Aus den Urkunden
des Gemeindearchivs Eschbach
1789
Dezember 26.
St. Peter. Das Gotteshaus St. Peter vergleicht
sich mit den 4 Pfarrgemeinden in Eschbach, Stegen und Rechtenbach in den wegen
der Konkurrenz zum Pfarrhof- und Kirchenbau entstandenen Irrungen dahin,
daß das Gotteshaus auf die weitere Frohnforderung bezüglich Pfarrhof und
Kirchenbau verzichtet und den Pfarrgemeinden für zuviel geleistete Frohndienste
540 fl. Vergütet und darüber hinaus für die Beschaffung eines Gottesackers
100 fl. rhein. beiträgt, wogegen die Pfarrgemeinden auf alle weiteren Ansprüche
verzichten, einen der Seelenzahl angemessenen Friedhof auf eigene Kosten anlegen
und die durch die Beschwerdeführung entstandenen Kosten tragen. –
Unterschriften:
P. Marx Hiller und Basil Meggle, Kapitulare des Gotteshauses St. Peter, Franz
Joseph Mercy, St. Peterscher Oberamtmann; wegen des St. Peterschen Eschbachs:
Michel Hug, Vogt, Johann Hummel, Altvogt, Joseph Zipfel und Felix Rombach; wegen
Baron Sickingischen Eschbach und Wiesenthal: Georg Ruh, Vormundschaft, Vogt in
Eschbach, Georg Vogt, Mathias Zipfel und Peter Thoma, wegen der Gemeinde Stegen:
Martin Meder, Vogt, Andreas Fehr, des Gerichts; wegen der St. Peterschen Vogtei
Rechtenbach: Lorenz Grammelsbacher, Vogt, und Johann Hug. Begl. V. d.
Oberamtskanzlei St. Peter 1789 Dezember 26. – Oblatensiegel.
1797
September 16.
St. Peter. Das
Gotteshaus St. Peter willigt in die von der Bauersame in Eschbach vorgetragene
Bitte ein statt des Holzes, das ihr bisher aus dem herrschaftlichen Almendswald
jährlich verabfolgt wurde, jedem Bauer aus der 59 Jauchert, 308 Ruthen
umfassenden Waldung 7 Jauchert Wald als Zugehörde zu seinem Erblehengut zur
alleinigen Inhabung und Benutzung zu überlassen, nämlich Michael Rombach im
Styrental, darmals Vogt in Eschbach, Lorenz Rombach, dem obersten bauer, Joseph
Scherer, dem zweitobersten Bauer, Georg Zimmermann, dem sog. Schwörerbauer,
Michael Hug an der Straße (?), Johann Dilger im Langenbach, Johann Hummel aufm
Scherlenzenhof, Kristian Zipfel, dem obersten Spielbauer, Johann Hummel abm
unteren Spielhof, Joseph Zipfel, dem Benisbauer, Martin Salenbacher, Marthias
Pfister und Felix Rombach ausm hinteren Eschabch, Andreas Faller im Boglinsbach,
Georg Grammelsbacher, Christian Ruf und Martin Grammelsbacher ausm Styrental;
Bedingungen:
1.
Die 17 Anteile von je 7 Jauchert sind eine Zugehör zum Erblehenhofe und
werden durch einen geschworenen landständischen Feldmesser ausgemessen, der
Wald muß nach Vorschrift der landesfürstl. Holz- und Woldordnung
genutzt werden.
2.
Das Gotteshaus behält von dem Wald 40 J. 308 Ruthen zur ausschließlichen
Nutzung und als freies Eigentum, 35 J. unten am sog. Konventswald, den Rest von
5 J. 308 Ruthen oben an der Eck.
3.
Die im Wald befindlichen 2 J., Hummel- und Scheittermatte genannt, sollen
nicht verteilt werden, sondern die Hummelmatte wie bisher der Bauersame zum
Unterhalt des Wucherstieres dienen, die Scheitermatte aber mit Eigentum und
Nutzung Dominicalgut bleiben.
4.
Die Unkosten der Vermessung und Auslochung der Anteile werden zu 2/3 von
der Bauersame, zu 1/3 vom Gotteshaus übernommen.
5.
Wenn einer der 17 Bauern seine Waldung zum Teil oder ganz verkaufen will,
so darf es nur an einen Gemeindsmann des St. Peterschen Eschbach geschehen.
6.
Das in der Waldung der Bauersame schon angewiesene Holz wird jedem Bauer
nach der bestehenden Anweisung verabfolgt.
7.
Anstände wegen der Brücken und
Wege wird nach der Waldabteilung das Gotteshaus regeln. Siegel und Unterschrift
des Abtes Ignaz, Siegel und Unterschrift des P. Othmar Brogli, Prior, zugleich
im Namen des Convents. Siegel der Gemeinde Eschbach mit 21 Unterschriften bezw.
Handzeichen, (außer den Genannten Leuten Johannes Schlitter als Zeuge, Michae
Oeferkuch, beide mit zwei Unterschriften). Or.
Pap.-Libell.