Im Jahre 1252 schenkte Konrad Snewlin und Ludwig von Munzingen
Konventualen des Wilhelmitenklosters (Patron des Wilhelmitenordens war
Wilhelm von Malavalle. Er lebte als Asket in einer unwirtlichen Gegend
in der Toskana und starb 1157. Erst nach seinem Tode entstand das
Mutterkloster des nach ihm benannten Ordens (Kasper Elm, Beiträge zur
Geschichte des Wilhelmitenordens 1962 - Münstersche Forschungen, Heft
14. Böhlau Verlag. KöIn-Graz. S. 11, 20, 21).) in Marienpforte
bei Waldböckelheim (etwa 15 km westlich von Bad Kreuznach gelegen.)
umfangreiche Güter in Oberried, Vörlinsbach und am Huselbach (heute
„Buselbach“). Der Grund und Boden, den sie betraten, war ehemals ein
Besitztum des Klosters St.Gallen, wurde dann ein Lehen der Herren von
Tengen und gelangte später durch Schenkung des Straßburger Dompropstes
Rudolf von Tengen an das Frauenkloster von Günterstal (Diese und die
folgenden Angaben im „geschichtlichen Abriß“ werden gemacht in enger
Anlehnung an: Ferdinand Gießler. Die Geschichte des Wilhelmitenklosters
in Oberried bei Freiburg im Breisgau. Selbstverlag des Verfassers.
Druck der J. Dilger´schen Buchdruckerei 1911. S. H, 14,15). Aber
Versuche einiger Nonnen dieses Zisterzienserinnenkloster, sich im
oberen Tal der Brugga dauernd niederzulassen, mißglückten. Sie weilten
nur sechs Jahre dort und und kehrten, offenbar abgeschreckt von der
rauhen Einöde, im Jahre 1244 in ihr Mutterklster zurück. Nun wagten die
Wilhelmiten das Abenteuer. Sie scheiterten aber ebenso und vielleicht
aus den gleichen Gründen: nach zehnjährigem Ausharren verlegten sie ihr
Kloster in die Schneckenvorstadt von Freiburg.
Noch aber war die Siedlung im Wald nicht für immer verwaist. Sie stand
nur vier Jahre lang leer. Erneut belebt wurde sie im Jahre 1268 durch
die Rückkehr einiger Konventualen vonn Freiburg in ihr „St.Wilhelmer
Tal". An ihrer Spitze stand Johann von Urberg ein Vertrauter der Ritter
Snewlin und von Munzingen. Ihrem gemeinsamen Bemühen gelang das Werk
die verlassene Stätte vor dem Untergang zu bewahren.
Die ‘Wilhelmiten besaßen nun im Raum von Freiburg zwei Niederlassungen:
eine in der Stadt und eine im Wald. Beide waren Priorate.
lm Jahre 1507 tagte in Straßburg das Generalkapitel der
Wilhelmitenklöster des Abendlandes. Bei der Erstattung der
Rechenschaftsberichte bemängelte der Prior des Freiburger Klosters die
lockere Disziplin, die bei den Brüdern im Wald eingerissen sei und
stellte damit ihr Weiterbestehen in Frage. In diesem Sinne entschied
der Provinzial: er ordnete an, daß die Brüder im Wald in die Stadt
zurückkehren sollen.
Uns Kloster erlebte in Freiburg über hundert Jahre eine Zeit äußerer
Ruhe. Dann brachten Kriege Drangsale und Bedrückung. Die Wilhelmiten
beschlossen daher, in ihre alte Heimat an der Brugga zurückzukehren.
Nach einem vorübergehenden Aufenthalt in St.Wilhelm ließen sie sich im
Jahre 1683 in Oberried nieder. Sie hatten dort einen großen Bauernhof
erworben, ihn niederreißen und auf dem Platz Klostergebäude errichten
lassen. Heute befinden sich in ihnen das Rathaus und das Pfarrhaus.
Im Jahre 1725 wurde das Kloster dem Benediktinerstift St.Blasien
inkorporiert. 1787 in den Rang einer Klosterpfarrei erhoben mit dem
Recht der Seelsorge in Oberried, Zastler und St.Wilhelm.
Die St.Wilhelmer Meierhöfe
Das Kloster errichtete einen Meierhof in St.Wilhelm wohl schon in
frühen Zeiten. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts standen zwei Höfe im Tal:
der eine, wohl der ältere, lag vorne, der andere weiter hinten. Die
Bewirtschaftung wurde Pächtern übertragen. Lehenbriefe sind weder im
Original noch in Abschrift erhalten: aber die im Generallandesarchiv in
Karlsruhe verwahrten Klosterakten bergen eine Fülle von Angaben, welche
die Entwicklung der Höfe von 1622 bis 1674 gut erkennen lassen. (Es
handelt sich um folgende Bestände: 61/8511-8516 und 391/34357 ff.
August Vetter hat für sein Werk „Der Feldberg“, herausgegeben von der
Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) im Jahre 1968, die oben verzeichneten
Klosterarchivalien nicht ausgewertet. Er mußte darum bei der
Beschreibung der St.Wilhelmer Feldbergweide das 17. und auch das 18.
Jahrhunderts überspringen).
Im Jahre 1623 übertrug das Kloster einem Hans Meyer den
vorderen Meierhof (Der vordere Meierhof wird im Briefprotokoll zu
dieser Verleihung ‚mittlerer‘ genannt. Diese einmalige Bezeichnung kann
gerechtfertigt werden mit dem Hinweis auf einen im Bereich von
St.Wilhelm auf dem Steinwasen liegenden Hof (heutiges
Steinwasenwirtshaus), der ebenfalls den Charakter eines Meierhofes
besaß, aber als solcher in den Akten nur einmal in Erscheinung tritt.
Nämlich im Jahre 1646, als das Kloster mit seinem „Beständer“ Jakob Sonder abrechnete‚
auf dem vndem Steinwasen, ist auch des Gottshauß Meyerhoff“). Er
umfaßte neben der „Behausung“, der Scheuer und den Ställen, deren „Ein-
und Zugehörd mit allem ihrem Begriff", dem „Bettwandt“, Hausrat,
„Schiff und Geschirr", die Matten, Felder. Wunn und Weide". ln den
Ställen standen „Vieh und Roß". Daneben der Heuwagen und „alles anders,
so zum Ochsenzug gehörig". Dieser ganze Bestand war „hinvor“ dem
Michael Gassenschmidt verliehen worden. 25 Jahre später waren
Teile des Hausrats: zwei schlechte Betten, eine Himmelbett- und eine
schlechte Bettlade ein Wagen mit vier Blockrädern (Ein Blockrad war aus
einem Stück Holz geschnitten.), eine hölzerne Waag, zwei Ergele und
zwei Kübel, 50 Näpf, „ein Sägblatt, ein Höl (Höl ist gleichbedeutend
mit Hölle im Sinne eines Ofens. Den Hinweis verdanke ich Herrn Paul
Schubnell. Angestellten beim Stadtarchiv Freiburg.) und was zur Sägen
gehört, ausgenommen der Kehrhaken (Kehrhaken sind hebelartig wirkende
Geräte zum Umkehren und Fortbewegen der Baumstämme) ferner alles
Mühlengeschirr.
Vom hinteren Meierhof liegen lnventarverzeichnisse nicht vor. Die
Ställe waren weitläufig, so daß sie außer dem herrschaftlichen Vieh
auch das Eingenvieh der Meier aufnehmen konnten. Beide Bestände, die
miteinander ein Ganzes bildeten, wurden wertmäßig einander angeglichen.
Im Jahre 1648 ordnete das Kloster an: „Ist hierunter beschrieben Vieh
halb dem Gotteshaus und halb des Meiers, ingleichen auch die Zucht
davon, und so etwas davon verkauft wird, jedem Teil auch das halbe."
Als das Vieh des hinteren Meiers Christian Schweitzer
1649 gezählt wurde, stellte sich heraus, daß zwölf Geißen und „ein
Stückle Rindervieh" fehlten. Schweitzer entschuldigte sich damit daß er
„sagt, seien teils gestorben und teils die Wölf gefressen“.
1647 standen im vorderen Meierhof 25 Kühe, vier Kälber, neun „Kalbele
und zweijährige Stiere", zwei große Stiere, ein Pferd, zwei Mastochsen,
zwei Schweine und 66 Geißen; im hinteren Hof waren 1649 58 Tiere,
darunter zehn Kühe, zwei Ochsen, siebzehn alte und elf junge Geißen.
Gewertet wurden sie in Gulden: eine gute Melkkuh mit achtzehn, ein
großer Stier mit fünfzehn, ein Pferd mit 30, ein Mastochs mit 35, die
66 Geißen - „junge und alte samt den Gitzelin“ - mit zusammen 90 Gulden.
Das Wilhelmitenkloster forderte als Pacht Geld- und Naturalabgaben und
verpflichtete die Meier außerdem zu Leistungen, welche die bauliche
Sicherung der Hofgebäude bezweckten und damit den Pächtern selbst
zugute kamen. Die Höhe der Abgaben, die zwischen 4 und 24 Gulden
Geldzinsen. 10 und 100 Pfund Anken (Butter) und zwischen einem und fünf
Dutzend „Geißkäs" schwankte, richtete sich nach den Zeitverhältnissen.
Wenn der Feind im Land war und die Meier in St.Wilhelm bedrängte,
ermäßigte das Kloster die Gebühren. Im Jahre 1650 wurden dem hinteren
Meier Martin Schelb 12 Gulden
und 30 Pfund Anken auferlegt. Die Herrschaft behielt sich vor, den
Abgabesatz zu erhöhen: sie vermerkte im Vertrag: „Doch ist ausdrücklich
abgeredt worden, sobald die Contribution fallen sollte, daß er jährlich
24 Gulden und 50 Pfund Anken liefern solle." Der Anken mußte „in der
Maienzeit", die Käs konnten „nach und nach“ abgegeben werden.
Der hintere Meier durfte die ihm auferlegten Abgaben teilweise mit
jagdbarem Wild ablösen. Er war Klosterjäger. Für das ihm eingeräumte
„Jägerrecht“ entrichtete er ein Schultgeld. Das Kloster vergütete ihm
für einen Auerhahn und ein Reh je 1 Gulden, für ein Wildschwein und
einen „Hirtz“ (Hirsch) je 1 Gulden 9 Batzen. Auch eine „Spinsau“
(Spanferkel) oder einen „Hammerstrumpf" (Schinken, insbesondere
Vorderschinken) nahm die Herrschaft stets gern entgegen. Im Herbst
erwartete sie einen feisten „Heilbock“. (kastrierter Bock)
Der vordere Meier baute 1649 Frucht an, war somit zehntpflichtig. Die
Abgabe von zwei Sester Gerste und zwei Sester Korn deutet mittelmäßige
Fruchterträge an.
Ein wichtiges Anliegen der Klosterherrschaft war, daß die Meier die
Klostergebäude schonend behandelten. In keinem Pachtvertrag fehlte der
Hinweis: „Den Bau in Ehren halten!" Für regelmäßig anfallende
Hausreparaturen leistete das Kloster keinen Beitrag. Aufgabe des
hinteren Meiers war 1649, „300 Schindeln dieses Jahr auf dem Hof zum
besten zu machen". Der vordere Meier mußte jährlich 1000 Schindeln „in
Bereitschaft machen" und zu gewissen Zeiten den beim Hof liegenden
Weiher ausschwemmen.
Rückständige Zinsen durften die Meier mit Vieh ausgleichen. Das Kloster
räumte ihnen mit diesem Zugeständnis ein Recht ein welches
freischaffende Bauern besaßen, so Georg Meyer auf dem oberen
Katzensteiger Hof, von dem im Jahre 1645 berichtet wird:
„Hat auf Abschlag der Zinsen ein Kuh gegeben, welche im vorderen
Meierhof bei St.Wilhelm verstellt und auf 16 Gulden geschätzt worden“.
Die Pachtverträge beschränkte das Kloster in der Regel zunächst auf ein
Jahr. War die Herrschaft mit den Leistungen der Meier zufrieden, so
verlängerte sie die Frist auf zwei und mehr, einige Male sogar auf zehn
Jahre. Treu dienten der Herrschaft auf dem vorderen Meierhof Michael Gassenschmidt etwa 10 Jahre (bis 1623), Hans Schweitzer dreizehn Jahre (bis 1649) und Martin Schweitzer 30 Jahre (bis 1679); auf dem hinteren Meierhof Matthäus Gassenschmidt von 1614 bis 1629, Martin Schweitzer von 1635 bis 1648, „Barth“ (Beatus) Albrecht von 1650 bis 1674.
Aber auch die Meier selbst hatten Grund, das Pachtverhältnis möglichst
lange aufrechtzuerhalten. Zogen sie vom Hof weg und ließen sich
außerhalb der Siedlung St. Wilhelm nieder, so war der Abzugsdrittel
fällig. Er verpflichtete sie den dritten Teil ihrer „fahrenden Habe“,
zu der auch das Vieh zählte, an das Kloster abzuführen. In 50 Jahren
haben drei St.Wilhelmer Meier ihren Pachtvertrag nicht wieder erneuern
lassen: Hans Schweitzer., Christian Schweitzer und Martin Schweitzer: Hans zog nach Oberried, wo er den Bauernhof des in Gant geratenen Martin Känler erworben hatte, Christian nach dem Zastler und Martin an einen unbekannten Ort.
Bei der Überlegung, warum die Meier nur ungern von den Höfen wichen,
müssen wir auch beachten, daß sie das Weidrecht in weiten Gebieten des
St.Wilhelmer Tales bis hinauf zu den Höhen des Feldbergs besaßen. Sie
konnten dort den Weidegang ausüben mit dem ebenfalls weideberechtigten
Kappler Meier, ohne befürchten zu müssen, daß sie wesentlich
geschmälert würden, wenn das Kloster Siedlern von auswärts Boden
abtrat. Als nämlich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf den
Höhen links der Brugga Handwerker und Taglöhner Wohnstätten
errichteten, handelte es sich in der Mehrzahl der Fälle um Plätze mit
kargem Wald– und Feldboden („ein Stück Feld, ein Stück Wald“, „ein
Stück Feld und Wald“, „Holz und Feld“), selten um Gelände mit
Anteilberechtigung an Weiden („Platz mit Wunn und Weid und Holz“).
Damals wurden der Wittenbach und die Katzensteig mit je vier Familien
besiedelt; lediglich der obere Katzsteigerhof in der unteren
Katzensteig, wo Georg Sonder
1648 nachweisbar sind, bestanden schon. Natürlich durften die
Neusiedler bei ihrem Wohnstätten Weideplätze anlegen. Die Herrschaft
verpflichtete sich aber, nicht mehr Vieh zu „sommern“ als sie „wintern“
konnte, und mit ihren Tieren die Meier nicht zu „überfahren“. Einen
nicht leichten Stand hatte der Katzensteiger Hans Spissinger, von dem 1688 berichtet wird: „Liegt das Gütlein in des Gotteshaus Meierhofs Gut.“
Im Jahre 1653 verkaufte das Wilhelmitenkloster an dreizehn Untertanen
von Oberried für 150 Gulden „den Erlenbach samt dazugehörigen Wäldern,
Wun und Weid“. Die Güter grenzten an die Gefällmatte der Stadt
Freiburg, den Kreuzbrunnen, den Brentenwald, den Rappenfelsen, den
Erlenbacher Dobel, den Schwarzenbach, den „Heilands Bühel“, „deß
Härtlinß gefell“, den Zastler Bann und die „Oberrieder gemeine Wäld“.
Zu den Erwerbungen gehörte ein Hof; gelangte er in andere Hände, so
hatte der Übernehmer dem Gotteshaus bei Antritt des Gutes 12 Batzen als
Ehrschatz zu entrichten. Das Gesamtgut unterlag für jeden Teilhaber dem
Falldrittel (Abgabe des dritten Teils vom Wert der Hinterlassenschaft
beim Tode des Beliehenen). Das Kloster behielt sich das Jagd- und das
Forstrecht vor und bestimmte, daß „unseren Herren Meyern bey St.Wilhelm
die Weyd im Erlenbach mit ihrem Vieh altem Brauch nach verbleiben
solle“.
Die St.Wilhelmer Meier waren also seit früheren Zeiten im Erlenbach weideberechtigt und behielten dieses Recht weiterhin.
lm Jahre 1655 „frevelten" die dreizehn Oberrieder Bauern durch
Übergriffe in die benachbarten Weideplätze. Als die Meier sich zur Wehr
setzten, wies das Kloster die Beklagten in ihre Schranken.
Die Feldbergweide
Bestandteil der großen Weiden im St.Wilhelmer Tal waren neben dem
Erlenbach, dem Wittenbach und der Katzensteig der Höllrain und der
Feldberg. Wittenbach und Höllrain wurden in den Jahren 1632 bis 1654
vom Vieh der Todtnauberger Bauern beweidet (Nach der Einstellung des
Bergbaus in Todtnauberg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
widmeten sich die Bewohner vorwiegend der Viehzucht. Sie beweideten mit
ihrem Vieh Gebiete die bis an den Oberrieder Bann reichten, wo sie
schon um 1500 „den Feldberg zu brauchen“ das Recht besaßen (Dr. Alfons
Schäfer. Die Geschichte des Dorfes Todtnauberg. Selbstverlag der
Gemeinde Todtnauberg. 1966. S 148-152)). Sie entrichteten einen
jährlichen Bestandszins von 3 bis 6 Gulden und seit 1647 mußten sie
zusätzlich vier Dutzend „Vögel“ abliefern. In Notzeiten waren die
Abgabesätze niedriger. Seit 1632 ausgebliebene Pachtgelder mit zusammen
18 Gulden, „samt vielen Strafen“ ermäßigte die Herrschaft im Jahre 1646
auf 6 Gulden und die für 1648 fälligen Zinsen wurden ihnen erlassen,
weil damals die Weide im Wittenbach infolge der Belagerung der Stadt
Freiburg „von dem geflenten (geflüchteten) Vieh überlegt gewesen“ war,
„dahero sie die weydt nit brauchen könden“.
Den Weidgang auf dem Feldberg stellte das Kloster im Jahre 1647 bei der Verleihung des vorderen Meierhofs an Hans Schweitzer heraus, indem es bestimmte: „Die Weid auf dem Feldberg soll er dieses Jahr auch genießen." 1667 verklagte Joglin Zimmermann
auf dem Oberrieder Dinggericht die Todtnauberger: er behauptete, sie
würden die Weide auf dem Feldberg überfahren. Da die Beklagten der
sanktblasianischen Juristiktion unterstellt waren, konnten sie vom
Oberrieder Prior nicht unmittelbar belangt werden. Er beschränkte sich
daher auf die Mahnung an die Herder: „Sommerhut soll darauf merken und
die überfahrenden Täter, so er (der Feldberg) betreten wird, allda
rügen“. 1673 wurde Michael Lorenz
im Wittenbach gemahnt, sein Vieh nicht auf den Feldberg zu treiben,
damit der Meier keinen Schaden leide. Herder auf dem Feldberg im Dienst
des Klosters waren im Jahre 1685: „des Bartlin Spiegelhalters Sohn Martin, Jakob Schwerers Bub Moises Sidler, Mathis Steigerts Wittib Bub Mathis Wolf und alt Hans Meyers Hirtenbub Gergelin Heitzler.“
Eine St.Wilhelmer Viehhütte“ stand im 18. Jahrhundert auf dem Feldberg.
Im Jahre 1778 sollte sie „ausgebessert“ werden und die drei
herrschaftlichen Meier zu St.Wilhelm und Kappel waren verpflichtet
worden, diese Reparaturen vorzunehmen, die „mit nicht geringen Kosten"
verbunden gewesen wären. Die Meier dachten aber an mehr als nur eine
Reparatur: sie baten die Herrschaft um die Genehmigung, „diese Hütten
(Hütte) auf einen bequemeren Platz transferieren zu dürfen". Die Bitte
wurde ihnen gewährt". und der Prior beauftragte seinen Oberjäger Andreas Ertel,
das Geschäft mit den Dreien vertraglich zu regeln. Dabei wurde
festgesetzt. „daß dieser die neue Viehe (Viehhütte) in seinen Kösten
hinübersetze, hingegen aber ihm die drei herrschaftlichen Meier zehn
Jahr lang alljährlich vier Paar Stier auf auf Weid nehmen“. Eingedenk
seiner Verdienste „hat auch Andreas Ertel bei gnädiger Herrschaft um
etwas Futter auf dem Feldberg untertänig angehalten, so ihm auch zu
einem Wagen voll einzuschlagen erlaubt worden (GLA 61/13672 fol.504.
Die Vermutung von August Vetter [Der Feldberg S. 85], die St. Wilhelmer
Viehhütte sei neben der Baldenweger Hütte die älteste erhaltene
Viehhütte am Feldberg und gehe in die zweite Hälfte des 17.
Jahrhunderts zurück, trifft also nicht zu.)".
Nach dem Übergang der klösterlichen Besitztümer an das Land Baden
infolge der Säkularisation wurden die ehemaligen St.Wilhelmer Meierhöfe
Staatsgut. Am 19. Januar 1808 kaufte sie der Regierungsrat Freiherr von
Neveu für 12000 Gulden. In den Kauf eingeschlossen waren das alte
Kirchlein, der Weiher, 634 Jauchert Weideboden, von denen 279 Jauchert
auf dem Feldberg lagen, und der 13. Anteil Weide vom „Erlenbach“. Neven
veräußerte später die erworbenen Liegenschaften einzeln nach seinem
Ermessen. Die alten Weidengebiete wurden dabei zerstückelt. In einem im
Jahre 1838 zwischen dem Forstfiskus und achtzehn St.Wilhelmer Bauern
abgeschlossenen Waldabteilungsvertrag trat das Land sämtliche noch in
Staatsbesitz befindlichen Weidfelder an die Nutzungsberechtigten ab. Da
sie aber nicht ausreichten für 150 Stück Vieh, welche die Bauern
überwintern konnten und mit denen sie demnach auf die Weide fahren
durften, erweiterte die Landesregierung die Abgabe mit einem
abgeholzten Stück Wald „als Weidefeld" oben auf einem fast
unzugänglichen Bergrücken an der Todtnauer Gemarkungsgrenze. Nach den
Bestimmungen des Vertrags übereignete die Landesherrschaft diese Weide-
und Waldbodengebieten den Bauern „als bloß mit den öffentlichen Abgaben
beschwertes Privateigentum“ mit der Maßgabe, „den acquririerten Grund
und Boden gemeinschaftlich zu benutzen oder unter sich abzuteilen“.
Die Entwicklung zu den heutigen Formen der Weidenutzung wird einer späteren Arbeit vorbehalten.