesetzt wurden, hob man bei den Vorarbeiten auch die beiden Grabplatten der Familie Moser und stellte sie an die gegenüberliegenden Kapellenwand. Dort sind sie stehen geblieben bis zum heutigen Tag. Unter der Sonnenuhr aber ruhen die sterblichen Überreste der Frau Anna Moserin und ihres Sohnes Christian im Schatten der Schloßkapelle ihrer ewigen Auferstehung entgegen. Mögen die Schlossbewohnen die Grabstätten dieses edlen Menschen stets in Ehren halten.

Nach dem Tode des letzten Moser Franz Christian fiel Schloß Weyler an das Haus Oesterreich. Kaiser Leopold I. hatte zwar im Frieden von Ryßwick 1697 auf Straßburg verzichten müssen, aber Kehl, Freiburg und Breisach musste Ludwig XIV. an den Kaiser wieder abtreten. 
Wie weit sich die aus dem Elsass stammenden Ritter von Kageneck in diesen Kämpfen gegen Frankreich ausgezeichnet haben, wissen wir nicht. Wir können aber annehmen, daß sie dort eine ehrenvolle Rolle gespielt haben; denn gleich nach Aussterben der Familie Moser belehnte das Haus Oesterreich den Freiherrn Johann Friedrich von Kageneck, der seit 1660 auf Schloß Munzingen lebte, mit Schloß Weyler zu Stegen und all seinen Besitzungen im Kirchzartener Tal.

Mehr als 100 Jahre blieben das Schloß und die Kapelle in dem Zustand, wie er von den Mosern hinterlassen worden war. Erst Graf Philipp Josef von Kageneck der Begründer der Stegener Linie, ging daran, in den Jahren 1841-43 Schloß und Kapelle gründlich zu renovieren. Auf das Schloß baute er ein drittes Stockwerk. (= der jetzige große Schlafsaal, auf dem seit Mitte Juli 1943 ein Waisenhaus aus Hagen-Eilpe mit 81 Kindern, 6 Ordenschwestern (Vinzentinerinnen) und 4 Hausgehilfinnen, untergebracht sind)
In dieser Zeit (1841-43) wurde die alte Scheune, welche auf dem jetzigen Rasenplatz stand, rechterhand vom Haupteingang, abgebrochen (siehe Kopie des St.Sebastianbildes von 1525) und das neue Oekonomiegebäude, die große Scheune und das zweistöckige Wohnhaus neuerrichtet. Dieses zweistöckige Haus ist jetzt bewohnt von den Brüdern, Familie Köppke und der Familie Coenenberg – Rettig aus Düsseldorf. 

Nicht nur das Schloß, sondern auch die Kapelle wurde in den Jahren 1841-43 einer gründlichen Renovierung unterzogen. Der Dachreiter der Kapelle wurde in der Mitte des Firstes (siehe Kopie des St.Sebastianbildes) nach dem Westgiebel versetzt. Der seitliche Eingang, das sogenannte Frauentor, wurde auf die Westseite verlegt.


Im Innern der Kapelle wurde die bisherige Empore abgebrochen und hinter dem Hochaltar ein kleiner Anbau mit Turmtreppe angelegt, die auf den Kapellenspeicher und zum Glockenturm führte.
Graf Josef Philipp verkaufte die alte Barockausstattung und lies die Altäre im neugotischen Stil, der damals üblichen Schreinerarbeit, anfertigen. Die echten, altgotischen Altäre sind restlos verschwunden. Die Glasfenster, für 650 Gulden in der Werkstätte Helme und Merrweiler in Freiburg hergestellt, dienten als Blätter der Familienchronik der Grafen der Kageneck. Rechts vorn befindet sich das Bild eines knienden Ritters, der andächtig die Hände faltet zum Gebet. Darüber steht die Inschrift:
RITTER STEPHAN VON KAGENECK BLIEB IN DER SCHLACHT ZUM SEMPACH DEN 9. JULI 1386.
Im vorderen linken Fenster sieht man den gerüsteten Fähnrich mit der Fahne der Stadt Straßburg; darüber die Inschrift:
ARBOGAST VON KAGENECK FUEHRT IN DER SCHLACHT ZU DORNACH DIE FAHNE DER STADT STRASSBURG UND FAELLT, TAPFER VERTEIDIGEND, AM 22. JULI 1499.
Auf der Fahne, die Arbogast v. Kageneck in der Hand hält, befindet sich die Madonna von Strassburg, die sitzende Mutter Gottes mit ausgestreckten Armen, auf ihrem Schoß das Jesuskind.

Von diesem Bilde ließ Graf Max von Kageneck, der Vater unseres noch jtzt lebenden Reichsgrafen Philipp eine getreue Nachbildung in Stein anfertigen.
Die Statue, die Madonna von Straßburg, befindet sich jetzt an der linken Kapellenwand, unmittelbar neben dem Bilde des Fähnrichs Arbogast von Kageneck. Am Fuße der Statue ist das Wappen der Gräflichen Familie von Kageneck – Aulendorf angebracht. (Graf Max v.K. und Friederike, Gräfin von Königseck-Aulendorf).
Auf dem Sockel stehen die Worte:
SENTIANT OMNES TUUM JUVAMEN, QUI TUAM SANCTAM CELEBRANT COMMEMORATIONEM.
Mögen alle deinen Schutz erfahren, die dein hl. Andenken feiern. 
Links neben der Statue, auf dem unteren Fenster ist zu lesen: Die Restauration und Neubauten dieses Weylers begannen 1841, wurden vollendet 1843 unter dem Grafen Philipp von Kageneck und der Leitung des Herrschaftlichen Schaffners Mathias Heizler von Stegen.“
Auf dem gegenüberliegenden unteren Fenster auf der rechten Seite steht geschrieben:
Reichsgraf Philipp von Kageneck, geboren zu Freiburg den 2. August 1788, verehelicht am 29. September 1819 zu Osthausen im Unterelsass mit Wilhelmine Freiin von Zorn-Bulach, geb. zu Straßburg am 24. August 1792 Kinder aus dieser Ehe entsprossen:

Franziska Ferdinande  geb. zu Bleichheim 13. Febr. 1821
Anna Ernestine  geb. zu Bleichheim 11. Jun. 1822
Maria Franziska  geb. zu Bleichheim 26. Nov. 1823
Eleonore Karoline  geb. zu Bleichheim 1. Aug. 1825
Benedikt Philipp Maximilian  geb. zu Freiburg 12. Jun. 1828

Dieser schon erwähnte Max von Kageneck verehelichte sich 1859 mit Friederike Gräfin von Königseck – Aulendorf (+1912) und starb im Jahre 1891 zu Freiburg. Kinder aus dieser Ehe waren:

Franz Xaver geb. 1860 zu Freiburg
Philipp Ernst geb. 31. Okt. 1861 zu Freiburg
Maria Wilhelmine geb. 1863 zu Freiburg
Gustav Max  geb. 1866 zu Freiburg

Graf PHILIPP ERNST ist jetzt der noch lebende Besitzer von Schloß Weyler zu Stegen.
Gräfin Maria Wilhelmine verehelichte sich am 23. Juli 1883 mit Max Freiherr von Rotberg zu Bamlach.
Max von Rotberg starb im Jahre 1912, am 16. Dezember. Seit 1925 lebt Frau Baronin von Rotberg dem Schloß gegenüber im sogenannten Tantenhaus.
Franz Xaver vermählte sich am 25. Juni 1885 mit Wilhelmine Gräfin von Linden. Dieser Ehe entsprossen 3 Söhne und 2 Töchter:
Heinrich (lebt mit seiner Frau in Berlin. Haben keine Kinder)
Philipp (gefallen zu Anfang des Weltkrieges 1914)

In der Kapelle ist am Sakarmentsaltar in der Wand eine Broncetafel eingelassen mit der Inschrift: 
DEM EHRENDEN ANGEDENKEN DES REICHSGRAFEN PHILIPP VON KAGENECK, GRUNDHERRN DES GROSSHERZOGTUMS BADEN, LEUTNANT IM REGIMENT GROSSHERZOG VON SACHSEN NR 94 (5. THUERINGISCHES) GEBOREN ZU SCHLOSS PFAFFENDORF UNTER-FRANKEN. DEN 1. FEBRUAR 1891 UND SEINER VAETER WERT. GEFALLEN IN VERTEIDIGUNG SEINES GELIEBTEN VATERLANDES ZU SECHSERBEN, KR. GERDAUEN, OSTPREUSSEN AM 19. SEPTEMBER 1914. SEINE IRDISCHEN UEBERRESTE SIND AUF DEM SCHLACHTFELDE BESTATTET. R.i.P.

Der dritte Sohn, Franz, heiratete in erster Ehe eine Tochter Israels und wohnt jetzt mit seiner Familie in Kastanienbaum bei Luzern in der Schweiz.
Von den beiden Töchtern lebt Marie von Oettingen auf Gut Rabenstein bei Hohensalza im Warthegau, Marie Elisabeth von Unruh auf Gut Alt Stübritz Kreis Dramburg, (Pommern).
Der Vater der letztgenannten, Graf Franz von Kageneck bezog im Jahre 1892 das Schloß Weyler zu Stegen und nahm den Oekonomiehof für kurze Zeit in eigenem Betrieb. Im kleinen Garten legte er die beiden Gewächshäuser an. Am 30. Mai 1895 verunglückte Graf Franz auf einem Spazierritt zwischen Zarten und Kirchzarten und hauchte nach wenigen Stunden seine edle Seele aus. Gräfin Wilhelmine ließ das neugekaufte, scheugewordene Pferd, das den Grafen abgeworfen hatte, erschießen und im Schlosshof einscharren.

Die gräfliche Familie blieb noch einige Zeit in Stegen und verzog dann nach Weimar.
Der jetzt in der Schweiz lebende Graf Franz verkaufte 1919 seinen Stammanteil an Schloß Weyler seinem Onkel Graf Philipp für 70 000 Rm.
Gräfin Wilhelmine starb im Jahre 1926 zu Baden-Baden. Nach Stegen überführt wurde sie in der Schloßkapelle beigesetzt, vor dem Sakramentsaltar an der Seite ihres Mannes, dessen Leichnam, wie schon erwähnt, an der Aussenmauer der Kapelle ausgegraben und in diese Familiengruft eingelassen wurde. In der Mauer befindet sich eine Steintafel mit der Inschrift:
IN VALORE VIRTUS!
(Wappenspruch der von Kageneck: In der inneren Tüchtigkeit liegt die Kraft.)
HIER RUHT IN GOTT FRANZ XAVER, REICHSGRAF VON KAGENECK, KGL. BAYR. ORDENRITTER DES HL. GEORG, GEB. ZU FREIBURG 19. JULI 1860, GEST. ZU WEYLER 30. MAI 1895 UND SEINE GEMAHLIN WILHELMINE REICHSGRÄFIN VON KAGENECK, GEBORENE GRÄFIN VON LINDEN, GEB. ZU NUERNBERG 21. JUNI 1863, GEST. ZU BADEN-BADEN 25. MAERZ 1926. R.I.P.

Zu seiner Primiz im Jahre 1894 ließ Graf Philipp das Innere der Kapelle neu einrichten. Der Anbau hinter dem Hochaltar wurde zu einer kleinen Sakristei umgebaut. Im unteren Teil des Langhauses wurde eine Empore die jetzige Orgelbühne errichtet. Bei einer Versteigerung in München kaufte Graf Philipp drei altgotische Flügelaltare auf, die zur Kapelle sehr gut passen. Restaurator Hübner aus Freiburg hat im Jahre 1942 dies Altare in Arbeit genommen. In einem Gutachten vom 30. Dez. 1941 hat Herr P.H. Hübner, Konservator und Restaurator der städtischen Sammlungen Freiburg i.Br. einen Plan entworfen zur Wiederherstellung der Altäre. In diesem Gutachten über den Erhaltungszustand der drei Altäre heißt es:

I. Der Sakramentsaltar. 
Darstellung: Schnitzaltar mit zwei Flügeln, auf diesen je ein holzgeschnitztes Relief. Im Schrein steht Maria mit dem Kinde vor Strahlenmadorla. Darüber zwei schwebende Engel mit einer Krone. Auf dem linken Flügel in Reliefschnitzerei die heilige Isberga, auf dem rechten Flügel in Reliefschnitzerei die hl. Afra. Auf der Rückseite der Flügel sind keine Darstellungen. Umrahmt und verziert mit holzgeschnitzten Ornamenten. Der Altar mit den Figuren ist eine Arbeit aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts und wohl bayerischen Ursprungs. Der Aufsatz ist eine Ergänzung aus dem 19. Jahrhundert, die im gotischen Stil ausgeführt wurde. An der Predella, rechts und links vom Tabernakel je ein kniender und bemalter Engel in Reliefschnitzerei. Die Engel sind Zutaten aus dem 19. Jahrhundert, ausgeführt in gotischem Stil. Die übrigen Teile der Predella sind original. Der Tabernakelschrein, sowie die geschnitzten Ornamente sind ebenfalls original. 
II. Der linke Seitenaltar
Darstellung: Schnitzaltar mit zwei beiderseitig bemalten Flügeln und bemalter Predella. Im Schrein die holzgeschnitzten Figuren „St.Sebastian“ und St.Wolfgang“.
Auf den Flügeln folgende bemalet Darstellungen: 
linker Flügel:  Innenseite:  oben „St.Ottmar“
untern „St.Florian“
Aussenseite: oben: Weibliche Heilige
unten: „Hl.Ottilia“
rechter Flügel: Innenseite: oben „St.Nikolaus“
unten „St.Georg“
Aussenseite: oben weibliche Heilige
unten „Hl.Magdalena“

Auf der Predella die gemalte Darstellung: „Zwei Engel halten das Schweißtuch Christi“.
Im erneuerten Aufsatz die kleine holzgeschnitzte Figur „Hl.Martin“. Der Altar ist aus der Zeit um 1500 und wohl eine bayerische Arbeit.

III. Der Hochaltar
Darstellung: Schnitzaltar mit zwei bemalten Flügeln. Im Schrein ein aus Holz geschnitztes Kruzifix. Eine Arbeit aus der Zeit um 1500.
Auf dem linken Flügel, auf Holz gemalt, die Heiligen „Georg“ und „Urban“, auf dem rechten Flügel auf Holz gemalt die Heiligen „Christophorus“ und „Antonius“. Die Rückseiten haben keine Malereien. Umrahmt und verziert mit holzgeschnitzten Ornamenten. 
In der Predella in Reliefschnitzerei „Christus am Oelberg“. Eine recht gute Arbeit. Aus der Zeit um 1500. 
Der Aufsatz ist eine Ergänzung aus dem 19. Jahrhundert. Im gotischen Stil ausgeführt.
Der ganze Altar ist vermutlich aus der Zeit um 1500 und wohl eine bayerische Arbeit.

Soweit das Gutachten des Herrn Hübner, Konservator und Restaurator der Städtischen Sammlungen, Freiburg.

Zu diesen Ausführungen sei noch Folgendes bemerkt: Im Mittelstück des Hauptaltares befindet sich während des Jahres der bereits erwähnte sehr ausdrucksvolle Crucifixus. In der Weihnachtszeit wird ein holzgeschnitztes Krippenbildrelief an Stelle des Crucifixus eingesetzt mit zwei Flügelbildern der hl. 3 Könige. Dieses Werk, im Auftrag des Grafen Max von Kageneck um 1870 von einem Freiburger Künstler hergestellt, ist eines der wertvollsten Kostbarkeiten, die Schloß Weyler besitzt. Während des Jahres, mit Ausnahme der Weihnachtszeit, befindet sich dieses Krippenbild im Sprechzimmer des Schlosses.
Darstellung: Der Künstler hat die Szene der hl. Nacht in das alte Chor der Stegener Schloßkapelle verlegt. Im Treffpunkt der beiden gotischen Spitzbogen sehen wir genau wie im Kapellenchor, das reichsgräfliche Wappen der Familie Kageneck.
In edler Größe kniet Maria vor ihrem göttlichen Kind. Der überaus reiche Faltenwurf ihres Gewandes zeugt von der zarten Liebe, womit der Künstler an diesem Bilde geschaffen hat. St. Josef steht bescheiden im Hintergrund. Seine ganze Haltung aber lässt deutlich erkennen, daß er scu der großen Verantwortung wohl bewusst ist, die nun auf ihm lastet.
Um die linke Hälfte des Werkes schlingt sich ein Efeugewächs, an dessen Wurzel ein Mäuslein nagt.
Auf den Flügelbildern eilen die hl. Drei Könige zum Stall von Bethlehem. Auf der Fahne, die ein Page trägt, sehen wir auf dem linken Seitenflügel das Wappen der von Kageneck, rechts das Wappen der von Königseck-Aulendorf. 

In der Predella des Hochaltars befindet sich, wie bereits erähnt, eine Reliefschnitzerei, darstellend „Christus am Oelgarten“.

In der deutschen Kunst kommt die Oelgartenszene nicht vor 13. Und 14. Jahrh. vor. Im Norden erlebt die plastische Oelbergdarstellung aus Stein oder Holz, im 15. Und 16. Jahrhundert ihre höchste Blüte. Durchweg hält sie sich dabei an einen feststehenden Typ: “Die Gruppe der schlafenden Jünger, im Mittelpunkt Christus, kniend und betend vor einem Felsen; der Engel mit dem Kelch; Judas mit den Häschern und das Bild der Stadt Jerusalem.
Die Heimat dieser Oelbergszenen in Holz oder Stein ist Schwaben und Franken. Große Meister haben daran gearbeitet.
Das Bild in der Stegener Schloßkapelle ist außerordentlich gut erhalten und spricht in seiner klaren vollen Stimmung nicht wenig an.
Der Oelgarten ist deutlich charakterisiert, links der abschließende Flecktwerkzaun, in der Mitte ein an und für sich ungefüges, aber künstlerisch geschickt behandeltes Baumgebilde. Rechts ragen im Dunkel der Nacht die Umrisse der Stadt Jerusalem hervor.
Oben links nahen die Häscher unter Führung des Verräterapostels, deutlich erkennbar durch den Geldbeutel.
Im Vordergrund sitzen die drei schlafenden Jünger. Ganz rechts: Petrus, ordentlich müde, fest schlafend, ein Buch auf seinen Knien haltend. Daneben Jakobus, auf dem rechten Ellenbogen gestützt, etwas nach vorn neigend. Links vom Herrn die jugendliche Gestalt des Lieblingsjüngers. Der etwas aufgebauschte Faltenwurf ruht wie ein zartes, inniges Schlummerlied um den Schlafenden. 
In der Mitte der Szene kniet der Herr, allein, einsam vor sein Schicksal gestellt, mannhaft dem Tode in Anlitz schauend. Sein Blick ruht in weiter Zukunft, und sieht all die Unbilden, die Undankbarkeit und Gleichgültigkeit der Menschen gegen ihn, nicht achtend seines liebesglühenden Herzens.
Und händeringend fleht er zum Vater: „Nimm diesen Kelch von mir. Doch nicht wie ich will, Dein Wille geschehe.“
Eine echt stimmungsvolle Oelbergszene. Leider ist der Meister dieses Kunstwerkes unbekannt.

Das vielleicht wertvollste Kunstwerk, das sich in der Stegener Schloßkapelle befindet, ist das St.Sebastianbild. Konservator und Restaurator Hübner aus Freiburg sagt darüber: „Gemälde Sancti Sebastiani in der Schloßkapelle zu Weyler in Stegen: Martyrium des hl. Sebastian. In Landschaft. Im Hintergrund die Burg „Wiesneck“, Schloß „Weyler“ und „Kirchzarten“. Harzölfarbenmalerei auf Tannenholz. Hoch: 140 cm, breit: 49,5 cm, mit altem Rahmen. Gemalt um 1550.“
Die Abbildung von Schloß Weyler ist jenes Schloß, das Eucharius und Hans von Reyschach um 1500 an Stelle des durch Unwetter zerstörten Mayerhofes neu erbauten. Burg Wiesneck ist auf dem Bilde noch gut erhalten. Da Burg Wisneck geschichtlich nachweisbar im Jahre 1525 in den Bauernkriegen zerstört worden ist, so darf man wohl mit Recht annehmen, daß unser Gemälde vor 1525 fertiggestellt worden ist.


Das neue Sebastiansbild an der Decke der Kapelle wurde um das Jahr 1893 hergestellt, als Graf Philipp zu seiner Primiz 1894 das Innere der Schloßkapelle renovieren ließ. St.Sebastian ist dargestellt als römischer Offizier. Im Hintergrund erheben sich die Schwarzwaldberge. In seiner Linken hält er die Pfeile, die Werkzeuge und die Palme seines Martyriums. Mit der rechten Hand hält der jugendliche Heilige seinen Mantel schützend über Schloß Weyler, das in seiner heutigen Gestalt abgebildet ist.

Das alte Sebastiansbild stellt das Martytium des Heiligen das. Ruhig und voll edler Würde steht der Held des Glaubens vor uns, an einem Baumstumpf gebunden, in übermenschlicher Größe, von Licht umstrahlt. Vor ihm auf dem Boden hocken die Schergen. Der eine ist damit beschäftigt, den locker geworfenen Strick fester zu binden, der andere legt gerade einen neuen Pfeil in den Köcher. Ein dritter Henker im Hintergrund hat gerade einen Pfeil abgeschossen. Die Kleidung der Henker ist die der mittelalterlichen Landsknechte.
Schloß Weyler war damals, wie das Bild zeigt, von einer stark befestigten Ringmauer umgeben. Die Mauern sind zum Teil stehen geblieben bis zum heutigen Tag. Sämtliche Stallungen aber und Oekonomiegebaulichkeiten von damals existieren heute nicht mehr. 
Burg Wiesneck ist unter dem Ellenbogen
Des rechten Armes auf der Photographie etwas unklar, auf dem Original aber sehr deutlich zu erkennen. Ebenso Kirchzarten mit dem hohen Kirchturm neben dem linken Arm des hl.Sebastian.

Kapellenfond
Die in der Pfarregistratur Eschbach liegenden Rechnungen vom Jahre 1657 bis zum 1. Januar 1788 enthalten das Vermögen der Kapelle „Zu unserer Lieben Frau auf dem Lindenberg“ zusammengeworfen mit dem Vermögen der St.Sebastianskapelle zu Weyler. Das Vermögen entstand durch Anniversar-Stiftungen und Opfergeldern. Am 1. Januar 1787 betrugen die Aktivrückstände an Kapital: 2179 fl. 37 kr. d.i. 3736 RM 20 Pfg.
Das Reichsgraflich v. Kageneck´sche Amt nahm nun infolge der Aufhebung der Wallfahrt auf dem Lindenberg und des Abbruchs der dortigen Kapelle eine Ausscheidung vor und zwar so, daß für die Kapelle zu Weyler als Jahrtagsstiftungen Rm 800.- an Kapitalien ausgeschieden wurden und für den kath. Religionsfond in Freiburg Rm 2936,20 (Die übrigen) 
Das Gesamt-Anniversar-Stiftungskapital betrug im Jahre 1920: 5927,77 Rm.
Die Wertpapiere werden in der Stiftungsschatulle im Pfarrhaus zu Eschbach aufbewahrt.
Der Zweck der Stiftung ist in erster Reihe die Persolvierung der gestifteten Anniversarien, weshalb der Fond die verschiedenen Jahrtagsgebühren und die zur Abhaltung des Gottesdienstes nötigen Kirchenbedürfnisse zu bestreiten hat. Hierzu dient das oben genannte Stiftungskapital. Könne die gestifteten Anniversarien nicht in der Kapelle zu Stegen abgehalten werden, wie z.B. 1860 oder 1893/94 wegen Reparaturarbeiten, so werden dieselben in der Mutterkirche zu Eschbach persolviert gegen Bezahlung der betreffenden Gebühren an den Priester, Messmer und Ministranten der Pfarrkirche.
Eine Baupflicht des Fonds besteht nicht, weder für Neubau noch für Unterhaltung der Kapelle, da das ganze Gebäude sammt Altäre, Kirchenstühlen, Turmuhr und Glocken Eigentum der Grundherrschaft zu Weyler ist.
Die Obliegenheiten eines Messmers und Glöckners außerhalb der Zeit des eigentlichen Gottesdienstes wie z.B. Betzeit läuten, Engel des Herrn, Aufziehen der Turmuhr usw. entlohnt von jeher die Grundherrschaft aus ihren eigenen Mitteln.
Der Fond wird von einem besonderen Stiftungsrat verwaltet, zu dessen Mitgliedern zählen: Der Pfarrer von Eschbach, der Bürgermeister von Stegen und einige Ratsmitglieder.

Schulhäuser in Stegen.
Der Schulunterricht wurde in früheren Jahrhunderten von ortseingesessenen Handwerkern in deren eigenen Wohnungen erteilt. Die Kinder wurden notdürftig im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet. Die Entlohnung dieser Lehrer, ehemals Schulmeister genannt, fand in Naturalien statt.
Im Jahre 1788 wurde die Gemeinde Stegen angehalten, eine eigene Schule zu errichten. Dieser Schule wurden auch die Orte Rechtenbach und Wittental zugeteilt. Das zum Schulgebäude bestimmte Haus verbrannte aber im selben Jahre und nun wurde der Schulunterricht nach Schloß Weyler verlegt, wo in einem Zimmer des zweiten Stockes auf der nördlichen Seite bis zum Jahre 1814 Schule gehalten wurde.
Im Jahre 1814 kaufte Johann Janz, Spannmeister aus Birken einen Teil des herschaftlichen Hauses nördlich der Straße mit dem Wirtschaftsschild zur Krone und richtete in der unteren Stube um einen jährlichen Mietzins von 12 Gulden eine Trivialschule für Stegen ein.
Im Jahre 1876 wurde das jetzige Schulgebäude mit angebautem Rathaus in Stegen errichtet.
Schloß Weyler in Stegen wurde noch einmal zu Schulzwecken verwandt während der Jahre 1934-37, als hier von den Herz-Jesu-Priestern eine Spätberufenenschule für Priesterberufe in Betrieb genommen wurde. In den Jahren 1937/39 wurde sogar Philosophie und Theologie im hiesigen Scholastikat doziert. Den Namen „Missionsschule“ hat Schloß Weyler bis heute beibehalten. 
Als im Jahre 1943 infolge der Räumung von Städten im Rheinland und Ruhrgebiet das große Waisenhaus „Schutzengelkinderheim“ von Hagen-Eilpe nach Stegen verlegt wurde, erwies sich die hiesige Dorfschule als entschieden zu klein, und im Schloß wurde wiederum ein großer Saale für den Volksschulunterricht freigemacht.

Tantenhaus
Nördlich des Schlosses zwischen der Landstraße und dem Eschbach steht ein Herrschaftshaus, das sogenannte Spann- oder Tantenhaus, daher rührend, weil früher ein Spannmeister und später die Schwestern des Grafen Max von Kageneck, die Tanten des jetzigen Grafen Philipp und der Frau Baronin in demselben Haus wohnten. Das Haus war damals herrschaftliches Eigentum. Auf demselben ruhte die Schildgerechtigkeit zur Krone als Realrecht. Die Wirtschaftsgerechtigkeit wurde auf den 1843 neu errichteten Oekonomiehof verlegt.

Mühle.
Zu den herrschaftlichen Gütern gehörte von altersher die einige Schritte vom Oekonomiegebäude zum Walde zu gelegene Mühle. Bei derselben befindet sich eine Sägemühle, die im Jahre 1663 erbaut wurde. Die Mühle ist 1819 abgebrannt und wurde wieder neu aufgebaut, während die 1896 abgebrannte Säge nicht mehr hergestellt wurde. Die Mühle stand von jeher im Eigentum der Schlossbesitzer und war stets verpachtet. Im Jahre 1896 bezog Josef Fackler, Müller und Bäcker von Bleibach, die Mühle. Die Herrschaft richtete in dem Wohnhaus für diesen Pächter eine Bäckerei ein, welche aber keinen großen Ertrag einbrachte und bald aufgegeben wurde. Fackler starb 1918 worauf die Pacht an Maurermeister Karl Walter abgetreten wurde. Dieser verheiratete sich am 18. Februar 1919 mit Maria Burger von Eschbach und starb schon am 29. März 1919 an den Folgen des Weltkrieges, nachdem das Ehepaar nur drei Tage gesund auf der Mühle gelebt hatte. Auf ihn folgte nun eine Tochter des vorigen Pächters, Rosa Fackler, welche sich mit dem Müller August Kreutz von St.Peter am 9. Juli 1919 verehelichte. Dieser betreibt nun die Mühle mit einer kleinen Landwirtschaft. 

Die Gastwirtschaft „Zur Krone“
Seit 1804 gehörte zu Schloß Weyler eine eigene Gastwirtschaft, genannt „Zur Krone“. Sie befand sich an der Stelle des heutigen Bruderbaues, seit 1843 in dem großen Zimmer, das jetzt von Familie Coenenberg als Tagesraum benutzt wird. In den Jahren 1804 bis 1843 war die Gastwirtschaft „Zur Krone“ im heutigen Tantenhaus.
Als die Oekonomie 1891 von Franz v. Kageneck in Eigenbetrieb genommen wurde, war der Gärtner des Schlosses Innozenz Ginter für zwei Jahre Wirt „Zur Krone“. Danach wurde der Ausschank eingestellt. Später wurde die Wirtschaftsgerechtigkeit noch einmal erneuert. Als dann die Erneuerung unterblieb, hörte das Gasthaus „Zur Krone“ für immer auf, zu existieren. Die Krone war der Konkurrenz des „Hirschen“ unterlegen bis auf den heutigen Tag.

Wappenzeichen der einstigen Herren von Weyler.

Das Wappen der Snevelin von Landeck: Goldgrün geteilter Schild.
Helmzier: Zwei golne Hörner mit roten Schnüren.
Das Reyschach´sche Wappen: Kopf und Hals eines schwarzen Ebers mit goldener Mähne im silbernen Feld.
Helmzier: das gleiche Bild
Das Wappen der Familie Moser: gespaltener Schild, rot und gold, darin ein entwurzelter Baum, welcher in goldenem Felde dürre Äste zeigt, im roten Felde aber eine grüne Laubkrone mit mehreren Rosen aufweist.
Helmzier: Zwei einwärts gebogene Arme mit goldenem, bzw. einem blühenden entwurzelzem Baum.
Das v. Kageneck´sche Wappen zeigt in Rot einen silbernen Schragbalken. Sinnspruch: In valore virtus. 
Helmzier: seit 1467 „das Heidenmännlein“ vorher ein gekrönter Leu.
„In valore virtus“ = „ In seinem inneren Wert liegt die Kraft des Menschen.“
Sonstige Wappen in der Kapelle:
v. Linden: 
goldenes Kreuz auf rotem Hintergrund.
v. Königseck-Aulendorf: rotsilbernes Karrée
v. Zorn-Bulach:  gespaltener Schild mit goldenem Stern auf dunkelrotem Grund. 
v. Rotberg: wagerechter Pfeil auf rotem Grund


Die jüngste Vergangenheit von Schloß Weyler

Nach dem Todes des bei Zarten verunglückten Franz v. Kageneck übernahm dessen Kutscher Heinrich Dresmann einen Teil des Oekonomiehofes in Pacht
Im Jahre 1913 wurde das Schloß mit Parkanlagen und Gebäulichkeiten an Graf August von Bismarck vom Lilienhof vermietet. Alle Aecker und Grundstücke sind seit dem Zuzug Bismarcks an die Einwohner von Stegen verpachtet worden.
Graf August von Bismarck, unter dessen persönlichen Leitung Schloß Weyler in ordentlichem Zustand erhalten blieb, heiratete 1918 nach dem Todes seiner Mutter, die zu Lebzeiten die Heirat nicht billigte, seine bisherige Gesellschaftsdame Frl. v. Redlich, eine geborene Russin. Die kirchliche Trauung fand in der Schloßkapelle statt. 
V. Bismarck starb im Jahre 1920 in Stegen und wurde zu Wasenweiler beerdigt. Seine Frau bewohnte alsdann das Schloß noch ungefähr 3-4 Jahre, bis ihr der Aufenthalt nicht mehr geheuer war. Eines Nachts nämlich wurde sie von einem Sohn ihres früheren Kutschers (Kölpke) überfallen, verprügelt und beraubt in dem jetzigen Oekonomatszimmer. Der Missetäter erhielt zwei Jahre Zuchthaus aber Frau von Bismarck verließ Stegen für immer.
Am 1. April 1924 bezog der Holzhändler Ludwig Krämer das Schloß. In Kirchzarten hatte er seine Holzhandlung. Bei ihm wohnte ein Kunstmaler mit Namen Vittali (Otto Vittali
1872 - 1959, geb. in Offenburg sic) und ein Beamter namens Jakob Janz als Untermieter.
Der Holzhändler Ludwig Krämer geriet in Geschäftsschwierigkeiten und musste Bakrott machen. In seiner Verzweiflung hat er sich am 5. November 1925 erschossen in dem heutigen Wäscherei- und Bügelzimmer. Von da ab geriet das Schloß immer mehr in einen Zustand der Verwahrlosung und Unordnung bis Frau Krämer im Jahre 1928 das verwunschene Schloß verlies.
Seit 1928 weilen die Herz-Jesu-Priester in Stegen. Nachdem das haus unter vieler Mühe wieder wohnlich eingerichtet worden war, feierte P. Heinr. Middendorf, derzeitiger Rektor des Missionshauses, am 8. Mai 1929 die erste hl. Messe in der Schloßkapelle, wobei nur die Klosterinsassen und Frau Baronin von Rotberg mit ihrer Gouvernante Frl.Anna Gabel zugegen waren.
Ursprünglich als Ferien- und Erholungsheim für das Kath. Studienhaus in Freiburg gedacht, wurde Schloß Weyler über ein halbes Jahrzehnt eine Spätberufenenschule, nach deren Auflösung Noviziat und Scholastikat bis zum Jahre 1940. 
Von da ab hat es mehr den Charakter eines Seelsorgehauses angenommen.

Seit Herbst 1942 weilen die obdachlosen Familien Coenenberg – Rettig aus Düsseldorf im Nordflügel des Brüderbaues. Dieselben schlafen in einem großen Saal über den Stallungen. 
Seit den schweren Luftterrorangriffen der Engländer auf die Städte des Rheinlandes und Ruhrgebietes wurden im Sommer des Jahres 1943 das „Schutzengelkinderheim“ von Hagen-Eilpe in Westfalen nach Schloß Stegen verlegt. Das Waisenhaus hatte im August 1943 eine Gesamtbelegschaft von 95 Personen. Davon 46 Kinder von 2-8 Jahren, 38 Kinder von 9-14 Jahren, 6 Ordensschwestern, Vinzentinerinnen, 4 Hausangestellte für Küche und Kindergarten und eine Lehrerin, für den eigenen Schulbetrieb im Schloß.
Außerdem waren in besagtem Monat August in Schloß Weyler untergebracht:
5 Patres, 8 Brüder, 3 Schwestern von Neusatzeck, ferner die Angehörigen der Familie Coenenberg – Rettig – Vogelsang - Prévot, zusammen 18 Personen; dazu noch in den 4 ersten Tagen des Monats August Familie Tietz aus Dortmund mit 7 Personen. Gibt alles in allem eine Gesamtbelegschaft von 136 Personen.
So wirft das Kriegsjahr 1943 seine Wellen tief hinein in den stillen, friedlichen Schwarzwald.

Seit einigen Jahren befindet sich in Schloß Weyler im dazu gehörigen Oekonomiegebäude eine vorbildliche Schweinezucht und Mästerei. Unter Leitung von P. Rektor Schuster wurden im Jahre 1937 die Viehställe renoviert. Der Schweinestall wurde nach dem neuesten Stand der landwirtschaftlichen Erfahrung in Bezug auf Licht, Luft, Ausdünstung usw. hergerichtet. Die Abfälle aus der Stadt und das übrige Futter wird in einem großen Dampfkessel von allen Krankheitsstoffen befreit und zur Fütterung zubereitet. 
Soldaten in Schloß Weyler
In der Nacht vom 27. Auf 28. August 1939 traf Leutnant Hepperle mit 30 Mann, zumeist Schwaben, zur Einquartierung ein. Am 1. Februar 1940 verließen sie das Haus, um einer brandenburgisch-ostpreussischen Einheit Platz zu machen. Vor dem Rheinübergang 1940 lagen 350 Soldaten im Schloß und der Park war ein vorzügliches Versteck für eine Unmenge von Benzinfässern.

N.B. Diese Abhandlung erhebt nicht den Anspruch auf wissenschaftlich exakte Forschung, sondern will nur einen kleinen Beitrag liefern zu dem Thema: Liebe zur Heimat, und Ehrfurcht vor dem Überlieferten.
Als Quellen wurden benutzt:
1 Geschichte der Gemeinde Stegen. Dem Volke erzählt von Maximilian Walter
2 Die Eschbacher Chronik von Pfr. Gustenhofer
3 Mündl. Besprechungen mit dem hochw. Herrn Grafen Philipp v. Kageneck und seiner Schwester der Frau Baronin von Rotberg.
4 Besprechungen mit dem Grafen Heinr. V. Kageneck zu Munzingen
5 Die Geschichte der gräflichen Familie v. Kageneck von Heinr. Julius, Graf v. Kageneck.
+++++++++++++++
Text und Photos, zusammengestellt und herausgegeben
Stegen, 28. August 1943
P. Notermans S.C.J