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Das Vermächtnis des Sebastian Pfändler zu Zarten

Nach einer Papierurkunde abgeschrieben und zusammengefaßt am 14. Juli 1991 von Dieter Brandstädter - Stegen.

 

Protokoll der Erbschaftsberechnung und -teilung des Vermögens des
SEBASTIAN PFENDLER
aus
Zarten vorm 9. 2. 1751.


Vater Sebastian Pfendler will sich an Martini 1751 aufs Altenteil zurückziehen, er teilt deshalb sein Vermögen unter seinen 3 Kindern auf, wie dieses in der Talvogtei in Kirchzarten am 9. Februar 1751 ausgefertigte Dokument bezeugt.


Umschlagtitel: Übergab undt Thaill Rechnung uber deß Ehrsamen Sebastlan Pfendlers Baurens zue Zahrten dermahl verlassendtem Vermögen.


Anfang:

Nachdeme der Ehrsame Sebastian Pfendler zue Zahrten seines hocherlebten Alters halben das Hauswesen vollkommen aufzuegeben und den Hof seinem Sohn dem rechtmeßigen Besitzer Johannes Pfendlern dem Thalsbrauch nach käuflich zue überlaßen sich vor Ambt erkläret, alß hat derselbe mit deßen übrigen zwei Erben Maria undt Ottilia die Pfendlerin in deren Namen als der Maria ihr Ehenvogt Martin Vogt, der Ottilia ihr Ehevogt Lorentz Föhrenbach undt ihrem hierzue ersuchten Beystanb dem Ehrsamen Johannes Helmlin auff Erhalten obrigkaitlichen Consens in Beysein undt Gegenwarth Vogt undt Vierthleuthe nach vorher ihme allt erlebten Vatter hiernach beschrieben lebenlänglich zue genießen verordnetem Leibgeding, nemlich den freyen Ein- undt Außgang in das Hauß unter kalt undt warmb in der ordinari Wohnstuben mit genuegsamem Platz hinder undt vor dem Ofen zue fligen ober zue ligen sambt einer aigen Kamern der Stubenkameren, Platz im Keller, undt sonst im übrigen alles zum Kochen, Bachen, Waschen undt .... Es folgt die Aufzählung sämtlicher dem Leibgedingbezieher zugestandenen Rechte und der ihm zu liefernden Abgaben für seinen Lebensunterhalt, z.B. jährlich 1 Hemd, 1 Paar Strümpfe, eine Stubenmagd, etc., auch das Pferdt, wohin Er zue reuthen verlangte, ohn Entgelt herzuegeben, ihme weitere ausbedungen hat, wie dann das bebungene Leibgebing das erste Mahl auff Marthini 1751 seinen Ahnfang nemen solle.



Es folgt die Aufrechnung der vom Sohn dem Vater zu zahlenden 

Summen:    1480 Taler für den Hof und die Güter

                     900 Taler für das Roß, den Stier, die Kühe etc.

zusammen 2380 Taler.


Weiter besitzt der Vater noch

200 Taler Bargeld

100 Taler hat der Vater einem Freiburger Metzger geliehen

1000 Taler hat der Vater im Namen seiner Tochter Maria ihrem Ehevogt Martin Bogien vor eine Ehesteuer par gegeben

50 Taler Ehesteuer bar an Lorentz Föhrenbach, den Mann der Tochter Ottilia

Summe 1350 Taler Bargeld und bezahlte Ehesteuer an die Schwiegersöhne.

Summa Summarum des ganzen Vermögens ohne die Mobilien 3730 Taler


Davon sind abzuziehen 697 Taler, die der Vater sich vorbehalten hat

Bleiben 3033 Taler zum Verteilen

Abzüglich 33 Taler Gebühren (Schulden) für dieses Kauff undt Thaill Register an den Talvogt, die Viertleute und den Bannwart. Es verbleiben noch zum Verteilen an die 3 Erben

3000 Thaler. Also 1000 Taler für jedes Kind.


Als nächstes folgen die 3 Teilzettel für die Erben:

Marie und ihr Ehevogt haben die 1000 Taler bereits als Ehesteuer erhalten

Ottilie und ihr Ehevogt haben 50 Taler erhalten, den Rest von 950 Talern soll der Hofbesitzer Johannes Pfendler in bar auszahlen oder ratenweise, die 1. Rate soll am 14. Februar 1752 fällig sein

Johannes hat ebenfalls Anspruch auf 1000 Taler (die mit dem "Kaufpreis" für den Hof zu verrechnen sind).


Schlußschrift:

Also vorgenommen undt erörteret in Gegenwarth sammtlicher Interesenten bezeugt aus dem Thalvogtey Ambt Kirchzarten den 9. Febr. 1751 Franz Ant. Mohr Thalvogt.