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Historische und Amtliche Nachrichten aus den Freiburger Nachrichten,
Stegen betreffend, aus dem 18. bis 20. Jahrhundert

Freiburger Zeitung 3.1.1784

Den 2ten Dezember 1783 starb der Hochgebohrne des heil. Röm. R. Graf Johann Friderich von Kageneck, Herr zu Munzingen, Waltershofen, Bleichheim, Weiler, Mitherr zu Umkirch, Mördingen, und Hugsheim ec.ec. Sr. k.k. Majestät wirklicher Kämmerer, im 75sten Jahre seines Alters nach ausgestandenen langwierigen Steinschmerzen an einer gänzlichen Entkräftung. Der eine dessen hinterlassenen Herrn Söhnen ist kais. k. Gesandter in Engeland: der andre k.k. vorderöster. Regierungs- und Kammerrath: beyde sind auch k.k. Kammerherrn.

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In Gemäßheit hoher Kaiserl. Königl. Regierungs- und Kammerdekretur vom 2ten dieses wird hiermit bekannt gemachet; daß bey Peter Hummel in dem Freyherrlich- von Sickingenschen Espache 50. Baustämme feil seyen: die allenfallig österreichische Kauflustige haben sich dahero bey unterfertigter Beamtung dahier des Ankaufshalber in Zeit 14. Tagen zu melden.
Freyburg am 12ten July 1789.
Freyherrlich- Ferdinand von Sickingische Vormuntschaftsbeamtung.
Wetzel

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Vorladungsedikt.
Von der Freyherrlich-Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen Vormuntschaftsbeamtung wird durch gegenwärtiges Edikt allen jenen, denen daran gelegen ist, aus mit bekannt gemacht:
Es sey vor dem Gerichte auf eigenes Ansuchen des Schuldners in die Eröffnung eines Konkurses über das gesammte bewegliche, und unbewegliche Vermögen des Mathias Zipfels, Freyherrlich- von Sickingischen Unterthanen und Bauren in der Berlachen zur Vogtey Wiesnek gehörig gewilliget worden.
Dahero wird Jedermann, der an eben erstgedachten Mathias Zipfel eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, hiemit erinneret, Dienstag den 28sten künftigen Monats May seine Forderung vor unterfertigten Amte auf dem Hof in der Berlachen ohnweit Stegen um so gewisser anzumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit derselben – sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese, oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des erst bestimmten Tages Niemand mehr angehöret werden, und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten Vermögens des obgemelten Schuldners ohne Ausnahme, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensazionsrecht gebührete, oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderungen auf ein liegendes Gut vorgemerket wären, also, dass derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld ungehindert des Kompensazions-Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten würden.
Wornach sich jedermann zu achten, und für Schaden zu hüten wissen wird.
Wiesnek am 28sten April 1792.
Von Freyherrlich- Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen Vormundschaftsamts wegen.


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Maria Burgertin aus Espach hat gegen den diesseitigen Unterthan Georg Dilger von Stegen auf dem Schwarzwald eine Schadloshaltungsklage wegen vieljähriger Ernährung und Erziehung eines unehelichen Kindes angebracht, und um Ueberlassung seines in etlichen 30 Gulden bestehenden Vermögens gebetten. Da nun derselbe schon vor 30 Jahren als gemeiner Soldat für die gräfl. Säckingische (Sickingische sic) Gemeinde Wißneck in kaiserliche Dienste getretten; und unwissend wo sich aufhält, so wird ihm mittels gegenwärtiger Kundmachung eröffnet, daß diese Klagsache mit dem für ihn und auf seine Kösten und Gefahr aufgestellten Pfleger Jakob Heitzler von Stegen am 1ten July auf der diesseitigen Amtskanzley werde verhandelt werden. Derselbe hat daher bis auf diese Zeit entweder in Person zu erscheinen, oder in seinem Namen einen andern Bevollmächtigten zu bestellen, und ihm seine Behelfe zur Entkräftung der Burgertischen Forderung an Handen zu geben, widrigens erkennt werden wird, was rechtens ist.
Freyburg den 1ten May 1797.
Gräfl. Heinrich v. Kageneggisches Amt.
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 10.11.1798

Die ledige Otilia Kunzin von Burg im Kirchzarter-Thal hat gegen den diessetzigen Unterthan Matheus Fehr von Stegen, wegen eines von diesem vor 10 Jahren gebohrnen unehlichen Kindes eine Alimentationsklage angebracht, und um Ueberlassung des demselben ohnlängst angefallenen väterlichen Erbantheils pr. 69 fl. gebeten. Da dieser Matth. Fehr von dem Baron v. Bender schen Regiment desertiert und unwissend wo sich aufhalten soll: sb wird mittels gegenwärtigen Edikts vorgeladen, dass er bis den 12ten Jänner des n.J. selbst erscheinen, und seine allfällige Einwendungen gegen die angebrachte Klage beybringen soll, widrigens die Sache mit dem auf seine Kosten und Gefahr aufgestellten Sachwalter Joseph Laule von Stegen nach Vorschrift der G.O. verhandelt und abgethan werden wird.
Freyburg den 31. Oktober 1798.
Graf Heinrich v. Kageneckisches Amt.
Dr. Ruef

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Z. 1. M. Mundtodts-Erklärung und Schulden-Liquidation der Andreas Fallerischen Eheleute im Eschbach.
Andreas Faller, der sogenannte Faller Thomele Bauer in hiesigen Eschbach, und dessen Eheweib Magdalena Rombach, deren Hofgut wegen übler Wirthschaft und großer Schuldenlast am 14tsen dieses Monats verbständet wurde, werden anmit als mundtodt erklärt, und unter die Pflegschaft des Kristian Ruf Bauers im Styrenthal gesetzt, ohne dessen Vorwissen und Genehmigung Niemand mit den gedachten Andreas Fallerischen Eheleuten einen Vertrag schliessen, noch ihnen etwas borgen, oder leihen soll, bey Verlust der Forderung und Nichtigkeit des Handels.
Welches zu jedermanns Warnung mit dem Beysatz bekannt gemacht wird, dass diejenigen, welche an die Andreas Fallerischen Eheleute eine rechtmässige Forderung haben, solche auf Montag den 9ten May d. J. hier vor Amt liquidiren sollen, widrigens sie den Schaden und Nachtheil sich selbst beyzumessen haben würden.
St. Peter auf´m Schwarzwald d. 18ten März 1803.
Stift St. Petersches Amt

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Resultat des heutigen Viehmarktes.
Auf dem heutigen Viehmarkte bekam Peter Thoma der sogenannte Schwaben Bauer aus dem Eschbach den Preis pr. 2 fl. 45 kr. für ein Paar Mast-Ochsen, worauf ihm 600 fl. Gebothem wurden, die er aber nicht anders als für 56 Louisdor verkaufen wollte.
Käufe wurden 33 protokollirt, welche eine Summe von 3824 fl. 46 ½ kr abwerfen. Da dieser Viehmarkt so schnell auf den vorigen folgte, und zu vernehmen gekommen ist, dass einige Käufer aus eigennützigen, dem Magistrate wohl bekannten, Absichten eine viel höhere Kauf-Summe zu Protokoll diktirt haben, als sie wirklich ausgegeben, so kann hier kein Mittelpreis ausgesetzt werden. Indessen wird zur allgemeinen Warnung andurch bekannt gemacht, dass jeder Vieh-Käufer oder Verkäufer, welcher sich künftig eines solchen Betrugs schuldig machen, und dessen überwiesen werden würde, die schärfeste Ahndung zu gewärtigen habe.
Freyburg den 16ten Juny 1803

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Freiburger Zeitung 9.11.1803

Nachfrage nach Magdalena Janzin.
Z i. M. Magdalena Janzin von Stegen, 14 Jahre alt, ist aus ihrem Dienst ausgetreten, ohne ihre Freunde zu berichten, wo sie sich hinbegeben habe.
Es werden nun jene, welche etwas von ihrem Aufenthalt wissen, ersucht, an ihre Freunde oder an Herrn Pfarrer in Kirchzarten zu berichten, wo sie sich gegenwärtig aufhalte, oder wenn sie ohne Dienst im Lande herumirt, selbe zu ermahnen, daß sie zu den ihrigen zurückehre.

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Güterverpachtung und Versteigerung zerschiedener Fahrnisse.
Z. 1. M. Am Mittwoch den 15ten k. M. Februar Vormittag um 9 Uhr und den darauf folgenden Tag
werden von der unterfertigten Beamtung in dem Gräflich v. Sickingischen Eschbach von dem Martin Rauhischen sogenannten Peterbaurenshofe daselbst, 6 Jauchert Matten, 7 Jauchert Acker, welche mit Korn angesät sind, und 4 Jauchert daran liegende Matten, sohin das Bräuhäusel samt dem dazu gehörigen Bergacker und Mattfeld durch das Meistboth auf 10 nach einander folgende Jahre in Bestand verliehen werden.
Ferner werden 4 Stück dreyjährige, 5 Stück zwey jährige, und 5 Stück einjährige Stiere, zwey Kühe ein ½ jähriges Foler, und 3 Stück Schweine, nebst etwa 200 Centner Heu, 400 Wellen Haberstroh, 2 Pflug- und Wagengeschirr, auch etlich 100 Str. Halbwaizen, Korn und Haber an den Meistbiethenden verkauft werden.
Der Kaufschilling muß
Bis den 14ten April d. J.
Baar erlegt werden, jedoch hat der Käufer der richtigen Zahlung halber eine annehmliche Bürgschaft zu stellen.
Die Lehnungs- und Kauflustigen mögen daher
Auf den 15ten Hornung
Entweder in dem Wirtshaus zum Engel, oder in dem Martin Rauhischen Hofe selbst im Eschbach erscheinen.
Freyburg am 21sten Jänner 1804.
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel

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Mundtodtserklärung
Z. 1. M. Martin Rauh, Gräflich v. Sickingscher Bauer im Eschbach, und dessen Eheweib Maria Andris, werden wegen übler Haushaltung für mundtodt erklärt, ihnen die Verwaltung des Vermögens abgenommen, und daher Anton Rauh Stadt-Freyburgisches Bauer zu Zarten, und Kristian Rombach aus dem diesseitigen Eschbach zu Kuratoren aufgestellt, ohne deren Einwilligung von ihnen Rauhischen Eheleuten keine verbindliche Handlung eingegangen werden kann.
Welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit denselben in Hinkunft Niemand mehr etwas borge, oder sonst einen Kontrakt mit ihnen eingehe, widrigens man allen daraus entstehenden Schaden sich selbst beyzumessen haben wird.
Freyburg den 30sten März 1804-
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 29.8.1804

Verpachtung zu Weyler.
Z.1.M. Von den gräflich von Kageneckischen Vormundschaftsamt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
Am 10ten September Nachmittags um 1 Uhr
in der Herrschaft Weyler bey Zarten das dortige Mayereygut, bestehend in einem geräumigen Mayereyhaus, den nöthigen Scheuer- und Stallungen, dann 119 Jauchert Acker und 90 Jauchert Matten in kleinen Abtheilungen ober in größeren Posten, je nach dem sich Liebhaber melden – ferner das herrschaftl. Wirthshaus samt zwey Jauchert drey Viertel Acker, und 2 Jauchert 3 Viertel Mattfeld; samt der Backgerechtigkeit, und hiezu 2 Jauchert 3 Viertel Acker, und 2 Jauchert 1 ½ Vietel Matt- und Grasfeld, - auf 6 nacheinander folgende Jahre an den Meistbiethenden werden verpachtet werden.
Liebhaber können die Pachtbedingnisse in deisseitiger Amtskanzley einsehen.
Freyburg den 25sten August 1804.
Gräflich Heinrich von Kageneck.
Vormundschaftsamt allda.
Dr. Ruef.

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Freiburger Zeitung 7.12.1805

Schulden-Liquidation.
Z.1.M. Nach dem von Peter Herrmann Taglöhner aus dem Bircher in der Vogtey Stegen, anher vorgelegten Schuldenstand ist er nicht fähig, aus seinem geringen Vermögen sämtliche Gläubiger zu befriedigen, oder zu bedecken. Es wird daher gegen ihn die Gant erkennt, und zur Suldenliquidation
Der 27ste Dezember
angeordnet, wo alle diejenigen, welche eine rechtmäßige Forderung zu haben vermeynen, in dem herrschaftlichen Wirthshaus zu Weyler in der bemelten Vogtey Stegen erscheinen, ihre Forderung liquidiren, und sohin das weitere gewärtigen mögen, widrigens sie von dem in die Gant gezogenen Vermögen ausgeschlossen werden würden.
Freyburg d. 3. Dez. 1805.
Gräflich von Kageneck.
Amt
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 29.11.1806

Warnung.
Z.2.M. Peter Herrmann von Stegen im Kirchzarter-Thal, von kleiner untersetzter Statur und sonst gutem gesunden Aussehen, welcher im v. J. durch leichtsinnige Handlungen in Gant gefallen, führt noch immer eine unstete Lebensart, und zieht, dem sichern Vernehmen nach, arbeitsscheu, nur in den benachbarten Gegenden, besonders im Waldkircher-Thal, herum, kauft von den Landleuten auf Kredit verschiedenes Kleinvieh ein, welches er dann gleich wieder weiter verhandelt, ohne dass er im Stand wäre, oder auch den Willen hätte, den ersten Verkäufer zu bezahlen, wodurch mancher gutmüthige Mensch um seine Haabe geprellt wird. Es wird daher jedermann gewarnet, sich mit diesen Menschen in einen Handel einzulassen, und wer durch seitherige Kaufshandlungen eine Forderung an ihn zu machen hat hat solche zur weiter Vorkehrung gegen Peter Herrmann binne 3 Wochen anher zu melden.
Freyburg den 22. Nov. 1806.
Gräflich Von Kageneckisches Amt über Stegen.
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 2.5.1807

Ediktat – Vorladung
Z.1.M. Joseph Pfister von Stegen ist auf erhaltene Nachricht, dass er zur Großherzogl. Bad. Leibgrenadier-Garde bestimmt sey, heimlich von Haus entwichen. Er wird daher öffentlich vorgeladen, sich binnen 3 Wochen bey dem hiesigen Militärkommando, oder bey dem unterzeichneten Amte um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner bürgerlichen Heymath, so wie seines dermaligen und künftigen elterlichen Vermögens verlustig erklärt, und gegen ihn als einen unbefugten Flüchtling nach Vorschrift der Gesetze fürgegeangen werden wird.
Freyburg den 25sten April 1807.
Gräfliche v. Kageneck´sches Amt über Stegen.
Dr. Ruef.

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Vorladung des entwichenen Rekruten Georg Andris aus Espach.
Z. 1. M. Georg Andris aus Espach ist aus der hiesigen Großherzogl. Bad. Garnison als Rekrut entwichen.
Der selbe wird daher eines hohen Auftrags gemäß öffentlich aufgefordert, sich in Zeit von vier Wochen entweder bey dem hiesigen Militär-Kommando oder bey diesem unterfertigten Amte persönlich um so gewisser zu stellen; als er auf sein längeres Ausbleiben seines Vermögens- und Heimatrechts würde verlustig erklärt werden.
Freyburg den 12ten März 1807.
Gräfl. V. Sickingen-Hohenburg. Amt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 13.5.1807

Vorladung
Z.1.M. Der von der Löbl. Artillerie-Bataillon zu Karlsruhe am 29sten des v.M. treulos entwichene Rekrut Andreas Meder, seiner Profession Müller, von Weyler aus der Vogtey Stegen im Kirchzarter-Thale, wird hiermit aufgefordert sich binnen 30 Tagen bey seinem Bataillon, oder dem unterfertigten Amt um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner bürgerlichen Heymath, und seines elterlichen Vermögens verlustig erklärt werden wird.
Freyburg den 9ten May 1807.
Gräfliche Heinrich v. Kageneck. Amt
Dr. Ruef.

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Vorladung der Anna Steyertin der ledigen von Espach.
Z. 1. M. Anna Steyertin die ledige aus dem grundherrl. V. Sickingischen Espach ist schon vor 30 Jahren als wahnsinnig aus ihrer Heimath entflohen; alles Nachsuchens ohngeachtet, konnte man bisher von selber nichts mehr in Erfahrung bringen.
Das derselben angehörige und unter Kuratel stehende Vermögen belief sich mit dem 21sten April 1807 auf 108 fl.
Auf Ansuchen derselben Geschwister Michael Steyert und Maria Steyertin, welche bedürftig sind, wird gedachte Anna hiemit peremtorisch vorgeladen, dass sie selbst oder ihre allenfällige Leibeserben dieses Vermögen binnen 3 Monaten in Empfang nehmen, oder gewärtigen sollen, dass dasselbe ihren Geschwistern verabfolget werden würde.
Freyburg den 30sten März 1808

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Freiburger Zeitung 9.8.1809

Vorladung abwesender Milizpflichtigen und Deserteurs.
(I.) Nachstehende Milizpflichtige, welche zwar zum Theil mit obrigkeitlicher Erlaubnis, jedoch dermal an unbekannten Orten abwesend, u. bey der in diesem Monat vorgenommenen Rekrutierung durch das Loos zum Großherzogl. Militär bestimmt worden sind, werde hiemit aufgefordert, binne 6 ochen sich vor unterzeichneter Behörde um so gewisser zu stellen, als sonst gegen dieselben nach der Landeskonstitution weiters vorgefahren werden würde.
Desgleichen werden unter dem nämlichen Präjudiz die in folgendem Verzeichnisse enthaltenen vom Großherzogl. Militär desertirte Purschen vom Rekrutenzuge pro 1808 und 1809 vorgeladen.
Milizpflichtige pro 1810.
Meinrad Jenne, Schneider von Ebringen.
Lorenz Andries, Bauernknecht von Stegen.
Joh. Georg Herbstreit von Lehen, Glaser.
Georg Steyert, Wagner von Zähringen.
Leonhard Vögele, Glaser von Zähringen.
Lorenz Dischinger, Bauernknecht von Buchheim.
Joh. Georg Lothholz, Schreiner von Wolfenweiler.
Peter Fäser, Löffelmacher von Kirchzarten.
Joseph Steyert, von da.
Johann Ganter, von da.
Michael Henzler von Umkirch, Weber.

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Freiburger Zeitung 16.5.1812

Versteigerungen und Verpachtungen.
Realitäten-Verpachtung.
(1) Am 1. Juny werden die Gräflich von Kageneckische Erben das Wirthsrecht zu Weyler bey Zarten, so wie jenes von Ybatthal, sohin die im erstern Ort befindliche Mühle und Säge, auch sämmtliches Acker- und Mattfeld von ohngefähr 200 Jauch. Auf 9 Jahre verlehnen….Wovon die Bedingnisse …in der herwärtigen Amtskanzley, von dem Munzinger Gut aber in der Verwalterey daselbst eingesehen werden können. Die Verpachtung geschieht jedes Mal in dem Orte selbst.
Freyburg, den 12. May 1812.
Grundherrl. Heinr. Von Kageneck. Amt.
Dr. Rueff

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Freiburger Zeitung 25.9.1816

B. Getraut wurden:
Den 4. Jospeh Schnell, lediger Bürger und Maurer dahier, mit der ledigen Agatha Gutmann, Bauerstochter von Stegen.

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Freiburger Zeitung 4.11.1818

Die Verleihung eines Erblehens über die Mühle und Säge zu Weyler betreffend.
Die unterm 6. Dezember v.J. geschehene Bekanntmachung wegen Errichtung und Verleihung eines Rusticalerblehens über die Mühle und Säge sammt Zubehörde zu Weyler, wird hiemit zu dem Ende erneuert, dass diejenigen, welche Lust tragen, dieses Gerwerb sammt Benutzungen als ein Erblehenszinsgut zu übernehmen, bei der auf den 11. November im Schloß und Maierhaus zu Weyler (ohnweit Zarten) Nachmittags um 1 Uhr angeordneten Versteigerung sich einzufinden mögen.
Hiebei hat man vorläufig zu bemerken:
1) Daß der Uebernehmer die obgenannte Mühle auf seine Kosten herstellen müsste, wogegen ihm nicht allein der Feuersozietätsbeitrag, sondern auch das nöthige Bauholz aus den benachbarten Waldungen angewiesen, sohin wegen den üblichen Baukosten ein verhältnismäßiger Nachlaß am Erblehenzins bewilliget werden soll.
2) Zu der Mühle und Säge, welche letztere annoch in gutem brauchbaren Stand ist, werden als Lehenbare Benutzungen gegeben, die Backgerechtigkeit, sohin 2 Jauchert 1 ¼ Vrtl. Mattenfeld, und 2 Jauchert 3 Vrtl. 43 Ruthen Ackerfeld sammt einem Stück Haus- und Grasgarten.
3) Für die Sicherheit der Gebäulichkeiten sowohl als ders jährlichen Canons muß hinlägliche Caution gestellt werden.
Die übrigen näheren Bestimmungen und Bedingnisse können in der gräflich Kageneckschen Amtskanzlei dahier eingesehn werden.
Freiburg den 24. Okt. 1818

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Freiburger Zeitung 27.2.1819

Privatnachrichten.
Bauholzverkauf.
(1) Die verschiedenen Bauholzgattungen im Nadelwald zu Weyler, deren Verkauf am Stock in Nro.9 und 10 des Wochenblattes angekündet war, sind mittlerweile gefällt worden, und können nun Stückweise abgelangt werden. Kaufliebhaber wenden sich an den Schloßmaier Johann Andriß.
Weyler bei Zarten den 20. Febr. 1819.

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Fahrniß-Versteigerung.
Am Dienstag den 27. März und an den darauffolgenden Tagen werden die zur Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Hrn. Pfarrers Brogli von Espach gehörigen Fahrnisse öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft; als: Silber, Bett- und Tischzeug, Porzellain und Glaswaren, Kupfer-, Mesing-, Zinn- und Eisengeschirr, Kupferstiche, Gemälde und Spiegel, Schreinerwerke, 10 Weinfässer mit Eisen gebunden, Feld- und Hausgeschirr, ein gut eingerichtetes Buchbinderwerkzeug, ein Bernerwägle, ein Pferd, 3 Kühe, 3 Schweine, 4 Saum 1816r, 21 Saum 1818r und 7 ¼ Saum 1819r Wein Oberländer Gewächs, Kirchen- und Zwetschgenwasser, 100 Sester Früchte und 100 Sester Erdäpfel nebst vielen andern Hausgerätschaften.
Die Versteigerung geht im Pfarrhof vor sich, und wird jeweils Vormittags 9 Uhr anfangen.
Freiburg den 17. März 1821.
Groß. Amts-Revisorat
Wolfinger

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Freiburger Zeitung 30.3.1833

Bekanntmachung.
Fortsetzung und Schluß der Bürgermeisterwahlen im Landbezirk Freiburg.
Nr. 31. Unterybenthal, Johann Meyer
Nr. 33. Falkensteig, Michael Steinhardt.
Nr. 35. Hinterstraß, Johann Scherzinger
Nr. 36. St.Märgen, Konstantin Braun.
Nr. 38. St.Peter, Lorenz Rombach.
Nr. 39. Wiesnek, Mathias Volk.
Nr. 40. Wagensteig, Johann Meyer.
Nr. 41. Attental und Wittentahl, Jos. Thoma, der vorige Bürgermeister
Nr. 43. Zarten, Johann Hummel.
Nr. 45. Ebnet, Johann Gremelspacher.
Nr. 46. Dietenbach, Joseph Meyer, der bisherige Bürgermeister.
(Die beiden Bürgermeisterwahlen zu Stegen und Eschbach liegen noch im Rekurswege.)
Wir bringen diese Wahlen öffentlich zur Kenntnis.
Freiburg den 25. März 1833
Großherzogl. Landamt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 8.8.1847

Schulden-Liquidation.
Nr. 18418. Nachdem die ledige Anna Saum von Stegen, wohnhaft zu Herdern, und……..die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika erhalten, werden deren unbekannte Gläubiger aufgefordert, in der auf
Mittwoch den 18. August Nachmittags 2 Uhr
anberaumte Tagfahrt zur Schulden-Liquidation dahier zu erscheinen, und ihre Beweisurkunden vorzulegen, da sonst den Auswanderern ihre Reisepässe behändgt werden sollen, und den sich etwa später meldenden Gläubigern zu ihrer Befriedigung hier nicht mehr verholfen werden könnte.
Freiburg den 3. August 1847.
Großherzogl. Landamt
Jägerschmid.

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Freiburger Zeitung 21.8.1847

Haus-Versteigerung.
Nr. 5551. In  Forderungssachen gegen Joseph Wirbsler, Zimmermann in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. September Vormittags 9 Uhr
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen öffentlich versteigert: Ein halbes einstöckiges von Holz gebautes Wohnhaus sammt Scheuer und Schweineställen unter einem Dach, im Anschlag von 1150 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber geboten wird.
Freiburg den 14. August 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 24.11.1847

Haus-Versteigerung.
Nr. 7792. In  Forderungssachen gegen Joseph Tritscheler, Schuster in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. Dezember Nachmittags 2 Uhr
 im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich versteigert:
1) Ein einstöckiges Wohnhaus von Holz gebaut, mit Scheuer und Stallung unter einem Dach
2) Ein Viertel Garten beim Haus, zusammen angeschlagen zu 1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber geboten wird.
Freiburg den 17. November 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 31.12.1847

Haus-Versteigerung.
Nr. 8876. In  Forderungssachen gegen Jos. Tritscheler, Schuster in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Freitag den 14. Januar Nachmittags 2 Uhr
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich versteigert:
Ein Blockhaus mit Scheuer unter einem Dach, Schweineställe, Schopf und ein Viertel Garten.
Angeschlagen  1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt um das sich ergebende höchste Gebot, auch wenn solches unter dem Schatzunungspreis bleiben würde.
Freiburg den 24. Dezember 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 14.3.1849
Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch den 21. März Nachmittags 1 Uhr werden im grundherrlich v. Roggenbach´schen Wald zu Weiler in Stegen
34 ¼ Klafter buchenes Scheitholz,
36 Klafter tannenes Scheitholz
30 ¾ Klafter Bengelholz
versteigert.
Stegen den 10. März 1849
Grundherrlich v. Roggenbach´scher Jäger
Heitzler

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Freiburger Zeitung 30.11.186

Erbvorladung
Nro. 10,920. Ignaz Furtwängler von Steegen ist zur Erbschaft berufen. Da sein Aufenthaltsort aber unbekannt ist, so wird derselbe zur Erbtheilung mit dem Bedeuten vorgeladen, dass im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen werde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene z.Z. des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Freiburg, den 22. November 1861.
Großherzogl. Landamtsrevisorat.
Kohlund

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Freiburger Zeitung 20.2.1869

Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch, den 3. März d.J. Vormittags 9 Uhr,
werden im Kronenwirthshause zu Stegen aus den grundherrlichen Waldungen daselbst öffentlich versteigert:
117 Stück tannene Sägklötze,
46 Stämme tannenes Bauholz,
23 ½ Klafter buchen Scheiterholz,
60 Klafter tannan Scheiterholz,
27 ½ Klafter buchene Prügel,
20 ½ Klafter tannene Prügel,
7 ¼ Klafter gemischte Prügel
250 Stück buchene Wellen,
10 Loose Schlagraum.
Freiburg, den 24. Februar 1869.
Gräflich Max v. Kageneck´sche Verwaltung
Sporer, Rentamtmann.

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Freiburger Zeitung 27.2.1869

Liegenschaftsversteigerung.
Aus der Verlassenschaft der Josef Rombach Ehefrau, Walburga, geborene Rombach von Stegen werden
Montag, den 15. März d.J. Morgens 8 Uhr,
im Hirschenwirtshaus zu Stegen nachgenannte Liegenschaften öffentliche versteigert:
1) Auf Gemarkung Stegen:
Ein Blockhaus, eine Blockscheuer unter enem Dache; Scheuer, Anbau und Schopf, ein Speicher, ein Waschhaus, Schweineställe, eine Mahlmühle zur Hälfte; 3 Viertel Hausplatz und Hofraithe, 87 Ruthen Gremmenfeld, 1 Morgen 5 Ruthen Garten, 24 Morgen 3 Viertel 49 Ruthen Ackerfeld, 12 Morgen 2 Viertel 15 Ruthen Waidfeld, 10 Morgen 1 Viertel 52 Ruthen Wald in zwei Stücken.
2) Auf Gemarkung Eschbach das s.g. Bärlacher Hofgut:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Schmiede, Scheuer und Stallung unter einem Dache von Stein erbaut; Ein Wasch- und Blockhaus, Schweineställe, eine Kohlscheuer;
5 Ruthe Hausplatz u. Hofraithe, 11 Morgen 3 Viertel Ackerfeld, 25 Morgen 85 Ruthen Reutfeld, 7 Morgen 3 Vietrel 88 Ruthen Matten, 4 Morgen 3 Viertel 67 Ruthn Waldung, 1 Morgen 1 Viertel 30 Ruthen Oedfeld.
Der Zuschlag erfolgt, wenn für beide Höfe, welche als Ganzes versteigert werden, der Anschlag mit 18.700 fl. oder mehr geboten wird.
Jeder Käufer hat zwei zahlungsfähige Bürgen zu stellen, und es haben sich hier nicht bekannte Steigerer sowie Bürger mit legalen Vermögenszeugnissen zu versehen.
Die übrigen Bedingungen werden bei der Versteigerung bekannt gemacht, können übrigens auch jeden Samstag auf dem Geschäftszimmer des Notars eingesehen werden.
Zarten, am 25. Februar 1869.
Der Großh. Notar.
Pfeiffer.

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Freiburger Zeitung 30.3.1869

Bekanntmachung
Nro. 7476. Martin Föhr von Stegen will auf seinem Hofgut eine Feldbrennerei errichten. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass die Akten mit dem Plame zur Einsicht der Betheiligten während 14 Tagen bei der Gemeindebehörde zu Stegen aufliegen. Etwaige Einwendungen sind binnen gleicher Frist bei dem Gemeinderath zu Stegen oder bei diesseitiger Behörde vorzutragen und zu begründen.
Freiburg, den 22. März 1869.
Großh. Bezirksamt.
Eccard. Vdt Eckert.

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Aus dem Schwurgerichtssaale
Freiburg, 27. Sept. 1869
Heute wurden die Sitzungen des dritten Quartals von dem Präsidenten Kreisgerichtsrath Sauerbeck eröffnet. Richter sind die Kreisgerichtsräthe: Brummer, Deimling, Hirschhorn und Amtsrichter Fromherz. Zu Ersatzrichtern sind betimmt die Kreisgerichtsräthe: v. Hennin und Haaß, zum Stellvertreter des Präsidenten: Kreisgerichtsrath Weber (der in den zwei auf Donnerstag 30. Sept. festgesetzten Fällen als Vorsitzender fungiren wird).
Staatsanwalt Bender vertrat die Anklage gegen Leopold Scherer von Eschbach wegen Todtschlags und Bernhard Scherer von da wegen fahrlässiger Tödtung. Der erste Angeklagte wurde von Anwalt Wehrle, der zweite von Anwalt Barbo vertheidigt. Im Engelwirtshause zu Eschbach (Bezirksamt Freiburg) feierten am 13. Juli d. J. Joseph Ihringen und Theresa Ruh von dort ihre Hochzeit; an dem mit dieser Feierlichkeit verbundenen Tanze betheiligten sich, wie dies in Eschbach üblich ist, alle jungen Leute, die Lust dazu hatten. Nachdem die Tanzbelustigung beendigt, die Hochzeitsleute von der Musik nach ihrer Wohnung zurückbegleitet waren, während welcher Zeit die jungen Leute in verschiedenen Zimmern des Wirtshauses beim Wein saßen, wollte sich auch Ursula Mäder von Stegen, die damals bei dem Stiefvater der Hochzeiterin – Georg Schweizer – in Eschbach diente, entfernen. Diese Ursula Mäder hatte vor einigen Jahren mit Sigmund Schubnell von Todtnauberg ein Liebesverhältnis. Nachdem dieses Band gelöst war, fing sie mit dem 29 Jahre alten Taglöhner Bernhard Scherer von Eschbach eine Bekanntschaft an, aber auch dieses Verhältnis scheint in der letzten Zeit vor obiger Hochzeit nicht mehr fest gewesen zu sein. Die Ursula Mäder war während der Hochzeitsfeierlichkeiten die meiste Zeit mit Bernhard Scherer und seinem 26 Jahre alten Bruder Leopold Scherer; mit Schubnell tanzte sie nur einmal. Nach dem Tanze saß sie mit den beiden Scherer in der größeren Stube des oberen Stockes, wohin Schubnell, der in der anderen Stube desselben Stockes saß, nicht gekommen war. Zwischen 12 und 1 Uhr brach die Ursula Mäder auf; Bernhard Scherer bot ihr das Geleit an, sie riß ihm aber aus. Schubnell bemerkte ihr weggehen, was ihn veranlasste, ihr rasch zu folgen. Als Bernhard Scherer bemerkte, dass Schubnell dem Mädchen, das seine Begleitung ausgeschlagen hatte, folgte, wurde er eifersüchtig, beschloß sofort den Beiden nachzugehen, und forderte offenbar in der Absicht, einen Gehilfen bei dem zu erwartenden Streit zu haben, seinen Bruder Leopold auf, ihn zu begleiten, wozu sich dieser bereit erklärte. Sie verließen rasch das Wirtshaus und gingen auf dem Thal aufwärts führenden Weg bis zu dem Seitenweg, der etwas 100 Schritte oberhalb nach dem Hofe Schweizers führt, und auf diesem trafen sie den von jenem Hofe zurückkehrenden Schubnell, der die Ursula Mäder auf diesem Wege bis an das Haus ihres Dienstherrn begleitet hatte, aber umgekehrt war, weil er im haus Licht gesehen. Bei dem Zusammentreffen der 3 Burschen fragte Schubnell „was wollt ihr, sucht ihr mich?“ Nun fingen Bernhard Scherer und Schubnell zu raufen an, während dessen zog Leopold Scherer sein Taschenmesser und versetzte damit von hinten dem Schubnell einen Stich auf den rechten Oberarm in der Schultergegend, der 2 ½ Zoll tief in die Achselhöhle eindrang, die arteria und vena axillaris durchschnitt und in Folge der dadurch verursachten Blutung den nach wenigen Augenblicken eintretenden Tod desselben bedingte. Er war nämlich unmittelbar nach dem Stich noch bis in die Stube des Engelwirtshauses geeilt, wo er, ohne noch reden zu können, zusammensank und verschied. Die beiden Thäter waren schon vor ihm im Wirtshause angelangt, da sie durch den an der Straße liegenden Grasgarten dorthin geeilt waren.
In der Handlung des Leopold Scherer erblickten die Geschworenen nicht Todtschlag (§ 209 St. G.), sondern blos durch vorsätzliche im Affekt verübte Körperverletzung verursachte fahrlässige Tödtung, auch nahmen sie nur den mittleren Grad der Wahrscheinlichkeit der Vorausschehbarkeit an (§ 213 Z. 3 St. G.). Die Verschuldung des Bernhard Scherer an dem Tode des Schubnell durch Fahrlässigkeit verneinten die Geschworenen, der daher freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt wurde. Leopold Scherer wurde zu einer Arbeitshausstrafe von 3 Jahren (oder zwei Jahren in Einzelhaft) und zur Tragung von ¾ der Untersuchungskosten verurtheilt.

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Freiburger Zeitung 15.1.1870

Bekanntmachung.
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 21. Dezem. 1869 und § 3 der Vollzugsverordung wurde bei Verhinderungsfällen des Rathschreibers als Stellvertreter Karl Steinbrunner ernannt.
Stegen, den 12. Februar 1870.
Der Standesbeamte:
Bürgermeister Rombach.

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Freiburger Zeitung 12.6.1879

Bekanntmachung.
Nr. 21,043. Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und der Justiz wurde Gerichtsvollzieher Zähringer in Stegen in den Ruhestand versetzt, und an dessen Stelle zur Versehung des Gerichtsboten- und Gerichtsvollzieherdienstes im IV. Bezirk Friedric Paulus ernannt und eidlich verpflichtet. Derselbe hat seinen Wohnsitz einstweilen in Zarten.
Freiburg, den 9. Juni 1879.
Großh. Amtsgericht.
Gräff.

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Freiburger Zeitung 10.6.1888

Entmündigung.
Nr. 3814. Mit richterlichem Beschluß vom 26. Mai d.J., Nr. 10,790, ist Maria Gremmelspacher ledig, ohne Beruf, von Stegen, wegen bleibender Gemüthsschwäche entmündigt, was gemäß § 68 b G.O. bekannt gemacht wird.
Freiburg den 2. Juni 1888.
Großh. Amtsgericht.
Wasmer

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Freiburger Zeitung 13.5.1891

Versteigerungen
Stegen. Rathhaus. Dienstag, 26. Mai, Nachmittags 3 Uhr lässt Math. Vogt, Landwirth, daselbst öffrntlich versteigern: 1 Morgen 177 Ruthen = 51 ar 39 qm Wiesen im Gewann Dollmatte, Gemarkung Wittenthal. Anschlag 2000 Mk.

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Freiburger Zeitung 9.4.1896
St.Märgen, 7.April. Wenn man gegenwärtig unsere Thäler durchwandert, so sieht man überall fleißige Hände, welche bemüht sind, die vom Hochwasser angerichteten Zerstörungen wieder einigermaßen in Ordnung zu bringen. Da finden wir z.B. eine Schaar mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt, dort wieder wird emsig an Wiederherstellung der abgerissenen Brücken gearbeitet u.s.w. Bei diesen Arbeiten werden, ganz lobenswerth, natürlich auch noch manche Verbesserungen vorgenommen, mit denen es sonst noch eine Weile gehabt hätte. Anläßlich der vorzustellenden Brücken möchten wir aus dem oberen Bezirk uns erlauben, auf einen besondern Punkt hinzuweisen. Wie bekannt, wird in der Zeit auch an eine plan- und zweckmäßige Verbindung der Orte Stegen u.f.w. mit dem Bahnhof Kirchzarten gedacht werden müssen. Sollte an Stelle der sog. „Hohstege“, welche, wie bekannt, nebst dem angrenzenden Gelände dem Hochwasser zum Opfer fielen, nun etwas Gediegenes und Dauerhaftes geschaffen werden, so können wir im oberen Bezirk es uns nicht versagen, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass es sehr zweckentsprechend und nothwendig wäre, eine direkte Verbindung, eine Straße von Stegen nach dem Bahnhof Kirchzarten angelegt zu wissen. Der Brückenbau wird immer dringender, daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die interessierten Gemeinden unter ich und mit der Großh. Straßenbau-Inspektion auf eine Einigung hinarbeiten wollten. Geschieht das nicht, so entstehen den Gemeinden jetzt zuerst Kosten durch Anlegung von Stegen, vielleicht später außerdem noch Brückenkosten. Sehr zu wünschen wäre es, wenn jetzt schon der Brückenbaufrage nähergetreten würde. Was nun die geeignete Stelle anbelangt, so sind wir hier und in St.Peter u.s.w nur einer Ansicht: wir sehen in die Gegend über „Oberbirken“ hinaus. Dort ist der Bach nicht breit und auch nicht so gefährlich; Auffüllungsmaterial wäre ebenfalls genügend vorhanden. Auch sollten, wie man mir mittheilte, sogar mehrere da sein, die größtentheils freiwillig und unentgeltlich das Gelände zur Verfügung stellen wollen. So hat z.B. auch Herr Riesterer früher schon einmal erklärt, im gegebenen Falle unentgeltliche Gelände abzutreten. Sogar an freiwilligen Geldspenden dürfte es nicht fehlen. Vielleicht genügen diese Zeilen, um die maßgebenden Behörden auf unsere Bitte und auf das große Interesse, das wir obere Gemeinden (wie z.B. St.Märgen, St.Peter, Eschbach, Rechtenbach, Stegen) am etwaigen, sehr wünschenswerthen Brückenbau hätten, hinzuweisen. Sollte „Stegen“ die Brücke vielleicht leiber an der alten gefährlichen Stelle, wo der „Hohsteg“ war, haben wollen, so könnten wir hier dies nicht gu heißen, insbesondere auch wegen des theueren Geländes nicht. „Prüfet Alles und behaltet das Beste!“

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Eschbach (Amt Freiburg), 29. Januar 1909
Drei Kinder verbrannt.
Heute Vormittag nach 8 Uhr wurde das sog. Berghäusle im Scherlenzendobel (auf der Höhe links gegen St. Peter), das zum Mathislihof des Herrn Rombach gehört, ein Raub der Flammen. Der „Hausmann“ Nik. Wangler war im Wald beschäftigt und dessen Frau besorgte im Dorf hier ihre Einkäufe. Drei kleinere, etwa 4 bis 7 Jahre alten Kinder waren zu Hause und fanden in den Flammen einen entsetzlichen Tod. Gar nichts konnte gerettet werden; auch das Vieh und alle Lebewesen im Hause kamen um. Rombach soll versichert sein, dagegen die nun doppelt arme, in tiefste Trauer geratene bemitleidenwerte Familie Wangler nicht. Am 26. Januar letzten Jahres brannte der Heinehof hier nieder. Es ist schon der sechste Brand, der die hiesige Gemeinde in wenigen Jahren getroffen hat.

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Freiburger Zeitung 24.1.1928

Stegen, 22. Januar. In tiefes Leid wurde die Familie Köpke hier versetzt. Vor längerer Zeit wollte ihre Tochter Hilda auf dem Fahrrad ein Fuhrwerk überholen, wurde aber von dem Fuhrmann mit der Peitsche angehalten. Das Mädchen kam dabei zu Fall, geriet unter den Wagen und trug schwere Verletzungen davon. Vorgestern ist sie nun ihrem langen, schweren Leider erlegen. Den schwer heimgesuchten Eltern bringt man allgemeine Teilnahme entgegen.

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Freiburger Zeitung 21.1.1928
Bekannten und Verwandten die traurige Nachricht, dass Donnerstag abend ½ 7 (19.1.) nach langer, schwerer Krankheit unerwartet rasch unsere liebe, gute Tochter, Schwester und Tante
Hilda Köpke
im nahezu 18. Lebensjahre sanft im Herrn entschlafen ist.
Stegen, den 20. Januar 1928.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie August Köpke.
Die Beerdigung findet in Kirchzarten am Sonntag, nachmittags 2 ½ Uhr statt.

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Freiburger Zeitung 5. 12. 1928
Vom Dach gestürzt
Auf dem Baldenweger Hof ereignete sich in den Vormittagsstunden des Dienstag ein Unglücksfall, der leider ein Todesopfer forderte. Die beiden Maurer Wilhelm Scherer von Rötenbach und Josef Thoma von Freiburg waren mit Reparaturarbeiten auf dem Dache beschäftigt. Durch irgend ein Mißgeschick stürzte der eine ab und riß im Fallen seinen Arbeitskollegen mit in die Tiefe. Scherer erlitt so schwere Verletzungen, daß er nach kurzer Zeit starb. J. Thoma wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

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Freiburger Zeitung 20.1.1934
Stegen, 18. Jan. Am vergangenen Sonntag hatte der sonst so stille Ort eine bedeutungsvolle Veranstaltung im gefüllten Saal der Wirtschaft Hirschen. Der Kreiswalter der NS-Volkswohlfahrt Direktor Dr. Müller, war mit seinen stets eifrig tätigen Mitarbeiter, Pg Professor Baumann und Gewerbschulhauptlehrer Kessler erschienen, um auch diese Gemeinde zum sozialen Hilfswerk der deutschen Nation aufzurufen. Nach Begrüßung durch den Ortsgruppenwalter, Hauptlehrer Haas, versuchte der Redner, Pg. Kessler, Freiburg, in längeren, begeisternden Ausführungen das tiefe Wesen der blut- und schicksalverbundenen Volksgemeinschaft nicht nur wissensmäßig den aufmerksamen Zuhörern nahezubringen, sondern besonders ihr naturfestes Empfinden für blutmäßige Verbundenheit zu wecken und zu vertiefen. Der zweite Redner, Pg. Professor Baumann, wies eindrucksvoll auf die Grundzüge einer vernünftigen Rassenhygiene hin, nach denen nicht Hauptziel sozialer Hilfe zur Betreuung dauernd kranker und erbbelasteter Menschen sein soll, sondern die allmähliche Bereinigung des deutschen Volkskörpers von Erbungesunden und die Erhaltung und Kräftigung der gesunden Menschen. Der Aufruf dieser beiden Redner zu tatbereiter Eingliederung in das soziale Hilfswerk hatte gleich guten Erfolg. Der Ortgruppenwalter wird in Treue seines verantwortungsvollen Amtes walten. Mit dem Dank an die Erschienenen, besonders auch an den Musikverein Eschbach für seine uneigennützigen Mitwirkung, und einem zündenden Aufruf, unentwegt treue Gefolgsmannen unseres Führers zu sein, schloß die Versammlung.

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Freiburger Zeitung 5.5.1935

Mißbrauch der Hilfsbereitschaft
Freiburg, 3. Mai 1935 Der des Betrugs und der Urkundenfälschung angeschuldigte 22 jährige K. redete einer alten gutherzigen Frau in Stegen ein, der Kaplan eines von Stegen nicht weit entfernten Dorfes befände sich in Geldnöten, es wäre ein menschenfreundliches Werk, wenn man dem Geistlichen helfen würde. Das war eine von K. ersonnene Lügengeschichte, die Greisin glaubte jedoch daran und übergab dem K. von Zeit zu Zeit Beträge von 18 bzw 35 RM. zur Überbringung an den Kaplan. Insgesamt empfing K. 163 RM., die in seine eigene Tasche wanderten: zur Täuschung der Frau, der er auf andere Art noch 20 RM herauslockte, fertigte K ein „Dankschreiben“ des Kaplans an. Das Schöffengericht quittierte die Fälschung und gemeinen Betrügereien mit sechs Monaten Gefängnis, zur Strafverbüßung wurde der Verurteilte aus dem Gerichtssaal in Haft genommen.

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Freiburger Zeitung 5.1.1937

Für den Bauer Heinrich Wirbser und dessen Ehefrau Regina geb. Heizmann in Stegen wurde heute vorm. 9 Uhr das landw. Entschuldungsverfahren eröffnet. Entschuldungsstelle ist das Entschuldungsamt Freiburg i.Br. Sämtliche Gläubiger, welche einen persönlichen oder dinglichen Anspruch gegen die Betriebsinhaber haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe von Betrag, Grund und Entstehungszeit unter Vorlage etwaiger Schuldurkunden bis spätestens 25. Februar 1937 beim Entschuldungsamt Freiburg i.Br. anzumelden.
Gläubiger von Forderungen, die erstmalig und nicht im Wege der Schuldumwandlung nach dem 3. Oktober 1934 begründet worden sind, sind nicht am Verfahren beteiligt, sofern sie nicht die Beteiligung beim Entschuldungsamt bis zum 25. Januar 1937 beantragen.
Freiburg i.Br. , 24 Dezember 1936.
Entschuldungsamt


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Freiburger Zeitung 10.3.1941

Gefräßiger Geflügelräuber
Stegen. Im hinteren Dreisamtal richtet seit Wochen ein Hühnerhabicht unter den Hühnerbeständen der Landwirte fühlbaren Schaden an. Unversehens stürzt der geflügelte Räuber auf das eine oder andere Huhn und schleppt es zum Fraß in den Wald. Vorzugsweise sind die Gehöfte der Gemeinde Stegen dem beutelüsternen Zugriff des dreiste Raubvogels ausgesetzt. Aus einem am Waldrand gelegenen Bauernhof hat er nach und nach fünf Junghühner weggeholt