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Schlossacker II - Baugebiet Schauinslandstraße
1981-1988

BZ 1981

Neue Vorstellungen für die Wohnbebauung in Stegen - Die Gemeinde will alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen als „Eigenbedarf“ festlegen


Von unserem Mitarbeiter Wendelin Drescher


Stegen. Mit planerischen Mitteln und dem Instrumentarium des Bundesbaugesetzes will die Gemeinde Stegen regulierend auf die künftige Wohnbebauung und insbesondere auf die Preisentwicklung bei Baugrundstücken einwirken. Bürgermeister Birkenmeier erklärte in einem Gespräch, daß durch den im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Eigenbedarf“ für die Gemeinde Stegen und die bereits durch den Gemeinderat gefaßten Beschlüsse die Richtung im Grundsatz festgelegt sei. Von den im Ortskern Stegen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen ist das Gebiet Schloßacker II - jetziger Sportplatz —mit 2,5 Hektar bereits ganz im Eigentum der Gemeinde. 


Von dem Gebiet Stockacker, das südlich der Schulstraße und dem Ortsmittelpunkt liegt und drei Hektar umfaßt, gehören inzwischen 56 Ar des Geländes der Gemeinde. Der Gemeinderat habe bereits entschieden, so Bürgermeister Birkenmeier, daß die Gemeinde alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen aufkaufen soll, um so den „Eigenbedarf“, der für diese Fläche vorgeschrieben ist, zu realisieren. Die Verhandlungen mit den Grundstücksei-

gentümern sind derzeit im Gange.


Die Gemeinde, so Stegens Verwaltungschef, wird in den Gebieten Bebauungspläne aufstellen, in denen das gesamte Gelände im Eigentum der Gemeinde ist. Die Bauplätze sollen dann entsprechend den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Vergabegrundsätzen an Stegener abgegeben werden. Möglich ist der Kauf eines Grundstückes oder die Bestellung eines Erbbaurechts. In beiden Fällen wird jedoch die Gemeinde den „Bauherren“ Auflagen machen. Die konkrete Vergabe der Bauplätze soll erst dann erfolgen, wenn die Bebauungsplanung rechtskräftig ist und die Erschließungsmaßnahmen in Angriff genommen sind. Frühestens in drei Jahren rechnet Stegens Bürgermeister mit dem Beginn der Erschließungsarbeiten im ersten Baugebiet.


Durch planerisch gut durchdachte Entscheidungen im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan schuf die Gemeinde Stegen die Voraussetzung, ihre Zielvorstellungen für die künftige Wohnbebauung zu verwirklichen. Mit den steigenden Grundstückspreisen wuchs der

Wunsch, die Gemeinde solle regulierend auf den Grundstücksmarkt einwirken, immer mehr. Mit den planerischen Überlegungen wurde der Grundgedanke verfolgt, möglichst gemeindeeigenes Gelände in die Planung mit einzubeziehen.


Städtebaulich sah es der Gemeinderat Stegen für sinnvoll an, südlich des Ortszentrums mit Rathaus, Schule, Halle, Ökumenisches Zentrum, Spielplatz und der neuen Turn- und Mehrzweckhalle mit der Bebauung Stockacker das Ortszentrum auch in das Zentrum der Bebauung zu rücken. An das aus diesen Gründen für die Wohnbebauung vorgesehene Baugebiet Stockacker schließt sich in westlicher Richtung die Kageneck-Sportplatzanlage an, deren Eigentümer die Gemeinde Stegen ist. Westlich der Kageneck-Sportplatzanlage liegt das Baugebiet Oberleien. Man sah es daher für planerisch sinnvoll an, auch den jetzigen Sportplatz einer Wohnbebauung zuzuführen.


Diese Überlegungen wurden dadurch verstärkt und letztlich auch realisiert, weil auf dem jetzt vorhandenen Sportplatz weder der Rasen- noch der Hartplatz Normmaße aufweist und die vorhandenen Grundstücksflächen nicht ausreichen, normgerechte Plätze zu schaffen. Zudem war der Bedarf an Tennisplätzen bei einer Planung mit zu berücksichtigen. Der Gemeinderat entschied daher, die Sportanlagen auszulagern und im Gewann „Zehn Jaucherten“, südlich der Gehörlosenschule, vorzusehen. Dieses Gelände gehört ebenfalls der Gemeinde und war früher Kageneck’scher Grundbesitz. In vielen Beratungen wurde dann dieses Konzept verfeinert und fand seinen Niederschlag im Flächennutzungsplan.


Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Dreisamtal sind für die Gemeinde Stegen die Wohnbauflächen Stockacker (südlich der Schulstraße) mit drei Hektar, Schloßacker II (jetziger Sportplatz) mit 2,5, Hektar, Erweiterung Bebauungsplan Großacker mit 0,3 Hektar, Fohrenbühl im Ortsteil Wittental mit 0,5 Hektar und die Erweiterung Reckenberg im Ortsteil Eschbach mit 0,8 Hektar ausgewiesen. Für sämtliche im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen hat die Gemeinde im rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Auflage, diese Flächen für den Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Durch die Festlegung „Eigenbedarf“ soll ein Zuwachs von außen verhindert werden.


Für die Vorbereitung der Bebauungsplanung der Gebiete Stockacker (südlich der Schulstraße) und Schloßacker II (jetziges Sportplatzgelände) schrieb die Gemeinde Stegen einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus. Bürgermeister Birkenmeier berichtet, daß folgende Vergaben für den Wettbewerb durch den Gemeinderat festgelegt wurden: Dreißig bis 50 Prozent des Wettbewerbsgebietes sollen mit freistehenden Häusern bebaut werden. Im restlichen Bereich sollen Gartenhof-, Ketten- oder Reihenhäuser entstehen. Neunzig bis einhundert Bauplätze sollen ausgewiesen werden. Die Grundstücke sollen zwischen 300 und 600 Quadratmeter groß sein. Im Herbst dieses Jahres wird der Wettbewerb abgeschlossen sein. Das Preisgericht, das am 13. November 1981 tagt, wird dann die Entwürfe bewerten und prämiieren.


Auch die Planung des Sportgeländes südlich der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule hat der Gemeinderat bereits an Landschaftsarchitekt Steinhilp vergeben. Bevor eine Bebauung im Bereich des Gebietes Schloßacker II erfolgen kann, müssen die Sportanlagen verlegt sein. Die Sportanlagen umfassen Tennisplätze, einen Rasen- und einen Hartplatz sowie dazugehörige Parkplätze und ein Umkleidegebäude. Nach einer Auflage des Landschafts- und Naturschutzes müssen die Sportanlagen in die Landschaft eingebunden werden.


Für die Vergabe der Bauplätze, so Bürgermeister Birkenmeier, hat der Gemeinderat Stegen bereits Rahmengrundsätze festgelegt, die die Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes, nur Baugelände für den Eigenbedarf auszuweisen, realisieren sollen. Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Rahmengrundsätzen für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Bewerber, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnung ihre Heimat verlassen mußten, können berücksichtigt werden. Zudem wurde das Kriterium des Arbeitsplatzes mit in die Richtlinien aufgenommen. Bei der Vergabe des Baugeländes müssen die Erwerber auch bestimmte Verpflichtungen eingehen. Die Erschließungskosten werden vorab mit Erschließungsverträgen geregelt. Beim Kaufabschluß wird sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht einräumen lassen, um Spekulationen zu verhindern.


Die gemeindlichen Bauplätze sollen sowohl verkauft als auch in Erbbaurecht abgegeben werden. Für die Einräumung eines Erbbaurechts werden bestimmte Einkommenshöhen noch festgelegt. Keinen gemeindlichen Bauplatz werden diejenigen erhalten, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten sowie solche, die bereits ein Eigenheim oder einen Bauplatz haben. Die Entscheidung über die Bauplatzvergabe wird der Gemeinderat im Einzelfall treffen, erklärte Bürgermeister Birkenmeier.


Einen klaren Grundsatzbeschluß faßte der Gemeinderat bereits, um der Zielsetzung „Eigenbedarf“ Rechnung zu tragen. Er entschied, so Birkenmeier, daß die Gemeinde alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen aufkaufen solle. Stegens Bürgermeister stellte in diesem Zusammenhang fest, daß durch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan für niemanden ein Rechtsanspruch auf Bebauung entstehe. Die Entscheidung für die Bebauung werde durch den Bebauungsplan getroffen, über dessen Aufstellung die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit nach dem Bundesbaugesetz entscheide.


Abschließend machte Stegens Bürgeroberhaupt deutlich, daß die Gemeinde durch den Kauf und Verkauf von Baugrundstücken keine Geschäfte machen wird. Es werde nur der Erwerbspreis zusätzlich der Zinsen und Kosten für den Flächenabzug - öffentliche Straßen, Wege und Plätze — weitergegeben. Einen Bauplatzpreis für die gemeindlichen Bauplätze zu nennen, sei allerdings noch verfrüht.


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BZ 21.6.1981

Zahlreiche Zuhörer kamen - Baugelände nur an Gemeindebürger - Gemeinderat von Stegen legt sich auf genaue Richtlinien fest


Stegen (w) Die Beratung über die Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen hatte in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zahlreiche Zuhörer angelockt. Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze als Rahmengrundsätze heranzuziehen. Die Richtlinien sollen sicherstellen, daß die Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes, nur Baugelände für den Eigenbedarf auszuweisen, auch eingehalten wird.


Bürgermeister Klaus Birkenmeier stellte eingangs fest, daß die sachliche Gesichtspunkte beinhaltenden Richtlinien noch keinen Preis für das von der Gemeinde abzugebende Bauland beinhalten können. Der Bürgermeister versicherte jedoch; daß nicht fünf- oder sechshundert Mark - solche Preise werden bereits auf dem Markt gehandelt - von der Gemeinde verlangt werden. Baugelände wird nur an die Bevölkerung Stegens abgegeben. Sowohl Kauf- als auch Erbpachtgrundstücke sollen angeboten werden.


Zu Beginn der Beratung über die Vergaberichtlinien für Bauplätze erinnerte Bürgermeister Birkenmeier an die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen. Der jetzige Sportplatz, der verlegt wird, und das Gelände südlich der Schulstraße und des Gemeindezentrums sind dabei mit rund 5,5 Hektar die größten zusammenhängenden Flächen. Hinzu kommen kleinere Gebiete westlich angrenzend an das Gebiet Großacker, in Eschbach eine Erweiterung des Baugebiets Reckenberg südlich der Steurentalstraße und in Wittental das Gebiet Fohrenbühl nahe dem Rathaus Wittental.


Mit diesen Flächen ist nach der Vorgabe des vom Regierungspräsidium genehmigten Flächennutzungsplanesder Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu befriedigen. Eine Zuwachsrate ist Stegen im Flächennutzungsplan nicht zugestanden worden. Das Gebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) ist ganz im Besitz der Gemeinde. Teilweise gehört auch das Gebiet Stockacker der Gemeinde. Für beide künftigen Baugebiete läuft derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, dessen Preisträger im Herbst dieses Jahres ermittelt werden.


Nach den vom Gemeinderat im Grundsatz beschlossenen Richtlinien muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit - drei oder fünf Jahre sind in der Diskussion - in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Es sollen auch Bewerber berücksichtigt werden, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnmöglichkeit ihre Heimat verlassen mußten. Auch Bewerber, die in Stegen seit einer noch zu bestimmenden Zeit arbeiten - zum Beispiel beim Kolleg St. Sebastian oder an der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule — sollen berücksichtigt werden.


Dagegen werden solche Interessenten leer ausgehen, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten. Berücksichtigt werden nur volljährige Bewerber, wobei Familien mit Kindern bei sonst gleichen Voraussetzungen Priorität bei der Zuteilung eingeräumt wird. Die Erwerber müssen sich verpflichten, das Eigenheim selbst zu bewohnen. Beim Kaufabschluß wird auch gleich vereinbart werden, in welcher Zeit das Eigenheim zu erstellen ist. Für die Erschließungskosten sollen Verträge vorab abgeschlossen werden. Beim Kaufabschluß muß der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt werden, um Spekulationen auszuchließen. Das Grundstück ist in diesem Fall zum Erwerbspreis zurückzugeben. Falls das Gebäude bereits erstellt ist, wird ein Schätzpreis zugrunde gelegt. Entsprechend den gemeindlichen Richtlinien wird-dann.das Grundstück und Gebäude wieder weitergegeben.


Erbbaurechte sollen den Bauplatzinteressenten eingeräumt werden, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Gedacht ist an die Einkommensgrenze nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. In den ersten drei Jahren soll kein Erbbauzins erhoben werden. Als Erbbauzins sind vier Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. Den Erbbauberechtigten soll

die Möglichkeit offengelassen werden, später das Grundstück zu kaufen.


Gemeinderat Spitz bat die aufgestellten Richtlinien auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin noch abzuklären. Für eine grundbuchrechtliche Sicherung bestimmte Regelungen verwandte sich Gemeinderat Herzog. Der zeitliche Rahmen der Verwirklichung müsse mit den Gemeindefinanzen in Einklang gebracht werden, so Herzog. Zusätzlich regte Gemeinderat Hauser ein modifiziertes Erbbaurecht, das zwischen Kauf und Erbpacht anzusiedeln sei, an.


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BZ Januar 1982

Die Bürgerversammlung vorbereitet :

........... Das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Stockacker und Schloßacker II“ wird ein Schwerpunkt der Bürgerversammlung sein, die der Gemeinderat für den 15.Januar 1982 terminierte. Der Vorsitzende des Preisgerichts, Professor Dr. Büttner aus Stegen, wird in dieser Bürgerversammlung das Wettbewerbsergebnis vorstellen und erläutern. Bürgermeister Klaus Birkenmeier wird danach über die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen und über die Grundsätze zur Neuaufstellung von Bebauungsplänen referieren: Ein Bericht über die finanzielle Situation der Gemeinde-Stegen wird sich anschließen. Genügend Raum soll in der:Bürgerversammlung auch wiederum der Diskussion gewidmet werden. Selbstverständlich können in der Diskussion Fragen zu allen Gemeindeangelegenheiten gestellt werden. Wie im Vorjahr, wird bei der Bürgerversammlung am 15. Januar 1982 bewirtet. Die Bürgerversammlung findet in der Turn- und Festhalle Stegen statt.


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BZ 20.1.1982

Erschließung des ersten Gebietes 1985 ?

Voraussetzung: Keine Einwände und rechtzeitiger Zuschuß für Sportplatzanlage

- Klaus Birkenmeier informiert

Stegen (w). Schwerpunkt der Bürgerversammlung in der vollbesetzten Stegener Turn- und Festhalle war die künftige bauliche Enwicklung Stegens. Professor Dr. Büttner, der Vorsitzende des Preisgerichtes, erläutete den über 200 Besuchern das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Stockacker“ und „Schloßacker II“. Bürgermeister Klaus Birkenmeier machte deutlich, daß die auszuweisenden Bauflächen für den Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung bestimmt seien, Er erläuterte die Grundsätze des Gemeinderates über die Neuaufstellung von Bebauungsplänen und die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen. Beifall gab es, als die Spekulation mit Grundstücken verurteilt wurde.


Eingehend begründete Bürgermeister Birkenmeier die Gründe für den Architektenwettbewerb. Insbesondere erwähnte er die Einbindung in die vorhandene herrliche Landschaft und die guten Erfahrungen mit dem Wettbewerb für das Gemeindezentrum. Die im Flächennutzungsplan zur, Bebauung ausgewiesenen Gebiete „Stockacker“ (südlich der Schulstraße) und „Schloßacker II* (jetziger'Sportplatz) umfassen rund 5,5 Hektar Gelände.


Die gesamten Flächen wurden im Flächennutzungsplan als „Eigenbedarfsflächen" genehmigt. Die Wettbewerbsaufgabe, so der Bürgermeister, hatte zum Inhalt, 90 bis 100 Bauplätze auszuweisen. Die Grundstücke sollten zwischen 300 und 600 Quadratmeter groß sein. Für eine verdichtete Bebauung sollten attraktive Typenvorschläge und Gebäudegruppierungen entwickelt werden, die dem Wunsch nach Individualität des Wohnens entgegenkommen. 


Das Wettbewerbsergebnis, bei dem der Freiburger Architekt Rolf Fischer den ersten Preis zuerkannt erhielt, erläuterte Professor Büttner. Er ging auf die Beurteilungskriterien des Preisgerichtes ein. Er nannte die städtebauliche Ausformung, die Erschließung, Nutzungsfragen und die Wirtschaftlichkeit der Planung als entscheidende Kriterien der Beurteilung. Anhand von Dias vermittelte der Vorsitzende des Preisgerichtes einen Abriß über die Entscheidung des Preisgerichtes. Die ersten drei Arbeiten - Rolf Fischer aus Freiburg, Rolf Disch aus Freiburg und Dirk Herlitzius aus Kirchzarten — hätten eine ähnliche Grundkonzeption, stellte Büttner fest. Der erste Preisträger habe eine logische und klare Konzeption, die auch individuelle Bereiche für die künftigen Bewohner biete, eine gute Ausnutzung und eine gute Ausformung habe. Büttner ergänzte, daß die Gemeinde durch den Wettbewerb viele gute Ideen bekommen habe, die für das künftige Ortsbild und die künftigen Bewohner von Vorteil seien. Der Wettbewerb habe ein weit überdurchschnittliches Ergebnis gebracht, sagte Büttner.


Die Frage, ob die preisgekrönten Entwürfe einen „modernen, architektonischen Trend“ darstellen, verneinte Büttner in dieser Formulierung. Er sagte, es gäbe schon ähnliche Bebauungen, die sich bewährt hätten. Die Entwürfe seien aus der Situation in Stegen entstanden. i


Die Anlieger aus dem Gebiet Oberleien, das an das künftige Baugebiet „Schloßacker II“ angrenzt, sprachen sich für einen Fuß- und Radweg zwischen beiden Gebieten, aber gegen eine in den Entwürfen vorgesehene Straße aus. Dies wäre auch ein Beitrag zur Verkehrsberuhigung, wurde festgestellt. Ein Bürger schlug vor, die im prämiierten Entwurf geplante Baumallee entlang der Kirchzartener Straße gleich zu pflanzen. ı


Zu den Grundsätzen für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen stellte Bürgermeister Birkenmeier fest, daß es für die Gemeinde eine Verpflichtung sei, die Eigenbedarfsflächen den Bürgern zuzuweisen. Es dürfe in einigen Jahren nicht der Vorwurf gemacht werden, daß unter Eigenbedarf Baugebiete genehmigt werden und gleichzeitig aber zugeschaut werde, wie Finanzkräftige die Grundstücke erwerben oder gar Immobilienbüros solche Grundstücke als Spekulationsobjekte aufkaufen. Der Gemeinderat habe daher beschlossen, so stellte der Bürgermeister fest, daß nur dann noch Bebauungspläne aufgestellt werden, wenn die Gemeinde die Grundstücke erwerben und heimischen Bauinteressenten zur Verfügung stellen kann. Dieser Beschluß habe inzwischen ein überwiegend positives Echo gefunden. Er solle auch verhindern helfen, daß zu bald astronomischen Preisen Baugrundstücke verkauft werden. Eingehend legte der Bürgermeister die Folgen überhöhter Bauplatzpreise dar.


In frühestens drei Jahren könne mit der Erschließung des ersten Baugebietes gerechnet werden, so die Feststellung des Bürgermeisters auf die schon oft gestellte Frage der Realisierung der neuen Baugebiete. Dieser Zeitraum sei jedoch nur einzuhalten, wenn alles ohne Einwände ablaufe und auch der Zuschuß für die neue Sportplatzanlage rechtzeitig bewilligt werde.


Der Bürgermeister begründete seine Aussage mit dem Verfahrensverlauf, der Einwände und Bedenken von öffentlicher und privater Seite bringen könne. Ausführlich referierte der Bürgermeister über die Richtlinien für die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze, über die wir bereits ausführlich informiert haben. Birkenmeier betonte den vorläufigen Charakter dieser Richtlinien und erklärte, daß über jeden Verkauf eines Grundstückes der Gemeinderat selbst entscheiden werde.


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BZ 26.3.1983
Stegen.(w). Von seinem Ersten Stellvertreter, Ortsvorsteher Max Spitz, wurde Bürgermeister Klaus Birkenmeier auf die am 3. April 1983 beginnende neuen achtjährige Amtszeit zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung verpflichtet. Max Spitz skizzierte aus diesem Anlaß das Wirken von Klaus Birkenmeier in den vergangenen zehn Jahren in Stegen. Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für die künftigen Baugebiete Schloßacker II (jetziger Sportplatz) und Stockacker (südlich der Kageneckhalle). Die konkrete Planung soll nun beginnen........

Für den erkrankten Professor Büttner, dem Vorsitzenden des Preisgerichts des städtebaulichen Ideenwettbewerbs, erläuterte Gemeinderat Gerhard Herzog die wesentlichen Ergebnisse des Wettbewerbs. Er machte die Unterschiede in den Arbeiten der ersten drei Preisträger —Rolf Fischer, Rolf Disch, Dirk Herlitzius — deutlich. Herzog erinnerte an die Empfehlung: des Preisgerichts, dem ersten Preisträger Rolf Fischer den Auftrag zu erteilen. In der Diskussion wurde das Wettbewerbsergebnis für die Bebauungsplanung „Schloßacker II“ und „Stockacker“ wieder lebendig. Der Beschluß über den Planungsauftrag soll nun in Kürze gefaßt werden.


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BZ 4.6.1983

Vergabe der Planung für „Schloßacker II“ - Gremium folgt dem Vorschlag der Verwaltung — Bauanträge finden Zustimmung

Stegen (w). Der Bebauungsplan „Sportanlagen Zehn Jaucherten“ wird offengelegt. Mit der Bebauungsplanung „Schloßacker II“ (jetziger Sportplatz) wird der erste Preisträger des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs, das Büro Fischer, beauftragt. Dies beschloß der Stegener Gemeinderat in der jüngsten öffentlichen Sitzung. Beim Bebauungsplanverfahren „Sommerberg“ im Ortsteil Eschbach legte das Gremium die Baufenster für ein Grundstück fest, so daß nun in Kürze voraussichtlich der Satzungsbeschluß dazu gefaßt werden kann.


Nachdem die Bebauungsplanung für die neuen Sportanlagen soweit fortgeschritten sei, sagte Bürgermeister Klaus Birkenmeier, könne die Planung für den jetzigen Sportplatz, das Gebiet „Schloßacker II“ beauftragt werden. Die Verwaltung schlug vor, dem Büro Fischer als erstem Preisträger des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs diese Planung zu übertragen. Diskutiert wurde, ob auch die Planung für das Gebiet Stockacker, südlich der Schulstraße, schon mit in die Überlegungen einzubeziehen sei. Bei zwei Enthaltungen folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung.


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BZ 15.10.1983

Alternativen zum Plankonzept - Der Bebauungsplan „Schloßacker II“ wird jetzt aufgestellt

Stegen (w). Einstimmig faßte Stegens Gemeinderat den Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Schloßacker II, der die Bebauung des jetzigen Sportplatzes beinhaltet.


In der Erörterung mit dem Planer Rolf Fischer wurde deutlich, daß das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs im wesentlichen in den Bebauungsplan übernommen werden soll. Zahlreiche Zuhörer verfolgten die gemeinderätliche Diskussion mit Aufmerksamkeit. Aufgrund der Beratung hat nun der Planer einen Entwurf mit Alternativen anzufertigen, der dann nach nochmaliger Behandlung im Rat den Bürgern im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Diskussion gestellt wird.


Zu Beginn der Beratung erinnerte Bürgermeister Klaus Birkenmeier daran, daß bei der Bürgerversammlung, in der das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs vorgestellt wurde, die Durchfahrtsstraße zum Baugebiet Oberleien und der Standort des Spielplatzes, angrenzend an die Gebiete Oberleien und Schloßacker I (Ring- und Weilerstraße), in Frage gestellt wurde.


In der Diskussion befürworteten mehrere Gemeinderäte und Architekt Fischer die Straßenverbindung mit dem Baugebiet Oberleien, weil eine Wendeplatte bei der Länge der Erschließungsstraße und den im Baugebiet Schloßacker II zu erwartenden Autos nicht ausreichend und realistisch sei. Die Erschließungsstraße habe zudem zwei starke Versätze, so wurde mehrfach betont, die den Verkehrsfluß stark abbremsen würden.


Für den angedeuteten Fußweg zur Ringstraße sprach sich Gemeinderat Herzog aus, bat jedoch, die Realisierbarkeit zu prüfen. Der Spielplatz könne auch zwischen zwei neu zu bauenden Häusern angeordnet werden, so Herzog. Die Kettenbebauung aufzulockern, um zu einer offeneren Bauweise zu kommen, war das Anliegen von Gemeinderat Breckel, das auch die Räte Hätti und Fehr teilten, weil sie Nachteile für die innerhalb der „Kette“ liegenden Häuser sahen.


Planer Fischer engagierte sich für seinen mit dem ersten Preis gekrönten Entwurf, der nach modernsten Gesichtspunkten geplant sei. Statt des Spielplatzes seien entsprechend ausgestattete Spielstraßen, die von den Wohnbereichen her einsehbar sind, zu favorisieren. Zur Bebauung in Form von Kettenhäusern nannte Fischer Einzelheiten einer möglichen Verwirklichung und benannte Beispiele mit der Wippertstraße in Freiburg und in Radolfzell-Dörfle für eine Gruppenhausbebauung.


Um die innen liegenden Parzellen besser zu erschließen, könnten noch kleine Verbindungswege im Süden vorgesehen werden. Fischer bat darum, der Straßen- und Wegegestaltung besonderen Wert beizumessen. Für die reizvolle Form des Wohnhofes verwies der Planer auf die Bebauung des ehemaligen Flinschgeländes in der Kartäuserstraße in Freiburg.


Architekt Fischer wurde beauftragt, den preisgekrönten Entwurf des Ideenwettbewerbs im Sinne der gemeinderätlichen Diskussion zu überarbeiten, Alternativen aufzuzeigen sowie Vorschläge über die Dachneigung und Höhenentwicklung der Gebäude zu erarbeiten.


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BZ 26.1.1984

Der Plan „Schloßacker II“ steht im Mittelpunkt - Bürgerversammlung am 23. Februar


Stegen (w). Die diesjährige Bürgerversammlung in Stegen findet am Donnerstag, 23. Februar, in der Kageneckhalle Stegen statt. Dies entschied der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am Dienstagabend. Hauptthema der Bürgerversammlung wird die Bebauungsplanung „Schloßacker II“ sein. Ergänzend zur Bebauungsplanung werden die Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze im Bebauungsplangebiet „Schloßacker II"stehen. Es handelt sich dabei um das Gebiet des jetzigen Sportplatzes. Bürgermeister Birkenmeier trug dem Gemeinderat vor, daß es sinnvoll sei, ein konkretes Thema für die Bürgerversammlung festzulegen.


Die Bebauungsplanung „Schloßacker II“ (jetziger Sportplatz) eigne sich als Hauptthema für die Bürgerversammlung. Im Gemeinderat wurde dieser Auffassung zugestimmt. In der Bürgerversammlung am 23. Februar wird nun der Entwurf für die Bebauungsplanung „Schloßacker II“ vom Planer vorgestellt. Die Bürgeranhörung nach den Vorschriften des Bundesbaugesetztes wird ebenfalls in der Bürgerversammlung vorkommen. Zuvor wird sich der Gemeinderat in einer nichtöffentichen Sitzung mit dem Planentwurf für die Bebauungsplanung „Schloßacker II“ befassen.


Nach welchen Kriterien die gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet „Schloßacker II“ vergeben werden, wird ebenfalls in der Bürgerversammlung erläutert werden. Rahmenrichtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze hat der Gemeinderat bereits beschlossen. Die finanzielle Situation der Gemeinde Stegen soll den Themenbereich der Bürgerversammlung, bei der auch bewirtet wird, abrunden.


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BZ 16.2.1984

'Im Bereich „Schloßacker II“ sind 42 Grundstücke geplant - Erläuterung der Planung in Bürgerversammlung

Stegen (w). Der Entwurf von Architekt Fischer für die Bebauungsplanung Schloßacker II (Gebiet des jetzigen Sportplatzes) billigte der Gemeinderat in der jüngsten öffentlichen Sitzung. Die Planung wird nun im Rahmen der Bürgerversammlung am Donnerstag, 23. Februar, der Bevölkerung vorgestellt. Gleichzeitig findet im Rahmen dieser Bürgerversammlung die Bürgerbeteiligung nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes statt.


Detailliert erläuterte Architekt Fischer den Planentwurf für das Gebiet „Schloßacker II“. Es handelt sich um den Bereich des jetzigen Sportplatzes. Grundlage der Planung ist das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbes, bei dem Architekt Fischer der erste Preis zuerkannt wurde. Im Planungsbereich, der 2,35 Hektar umfaßt, sind insgesamt 42 Baugrundstücke vorgesehen. Auf freistehende Gebäude entfallen zehn Plätze, mit Reihenhäusern sind 23 Plätze und mit Gartenhofhäusern neun Bauplätze vorgesehen. Die Grundstücksgröße für alle Gebäudetypen liegt bei 440 Quadratmetern. Für die verdichtete Bebauung ist die Gruppierung von Reihenhäusern, einem gemeinsamen Wohnhof und Gartenhofhaustypen in leicht abgewandelter Form vorgesehen.


Die Erschließungsstraßen im künftigen Wohngebiet Schloßacker II werden durch Versatz, durch Platzbildungen, geeignete Bepflanzung und Ausgestaltung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, so daß unerwünschter Durchgangsverkehr zwischen der Zartner und der Kirchzartener Straße erschwert und verhindert wird. Diskutiert wurde im Gemeinderat der Standort des Spielplatzes. Das Gremium blieb schließlich bei dem von Architekt Fischer vorgeschlagenen Standort innerhalb des Wohngebietes. Die Wettbewerbsplanung sah den Spielplatz am nordwestlichen Rand des zu planenden Baugebietes vor……


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BZ 25.2.1984

Im Gebiet „Schloßacker II“ sind 42 Bauplätz vorgesehen

Diskussion um Straßenanbindung

Stegen (w). Die Bürgeranhörung nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes war zentrales Thema der Bürgerversammlung am Donnerstagabend, zu der Bürgermeister Klaus Birkenmeier viele Bürger begrüßen konnte. Diplom-Ingenieur Fischer erläuterte den Planentwurf zum Baugebiet „Schloßacker II“. In der Diskussion spielte die Anbindung der Erschließungsstraße des neuen Baugebietes „Schloßacker lI“ an das Gebiet und die Straße Oberleien eine wesentliche Rolle. Argumente zum Für und Wider dieser Lösung wurden vorgetragen. Das Bebauungsplanverfahren, so der Bürgermeister, werde mindestens ein Jahr dauern.


Birkenmeier ging nochmals auf die Grundlagen der Entwurfsplanung ein. Er betonte, daß Grundlage der Entwurfsplanung ein städtebaulicher Ideenwettbewerb gewesen sei. Diplom-Ingenieur Fischer zeigte zunächst die Zusammenhänge mit der Flächennutzungsplanung und der

überörtlichen und örtlichen Verkehrserschließung für das Baugebiet „Schloßacker II“ auf, auf der 2,3 Hektar großen Fläche seien Einzelhäuser, Winkelhäuser und Hausgruppen geplant. Die Durchschnittsbauplatzgröße liegt bei 443 Quadratmeter, so Fischer. Die Erschließungsstraße sei als „verkehrsberuhigte Zone“ geplant, in der nur Schrittempo gefahren werden dürfe. Die Fahrbahnbreite ist mit 4,75 Meter vorgesehen, zu der ein zwei Meter breiter Parkstreifen hinzukommt. Die Bebauung ist eingeschossig geplant. Die Dachneigung ist mit 30 bis 36 Grad vorgesehen.


In der Diskussion wandten sich Eigentümer im bestehenden Baugebiet Oberleien gegen eine Straßenverbindung des Gebietes Oberleien mit dem neuen Baugebiet „Schloßacker II“. Die Ablehnung wurde mit einer höheren Verkehrsbelastung für die Straße Oberleien begründet. Die Oberleiener Anlieger regten an, die Straßenverbindung notfalls  abzuschranken, um einen Durchgangsverkehr zu verhindern, jedoch für Notfälle eine Verbindung zu haben.


Architekt Fischer begründete die durchgängige Straßenverbindung „Schloßacker II“ nach Oberleien mit der übergeordneten verkehrlichen Erschließung. In Not- oder Schadensfällen reiche eine Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz nicht aus. Die Erschließungsstraße sei mit Versätzen geplant, so daß der Autofahrer gezwungen werde, nur Schrittempo zu fahren. Hinzu komme die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone.


Fragen zu den Stellplätzen und Garagen sowie zu dem geplanten Kinderspielplatz wurden ebenfalls gestellt. Begrüßt wurde, daß flächensparend gebaut werde und verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen würden. Die Energieversorgung, so die Antwort auf eine entsprechende Frage, sei noch nicht geklärt. Von einem Bürger wurde angeregt, eine Interessengemeinschaft der Bauinteressenten zu bilden, die ihre Vorstellungen in die Planung einbringen könne. Das Argument, daß die geplante Gruppenhausbebauung von der Landstraße (frühere Kreisstraße) aus als Blockbildung wirke, entkräftete Architekt Fischer damit, daß die Fassaden in sich gegliedert und aufgelockert seien und keine Frontbildung entstehe. Auch die geplante Baumallee entlang der Straße von Stegen nach Unterbirken schaffe eine Einbindung und einen Übergang in die Landschaft.


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BZ 27.2.1984

Zunächst kauft Stegen Gelände

Stegen (w). In der Bürgerversammlung in Stegen skizzierte Bürgermeister Birkenmeier nochmals kurz die Baulandpolitik der Gemeinde. So werden künftig nur noch für die Bereiche Bebauungspläne aufgestellt, von denen die Gemeinde Eigentümer der Grundstücke ist. Birkenmeier sagte, daß sich auch Regierungspräsident Norbert Nothhelfer im Sinne der Gemeinde engagiert und die Unterstützung des Regierungspräsidiums zugesagt habe.


Der Bürgermeister informierte über die Richtlinien für die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze. Der Quadratmeterpreis ohne Erschließungskosten werde bei 300 Mark liegen. Der Grundstückspreis könne jedoch erst endgültig festgelegt werden, wenn die Genehmigung des Bebauungsplanes „Schloßacker II“ bevorstehe. Birkenmeier betonte, daß für den Kauf eines gemeindeeigenen Bauplatzes der Gemeinderat Richtlinien beschlossen habe.. Bürgermeister Birkenmeier trug vor es sei auch vorgesehen, Grundstücke im Erbbaurecht abzugeben. Der Erbbauzins sei mit vier Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. In den ersten drei Jahren solle kein Erbbauzins erhoben werden. Den Erbbauberechtigten solle auch die Möglichkeit eingeräumt werden, später das Grundstück zu kaufen. Im übrigen würde für das Erbbaurecht die gleichen Bedingungen gelten wie für den Grundstückskauf. In der Diskussion wurde angeregt, daß Familien, denen das jetzige Haus aufgrund der Familiengröße zu klein geworden sei, auch in den Genuß eines gemeindeeigenen ‚Bauplatzes kommen sollten. Nicht die Tatsache, ob jemand über Eigentum, auch in Form einer Eigentumswohnung, verfüge, solle entscheidend sein, sondern der Bedarf, so wurde argumentiert. Klaus Birkenmeier erklärte, daß in begründeten Fällen Einzelfallregelungen denkbar seien. Im übrigen werde der Gemeinderat über jeden einzeln Grundstücksverkauf im einzelnen entscheiden.


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BZ 22.3.1984

Bedenken behandelt

Bebauung Schloßacker II in der Beratung

Stegen (w).Hauptgegenstand der Beratung in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung war die Bebauungsplanung Schloßacker II. Zu den im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen faßte der Gemeinderat Beschluß. Die modifizierte Planfassung wird nun den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet.


Ob zwischen dem neuen Baugebiet Schloßacker II und dem bestehenden Gebiet Oberleien eine durchgehende Straßenverbindung kommt oder ob die Verbindung nur in Form eines Fuß- und Radweges mit einer Notdurchfahrt für Rettungsfahrzeuge angelegt wird, ließ der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters noch offen. Von der Behördenanhörung werden zu dieser Frage noch weitere Hinweise erwartet. Fast zwei Stunden setzte sich der Gemeinderat intensiv mit den

eingegangenen Bedenken und Anregungen auseinander.


In den schriftlich dem Gemeinderat vorliegenden Bedenken begründeten mehrere Eigentümer im Gebiet Oberleien ihre Ablehnung gegen eine durchgängige Straßenverbindung zwischen dem neuen Baugebiet Schloßacker II und dem bereits bebauten Gebiet Oberleien. Es wurde vorgeschlagen, nur einen Fuß- und Radweg als Verbindung vorzusehen, der auch für Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrt ermöglicht.


Architekt Fischer erläuterte aus städtebaulicher Sicht die Notwendigkeit der durchgängigen Straßenverbindung. Fischer schlug vor, die vorhandene Straße Oberleien zu „möblieren" und die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen. Diese Lösung würde auch das Landratsamt akzeptieren, so Fischer. Der Planer wies darauf hin, daß auch der „Suchverkehr“ zu beachten sei. 


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BZ 30.3.1984

Gemeinschaft der Interessenten

Stegen (w). Einer Anregung aus der Bürgerversammlung folgend, hat sich vor kurzem eine „Interessengemeinschaft Schloßacker II“ gebildet. „Schloßacker II“ ist. der Bebauungsplan für den jetzigen Sportplatz, der nach dem jüngsten Beschluß des Gemeinderats - wir berichteten darüber — nun in die Behördenanhörung geht. Die Interessengemeinschaft will der Gemeinde gegenüber als Ansprechpartner präsent sein. Ziel ist es, den Mitgliedern Informationen und Hilfe anzubieten. Die Interessengemeinschaft wird in Kürze einen Film über „verkehrsberuhigte Zonen“ vorführen.


Er stellte in Frage ob bei einer einseitigen Erschließung des Baugebietes Schloßacker II nur über die Kirchzartener Straße die Haupterschließungsstraße noch als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Im Gemeinderat gab es sowohl Stimmen für die von den Oberleiernern vorgeschlagene Lösung, als auch für die Planung des Architekten. Bei einer nicht durchgehenden Verbindung müßte eine größere Wendeplatte vorgesehen werden, so der Planer.


Bürgermeister Birkenmeier schlug dann vor, die Frage der Verbindung Schloßacker II - Oberleien noch nicht definitiv zu entscheiden und erst die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behördenanhörung) abzuwarten. Für diese Behördenanhörung sind sowohl die durchgängige Straßenverbindung als auch die Verbindung mit einem Fuß- und Radweg mit einer Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zugrunde zu legen.


Der Anregung eines Grundstückseisentümers im Gebiet Oberleien, die Gruppenhausbebauung an der südwestlichen Ecke des neuen Baugebietes aufzulösen, entsprach der Gemeinderat nicht. Es wurde argumentiert, daß dieser Gebäudekomplex ein wesentliches Merkmal der Gesamtkonzeption und zudem gut in sich gegliedert sei. Einer vorgeschlagenen Grenzbegradigung an der Ost-Westgrenze des Baugebietes wurde nicht stattgegeben, weil nur ein Teil der Eigentümer daran interessiert war.


Festgelegt wurde aufgrund einer entsprechenden Anregung, das Geländeniveau auf konkrete Bezugshöhen vorzusehen. Auch der Vorschlag, die Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf zwei zu begrenzen, wurde vom Gemeinderat in den Plan übernommen


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BZ 8.10.1984

Nur ein Radweg nach Oberleien

Aber eine Bedarfsfläche für eine Straße zum Baugebiet Schloßacker II wird reserviert

Stegen (w). Die Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Behördenanhörung zur Bebauungsplanung „Schloßacker II“, dem jetzigen Sportplatzgelände, standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in Stegen. Die Kernfrage, ob eine Durchgangsstraße vom neuen Baugebiet Schloßacker II zum bestehenden Baugebiet Oberleien geschaffen werden soll, wurde mit einem Kompromiß gelöst. Im Bebauungsplan ist ein drei Meter breiter Geh- und Radweg als Verbindung vorzusehen. Zusätzlich ist durch eine öffentliche Bedarfsfläche die Fläche zu reservieren, die für einen späteren Ausbau der Verbindungsstraße Schloßacker II - Oberleien benötigt würde.


Die Verwaltung informierte in der Beratungsvorlage über die eingegangenen Bedenken und Anregungen. So schlug die Verwaltung vor, die Oberflächenwässer auf den Grundstücken versickern zu lassen. Aufgrund der Empfehlung des Natur-. und Landschaftsschutzes soll ein Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Diesen Vorschlägen folgte der Gemeinderat. Die Interessengemeinschaft „Schloßacker II“ empfahl, eine durchgängige Straßenverbindung Schloßacker II - Oberleien zu schaffen. Die Anlieger in Oberleien wandten sich gegen eine durchgängige Straßenverbindung, begründeten diesen Vorschlag eingehend und sahen einen Geh- und Radweg mit einer Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge als ausreichend an. Bürgermeister Birkenmeier verwies auf die Stellungnahme des Landrats-

amtes, das in seiner Beurteilung :sowohl die Durchgangsstraße als auch eine nicht durchgängige Straßenverbindung für vertretbar hielt.


Der Bürgermeister ergänzte, daß bei einer erstmaligen Überplanung des gesamten Gebietes zwischen Kirchzartener Straße und Zartener Straße sicherlich eine durchgängige Straßenverbindung geschaffen würde. Die Frage sei, ob einem gewissen Bestandschutz Rechnung getragen werden könne; auch deshalb, weil die Planung des Baugebietes Oberleien sich von der des Gebietes Schloßacker II nicht nur zeitlich unterscheide.


Der Bürgermeister deutete gleich einen Kompromiß an. Er gab zu überlegen, ob ein drei Meter breiter Geh- und Radweg und damit auch eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge vorgesehen werden soll und zudem die öffentliche Bedarfsfläche so angeordnet werden könnte, daß im Bedarfsfalle später doch noch eine durchgängige Straßenverbindung durch eine entsprechende Bebauungsplanänderung geschaffen werden könnte. Diese Lösung sei auch im Hinblick auf die derzeit noch nicht beurteilbaren künftigen Verkehrsströme zu sehen.


In der gemeinderätlichen Diskussion war die Frage der Straßenverbindung Schloßacker II — Oberleien das beherrschende Thema. Intensiv wurde die Kompromißformel des Bürgermeisters erörtert. Die Argumente für eine durchgängige Straßenverbindung und für eine Öffnung nur mit einem Geh-und Radweg und einer Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge wurde gründlich gegeneinander abgewogen. Die Straßenbreiten, die Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone und die Stellplatzmöglichkeiten wurden intensiv erörtert. Architekt Fischer gab hierzu Detailinformationen. Einig war man sich, daß eine nicht durchgängige Straßenverbindung Konsequenzen für die Breite der Haupterschließungsstraße hat.


Zum Abschluß der Diskussion entschied der Gemeinderat mehrheitlich, daß zunächst keine durchgängige Straßenverbindung zwischen dem Gebiet Schloßacker II und dem Gebiet Oberleien vorzusehen ist. Die Straßenbreite der Haupterschließungsstraße wurde mit 7,50 Meter festgelegt und ist als verkehrsberuhigter Bereich vorzusehen. Zusätzlich sind Ausweichstellen in dieser Haupterschließungsstraße einzuplanen. Als Verbindung zum Baugebiet Oberleien ist ein drei Meter breiter Geh- und, Radweg, der auch von Rettungsfahrzeugen benutzt werden kann, im Bebauungsplan zu verankern. Gleichzeitig ist im Bebauungsplan als öffentliche Bedarfsfläche eine Reservefläche für eine spätere durchgängige Straßenverbindung vorzuhalten. Die Verkehrsströme sind zu beobachten, damit gegebenenfalls entsprechend dem Bedarf die durchgängige Straßenverbindung durch eine Änderungsplanung verwirklicht werden kann.


Im weiteren Verlauf der Sitzung befaßte sich das Gremium auch mit der Höhenentwicklung der Häuser. Architekt Fischer informierte über verschiedene Planbeispiele. Im Gemeinderat war man sich einig, die maximale Firsthöhe in der sich an das jetzige Baugebiet Schloßacker I anschließenden ersten Bebauungsplanreihe auf 6,50 Meter festzulegen. Als Bezugspunkt wird die Erdgeschoßfußbodenhöhe bezogen auf die Höhe des jetzigen Sportplatzes festgelegt. In der mittleren Bebauungsreihe ist eine Dachneigung von 28 bis 30 Prozent geplant. Die Dachneigung in der südlichen Bebauungsreihe des Bebauungsplangebietes Schloßacker II wurde mit 36 Grad angesetzt. Aufgrund dieser Rahmendaten wurde Architekt Fischer der Auftrag erteilt, nun die konkreten Bebauungsplanvorschriften zu erarbeiten, in denen auch die Forderungen des Landratsamtes zu berücksichtigen sind.


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BZ 24.3.1986

Arbeiten für "Schloßacker II" vergeben

Stegen (w). In der jüngsten öffentlichen Sitzung vergab Stegens Gemeinderat die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) für über 1,2 Millionen Mark. Der Vergabe ging eine öffentliche Ausschreibung voraus. Mehrheitlich entschied der Gemeinderat, die Birken auf dem jetzigen Sportplatz (Schloßacker II) auf das Friedhofserweiterungsgelände in Stegen zu verpflanzen. Die Kosten liegen bei 10 870 Mark. Über Sinn und Erfolg dieser Umpflanzung wurde intensiv diskutiert. Jeweils an den günstigsten Bieter wurden verschiedene Arbeiten für die neue Kagenecksportanlage für insgesamt 43 000 Mark vergeben. Die Gemeinde Stegen wird sich künftig in der Denkmalpflege finanziell engagieren. Der Gemeinderat erteilte der Verwaltung den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Landesdenkmalamt Richtlinien zu erarbeiten.


Für das neue Baugebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) soll nach Abschluß der laufenden Fußballsaison mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Die Erd- und Abbrucharbeiten für fast 170.000 Mark an den günstigsten Bieter, eine Firma aus Titisee-Neustadt, vergeben. Diese Arbeiten beinhalten den Abbruch des Clubheimes und den Geländeabtrag im Bereich des Baugebietes. Bei den Erd- und Eisenarbeiten für die Wasserversorgung legte eine Firma aus der March mit knapp 124.000 Mark das günstigste Angebot vor und erhielt vom Gemeinderat den Auftrag. Die Rohrlieferung für die Kanalisation wurde an eine Firma aus Küssaberg für 35.300 Mark vergeben.


Auf dem künftigen Baugebiet Schloßacker II stehen 16 Birken. Die Verwaltung schlug vor, 13 dieser Birken auf das Friedhofserweiterungsgelände in Stegen zu verpflanzen. Drei Birken können leider, da sie die Straßenbauarbeiten tangieren, nicht gerettet werden. Die Kosten für die Umpflanzung wurden aufgrund eines Angebotes mit 10.870 Mark beziffert. Bürgermeister Birkenmeier sprach sich für die Verpflanzungsaktion aus.


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BZ 22.4.1986

Stegen (w). Die von der Verwaltung vorgelegten Ablöseverträge für die Erschließungskosten im Baugebiet „Schloßacker II" billigte der Rat.

Durch Ablösevereinbarungen mit den künftigen Eigentümern werden die Erschließungskosten im Baugebiet Schloßacker II abgerechnet. Verteilungsmaßstab ist dabei die zulässige Geschoßfläche (Grundstücksfläche multipliziert mit der Geschoßflächenzahl). Der Erschließungsbeitrag für Straßen, Wege, Plätze wird bei 120,10 DM, der Abwasserbeitrag bei 8,15 DM und der Wasserversorgungsbeitrag bei 5,70 DM jeweils je Quadratmeter zulässiger Geschoßfläche liegen.


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BZ 13.5.1986

Stegen (w). Ob die Erschließungsstraße im Baugebiet Schloßacker II „Schauinslandstraße“ benannt wird, soll in der nächsten Sitzung entschieden werden.


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BZ 6.6.1988

Im Baugebiet „Schloßacker II“ - Grundstücke an Einheimische - Bereits 28 Einfamilienhäuser nahezu fertiggestellt

STEGEN (ms). Im _ Baugebiet „Schloßacker II“ in Stegen sind von den insgesamt 42 gemeindeeigenen Baugrundstücken bisher 30 Grundstücke an junge einheimische .Familien verkauft oder in Form eines Erbbaurechts abgegeben worden. Bis heute stehen 28 schmucke Einfamilienhäuser nahezu fertiggestellt an der Schauinslandstraße, die als Anliegerstraße mit verschiedenen Stichstraßen konzipiert wurde.


Zwölf Bauplätze sind noch im Eigentum der Gemeinde Stegen und werden ebenfalls an einheimische Bauinteressenten, bei Erfüllung bestimmter Richtlinien und Kriterien, verkauft. Die Gesamtplanung des Neubaugebiets, die die Gemeinde seinerzeit im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ausschrieb, wurde dem Planungsbüro Husserl und Fischer in Freiburg übertragen.


Durch den vom Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal im Jahre 1980 erstellten rechtskräftigen Flächennutzungsplan werden der Gemeinde Stegen nur Wohnbauflächen ausgewiesen, die zur Deckung des Eigenbedarfs ausreichen. Es soll. dadurch ein organisches Wachstum, das dem natürlichen Zuwachs der Bevölkerung und dem inneren Bedarf des Ortes entspricht, gewährleistet werden. Dies wird durch die Verbesserung der Wohnverhältnisse und den üblichen Umnutzungsbedarf begründet.


Der Gemeinderat Stegen hat grundsätzlich beschlossen, Bebauungspläne nur noch für solche Flächen aufzustellen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Durch die im Baugesetzbuch verankerte Planungshoheit der Gemeinden, von der die Gemeinde Stegen Gebrauch gemacht hat, wird zum einen eine Grundstücksspekulation verhindert, zum anderen gewährleistet, daß der Gemeinde gehörende Grundstücke, als Bauland zu angemessenen Preisen an bauwillige Bürger in Eigentum oder als Erbbaurecht überlassen werden.


Der Gemeinderat hat im Jahre 1985 zehn Grundsätze für den Verkauf von gemeindlichen Bauplätzen sowie die Übertragung von Erbbaurechten beschlossen. Diese Grundsätze und Kriterien sind in der von der Gemeindeverwaltung erarbeiteten Broschüre „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätze“ abgedruckt die von Bauinteressenten bei der Gemeindeverwaltung Stegen eingesehen werden können.