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Der Aufstieg der Familie Snewlin im 13. und 14. Jahrhundert
Albert- Ludwigs- Universität Freiburg i. Sr. Historisches Seminar, Abteilung Landesgeschichte Sommersemester 2005
Hauptseminar: Adel und Burgen am Oberrhein im Hoch- und Spätmittelalter Hauptseminarsarbeit
vorgelegt von Stefan Inderwies 04. 11. 2006

Einleitung
Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine der einflussreichsten mittelalterlichen Familien des Breisgaus zu beleuchten, bzw. deren Aufstieg zu untersuchen. In erster Linie stellen sich hier zunächst die Fragen, wer die Snewlins eigentlich waren, woher sie kamen, wie sie an Einfluss gewinnen konnten und wie es ihnen gelang diesen zu steigern und auf welche Weise dies geschah. Die Hausarbeit ist in drei Teile gegliedert. Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Ursprung der Familie. Dieser Teil ist unverziehtbar, um die Frage beantworten zu können, welchen Status und Einfluss die Familie zu Beginn ihres Auftretens im Breisgau hatte. Ohne diese Informationen ist es nicht möglich die Entwicklung der Familie aufzuzeigen. Aus diesem Grund ist es zunächst notwendig in knapper Form darzustellen, wer überhaupt die ersten Siedler Freiburgs waren, bevor der Fokus auf die Familie Snewlin fallen kann. Erst dann erfolgt die eigentliche Untersuchung über den Ursprung.

Der zweite Teil der Arbeit geht der Frage nach, welchen Besitz die Snewlins hatten und woher dieser kam? Woher stammten die dafür notwendigen Mittel? Welche Qualität hatten die Erwerbungen? Gab es im Laufe der Zeit eine Interessenverschiebung? Um vor allem letztere Frage zu beantworten, ist es nötig, das 13. und das 14. Jahrhundert unabhängig voneinander zu beleuchten. Des Weiteren sollen an dieser Stelle zwei bedeutende Persönlichkeiten der Familie etwas mehr fokussiert werden: Snewli Bemlapp und Johann Snewlin der Gresser. Im Mittelalter war der Bergbau im Schwarzwald von großer Wichtigkeit, wenn es um lukrative Geschäfte ging, weswegen dieser Teilbereich in einem kleinen Zusatzkapitel behandelt werden soll.

Der dritte und letzte Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit den Geldgeschäften, die die Familie tätigte, sowie der Frage, welchen Einfluss die Familie innerhalb der Stadt gewinnen konnte. Wie wohlhabend war die Familie wirklich? Wie vermehrten sie ihren Reichtum? Durch welche Faktoren gelang es ihnen Einfluss zu gewinnen? Waren hierfür die Ämter innerhalb der Stadt verantwortlich, die sie begleiteten? Welche Tätigkeiten führten die Snewlins überhaupt aus und bewirkten diese einen Aufstieg innerhalb der Gesellschaft? Wenn ja, bleibt letztlich die Frage, wie sich das auf das Verhältnis zu den Freiburger Bürgern bzw. dem Grafen der Stadt auswirkte.

Zum Schluss sollen in einem Resümee die Ergebnisse dieser Arbeit kurz zusammengefasst werden und gleichzeitig der Versuch erfolgen, die Familie in ihren Anfangen und ihrem Höhepunkt zu vergleichen.

Abschließend möchte ich noch bemerken, dass in der Arbeit vor allem bei der Aufzählung der erworbenen Güter, der getätigten Geldgeschäfte und der besetzen Ämter eine Auswahl getroffen wurde. Hier alle Fakten aufzuzählen wäre nicht Sinn der Arbeit gewesen und hätte den Rahmen gesprengt. Die Namen der einzelnen Familienmitglieder werden nicht konsequent mit komplettem Namenszusatz wiedergegeben. (
z.B. ze Wiger, vom Birkenberg u.s.w.) Dies geschieht nur, wenn es das Verständnis erfordert. Der Grund hierfür ist die Tatsache. dass einige Vertreter der Familie die Zusätze erst zu einem späteren Zeitpunkt erhielten.

Die beiden am häufigsten verwendeten Quellen, das Freiburger Urkundenbuch von Friedrich Hefele (Hrsg.), sowie das Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau von Heinrich Schreiber (Hrsg.) werden in der Arbeit stets in den Fußnoten abgekürzt ( FUB I-III (Hefeie) und UB I (Schreiber)).

Herkunft der Familie Snewlin

Das älteste Freiburger Patriziat
(
An dieser Stelle soll jedoch daraufhin gewiesen werden, dass der Begriff des Patriziers eigentlich erst in der Renaissance gebräuchlich wurde)

Um das Freiburger Patriziat genauer beleuchten zu können, das heißt eine Aussage darüber zu treffen, wie sich diese Schicht in den Anfangszeiten der Stadt definierte und aus welchen Gruppierungen sie bestand, muss die erste Quelle Freiburgs als Stadt bzw. Markt zu Hilfe genommen werden. Gemeint ist hiermit die so genannte Alte Handfeste aus dem Jahre 1120, aus der hervorgeht, dass Konrad, der Bruder Herzog Bertolds III, an seinem Flecken Freiburg einen Markt initiierte. Die genauere Bedeutung dieser Aussage, dass nämlich nicht der Herzog, sondern sein ambitionierter Bruder den Markt Freiburg gründete (
Und das ohne Privileg des Königs), muss an dieser Stelle offen gelassen werden, sonst würde der Rahmen der Arbeit gesprengt werden. Das Gleiche trifft für einen Exkurs über den Ursprung der Stadt zu.

Wichtig sind die in diesem auch Konradprivileg genannten Schriftstück angesprochenen Gruppierungen, um letztlich die Frage beantworten zu können, wer die ersten Ansiedler (
Bewusst soll an dieser Stelle nicht von "Bürgem" die Rede sein) Freiburgs waren. Waren es freie Bauern, Kaufleute oder Adlige? Diese Frage lässt sich nur schwerlich beantworten. Zunächst war der Großteil der Historiker der Ansicht, Freiburg wäre eine reine Kaufmannstadt gewesen. Der Grund hierfür waren die im Konradprivileg zahlreich. eingeräumten Privilegien der Kaufleute, sowie das geltende Kölner Kaufmannsrecht. (Kälble, Mathias: Zwischen Herrschaft und bürgerlicher Freiheit. Stadtgemeinde und städtische Führungsgruppen in Freiburg im Breisgau im 12. und 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 33), Freiburg im Breisgau 2001, S.134f., vgl.: Blattmann, Marita: "Diz sint dü reht der stat ze Friburg im Brisgöwe''. Das Freiburger Rechtswesen bis 1300, in: Haumann, Heiko; Schadek. Hans (Hrsg.): Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Von den Anfängen bis zum "Neuen Stadtrecht von 1520. Band I. Stuttgart 1996, S. 554)

Eine Besonderheit der Alten Handfeste waren nicht die hier angesprochenen Rechte, sondern die Tatsache, dass Konrad gegenüber den coniuratores fori einen Eid leistete, sich an alle eingeräumten Rechte zu halten. Mathias Kälble spricht an dieser Stelle von einer Art geschlossenen Vertrag, in welchem die Vertragspartner die coniuratores fori waren.(
Kälble, 2001,S.99.) Zusicherungen wie die Sicherheit der Handelswege und eine Erlassung des Marktzolls lassen darauf schließen, dass es sich bei den in der Urkunde erwähnten mercatores personatii wirklich um Kaufleute handelte ! (Hierzu müssen wohl auch die coniurasores fori gezählt werden, vgl.: Maurer, Heinrich: Ursprung des Adels der Stadt Freiburg i. Br., in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 5 (1890), S.474) Doch war das natürlich nicht die einzige Gruppierung, die sich in Freiburg niederließ. In der Urkunde ist ebenso die Rede von den homines novi und den burgenses, denen ebenfalls (weniger) Rechte eingeräumt wurden. Die ersten Ansiedler Freiburgs waren also auf keinen Fall nur Kaufleute. Vielmehr gehen mittlerweile einige Historiker davon aus, dass sich auch Ministeriale in der Stadt niederließen, die von ihrem Herrn entweder aus ihrem Dienst entlassen wurden - also frei waren, oder mit einer Art Band weiterhin mit ihrem Herrn verbunden waren.(Fleckenstein, Josef: Bürgertum und Rittertum in der Geschichte des mittelalterlichen Freiburg. in: Müller, Wolfgang (Hrsg.): Freiburg im Mittelalter. Vorträge zum Stadtjubiläum 1970 (Veröffentlichung des Alemannischen Instituts 29). Bühl 1970. S.81) Ministeriale durften nur mit Genehmigung der mercatores personatii in der Stadt wohnen. Der Historiker Knut Schulz prägte in diesem Zusammenhang den Begriff der "bürgerlichen Ministerialität".(Kälble. 2001. S.135) Ministeriale muss es, den Zeugenlisten nach zu urteilen, in der Stadt jedenfalls einige gegeben haben. (Zumindest im 13. Jahrhundert) Maurer widerspricht dieser These zumindest für die Gründungszeit Freiburgs.(Maurer. 1890, S.474ff)

Es lassen sich nur Vermutungen darüber anstellen, wer den größeren Teil der Siedler Freiburgs ausmachte. Auffallend ist jedoch die Tatsache, dass frühere Meinungen all zu oft viel zu pauschalisierend waren, nämlich dass entweder alle Bürger Ministeriale oder Kaufleute waren. Die Antwort liegt vermutlich in einer Kombination beider Ansichten.(
Kälble, 2001. S.6f)

Der Ursprung der Familie
Um festzustellen, woher die einflussreiche Familie Snewlin nun kam, bedarf es, genau wie bei Frage nach dem Patriziat, einer intensiven Auseinandersetzung mit den mittelalterlichen Quellen und Zeugnissen der Stadt Freiburg und ihrer Umgebung. Was zunächst klar erscheint,
wurde in den Anfängen der Stadtgeschichte aber allzu oft wenig beachtet. So gab es viele Ansätze und Theorien über den Ursprung dieser im 14. Jahrhundert so bedeutenden Freiburger Patrizierfamilie - zumeist ohne Angaben von Quellen.

Die gängige Meinung über die Herkunft der Familie Snewlin war zunächst die, dass diese große Familie, die mit der Zeit 14 Äste herausbildete, von der Schneeburg nahe Freiburg abstamme. Ganz in dieser Tradition berichtete beispielsweise Sebastian Münster in seiner 1592 erschienenen Cosmographey von einem zerbrochenen Schloss in Freiburg, der Schneeburg, von dem das Geschlecht der Snewlin abstamme. (
Münster, Sebastian: Cosmographey oder Beschreibung aller Länder, Herrschafftenn und fürnemesten Stetten des gatnzen Erdbodens, Ausgabe 1588, Basel 1588, vg!.: Nehlsen, Hermann: Die Freiburger Familie Snewlin. Rechts- und sozialgeschichtliche Studien zur Entwicklung des mittelalterlichen Bürgertums (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 9), Freiburg 1967, S.1)

Er erwähnte auch die 14 Äste die sich mit der Zeit angeblich herausbildeten und schuf somit eine Grundlage für viele folgende Äußerungen diesbezüglich. Frank Kreutter ergänzte diese These dahingehend, dass er auch einen möglichen Stammsitz auf der Wilden Schneeburg bei Oberried nicht ausschloss.(
Kreutter, Franz: Geschichte der K. K. Vorderösterreichischen Staaten I. Ausgabe St.Blasien, Freiburg 1790, S.528 ff) Schenkt man diesen Aussagen glauben, handelte es sich bei den Snewlins also um edelfreie Burgenbesitzer im Gefolge derer zu Urach. J. Bader bezweifelte als erster diese Theorie und wies darauf hin, dass die Familie Snewlin den Burgen nur ihren Namen gegeben hätte. H. Maurer sieht in den Snewlins eindeutig Ministeriale, die später mit dem städtischen Patriziat verschmolzen. Später argumentierte er wiederum eher für eine kaufmännische Herkunft. (Nehlsen, 1967, S.2 und 13) Dieser Ansicht war auch Fritz Geiges, der in ihnen eindeutig Nachfahren der mercatores personatii sah.(Geiges, Fritz: Der mittelalterliche Fensterschmuck des Freiburger Münsters, in: Schauinsland 47/50 (1923), S.247) War die Familie nun kaufmännisch geprägt, oder handelte es sich um Ministeriale bzw. edelfreie Burgenbesitzer?

Hierzu geben die vorhandenen Quellen und Zeugenlisten nähere Auskunft. Bei den ersten Erwähnungen der Familie Snewlin handelt es sich fast ausschließlich um Zeugenlisten. Bei solchen Listen wurden die Zeugen meist in Ranglisten geführt, geordnet nach ihrem Stand. Selten jedoch wurden Personen explizit als Ministeriale oder nobiles bezeichnet und oft genug ist der Ursprung der anderen Zeugen unklar, weswegen eine Untersuchung darüber, zwischen welchen Personen die Snewlins genannt werden, zwar durchaus Aufschluss über die Herkunft geben kann, jedoch mit einer gewissen Vorsicht gedeutet werden muss.

Für das 12. Jahrhundert gibt es keine Erwähnung der Familie in Zeugenlisten. Der früheste Beleg ist eine Quelle vom 01.05.1215, in welcher "cunradus Snewli, frater eius Hermannus" (
FUB I. nr. 29) zwischen Zeugen genannt wird. Diese Personen lassen sich zumindest teilweise aber der Ministerialität zuordnen. (z.B. Kuno von Falkenstein. vgl.: Nehlsen, 1967, S.16 f)

Zwei Jahre später erhält in einer weiteren Quelle "domino cunrado Snevvelino" (
FUB I, nr. 30) den Neubruchzehnten auf dem Schlierberg. Die Bezeichnung domino ist an dieser Stelle bemerkenswert, lässt jedoch weder auf einen ministerialischen Bezug noch auf eine edelfreie Stellung schließen, sondern ist vielmehr Ausdruck des größeren Einflusses und Besitzes, den Konrad Snewlin zu dieser Zeit hatte? (Nehlsen, 1967. S.17)

Es existierten in der Folgezeit weitere Zeugenlisten, die eine Ministerialität vermuten lassen, beispielsweise bei einer Verleihung von Gütern an die Herren von Üsenberg.(
FUB I. nr. 34) Der bereits angesprochene Ausdruck des gewonnenen Einflusses wird in einer Quelle aus dem Jahre 1220 deutlich, in der Konrad als "Chonradus Sneuwelinus scultetus" (FUB I. nr. 36) genannt wird. Er war also bereits Schultheiß der Stadt Freiburg.(Dazu an späterer Stelle mehr) Bemerkenswert ist eine weitere Quelle von 1236. In dieser Urkunde Egens von Urach werden einige Zeugen explizit als miles oder nobiles bezeichnet. Konrad Snewlin wird in diesem Zusammenhang jedoch nicht näher umschrieben und kann nicht eindeutig einer Gruppe zugeordnet werden. Auffallend ist nur seine Stellung zwischen den angesprochenen Gruppierungen:

"(. . .) Huius rei testes sunt: abbas cele Sancti Petri et camerarius eiusdem Ioci, Wer(nherus) monachus de Tennibach, frater C. Torso, nobilis B. de Esshibach (. . .) Wer(nherus) de Merdingen milites, H(einricus) Vazzarius, H. Spolinus et filius eius, C(onradus} Snewelinus, L(udovicus) de Muncingen ( ... )" (
FUB I. nr. 51)

Einen konkreteren Hinweis auf eine ministeriale Abstammung geben vielleicht zwei Urkunden aus dem Elsass, in welchen wir von einem "Rudgerus Snewil advocatus" bzw. einem "Snevelinus advocatus de Mulnhen" erfahren. (
Nehlsen. 1967, S.19) Gemeint ist hier der Vogt von Mülhausen. Besitzer dieser Vogtei war das Geschlecht der Staufer, was zunächst an eine staufische Ministerialität denken lässt. (Allerdings bliebe dann die Frage offen, wie ein staufischer Ministeriale in eine zähringische Stadt gelangte. Gleichzeitig ist ein Wechsel des Dienstherrn äußerst fraglich) Scheinen also die letztgenannten Urkunden das Abstammen aus der Ministerialitär wahrscheinlicher werden lassen, erweckt eine Freiburger Quelle aus dem Jahr 1240 wieder Zweifel. In dieser wird Konrad Snewlin nämlich zum ersten Mal einer Gruppierung zugeordnet indem er ausdrücklich als cives bezeichnet wird. (FUB I. nr. 69) Endgültige Beweise, in welcher Schicht Konrad Snewlin zu suchen ist, gibt eine Urkunde aus dem Jahr 1242, in der Konrad Snewlin und Ludwig von Munzingen als militibus et civibus bezeichnet werden.

"Noverint universi, quod nos interveniente communi consilio et unanimi consensu nostri capituli ecclesie Morbacensis ob evidentem utilitatem sed et honestatem ipsius ecclesie decinam nostram de Biengin attinentem nostro hospitali Chronrado Snewilino ac Ludewico de Muncingen mili(ti)bus et civibus de Friburch in feodum concessimus libere et absolute. ( ... )" (
FUB I. nr. 72.)

Gleichzeitig lässt dieser Beleg den Leser nach wie vor im Unklaren darüber, ob Konrad Snewlin nun zuvor Ministeriale war oder nicht.

Anhand der frühen Quellen Freiburgs und jenen aus dem Elsass lässt sich also festhalten, dass kein Snewlin explizit als Ministeriale oder nobilis bezeichnet wird. Vieles lässt aber auf eine ministeriale Abstammung schließen. Besonders die "auffallend häufige Nennung zwischen Ministerialen" (
Kälble, 2001. S.139) und die beiden Urkunden aus dem Elsaß, lassen eine staufische Ministerialität nahe liegend erscheinen. Rudgerus Snewil schien sehr wahrscheinlich mit den Freiburger Snewlins verwandt gewesen zu sein, da der Name bei keiner anderen Familie belegt ist. Darüber hinaus pflegten die Snewlins Kontakte ins Elsaß, besonders zur Abtei Murbach. (Nehlsen. 1967, S.30) Ein weiteres Indiz für eine ministeriale Abstammung ist die bisher nicht erwähnte Tatsache, dass Johann Snewlin mit Clementia von Falkenstein verheiratet war.

Gegen diese Theorie spricht jedoch, dass kein Ministeriale in der Stadt wohnen durfte:
"nullus de hominibus vel ministerialibus ducis vel miles aliquis in civitate habitabit, nisi ex communi consensu omnium urbanerum er voluntate" (
Nehlsen. 1967. S.30)

Die Bürger konnten aber in einigen Fällen Ministeriale zulassen. Wie oft dies geschah lässt sich nicht mehr rekonstruieren, zweifelsohne lebten aber nicht wenige Ministeriale in der Stadt. Außerdem vermochten solche Söhne, die ohne Dienstgut, aber mit Vermögen ausgestattet waren, als Bürger in die Stadt ziehen.

Eine kaufmännische Herkunft scheint ausgeschlossen, da sich hierfür keinerlei Hinweise finden lassen. Außerdem ist die Abstammung der mercatores personalii ebenfalls unklar. Fest steht, dass Konrad Snewlin wohl nicht der erste Ministeriale der Familie in der Stadt war - sofern er denn einer war -, da er sonst kaum bereits 1220 Schultheiß der Stadt gewesen wäre. Darüber hinaus gewinnt man den Eindruck, dass eine Unterscheidung zwischen Ministeriale und Bürger mitunter gar nicht von so großer Bedeutung war, wurde doch in der Mehrheit der Quellen die Zugehörigkeit der Zeugen nicht genannt. (
Kälble, 2001, S.144)

Als ebenso unwahrscheinlich wie eine kaufmännische Tradition der Familie Snewlin erweist sich die Abstammung aus dem edelfreien Adel. Da es für das 11. und 12. Jahrhundert keinerlei Quellen über die Snewlins und deren Burgen gibt, entpuppt sich die Ansicht der frühen Geschichtsschreiber als haltlos. Keine einzige Quelle besagt, dass die Schneeburgen von den Snewlins initiiert wurden. (
Zettler, Alfons; Zotz, Thomas: Wilde Schneeburg. in: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (Archäologische und Geschichtliche Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 15), Band I Nördlicher Teil, Halbband L-Z. Ostfildem 2006, S.372 ff., sowie: Zettler, Alfons; Zotz, Thomas: Schneeburg. in: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (Archäologische und Geschichtliche Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 14). Band I Nördlicher-Teil. Halbband A-K, Ostfildem 2003, S.101 ff) Nur eine Namensgebung erscheint unter Umständen plausibel. Die Familie besaß lediglich um die Wilde Schneeburg herum relativ viele Güter. Eine mögliche Schlussfolgerung, die Burg hätte sich in deren Besitz befunden, ist nicht haltbar. Weiterhin wurde Konrad Snewlin, wie bereits angesprochen, nie als nobilis bezeichnet. (Nehlsen, 1967. S. 22f)

Besitztümer der Snewlins

Die Güter im 13. Jahrhundert

Anhand vieler Quellen wird schnell klar, dass es der Familie Snewlin bereits im 13. Jahrhundert gelang bedeutende Güter an sich zu binden, sei es anhand schriftlicher Belege für einen direkten Erwerb/Tausch oder durch Bestätigungen, dass die Familie bereits Güter in diversen Dörfern ihr Eigen nennen durfte. Wie es gelang diese Güter zu erwerben, beziehungsweise woher das Geld dafür kam, lässt sich nur schwer klären.

Die erste Erwerbung von der wir erfahren, ist der bereits angesprochene Erhalt des Neubruchzehnten durch die Äbtissin des Kloster Waldkirch von 1217. Die Verleihung wurde fünf Jahre später bestätigt. Hermann Nehlsen sieht hierin eine Erbleihe. (
Nehlsen. 1967. S. 37)

Aufschlussreich über Besitztümer sind häufig Testamente, so auch im Fall von Konrad Snewlin. Kurz vor seinem Ableben vermachte dieser mehrere Hofstätten, Matten und Äcker dem Dominikanerorden. (
FUB I n.249)

Zwanzig Jahre zuvor schenkte Konrad Snewlin d.J. zusammen mit Ludwig von Munzingen den Wilhelmitenbrüdern Güter in Obenied und Vörlinsbach. (
Nehlsen, Hermann: Cives et milites de Friburg. Ein Beitrag zur Geschichte des ältesten Freiburger Patriziats, in: Schauinsland 84/85 (1966). S.83. Spätestens 1308 erscheint Johann Snewlin als "voget uber daz selbe closter", aus: FUB III. nr. 135) 1282 erscheint Johann Snewlin d.J. als Lehnsinhaber des Murbacher Widemhofes und des Dinghofes zu Schliengen. (Kälble, 2001. S.170) Ein Jahr vorher erwarb er einen Hof in der Wiehre vom Kloster St.Peter. Erwähnenswert ist noch eine Quelle aus den Jahr 1277, die festhält, dass die Töchter von Konrad Snewlin d.J. von deren Mutter beträchtliche Güter in Reute, Krozingen, Wiehre, Sölden, Oberried und ein Haus in Freiburg erhielten. (FUB l, nr. 307)

Ebenfalls sehr aufschlussreich ist der Ehevertrag des Konrad Snewlin von 1291, aus dem hervorgeht, welchen umfangreichen Besitz der Freiburger Patrizier gegen Ende des 13. Jahrhunderts bereits hatte:

"( ... ) Daz ist daz hus, da er inne ist, daz da lit nebent hern Johanses hus Ederlins in der Saltsgassun, un zwo schura hinder sime huse, die des von Ruti waren, un ein huseli (lit dernebent) un ein hus (Iit vor sime hus uber an des von Stulingen seligen hus)( ... )" (
FUB II. nr. 101)

Konrad Snewlin der Jüngere hatte viel Grundbesitz in Adelhausen. Für einen großen Güterbesitz sprechen auch schon die vereinzelten Bezeichnungen der Nebenlinien der Snewlin z.B. Snewlin in curia oder im Hof. Ein weiterer großer Güterkauf ist für den Ritter Dietrich Snewlin im Hof 1267 belegt. Dieser kaufte in der Urkunde für 1000 Silbermark einen Hof in Riehen vom Kloster Wettingen und deren gesamte Besitzungen in Bännen, Höllstein, Inzlingen und Weil. (
FUB I. nr. 217)

Durch so große Gütererwerbungen wird deutlich, über welches Kapital die Familie bereits gegen Ende des 13. Jahrhunderts verfügte. Auffällig ist, dass in den Quellen die meisten Güter erworben werden. Nur ein kleiner Teil scheint bereits im Besitz der Familie gewesen zu sein, zumindest existieren hierzu keinerlei Quellen über deren Erwerb. (
z.B. der Häuserkomplex in der Salzstraße und der Hof in Adelhausen) Fest steht, dass die Familie Snewlin viele Höfe von großer Bedeutung im Breisgau besaß, die sie von weltlichen und geistlichen, einflussreichen Personen erwarben, da diese offenkundig durch finanzielle Schwierigkeiten dazu gezwungen waren, jene zu veräußern. Die Snewlins konzentrierten sich stark auf die laufenden Einnahmen dieser Höfe und Güter, um ihren Lebensstandard aufrecht halten zu können, der sich immer mehr dem der Adligen anglich. (Nehlsen, 1967, S.49) Hierauf soll jedoch an anderer Stelle näher eingegangen werden.

Die Blütezeit im 14. Jahrhundert

Waren die Snewlins gegen Ende des 13. Jahrhunderts bereits sehr vermögend, wurden sie im 14. Jahrhundert noch einflussreicher. Die Erwerbungen dieser Zeit waren von ganz neuer Qualität. Zeitgleich schien sich auch ein neuer Schwerpunkt abzuzeichnen, den die Familie zuvor nicht beachtet zu haben schien: Burgen bzw. feste Bauten. Konrads Dietrich Snewlin (zum Wiger), der 1314 bereits das Kirchspiel und einen Fronhof in Kirchhofen besaß, das Gericht zu Krozingen und ein Haus in der Turnergasse, erhielt von Markgraf Heinrich von Hachberg die Erlaubnis im Breisgau wo und wann er will eine Burg zu bauen - lediglich auf dem Eigengut des Markgrafen bedurfte es einer Sondergenehmigung:
"Markgraf Heinrich von Hachberg tut kund, dass er Konrad Dietrich Schneuelin erlaubt und Gewalt gegeben hat, eine Burg zu bauen im Breisgau, wo und wann er will, es sei an ebeni oder um bergin oder in thälern ( ... )" (
FUB I, nr. 325 vgl.: Nehlsen, 1967, S.65f)

Konrad Dietrich zog jedoch 1324 den Kauf vor und es kommt zum "verkauf der burg ze Emmutingen, der (man) sprichet ze Wyier an Konrad". (
GLA 20/152) In dem Kaufvertrag verpflichtete sich der Freiburger Patrizier, dass er sich nie mit den Freiburger Bürgern gegen ihn, den Markgrafen, verbünden dürfe. Im Gegenzug dazu würde der Markgraf die Burg niemals angreifen. Gleichzeitig dürfe von ihr niemals Leid für die Bürger ausgehen. Eine interessante Vereinbarung im Hinblick auf das Verhältnis von Konrad Dietrich zur Stadt Freiburg.

Nicht nur die Linie der Snewlin zum Wiger trat durch einen Burgenerwerb hervor. Die erste Erwerbung der Snewlins dieser Art im 14. Jahrhundert ist die Burg Landeck. Johann Snewlin d.J. erwirbt diese 1300 von den Johannitem, die sie unmittelbar vorher von Heinrich von Geroldseck erworben hatten (
Zettler, Alfons; Zotz, Thomas: Landeck. in: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (Archäologische und Geschichtliche Forschungen zum ersten Jahrtausend in SUdwestdeutschland 15), Band I Nördlicher Teil. Halbband L-Z, Düsseldorf 2006, S.269 f):

"( ... ) AIlen den, die disen brlef sehent oder horent lesen, kunde ich Johannes Snewelin ein ritter von Friburg, das ich bedahtecliche un wissentliche mit willen un verhengnusse fro Annun mine elichun wirtinnun un Johannes un Snewelins un aber Johannes miner sune han verwehselt gegeben un erlöbet den erberen geistlichen luten bruder Helwigen von Randesacker dem prior der huser Sant Johannes spittals von Jherusalem ze oberm Turschem lande un sinen brudem und iren nahkomen umbe die burge ze Landegge die oberun un die niderun un den teil des stettelins unde funf un zwenzig mark geltes minen hof ze Sliengen ( ... )" (
FUB II, nr 289)

Im Laufe des Jahrhunderts gelangte dieser Zweig der Familie in den Besitz ganzer Dörfer im Breisgau und 3/4 der Wildbänne im Münstertal. Besonders erwähnenswert ist an dieser Stelle der Erwerb der Dörfer Ebnet und Hochdorf um die Mitte des 14. Jahrhunderts, die sich beide vorher im Besitz der Grafen von Freiburg befanden. (
Nehlsen. 1967, S.78)

Am 19.4.1322 kommt ein weiterer Zweig der Familie in den Besitz einer Burg, nämlich Snewli, der Sohn von Johann Snewli d.J. Hierbei handelte es sich um die Burg Wiesneck, die Graf Albrecht von Hohenberg 1293 bereits an Burkhardt den Turner veräußerte. (
Mone, L. J. (Hrsg.): Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg. 14. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 12 (1861). S.374)

Durch die aufgezeigten Beispiele der Neuerwerbungen einiger Vertreter der Familie, lässt sich der bereits angesprochene Richtungswechsel veranschaulichen, den die Snewlins im 14. Jahrhundert einschlugen. Zwei Vertreter der Familie zeichneten sich jedoch durch besonderen Einfluss aus, auf die im Folgenden explizit eingegangen werden soll: Snewli Bernlapp und Johann Snewlin der Gresser.

Snewli Bernlapp

Im 14. Jahrhundert ist der Familienzweig der Snewli Bernlapp als Ortsherren von Bollschweil und Sölden bezeugt. Bereits im Jahr 1303 ist ein "festes hus zu Bolswiler" erwähnt, mit welchem Snewli Bernlapp ein Bündnis mit der Stadt Freiburg einging und sich verpflichtete, das Haus für die Bürger zu öffnen. (
FUB III. nr. 32) Später wird hierauf noch einmal einzugehen sein. Herrmann Nehlsen ist der Ansicht, mit dem festen Haus sei das Schloss in Bollschweil gemeint. Bestätigung findet diese These in den späteren Lehnsbestätigungen der österreichischen Herzöge. Hierin heisst es:
"( ... ) den ersten den dinkhof zu Witnaw mit aller seiner zugehorung, das ist Bolswiler und das sloss und die dorffer Bolswi!r, Selden, Bieczikofen, Witnaw und Aw mit gericht und Iewten, zwing, bennen und mit namen den kirchensacz zw Witnaw ( ... )." (
Krieger, Albert (Hrsg.): Topographisches Wörterbuch des Grossherzogtums Badens, Band I, Heidelberg 1972, Sp 244)

Durch den Fronhof von Bollschweil bestanden zudem enge Verbindungen zum Kloster St.Ulrich. Später erfahren wir, dass die Snewli Bernlapp zusammen mit Graf Konrad von Freiburg "die vogete und herren uber das vorgenante gotteshus sint und uber alles das gut, so dar zu horet". (
Mone, 1861. S.451)

Im Jahr 1317 bekamen Snewli Bernlapp und sein Vetter von Graf Konrad von Freiburg alle Kolmanschen Güter in Herdem verliehen.(
FUB III. nr. 454) Sechs Jahre später waren die Snewli Bernlapp die Herren und Vögte zu Mengen. (Nehlsen. 1967,S.56) Das Jahr 1327 war eines der bedeutendsten Jahre für diesen Familienzweig der Snewlins und für die Hauptseminarsarbeit von großer Wichtigkeit. In diesem Jahr erwarb Snewli Bemlapp abermals umfangreiche Güter von Konrad von Zähringen, nämlich die Dörfer Zähringen, Gundelfingen, Holdental, Wildtal und Reute sowie die Burg Zähringen. (Mone. 1861. 5.456ff., vgl. auch: Butz, Eva-Maria: Adlige Herrschaft im Spannungsfeld von Reich und Region. Die Grafen von Freiburg (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 34), Band I. Freiburg 2002. S.277) Damit befanden sich Hoheitsrechte der einstigen Herzöge von Zähringen in den Händen des Freiburger Patriziers.

Doch gelang es der Familie noch eine weitere Burg zu erwerben - zumindest teilweise. 1350 werden die Söhne von Snewli Bemlapp als Eigner eines Teils der Burg Keppenbach genannt:
"Das wir gelobt und gesworn zuo den heiligen, den wissen und bescheiden lüten, dem burgermeister und dem rate zuo Friburg in Brisgöwe, von den drien teilen so wir hant an der hindern burge zuo Keppenbach an dem grossen huse, und das darzuo höret, da der fierteil ist herr Johans Snewelins des Schuttheissen zuo Friburg und siner bruodere, und den stalle hinden an dem grossen huse, der halber unser ist, und halber des schultheissen lind sinder bruodere ( ... )" (
UB I. S. 394f)

Wie sie an die Burg gelangten, bleibt jedoch unklar. Möglich erscheint aber eine Inbesitznahme durch Heirat, waren die Snewlins doch mit den Herren von Keppenbach versippt. (
Kälble, 2001, S.179)

Die Söhne von Snewli Bemlapp erwarben noch weitere Güter und vermehrten den ohnehin schon großen Besitz durch das Dorf Buchholz, diversen Lehensbesitz vom Kloster Reichenau und dem Weingeld zu Rotweil. (
Nehlsen, 1967, S.55) Schließlich teilten sich die Snewlin Bemlapps in zwei weitere Linien auf, nämlich in die von Zähringen und die von Bollschweil. (Die Snewlin Bemlapp von Bollschweil starben 1837 als letzter aller Zweige aus)

Johann Snewlin der Gresser

Was die Besitztümer dieses bekanntesten aller Vertreter der Snewlins betrifft, erfahren wir im Wesentlichen aus seinem Testament vom 9.10.1347 (
UB I. S.374), das außergewöhnlich umfangreich ist. Alles wurde sehr genau festgehalten. Ein Grund hierfür ist sicherlich durch die Tatsache bedingt, dass Johann Snewlin der Gresser 1347 kinderlos verstarb. Das meiste seines Erbes erhielten die Karthäuser. Schon 1346 vermachte er ihnen Pfründe, aus denen hervorgeht, dass er Besitzer eines Hofes in Gottenheim und eines Herrenhofes des Klosters St. Märgen in Mengen war. In seinem Testament vermachte er ihnen drei weitere Pfründe zu je ca. 50 Silbermark, das fahrende Gut aus seinem großen Seßhause in der Salzstrasse und dem Hause zem Lufte, sowie Reben an der Wonnhalde, Matten zu Fischbach, den Garten in der Wertgasse und ein Teil des Schauinslands. (Nehlsen, 1967. S.59)

Die zwei ältesten Söhne des Snewli Bemlapp erhielten schließlich das Haus zem lufte, das große Seßhaus und die Dörfer Eschbach, Tunsel, Schmidhofen und Weiler. Die jüngeren Söhne durften den Hof in Gottenheim und Broggingen und die Güter bzw. den Hof zu Bahlingen ihr Eigen nennen. Die ältesten Söhne des Bruders Konrad erhielten alle Bergwerksrechte, Rebberge zu Ebringen, der Zehnt zu Wolfenweiler und die Bergwerksburg Birchiberg. (
UB I, S.369) Auch Johann Snewlin der Gresser befand sich also im Besitz einer Burg, auf die im nächsten Punkt weiter eingegangen werden soll.

Diese Quelle ist ein gutes Beispiel dafür, wie wohlhabend einzelne Vertreter der Familie waren, werden hier doch die meisten Besitzungen hintereinander aufgelistet. Ähnlich verhält es sich mit dem bereits angesprochenen Ehevertrag des Konrad Snewlin aus dem Jahre 1291.

Um den ganzen Umfang der Besitzungen der Familie Snewlin weiter zu verdeutlichen und auch zu vervollständigen, bedarf es notwendigerweise, wenn auch kurz, einer Auseinandersetzung mit dem Bergbau, der in Freiburg eine große Rolle spielte. (
Bauer, Clemens: Freiburgs Wirtschaft im Mittelalter, in: Müller, Wolfgang (Hrsg.): Freiburg im Mittelalter. Vorträge zum Stadtjubiläum 1970 (Veröffentlichung des Alemannischen Instituts 29). Bühl 1970. S.57f)

Der Bergbau

Die erste Fronbergverleihung ist für das Jahr 1327 belegt. Snewli Bernlapp gelangte in den Besitz von vier Fronebergen zu Willnau. Die Höhe der Abgaben lassen auf eine hohe Qualität des Erzes schließen. (
Nehlsen, 1967. S.94) 1341 finden sich weitere Quellen für eine Beteiligung am Bergbau, diesmal in Todnauer Gebiet. (Trenkle. J.B.: Zur Entwicklungsgeschichte des Schwarzwälder Bergbaues, in: Schauinsland 13 (1886). S.74)

Herrmann Nehlsen hält es für denkbar, dass die Familie Snewlin somit in der Bergbaugesellschaft zum Gauch beteiligt gewesen war, da Stollen in diesem Gebiet zu denen der Gewerkschaft zählten. Quellen diesbezüglich existieren aber keine. Grundlegend muss an dieser Stelle aber darauf hingewiesen werden, dass der Bergbau im Laufe der Zeit immer kostspieliger wurde, da tiefer gegraben werden musste. Viele kleinere Grubenbesitzer gerieten dadurch im 14. Jahrhundert in finanzielle Schwierigkeiten und waren vermehrt auf die Gewerkschaft angewiesen. In diesem Zusammenhang wurden auch reiche Geldgeber immer wichtiger. Die Familie Snewlin machte sich diesen Tatbestand unter Umständen zu nutze. (
Konrad Dietrich Snewlin war zeitweise Pfandherr der gräflichen Bergwerkseinkünfte. vgl.: Haumann. Heiko: Von Ordnungen und Unordnungen. Lebensformen in der Stadt. in: Haumann. Heiko, Schadek, Hans (Hrsg.): Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Von den Anfängen bis zum "Neuen Stadtrecht von 1520, Band I, Stuttgart 1996, S.503)

Ein wichtiger Beleg für eine mögliche snewlinsche Beteiligung am Bergbau ist die bereits angesprochene Burg Birchiberg von Johann Snewlin dem Gresser bzw. dessen Testament. (
Schadek. 1996, S.174) Wie bereits erwähnt, vermachte er darin den fünf Söhnen seines Bruders die "feste ze Birchiberg und was dar ine ist und dazu horet". (UB I. S.365ff) Wie er in den Besitz dieser Burg gelang ist unklar, die Erwähnung des "manlehen ze Birchibergr" (FBU I, nr. 307) aus dem Ehevertrag von Konrad Snewlin von 1291 lässt darauf schließen, dass Johann Snewlin der Gresser die Burg erbte. Möglicherweise war mit dem Mannlehen bereits die Burg gemeint. Somit wäre die Birchiburg die erste Burg im Breisgau, die sich im Besitz der Patrizierfamilie befand. Ob die Snewlins nun aber tatsächlich am Bergbau am Birkenberg direkt beteiligt waren, lässt sich nur vermuten. Warum sonst, sollten sie aber im Besitz der Burg gewesen sein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Schutz des Bergbaugebietes diente. (Zettler, Alfons: Überlegungen zur Burg am Fuß des Birkenbergs bei St.Ulrich, Gem. Bollschweil, in: Archäologie als Sozialgeschichte. Studien zu Siedlung. Wirtschaft und Gesellschaft im frühgeschichtlichen Mitteleuropa. Festschrift für Heiko Steuer zum 60. Geburtstag. Radhen 1990. S.211) Zumindest lag die Berggerichtbarkeit am Birkenberg ebenfalls in den Händen von Johann Snewlin. Eine Fronebergverleihung ist aber nicht belegt. (Nehlsen. 1967. S.101)

Möglicherweise waren die Snewlins auch am Bergbau unterhalb der Burg Keppenbach beteiligt, besaßen sie doch Anteile der Burg. Des Weiteren hatte die Familie Besitzungen im Bergbaurevier in Zähringen und Ehrenstetten, wiederum fehlen aber hierzu definitive Beweise. Auffällig erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Familie häufig als Schiedsrichter fungierte wenn es um den Bergbau ging. Ob hierfür eine ausgesprochene Erfahrung die Ursache war oder lediglich die Tatsache, dass die Familienmitglieder in ihrer langjährigen Tätigkeit als Schultheißen und Bürgermeister hierfür geeignet waren, muss an dieser Stelle unbeantwortet bleiben.

Die Quellenlage der Snewlins in Bezug auf den Bergbau ist allzu oft nicht eindeutig, ganz unbeteiligt schien die Familie aber nicht gewesen zu sein. Eine mittelbare Beteiligung am Silberhandel ist jedoch sehr unwahrscheinlich, ist doch kein Handel mit dem Edelmetall nachweisbar. (
Nehlsen. 1967. S.114) Somit waren die Snewlins im Bergbau eher unmittelbar tätig und beteiligten sich, vermutlich in der Rolle als Geldgeber, an durchweg bereits erschlossenen Gebieten.

Geldgeschäfte der Snewlins

Geldgeschäfte
Bei vielen einflussreichen Familien des Mittelalters ist die Ursache ihres Reichtums im Handel mit Gütern oder Rohstoffen zu suchen. Wie sich recht schnell herausstellt, war dies jedoch bei den Snewlins nicht - oder wenn überhaupt, kaum der Fall. (
Nehlsen. 1967. S.139f) Es existieren nämlich keine urkundlichen Belege oder sonstige Dokumente, die auf eine solche Tätigkeit hinweisen. Der Grund für den Reichtum der Familie liegt damit wo anders. Neben dem Handel war die so genannte Geldleihe häufig ein Garant für eine schnelle Vermögensentwicklung. Das war es auch, um es vorweg zu nehmen, im Falle der Familie Snewlin. Viele Quellen sowohl über Darlehens, Renten - und Pfandgeschäfte zeugen hiervon. (Bauer. 1970, S.67) Dass die Patrizierfamilie schon recht früh für ihren großen Reichtum bekannt war, wird durch die hohen Summen und die Vertragspartner deutlich. Die Höhe der Darlehen und damit verbundenen Pfändungen waren gewaltig und die Beteiligten in vielen Fällen wichtige Personen in bedeutenden Ämtern, wie beispielsweise eine Quelle aus dem Jahre 1266 zeigt: Hierin wird deutlich, dass Konrad Snewlin und seine Mutter Güter der Straßburger Kirche als Pfand besaßen. (FUB I, nr. 210, vgl.: Nehlsen. 1967. S.118f)

In einer weiteren Urkunde werden ebenfalls Dietrich und Johann Snewlin als Besitzer von Kirchengütern genannt. Konrad Snewlin war vermutlich auch an Pfandgeschäften mit Graf Egen von Freiburg beteiligt, besaß er doch Güter, die sich eindeutig vorher im Besitz der Grafen befanden. (
Butz, 2002, S.269 und S.274) Ein Beispiel hierfür wäre der bereits angesprochene Besitz aller zu St.Peter gehörenden Leute im Kirchspiel von Kirchhofen aus dem Jahr 1314, in welchem Hermann Nehlsen ein als Kauf verkleidetes Pfandgeschäft vermutet. (Nehlsen, 1967. S.125)

Vier Jahre später verkaufte Graf Konrad für 20 Silbermark die Leibrente seines Vaters an Konrad Dietrich Snewlin. Weitere fünf Jahre später verpfändete der Graf die Judensteuer an Konrad. In der Urkunde ist von keinem Zins die Rede, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der einflussreiche Patrizier nicht uneigennützig agierte. (
UB I. S.248) 1342 erhielt der Graf 200 Silbermark als Leihgabe. Anhand vieler Quellen - die hier nicht alle aufgeführt werden können, wird schnell deutlich, dass Konrad Dietrich Snewlin den Freiburger Grafen erhebliche Summen lieh und häufig als Gläubiger fungierte. Es existieren zudem auch Quellen, die ihn als Gläubiger des Markgrafen Heinrich nennen. (Nehlsen. 1967, S.129)

Natürlich waren auch Snewli Bemlapp und Johann Snewlin der Gresser, die im vorigen Teil herausgehobenen Patrizier der Familie, an Geldgeschäften bzw. Geldleihen beteiligt und fungierten oftmals als Gläubiger. So war Johann Snewlin beispielsweise 1319 Gläubiger der Gebrüder Burkhard, Rudolf und Dietrich von Keppenbach. (
FUB III. nr. 493)

Die Summen, für die Johann Snewlin - aber auch andere Patrizier der Stadt - bürgen mussten waren teilweise recht hoch. Größter Schuldner des "Gressers" mit 600 Silbermark und 60 Silbermark jährlichem Zins waren die Herren von Üsenberg. Deutlich wird dies in seinem bereits angesprochenen Testament. Insgesamt hatte Johann Snewlin so 1200 Silbermark in verzinslichem Kapital angelegt, kleinere Gülten sind hierin nicht eingerechnet. (
Nehlsen, 1967, S.131)

Im Unterschied zu seinem Bruder stand Snewli Bernlapp den Herren von Üsenberg näher als den Grafen von Freiburg. Am 25.5.1315 bestätigten Hug von Üsenberg und seine Frau, dass sie Snewli Bemlapp 28 Silbermark schulden und ihm einen jährlichen Zins von 3 Silbermark garantieren. (
FUB III, nr. 263) 1338 lieh Snewli Bemlapp dem Geschlecht weitere 40 Silbermark. Im Jahre 1355 hatte er schließlich Güter der Herren von Üsenberg im Wert von 200 Silbermark als Pfand inne. Zusätzlich war er, genau wie sein Bruder, in Pfand- und Darlehensgeschäfte mit den Grafen von Freiburg verwickelt, denen er vermutlich insgesamt 250 Silbermark lieh. Snewli Bemlapp, Johann Snewlin der Gresser, Snewli von Wiesneck. Cunzi Snewlin und Ritter Snewli im Hof liehen dem Grafen insgesamt 920 Silbermark. (Nehlsen, 1967, S.133)

So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die anderen Zweige der Familie Snewlin an solchen Geldgeschäften beteiligt waren.

Definitiv spielte also die mittelalterliche Geldleihe in ihren unterschiedlichen Formen eine bedeutende Rolle, wenn es um den Wohlstand dieser Zeit ging. Die angesprochenen Geldsummen waren teilweise sogar so hoch, dass sich im Falle der Straßburger Kirchengüter sogar der Papst einschaltete. (
Nehlsen, 1967, S.118f) Allein Johann Snewlin der Gresser lieh den Herren von Üsenberg 600 Silbermark und wenn Snewli Bernlapp für 303 Silbermark die Burg Zähringen erwirbt, erweckt es den Eindruck, dass es ihm wenige Schwierigkeiten bereitete diese Summe aufzutreiben. 1328 mussten die Grafen von Freiburg bereits ein Drittel der Stadtsteuer an die Familie Snewlin zahlen.

Der Reichtum der Familie lässt sich also in erster Linie durch die zahlreichen Geldgeschäfte erklären. Die hohen Zinssätze waren eine rentable Einnahmequelle. Gleichzeitig sind die entsprechenden Quellen eine Bestätigung für den bereits vorhandenen Reichtum. Die Frage nach dem Urvermögen muss somit weiterhin ungeklärt bleiben. Der Bergbau spielte für den Wohlstand der Familie allem Anschein nach eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Gütern schien im Falle der Snewlins, wie bereits angesprochen, überhaupt keine Rolle gespielt zu haben. Nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang war jedoch eine weitere, bisher nicht weiter angesprochene Einnahmequelle, nämlich die Gelder aus den begleiteten Ämtern innerhalb der Stadt Freiburg.

Die Ämter der Familie, deren Einfluss und das Verhältnis zur Stadt
Grundlegend waren ab 1220 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts alle Snewlins Freiburger Bürger, das heißt, das Bürgerrecht verband sie mit der Stadt. (
Nehlsen,1967,S.142) Besonders die Schultheißen standen den Stadtherren nahe, zumindest im 13. Jahrhundert. (Kälble, 2001, S.165f.) Das galt natürlich auch für die Familie Snewlin, die den ersten Schultheißen stellte. Bürger der Stadt, die einen guten Kontakt zum Grafen pflegten, wurden in den Zeugenlisten meist zu Beginn genannt, was in Falle der Snewlins ebenfalls zutrifft. (Siehe Kapitel Der Ursprung der Familie. vgl.: Kälble. 2001. S.158)

Wie viele Snewlins nun aber eine wichtige Position in der Stadt hatten bzw. wie viele von ihnen im Rat saßen lässt sich nur vermuten. Aus der Tatsache, dass viele in Quellen als Zeugen genannt wurden und eine häufig Rolle bei großen Geld- oder Tauschgeschäften spielten, lässt sich nicht automatisch ableiten, dass sie alle consuies waren. Mussten sie hierfür doch schließlich mindestens 30 Jahre alt sein, wo hingegen Zeugen sehr viel jünger sein konnten. (
Kälble. 2001. S.126) Das führende politische Gremium der Stadt zu Beginn des 13. Jahrhunderts war der 1186 im Freiburger Stadtrecht (Die so genannte "Erweiterte Handfeste") erstmalig genannte Rat der 24. Im Stadtrodel 1218 wird explizit genannt, der Rat bestehe aus non simplices burgenses (Blattmann, Marita: Die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Zähringer. Rekonstruktion der verlorenen Urkunden und Aufzeichnungen des 12. und 13. Jahrhunderts (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 27). Band I. Freiburg und Würzburg 1991,S.221), Das hatte zur Folge, dass nur wenige Familien sich im Rat etablieren konnten (z.B. die Snewlins, von Krozingen u.a.). An der Spitze des Rates stand der Schultheiß, der zusammen mit dem Rat als Schöffe eine bedeutende richterliche Funktion ausübte. Erst in einer Urkunde aus dem Jahr 1256 werden einzelne consules mit Namen genannt. (FUB I. nr. 153) Anhand dieser Quelle wurde dann von Matthias Kälble der Versuch unternommen, Rückschlüsse auf die anderen consules zu ziehen.(Kälble, 2001, S.128f) Da es sich hierbei lediglich um Vermutungen handelt, bleibt die letztendliche Besetzung des Rates im Ganzen weiter ungeklärt.

Erster Schultheiß der Stadt (
Von welchem wir den sicheren Namen kennen) war Konrad Snewlin, der am 8.8.1220 in diesem Amt genannt wird und somit an der Spitze der städtischen Verwaltung stand. (FUB I, nr. 36) Wie lange er im Amt blieb ist nicht bekannt. Der zweite namentlich bezeugte Schultheiß war Heinrich von Krozingen, dessen Bruder mit einer Snewlin verheiratet war. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass sämtliche Ratsmitglieder in einer engen, oft verwandtschaftlichen Bindung zueinander standen, die es anderen Familien weitgehend unmöglich machte in den Rat aufzusteigen. (Kälble, 2001, S.225)

Der nächste Schultheiß der Familie Snewlin war Konrad Snewlin im Hof. Johann Snewlin ist für das Jahr 1310 als Schultheiß bezeugt. Zwei Jahre später wurde Snewli Bernlapp in dieses Amt gehoben. (
Ab 1316 ist er als Ritter bezeugt) Bereits neun Jahre früher bekundete er schon sein Verhältnis zu den Bürgern der Stadt und machte deutlich wie sehr er mit Freiburg verbunden war. 1303 ging er, wie bereits angesprochen, ein Bündnis mit seinem hus zu bolswiler und der Stadt Freiburg ein, indem er seine Burg den Bürgern öffnete und gleichzeitig garantierte, dass von diesem hus kein Schaden ausgehen solle. Ob er damit in erster Linie Nähe zu den Freiburger Bürgern zeigen wollte oder letztlich zu dem Stadtherm lässt sich nur schwerlich klären.

"Allen, die disen brief sehend oder horent lesen, kunde ich Snewli Bernlappe her Cunrat Snewlins sun, das ich min hus zu Bolswiler verbunden han gegen den burgem von Friburg fur mich und fur alle min erben und nachkommenden und fur alle die, den das selb huse iemer wirt, also das von dem selben hus den vorgenanten burgern noch den iren niemer einkein schade sol geschehen ( ... )"
"( ... ) das das selbe hus den vorgenanten burgern sol offen und undertenig sin us und in ze lassend zu allen den sachen, so si sin bedorfend und swie si sin bedorfent iemer me gegen allermenglichem ane alle geverde." (
FUB Ill. nr. 32)

Wie bereits angesprochen, hatten nur wenige Bürger die Möglichkeit Schultheiß zu werden. Um dieses Amt zu erreichen, musste man einen engen Kontakt zum Stadtherrn pflegen, da dieser spätestens ab 1275 den Schultheißen wählte. Hermann Nehlsen geht sogar davon aus, dass dies bereits vorher so praktiziert wurde. (
Nehlsen. 1967, S.144) Ein Indiz hierfür ist die Tatsache, dass direkt nach den Unruhen im Rat 1248, den so genannten discordia, wieder ein Snewlin (Konrad Snewlin im Hof) Schultheiß wurde. Die Unruhen entstanden, weil man dem Rat vorwarf, er wäre eine Marionette des Stadtherm und ein solch starres Gebilde, dass keine neuen Mitglieder aus anderen Familien die Möglichkeit hätten dem Rat beizutreten. Außerdem warf man ihm vor, nur aus Eigeninteresse zu handeln. (Gerchow, Jan: Schadek, Hans: Stadtherr und Kommune. Die Stadt unter den Grafen von Freiburg, in: Haumann, Heiko: Schadek, Hans (Hrsg.): Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Von den Anfängen bis zum "Neuen Stadtrecht von 1520, Band I, Stuttgurt 1996. S.145) Die Ernennung eines neuen Schultheißen aus einem "alten Geschlecht" direkt nach diesen Vorwürfen ist in diesem Zusammenhang tatsächlich bemerkenswert.

Die Mitgliedschaft im Rat war eine Vorrausetzung für den Schultheiß. Ab 1275 war im Stadtrecht verankert, dass der Schultheiß aus dem Rat der alten 24 stammen musste. (
Kälble. 2001. S.132)

FR 1275 §7: "So sol der herre wellen einin schultheizen usser den vier un zweinzigen". (
Blattmann, Marita: Die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Zähringer. Rekonstruktion der verlorenen Urkunden und Aufzeichnungen des 12. und 13. Jahrhunderts (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 27). Band 11, Freiburg und Würzburg 1991, S.657)

Ab 1293 konnten die Grafen das Schultheißwahlrecht jedoch veräußern. Snewli Bernlapp war vielleicht also schon ein Kaufschultheiß. (
Nehlsen. 1967. S.146)

Nach ihm wurde sein Sohn Johann Snewlin der Grüninger Schultheiß bis 1349, als ihm vorgeworfen wurde, im Rat eine Intrige zu spinnen und er in der Folge verbannt wurde. Der Nachfolger war aber wieder ein Verwandter, nämlich Hanmann Snewlin. (
Nehlsen. 1967. S.147)

Ohne weitere Schultheißen der Familie an dieser Stelle aufzulisten, sei gesagt, dass das Amt bis 1383 in den Händen der Snewlins blieb. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Bürger ihren Schultheißen wieder selbst wählen, er musste nur ein "Altvierundzwanziger" sein. 25 Jahre später musste die Stadtherrschaft, mittlerweile österreichisch, aus finanziellen Gründen das Schultheißenwahlrecht für 500 fl. an die Familie Snewlin verpfänden. Das hatte zur Folge, dass die Familie noch bis ins 16. und 17. Jahrhundert hinein oft den Schultheißen stellte. (
Nehlsen. 1967. S.148f) 1248 kam es wie bereits angesprochen zu Unruhen im Rat, woraufhin dem "alten Rat" (coniurati maiores) nun ein neuer Rat, die "nachgehenden Vierundzwanzig", zur Seite gestellt wurde. Dieser sollte den Bürgern näher sein. Auffallend erscheint in diesem Zusammenhang, dass einer der ersten Bürgermeister, der an der Spitze des neuen Rates stand und somit in gewisser Weise ein Pendant zu dem Amt des Schultheißen darstellte, abermals zur Familie der Snewlin gehörte, nämlich Ritter Johann von Landeck, der 1299 - 1303 (Nehlsen. 1967. S.172) Bürgermeister war. Bereits seit 1295 stellten die "alten Geschlechter", die Edlen, den Obersten der "nachgehenden Vierundzwanzig". Dies erscheint verwunderlich, bestand der neue Rat doch aus acht Kaufleuten, acht Edlen und acht Mitgliedern der Zünfte. Zu diesen Edlen gehörte auch die Familie der Snewlin. Hierin wird abermals ihre bedeutende Stellung in Freiburg hervorgehoben, die nun als Adlige bezeichnet wurden. Bereits im Stadtrodel war bereits von non simplices burgenses die Rede gewesen.

Auf Johann Snewlin von Landeck folgten Anfang des 14. Jahrhunderts Ritter Snewli im Hof, Konrad Dietrich Snewlin und Snewli von Wiesneck. Am häufigsten war jedoch Johann Snewlin der Gresser Bürgermeister gewesen. (
1329-1330; 1332-1347) Natürlich begleiteten Vertreter der Familie Snewlin auch andere wichtige Ämter der Stadt. Der Bruder von Johann Snewlin dem Gresser, Konrad Snewlin zur Oberlinde, war beispielsweise lange Zeit als Pfleger des Münsterbaus tätig.

Hier stellt sich die Frage, warum so viele Snewlins eine wichtige Position in der Stadt einnehmen konnten. Ein Grund hierfür ist sicherlich das umfangreiche finanzielle Kapital und der große Erfolg bei Gütererwerbungen. Diese hoben die Position der Familie und waren ein Grund dafür, dass die Familie viele Kontakte zu weltlich und geistlich hochrangigen Personen aufbauen konnte. Deswegen mochten die Snewlins aufgrund ihrer Erfahrungen für einen Sitz im Rat besonders geeignet erscheinen. Klar voneinander trennen lassen sich die Gründe an dieser Stelle nicht, bedingten sie sich doch gegenseitig. Möglicherweise ist auch ein ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie, die sich stets als Sippe fühlte, dafür verantwortlich, dass sie teilweise bis zu zehn (
Nehlsen. 1967. S.152) Ratsmitglieder gleichzeitig stellten. (Allerdings ist die Tatsache, dass Familienmitglieder sowohl unter den Alten 24, als auch unter den Nachgehenden 24 vertreten waren, eher als Zeichen einer fortgeschrittenen sozialen Differenzierung zu verstehen)

Das war ein Grund dafür, dass die Snewlins - und auch andere Patrizierfamilien der Stadt, gegenüber dem Stadtherren deutlich an Macht gewannen. (
Butz, 2002. S.275) Dieser war durch den wachsenden Einfluss der Familien in seiner Entscheidungsfreiheit immer mehr eingeschränkt und vor allem aufgrund seiner finanziellen Not, immer häufiger dazu gezwungen eigene Rechte zu veräußem. (z.B. das Recht auf die Wahl des Bürgermeisters) Dadurch wuchs der Eintluss des Rates weiter. Erst unter österreichischer Herrschaft verloren die Snewlins wichtige Sitze im Rat. (Nehlsen, 1967. S.154)

Vergleicht man die Stellung der Familie im 13. Jahrhundert mit dem 14. Jahrhundert, fällt auf, dass sie im Ansehen weiter stiegen. Aus der wohlhabenden Patrizierfamilie, die ihren Ursprung wohl in der Ministerialität hatte, wurde ein unabhängiges, sehr reiches Geschlecht, das teilweise als Adelsgeschlecht bezeichnet wurde und sich selbst wohl auch als ein solches sah. (
Die Nennung der 8 Edlen im neuen Rechtsprivileg von 1293 weist in diese Richtung.)

Die ausgeprägte Versippung innerhalb des Rates, in dem kaum neue Familien aufsteigen konnten, wurde schon angesprochen. Zusätzlich war die Familie Snewlin bemüht sich mit dem Landadel zu versippen. (
Kälble, 2001. S.169) Zudem wollten die Snewlins den Stil der Adelsgeschlechter annehmen. Hierzu kann man z. B. das Stiften großer Summen an Klöster zählen, in die sie ihre Töchter schickten und bei Neugründungen ihre Vögte wurden. (Nehlsen, 1967, S.49)

Bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es zu einer Orientierung der Freiburger Geschlechter hin zum Umland der Stadt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Erwerb von Burgen am Beispiel der Snewlins, auf das nun näher eingegangen werden soll. Dieser bedeutete für die Snewlins Macht und Ansehen, aber auch die Sicherung ihrer Güter und Erträge.

Doch veränderte der Erwerb von Burgen das Verhältnis zur Stadt? Zunächst erscheint das nicht so. Als Johann Snewlin 1300 die Burg Landeck erwarb, halfen ihm die Bürger im darauf folgenden Jahr bei einer Fehde mit Walter von Geroldseck. Im Gegenzug unterstützte Johann Snewlin als Dank die Bürger bei Auseinandersetzungen mit Graf Egen von Freiburg. (
Nehlsen, 1967, S.155f) Die Familie Snewlin fühlte sich offenkundig immer noch mit den Bürgern der Stadt verbunden. Dabei schien eine wichtige Position in der Stadt nicht mit einer Gegenleistung für die Bürger verbunden gewesen zu sein. Ritter Snewli von Wiesneck stellte - so weit bekannt - seine Burg den Bürgern nicht zur Verfügung, war aber dennoch lange Bürgermeister, währenddessen Snewli Bernlapp sein Haus zu Bollschweil den Bürgern öffnete.(FUB III. nr. 32)

Auch Konrad Dietrich Snewlin verbündete sich 1331 mit den Freiburger Bürgern, doch 1366 erstürmten diese die Burg Wiger bei Emmendingen, da der Sohn Konrad Dietrichs Partei für den Grafen von Freiburg ergriffen hatte. (
UB I, S.504ff) Gegen Ende des 14. Jahrhunderts häuften sich Auseinandersetzungen mit den Freiburger Bürgern. Der Teil der Familie Snewlin, der sich auf ihre Burgen und das Umland konzentrierte, schien sich immer mehr von den Interessen der Stadt und der Bürger zu distanzieren. So wurde beispielsweise Konrad Snewlin, der Enkel von Konrad zur Oberlinde, 1379 von den Bürgern gefangen genommen und die Burg Birchiberg zerstört. (Zettler, 1990, S.212)

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wird eine Distanzierung der Snewlins zur Stadt Freiburg auch dadurch deutlich, dass die Zweige des Patriziergeschlechtes sich fortan nach ihren Besitzungen benannten. Ab 1380 nannten sich die Urenkel des Erwerbers von Landeck nach der Burg. Wir kennen aus den Quellen der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bereits Snewlin zu Bollschweil und zum Wiger, sowie Snewlin von Birkenberg. Der Teil der Familie, der keine Burgen im Umland erwarb und seinen Namen behielt, kam nun auch häufiger in den Quellen und Urkunden der Stadt vor. Ein Indiz dafür, dass sich der andere Teil von den Geschäften der Stadt disranzierte. (
Nehlsen. 1967.S.158) Anfang des 14. Jahrhunderts verbündeten sich die Burgenbesitzer noch mit der Stadt Freiburg, ihre Nachfahren taten dies schon nicht mehr, und wenn, dann nur aus rein wirtschaftlichem oder politischem Interesse. (Nehlsen. 1967.S.161) Es hat den Eindruck, dass man auf die Stadt nicht mehr angewiesen war.

Resümee
Vergleicht man die Stellung der Familie Snewlin im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts mit dem 14. Jahrhundert wird deutlich, in wie weit es der Sippe gelang, ihren Einfluss zu erhöhen. Kamen sie, wie einige Untersuchungen vermuten, als staufische Ministeriale in die mittelalterliche Gründung Freiburg und gliederten sich erfolgreich in eine Gesellschaft ein, die zum Teil aus Kaufleuten, einfachen Bürgern und eben Ministerialen bestand, erreichten sie bald bedeutendes Ansehen und Einfluss. Als die Familie vor allem in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts begann, sich von Freiburg zu distanzieren um sich dem Land zuzuwenden, waren sie unter den bedeutenden Herren im Breisgau etabliert. Die Frage woher das Geschlecht letztendlich kam, kann jedoch nicht definitiv beantwortet werden. Eine kaufmännische Herkunft sowie ein Abstammen aus dem Adel erwiesen sich als nicht haltbar. Ebenfalls bleibt die Frage nach dem Urvermögen ungeklärt. Festzuhalten bleibt, dass die Familie, die den ersten Schultheiß stellte, in der Stadt schnell an Einfluss gewann. Dies lässt sich anhand drei verschiedener Tatsachen ausmachen, die sich gegenseitig bedingten: Der immense Reichtum, das Erlangen vieler bedeutender Güter und das durch die vielen erworbenen Ämter gesteigerte Prestige und Selbstbild der Snewlins. Der angesprochene Reichtum wird offensichtlich, schenkt man den Geldgeschäften Beachtung, in denen die Familie verwickelt war. Gemeint sind hiermit vor allem Pfand- und Darlehensgeschäfte. Der dadurch gewonnene Einfluss und Reichtum - vor allem durch hohe Zinserträge - war respektabel. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Anderer war es den Snewlins nun möglich, Güter und Rechte zu erwerben, die ihnen sonst verwehrt geblieben wären, z. B. ehemals gräflich hoheitliche Besitzungen wie die Burg Zähringen oder die Verwaltung der Judensteuer.

Diese Mehreinnahmen und der gewonnene Einfluss waren ein Grund dafür, dass die Snewlins eine Vielzahl an Gütern und Höfen im Breisgau und der Stadt ihr eigen nennen durften. Der Bergbau, an dem sie wohl nicht direkt beteiligt waren, war im Fall der Snewlins weniger bedeutend. Snewlin von Landeck war im 15. Jahrhundert der mächtigste Grundherr des Breisgaus. (
Nehlsen, 1967, S.90)

Doch die Erwerbungen der Familie hatten im 14. Jahrhundert einen anderen Schwerpunkt als das ein Jahrhundert zuvor der Fall war. Konzentrierte man sich zunächst auf den Erwerb rentabler Höfe, standen später feste Häuser bzw. Burgen im Mittelpunkt. Dadurch versuchte die Familie ihrem - auch durch die Ämter - neu gewonnenen Ansehen und Lebensstil gerecht werden. Die Wirtschaftlichkeit war nun offenkundig von geringerer Bedeutung; man distanzierte sich von der Stadt. Dies geschah zunächst in kleinen Schritten, gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurde die Entfremdung deutlicher. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie sowohl das Schultheißen- als auch das Bürgermeisteramt mehr oder weniger in ihrer Hand, die im Stadtrodel als non simptices burgenses bezeichneten Familienmitglieder stiegen zunächst in den Ritterstand auf und wurden gegen Ende des 13. Jahrhunderts bereits als Adlige bezeichnet. Es gelang ihnen, immer mehr Rechte des Stadtherrn an sich zu reißen. Das Verhältnis zu diesem veränderte sich dahingehend, dass der Einfluss des Grafen auf die mächtigen Patrizier stetig kleiner wurde. Die Beziehung zu den Bürgern der Stadt veränderte sich gravierender. Öffneten die Snewlins zunächst noch ihre Burgen für die Bürger, war das in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht mehr der Fall und in einigen Fällen kam es sogar zu Auseinandersetzungen. Abschließend lässt sich also beobachten, dass die Stadt Freiburg der Familie Snewlin zu unermesslichem Reichtum und Ansehen verhalf (
Das gleiche galt auch für andere Patrizierfamilien), währenddessen der Stadtherr immer weniger Einfluss ausüben konnte. Etwas überspitzt formuliert machte also Stadtluft nicht nur frei, sondern in diesem Falle auch reich.

Literaturverzeichnis

Quellen
GLA 20/152.
Hefele, Friedrich (Hrsg.): Freiburger Urkundenbuch, Band I, Freiburg 1940.
Hefele, Friedrich (Hrsg.): Freiburger Urkundenbuch, Band 2, Freiburg 1951.
Hefele, Friedrich (Hrsg.): Freiburger Urkundenbuch, Band 3, Freiburg 1957.
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• Schreiber, Heinrich (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. Band I, Freiburg 1828.
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Sekundärliteratur
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• Blattmann, Marita: Die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Ziihringer. Rekonstruktion der verlorenen Urkunden und Aufzeichnungen des 12. und 13. Jahrhunderts (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 27), Band I, Freiburg und Würzburg 1991.
• Brather, Sebastian (Hrsg.): Archäologie als Sozialgeschichte. Studien zu Siedlung, Wirtschaft und Gesellschaft im frühgeschichtlichen Mitteleuropa. Festschrift für Heiko Steuer zum 60. Geburtstag, Radhen 1990.
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• Trenkle, J. B.: Zur Entwicklungsgeschichte des Schwarzwälder Bergbaues, in: Schauinsland 13 (1886).
• Zettler, Alfons; Zotz, Thomas: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (Archäologische und Geschichtliche Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 15), Band 1 Nördlicher Teil, Halbband L-Z, Ostfildern 2006.
• Zettler, Alfons; Zotz, Thomas: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (Archäologische und Geschichtliche Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 14), Band I Nördlicher Teil, Halbband A-K, Ostfildern 2003.