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Schule und Schüler in Stegen
um 1840
zusammengestellt von Fridolin Hensler
Der Stellenwert einer flächendeckenden allgemeinen
Schulbildung als Grundlage für eine bessere wirtschaftliche
Entwicklung war zu Beginn des 19. Jh. unbestritten und wurde
staatlich gefordert und gefördert. Die Infrastruktur mußte
jedoch in den Gemeinden erst langsam aufgebaut werden. Es
fehlten geeignete Schulräume und ausgebildete Lehrer. Vor
dem Erwerb eines gemeindeeigenen Schulhauses 1834 fehlen
schulspezifische Belege in den Gemeinderechnungen.
Die allgemeine Schulpflicht bestand theoretisch schon
längere Zeit. Der Mangel an Schulräumen und der Unterricht
mit Lehrern, die ihren Lebensunterhalt neben dem
Schulunterricht her durch handwerkliche Arbeiten oder eine
eigene Landwirtschaft verdienen mußten, war wenig
förderlich. Lesen und Schreiben war um 1840 noch nicht
selbstverständlich. Viele Unterzeichnungen mit Handzeichen
eines Kreuzes und schriftlicher Bestätigung durch einen
namentlichen Zeugen, waren nicht selten.
Über die „Schulverhältnisse“ früherer Zeit in Stegen geben
die Aufzeichnungen des ehemaligen Bürgermeisters Maximilian
Walter neben Vermutungen auch viele detaillierte Angaben zum
Erwerb eines Schulhauses 1834 und zu den nachfolgenden
Lehrkräften und deren Besoldung. Über die Art und Qualität
des Unterrichts, über Unterrichtszeiten und Klassenstärken,
vorhandene Lehr- und Lernmittel fehlen leider die Angaben.
Aus den Gemeinderechnungen lassen sich einzelne Mosaiksteine
des Schullebens um 1840 erkennen.
Vor dem Erwerb des gemeindeeigenen einfachen
landwirtschaftlichen Gebäudes, das nachfolgend für
schulische Zwecke im Lauf der Zeit verschiedentlich umgebaut
wurde, sind keine Ausgaben der Gemeinde für schulische
Zwecke nachgewiesen in den Gemeinderechnungen, die seit 1812
geführt wurden. In der ältesten Jahresrechnung der
Gemeinde Stegen von 1812 sind die Ausgaben durch die
noch bestehenden Kriegslasten beherrscht. Aber auch im „Verzeichnis
der Tagsgebühren“ dieses Rechnungsjahres, in dem die
amtlichen Geschäftsgänge notiert wurden, ist kein Hinweis
auf schulische Einrichtungen oder Ausgaben. Auch in den
nachfolgenden Jahren sind keine Ausgaben für „Schulbedürfnisse “
zu finden.
Um 1840 war ein entscheidender Schritt im Schulwesen mit
einem staatlich vorgeschriebenen jährlichen Grundgehalt
eines Lehrers von 140 Gulden mit zusätzlich von den Schülern
aufgebrachten jährlichen Schulgeld pro Kopf 30 x. Je nach
Vermögensstand erhielt die Gemeinde einen Zuschuß für die
Besoldung des Lehrers. Für ortsarme schulpflichtige Kinder
wurde das Schulgeld der Kinder aus der Gemeindekasse
bezahlt, mancherorts auch aus einem entsprechenden
„Schulfond“. Ein Schulrechner war für die Abrechnung der
schulischen Kosten bestimmt, im Jahr 1839/40 war es in
Stegen Joseph
Zähringer ,
Im Vorbericht des Jahresrechnung 1840/41 ist die amtliche
Anordnung zu ersehen:
„Nach dem
Erkenntgnis der Großh. Regierung des Ober-Rheinkreises
Freyburg den 11 te April 1836 ist die Lehrersbesoldung
jährlich auf 140 fl nebst 30 Kreuzern Kopfgeld pr. Kind
reguliert“.
Die Herstellung und Instandhaltung des Schulhauses war
Aufgabe der Gemeinde. Auch für eine angemessene Wohnung
eines Lehrers hatte die Gemeinde aufzukommen. Zusätzliche
Angebote für pachtfreie Überlassung von Grundstücken einer
Gemeinde waren Anreiz für Lehrkräfte, sich um eine
Lehrerstelle zu bewerben. In Stegen wurde die beim Schulhaus
befindliche Wiese dem Lehrer kostenlos überlassen gegen
Übernahme der Heizung mit Schulholz. Das Holz für die
Heizung des Schulzimmers mußte auf Kosten der Gemeinde
angeschafft, gesägt und gespalten werden.
Jahresrechnung 1842/43 Beilage Nr. 39
„Quittung
Die Gemeinde Stegen hat mir dem Unterschriebenen 5
Klafter Tannholz zur Schule abgekauft. Das Klafter um 6 fl
15 x. thut
---- 31 fl 30 x.
Stegen den 28 ten März 1842
Joseph Laule“
Beilage Nr. 41
„Forderungszedel
Ich der Unterzeichnete habe für versegen und
verspalten von 5 Klafter Holz zur Schule Stegen zu fordern
à 48 x thut --- 4 fl“.
Stegen dem 28 te May 1842
Joh. Mayer
Beilage 42 nachträgliche Rechnung von 1841
„Forderungszedel
An die Gemeinde Stegen wegen Schulverrechnung habe
ich Unterzogener zu fordern:
Für 5 Klafter Holz versegen und verspalten zur
Schule à 48 x.
thut ---- 4 fl“.
Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Landkarten,
Tafeln, Tinte, Kreide usw war die Bürgerschaft für diese
Kosten zustimmungspflichtig und mußte deshalb vorher
derartige Ausgaben bewilligen. Eine staatliche Aufsicht war
im Landamt Freiburg für den Unterricht des Lehrers in Stegen
bestimmt. Als Ortsschulbehörde waren jedoch der
Bürgermeister und Gemeinderat in Verbindung mit dem
zuständigen Pfarrer, der auch den Religionsunterricht
erteilte maßgebend für den Schulbetrieb und auch für die
zeitliche Festlegung von Ferien. Die Ferien wurden früher
nach dem Bedürfnis der landwirtschaftlichen Mithilfe der
Schulkinder festgesetzt, eventuell auch unterbrochen bei
schlechter Witterung.
Die sachlichen Ausgaben für die Schule waren gering. Die
Schiefertafeln wurden von den Schülern angeschafft. Für 100
Stück Griffel wurden 1843 15 x und für ¼ Pfund „Dintenpulver “
weitere 15 x bezahlt.
Beilage 45 der Jahresrechnung 1843
„Conto
Der Unterzogene hat aus Auftrag des Bürgermeister
Walter in die Schule Stube Stegen zwey Fenster- Umhange
gemacht und zu fordern
1.
Macherlohn
12 x
2. für 4 Ellen
Zeug
3 fl 24 x
3. für Nägle u.
Schrauben
14 x
-----------
Summa 3 fl 50 x“
Bei den geringfügigen Einzelposten des Schulbedarfs ist die
nachfolgende Rechnung doch etwas erstaunlich hoch:
„Lithographische Anstalt von Philipp Zeller an die
Gemeinde Stegen
Über 1 Exemplar des Stammbaumes des Großherzoglichen
Hauses Baden zum Gebrauch der Schulen; die auch für die
Raths Stuben sehr geeignet im Subcriptions
Preiß 4 fl 50
x“.
Gemeinde und Schulverband
Die Lebensqualität der Dorfbewohner wird wesentlich durch
die Infrastruktur bestimmt. Der früher eingeengte Bereich
des landwirtschaftlichen Lebensgrundlage konnte durch kurze
Wege zur Arbeit und zu sozialen Treffpunkten wie Kirche,
Schule und Gasthaus erleichtert werden. Aus diesem Grund
wurden für den Besuch der Schule und der Pfarrkirche
besondere Abmachungen getroffen.
Flächenmäßig wird eine Gemeinde durch die Gemarkung
begrenzt. Das Grundeigentum ist nicht auf die
Gemeindebewohner begrenzt. Auch die Pfarreizugehörigkeit ist
nicht durch die Gemarkungsgrenze bestimmt. Bei der Gemeinde
Stegen waren um 1840 auch noch Schulverbände, die nicht
durch die Gemarkung gebildet wurden, sondern durch räumliche
Nähe einer bestehenden Schule. Der Ortsteil Rechtenbach
gehörte um 1840 zur politischen Gemeinde Eschbach. Mit
Rücksicht auf die räumliche Nähe wurden sie zum Besuch der
Schule in Stegen zugeordnet im Schulverband Stegen.
Die Bewohner des Gebietes am Reckenberg gehörten zwar zur
Gemarkung Stegen, deren schulpflichtigen Kinder besuchten
infolge der räumlichen Nähe die Schule in Eschbach als Teil
des dortigen Schulverbandes. Bei den auf die jeweiligen
Dorfbewohner entfallenden Kosten für schulische Belange
wurde deshalb eine gegenseitige Kostenbeteiligung der beiden
Schulverbände getroffen. Aus den Jahren 1841 und 1843 sind
diese Berechnungen auf Grundlage der Kopfzahl der jeweiligen
Bewohner in der Gemeinderechnung Stegen erhalten und im
Wortlaut wiedergegeben:
„Das Bürgermeisteramt in Eschbach an den Löbl.
Gemeinderath in Stegen.
Nach dem Gemeindebedürfnis Ettagt vom 1te Juni 1841
bis dahin 1842. Betragen die Kosten der hiesigen
Schulanstalt 220 fl. Es trift auf die zur hiesigen Schuhl
gehörigen Befölkerung
21 558/602 x auf den Kopf. Die Befölkerung der
Schulang. In Eschbach sind 562. Die Befölkerung von Stegen
die in hiesige Schuhl gehen betragt nach einer vom Bgmstr
amt in Stegen den 6 te Merz 1842 aufgestelten Urkund 40
Seelen, und trift den von Stegen in hiesige Schul
gehören 14 fl 37 x zehn vier Gilden dreißg sieben
kreuzer.
Das Lobliche Bürgermeisteramt wolle die 14 fl 37 x
als Bald zur auszahlung an die hiesige Gemeinds Kasse
anweisen zu wollen.
Eschbach den 22 te Merz 1842
Rombach Bgmstr“
Als Beilage Nr. 3 findet sich die Rechnung des
Schulverbandes Stegen an die Gemeinde Eschbach im folgenden
Wortlaut:
„Berechnung über die Schulkosten zu Stegen 1842/43
Nach dem Bedürfnis Etat der Gemeinde Stegen 1842/43
betragen die Schulkosten
200 fl
Diese sind von der Schulgemeinde zu tragen; zu
welchen die Eschbacher Bürger in Rechtenbach gehören, und
zwar nach der Seelenzahl.
1. Die Seelenzahl in Stegen, welche zur
Schulgemeinde gehören ist nach er Vokgszählung im Novbr.
1842
-----
309 Seelen
2. Die zu Rechtenbach Lt
Anlage
88 “
-----------
Sa
397 “
An obigen 200 fl triftes
auf den
Kopf
30 90/297 Kreuzer
Somit auf
Stegen
155 fl 40 x
--- --
Rechtenbach, welches
die Gemeindekasse Eschbach zu zahlen
hat 44 fl
20 x
-------------
Egal
200 fl --
Rechner Vogt wird hiemit angewiesenobige 44 fl 20 x
zu erheben und in Einnahme zu stellen.
Stegen, den 26. May 1843
Der Gemeinderath
(Unterschriften vom Bürgermeister und Gemeinderat)
Entsprechend einem Schulverband gab es in Stegen und in
Eschbach auch Bewohner, die verschiedenen Pfarreien als
„Pfarrgenossen“ zugeteilt waren und dabei unterschiedlichen
Zahlungsverpflichtungen unterworfen waren. Einige Höfe in
Eschbach gehörten seelsorgemäßig zur Pfarrei St. Peter. Die
Einwohner von Stegen gehörten als Filiale zur Pfarrei in
Eschbach. Die Bewohner in Rechtenbach waren jedoch der
Pfarrei Kirchzarten zugeordnet. Die Funktion des
Standesamtes in Stegen wurde bis 1870 vom Pfarramt in
Eschbach ausgeübt.