Zur
Aus dem Leben des ehemaligen Bläsihof - Besitzers in Rechtenbach
JAKOB BATHIANY 1811-1866
(GLA 76/338)
war der Sohn eines früh verstorbenen Weinhändlers in Wettelbrunn bei Staufen. Im Jahr 1827 erreichte er mit Zustimmung seines Pflegers, des Vogts Bosch in Biengen, bei der Oberforstkommission die Genehmigung, das Forstwesen zu erlernen. Er hatte zuvor zwei Jahre lang das Gymnasium in Freiburg besucht und ein Jahr auf einem französischen Institut in Hüningen verbracht. Er ging dann zwei Jahre in die Lehre zu Oberförster Hubbauer in Baden und war von Herbst 1829 an drei Semester lang an der Bayerischen Forstlehranstalt Aschaffenburg. Im Jahr 1832 wurde er durch Oberforstrat Laurop geprüft und als Forstpraktikant angenommen. Er hat dann beim Forstamt Kandern und bei Bezirksförster Karl Friedrich Roth in Kandern gelernt und wurde anschließend Forstamtsgehilfe in Achern. Dort heiratete er eine Tochter des Apothekers Hund; die Genehmigung erhielt er, nachdem er ein (wohl von seinem Vater ererbtes) Vermögen von 15 526 fl in Obligationen nachgewiesen hatte. Er hatte stets sehr gute Zeugnisse.
So wurde er 1838, 27jährig, zum Bezirksförster in Villingen ernannt. Seit Herbst 1840 war er dienstunfähig erkrankt, doch rechnete man mit seiner baldigen Wiederherstellung und wollte ihn dann auf einen minder beschwerlichen Bezirk versetzen. Die Erwartung täuschte jedoch, und so wurde Bathiany im März 1843 wegen anhaltender Kränklichkeit aus dem Staatsdienst entlassen. Direktion und Finanzministerium gingen davon aus, daß die fünfjährige Dienstprobezeit Bathianys, während der er, ohne Ansprüche zu besitzen, entlassen werden konnte, noch nicht abgelaufen war, weil die Anstellung nicht vom Zeitpunkt der Ernennung, sondern von jenem der Eröffnung an laufe, und da war seine Probezeit noch nicht beendet. Die Direktion argumentierte, Bathiany habe genug Vermögen, um auf eine Pension verzichten zu können, und da er im Verdacht der Bestechlichkeit stehe, sei er auch einer Sustentation nicht würdig. Sein Leiden sei durch das rauhe Klima von Villingen zwar begünstigt, aber nicht verursacht worden, also bestehe kein Anspruch auf Pension. Das Staatsministerium schloß sich dieser Meinung an. Dagegen klagte Bathiany vor dem Hofgericht des Seekreises und erreichte, daß ihm eine Pension von 420 fl zugestanden wurde. Hintergrund dieser Vorgänge war ein Ehescheidungsprozeß, bei dem es um ein Vermögen von 22 000 fl ging, von dem die Frau 2000 fl einbrachte. Der Anwalt der Frau hatte dem Bezirksförster mit einer Anzeige wegen Geschenkannahme gedroht, wenn er das Scheidungsbegehren aufrecht erhalte, und dieser hatte seinen Antrag tatsächlich zurückgezogen, wodurch die Direktion den Vorwurf der Bestechlichkeit als erwiesen ansah. Der Ehescheidungsprozeß habe dem Ansehen Bathianys in der Öffentlichkeit sehr geschadet, und deshalb lehnte die Direktion eine Reaktivierung auch im Fall völliger gesundheitlicher Wiederherstellung unbedingt ab, indes das Finanzministerium seiner Sache nicht so sicher war. Die Untersuchung durch den Amtsphysikus ergab keine gewichtigen Bedenken, und so sah sich die Direktion 1848 genötigt, Bathiany mitzuteilen, daß seiner Reaktivierung nichts im Wege stehe, sobald ein geeigneter Dienst für ihn frei werde; ein bestimmter Zeitpunkt könne aber nicht angegeben werden. Auch der Vorwurf der Bestechlichkeit war nach dem Urteil des Hofgerichts nicht zu halten. Inzwischen hatte Bathiany - damit wurde seit einiger Zeit gerechnet - sein ganzes Vermögen verloren.
Sein Grundbesitz, ein Hof in Stegen mit Ackerland, Wiesen und Weiden, wurde zwangsweise versteigert, über sein sonstiges Vermögen die Gant erkannt. Inzwischen war die Scheidung ausgesprochen worden. Bathiany stand im Verdacht, seine Haushälterin Maria Schwarz, mit der er "geschlechtsvertraulichen Verkehr gepflegt' hatte (Landamt Freiburg), Vermögensteile zugeschoben zu haben. 1851 legt Bathiany ein Heiratsgesuch mit ihr vor; es ging ihm um die Sicherung der Witwenpension für diese. Direktor Ziegler in Karlsruhe erkannte: Wenn, was anzunehmen ist, die erste Frau schuldlos geschieden wurde, bezieht sie nach dem Tod Bathianys Witwenversorgung. "ln diesem Fall kann die zweite Verehelichung nicht gestattet werden". Das Paar, das sich in Freiburg aufgehalten hatte, wurde durch Erkenntnis der Oberrheinkreisregierung aus der Stadt verwiesen. Als sich beide daraufhin in Kirchzarten niederlassen wollten, wurde die Schwarz, die im Scheidebrief als Beischläferin bezeichnet ist, aufgefordert, den Kreis Freiburg binnen 48 Stunden zu verlassen und sich in ihre Heimat in Wassertrüdingen (Bayern) zu begeben. Bathiany muß später nach Nordamerika ausgewandert sein.
Am 28. Dezember 1866 sei er in Newport (USA) gestorben.
Aus: Karl Hasel - Aus alten Dienerakten - Badische Bezirksförster zwischen 1780 und 1880.
Selbstverlag der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg 1994