Gemeindebeamte und Bedienstete

a) Vögte und Bürgermeister

Im Laufe der Zeiten leiteten folgende Männer, soweit dieselben noch festgestellt werden konnten, die Geschicke unserer Gemeinde als Vogt und vom Jahr 1829 an als Bürgermeister.

Vogt Martin Mäder 1723; im Jahr 1768 war wiederum ein Martin Mäder, wahrscheinlich ein Sohn des Ersteren, Vogt von Stegen. Johannes Andris 1783; Martin Mäder 1789; Josef Laule 1806, unter diesem ging beim Brande des Nadelhofes das ganze ältere Aktenmaterial der Gemeinde zugrunde. Mathias Andris 1812/20, er bezog von 1819 an einen Gehalt von 12 Gulden. Vogt Josef Laule wurde am 29. Oktober 1820 verpflichtet. Auf diesen folgte im Jahr 1823 Josef Andris und im Jahr 1827 Martin Mäder. Auf seinen Tod trat am 1. April 1829 Mathias Meder das Amt als Bürgermeister an. Am 12. September 1833 übernahm Mathias Andris das Amt mit einem Gehalt von 20 Gulden und am 10, November 1835 Georg Blattmann für jährlich 40 Gulden. Am 8. März 1839 wurde Martin Walter zum Bürgermeister gewählt und am 16. März 1839 bei einem Gehalt von 50 Gulden verpflichtet. Jakob Laule wurde am 26. April 1845 verpflichtet; Ignaz Andris am 19. Oktober 1849; Josef Laule am 9. April 1859; Josef Rombach a, 16. September 1865, er erhielt von 1871 an ein Gehalt von jährlich 70 Gulden. Karl Steinbrunner wurde am 9. Juni 1875 bei einem Gehalt von 172 Mark verpflichtet. Josef Rombach, verpflichtet am 23. Juli 1881, erhielt vom Jahr 1891 an für Führung der Standesbücher jährlich 30 Mark und von 1893 an einen Gehalt von 222 Mark. Maximilian Walter, verpflichtet am 28. Juli 1909, Gehalt von 1910 an 250 Mark und von 1919 an jährlich 600 Mark, sowie für Führung der Standesbücher jährlich 50 Mark.

Der jeweilige Bürgermeister ist Vorsitzender der Ortsschulbehörde, des Schatzungsrats, der Ortsbaukommission, des Ortsgerichts und des Viehversicherungvereins.

b) Gemeinderäte

Bis zum Jahr 1829 wirkten 1 bis 2 Gerichtsmänner als Ausschußmitglieder, von 1830-1869 drei und von 1870 an sechs Gemeinderäte in der Gemeindeverwaltung mit und zwar: Josef Laule 1812/15; Johann Steinbrunner 1825/26; Thomas Weber und Josef Vogt 1818/1819; Georg Rombach 1820/21, 1842 und 1845; Mathias Meder 1825/26; 1833/34 und 1836/39; Ignaz Miler 1828/29; Martin Walter 1830/31; Mathias Andris 1830/31; Georg Blattmann 1830/34; Josef Laule 1836/40,1842 und 1857; Martin Föhr 1836/40, 1849 und 1859/95; Lorenz Pfister 1836/40, 1845 und 1849; Josef Degelspacher 1842/45; Mathäus Märtin 1849; Johann Zähringer 1853/1857; Philipp Winterhalter 1853; Josef Müller 1853/59; Lorenz Bank 1865/75; Andreas Pfister 1865/75; Karl Mäder 1866/94; Heinrich Walter 1870/78; Bartholomä Ketterer 1870/75; Karl Steinbrunner 1870/75; Josef Rebmann 1875/94; Josef Tritschler 1875/81; Mathias Vogt 1879/91; Philipp Rombach 1879/1906; Martin Tritschler 1879/1897; Heinrich Gremelspacher 1881/94; Mathäus Dilger 1891/1919; Andreas Gassenschmidt 1894/1910; Xaver Schweizer 1894 bis heute; Wilhelm Zähringer 1894 bis heute; Alois Läufer 1897/1901; Leo Mäder 1902 bis heute; Josef Rebmann 1906 bis heute; Albert Rombach 1910 bis heute; Josef Wehrle von 1919 an bis heute.

Von 1911 ab beziehen die Gemeinderatsmitglieder je 10 Mark und von 1919 an jährlich je 20 Mark Gehalt.

c) Ratschreiber

Im Jahr 1825 tritt Schullehrer Josef Gehr zum erstenmal als Gerichtsschreiber der Gemeinde auf und bezog als solcher 2 Gulden Geschäftsgebühren. Die Gemeinderechnung 1833/34 erwähnt den Namen Gehr zum erstenmal mit der Amtsbezeichnung "Ratschreiber". Derselbe erhielt von 1836 an 10 Gulden Gehalt. Am 1. Juni 1839 übernahm der Lehrer Benedikt Gensle bei 12 Gulden Gehalt den Ratschreiberdienst. Lehrer Jakob Mayer trat diesen Dienst am 26. Mai 1841 an und wurde am 12. März 1845 verpflichtet. Auf diesen folgten: Franz Wagner, verpflichtet am 11. September 1847; Alexander Janz, verpflichtet am 18. Juni 1851; Andreas Heizler, verpflichtet am 8. März 1855; Karl Steinbrunner, verpflichtet an 6. August 1859, Gehalt 20 Gulden; und von 1862 an 30 Gulden; Mathias Heizler, verpflichtet am 1. Juni 1867; Ignaz Schweizer, verpflichtet am 28. August 1869, gestorben am 14. Januar 1894; Gehalt von 1873 an 40 Gulden, von 1875 an 100 Mark und von 1892 an 160 Mark; Maximilian Walter, verpflichtet am 3. Februar 1894, bis zur Verpflichtung als Bürgermeister am 28. Juli 1909, Gehalt von 1900 an 200 Mark. Heinrich Wirbser, verpflichtet am 28. August 1909, versah den Dienst bis 1. Juni 1919. Auf ihn folgte Max Wirbser, verpflichtet am 14. Juni 1919, bei einem Gehalt von jährlich 400 Mark.

d) Gemeinderechner

Josef Vogt war in den Jahren 1812/15, Martin Föhr 1815/17 und Christian Gremmelspacher 1817/18 Gemeindepfleger. Mathias Mäder wurde am 29. Oktober 1820 als Gemeinderechner verpflichtet. In den Jahren 1820/23 besorgte der damalige Vogt vielfach neben dem Gemeinderechner auch die Rechnungsgeschäfte, welches öfters von amtswegen gerügt wurde. Josef Vogt wurde am 5. August 1824 als Gemeinderechner verpflichtet. 1829/30 besorgte Georg Rombach diesen Dienst. Auf diesen folgten: Josef Begelspacher, verpflichtet am 26. Oktober 1833; Christian Mäder, am 19. August 1837; Johann Gremelspacher, am 20. Februar 1840; Andreas Vogt, am 25. Juni 1842; Johann Winterhalter, am 10. Jänner 1844 und abermals am 16. Mai 1855, Gehalt von 1859 an 20 Gulden; Andreas Vogt, verpflichtet am 29. Jänner 1848, Gehalt 9 Gulden; Josef Eckmann am 6. März 1852; Johann Zähringer, am 5. November 1859, Gehalt von 1873 an 25 Gulden; Karl Steinbrunner, verpflichtet am 22. Mai 1875; Markus Heizler, am 3. Juli 1875, Gehalt 51 M. 43 Pf. und von 1897 an 65 Mark. Leopold Andris, verpflichtet am 16. Mai 1896, Gehalt von 1899 an 90 Mark. Kriegsinvalide Otto Andris wurde am 5. Juni 1920 bei einem Gehalt von 200 Mark als Gemeinderechner verpflichtet.

e) Steuererheber

Als Steuereinnehmer, früher Accisor genannt, walteten im Laufe der Zeiten ihres Amtes: Nach der Gemeinderechnung von 1812/15 Schullehrer Josef Gehr; im Juni 1843 trat Accisor Winckler und im Oktober desselben Jahres Steuereinnehmer Dold dieses Amt an. Auf ihn folgten: im Jahr 1854 Martin Walter, im Jahr 1865 Konrad Walter, im Jahr 1894 Maximilian Walter, im Jahr 1914 Hermann Zipfel und im Jahr 1920 Kriegsinvalide Otto Andris.

f) Ortspolizeidiener

Als erster Ortspolizeidiener tritt im Jahre 1849 Johann Eckmann bei einem Gehalt von 12 fl. 30 kr. in die Erscheinung. Auf ihn folgten: Alexander Janz am 1. Januar 1851 und Andreas Heizler am 1. Juli 1854; beide bezogen ein Gehalt von 16 Gulden, welches im Jahr 1858 auf 25 Gulden erhöht wurde. Johann Heizler war am 1. Januar 1861 bis 21. März 1863 und Christian Zähringer vom 21. März 1863 an Ortspolizeidiener. Der Gehalt wurde 1867 auf 35 Gulden erhöht. Ferdinand Steinbrunner trat den Dienst am 29. Oktober 1875 an und wurde bei einem Gehalt von 60 Mark am 11. Dezember 1875 verpflichtet. Josef Hummel, verpflichtet am 21. Juni 1876, versah diesen Dienst bis 26. Januar 1884 und später nochmals von 9. April 1882 bis 19. August 1894, Gehalt 60 Mark. Josef Tritschler war vom 26. Januar bis 28. Oktober 1884 und Ignaz Schweizer vom 28. Oktober 1884 bis 9. April 1892 Ortspolizeidiener. Alois Wirbser hatte den Dienst vom 19. August 1894 bis zu seinem Todt im April 1919, bei einem Gehalt von 100 Mark inne. Sein Sohn Max Wirbser wurde am 2. August 1919 bei einem Gehalt von 200 Mark auf diesen Dienst verpflichtet.

Mit dem Ortspolizeidienerdienst war stets auch der Feldhüterdienst verbunden jedoch besonders vergütet. Der Gehalt des Feldhüters betrug bis zum Jahr 1919 18 Mark und wurde vom 1. Januar 1919 an auf jährlich 30 Mark erhöht.

g) Waisenrichter

An solchen sind an Hand der Gemeinde-Archivalien und sonstigen Akten festgestellt worden: Waisenrichter Georg Rombach 1821/22; Waisenrichter Andris 1828/29; Waisenrichter Müller 1836/39; Waisenrichter Pfister 1850; Johann Zähringer wurde als solcher am 21. April 1860 verpflichtet, er legte den Dienst im Mai 1879 nieder. Auf ihn wurde Karl Mäder am 27. Juni 1879 amtlich bestätigt. Leopold Andris wurde am 7. November 1894 als Waisenrichter verpflichtet. Mit dem Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches (1. Januar 1900) wurde die Amtsbezeichnung Waisenrichter durch die Bezeichnung Gemeindewaisenrat ersetzt. Von 1905 an erhielt der Gemeindewaisenrat einen jährlichen Gehalt von 10 Mark. Mit Wirkung vom 1. Januar 1919 wurde Landwirt Theodor Rombach zum Gemeindewaisenrat bestellt.

h) Hebammen

Nach den hiesigen Gemeinderechnungen war Josef Holzmann Ehefrau Magdalena geb. Simon in den Jahren 1815/25, wo sie starb, Gemeindehebamme. Sie erhielt ein Wartegeld von jährlich 5 fl. 32 kr. Im Jahr 1827/28 wurde Josef Rebmann Ehefrau als Hebamme ausgebildet und erhielt zunächst ein Wartegeld von 4 Gulden und im Jahr 1838 ein solches von 4 fl. 20 kr. Agatha Zimmermann erhielt im Jahr 1845 ein Wartegeld von 4 fl. 30 kr. und im Jahr 1846 ein solches von 5 fl. 20 kr. Sie starb am 25. Februar 1853. Auf Dieselbe folgte Walburga Ruh, geb. Rombach von Zarten mit einem Gehalt von 6 Gulden. Seit dem Jahr 1874 steht die hiesige Gemeinde bezüglich der Hebamme in einem Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Zarten und hat an dem Hebammengehalt sowie an den Kosten für Gerätschaften nach Verhältnis der Seelenzahlen der Vertragsgemeinden beizutragen. Zur Zeit bezieht die Hebamme Stefania Schwer in Zarten einen Jahresgehalt von 100 Mark; wozu die hiesige Gemeinde 28 M. 75 Pf. beizutragen hat. Infolge der allgemeinen Teuerung ist in neuester Zeit dieses Wartegeld und somit auch die Beiträge der Vertragsgemeinden um 100 Prozent erhöht worden.

i) Fleischbeschauer

Gemeinderat Johann Zähringer ist der erste Fleischbeschauer der hiesigen Gemeinde, welcher urkundlich nachgewiesen werden kann. Er wurde am 28. November 1856 vom Gr. Bad. Landamt Freiburg verpflichtet. Auf ihn folgten: Martin Tritschler, verpflichtet am 28. März 1883; Wilhelm Zähringer, verpflichtet am 13. März 1886; Karl Tritschler, verpflichtet am 20. März 1908. Max Rebmann, verpflichtet am 2. April 1914. Die beiden letzteren wurden auf Kosten der Gemeinde besonders ausgebildet. Vom 14. Oktober 1908 an bezieht der Fleischbeschauer einen jährlichen Gehalt von 20 Mark.

k) Leichenschauer

Die Leichenschau wurde zu früheren Zeiten von den Leichenschauern der Kirchspielgemeinde Eschbach und Kirchzarten vorgenommen. Johann Trescher von Kirchzarten wurde am 24. Oktober 1860 als Leichenschauer für die hiesige Gemeinde verpflichtet. Am 6. Dezember 1881 wurde Josef Rebmann hier als Leichenschauer speziell für die hiesige Gemeinde verpflichtet; er starb am 29. Dezember 1899. Hernach wurde dieser Dienst wieder für einige Zeit von den Leichenschauern von Eschbach und Kirchzarten versehen, bis am 6. März 1906 wieder ein besonderer Leichenschauer in der Person des Schreiners Josef Kromer hier für die hiesige Gemeinde verpflichtet wurde. Der Leichenschauer bezieht keinen Gehalt, sondern wird durch Gebühr entlohnt.

l) Steinsetzer

Nach einer Ministerialverordnung vom 7. März 1856 sind für die Gemeinde 4 Steinsetzer zu wählen. Soweit in den Gemeindeakten festgestellt werden konnte waren im Laufe der Zeit als Steinsetzer bestellt: Bürgermeister Andris 1858, Martin Tritschler 1879, ferner Josef Müller und Johann Zähringer. Xaver Schweizer und Wilhelm Zähringer wurden am 19. September 1885 und Josef Hummel am 14. Juli 1897 verpflichtet. Karl Tritschler bekleidete dieses Amt von 1909 bis 1919. Die Entlohnung der Steinsetzer besteht in Gebühren.

m) Straßenwarte

Die hiesigen Ortswege wurden schon um die Mitte des vorigen Jahrhunderts durch besonders von der Gemeinde bestellte Warte in Stand gehalten. Urkundlich nachweisbar sind folgende Straßenwarte: Mathias Kirner 1859, Josef Andris 1860, Johann Heizler 1863. Später wurden die Straßen teils in den Landesstraßenverband, teils in den Kreisverband aufgenommen und durch Landstraßenwarte und Kreiswegwärter sorgsam gepflegt. Der erste Landstraßenwart war Johann Gremelspacher; auf ihn folgten: Felix Heizler 1876/78 und Josef Hug von 1878 bis heute. Als erster Kreiswegwärter wird, obwohl nicht urkundlich nachgewiesen, Andreas Rebmann genannt werden können. Hernach folgten: Josef Andris, David Willmann, Friedrich Müller und Philipp Scherer. Diese Warte werden von der Staats- bzw. Kreiskasse entlohnt.

n) Waldhüter

Die Hut der Privatwaldungen - Gemeindewald ist nicht vorhanden - üben sogenannte Privatwaldhüter aus. Im Jahr 1838 war die Hut dieser Waldungen dem Gräfl. von Kageneck’schen Jäger Heizler übertragen. Später etwa 1873 ging die hiesige Privathut an den Waldhüter Wilhelm Rombach in Eschbach über. Vom 28. Oktober 1905 bis 28. April 1919 war Alois Wirbser und vom 30. August 1919 an ist Lorenz Ketterer bei einem Gehalt von 60 Mark Privatwaldhüter.

o) Ortskrankenkassenrechner

Auf Grund des Krankenkassengesetzes vom 15. Juni 1883 wurde der Gemeinderechner Markus Heizler zum Krankenkassenrechner der hiesigen Gemeinde bestimmt. Beim Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 wurde der Ratschreiber Ignaz Schweizer mit Wirkung vom 1. Januar 1890 an zum Rechner für die Gemeindekranken- und Invalidenversicherung ernannt. Nach dessen Tod 1894 wurde Ratschreiber Max Walter als Ortskrankenkassenrechner bestellt. Er trat den Dienst 1896 an Karl Wirbser ab. Dieser starb am 8. November 1918, worauf der Dienst an den Kriegsinvaliden Josef Pfister hier überging.

p) Schul- und Armenfondsrechner

Als erster Schul- und Armenfondsrechner wurde unterm 11. Januar 1837 Glaser Josef Zähringer in Oberbirken verpflichtet. Auf ihn folgten: Simon Eiche, Zimmermann, verpflichtet am 23. Januar 1841; Karl Steinbrunner, verpflichtet am 23. November 1850; Markus Heizler, verpflichtet am 3. Juli 1875; Leopold Andris, verpflichtet am 16. Mai 1896; Otto Andris, verpflichtet am 5. Juni 1920.

q) Brogle’scher Armenfondsrechner

Am 30. August 1842 wurde diese Stiftung von jener gleichen Namens in Eschbach getrennt und für Stegen ein besonderer Rechner bestellt. Als solcher wurde Zimmermeister Johann Janz hier am 26. November 1842 verpflichtet. Auf ihn folgten: Josef Schlegel, Metzger hier, verpflichtet am 23. April 1845; Ignaz Andris, verpflichtet am 24. Februar 1849; Martin Walter, verpflichtet am 22. Oktober 1859; Heinrich Walter, verpflichtet am 30. Januar 1867; Wilhelm Bartberger, verpflichtet am 18. Februar 1911.

r) Kapellenfondsrechner

Das Vermögen der Kapelle auf dem Lindenberg und jener zu Weyler wurden bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts gemeinschaftlich von zwei Kirchenpflegern verwaltet, wovon der eine in Ibental, der andere in Stegen seinen Sitz hatte. Nach der Trennung der beiden Stiftungen verwaltete ein Einwohner von Stegen als Kirchenpfleger uns später als Kapellenfondsrechner das Vermögen der Fonds. An Kirchenpflegern und Kapellenfondsrechnern sind nachweisbar: Martins Meder 1657; Martin Müller und Peter Füderer 1669; Blasi Füderer und Martin Begelspacher 1693; Martin Begelspacher und Philipp Rombach 1694; Philipp Rombach und Martin Meder 1708; Melchor Dilger und Galli Steiert 1717; Galli Staiert und Lorentz Leölin 1719; Martin Meder Vogt zu Stegen 1723; Mathias Andress 1724; Melchor Dilger und Hans Schlögel 1726; Melchor Dilger und Martin Mäder 1735; Georg Schlegel und Martin Mäder 1736; Peter Früderer und Bartli Benitz 1737; Martin Mäder und Georg Schlegel 1738; Martin Mäder und Lorenz Schwarz 1743; Martin Mäder Vogt und Josef Steiert 1768; Johannes Andris in Stegen 1783; Mathis Heizler 1834; Jakob Schweizer 1861/72, Heinrich Walter 1872/1897; Karl Ruch 1897/1918; von dieser Zeit an war die Führung der Rechnung in den Händen des Vorsitzenden Pfarrer Mattes.

s) Grundbuchhilfsbeamter

Im Anfang des vorigen Jahrhunderts wurden die Grund- und Unterpfandsbücher in den Gemeinden eingeführt. Grundbuchbehörde oder Gewährgericht genannt war der Gemeinderat. Am 1. November 1901 trat das neue Grundbuchrecht für die hiesige Gemeinde in Kraft. Grundbuchbeamter ist der jeweilige Distrikts-Notar z.Zt. Felix Osswald in Kirchzarten. Grundbuchhilfsbeamter ist in der Regel der Ratschreiber. Der damalige Ratschreiber Max Walter nahm die sehr umfangreichen Grundbuchumschreibungen vor und wurde beim Inkrafttreten des neuen Grundbuchrechts Grundbuchhilfsbeamter. Um die Zusammenlegung des hiesigen Grundbuchamts mit denselben anderer Gemeinden zu verhüten, was insbesondere die Weggabe der Grundbücher und des Vermessungswerks zur Folge gehabt haben würde, behielt Walter, um den Verbleib des Grundbuchs in der Gemeinde zu sichern, auch nach seiner Wahl zum Bürgermeister den Grundbuchhilfsbeamtendienst bei.

t) Öffentlicher Schätzer

Mit Erlaß Gr. Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 14. Dezember 1899 ist im Anschluß an die Bildung des örtlichen Inventurbehörde und Gemeindewaisenräte die Bestellung öffentlicher Schätzer zur Vornahme von Schätzungen bei Vermögensverzeichnungen angeordnet worden. Als solche wurden verpflichtet: Leopold Andris am 31. Januar 1900; Theodor Rombach am 28. Dezember 1918.

u) Schatzungsrat

Der Schatzungsrat zu den jeweiligen Steuereinschätzungen besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister und 2 bis 3 besonders ernannten Mitgliedern. Als solche enthalten die Gemeindeakten: Johann Zähringer 1872/1833; Heinrich Walter 1872 bis 1906; Karl Mäder 1884/1906; Philipp Rombach 1884/1906. Im Jahre 1906 wurden zu Schatzungsräten ernannt: Leo Mäder, verpflichtet am 3. März 1906; Xaver Schweizer und Karl Wirbser, verpflichtet am 19. Januar 1907 an Stelle des im Jahr 1918 verstorbenen Karl Wirbser wurde der Landwirt Johann Ketterer am 31. Dezember 1918 als Mitglied des Schatzungsrats verpflichtet.

v) Abschätzungskommission 
für die land- und forstwirtschaftliche Unfallversicherung gemäß § 2 der Verordnung vom 17. August 1899.

a) Vorsitzender: Bürgermeister Josef Rombach von 1889 - 1909
Bürgermeister Max Walter vom 14. Aug. 1909 an
b) Kommissionsmitglieder: Philipp Rombach von 1889 bis 1906;
Ignaz Schweizer von 1889 bis 1894;
Max Walter von 1894 bis1909;
Mathäus Dilger von 1906 bis 1919;
Josef Rebmann vom 18. Oktober 1909 an;
Max Wirbser vom 22. September 1920 an.

                

w) Ortsbaukommission

Zur Begutachtung der Baugesuche ist eine besondere Ortsbaukommission bestellt und zwar:

a) Vorsitzender: Bürgermeister Josef Rombach von 1899 - 1909;
Bürgermeister Max Walter von 1909 an.
b) Mitglieder: Gemeinderat Leo Mäder vom Jahr 1899 an;
Gemeinderat  Josef Rebmann vom Jahr 1899 an.
c) Stellvertreter: Gemeinderat Mathäus Dilger von 1899 - 1919;
Gemeinderat  Josef Wehrle von 1920 an.

 

x) Ortsgericht

Nach § 16 des Gesetzes vom 17. Juni 1899 ist für jede Gemeinde eine Inventurbehörde  -Ortsgericht- zu bilden. Dieselbe besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister als Vorsitzenden und 2 vom Gemeinderat zu ernennenden und vom Amtsgericht zu verpflichtenden Mitgliedern.
Als Mitglieder werden gewöhnlich der Gemeindewaisenrat und der Ratschreiber ernannt.

a) Vorsitzender: Bürgermeister Josef Rombach von 1899 - 1909;
Bürgermeister  Max Walter von 1909 an.
b) Mitglieder:   Gemeindewaisenrat Leopold Andris von 1899 - 1919
Gemeindewaisenrat Theodor Rombach von 1919 an;
Ratschreiber Max Walter von 1899 bis 1909;
Ratschreiber Heinrich Wirbser von 1909 - 1920;
Ratschreiber Max Wirbser vom 2. Oktober 1920 an.
c) Stellvertreter: Gemeinderat Leo Mäder von 1899 an.

Die jeweiligen Lehrer und Industrielehrerinnen sind in dem Abschnitt Schulverhältnisse aufgeführt.