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Die Memoiren des letzten Abts von St. Peter
Ignaz Speckle
Ein Beitrag zur vaterländischen Geschichte.

 

IX.
Abt Ignaz in französischer Gefangenschaft.

1. Es war am 2. Nov. 1800, als General Klein an den Stadtcommandanten von Freiburg die Ordre gab, von den Breisgauischen Ständen Geiseln auszuheben; Da die in der Ordre benannten Prälaten von St.Blasien. St.Trudpert und St.Märgen theils alt und kränkliche theils abwesend waren, so mußte an ihrer Stelle aus jedem Stifte ein Capitular gestellt werden. Der Prälat von St.Peter machte gar keinen Versuch sich substituiren zu lassen, und Kaufmann Sautier, welchem frei gestellt war, seinen Sohn für sich zu schicken, nahm diesen Antrag nicht an. Es waren also in allem sieben Geiseln: vier vom Prälatenstand, wozu in der Folge noch der fünfte kam, nur einer vom Ritterstand (der junge Herr von Baden, Sohn des Prüsidenten) und dieser mit ganz besonderer Distinction, zwei von der Stadt Freiburg, die Kaufleute v. Braun und Sautier. Da in der ersten Originalordre ganz andere Personen benannt waren, so lag die Vermuthung nahe, daß diese Geiseln dem General Klein erst in Freiburg mußten vorgeschlagen worden sein. Auf dem Landhause behauptete man, daß dahin keine officielle Anzeige dieser Geiselaushebung gemacht worden wäre, man wollte sogar deliberiren, ob man alle als des Landes wegen ausgehoben anzusehen hätte, da es doch in der Ordre, welche dem Herrn Präsiden v. Baden war vorgelesen worden, wörtlich hieß: Tous resteront à Strasbourg jusqu´au moment, ou la contribution imposée sera acquittée. Man verbreitete sogar ein Gerücht, nur der junge Herr von Baden sei für das ganze Land bestimmt, die übrigen nur als Privaten. Indessen ward doch auf dem Landhause abgeschlossen, daß man alle als Geiseln für das Land anzusehen habe, auch alle auf Landeskosten verpflegt werden müßten, daß man denselben aber gar keine Vollmacht, etwas in Straßburg zu unterhandeln, geben sollte, zum Beweise des Zutrauens, welches man auf dieselben setzte ! Indessen hieß es doch in der Ordre des Generals Klein von dem jungen Hrn. v. Baden: qu'il est chargé d´accélérer la rentrée des impositions. Ob derselbe diesen Auftrag von den Ständen erhalten habe oder von General Klein, weiß ich nicht, ferner wurde beschlossen, daß Se. Excellenz der Hr. Präsident von Baden mit dem landständischen Syndicus ehestens nach Luneville zu dem österreichischen Ambassadeur reisen sollten, um durch denselben die Befreiung der Geiseln zu befördern und allenfalls einen Nachlaß zu bewirken. Nicht Jedermann sah diese Reise als zweckmäßig an; allein auf der andern Seite machte man sie zum wichtigsten Gegenstand, und es sollte gar nichts Weiteres unternommen werden, ehe diese Reise geschehen wäre. Der junge Herr von Baden erhielt von seinem Vater den Auftrag, Pässe für diese Reise zu besorgen, deswegen reiste er allein einen Tag früher nach Straßburg ab ohne militärische Begleitung, weil er sein Ehrenwort gegeben hatte; auch sollte er 12,000 Livres als eine Abschlagszahlung mit sich nehmen, was aber unterblieb auf die freilich nicht gefällige Einwendung des Prälaten von St.Peter, daß es sehr auffallend sei, dieses Geld eher einem Einzelnen, ohne Begleitung Reisenden, als fünf Standesgliedern, welche von einer Wache begleitet würden, anzuvertrauen. Die übrigen Herren reisten am 5. Nov. unter militärischer Begleitung von Freiburg ab und kamen am andern Tage Abends in Straßburg an, wo jedem derselben ein Plauton zugegeben wurde; nur Hr. v. Baden hatte keinen und behielt volle Freiheit auszugehen, nebst einem Paß pour passer et repasser le Rhin.

2. Am folgenden Tage wurde Hr. v. Baden von den übrigen Geiseln ersucht, dem General Klein ihre Ankunft zu melden und um Bestimmung einer Stunde zu bitten, wann sich diese dem Hrn. General stellen dürften. Hr. v. Baden brachte die Antwort zurück, der General werde die Stunde melden lassen; allein die Stunde ward nie gegeben, und keinem der übrigen Herren außer dem Baron v. Baden ward je vergönnt, so lange sie in Straßburg waren, den General zu sprechen. Dieser Umstand sowohl als der Mangel an Vollmacht hinderte die Geiseln, etwas zu ihrer Befreiung zu unternehmen. Der Prälat von St.Peter suchte die Unkosten dadurch zu vermindern, daß er bei dem General Jordis erwarb, daß im Anfange drei, in der Folge alle Plautons, welche täglich 54 Livres kosteten, abgenommen wurden, und da nun einmal die Reise nach Luneville beschlossen und ehe dieselbe geschehen, nicht zu hoffen war, daß man in Freiburg ernstlich an der Auslösung der Geiseln arbeiten werde, so erhielt gedachter Prälat vom General Jordis auch die Versicherung, daß dieser ohne Anstand dem Hm. Präsidenten von Baden und Dr. Engelberger die nöthigen Pässe ertheilen werde. Der Prälat gab vor, es sei eigentlich darum zu thun, dem kaiserlichen Ambassadeur, wie es die Pflicht der Stände erforderte, eine Aufwartung zu machen und demselben die Landesangelegenheiten zu empfehlen. Indessen schien sich in Freiburg die Vermuthung zu bestätigen, die entstehen mußte, als man vier Mitglieder des Prälatenstandes nach Straßburg abführen sah. Man trug ohne Scheu darauf an, den Rest der Contribution auf den Prälatenstand allein zu schieben. Zum Glücke ward dieses vorzüglich durch Vermittlung des Hrn. Bürgermeisters und einiger Räthe zu Freiburg hintertrieben und man verstand sich für einmal dazu, dieses verfassungswidrige Ansinnen nicht ferner (wenigstens nicht offenbar) zu betreiben.

3. Vom 15. bis 24. November geschah die Reise des Hrn. Präsidenten nach Luneville, deren Erfolg man in Geduld abwarten mußte. Dieser war aber für die Geiseln gar nicht tröstlich, um so weniger, da die Unterhandlungen sich in dieser Zeit zu zerschlagen anfingen. Hr. v. Baden kam also nach Straßburg zurück, wo derselbe noch einige Besuche, besonders bei General Klein, machte. Als General Klein auf Abzahlung der Contribution drang, bemerkte v. Baden demselben geradezu: wir befürchteten, wenn wir die erste Contribution bezahlt haben würden, man werde gleich wieder eine neue uns auflegen. General Klein fand dieses ganz natürlich, unterdessen waren doch dem Lande Breisgau achtmonatliche Fristen zur Abtragung der ganzen Contributiou gestattet, mit dem, daß die Wechsel dafür sogleich sollten ausgestellt werden. Vor Verfluß dieser acht Monate war aber wahrscheinlich keine neue Contribution zu fürchten und jetzt floß erst der dritte oder vierte Monat. Die 12,000 Livres, welche Hr. v. Baden als einen a conté von Freiburg mitgebracht hatte, wurden vom General Klein gar nicht angenommen. Am 24. Nov. reisten Hr. v. Baden und Syndicus Engelberger nach Freiburg zurück mit dem Versprechen, nun ernstlich an der Auslösung der Geiseln zu arbeiten. Doch schien es nicht sehr strenge zu gehen.

4. Aber in Straßburg fing General Klein an strenger zu werden. Wenigstens brachte uns der Hr. Carl v. Baden, welcher allein mit dem General sprechen durfte, sehr unangenehme Complimente von demselben mit der Bedrohung, uns nach Pont C. (Couvert oder Couvent ?) oder nach Kehl bringen zu lassen, wenn die übrigen, Baden ausgenommen, nicht wieder ihre Plautons zurückfordern würden, welches wir gar nicht für unsere Pflicht hielten. Beinebens ward uns, mit abermaliger Ausnahme des Hrn. v. Baden, der Hausarrest angekündigt, besonders, hieß es, den Geistlichen, da doch diese äußerst selten anderswohin als nach der katholischen Kirche gingen, um die hl. Messe zu lesen, während v. Baden und Braun fast täglich Concerte, Theater und Gesellschaften besuchten. Die Sache klärte sich aber bald dahin auf, daß es gerade im entgegengesetzten Sinne gemeint war, indem es dem General St.Susanne aufgefallen sei, daß die weltlichen Herren als Geiseln in Straßburg mehr Lustpartien finden, als sie in Freiburg würden gefunden haben.

5. Herr v. Baden reiste unterdessen nach Freiburg, seine kranke Mutter zu besuchen. Man sollte aber diese Reise vor General St.Susanne geheim halten; auch gab man vor, die Reise geschehe, um wieder einen a conté zu bringen, denn darauf war es immer angelegt, die Abschlagszahlungen meist durch Hrn. v. Baden besorgen zu lassen, was demselben freilich einige Empfehlung bei dem General Klein einbrachte. - Der General Klein begab sich am 29. November, nachdem er uns noch derbe Vorwürfe hatte machen lassen, daß bisher nichts an der Contribution bezahlt worden wäre, selbst nach Freiburg, wo er theils mit Aushebung neuer Geiseln, theils mit Aushebung der Landesadministration und Einsetzung einer französischen drohte. Durch das Versprechen einer ansehnlichen Abschlagszahlung stand er von der letztern Drohung ab, efüllte aber die erste. Der neue Geisel mußte wieder aus dem Prälatenstande sein, und das Loos traf den Hrn. Prälaten von Thennenbach, welcher seinen Prior schickte. So waren nun aus allen breisgauischen Abteien Geiseln in Straßburg. Schuttern noch ausgenommen, wo Klein sein Hauptquartier hatte.

6. Carl v. Baden kam am 5. Dec. wieder nach Straßburg zurück mit einer Abschlagszahlung von 50,000 Livres. Wäre dieses Geld um acht Tage früher gekommen, wie man Hoffnung gemacht, so hätte es wahrscheinlich unserm Aufenthalt in Straßburg und den großen Unkosten ein Ende bereitet. Jetzt forderte General Klein wieder 50,000 Livres, weil ihm solche waren versprochen worden (wie es auch in der That abgeschlossen war); und nun zeigte man auch in Straßburg die Absicht deutlich, die man auf den Prälatenstand hatte. Hr. v. Baden brachte nun wiederholt vom General Klein, mit welchem er aber immer ohne Zuzug eines aus den übrigen Geiseln zu thun hatte, die Aeußerung zurück, dieser habe gesagt, der Prälatenstand solle zahlen. Hr. Braun, der von Baden Alles wußte, sagte es dem Hrn. Prälaten von St.Peter unverhohlen, dies wäre die Absicht der Herren vom Ritterstande, weil diese kein Geld hätten; man sagte es öffentlich in Gegenwart des Gastwirthes, eines französischen Officiers und anderer Fremden: die Prälaten hätten noch Credit, und sie sollten zahlen. Auf die Einwendung: die Prälaten hätten ihre Betreffniß bereits an das Landhaus erlegt, hieß es: sie sollten für die übrigen zahlen. Da uns diese Zumuthung wiederholt als von General Klein gemacht durch Hrn. v. Baden überbracht wurde, mußte man auf die Vermuthung fallen, man möchte dieses selbst dem General Klein angegeben haben und man zögere nur darum, um den Prälatenstand zu nöthigen, den Credit, welchen derselbe allenfalls noch haben dürfte jetzt schon zu verwenden. Die geistlichen Geiseln erklärten, wenn ihnen je noch irgend Credit übrig geblieben wäre, so hätten sie denselben in dem Augenblicke nicht, da ihre Existenz so schwankend sei. Man werde immer bereit sein, den Credit zum Besten des Landes zu verwenden, welches denselben in der Folge noch sehr nöthig haben werde; jetzt sei es einerseits nicht nöthig, da die Contributionsgelder bereits durch verfassungsmäßige Mittel eingegangen, andererseits sei es sehr verfassungswidrig und unklug, vor dem Feinde zu äußern, daß noch irgend ein Stand Credit habe ec.

7. Derlei Gezänke gab es nun zu Straßburg wie in Freiburg, wobei man einigemal ziemlich hitzig wurde. Indem man sich zankte, zögerte man mit Auslösung der Geiseln und die Unkosten dauerten fort. Man mag noch auf einen Nachlaß gehofft haben, so unwahrscheinlich auch dieser war, und immerhin hätte man darauf hinarbeiten können, da ja auch nach Auslösung der Geiseln noch eine ansehnliche Summe für den Nachlaß würde stehen geblieben sein. Inzwischen war wenigstens ein französischer Agent, Moreau, in Freiburg angekommen, um Abrechnung zu pflegen und sich dafür, und für seine vergeblichen Dienste wohl bezahlen zu lassen. In Straßburg kam 9. December von St.Blasien P. Oberechner an, um den bedenklich erkrankten P. Statthalter auszuwechseln. General Klein wies diesen Antrag sehr trotzig ab mit dem Vorwurfe, die Prälaten wollten nicht zahlen. Auf die Antwort: diese hätten ihre Betreffniß erlegt, erwiderte er: so sollten sie nun für andere zahlen. Das Nämliche sagte General Klein auch ganz deutlich in Schuttern, und als man ihm dieselbe Einwendung machte, sagte er sogar, es wäre ihm so hinterbraccht worden. - Während man in Freiburg mit dem Agenten Moreau abrechnete, machten die Herren von Baden und Braun in Straßburg, nachdem sie bei Madame Frank in Gesellschaft gewesen, den übrigen Mitgliedern den Vorschlag, daß, wenn man dem General Klein 100 - 200 Louisd'or verehrte, derselbe die Geiseln wahrscheinlich entlassen würde, wenn noch ein à conté von 50,000 Livres bezahlt werde.- Die Geiseln, des so langen Aufenthaltes müde, untersuchten die Veranlassung dieses Antrages eben nicht, zeigten sich zu Allem bereitwillig und ersuchten den Hrn. v. Baden dem General Klein einen Antrag zu machen, was am folgenden Tage geschah. General Klein soll aber so viel per Abschlag gefordert haben, daß der Rest nur noch 150,000 Livres betrüge.

8. Am 13. December erhielten wir Nachricht von Freiburg, daß Kaufmann Nino mit 50,000 Livres ankommen werde, welche der Confeß dem General Klein noch zu geben versprochen hatte. Diese Nachricht änderte den obigen Plan. Wir erwarteten Nino's Ankunft bis am 17., als wir die weitere Nachricht erhielten, Hr. Nino sei mit Secretair Duttle nur bis nach Schuttern gekommen, um die 50,000 Livres anzutragen, ohne Vollmacht sich in weitere Unterhandlungen einzulassen. Klein aber hatte jetzt 50,000 Livres baar, und 50,000 in Wechseln gefordert. Beide Herren waren also, weil sie keine Vollmacht hatten, wieder zurückgereist und so verzögerte sich der Aufenthalt in Straßburg wieder auf einige Tage. Endlich am 20. December kam Hr. Baron Conrad Andlaw und Kaufmann Nino nach Straßburg mit dem Auftrage alles zu versuchen um endlich die Geiseln auszulösen. Nun gab es neue, nicht wohl zu erklärende Auftritte. Man hatte nun mit General Klein und dem Agenten Moreau zu thun. Jeder wollte allein in der Sache zu entscheiden bemächtigt sein. Klein soll nun auf einmal eine andere Sprache angenommen und dem Ritterstande Vorwürfe gemacht haben, indem er von Freiburg aus erfahren hatte, daß der Prälaten- und der dritte Stand ihren Credit eröffnet hätten, nur der Ritterstand nicht. Woher Klein diese Nachricht genommen, weiß ich nicht; an der Sache war etwas Wahres. Schon im November hatte der Prälaten- und der dritte Stand den Antrag gemacht, daß jeder sich bestreben wollte, dem Lande für 60,000 Livres Credit zu verschaffen, auch der Ritterstand hatte sich dabei auf 24,000 Livres eingelassen. Indessen war noch von keinem Stande etwas geschehen, war auch noch nicht nöthig gewesen, weil die Contribution durch Ausschreiben gewöhnlicher Steuern in dominicali et rusticali und eine extraordinäre Personalsteuer konnte eingebracht werden.

9. Man ward endlich einig, daß im Namen des Prälaten- und des Ritterstandes zwei Wechsel, jeder zu 20,000 Livres auf vier oder acht Wochen ausgestellt und 30,000 Livres baar erlegt werden sollten, unter welcher Bedingung General Klein die Geiseln zu entlassen versprach. Die Wechsel wurden am 21. December gestellt und die Pässe ausgefertigt, als sich ein neuer Anstand ergeben haben soll, wie man erst nach der Hand, eröffnete. Der Agent Moreau nämlich hätte den durch Hrn. Graselli auf den Prälatenstand ausgestellten Wechsel gar nicht annehmen wollen, auch sich erklärt, die übrigen Geiseln könnten abreisen, nur müßte der Prälat von St.Peter allein noch in Straßburg bleiben. Hr. Nino habe diesen Anstand dadurch gehoben, daß er sich durch ein ausgefertigtes Instrument verbindlich gemacht, die beiden Wechsel binnen 14 Tagen mit baarem Gelde auszulösen. Dies soll Agent Moreau gethan haben, welcher zuvor die uns zur Abzahlung gestatteten Monatfristen anerkannt hatte und wußte, daß wir mit der Zahlung sogar im Vorschuß waren, mit welchem Alles wegen der Wechsel soll verabredet worden sein. Wir übrigens mußten's glauben, oder uns wenigstens stellen als glaubtens wir, damit nicht neue Zögerung entstehe ! Es war dabei nur darum zu thun, daß das Geld sogleich binnen 14 Tagen baar erlegt würde, welches nach den Wechseln erst nach 4 und 8 Wochen hätte sollen bezahlt werden. Daß man beinebens noch sehr ansehnliche Opfer habe machen müssen, versteht sich von selbst. Daß man alles dies um vier Wochen Früher und eben darum noch mit geringeren Opfern hätte thun, und dadurch um Ansehnliches ersparen können, da doch gar keine wahrscheinliche Hoffnung zu einem Nachlaß war, versteht sich auch; und wenn ein Nachlaß wäre zu hoffen gewesen, so blieb immer soviel Rest, daß man Nachlaß erwirken konnte. Am 23. December wurden endlich die Geiseln entlassen und kehrten nach Freiburg zurück.

10. Inzwischen war die Abrechnung mit neuen Vorstellungen an General Moreau abgegangen, wovon man sich auf Verwendung des Agenten Moreau immer noch viel versprach. Die Resolution des Obergenerals Moreau kam erst am 30. Juni 1801 mit dem an, daß der ganze Rückstand an der großen Contribution, welcher nach Abzug einiger 80,000 Livres als Betreffniß des Frickthales und der Stadt Altbreisach in 114,000 und etlichen hundert Franken bestand bis am 5. Hornung sollte abgetragen werden ohne allen weitern Nachlaß; ferner monatlich 60,000 Frs. vom November an zu rechnen, und folglich für die drei verflossenen Monate 180,000 Frs. General Klein erschien auch schon am 3. Hornung um diese Abzahlung zu urgiren, nahm einen à compte von 12,000 Frs. und legte zur Betreibung des ferneren 6 Mann zur Execution ein.